Der Senat wird aufgefordert die rechtlichen Rah­men­bedingungen so zu gestalten, dass es kulturellen Einrichtungen möglich wird, in ihren allgemeinen Ge­schäftsbedingungen oder Hausordnungen ein Handy­nut­zungsverbot mit einem Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 50 Euro festzulegen.

 

Begründung:

 

Handyklingeln ist eine zunehmende Störung bei Kulturveranstaltungen. Obwohl viele Kultureinrichtungen akustische und visuelle Hinweise geben, mit denen sie um das Ausschalten von Handys bitten, werden Veran­staltungen regelmäßig durch Piepen, Klingeln oder Melo­dien von Handys gestört.

 

Abgesehen von den akustischen Ablenkungen gibt es bei 50 % der Bevölkerung Vorbehalte gegenüber der Mobilfunktechnologie. Damit Kultureinrichtungen und Bibliotheken künftig die Möglichkeit haben, Publikum und Künstler vor den Störungen durch rücksichtslose oder vergessliche Handynutzer zu schützen, sollen sie be­rechtigt sein, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 50 Euro einzuziehen. Dabei ist zu erwarten, dass allein die Androhung der Sanktionierung erzieherische Effekte aus­löst.

 

 

Berlin, den 4. März 2003

 

Dr. Klotz   Ratzmann   Hämmerling   Ströver

und die übrigen Mitglieder der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq