Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

 

Die Betriebsorganisation einschließlich der Regelung zu den zentralen Betriebskosten des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins - VÖBB

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Die Betriebsorganisation des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins – VÖBB einschließlich der Regelung zu den zentralen Betriebskosten wird in einer Verwaltungsvereinbarung (Anlage 1) zwischen den beteiligten Partnern  geregelt.

 

Mit der Teilnahme aller Berliner Öffentlichen Bibliotheken (zwölf bezirkliche Biblio­theks­systeme, Stadtbibliotheken, und die Stiftung Zentral -und Landesbibliothek Berlin/ZLB) an dem IT- gestützten Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) ist das Ziel des Bibliotheksentwicklungsplans und der 1995 mit Drucksache 12/5836 dem Abgeordnetenhaus von Berlin unterbreiteten Planung eines IuK-technisch gestützten Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins erreicht.

 

Damit finden interessierte Benutzerinnen und Benutzer berlinweit ein attraktives Serviceangebot im Bibliotheksbereich wie z.B. einen  gemeinsamen Benutzer­ausweis für alle Berliner Öffentlichen Bibliotheken, den direkten dezentralen Zugriff auf alle Medienbestände der Berliner Öffentlichen Bibliotheken sowie deren vollständigen elektronischen Nachweis, die Möglichkeit der bequemen Internet­recherche, des Bestellens und der Fristverlängerung (www.voebb.de) von zu Hause aus u.s.w vor. Die VÖBB -Serviceangebote beruhen auf definierten bibliothekarischen Standards und werden den sich verändernden Anforderungen laufend angepasst.




Um dieses Ziel erreichen zu können, wurden in einem Zeitraum von neun Jahren Investitionen des Landes Berlin in Höhe von 10.596 T€ für Softwareentwicklung, Hardware-Ausstattung, Schulungen etc. getätigt. Neben den schon geschilderten erheblichen Serviceverbesserungen für die Benutzerinnen und Benutzer der Biblio­theken, konnten durch diese Investitionen interne Abläufe in den Bibliotheken ratio­nalisiert werden.

 

Parallel zur Projektphase wurde schon 1998 mit der Anbindung der Stadtbibliothek Reinickendorf der Einstieg in die Betriebsphase vorgenommen, die in der Dienst­leistungsvereinbarung Nr. 150 000 275 zwischen dem VÖBB und dem Landesbetrieb       für Informationstechnik/LIT eine solide Leistungs-grundlage hat.

 

VÖBB – Projektverlauf

1995 – 1997  Erste Projektphase

1995 wurde mit der Drucksache 12/5836 zur Errichtung des VÖBB die bibliothekspolitische Zielrichtung für die Modernisierung der Berliner Öffentlichen Bibliotheken für die nächsten Jahre dem Abgeordnetenhaus von Berlin unterbreitet und die dafür erforderlichen Investitionsmittel vom Land Berlin zur Verfügung gestellt.

 

1995/96 wurde ein europaweiter Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage eines von Berliner Bibliothekaren gemeinsam erarbeiteten Pflichtenheftes zur Beschaffung der notwendigen Hard- und Software ausgeschrieben , der im Frühjahr 1996 in den Vertrags­abschluss mit dem damaligen Generalunternehmer BB - Data und der Softwarefirma aStec –angewandte Systemtechnik einmündete.

 

1996/97 Beginn der ersten Projektphase

 

1998 – 2001 Evaluierung des Projektes - Einführungsphase

1998 Aufgrund massiver Probleme bei der Umsetzung des Pflichtenheftes in die Projektpraxis wurde das Projekt  im Frühjahr mit externer Unterstützung evaluiert. Im Ergebnis wurde im Sommer 1998 im Auftrag der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine neue Projektleitung, die Fach- und Ressourcenverantwortung in sich vereinte, sowie eine neue Projektorganisation mit einer optimierten Aufgabenstellung etabliert.

 

Im Herbst 1998 begann mit dem Anschluss der Stadtbibliothek Reinickendorf die Einführungsphase des VÖBB, die im Herbst 2001 mit dem Anschluss der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB erfolgreich beendet werden konnte. In einem für IT -Großverfahren atypisch kurzen Zeitraum von nur drei Jahren wurde damit flächendeckend in den Berliner Öffentlichen Bibliotheken ein Verfahren  mit  1200  Arbeitsplätzen  in  über  100

Standorten unter Nutzung des vom LIT zur Verfügung gestellten MAN installiert.

 

2002 – 2003 Stabilisierung und Konsolidierung

Konnte während der vorangegangenen  Einführungsphase zeitweise monatlich ein komplettes bezirkliches Bibliothekssystem an den VÖBB angeschlossen werden, war im Zeitraum 2002/2003 das inzwischen sehr komplexe System zu optimieren und an die betrieblichen Gegebenheiten (u.a. einer Massennutzung) anzupassen. Außerdem wurde die Softwareentwicklung in 2003 abgeschlossen. Die noch ausstehenden  Softwarespezialpakete - wie z.B. Notverarbeitung und Selbstverbuchung - werden Ende 2003/Anfang 2004 in die Produktion VÖBB überführt.

 

Außerdem wurde schrittweise ab 2002/2003 die Betriebsorganisation für folgende Bereiche aufgebaut:

·         Betrieb des Verfahrens (Regelung der Zusam-     menarbeit mit dem LIT, betrifft z.B. die Server-             aufstellung, Plattennutzung, WWW-Administra-            tion) ,

·         zentrale Betriebskosten (Verfahren, Etatisierung u.s.w. , betrifft z.B. die Etatisierung bei der ZLB           und das jährliche Kalkulations- und Abrech  nungsverfahren),

·         Verfahren zur Durchführung verbundweiter         Serviceangebote (z.B. Transport von Medien im         VÖBB) sowie

·         verschiedene Verwaltungsabläufe innerhalb des                 VÖBB wie z.B. “Bezahlen im Verbund” (hier ist das Verfahren zur berlinweit einmaligen     Regelung zur Einnahme von Entgelten und          Gebühren über Bezirksgrenzen hinweg gemeint,          das zu erheblichen Einnahmesteigerungen in        2002 geführt hat).

 

Aufgrund der nicht vorhersehbar hohen Nutzungsintensität des gesamten VÖBB, insbesondere der Zugriffe auf das Internetangebot des VÖBB <www.voebb.de > , stand im 2./3. Quartal 2003 innerhalb des zur Verfügung stehenden Rahmens eine nochmalige Erweiterung und Optimierung der Hard- und Software, insbesondere der Datenbankkapazitäten, im Vordergrund, die im Sommer 2003 erfolgreich beendet wurde.

 

 

Ende 2003 wurde das IT-Projekt “Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB)” mit den noch notwendigen Abschlussarbeiten im wesentlichen beendet und in den Routinebetrieb überführt.

 

Jetzt muss abschließend die Betriebsorganisation und die Deckung der zentralen Betriebskosten geregelt werden.

 

 

Künftige Betriebsorganisation des VÖBB

Mit der Beendigung der Projektphase des VÖBB zum Jahresende 2003  wird eine verbindliche Regelung der Betriebsorganisation notwendig, damit sowohl der lau­fende Betrieb als auch die Weiterentwicklung des VÖBB gewährleistet sind. Das heißt, dass sowohl für die Vielzahl der am Verfahren Beteiligten (Bezirke, ZLB, LIT, usw.) genau abgegrenzte Kompetenzbereiche, die für grundlegende Entscheidungen wesentliche Gremienstruktur als auch weitere grundsätzliche Verfahrensregelungen und nicht zuletzt verbindliche Festlegungen zu den zentralen Betriebskosten trans­parent und nachvollziehbar geregelt sein müssen.

 

Zu diesem Zweck hat der Senat ein – auch fachlich abgestimmtes - Gesamtkonzept zur Organisation und Finanzierung des VÖBB – Betriebs, nach Zustimmung des Rats der Bürgermeister, beschlossen (Anlage 1).

 

Gremienstruktur des VÖBB

Die mit allen Verfahrensbeteiligten abgestimmte Gremienstruktur ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.


 



 

Das höchste Organ des VÖBB, die Verbundkonferenz, entscheidet über alle grundsätzlichen und bedeutsamen Angelegenheiten, insbesondere über den Haushalt des VÖBB - Servicezentrums. In jährlichen Zielvereinbarungen werden die für die VÖBB -Anwender zu erbringenden Positionen und Leistungen mit dem VÖBB -Servicezentrum vereinbart.

 

Personelle Auswirkungen

Im Rahmen der beschlossenen Betriebsorganisation bedient sich der VÖBB zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben des VÖBB – Servicezentrums/VSZ, das als eigenständige Organisationseinheit zeitlich befristet  weiterhin in die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB integriert ist. Die befristete organisatorische Zuordnung zur ZLB wird zum 31.12.2006 mit dem Ziel  evaluiert, eine den Aufgaben und der Weiterentwicklung des VÖBB angemessene Organisationsform für das VÖBB -Servicezentrum zu etablieren.

 

 

Mit der Absicherung der Betriebsorganisation VÖBB  hinsichtlich des VÖBB – Servicezentrum, der wesentlichen Schaltstelle des Verbundes, können die sachlichen Ab Abläufe adäquat geregelt werden. Im Sinn der IT - Organisationsrichtlinie* des Landes Berlin liegt die Produktverantwortung für den VÖBB beim VÖBB -Servicezentrum /Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB). Die Fachverantwortung für das Verfahren wird von der für das öffentliche Bibliothekswesen zuständigen Senatsverwaltung -  derzeit über den Vorsitz der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Stiftungsrat der ZLB  - sicher gestellt. Die Bezirke sind ebenfalls mit Stimmberechtigung im Stiftungsrat vertreten.


Für die aktuelle Bewältigung der Betriebsaufgaben des VÖBB ist mit dem VÖBB -Servicezentrum  eine arbeitsfähige Organisationsform vorhanden. Personell behält das VÖBB – Servicezentrum, mit Ausnahme der Leitungsebene, die mit der Drucksache 12/5836 bereits 1995 festgelegte Ausstattung bei, die im einzelnen der Gesamtkostenübersicht zu entnehmen ist.

 

Die Leitung des VÖBB -Servicezentrums wird durch eine Führungskraft mit Ressourcen- und Ergebnisverantwortung (A 14/BAT Ib) befristet bis Ende 2008 wahrgenommen. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgt bei der ZLB mit der notwendigen Zustimmung des Stiftungsrats und wird -  wie auch in anderen Bibliotheksverbünden in der Bundesrepublik Deutschland üblich - zu 100% von den VÖBB - Teilnehmern im Rahmen der zentralen Betriebskosten im Umlageverfahren finanziert. Die Besetzung dieser Leitungsposition erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung und bedarf der Zustimmung der Verbundkonferenz sowie bei Beamten des höheren Dienstes, der Zustimmung des Stiftungsrates der ZLB.

 

Bei der ursprünglichen Planung im Jahr 1995 ist man davon ausgegangen, dass bei einer Angliederung der zukünftigen Verbundzentrale des VÖBB diese und die IT-Abteilung der damaligen Amerika-Gedenkbibliothek in Personalunion von einer Person geleitet werden können. Die weitere Entwicklung hat diese Überlegungen überholt.

 

Mit der Weiterentwicklung des VÖBB zu einem Großverfahren mit 1.200 Anwenderplätzen und der parallelen Entwicklung der ZLB zu einer in zwei Häusern organisierten Landeseinrichtung mit vielfältigen EDV -Anwendungen weit über den VÖBB hinaus (Internet, Multimedia, CD-ROM u.s.w.), hat die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt, dass die 1995 konzipierte Leitungsstruktur den aktuellen Erfordernissen nicht  gerecht wird.

 

Sowohl die Leitung des IT- Bereichs der heutigen Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) mit ihren zwei Standorten wie auch die Leitung des VÖBB -Servicezentrums erfordern jeweils mit 100 % Stellenanteil den Einsatz einer entsprechend qualifizierten Dienstkraft. In Reaktion darauf wurde die operative Einführungsphase des Verbundes (1998 - 2001) innerhalb des Projektes “VÖBB”  durch eine von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beauftragte und durch die ZLB finanzierte Projektmanagerin (100 %) gesteuert.

 

 

 

Seit dem 1. Januar 2002 wird die Überführung des Projektes VÖBB in den Routinebetrieb ebenfalls im Auftrag der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur von einer interimistisch eingesetzten Projektleitung betreut, die seit dem
1. Januar 2003 gegen Kostenerstattung durch die VÖBB - Anwender tätig ist.

 

Zentrale Betriebskosten des VÖBB

Zusammensetzung

Die zentralen Betriebskosten, die sich aus den Kosten für das VÖBB -Servicezentrum bei der ZLB (Personal- und Sachkosten) und den weiteren Sachkosten des Verfahrens - Hard-, Software und Dienstleistungsnutzung verschiedener Anbieter - ergeben, werden in einer Mischfinanzierung vom Land Berlin, der ZLB und den Bezirken getragen. Sämtliche Positionen sind vertraglich bzw. in entsprechenden Vereinbarungen festgelegt bzw. geregelt. Diese Kostenpositionen fallen - parallel zur Verfahrenseinführung - seit 1998 an und werden seit 2003 fortlaufend von den beteiligten VÖBB - Anwendern im Rahmen ihrer jeweiligen Haushalte finanziert.

 

Etatisierung

Mit der Umsetzung der Forderung des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2000, die Folgekosten für die Berliner IT- Großverfahren “zentral zu etatisieren”, wurde im Verfahren VÖBB die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB betraut. Als Berliner Zentralbibliothek, die lt. Stiftungsgesetz zentrale Aufgaben für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken wahrnimmt – so u.a. die Anbindung  des VÖBB -Servicezentrums – wird  arbeitsteilig zwischen dem VÖBB -Servicezentrum und der Verwaltung der ZLB die Abwicklung des bereits im Detail festgelegten Verfahrens realisiert.

 

Kostenübernahme und Verteilung/Schlüssel

Entsprechend des Beschlusses des Abgeordnetenhauses (Drucksache 12/5836) und des Beschlusses des Rats der Bürgermeister vom November 2000, “ab 2003 die Finanzierung der von den Bezirken zu leistenden Beteiligung an den Folgekosten sicherzustellen”, sind die jeweiligen Kostenanteile in der „Vereinbarung über die gemeinsame Finanzierung der zentralen Betriebskosten innerhalb des Verfahrens Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins – VÖBB ab dem Jahr 2003 ...” einvernehmlich festgelegt worden. Gleichzeitig wurde ein entsprechendes Berichtswesen etabliert.

 

Als Verteilungsschlüssel hat das Fachgremium der Berliner Öffentlichen Bibliotheken zunächst die Anzahl der Arbeitsplätze pro VÖBB – Anwender festgelegt.


Beendigung der Projektphase und Beginn des Routinebetriebs rückwirkend zum 01.01.2004

Mit der Beendigung der Einführungsphase und der Umsetzung der Betriebsorganisation, einschließlich der Regelung zu den zentralen Betriebskosten werden alle wesentlichen Voraussetzungen für den Routinebetrieb des Verfahrens realisiert.

 

Die Bezirke, die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin und die Senats­verwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur finanzieren gemeinsam die zentrale Infrastruktur des VÖBB.

 

Die zentralen Betriebskosten des Verfahrens VÖBB setzen sich aus den Kosten für den Betrieb des VÖBB -Servicezentrums und den Kosten für die mit dem Landes­betrieb für Informationstechnik (LIT) geschlossene Dienstleistungs­vereinbarung zusammen.

 

Zusätzlich stellt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, wie schon während der Projektphase, für die laufend notwendigen IT- Schulungs­maßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VÖBB -Servicezentrums und für besondere IT- Dienstleistungen im Bereich der Infrastruktur des VÖBB Mittel aus dem Kapitel 1730 zur Verfügung. Dafür sind im Haushaltsplan 2004/2005  bei Kapitel 1730, Titel 525 11  -Aus- und Fortbildung für die IuK- Technik  18.600 € sowie bei Titel 540 60 – Dienstleistungen für die IuK -Technik 37.700 € etatisiert.

 

Da das VÖBB -Servicezentrum als eigenständige Organisationseinheit Teil der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) ist, sollen diese Haushaltsmittel innerhalb des Kapitels 1730 zu Titel 688 68 – Zuschuss an die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin – im Wege der Haushaltswirtschaft umgesetzt werden. Für die Folgejahre sind die Mittel im Haushaltsplanentwurf zusätzlich bei Titel 688 68 anzumelden.

 

Über die Verwendung entscheidet die Leitung des VÖBB - Servicezentrums.

Es entsteht mit der Umsetzung der Betriebsorganisation kein zusätzlicher Mehrbedarf.



 

1. Kosten des Betriebs des  VÖBB-Servicezentrum

 

 

 

 

Bezeichnung

 

Anzahl

Summe in € pro Jahr

Gesamtsumme in €

 

Kosten werden getragen durch

 

 

 

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leitung

A 14 / BAT I b       

1

65.140,00 *)

65.140,00

 

ZLB/Bezirke

Leitung Zentralredaktion

A 13 S         **)

1

49.190,00 *)

49.190,00

 

ZLB

Zentralredaktion

BAT IV a/III **)

1

50.390,00 *)

50.390,00

 

ZLB

Zentralredaktion

A 10            **)

2

33.990,00 *)

67.980,00

 

ZLB

Fachadministration

BAT IVb /IVa **)

3

45.350,00 *)

136.050,00

 

ZLB

*) Durchschnittssätze 2003

 

 

 

368.750,00

 

 

**) Der ZLB sind seit 1999 keine Tariferhöhungen mehr zugestanden worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachkosten *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsbedarf

 

 

5.112,92

 

ZLB

Geschäftsbedarf f.d. IuK-Technik

 

 

10.225,84

 

ZLB

Datenfernübertragungskosten

 

 

2.812,11

 

ZLB

Fernmeldegebühren

 

 

3.272,27

 

ZLB

Geräte, Ausst. f.d. IuK-Technik

 

 

4.499,37

 

ZLB

Dienstleistungen f.d. IuK-Technik

 

 

2.556,46

 

ZLB

Aus- und Fortbildung f.d. IuK-Technik

 

 

7.000,00

 

ZLB/Bezirke

Change Request

 

 

30.000,00

 

ZLB/Bezirke

Wartung Voice Box

 

 

13.920,00

 

ZLB/Bezirke

 

 

 

 

79.398,97

 

 

 

Fremddaten

 

 

 

 

 

 

Lizenzgeb. DDB,Reihe A

 

 

 

12.828,72

 

ZLB

Lizenzgeb. DDB, Reihe B

 

 

 

6.108,92

 

ZLB

Lizenzgeb. DDB,Reihe N

 

 

 

4.887,13

 

ZLB

Lizenzgeb. DDB,Reihe M

 

 

 

855,25

 

ZLB

Lizenzgeb. DDB,Reihe T

 

 

 

1.954,85

 

ZLB

GKD-Link

 

 

 

398,56

 

ZLB

SWD-Link

 

 

 

398,56

 

ZLB

EKZ

 

 

 

29.951,48

 

ZLB

 

 

 

 

57.383,47

 

 

 

 

2. Leistung des LIT bzw. Leistungen, die über das LIT abgerechnet werden*

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Summe in € pro Jahr

 

Kosten werden getragen durch

 

 

 

 

Pflege ORACLE-Datenbank SW

173.184,00

 

ZLB/Bezirke

Pflege aDIS/BMS Bibliotheks SW

97.356,19

 

ZLB/Bezirke

WEB Server

8.181,00

 

ZLB/Bezirke

Serveraufstellung

29.880,00

 

Bezirke

Hardware- u. Betriebssystem Wartung

35.800,00

 

Bezirke

Datenspeicherung 461 GB

92.000,00

 

Bezirke

Datensicherung 800 GB

173.000,00

 

ZLB/Bezirke

KISS

25.000,00

 

ZLB/Bezirke

 

634.401,19

 

 

 

 

Es gibt keine Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg.

 

Für die Bearbeitung ist die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur zuständig.

 

 

Berlin, den 03. August 2004

 

Der Senat von Berlin

 

Klaus    W o w e r e i t                                                                                              Dr. Thomas   F l i e r l

Regierender Bürgermeister                                                                                     Senator für Wissenschaft,

                                                                                                                             Forschung und Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage  1



 

 

 

 

 

 

Vereinbarung

zur Organisation und Finanzierung des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken

Berlins – VÖBB

 

 

zwischen

 

 

dem Land Berlin,

vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

 

sowie

 

durch die zuständigen Stadträte der Bezirke einerseits

 

 

und andererseits

 

der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin,

vertreten durch den Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präambel

 

Die Grundfunktionen des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) sind in einer Projektphase entwickelt und erprobt worden. Das Land Berlin sowie die Teilnehmer des Verbundes sind sich einig darüber, dass dieses Projekt ab 1. Januar 2004 in den Regelbetrieb überführt wird. Zu diesem Zweck soll die nachfolgende Vereinbarung geschlossen werden.

 

Die Teilnahme des VÖBB als Subverbund am Kooperativen Bibliotheks­verbund Berlin-Brandenburg (KOBV) ist im Rahmen des ”Konzepts zur zukünftigen Informationsstruktur der Bibliotheksregion Berlin-Brandenburg - Gemeinsames Landeskonzept” vorgesehen.

 

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

 

Ziel ist es,

1.        die Aufgabenverteilung zwischen den Vereinbarungspartnern vorzunehmen,

2.        den technischen Betrieb des VÖBB zu gewährleisten,

3.        die Finanzierung des VÖBB zu sichern,

4.        die Vernetzung der Bibliotheken im VÖBB qualitativ weiterzuentwickeln und

5.        eine zukunftsorientierte Entwicklung der Bibliotheken im VÖBB zu be­fördern.

 

§ 2 Aufgaben des VÖBB

 

Der VÖBB hat als Aufgaben:

 

1.        die Bereitstellung und Weiterentwicklung edv -gestützter Dienst­leistungen für die Kunden der am VÖBB           beteiligten Bibliotheken zu sichern,

2.        die Einarbeitung, den berlinweiten Nachweis und die Bereitstellung (inkl. Leihverkehr) der Bestände der             beteiligten Bibliotheken auch über das Internet zu gewährleisten,

3.        die Darstellung der am VÖBB beteiligten Bibliotheken als innovative, kundenorientierte Serviceeinrichtun-        gen zu ermöglichen,

4.        die Rationalisierung und Vereinheitlichung interner Betriebsabläufe (Erwerbung, Katalogisierung, Kassen-        wesen etc.) weiter voran zu treiben.

 

 

§ 3 Teilnehmer des VÖBB

 

(1)       Teilnehmer am VÖBB sind die Öffentlichen Bibliotheken Berlins und die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB). Der Beitritt weiterer Bibliotheken und Informations­einrichtungen kann – unabhängig von ihrer Trägerschaft – bei der Verbundkonferenz beantragt werden.

 

(2)       Aktive Teilnehmer des VÖBB sind die Bibliotheken, die das gesamte Leistungs­spektrum (Erwerbung, Katalogisierung, Ausleihe, OPAC) nutzen und eigenständig online an der Erwerbungskatalogisierung sowie der Verbundausleihe teilnehmen. Passive Teilnehmer des VÖBB sind die Bibliotheken, die ausgewählte Teilbereiche, insbesondere den OPAC (W3) nutzen.

 

 

§ 4 Grundsätze der Zusammenarbeit

 

(1)       Alle am VÖBB aktiv beteiligten Bibliotheken gemäß des § 3 Abs. 2 S. 1 arbeiten gleichberechtigt zu-sammen.

(2)       Die Vereinbarungspartner und die teilnehmenden Bibliotheken stellen sicher, dass ausreichend Kapazität zur Verarbeitung, Speicherung, Ausgabe und Übertragung von Daten zur Verfügung steht, um eine angemessene Bearbeitung zu ermöglichen.

 

(3)       Alle Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der für den VÖBB definierten Standards. Die jeweils geltenden Standards sind in Anlage 2 festgelegt und Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

(4)       Die geltenden Verwaltungsvorschriften und darauf beruhende Regelungen und Maßnahmen zum Einsatz der Informationstechnik im Land Berlin finden Anwendung für den VÖBB und seine Teilnehmer.

 

§ 5 Verbundkonferenz

 

(1)       Die Verbundkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium im VÖBB. Ihre Beschlüsse sind für alle Verbundteilnehmer gemäß § 3 verbindlich.

 

(2)       Die Verbundkonferenz besteht aus je einem Vertreter  der Vereinbarungsparteien als stimmberechtigten Mitgliedern. Die bezirklichen Mitglieder sind  ggf. vertreten durch den/die  für die bezirkliche Stadtbibliothek zuständigen Stadtrat/Stadträtin.

 

     Ein Mitglied der Geschäftsführung der Ständigen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berliner Öffentlichen Bibliotheken und der Leiter/die Leiterin des VÖBB -Servicezentrums gehören als nicht stimmberechtigte Mitglieder der Verbundkon­ferenz an.

 

(3)       Für den Fall der Verhinderung ist durch die stimmberechtigten Mitglieder der Verbundkonferenz eine Stellvertretung zu entsenden.

 

(4)       Die Verbundkonferenz trifft für den VÖBB alle Entscheidungen in grundsätzlichen und besonders bedeutsamen Angelegenheiten. Insbesondere beschließt sie den Haushalt des VÖBB - Servicezentrums und schließt in der Regel  jährlich eine  Zielvereinbarung mit dem VÖBB –Servicezentrum ab. Sie beschließt über die Standards des VÖBB durch Änderung der Anlage 2.

 

     Sie entscheidet über den Beitritt weiterer Teilnehmer sowie die Teilnahme und Zusammenarbeit des VÖBB mit anderen Verbünden. Sie entscheidet über die Mitgliedschaft weiterer Verbund­teil­nehmer in der Ver-bundkonferenz.

(5)       Die Geschäftsstelle für die Verbundkonferenz übernimmt das VÖBB - Service­zentrum.

 

(6)       Jedes Mitglied der Verbundkonferenz hat eine Stimme. Die Verbundkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.

 

(7)       Die Verbundkonferenz kann Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren fassen, soweit kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht.

 

(8)       Entscheidungen, die auch die gesetzlich festgelegten Aufgaben der ZLB berühren, können nicht gegen die Stimme der ZLB getroffen werden. Die Beschlussfassung des Haushaltes ist gegen die Stimme der für das Bibliothekswesen zuständigen Senatsverwaltung nicht möglich.

 

(9)       Die Verbundkonferenz wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von vier Jahren einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

 

(10)    Der Vorsitzende/die Vorsitzende ruft die Verbundkonferenz mindestens einmal jährlich ein und leitet die Sitzungen. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder können weitere Sitzungen einberufen werden.

 

§ 6 Fachgremium

 

(1)       Die Ständige Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berliner Öffentlichen Bibliotheken/Ständige Konferenz ist für die grundlegenden fachlichen Angelegenheiten des VÖBB zuständig. Hierzu gehören insbesondere die für den VÖBB zu definierenden Standards sowie deren Umsetzung.

 

Die Ständige Konferenz legt der Verbundkonferenz Anträge zu grundsätzlichen und besonders bedeutsamen Angelegenheiten zur Entscheidung vor.

 

§ 7 VÖBB -Servicezentrum (VSZ)

 

(1)       Das VÖBB -Servicezentrums ist als eigenständige Organisationseinheit in die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin/ZLB integriert.

Die organisatorische Zuordnung zur ZLB wird gemäß § 10 zum 31.Dezember 2006 evaluiert.

 

(2)       Bei der ZLB wird die Stelle der Leitung des VÖBB –Servicezentrums (A 14 / BAT Ib) eingerichtet. Die Besetzung der Leitungsposition ist zunächst befristet bis 2008. Die Besetzung der Leitungsposition bedarf der Zustimmung der Verbund­konferenz. Die sonstige personelle Ausstattung des VÖBB -Servicezentrum ist analog der Abgeordnetenhausvorlage Nr. 12/ 5836.

 

(3)       Grundlegende Verträge, die die ZLB für den VÖBB abschließt sowie wesentliche stellenbezogene Entscheidungen sind der Verbundkonferenz vorab zur Zustimmung vorzulegen.

 

(4)       Das VÖBB -Servicezentrum erstellt jährlich als Teil des Haushaltsplans der ZLB den Entwurf des Haushaltsplans VÖBB und ist für die Ausführung des Haushalts verantwortlich.


     Das VÖBB –Servicezentrum stellt eine Jahresrechnung auf und legt diese der Verbundkonferenz spätestens zum 31. März des Folgejahres vor.


     Das VÖBB -Servicezentrum ist verpflichtet, grundlegende fachliche Angele­genheiten, die alle VÖBB -Teilnehmer betreffen, insbesondere zur Festset­zung von Standards, der Ständigen Konferenz als Fachgremium zur Entscheidung vorzulegen.


     Das VÖBB -Servicezentrum ist die Betriebszentrale des VÖBB und nimmt folgende Aufgaben wahr:


1. Koordination der Betriebsaufgaben, 

2. Erarbeitung von Standards für alle Bereiche des VÖBB -Betriebs und Sicherstellung der Einhaltung,

3. Sicherstellung des technischen Betriebs des VÖBB und Anwenderunterstützung,

4.  Bereitstellung einer Hotline,

5.  Technische und organisatorische Gestaltung des Verbundsystems,

6.  enge fachliche Zusammenarbeit mit den Kompetenzzentren der Anwender,

7.  Öffentlichkeitsarbeit,

8.  Vertretung des Verbundes im KOBV und anderen Fachgremien,

9.   Erstellung des Jahresberichtes zur Aufgabenerfüllung.



(5)       Das VÖBB- Servicezentrum kann zusätzlich Entwicklungs- und Serviceaufgaben übernehmen, wenn dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Hierzu können z.B. gehören:

1.  Entwicklung und Angebot neuer Dienstleistungen,

2.  Organisation der VÖBB -internen Kommunikation,

3.  Fundraising für den VÖBB.

 

(6)       Leistungen, des VÖBB- Servicezentrum für die VÖBB - Teilnehmer, die nicht zu den Aufgaben der Absätze 3 und  4 gehören, können nur gegen Entgelt der jeweiligen Vereinbarungspartner erbracht werden.

 

§ 8 Finanzierung

 

(1)       Die Vertragspartner verpflichten sich zur gemeinsamen Finanzierung der zentralen Infrastruktur des VÖBB auf der Grundlage des durch die Verbundkonferenz beschlossenen Haushaltsplan. Hierzu werden in der Regel jährlich Service­vereinbarungen zwischen dem VÖBB -Servicezentrum und den Vertragspartnern abgeschlossen. In dieser Servicevereinbarung werden die jährlichen Beiträge der einzelnen Verbundteilnehmer ausgewiesen.

Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Haushaltsmittel für den VÖBB werden bei der ZLB etatisiert. Die Aufschlüsselung der Kostenanteile ist bezirksweise aufzuweisen. Die Überweisung durch die Verbundteilnehmer erfolgt jeweils hälftig zum 30. April und zum 30. September eines Haushaltsjahres.

 

Die Kostenanteile werden nach dem von der Verbundkonferenz festgelegten Schlüssel bestimmt. Die finanzielle Beteiligung weiterer Teilnehmer gemäß § 3 Abs. 1 wird im Einzelfall durch die Verbundkonferenz festgelegt.

§ 9 Nutzungsrechte

 

(1)       Die Nutzung der in die Verbunddatenbank eingebrachten Daten wird in einer Benutzungsordnung, die das VÖBB -Servicezentrum im Einvernehmen mit der Verbundkonferenz erlässt, geregelt.



(2)       Mit der Eingabe der Daten durch die VÖBB -Teilnehmer erhält das VÖBB -Service­zentrum die Befugnis, auch Dritten die Nutzung der Daten zu nicht kom­merziellen Zwecken einzuräumen. Die separate Abgabe der Daten ein­zelner VÖBB -Teilnehmer durch das VÖBB -Servicezentrum bedarf der Zustimmung der betrof­fe­nen VÖBB - Teilnehmer.

 

(3)       Die Weitergabe von Daten zu kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Verbundkonferenz. Die erzielten Erlöse werden zur anteiligen Deckung der zen-tralen Betriebskosten des Vereinbarungspartners herangezogen. Die separate Abgabe der Daten einzelner VÖBB -Teilnehmer  durch das VÖBB –Service­zentrum bedarf der Zustimmung der betroffenen VÖBB - Teilnehmer.

 

(4)       Die auf den eigenen Bestand bezogenen und aus dem VÖBB stammenden Datensätze, die in den lokalen Datenbanken gespeichert sind, können von den VÖBB -Teilnehmern auch Dritten zur Nutzung bereitgestellt werden, soweit nicht Rechtsvorschriften oder vertragliche Vereinbarungen der Überlassung entge­gen­stehen. Alle Rechtsverpflichtungen der Vertragspartner oder des VÖBB hinsichtlich von Dritten übernommenen Daten haben für alle teilnehmenden Bibliotheken Gültigkeit.

 

 

§ 10 Evaluierung

 

(1)       Zum Ende des Jahres 2006 soll eine von der Verbundkonferenz einzusetzende unabhängige Expertengruppe (max. 3 Experten) den bisherigen Betrieb des VÖBB -Servicezentrum evaluieren. Jedes Mitglied kann zur Besetzung der Expertengruppe einen Vorschlag unterbreiten. Die Auswahlentscheidung wird mit einfacher Mehrheit getroffen.


     Der Evaluationsbericht wird zum 31.März des Folgejahres der Verbundkonferenz vorgelegt. Spätestens bis zum 31. Dezember 2007 entscheidet die Verbund­kon­ferenz über das weitere Vorgehen.

 

(2)       Im Falle einer Beendigung der Vereinbarung werden die Vertragspartner gegen­einander keine Eigentums-, Urheber- oder sonstigen Rechte an den gespeicherten oder in anderer Form überlassenen Verbund- oder Lokaldaten geltend machen.

 

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung

 

(1)       Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren von jedem Vertragspartner gegenüber allen Vertragspartnern schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

 

(2)       Im Falle der Kündigung eines Vertragspartners  ist bis zum Zeitpunkt des Wirk­samwerdens der Kündigung der Anteil an den  Kosten der zentralen Infrastruktur an das VÖBB -Servicezentrum zu entrichten. Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt ent­stehen aber noch nicht bezahlt worden sind, werden von dem ausscheidenden VÖBB -Teil­nehmer bis zum 31. März des Folgejahres bezahlt. Lizenzbedingungen sind auch nach Ausscheiden einzuhalten.

(3)       Das VÖBB -Servicezentrum wird im Falle einer Kündigung oder sonstigen Be­en­digung der Vereinbarung alle zentral gespeicherten Daten der Bibliotheken der aus­schei­denden Vertragspartner in einer zur maschinellen Verarbeitung geeigneten Form zur Verfügung stellen.

 

§ 12 Schlussbestimmung

 

Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2004 in Kraft.

 

 

 

 

 

Berlin, den ........................................



 


 

Anlage 2

 

 

Standards VÖBB (Stand März 2004, Version 1)


     Standards sind zum großen Teil festgelegt im Pflichtenheft und in der Feinkon­zeption, darüber hinaus in den Checklisten für die Einführung des VÖBB und ergeben sich aus Gesetzen und Verordnungen

 

Bibliothekarische Standards

 

wie z. B. WB Versionen der RAK, GKD, PND, SWD, Musikalien-PND, Musikalien –EST, Musikalien-GKD, ZDB, Fremddaten der DDB (EKZ wird von der DDB über­schrieben bzw. DDB mit EKZ-Notation angereichert)

Keine Standards für die Systematik

 

Statistische Standards

 

Senatsstatistik, DBS

 

 

EDV-Standards

 

wie z. B. Oracle, Leistungsstandards, Betriebssystem NT, Hardware-, Software­standards, Schnittstellen (Z39.50), Sicherheitskonzeption (Grenznetz), Drucker (nur HP und Quittungsdrucker von Epson), WWW-Nutzung (nur Internetexplorer und Netscape ab Version 3.0)





 

 

Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq

 



* Quelle: Verwaltungsvorschriften für die Organisation des IT -Einsatzes in der Berliner Verwaltung (IT -Organisationsrichtlinie) vom 19. Dezember 2000

*
Quelle: Vereinbarung über die gemeinsame Finanzierung der zentralen Betriebskosten innerhalb des Verfahrens „Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins – VÖBB“ ab dem Jahr 2003 zwischen der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, den Stadtbibliotheken der Bezirke und der Verbundzentrale des VÖBB/Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin

*
Quelle: Dienstleistungsvereinbarung Nr. 150000275. Betrieb des IT-Verfahrens Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB). AG: Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlins-VÖBB, vertreten durch die Stiftung Zentral-und Landesbibliothek Berlin. AN: Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT).