Punkt 1 der Tagesordnung
|
Aktuelle Viertelstunde |
|
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage von Frau Abg. Grütters (CDU), dem Stiftungsdach sei im Wirtschaftplan ein Etat von 500 T€ zugeordnet worden, wovon 288 T€ für Personalkosten vorgesehen seien. Die detaillierte Zuordnung dieses Etatansatzes und dieser Stellenanzahl sei noch offen. Die Zuordnung der einzelnen Personen werde von der Profilbildung des Generaldirektors abhängen. Alle vorgesehenen Stellen stünden im Rahmen des Gesamtstellenplans von 1 838 Stellen, es sei keine Aufstockung von Stellen vorgesehen. Unter den fünf Stellen beim Stiftungsdach seien etwa Sekretärin, Controller, evtl. ein Jurist etc. vorstellbar. Dies seien keineswegs viele Stellen. In Wien etwa sei die Theaterholding mit einem Vielfachen ausgestattet.
Frau Abg. Grütters (CDU) zeigt sich verwundert, dass in der Zeit der Einsparungen bei der Opernstiftung die Stabsstellen derartig ausgeweitet würden. Mit wie vielen Stellen arbeite Herr Vierthaler derzeitig?
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, Herr Vierthaler könne sich auf die Kapazitäten der Staatsoper stützen. In der internen Abstimmung zwischen den Häusern laufe jedoch nicht alles optimal. Die Gesamtformierung der Stiftung benötige einen anderen Ansatz. Eine Verwunderung sei nicht angebracht, weil die Größe des Stiftungsdachs von Anfang an in allen Grundkonzepten gestanden habe.
(auf Antrag der Fraktion der FDP)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage von Frau Abg. Meister (FDP), seine Empfehlung an den Stiftungsrat, beide Kandidaten anzuhören und zu Gunsten von Herrn Schindhelm votieren zu wollen, beruhe ausschließlich auf seiner Einschätzung der fachlichen Qualifikation für die Aufgabe. Hinsichtlich der notwendigen Bewertung der seit 2001 öffentlich bekannten Stasi-Kontakte von Herrn Schindhelm habe er, Redner, sich auf jene Grundlage gestützt, die den Verwaltungsrat des Theaters Basel veranlasst habe, Herrn Schindhelms Intendanz fortzusetzen und zu verlängern. Dabei seien insbesondere das Votum des Baseler sog. „Rates der Weisen“ und die Selbstdarstellung von Herrn Schindhelm in der „Zeit“ maßgeblich gewesen. Dennoch sei klar gewesen, dass sich Herr Schindhelm in Berlin einer Überprüfung seiner Stasi-Kontakte unterziehen lassen müsse. Dies hätte im Übrigen auch für Herrn Fülle gegolten. Nachdem der Stiftungsrat auf seiner konstituierenden Sitzung am 2. November 2004 beschlossen habe, Herrn Schindhelm und Herrn Fülle anzuhören, Herr Fülle jedoch später abgesagt habe, habe er unverzüglich das Einverständnis von Herrn Schindhelm erbeten, einen Antrag auf Auskunftsersuchen bei der Birthler-Behörde zu stellen. Dieser Antrag sei am 4. November 2004 gestellt worden. Im Wissen, dass die Behörde keine personalpolitische Empfehlung abgeben werde, habe er Frau Poppe, Herrn Momper, Herrn Rathenow und Herrn Templin gebeten, ob sie bereit wären, in einem Ehrenrat die Kontakte von Herrn Schindhelm zum MfS sowie seinen späteren Umgang mit diesem Kapitel seiner Biographie zu bewerten. Dieser Ehrenrat habe sich am 15. November 2004 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen, und ihm lägen die inzwischen übermittelten Auskünfte der Beauftragten für die Stasi-Unterlagen vor. Die Stellungnahme des Ehrenrates werde maßgeblich dafür sein, ob und wann sich der Stiftungsrat ein Urteil über die fachliche Eignung von Herrn Schindhelm für die Position des Generaldirektors der Opernstiftung werde mache können.
Frau Abg. Meister (FDP) bemerkt, um Herrn Schindhelm als Kandidaten nicht zu beschädigen, wäre es besser gewesen, den Ehrenrat eher als am 15. 11. 04 zu konstituieren. Man habe den Eindruck gehabt, er habe sich erst im Anschluss an die letzte Plenarsitzung am 11. 11. 04 gebildet. Warum sei er nicht bereits früher eingesetzt worden?
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, der Ehrenrat sei eingesetzt worden, als er, Redner, dem Stiftungsrat zwei Kandidaten zur Anhörung empfohlen habe, der Stiftungsrat dieses genau auch gewollt habe – von der Absage von Herrn Fülle abgesehen – und dies Kandidaten gewesen seien, die dem Stiftungsrat vorzuschlagen gewesen seien. Er habe dem Stiftungsrat einen umfänglichen Bericht seiner Bemühungen des letzten Jahres um die Kandidatensuche gegeben. Der Stiftungsrat habe geäußert, er wolle beide Kandidaten sehen, und er, Redner, habe die entsprechenden personalrechtlichen Voraussetzungen schaffen müssen. Die Tatsache, dass Herr Schindhelm sei acht Jahren das größte Dreispartentheater der Schweiz leite und die damals vorliegenden Aufarbeitungen seiner MfS-Kontakte hätten ihn, Redner, zu der Auffassung veranlasst, dass dieser Kandidat präsentabel sei, vorbehaltlich der in Berlin notwendigen personalpolitischen Überprüfung, die jeden Kandidaten getroffen hätte. Insofern könne er keinen Widerspruch erkennen.
Die Darstellung, dass die Einberufung des Ehrenrates erst nach der Parlamentssitzung stattgefunden habe, sei grundfalsch, denn in der geschlossenen Sitzung des Parlamentes habe er berichtet, dass er dies angefragt habe. Es sei umgekehrt so gewesen, dass einzelne Fraktionen des Abgeordnetenhauses sich während der Sitzung bemüht hätten, auf die nominierten Mitglieder des Ehrenrates Einfluss zu nehmen. Das heiße, die Mitglieder seien bereits angefragt gewesen und hätten bereits zugesagt gehabt. Das sei unmittelbar nach Konstituierung des Stiftungsrats am 2. November der Fall gewesen.
Abg. Braun (CDU) fragt, wer mit wem telefoniert habe und in welche Richtung Einflussnahmen stattgefunden hätten.
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, er könne nur berichten, dass unter anderem der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Herr Felsberg, mit Herrn Templin telefoniert und versucht habe, ihn von der Nominierung abzubringen. Das halte er allerdings für ein starkes Stück. Das ändere aber nichts daran, dass die Tatsache der Nominierung und der Einberufung dieses Ehrenrates unmittelbar nach der konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates am 2. November erfolgt sei, also vor der von Frau Meister angefragten Plenarsitzung am 11. November.
Frau Vors. Ströver bemerkt, diese Aussage des Senators werde Folgerungen haben. Sie wisse nichts von dem Telefonat. Sie wisse nur, dass Herr Felsberg und Herr Templin seit den Zeiten der Bürgerbewegung in der DDR persönliche Freunde seien.
(auf
Antrag Bündnis 90/Die Grünen)
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet auf die Frage von Frau Vors. Ströver, normalerweise sei es nicht üblich, dass interne Abstimmungsprozesse der Verwaltung Gegenstand von parlamentarischen Nachfragen seien. Er wolle trotzdem dazu Stellung nehmen, damit keine Irritationen blieben und die Spekulationen sich nicht weiter fortsetzten. Er habe bisher zu allen kulturpolitischen Themen selbst Entwürfe öffentlich diskutiert und darauf Wert gelegt, dass sie diskutiert würden. Er sei auch bereit dazu, dass nach Diskussionen entsprechende Änderungen in die Konzepte eingingen. Insofern könne er den Vorwurf mangelnder Transparenz in dieser Hinsicht nicht akzeptieren. Der Versuch, durch Nachfragen die internen Abstimmungsprozesse zum Gegenstand politischer Debatte zu machen, verwische das Verhältnis von Öffentlichkeit und parlamentarischer Kontrolle des politisch Verantwortlichen.
Herr Fülle und Herr Schindhelm seien zwei bereits frühzeitig im Auswahlverfahren beachtete und für geeignet befundene Kandidaten gewesen. Mit beiden seien unter anderem gemeinsam mit der Staatssekretärin Gespräche geführt worden. In dieser Zeit hätten zu keinem Zeitpunkt Parallelverhandlungen stattgefunden. Die Gespräche mit Herrn Fülle seien im Sommer unterbrochen worden, als mit einem dritten Kandidaten recht weit vorverhandelt worden sei. Nachdem dieser abgesagt habe, seien die Gespräche mit Herrn Fülle wieder aufgenommen worden. Er habe die Staatssekretärin gebeten, dies zu tun. Diese Gespräche habe Frau Kisseler zu einem vorvertraglich fixierten Resultat geführt. Am Ende eines langen Auswahlprozesses stehe laut Gesetz eine Empfehlung eines Stiftungsratsvorsitzenden an den Stiftungsrat. Seine abschließende Empfehlungsentscheidung sei erst Ende Oktober gefallen, nachdem er die Meinung der Intendanten eingeholt habe. Am 26. 10. 04 habe er die Staatssekretärin davon unterrichtet, dass er dem Stiftungsrat beide Kandidaten vorstellen und dabei Michael Schindhelm empfehlen werde. Gleichzeitig sei er entschlossen gewesen, von seiner Vetomacht im Stiftungsrat keinen Gebrauch zu machen. Am selben Tag habe er sowohl Herrn Fülle als auch Herrn Schindhelm von seiner Entscheidung unterrichtet. Herr Fülle habe sich daraufhin – vor allem angesichts der Meinung der Intendanten – Bedenkzeit ausgebeten. Einen Tag später, am 27. 10. 04, habe er gegenüber der Deutschen Presseagentur den Eindruck erweckt, er habe ein Angebot aus Berlin, das er nur noch annehmen müsse. Diesem Eindruck sei er, Redner, unter Verweis auf die Entscheidung des Stiftungsrates begegnet, der dann schließlich am 2. 11. 04 auf seiner konstituierenden Sitzung entschieden habe, beide Kandidaten anzuhören. Der Rest sei bekannt.
Frau Vors. Ströver vermisst eine konkrete Antwort auf ihre Frage. Sie frage daher allgemein, ob der Senator hinsichtlich der Arbeit der Verwaltung und der Wirkung in die Öffentlichkeit das bisherige Verfahren für ausreichend transparent halte, damit der zuletzt verbliebene Kandidat, auch mit dem Hinblick darauf, dass die Stasi-Akten, die dem „Rat der Weisen“ in Basel zur Verfügung gehabt habe, nicht vollständig gewesen seien, ein transparentes, nachvollziehbares und zum Ende hin positiv zu beendendes Verfahren erleben könne. Oder folge der Senator dem Vorschlag seines Koalitionspartners, dass die Angelegenheit so verfahren sei, dass von vorn begonnen werden müsse? Die Auskunft, dass dem „Rat der Weisen“ nicht die vollständige Akte zur Verfügung gestellt worden sei, habe sie von der Birthler-Behörde erhalten.
Sen Dr. Flierl (WissKult) hebt hervor, er habe die Fragen von Frau Abg. Ströver genau und vollständig beantwortet. Er habe Ende Oktober sowohl Frau StS Kisseler, der entsprechenden Mitarbeiterin als auch beiden Kandidaten seine Entscheidung, die er dem Stiftungsrat habe vortragen wollen, vorgestellt. Insofern sei niemand im Unklaren darüber geblieben, welche Entscheidung er dem Stiftungsrat vortragen wolle. Die Entscheidung über die Korrektheit des Verfahrens habe ausschließlich der Stiftungsrat zu treffen. Dieser habe sich zweimal mit dieser Angelegenheit befasst und habe entschieden, dass er das Verfahren fortsetzen wolle.
Den möglicherweise vorhandenen Eindruck, dass die dem Ehrenrat in Berlin vorliegenden Akten unvollständig seien, könne er nicht bestätigen. Es seien alle im Verfahren in Basel eingebrachten Akten vorhanden, und zusätzlich seien Auskünfte und Informationen der Birthler-Behörde gegeben worden. Somit seien alle sowohl Informationen aus der sogenannten Täterperspektive als auch die aus der Betroffenenperspektive in anderer Form zugänglichen Akten vorhanden. Der Ehrenrat verfüge über alle vorhandenen Akten. Wenn jemand meine, es müsse etwas hinzugefügt werden, solle er dies tun und das Verfahren nicht durch öffentliches Inzweifelziehen delegitimieren.
4. Wie
bewertet der Senat solche Initiativen wie das internationale Theaterfestival
von
Diyalog e. V., und wie kann erreicht werden, dass solche Veranstaltungen
von der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit erfahren?
(auf Antrag der Fraktion der PDS)
Sen Dr. Flierl (WissKult) äußert auf Frage des Abg. Sayan (PDS) den Eindruck, die Kritik richte sich an den Veranstalter Diyalog e. V. Der Senat bewerte dieses internationale Theaterfestival sehr positiv und habe es seit seiner Entstehung 1995 regelmäßig finanziell gefördert. Auch für das diesjährige Festival seien aus dem Programm zur Förderung kultureller Aktivitäten von Migrantinnen und Migranten 20 000 € zur Verfügung gestellt worden. Entstanden sei dieses Festival als eine jährliche Plattform zur Vorstellung der interessantesten Neuproduktionen der türkischen Theaterprojekte in Berlin. Im Laufe des Jahres habe es sich mehr und mehr zu einem internationalen Festival entwickelt, zu dem auch Produktionen aus der Türkei und aus anderen Ländern eingeladen würden. Dennoch sei es ein wichtiger Aspekt geblieben, das türkische Theater im Rahmen eines solchen Festivals besonders in das Rampenlicht zu rücken und damit eine andere und größere Öffentlichkeit zu erreichen, als es jede einzelne türkische Theaterproduktion schaffen könne. Somit werde durch das Festival bereits sehr viel Aufmerksamkeit erzeugt, die auch dadurch unterstützt werde, dass regelmäßig Vertreter des Senats, des Bezirksamts und der türkischen Botschaft an der Eröffnung des Festivals teilnähmen. Er sei überzeugt, dass im kommenden Jahr, wenn das Festival sein zehnjähriges Jubiläum feiere, noch mehr öffentliche Resonanz erwartet werden könne, zumal er gehört habe, dass der Regierende Bürgermeister aus diesem Anlass einen Empfang ausrichten werde. Insofern hoffe er auf mehr öffentliche Resonanz.
Abg. Sayan (PDS) fragt, in welcher Form Bezirke und Senat bei interkulturellen Aktivitäten zusammenarbeiteten und wie die Zusammenarbeit verbessert werden könne.
Sen Dr. Flierl (WissKult) antwortet, der Senat unterstütze zahlreiche Aktivitäten in den Bezirken. Auch durch den Bezirkskulturfonds würden Projekte der interkulturellen Arbeit gefördert. Die Zusammenarbeit von Senat und Bezirken werde auch durch die Mitarbeit kompetenter Vertreter der Bezirke im Beirat zur Förderung kultureller Aktivitäten unterstützt. Auch regelmäßige Gesprächsrunden zwischen Senat und Bezirksstadträten fänden zu den Fragen der Projektförderung besonders auch der interkulturellen Arbeit statt. Im Landesbeirat zur Integration und Migration arbeiteten Vertreter des Senats, der Bezirke und der Interessenvertretungen zusammen. Dennoch sei ein neuer Ansatz zu mehr Information und öffentlicher Verständigung über die kulturelle Realität der in Berlin lebenden Migrantinnen und Migranten erforderlich. Über die traditionellen Programme der Förderung der kulturellen Aktivitäten von Migrantinnen und Migranten hinaus müsse eine neue Plattform geschaffen werden.
Der Ausschuss schließt die Aktuelle Viertelstunde ab.
Punkt 2 der Tagesordnung
|
|
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Das Vermächtnis
erfüllen - die "Dell’Era-Gedächtnis-Stiftung" endlich
gründen! - Drs 15/3072 - |
|
Die Fraktionen der SPD und der PDS legen einen Änderungsantrag vor:
Der Senat wird beauftragt, das Nachlassvermögen der ehemaligen Königliche Hoftänzerin i.R. Frau Antonia Marsop, geb. Dell’Era, in eine Stiftung gemäß der Erblasserauflage zu überführen und als Sondervermögen (unselbstständige Stiftung) an die „Stiftung Oper in Berlin“ zu übergeben.
Frau Vors. Ströver erinnert daran, dass die viele Jahre als Primaballerina am Staatlichen Opernhaus – heute: Deutsche Staatsoper Berlin – als Primaballerina tätige und am 22. Juni 1945 in Berlin-Charlottenburg verstorbene ehemalige Königliche Hoftänzerin i.R. Frau Antonia Marsop, geb. Dell’Era, habe ein notarielles Testament vom 15. Oktober 1941 hinterlassen, in dem sie den preußischen Staat, vertreten durch die Verwaltung der Berliner Staatstheater, zum Erben eingesetzt habe mit dem Zweck, erkrankten oder arbeitsunfähig gewordenen bedürftigen Tanzkünstlerinnen der Berliner Staatstheater oder deren Familien Beihilfen zur Ausbildung, Erholung oder für Krankheitsfälle zu gewähren. Nach dem Tod des letzten Vermächtnisnehmers im Frühjahr 2001 solle nun eine Stiftung eingerichtet werden. Bis heute sei ihr nicht bekannt, wie groß die Summe des Vermächtnisses gewesen sei und wie groß sie gegenwärtig sei, und sie bitte um Auskunft.
Sen Dr. Flierl (WissKult) stellt dar, der Depotwert in der Verwaltung von SenFin habe mit Stand vom 31. 12. 03 ca. 1,4 Millionen € betragen. Zur Eingangssumme könne er nachträglich schriftlich Auskunft geben. In dem Testament sei verfügt, dass die Stiftung keine besondere juristische Person sein solle; daher seien die Mittel bei SenFin in Verwaltung. Die Existenz eines gesonderten Rechtsträgers sei insofern vorausgesetzt. Erst mit der öffentlich-rechtlichen Stiftung Oper in Berlin verfüge das Land Berlin seit Anfang dieses Jahres über einen solchen Rechtsträger, der mit dem künstlerisch und wirtschaftlich eigenständigen Staatsballett Berlin die ehemals unabhängigen Tanzcompagnien der drei großen Opernhäuser Berlins vereine und damit den testamentarischen Intentionen von Frau Marsop nahe komme. Die Dell’Era-Gedächtnisstiftung könne somit als unselbstständige Stiftung der Stiftung Oper in Berlin gegründet werden. Sie unterliege als unselbstständige Stiftung nicht der Aufsicht des Landes Berlin und auch nicht der parlamentarischen Beschlussfassung. Die Opernstiftung müsse diese Gründung als öffentlich-rechtliche Stiftung vollziehen, was daher auch vom Stiftungsrat der Opernstiftung genehmigt werden müsse. Hierfür seien die Voraussetzungen erarbeitet worden. Der vorliegende, von der Verwaltung erarbeitete Entwurf einer Satzung, der auch dem Parlament zur Kenntnis gegeben werden könne, und die entsprechenden Förderrichtlinien müssten vom Stiftungsrat der Stiftung Oper in Berlin verabschiedet werden. Hierzu solle auch die Einrichtung eines Kuratoriums als Aufsichtsgremium gehören. Die Mitglieder seien durch den Stiftungsrat der Stiftung Oper in Berlin zu berufen. Er erwarte, dass sich der Stiftungsrat in einer seiner nächsten Sitzungen mit diesem Thema beschäftigen werde. Zu erörtern seien: Wie solle das Kuratorium der Dell’Era-Gedächtnisstiftung als Aufsichtsgremium und Gremium zur Herausgabe der Fördermittel zusammengesetzt werden? Wie solle im engeren Sinne die zu fördernde Tänzerinnenklientel durch Präzisierung des testamentarischen Begriffs der „Staatstheater“ konkretisiert werden? Zum Zeitpunkt der Testamentserfassung sei noch keine Differenzierung zwischen Staatstheatern und anderen öffentlich getragenen Institutionen vorhanden gewesen. Als Erlös der Stiftung sei mit einem jährlichen Ertrag von ca. 40 000 € zu rechnen.
Abg. Sayan (PDS) begrüßt die Schaffung einer solchen Stiftung zur Verbesserung der Lage der Tänzerinnen in Berlin. Zu fragen sei, ob nur die Tänzerinnen der Staatstheater oder auch andere Tänzerinnen begünstigt werden sollten, die auch unter sozialen Problemen litten. Er würde präferieren, auch andere Tänzerinnen zu begünstigen.
Frau Abg. Meister (FDP) fragt nach dem Unterschied des Änderungsantrags zum Ursprungsantrag.
Abg. Schruoffeneger (Grüne) betont, offenbar seien klassische Balletttänzerinnen mit dem Testament zu begünstigen. Eine Öffnung für alle Tänzerinnen sei sicherlich nicht gemeint. – Seien die Erträge seit Eingang des Geldes dem Vermögen zugeflossen? – Er vermisse im Änderungsantrag die Formulierung seiner Fraktion, dass die Verfügung dem Verantwortlichen des Staatsballetts zu übergeben sei. Sei diese Änderung beabsichtigt?
Abg. Dr. Jungnickel (fraktionslos) schließt sich den Fragen nach der Anfangsmenge des Vermögens an. Die Kontrollmöglichkeit des Parlaments über solche Stiftungen solle gewahrt bleiben.
Frau Abg. Grütters (CDU) bemerkt, die Interpretation des Testaments solle der Verwaltung und dem Stiftungsrat überlassen bleiben. Nach ihrem Eindruck seien die Mittel dem Verantwortlichen des Staatsballetts zu übergeben, der sie den Angehörigen des Staatsballetts zuwenden solle.
Frau Abg. Lange (SPD) betont, die Verwendung solle im Sinne der Erblasserin stattfinden. Der Änderungsantrag habe den Ursprungsantrag angemessen verkürzt und konkretisiert.
Frau Vors. Ströver nimmt Stellung, sie habe erstmals im Jahr 2002 in einer Kleinen Anfrage nach dem Anfangswert gefragt. Die Antwort habe gelautet, dass der damalige Depotwert – 2002 – 1,2 Millionen € betragen habe. Ihre Frage nach dem Anfangswert sei insofern noch offen.
Sen Dr. Flierl (WissKult) wiederholt seine Zusage, die Fragen nach dem Anfangswert und der Vermögensentwicklung schriftlich zu beantworten. Auch Satzung und Förderrichtlinie würden dem Parlament zur Kenntnis gegeben. Alle Erlöse aus dem Vermögen seien dem Anfangsvermögen zugeschlagen worden. – Das Staatsballett habe bisher keine eigene Rechtsträgerschaft. Wenn eine unselbstständige Stiftung bei einem eigenen Rechtsträger beabsichtigt sei, müsste die GmbH-Gründung des Balletts, die konzeptionell vorgesehen sei, abgewartet werden, um die Stiftung dann dort anzuschließen. Um eine Nähe zum Ballett sicherzustellen, sei vorgesehen, das Kuratorium wie folgt zusammenzusetzen: Intendant des Staatsballetts, geschäftsführender Direktor oder Geschäftsführer eines der anderen Betriebe der Opernstiftung – einschließlich des Balletts –, ein externes Mitglied. Die Anbindung an den Stiftungszweck sei also durch das Kuratorium unmittelbar gegeben. Im Entwurf der Satzung heiße es zum Stiftungszweck:
Die Stiftung hat den Zweck, erkrankten oder arbeitsunfähig gewordenen bedürftigen Tanzkünstlerinnen der Berliner Staatstheater oder deren Familien eine Beihilfe zur Ausbildung, Erholung oder in Krankheitsfällen zu gewähren.
Insofern sei keine allzu große Interpretationsbreite vorhanden. Inwiefern ein Staatstheater wie z. B. der Friedrichstadtpalast zu den möglichen Empfängern gehöre, solle der Abwägung des Beirats und des Kuratoriums überlassen bleiben, es sei denn, dass der Kulturausschuss in der Auslegung des testamentarischen Willens etwas anderes befinde. Er sei gern bereit, dies aufzunehmen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Abgeordnetenhaus, dem Antrag in der Fassung des Änderungsantrags zuzustimmen.
Punkt 3 der Tagesordnung
|
|
a) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Finanzielle Perspektive und Struktur der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
|
|
|
b) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Galerie ohne Masterplan? Welche Überlegungen bestehen für die Neue Nationalgalerie? (auf Antrag der Fraktion der PDS) |
|
Siehe Wortprotokoll.
Punkt 4 der Tagesordnung
|
|
a) |
Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der "Flick-Collection" in Berlin (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) |
|
|
|
b) |
Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Übernahme der Flicksammlung
nach Berlin - Drs 15/3046 - (Besprechung auf Antrag der Fraktion der SPD) |
|
Vertagt.
Punkt 5 der Tagesordnung
|
Verschiedenes |
|
Geschäftliches – siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq