Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Die
Betriebsorganisation einschließlich der Regelung zu den zentralen Betriebskosten
des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins - VÖBB
Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Die Betriebsorganisation des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken
Berlins – VÖBB einschließlich der Regelung zu den zentralen
Betriebskosten wird in einer Verwaltungsvereinbarung (Anlage 1) zwischen
den beteiligten Partnern geregelt.
Mit der Teilnahme aller Berliner Öffentlichen Bibliotheken (zwölf bezirkliche Bibliothekssysteme, Stadtbibliotheken, und die Stiftung Zentral -und Landesbibliothek Berlin/ZLB) an dem IT- gestützten Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) ist das Ziel des Bibliotheksentwicklungsplans und der 1995 mit Drucksache 12/5836 dem Abgeordnetenhaus von Berlin unterbreiteten Planung eines IuK-technisch gestützten Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins erreicht.
Damit finden interessierte Benutzerinnen und Benutzer berlinweit ein
attraktives Serviceangebot im Bibliotheksbereich wie z.B. einen gemeinsamen Benutzerausweis für alle
Berliner Öffentlichen Bibliotheken, den direkten dezentralen Zugriff auf alle Medienbestände
der Berliner Öffentlichen Bibliotheken sowie deren vollständigen elektronischen
Nachweis, die Möglichkeit der bequemen Internetrecherche, des Bestellens und
der Fristverlängerung (www.voebb.de) von zu Hause aus u.s.w vor.
Die VÖBB -Serviceangebote beruhen auf definierten bibliothekarischen Standards
und werden den sich verändernden Anforderungen laufend angepasst.
Um dieses Ziel
erreichen zu können, wurden in einem Zeitraum von neun Jahren Investitionen des
Landes Berlin in Höhe von 10.596 T€ für Softwareentwicklung,
Hardware-Ausstattung, Schulungen etc. getätigt. Neben den schon geschilderten
erheblichen Serviceverbesserungen für die Benutzerinnen und Benutzer der Bibliotheken,
konnten durch diese Investitionen interne Abläufe in den Bibliotheken rationalisiert
werden.
Parallel zur
Projektphase wurde schon 1998 mit der Anbindung der Stadtbibliothek
Reinickendorf der Einstieg in die Betriebsphase vorgenommen, die in der Dienstleistungsvereinbarung
Nr. 150 000 275 zwischen dem VÖBB und dem Landesbetrieb für Informationstechnik/LIT eine solide
Leistungs-grundlage hat.
VÖBB – Projektverlauf
1995 – 1997 Erste Projektphase
1995 wurde mit
der Drucksache 12/5836 zur Errichtung des VÖBB die bibliothekspolitische Zielrichtung
für die Modernisierung der Berliner Öffentlichen Bibliotheken für die nächsten
Jahre dem Abgeordnetenhaus von Berlin unterbreitet und die dafür erforderlichen
Investitionsmittel vom Land Berlin zur Verfügung gestellt.
1995/96 wurde
ein europaweiter Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage eines von Berliner Bibliothekaren
gemeinsam erarbeiteten Pflichtenheftes zur Beschaffung der notwendigen Hard-
und Software ausgeschrieben , der im Frühjahr 1996 in den Vertragsabschluss
mit dem damaligen Generalunternehmer BB - Data und der Softwarefirma aStec
–angewandte Systemtechnik einmündete.
1996/97 Beginn
der ersten Projektphase
1998 – 2001 Evaluierung des Projektes - Einführungsphase
1998 Aufgrund
massiver Probleme bei der Umsetzung des Pflichtenheftes in die Projektpraxis
wurde das Projekt im Frühjahr mit
externer Unterstützung evaluiert. Im Ergebnis wurde im Sommer 1998 im Auftrag
der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine neue Projektleitung,
die Fach- und Ressourcenverantwortung in sich vereinte, sowie eine neue
Projektorganisation mit einer optimierten Aufgabenstellung etabliert.
Im Herbst 1998
begann mit dem Anschluss der Stadtbibliothek Reinickendorf die Einführungsphase
des VÖBB, die im Herbst 2001 mit dem Anschluss der Stiftung Zentral- und
Landesbibliothek Berlin/ZLB erfolgreich beendet werden konnte. In einem für IT
-Großverfahren atypisch kurzen Zeitraum von nur drei Jahren wurde damit
flächendeckend in den Berliner Öffentlichen Bibliotheken ein Verfahren mit
1200 Arbeitsplätzen in
über 100
Standorten unter Nutzung des
vom LIT zur Verfügung gestellten MAN installiert.
2002 – 2003
Stabilisierung und Konsolidierung
Konnte während der vorangegangenen Einführungsphase zeitweise monatlich ein komplettes bezirkliches Bibliothekssystem an den VÖBB angeschlossen werden, war im Zeitraum 2002/2003 das inzwischen sehr komplexe System zu optimieren und an die betrieblichen Gegebenheiten (u.a. einer Massennutzung) anzupassen. Außerdem wurde die Softwareentwicklung in 2003 abgeschlossen. Die noch ausstehenden Softwarespezialpakete - wie z.B. Notverarbeitung und Selbstverbuchung - werden Ende 2003/Anfang 2004 in die Produktion VÖBB überführt.
Außerdem wurde
schrittweise ab 2002/2003 die Betriebsorganisation für folgende Bereiche aufgebaut:
·
Betrieb
des Verfahrens (Regelung der Zusam- menarbeit
mit dem LIT, betrifft z.B. die Server- aufstellung,
Plattennutzung, WWW-Administra- tion)
,
·
zentrale
Betriebskosten (Verfahren, Etatisierung u.s.w.
, betrifft z.B. die Etatisierung bei der ZLB und
das jährliche Kalkulations- und Abrech nungsverfahren),
·
Verfahren
zur Durchführung verbundweiter Serviceangebote
(z.B. Transport von Medien im VÖBB)
sowie
·
verschiedene
Verwaltungsabläufe innerhalb des VÖBB
wie z.B. “Bezahlen im Verbund” (hier ist
das Verfahren zur berlinweit einmaligen Regelung
zur Einnahme von Entgelten und Gebühren
über Bezirksgrenzen hinweg gemeint, das
zu erheblichen Einnahmesteigerungen in 2002
geführt hat).
Aufgrund der
nicht vorhersehbar hohen Nutzungsintensität des gesamten VÖBB, insbesondere der
Zugriffe auf das Internetangebot des VÖBB <www.voebb.de
> , stand im 2./3. Quartal 2003 innerhalb des zur Verfügung stehenden
Rahmens eine nochmalige Erweiterung und Optimierung der Hard- und Software,
insbesondere der Datenbankkapazitäten, im Vordergrund, die im Sommer 2003
erfolgreich beendet wurde.
Ende 2003
wurde das IT-Projekt “Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB)” mit
den noch notwendigen Abschlussarbeiten im wesentlichen beendet und in den Routinebetrieb
überführt.
Jetzt muss
abschließend die Betriebsorganisation und die Deckung der zentralen
Betriebskosten geregelt werden.
Künftige
Betriebsorganisation des VÖBB
Mit der
Beendigung der Projektphase des VÖBB zum Jahresende 2003 wird eine verbindliche Regelung der
Betriebsorganisation notwendig, damit sowohl der laufende Betrieb als auch die
Weiterentwicklung des VÖBB gewährleistet sind. Das heißt, dass sowohl für die
Vielzahl der am Verfahren Beteiligten (Bezirke, ZLB, LIT, usw.) genau abgegrenzte
Kompetenzbereiche, die für grundlegende Entscheidungen wesentliche Gremienstruktur
als auch weitere grundsätzliche Verfahrensregelungen und nicht zuletzt
verbindliche Festlegungen zu den zentralen Betriebskosten transparent und
nachvollziehbar geregelt sein müssen.
Zu
diesem Zweck hat der Senat ein – auch fachlich abgestimmtes - Gesamtkonzept zur
Organisation und Finanzierung des VÖBB – Betriebs, nach Zustimmung des Rats der
Bürgermeister, beschlossen (Anlage 1).
Gremienstruktur des VÖBB
Die mit
allen Verfahrensbeteiligten abgestimmte Gremienstruktur ist in der nachfolgenden
Grafik dargestellt
.

Das
höchste Organ des VÖBB, die Verbundkonferenz, entscheidet über alle
grundsätzlichen und bedeutsamen Angelegenheiten, insbesondere über den Haushalt
des VÖBB - Servicezentrums. In jährlichen Zielvereinbarungen werden die für die
VÖBB -Anwender zu erbringenden Positionen und Leistungen mit dem VÖBB
-Servicezentrum vereinbart.
Personelle Auswirkungen
Im
Rahmen der beschlossenen Betriebsorganisation bedient sich der VÖBB zur
Erfüllung seiner zentralen Aufgaben des VÖBB – Servicezentrums/VSZ, das
als eigenständige Organisationseinheit zeitlich befristet weiterhin in die Stiftung Zentral-
und Landesbibliothek Berlin/ZLB integriert ist. Die befristete organisatorische
Zuordnung zur ZLB wird zum 31.12.2006 mit dem Ziel evaluiert, eine den Aufgaben und der Weiterentwicklung des VÖBB
angemessene Organisationsform für das VÖBB -Servicezentrum zu etablieren.
Mit der
Absicherung der Betriebsorganisation VÖBB
hinsichtlich des VÖBB – Servicezentrum, der wesentlichen Schaltstelle
des Verbundes, können die sachlichen Ab Abläufe adäquat geregelt werden. Im
Sinn der IT - Organisationsrichtlinie* des Landes Berlin liegt die
Produktverantwortung für den VÖBB beim VÖBB -Servicezentrum /Stiftung Zentral-
und Landesbibliothek Berlin (ZLB). Die Fachverantwortung für das Verfahren wird
von der für das öffentliche Bibliothekswesen zuständigen Senatsverwaltung
- derzeit über den Vorsitz der Senatsverwaltung
für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Stiftungsrat der ZLB - sicher gestellt. Die Bezirke sind ebenfalls
mit Stimmberechtigung im Stiftungsrat vertreten.
Für die aktuelle Bewältigung der Betriebsaufgaben des VÖBB ist mit dem VÖBB
-Servicezentrum eine arbeitsfähige
Organisationsform vorhanden. Personell behält das VÖBB – Servicezentrum, mit Ausnahme
der Leitungsebene, die mit der Drucksache 12/5836 bereits 1995 festgelegte
Ausstattung bei, die im einzelnen der Gesamtkostenübersicht zu entnehmen ist.
Die
Leitung des VÖBB -Servicezentrums wird durch eine Führungskraft mit Ressourcen-
und Ergebnisverantwortung (A 14/BAT Ib) befristet bis Ende 2008 wahrgenommen.
Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt bei der ZLB mit der notwendigen Zustimmung
des Stiftungsrats und wird - wie auch
in anderen Bibliotheksverbünden in der Bundesrepublik Deutschland üblich - zu
100% von den VÖBB - Teilnehmern im Rahmen der zentralen Betriebskosten im Umlageverfahren
finanziert. Die Besetzung dieser Leitungsposition erfolgt nach öffentlicher
Ausschreibung und bedarf der Zustimmung der Verbundkonferenz sowie bei
Beamten des höheren Dienstes, der Zustimmung des Stiftungsrates der ZLB.
Bei der
ursprünglichen Planung im Jahr 1995 ist man davon ausgegangen, dass bei einer
Angliederung der zukünftigen Verbundzentrale des VÖBB diese und die
IT-Abteilung der damaligen Amerika-Gedenkbibliothek in Personalunion von einer
Person geleitet werden können. Die weitere Entwicklung hat diese Überlegungen
überholt.
Mit der
Weiterentwicklung des VÖBB zu einem Großverfahren mit 1.200 Anwenderplätzen und
der parallelen Entwicklung der ZLB zu einer in zwei Häusern organisierten
Landeseinrichtung mit vielfältigen EDV -Anwendungen weit über den VÖBB hinaus
(Internet, Multimedia, CD-ROM u.s.w.), hat die Entwicklung der letzten Jahre
gezeigt, dass die 1995 konzipierte Leitungsstruktur den aktuellen
Erfordernissen nicht gerecht wird.
Sowohl
die Leitung des IT- Bereichs der heutigen Stiftung Zentral- und Landesbibliothek
Berlin (ZLB) mit ihren zwei Standorten wie auch die Leitung des VÖBB
-Servicezentrums erfordern jeweils mit 100 % Stellenanteil den Einsatz einer
entsprechend qualifizierten Dienstkraft. In Reaktion darauf wurde die operative
Einführungsphase des Verbundes (1998 - 2001) innerhalb des Projektes “VÖBB” durch eine von der Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur beauftragte und durch die ZLB finanzierte
Projektmanagerin (100 %) gesteuert.
Seit
dem 1. Januar 2002 wird die Überführung des Projektes VÖBB in den Routinebetrieb
ebenfalls im Auftrag der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und
Kultur von einer interimistisch eingesetzten Projektleitung betreut, die seit
dem
1. Januar 2003 gegen Kostenerstattung durch die VÖBB - Anwender tätig ist.
Zentrale Betriebskosten des
VÖBB
Zusammensetzung
Die
zentralen Betriebskosten, die sich aus den Kosten für das VÖBB -Servicezentrum
bei der ZLB (Personal- und Sachkosten) und den weiteren Sachkosten des
Verfahrens - Hard-, Software und Dienstleistungsnutzung verschiedener Anbieter
- ergeben, werden in einer Mischfinanzierung vom Land Berlin, der ZLB und den
Bezirken getragen. Sämtliche Positionen sind vertraglich bzw. in entsprechenden
Vereinbarungen festgelegt bzw. geregelt. Diese Kostenpositionen fallen -
parallel zur Verfahrenseinführung - seit 1998 an und werden seit 2003 fortlaufend
von den beteiligten VÖBB - Anwendern im Rahmen ihrer jeweiligen Haushalte finanziert.
Etatisierung
Mit der
Umsetzung der Forderung des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2000, die
Folgekosten für die Berliner IT- Großverfahren “zentral zu etatisieren”, wurde
im Verfahren VÖBB die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB
betraut. Als Berliner Zentralbibliothek, die lt. Stiftungsgesetz zentrale
Aufgaben für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken wahrnimmt – so u.a. die
Anbindung des VÖBB -Servicezentrums –
wird arbeitsteilig zwischen dem VÖBB
-Servicezentrum und der Verwaltung der ZLB die Abwicklung des bereits im Detail
festgelegten Verfahrens realisiert.
Kostenübernahme und Verteilung/Schlüssel
Entsprechend
des Beschlusses des Abgeordnetenhauses (Drucksache 12/5836) und des Beschlusses
des Rats der Bürgermeister vom November 2000, “ab 2003 die Finanzierung der von
den Bezirken zu leistenden Beteiligung an den Folgekosten sicherzustellen”,
sind die jeweiligen Kostenanteile in der „Vereinbarung über die gemeinsame
Finanzierung der zentralen Betriebskosten innerhalb des Verfahrens Verbund der
Öffentlichen Bibliotheken Berlins – VÖBB ab dem Jahr 2003 ...” einvernehmlich
festgelegt worden. Gleichzeitig wurde ein entsprechendes Berichtswesen
etabliert.
Als
Verteilungsschlüssel hat das Fachgremium der Berliner Öffentlichen Bibliotheken
zunächst die Anzahl der Arbeitsplätze pro VÖBB – Anwender festgelegt.
Beendigung der Projektphase
und Beginn des Routinebetriebs rückwirkend zum 01.01.2004
Mit der
Beendigung der Einführungsphase und der Umsetzung der Betriebsorganisation,
einschließlich der Regelung zu den zentralen Betriebskosten werden alle
wesentlichen Voraussetzungen für den Routinebetrieb des Verfahrens realisiert.
Die
Bezirke, die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin und die Senatsverwaltung
für Wissenschaft, Forschung und Kultur finanzieren gemeinsam die zentrale
Infrastruktur des VÖBB.
Die
zentralen Betriebskosten des Verfahrens VÖBB setzen sich aus den Kosten für den
Betrieb des VÖBB -Servicezentrums und den Kosten für die mit dem Landesbetrieb
für Informationstechnik (LIT) geschlossene Dienstleistungsvereinbarung zusammen.
Zusätzlich
stellt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, wie schon
während der Projektphase, für die laufend notwendigen IT- Schulungsmaßnahmen
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VÖBB -Servicezentrums und für
besondere IT- Dienstleistungen im Bereich der Infrastruktur des VÖBB Mittel aus
dem Kapitel 1730 zur Verfügung. Dafür sind im Haushaltsplan 2004/2005 bei Kapitel 1730, Titel 525 11 -Aus- und Fortbildung für die IuK-
Technik 18.600 € sowie bei Titel 540 60
– Dienstleistungen für die IuK -Technik 37.700 € etatisiert.
Da das
VÖBB -Servicezentrum als eigenständige Organisationseinheit Teil der Stiftung
Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) ist, sollen diese Haushaltsmittel
innerhalb des Kapitels 1730 zu Titel 688 68 – Zuschuss an die Stiftung Zentral-
und Landesbibliothek Berlin – im Wege der Haushaltswirtschaft umgesetzt werden.
Für die Folgejahre sind die Mittel im Haushaltsplanentwurf zusätzlich bei Titel
688 68 anzumelden.
Über
die Verwendung entscheidet die Leitung des VÖBB - Servicezentrums.
Es
entsteht mit der Umsetzung der Betriebsorganisation kein zusätzlicher Mehrbedarf.
|
1. Kosten des Betriebs des VÖBB-Servicezentrum |
|
|
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Bezeichnung |
|
Anzahl |
Summe in € pro Jahr |
Gesamtsumme in € |
|
Kosten werden getragen
durch |
|
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Personalkosten |
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|
Leitung |
A 14 / BAT I b |
1 |
65.140,00 *) |
65.140,00 |
|
ZLB/Bezirke |
|
Leitung Zentralredaktion |
A 13 S **) |
1 |
49.190,00 *) |
49.190,00 |
|
ZLB |
|
Zentralredaktion |
BAT IV a/III **) |
1 |
50.390,00 *) |
50.390,00 |
|
ZLB |
|
Zentralredaktion |
A 10
**) |
2 |
33.990,00 *) |
67.980,00 |
|
ZLB |
|
Fachadministration |
BAT IVb /IVa **) |
3 |
45.350,00 *) |
136.050,00 |
|
ZLB |
|
*) Durchschnittssätze 2003 |
|
|
|
368.750,00 |
|
|
|
**) Der ZLB sind seit 1999
keine Tariferhöhungen mehr zugestanden worden. |
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
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|
Sachkosten * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
|
Geschäftsbedarf |
|
|
5.112,92 |
|
ZLB |
|
|
Geschäftsbedarf f.d. IuK-Technik |
|
|
10.225,84 |
|
ZLB |
|
|
Datenfernübertragungskosten |
|
|
2.812,11 |
|
ZLB |
|
|
Fernmeldegebühren |
|
|
3.272,27 |
|
ZLB |
|
|
Geräte, Ausst. f.d. IuK-Technik |
|
|
4.499,37 |
|
ZLB |
|
|
Dienstleistungen f.d. IuK-Technik |
|
|
2.556,46 |
|
ZLB |
|
|
Aus- und Fortbildung f.d. IuK-Technik |
|
|
7.000,00 |
|
ZLB/Bezirke |
|
|
Change Request |
|
|
30.000,00 |
|
ZLB/Bezirke |
|
|
Wartung Voice Box |
|
|
13.920,00 |
|
ZLB/Bezirke |
|
|
|
|
|
|
79.398,97 |
|
|
|
Fremddaten |
|
|
|
|
|
|
|
Lizenzgeb. DDB,Reihe A |
|
|
|
12.828,72 |
|
ZLB |
|
Lizenzgeb. DDB, Reihe B |
|
|
|
6.108,92 |
|
ZLB |
|
Lizenzgeb. DDB,Reihe N |
|
|
|
4.887,13 |
|
ZLB |
|
Lizenzgeb. DDB,Reihe M |
|
|
|
855,25 |
|
ZLB |
|
Lizenzgeb. DDB,Reihe T |
|
|
|
1.954,85 |
|
ZLB |
|
GKD-Link |
|
|
|
398,56 |
|
ZLB |
|
SWD-Link |
|
|
|
398,56 |
|
ZLB |
|
EKZ |
|
|
|
29.951,48 |
|
ZLB |
|
|
|
|
|
57.383,47 |
|
|
|
2. Leistung des LIT bzw. Leistungen, die über das
LIT abgerechnet werden* |
|
|
|
|
|
|
|
|
Bezeichnung |
Summe in € pro Jahr |
|
Kosten werden getragen
durch |
|
|
|
|
|
|
Pflege ORACLE-Datenbank SW |
173.184,00 |
|
ZLB/Bezirke |
|
Pflege aDIS/BMS Bibliotheks SW |
97.356,19 |
|
ZLB/Bezirke |
|
WEB Server |
8.181,00 |
|
ZLB/Bezirke |
|
Serveraufstellung |
29.880,00 |
|
Bezirke |
|
Hardware- u. Betriebssystem Wartung |
35.800,00 |
|
Bezirke |
|
Datenspeicherung 461 GB |
92.000,00 |
|
Bezirke |
|
Datensicherung 800 GB |
173.000,00 |
|
ZLB/Bezirke |
|
KISS |
25.000,00 |
|
ZLB/Bezirke |
|
|
634.401,19 |
|
|
Es gibt keine Auswirkungen
auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg.
Für die Bearbeitung ist die
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur zuständig.
Berlin, den 03. August 2004
Der Senat von Berlin
Klaus W o w e r e i t Dr.
Thomas F l i e r l
Regierender Bürgermeister Senator
für Wissenschaft,
Forschung
und Kultur
Anlage 1
Vereinbarung
zur Organisation und Finanzierung des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken
Berlins – VÖBB
zwischen
dem Land Berlin,
vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
sowie
durch die zuständigen Stadträte der Bezirke einerseits
und andererseits
der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin,
vertreten durch den Vorstand
Präambel
Die
Grundfunktionen des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) sind
in einer Projektphase entwickelt und erprobt worden. Das Land Berlin sowie die
Teilnehmer des Verbundes sind sich einig darüber, dass dieses Projekt ab 1.
Januar 2004 in den Regelbetrieb überführt wird. Zu diesem Zweck soll die
nachfolgende Vereinbarung geschlossen werden.
Die Teilnahme
des VÖBB als Subverbund am Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg
(KOBV) ist im Rahmen des ”Konzepts zur zukünftigen Informationsstruktur der
Bibliotheksregion Berlin-Brandenburg - Gemeinsames Landeskonzept” vorgesehen.
§ 1 Gegenstand der
Vereinbarung
Ziel ist es,
1.
die
Aufgabenverteilung zwischen den Vereinbarungspartnern vorzunehmen,
2.
den
technischen Betrieb des VÖBB zu gewährleisten,
3.
die
Finanzierung des VÖBB zu sichern,
4.
die
Vernetzung der Bibliotheken im VÖBB qualitativ weiterzuentwickeln und
5.
eine
zukunftsorientierte Entwicklung der Bibliotheken im VÖBB zu befördern.
§ 2 Aufgaben des VÖBB
Der VÖBB hat
als Aufgaben:
1.
die
Bereitstellung und Weiterentwicklung edv -gestützter Dienstleistungen für die
Kunden der am VÖBB beteiligten
Bibliotheken zu sichern,
2.
die
Einarbeitung, den berlinweiten Nachweis und die Bereitstellung (inkl. Leihverkehr)
der Bestände der beteiligten
Bibliotheken auch über das Internet zu gewährleisten,
3.
die
Darstellung der am VÖBB beteiligten Bibliotheken als innovative,
kundenorientierte Serviceeinrichtun- gen
zu ermöglichen,
4.
die
Rationalisierung und Vereinheitlichung interner Betriebsabläufe (Erwerbung,
Katalogisierung, Kassen- wesen
etc.) weiter voran zu treiben.
§ 3 Teilnehmer des VÖBB
(1)
Teilnehmer
am VÖBB sind die Öffentlichen Bibliotheken Berlins und die Stiftung Zentral-
und Landesbibliothek Berlin (ZLB). Der Beitritt weiterer Bibliotheken und
Informationseinrichtungen kann – unabhängig von ihrer Trägerschaft – bei der
Verbundkonferenz beantragt werden.
(2)
Aktive
Teilnehmer des VÖBB sind die Bibliotheken, die das gesamte Leistungsspektrum
(Erwerbung, Katalogisierung, Ausleihe, OPAC) nutzen und eigenständig online an
der Erwerbungskatalogisierung sowie der Verbundausleihe teilnehmen. Passive
Teilnehmer des VÖBB sind die Bibliotheken, die ausgewählte Teilbereiche,
insbesondere den OPAC (W3) nutzen.
§ 4 Grundsätze der
Zusammenarbeit
(1)
Alle
am VÖBB aktiv beteiligten Bibliotheken gemäß des § 3 Abs. 2 S. 1 arbeiten
gleichberechtigt zu-sammen.
(2)
Die
Vereinbarungspartner und die teilnehmenden Bibliotheken stellen sicher, dass
ausreichend Kapazität zur Verarbeitung, Speicherung, Ausgabe und Übertragung
von Daten zur Verfügung steht, um eine angemessene Bearbeitung zu ermöglichen.
(3)
Alle
Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der für den VÖBB definierten
Standards. Die jeweils geltenden Standards sind in Anlage 2 festgelegt und
Bestandteil dieser Vereinbarung.
(4)
Die
geltenden Verwaltungsvorschriften und darauf beruhende Regelungen und Maßnahmen
zum Einsatz der Informationstechnik im Land Berlin finden Anwendung für den
VÖBB und seine Teilnehmer.
§ 5 Verbundkonferenz
(1)
Die
Verbundkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium im VÖBB. Ihre Beschlüsse
sind für alle Verbundteilnehmer gemäß § 3 verbindlich.
(2)
Die
Verbundkonferenz besteht aus je einem Vertreter der Vereinbarungsparteien als stimmberechtigten Mitgliedern. Die
bezirklichen Mitglieder sind ggf.
vertreten durch den/die für die
bezirkliche Stadtbibliothek zuständigen Stadtrat/Stadträtin.
Ein Mitglied der Geschäftsführung der Ständigen Konferenz der
Leiterinnen und Leiter der Berliner Öffentlichen Bibliotheken und der
Leiter/die Leiterin des VÖBB -Servicezentrums gehören als nicht stimmberechtigte
Mitglieder der Verbundkonferenz an.
(3)
Für
den Fall der Verhinderung ist durch die stimmberechtigten Mitglieder der
Verbundkonferenz eine Stellvertretung zu entsenden.
(4)
Die
Verbundkonferenz trifft für den VÖBB alle Entscheidungen in grundsätzlichen und
besonders bedeutsamen Angelegenheiten. Insbesondere beschließt sie den Haushalt
des VÖBB - Servicezentrums und schließt in der Regel jährlich eine Zielvereinbarung
mit dem VÖBB –Servicezentrum ab. Sie beschließt über die Standards des VÖBB
durch Änderung der Anlage 2.
Sie entscheidet über den Beitritt
weiterer Teilnehmer sowie die Teilnahme und Zusammenarbeit des VÖBB mit anderen
Verbünden. Sie entscheidet über die Mitgliedschaft weiterer Verbundteilnehmer
in der Ver-bundkonferenz.
(5)
Die
Geschäftsstelle für die Verbundkonferenz übernimmt das VÖBB - Servicezentrum.
(6)
Jedes
Mitglied der Verbundkonferenz hat eine Stimme. Die Verbundkonferenz ist
beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend ist. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
(7)
Die
Verbundkonferenz kann Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren fassen,
soweit kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht.
(8)
Entscheidungen,
die auch die gesetzlich festgelegten Aufgaben der ZLB berühren, können nicht
gegen die Stimme der ZLB getroffen werden. Die Beschlussfassung des Haushaltes
ist gegen die Stimme der für das Bibliothekswesen zuständigen Senatsverwaltung
nicht möglich.
(9)
Die
Verbundkonferenz wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von vier Jahren einen
Vorsitzenden/eine Vorsitzende. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
(10)
Der
Vorsitzende/die Vorsitzende ruft die Verbundkonferenz mindestens einmal jährlich
ein und leitet die Sitzungen. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder können
weitere Sitzungen einberufen werden.
§ 6 Fachgremium
(1)
Die
Ständige Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berliner Öffentlichen
Bibliotheken/Ständige Konferenz ist für die grundlegenden fachlichen
Angelegenheiten des VÖBB zuständig. Hierzu gehören insbesondere die für den
VÖBB zu definierenden Standards sowie deren Umsetzung.
Die Ständige
Konferenz legt der Verbundkonferenz Anträge zu grundsätzlichen und besonders
bedeutsamen Angelegenheiten zur Entscheidung vor.
§ 7 VÖBB -Servicezentrum
(VSZ)
(1)
Das
VÖBB -Servicezentrums ist als eigenständige Organisationseinheit in die
Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB integriert.
Die organisatorische Zuordnung zur ZLB wird gemäß § 10 zum 31.Dezember
2006 evaluiert.
(2)
Bei
der ZLB wird die Stelle der Leitung des VÖBB –Servicezentrums (A 14 / BAT Ib)
eingerichtet. Die Besetzung der Leitungsposition ist zunächst befristet bis
2008. Die Besetzung der Leitungsposition bedarf der Zustimmung der Verbundkonferenz.
Die sonstige personelle Ausstattung des VÖBB -Servicezentrum ist analog der
Abgeordnetenhausvorlage Nr. 12/ 5836.
(3)
Grundlegende
Verträge, die die ZLB für den VÖBB abschließt sowie wesentliche stellenbezogene
Entscheidungen sind der Verbundkonferenz vorab zur Zustimmung vorzulegen.
(4)
Das
VÖBB -Servicezentrum erstellt jährlich als Teil des Haushaltsplans der ZLB den
Entwurf des Haushaltsplans VÖBB und ist für die Ausführung des Haushalts verantwortlich.
Das VÖBB –Servicezentrum stellt
eine Jahresrechnung auf und legt diese der Verbundkonferenz spätestens zum 31.
März des Folgejahres vor.
Das VÖBB -Servicezentrum ist
verpflichtet, grundlegende fachliche Angelegenheiten, die alle VÖBB
-Teilnehmer betreffen, insbesondere zur Festsetzung von Standards, der
Ständigen Konferenz als Fachgremium zur Entscheidung vorzulegen.
Das VÖBB -Servicezentrum ist die
Betriebszentrale des VÖBB und nimmt folgende Aufgaben wahr:
1. Koordination der Betriebsaufgaben,
2. Erarbeitung von Standards
für alle Bereiche des VÖBB -Betriebs und Sicherstellung der Einhaltung,
3. Sicherstellung des
technischen Betriebs des VÖBB und Anwenderunterstützung,
4.
Bereitstellung
einer Hotline,
5.
Technische
und organisatorische Gestaltung des Verbundsystems,
6.
enge
fachliche Zusammenarbeit mit den Kompetenzzentren der Anwender,
7.
Öffentlichkeitsarbeit,
8.
Vertretung
des Verbundes im KOBV und anderen Fachgremien,
9.
Erstellung des Jahresberichtes zur Aufgabenerfüllung.
(5)
Das
VÖBB- Servicezentrum kann zusätzlich Entwicklungs- und Serviceaufgaben übernehmen,
wenn dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Hierzu können z.B. gehören:
1.
Entwicklung
und Angebot neuer Dienstleistungen,
2.
Organisation
der VÖBB -internen Kommunikation,
3.
Fundraising
für den VÖBB.
(6)
Leistungen,
des VÖBB- Servicezentrum für die VÖBB - Teilnehmer, die nicht zu den Aufgaben
der Absätze 3 und 4 gehören, können nur
gegen Entgelt der jeweiligen Vereinbarungspartner erbracht werden.
§ 8 Finanzierung
(1)
Die
Vertragspartner verpflichten sich zur gemeinsamen Finanzierung der zentralen
Infrastruktur des VÖBB auf der Grundlage des durch die Verbundkonferenz
beschlossenen Haushaltsplan. Hierzu werden in der Regel jährlich Servicevereinbarungen
zwischen dem VÖBB -Servicezentrum und den Vertragspartnern abgeschlossen. In
dieser Servicevereinbarung werden die jährlichen Beiträge der einzelnen Verbundteilnehmer
ausgewiesen.
Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Haushaltsmittel für den VÖBB werden bei
der ZLB etatisiert. Die Aufschlüsselung der Kostenanteile ist bezirksweise
aufzuweisen. Die Überweisung durch die Verbundteilnehmer erfolgt jeweils
hälftig zum 30. April und zum 30. September eines Haushaltsjahres.
Die Kostenanteile werden nach dem von der Verbundkonferenz festgelegten
Schlüssel bestimmt. Die finanzielle Beteiligung weiterer Teilnehmer gemäß § 3
Abs. 1 wird im Einzelfall durch die Verbundkonferenz festgelegt.
§ 9 Nutzungsrechte
(1)
Die
Nutzung der in die Verbunddatenbank eingebrachten Daten wird in einer
Benutzungsordnung, die das VÖBB -Servicezentrum im Einvernehmen mit der
Verbundkonferenz erlässt, geregelt.
(2)
Mit
der Eingabe der Daten durch die VÖBB -Teilnehmer erhält das VÖBB -Servicezentrum
die Befugnis, auch Dritten die Nutzung der Daten zu nicht kommerziellen
Zwecken einzuräumen. Die separate Abgabe der Daten einzelner VÖBB -Teilnehmer
durch das VÖBB -Servicezentrum bedarf der Zustimmung der betroffenen VÖBB -
Teilnehmer.
(3)
Die
Weitergabe von Daten zu kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Verbundkonferenz.
Die erzielten Erlöse werden zur anteiligen Deckung der zen-tralen
Betriebskosten des Vereinbarungspartners herangezogen. Die separate Abgabe der
Daten einzelner VÖBB -Teilnehmer durch
das VÖBB –Servicezentrum bedarf der Zustimmung der betroffenen VÖBB -
Teilnehmer.
(4)
Die
auf den eigenen Bestand bezogenen und aus dem VÖBB stammenden Datensätze, die
in den lokalen Datenbanken gespeichert sind, können von den VÖBB -Teilnehmern
auch Dritten zur Nutzung bereitgestellt werden, soweit nicht Rechtsvorschriften
oder vertragliche Vereinbarungen der Überlassung entgegenstehen. Alle
Rechtsverpflichtungen der Vertragspartner oder des VÖBB hinsichtlich von
Dritten übernommenen Daten haben für alle teilnehmenden Bibliotheken Gültigkeit.
§ 10 Evaluierung
(1) Zum Ende des Jahres 2006 soll eine von der Verbundkonferenz einzusetzende unabhängige Expertengruppe (max. 3 Experten) den bisherigen Betrieb des VÖBB -Servicezentrum evaluieren. Jedes Mitglied kann zur Besetzung der Expertengruppe einen Vorschlag unterbreiten. Die Auswahlentscheidung wird mit einfacher Mehrheit getroffen.
Der Evaluationsbericht wird zum
31.März des Folgejahres der Verbundkonferenz vorgelegt. Spätestens bis zum 31.
Dezember 2007 entscheidet die Verbundkonferenz über das weitere Vorgehen.
(2)
Im
Falle einer Beendigung der Vereinbarung werden die Vertragspartner gegeneinander
keine Eigentums-, Urheber- oder sonstigen Rechte an den gespeicherten oder in
anderer Form überlassenen Verbund- oder Lokaldaten geltend machen.
§ 11 Vertragsdauer,
Kündigung
(1)
Diese
Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann frühestens nach Ablauf von
vier Jahren von jedem Vertragspartner gegenüber allen Vertragspartnern schriftlich
mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt
werden.
(2)
Im
Falle der Kündigung eines Vertragspartners
ist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung der Anteil an
den Kosten der zentralen Infrastruktur
an das VÖBB -Servicezentrum zu entrichten. Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt
entstehen aber noch nicht bezahlt worden sind, werden von dem ausscheidenden
VÖBB -Teilnehmer bis zum 31. März des Folgejahres bezahlt. Lizenzbedingungen
sind auch nach Ausscheiden einzuhalten.
(3)
Das
VÖBB -Servicezentrum wird im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung
der Vereinbarung alle zentral gespeicherten Daten der Bibliotheken der ausscheidenden
Vertragspartner in einer zur maschinellen Verarbeitung geeigneten Form zur Verfügung
stellen.
§ 12 Schlussbestimmung
Diese Vereinbarung
tritt mit Wirkung zum 01.01.2004 in Kraft.
Berlin, den
........................................
Anlage 2
Standards VÖBB (Stand März
2004, Version 1)
Standards sind zum großen Teil
festgelegt im Pflichtenheft und in der Feinkonzeption, darüber hinaus in den
Checklisten für die Einführung des VÖBB und ergeben sich aus Gesetzen und
Verordnungen
Bibliothekarische Standards
wie z. B. WB Versionen der RAK, GKD, PND, SWD, Musikalien-PND,
Musikalien –EST, Musikalien-GKD, ZDB, Fremddaten der DDB (EKZ wird von der DDB
überschrieben bzw. DDB mit EKZ-Notation angereichert)
Keine Standards für die Systematik
Statistische Standards
Senatsstatistik, DBS
EDV-Standards
wie z. B. Oracle, Leistungsstandards, Betriebssystem NT, Hardware-,
Softwarestandards, Schnittstellen (Z39.50), Sicherheitskonzeption (Grenznetz),
Drucker (nur HP und Quittungsdrucker von Epson), WWW-Nutzung (nur
Internetexplorer und Netscape ab Version 3.0)
Ausschuss-Kennung
: Kultgcxzqsq
* Quelle: Verwaltungsvorschriften für die Organisation des IT -Einsatzes in der Berliner Verwaltung (IT -Organisationsrichtlinie) vom 19. Dezember 2000
*
Quelle: Vereinbarung über die gemeinsame Finanzierung der zentralen
Betriebskosten innerhalb des Verfahrens „Verbund der Öffentlichen Bibliotheken
Berlins – VÖBB“ ab dem Jahr 2003 zwischen der Stiftung Zentral- und
Landesbibliothek Berlin, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und
Kultur, den Stadtbibliotheken der Bezirke und der Verbundzentrale des
VÖBB/Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin
*
Quelle: Dienstleistungsvereinbarung Nr. 150000275. Betrieb des IT-Verfahrens
Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB). AG: Verbund Öffentlicher
Bibliotheken Berlins-VÖBB, vertreten durch die Stiftung Zentral-und Landesbibliothek
Berlin. AN: Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT).