Der Senat wird aufgefordert die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass es kulturellen Einrichtungen möglich wird, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Hausordnungen ein Handynutzungsverbot mit einem Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 50 Euro festzulegen.
Handyklingeln ist eine zunehmende Störung bei Kulturveranstaltungen. Obwohl viele Kultureinrichtungen akustische und visuelle Hinweise geben, mit denen sie um das Ausschalten von Handys bitten, werden Veranstaltungen regelmäßig durch Piepen, Klingeln oder Melodien von Handys gestört.
Abgesehen von den akustischen Ablenkungen gibt es bei 50 % der Bevölkerung Vorbehalte gegenüber der Mobilfunktechnologie. Damit Kultureinrichtungen und Bibliotheken künftig die Möglichkeit haben, Publikum und Künstler vor den Störungen durch rücksichtslose oder vergessliche Handynutzer zu schützen, sollen sie berechtigt sein, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 50 Euro einzuziehen. Dabei ist zu erwarten, dass allein die Androhung der Sanktionierung erzieherische Effekte auslöst.
Berlin, den 4. März 2003
Dr. Klotz Ratzmann Hämmerling Ströver
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss-Kennung
: Kultgcxzqsq