Vor Eintritt in die Tagesordnung
Siehe Beschlussprotokoll.
Punkt 1 der Tagesordnung
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Aktuelle Viertelstunde |
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Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 2 der Tagesordnung
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a) |
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der PDS und der Fraktion der FDP Änderungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Drs 15/2567 |
Recht |
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b) |
Antrag der Fraktion der Grünen Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Drs 15/2592 |
Recht |
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c) |
Antrag der Fraktion der FDP Plenarsitzungen „im Lichte der Öffentlichkeit" Drs 15/1171 |
Recht |
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d) |
Antrag der Fraktion der CDU Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (II) – Früherer Sitzungsbeginn, definiertes Sitzungsende, Redezeitkontingent Drs 15/2677 |
Recht |
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e) |
Antrag der Fraktion der CDU Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (III) – Zusätzliche Redezeit nach Zeitüberziehung durch ein Senatsmitglied Drs 15/2678 |
Recht |
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f) |
Antrag der Fraktion der CDU Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (I) – Vorsitz im Haupt- und Petitionsausschuss für die Opposition Drs 15/2676 |
Recht |
Vors. Gram: Ich rufe die Tagesordnungspunkte 2 a) bis 2 f) zusammen auf, denn es gibt nur noch ganz wenigen inhaltlichen Dissens. Wir stellen als CDU-Fraktion heute zwar unseren Kontingentierungsantrag einfach nur „der Hygiene halber“ zur Abstimmung, wissen aber, dass dieser dann heute keine Mehrheit findet. Ansonsten liegen mir jetzt Ergänzungsvorschläge vor – sie sind aufgezählt. Zu TOP 2 a) gibt es von Seiten der Koalition und der Grüne jeweils einen Änderungsantrag. Zu dem bitte ich, noch kurz Stellung zu nehmen; denn das war gestern in der Kürze der Zeit alles nicht mehr so fassbar. Soweit ich die Koalition verstanden habe, ging es im Wesentlichen um den Prioritätenblock. Und beim Kollegen Ratzmann geht es ein bisschen um die Frage auch der Dringlichkeit – wenn ich das so richtig überflogen habe. – Bitte schön, Kollege Braun!
Abg. Braun (CDU): Ich will zur Geschäftsordnung und zum weiteren Vorgehen sowie zur Beschleunigung Folgendes sagen: Wir haben einen großen Teil, der völlig unproblematisch und abgesprochen ist. Den, finde ich, sollten wir außen vor lassen und erst einmal abstimmen – dann ist das erst mal durch. Dann sollten wir nacheinander die Einzelpunkte aufrufen, die streitig sind, denn das sind relativ wenige. Das kann man relativ fix abhandeln. Unsere weitere Tagesordnung ist umfangreich, wir wollen noch über andere Dinge sprechen, und nach der Vorarbeit, glaube ich, brauchen wir nicht noch mal alles hier zu besprechen. Deshalb schlage ich vor, dass wir erst mal das Unstreitige sozusagen vor die Klammer der Diskussion ziehen.
Vors. Gram: Herr Ratzmann, bitte!
Abg. Ratzmann (Grüne): Wir haben zwei Anträge vorgelegt, die inhaltlich gleich sind. Aber der eine Änderungsantrag bezieht sich auf unseren eigenen, vorgelegten Antrag, den wir aufrecht erhalten wollen und nachher auch zur Abstimmung stellen, der ja inhaltlich identisch mit dem ist, sich bloß in einem Punkt unterscheidet, nämlich in der Darstellung nach außen hinsichtlich der Geschlechtsneutralität.
Der zweite Antrag, der sich auf den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen bezieht – den ich gestern Abend dankenswerterweise bekommen habe –, lässt sich in der Reihenfolge am Einfachsten so abstimmen, dass man ihn als Änderungsantrag zum Änderungsantrag vorab klärt, dann den Änderungsantrag abstimmt, und wenn man das durch hat, dann kann man Punkt für Punkt den großen, gemeinsamen Antrag durchgehen. Das dürften wir ziemlich schnell, auch verfahrenstechnisch einfach, über die Bühne kriegen.
Vors. Gram: Das ist jetzt nach Gender. – Kurz für alle: In dem Gesetz gab es einen Dissens, ob man die Geschäftsordnung sozusagen in Anführungszeichen verdoppelt, in dem man immer schreibt, „der Schriftführer, die Schriftführerin“ und dann die weibliche Form nimmt, oder es gab auch eine Variante, dass wir die weibliche Form nehmen und sagen, wenn von Damen und Herren die Rede ist, dann ist aber auch der Mann gemeint. Und die dritte Meinung war, dass man dem Präsidenten überlassen sollte, wie es gegendert wird. – So, damit wir alle wissen, worüber wir reden! – Bitte schön!
Abg. Meyer (FDP): Deswegen sage ich jetzt nur zu den inhaltlichen Punkten etwas und nicht zu der Form: Wie gesagt, inhaltlich ist das sowohl in dem Änderungsantrag zum Änderungsantrag als auch zu unserem Antrag gleich. Wir haben im Wesentlichen vier Punkte – der erste ist, dass wir den zurückgezogenen Antrag der PDS noch einmal aufgreifen und sagen:
Der Vorsitz im Hauptausschuss steht der Opposition zu.
Das ist eines, das fügen wir dann auch entsprechend immer zu den einzelnen Anträgen ein.
Der größere Block bezieht sich aber auf die Regelung des so genannten Prioritätenblocks. Da schlagen wir vor, dass es in der Geschäftsordnung eine eigene Paragraphierung gibt, um eine zersplitterte Darstellung an verschiedenen Punkten zu vermeiden, und zu sagen:
Wir regeln sowohl, wo er auf der Tagesordnung zu verorten ist, als auch, wie er inhaltlich auszufüllen ist.
Dann ist das, glaube ich, klarer. Das ist also wirklich nur eine systematische Frage.
Der dritte Punkt ist der Wesentlichere: Wir müssen irgendwie regeln, wie wir mit Dringlichkeiten im Rahmen dieses Prioritätenblocks umgehen. Wenn jemand nach Ablauf des Druckschlusses einen Antrag einbringt und sagt, den möchte ich gern im Prioritätenblock behandelt haben, dann besteht die Gefahr, dass nach § 59 Abs. 4 der Geschäftsordnung das Parlament sagt: „Wir wollen die Dringlichkeit aber nicht, wir lehnen die Dringlichkeit ab.“ Das ist natürlich eine Frage auch von Mehrheiten im Parlament, so dass man hier immer Gefahr läuft, zumindest als Opposition, mit einem angemeldeten Antrag dann auch hinten runterzufallen. – Die Frage müssen wir klären: Wir brauchen entweder eine Klarstellung. Wenn es dabei bleiben soll, dann läuft jeder das Risiko, wenn er so einen Antrag in den Prioritätenblock schiebt, dass er dann wieder hinten runterfällt. Dann muss aber die Frage sein: Was kann man stattdessen machen? Kann man einen Antrag nachziehen, noch schnell einen anderen auswählen? – Das wird alles schwierig.
Die zweite Variante wäre, zu sagen: Okay, jede Fraktion kriegt praktisch einen „Freischuss“. Es wird nicht mehr um die Dringlichkeit gestritten, sondern was bis zum Vortag sowohl von Seiten der Regierung als auch von Seiten der Opposition angemeldet ist, kann in diesem Block behandelt werden. Das heißt, die Regierung hätte die Möglichkeit, ohne sich um Dringlichkeiten zu kümmern, uns auch mit weitreichenden und großen Vorhaben in diesem Bereich zu überziehen – also, das ist wirklich eine Lücke dann, die wir aufmachen. Und wir hätten als Opposition – unabhängig von den jeweiligen Mehrheiten im Parlament – auch die Möglichkeit – von Gesetzesanträgen über normale Anträge und Beschlüsse –, alles zu verhandeln, was bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen ist – einmalig, also ein Gegenstand pro Sitzung, mit einer Redezeitkontingentierung von fünf Minuten.
Zwischen diesen beiden Sachen muss man sich entscheiden, sonst wird es Streit geben. Deswegen war mein Anliegen, einfach zu sagen: Lasst uns die Dringlichkeit in diesem Zusammenhang irgendwie regeln. Ich tendiere – jetzt auch nach Rücksprache mit verschiedenen Leuten – dazu, es eher so zu machen, zu sagen: Okay, jede Fraktion kann unabhängig von § 59 Abs. 4 einfach sagen, einen habt ihr frei bis zum Vortag und könnt den auf die Tagesordnung nehmen. – So!
Das andere, was bei uns dann jetzt als Absatz 3 von § 52 a) noch drinsteht, ist – das habe ich aus dem Antrag von Herrn Zisgen übernommen – die Fünf-Minuten-Kontingentierung. Wie gesagt, alles an einem Ort geregelt, einheitlich, damit klar ist: Jede Materie ist leicht zu finden für den Prioritätenblock.
Der letzte Punkt ist die Frage: Was passiert bei Überschreitung der Redezeit durch ein Senatsmitglied? – Die CDU will, dass der überschrittene Anteil dann den jeweiligen anderen Fraktionen noch zur Verfügung steht. Das halten wir für nicht opportun, aber wir wollen zumindest vermerken, dass das Präsidium dann bei Ablauf der Redezeit auch einen Hinweis gibt, also dass man nicht in ultimo reden kann, sondern das Präsidium sagt:
Wir weisen darauf hin, die Redezeit ist abgelaufen, und bitten, zum Schluss zu kommen.
– Das steht übrigens für die Abgeordneten ebenso in der Geschäftsordnung, dass sie ermahnt werden, wenn die Redezeit überschritten wird. – Das heißt, wir bauen anders als bei den Abgeordneten keine Sanktionen ein, also nicht, dass das Präsidium das Wort entzieht, aber das zumindest klar ist in der Debatte: auch die Senatsmitglieder kriegen sozusagen die gelbe Karte gezeigt, wenn die Redezeit überschritten ist.
Das ist der Inhalt unseres Änderungsantrags, wie gesagt, einmal als Antrag zu unserem eigenen Antrag, damit das auch inhaltlich gleich bleibt und sich nur in der Darstellung unterscheidet, und einmal als Änderungsantrag zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen.
Vors. Gram: Ja, abstimmen lassen müssten wir wahrscheinlich zunächst Ihren Änderungsantrag, vermute ich mal, zu Ihrem eigenen Änderungsantrag, das wäre wahrscheinlich das Weitestgehendste – aber das überlegen wir uns gleich. –Kollege Meyer!
Abg. Meyer (FDP): Grundsätzlich finde ich den Änderungsantrag zum Änderungsantrag begrüßenswert. Ich denke, wir sollten uns auf die Hauptsache, also den 2 a) konzentrieren. Also, die einzelnen Punkte 1, 2, 3 sind unproblematisch. Gerade die Konkretisierung in Punkt 2, was den Prioritätenblock angeht, finde ich sehr gelungen, müssen wir so machen, weil wir damit die ganze Sache rund kriegen. Ich habe ein Problem, bzw. meine Fraktion hat ein Problem mit dem Punkt 4 im Änderungsantrag der Fraktion der Grünen – [Vors. Gram: Der den § 63 betrifft?] – Genau, § 63 Abs. 9! –, und zwar weniger mit den Formulierungen, wie die Grünen sie jetzt hier gewählt haben, sondern auch bereits mit den Formulierungen, wie es in dem Änderungsantrag von SPD und PDS vorgesehen ist. Und zwar wurde hier folgende Änderung aufgenommen:
... dass die Zwischenbemerkung im Anschluss an einen Debattenbeitrag eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses auf drei Minuten begrenzt wird.
Meine Fraktion hat hier eine deutliche Beschlusslage, und die heißt, dass wir gerade diese Begrenzung –Debattenbeitrag eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses – nicht mittragen wollen. Es ist also in der Tat die Frage: Debattenbeitrag – Abgeordnetenhausmitglied oder Senatsmitglied? – Ich weiß, dass das ein Problem ist. Ich weiß, dass es Anfang des Jahres auch im Ältestenrat einen Beschluss gab. Ich habe nur das Problem, dass ich mit einem Fraktionsbeschluss hier gebunden bin und dass auch wohl in der Geschäftsführerrunde mein Fraktionsgeschäftsführer das bereits angekündigt hat. Ich kann diese Formulierung hier so nicht mittragen, das möchte ich ganz deutlich sagen – und das würde sich im Ergebnis, wenn das so abgestimmt wird, durch den ganzen Antrag ziehen müssen. Das heißt, an dem Punkt – das sage ich hier ganz deutlich – würde von mir dieser Konsens, der Gesamtkonsens, den wir erreicht haben, nicht mitgetragen werden können.
Vors. Gram: Vielleicht äußern Sie sich von der Koalitionsseite, Herr Doering.
Abg. Doering (PDS): Also, über den Prioritätenblock bestand Einigkeit, und dankenswerterweise hat dieser Ausschuss das, was wir auch als Geschäftsführer wollten, noch einmal präzisiert, weil das in der ursprünglichen Formulierung sehr unpräzise war. Also das, was jetzt festgehalten ist, ist das, was die Prioritätensetzung betrifft, das, was auch die Geschäftsführer wollten.
Bei der Frage der Dringlichkeiten war es so, dass wir ganz bewusst gesagt hatten, wir nehmen diese Dringlichkeiten heraus. Man muss dazu zum Prozedere sagen – ich weiß nicht, ob das bekannt ist –, Dienstag tagt der Ältestenrat. Es ist uns bewusst gewesen, dass wir im Ältestenrat nicht immer letztendlich die Reden festlegen können, denn davor sind die Fraktionssitzungen. Und nach der Fraktionssitzung wissen die Fraktionen, worüber sie reden möchten und wo ihre Schwerpunkte für das Plenum sind. Insofern haben wir als Geschäftsführer am Mittwoch, morgens um 9 Uhr, eine neue Runde eingezogen, die vorher nie vorgesehen war, um dann letztendlich den Ablauf des Plenums festzulegen. Und deswegen kommt dieser eine Tag zu Stande, der Tag vor dem Plenum, wo festgelegt wird, welche Punkte in der Prioritätenrunde dann besprochen werden sollen. Wir haben es ganz bewusst so gemacht, weil wir gesagt haben: Die anderen Fraktionen – wenn eine Fraktion jetzt eine Priorität anmeldet – müssen natürlich auch eine Chance haben, sich wenigstens 24 Stunden vorher auf das Thema vorzubereiten. Deswegen hatten wir diese Dringlichkeiten gar nicht im Auge und ganz bewusst ausgeschlossen, weil von der Geschäftsordnung her die Frage, ob Dringlichkeiten überhaupt auf die Tagesordnung kommen, natürlich erst am Donnerstag im Plenum behandelt werden kann, nämlich dann, wenn der dringliche Antrag oder die dringliche Beschlussempfehlung aufgerufen wird. Das wäre für uns eine klare Trennung.
Vom Prozedere her ist es aber so – das muss ich wiederum einschränken –, dass den Geschäftsführern durchaus bewusst ist: Wenn dringliche Beschlussempfehlungen aus dem Hauptausschuss kommen, haben wir die grundsätzlich immer anders behandelt, weil wir wissen, dass aus dem Hauptausschuss in der Regel immer dringliche Beschlussempfehlungen kommen, und da sage ich auch als Geschäftsführer: „Okay, darauf konnten sich die Fraktionen ja schon im Hauptausschuss vorbereiten.“ – [Vors. Gram: Das war ja aber auch in der Vergangenheit schon so!] – Das war immer schon so gewesen, eine praktische Übung. – Insofern bin ich also eher dafür, bei unserem Teil zu bleiben und zu sagen: Wir behandeln das nach Dringlichkeiten so, wie wir sie in der Vergangenheit immer behandelt haben. Und der Punkt, der im Prioritätenblock behandelt wird, muss eben schon am Mittwoch um 9 Uhr auch von den Fraktionen ja klar angedeutet werden.
Was die Drei-Minuten-Redezeit betrifft – das ist nicht neu. Ich verstehe da jetzt die Position der FDP nicht so richtig, aber ich nehme das zur Kenntnis. – Dieser § 63 Abs. 9 ist auf Grund der Erfahrungen der letzten zwei Abgeordnetenhaussitzungen, wo auf eine Kurzintervention dann noch mal versucht wurde, eine Zwischenbemerkung zu machen, deswegen noch einmal präzisiert worden. Das ist einfach noch mal eine Präzisierung, zu sagen: „Nein, das ist nicht möglich.“ Insofern waren wir uns auf der Ebene der Geschäftsführer immer darüber einig gewesen, dass drei Minuten ausreichen, und das ist nur präzisiert worden. In der Regel ist auch in der Vergangenheit immer schon nach drei Minuten abgeklingelt worden, ohne dass das in der GO überhaupt drin stand.
Vors. Gram: Herr Dr. Felgentreu – bitte schön!
Abg. Dr. Felgentreu (SPD): Zu den beiden Knackpunkten: Der erste war die Frage der Behandlung von Dringlichkeiten bei dem Prioritätenblock. Für uns ist verhältnismäßig klar, dass man das Recht des Parlaments zu entscheiden, ob eine Sache dringlich ist oder nicht, nicht durch den Prioritätenblock aushebeln lassen kann. Das wäre aus meiner Sicht allzu leicht als eine Waffe zu missbrauchen, um missliebige Vorgänge noch einmal schnell entsprechend darzustellen und vorzuführen. Wenn nur die Frage, ob das als Dringlichkeit angemeldet worden ist und das Parlament nicht darüber entschieden hat, entscheidend dafür ist, ob eine Sache in den Prioritätenblock hineinkommt oder nicht, dann sind der Manipulation Tür und Tor geöffnet, und das lehnen wir ab. Wer eine Sache, die bisher nur angemeldet, aber noch nicht entschieden worden ist, auf den Prioritätenblock setzt, der muss mit dem Risiko leben, dass es auch abgelehnt werden kann. Das sollte auch so bleiben.
Die andere Frage ist, wenn ich die FDP richtig verstanden habe: Bei § 63 Absatz 9 geht es nicht um die drei Minuten, sondern nur um die Frage, ob Zwischenbemerkungen und Kurzinterventionen auch nach dem Redebeitrag eines Senatsmitglieds möglich sein sollen oder nicht. Das ist der Kernpunkt. Da ist meine Frage an Sie als einen der Geschäftsführer, wie bisher die Argumentation war, warum das bisher nicht so war und warum man das nicht will.
Abg. Doering (PDS): Das habe ich total missverstanden, Verzeihung! – Das stimmt, da hat die FDP immer Dissens angemeldet, gerade in der letzten Geschäftsführerrunde. Wir haben dort argumentiert, dass sich von der Geschäftsordnung her, wenn der Senat das Wort ergreift, sowieso automatisch eine Rederunde anschließt. Dieser Punkt geht auch auf eine der letzten oder vorletzten Plenardebatten zurück, wo der Senat gesprochen hat. Bevor sich daran eine Rederunde anschloss – es war bekannt, dass eine kommen wird –, hat sich eine Fraktion per Zwischenbemerkung noch einmal zu Wort gemeldet und ist somit doppelt zu Wort gekommen. Aber auch die Redefolge, die in der Geschäftsordnung festgelegt ist, ist damit durcheinander gebracht worden. Wir haben gesagt: Das kann nicht sein. Das Reden nach dem Senat ist klar geregelt. Es folgt eine Runde der Fraktionen, und die Reihenfolge ist vollkommen klar. Das kann man nicht durch eine Zwischenbemerkung durcheinander bringen.
Abg. Braun (CDU): Es geht bei so einer Geschäftsordnung immer darum, dass man halbwegs fair miteinander umgeht. Ich finde es auch überzeugend, was Herr Doering gesagt hat. Wenn eine Fraktion der Meinung ist, es sei etwas besonders dringlich, dann kann es hinten auf die Tagesordnung, aber bitte nicht in den Prioritätenblock. Es muss auch den anderen Fraktionen möglich sein, sich sachgerecht auf ein Thema vorzubereiten. Wir sind – anders, als Sie es wollen, Herr Ratzmann – nach wie vor ein Teilzeitparlament, wir sind z. T. auch noch beruflich tätig usw. Ich finde, wenigstens diese kurze Frist, die wir zwischen Fraktions- und Plenarsitzung häufig haben, um uns vorzubereiten und vielleicht auch noch den einen oder anderen guten Gedanken zu fassen, muss gelassen werden. Insofern finde ich das sachgerecht. Sie sollten sich überlegen, ob Sie das aufrechterhalten.
Zu dem FDP-Vorschlag: Es juckt viele Fraktionen – egal, ob sie gerade Regierung oder Opposition sind – oft in den Fingern zu sagen: Jetzt gehe ich mal nach oben und rede direkt nach dem Senator. – Aber damit wird genau das System ausgehebelt, das wir hier haben. Das geht nicht nur Ihnen so, das geht mir auch oft so. Und dann muss man warten, bis man dran ist. Aber würden Sie das umkehren und die Möglichkeit eröffnen, direkt hinter dem Senat zu sprechen – wer immer sich dort anmeldet –, dann haben Sie genau das Problem, das Herr Doering dargestellt hat, dass die ganze Geschäftsordnung und die Redezeitenverteilung ins Leere laufen. Dann würde jeder von dem Prinzip der Nebenintervention oder Zwischenbemerkung Gebrauch machen, und das ist auch kein fairer Umgang. Ich finde, so, wie das jetzt ausgehandelt wurde, ist es ein insgesamt faires Verfahren und eine faire Vorgehensweise, und wir sollten es dabei belassen.
Vors. Gram: Danke schön! – Kollege Ratzmann!
Abg. Ratzmann (Grüne): Es hat jetzt leider niemand etwas dazu gesagt, ob es für sinnvoll gehalten wird, diesen Prioritätenblock in einer eigenen Norm zusammenhängend zu regeln und systematisch zusammenzufassen.
Ich will aber noch zwei Sätze dazu sagen, Herr Braun, weil mir scheint, dass das Problem noch nicht richtig deutlich geworden ist: Bis Mittwoch vor der Plenarsitzung haben wir den Druckschluss. Alles, was bis dahin eingegangen ist, kommt auf die Tagesordnung. Jetzt ist die Frage: Bin ich als Fraktion, die etwas in den Prioritätenblock bringen will, darauf angewiesen, etwas aus diesem Kreis der rechtzeitig eingebrachten Verhandlungsgegenstände auszuwählen und anzumelden? – Es ist unstreitig, dass das so sein soll. Die Frage ist, ob das bis zu diesem Zeitpunkt beschränkend ist. Wenn wir das nicht machen und sagen: Bis zum Mittwoch davor ist Zeit, gebe ich Ihnen Recht: Die Gegenstände, die in diesem Zeitraum – Ablauf Druckschluss bis Geschäftsführerrunde am Mittwoch – mit Dringlichkeit angemeldet sind, können noch in die Auswahl für den Prioritätenblock einbezogen werden. Das war, glaube ich, auch Konsens, dass man das machen kann. Dann stellt sich die Frage – Herr Felgentreu hat es richtig gesagt –: Beschneiden wir jetzt einvernehmlich das Plenum in seiner Entscheidungsfreiheit, ob das noch dringlich ist? Sagen wir: Einen Gegenstand kann jeder über den Druckschluss hinaus anmelden und da mit hineinbringen? Oder sagen wir: Das Plenum beschließt weiter? – Wenn das Plenum beschließen kann, Herr Braun, dann ist die Regierungsmehrheit immer in der Lage, mit der Mehrheit ihrer Stimmen die Dringlichkeit festzustellen und alles, was ihr genehm ist, bis zu diesem Zeitpunkt auf die Tagesordnung zu setzen. Wir als Opposition unterliegen immer, weil wir die Mehrheit nicht haben.
Ich gebe Ihnen Recht: Die Geschäftsordnung dient dazu, ein möglichst faires Verfahren miteinander zu finden. Deswegen kann man das vielleicht sogar in diese Richtung erst einmal ausprobieren. Aber wenn es missbraucht wird – und es kann missbraucht werden –, dann müsste man es auf jeden Fall wieder in eine Richtung korrigieren, dass für den Prioritätenblock alle gleich behandelt werden. Das ist die Problematik an der ganzen Geschichte. Ich tendiere mittlerweile eher dazu zu sagen: Gebt einen Freischuss! – Wenn man das nicht will, gut! Aber man muss es auf jeden Fall in die eine oder andere Richtung regeln.
Vors. Gram: Vielleicht direkt dazu: Ich habe in der Vergangenheit, als wir noch die alte Dringlichkeitsregelung hatten, eigentlich nicht feststellen können, dass es da einen eklatanten Missbrauch gab. Wenn eine Fraktion eine Dringlichkeit angemeldet hat, ist sie in der Regel auch durchgekommen.
Ich will nur noch einmal zu meiner geistigen Klarheit, Herr Doering, zusammenfassen: Wenn wir das so beschließen, wie es die Regierungsmehrheit im Moment will und wie es auch die CDU sieht, dann heißt das ja nicht eo ipso, dass nicht doch noch ein Thema per Dringlichkeit auf die Tagesordnung kommen kann. Das ist ja nicht ausgeschlossen, so dass also die Notwendigkeit der Dringlichkeit gar nicht abgewürgt ist. Das kann man so sehen. Das habe ich so verstanden. Jetzt stellt sich für mich die Frage: Wo ist die Deadline? Wo ist der Schlussstrich, an dem der Prioritätenblock abgearbeitet ist? Wann ist der letzte Eingabeschluss? – Bitte, Herr Doering!
Abg. Doering (PDS): Ich komme noch einmal zu dem Verfahren. Ich kann die Bedenken, die Herr Ratzmann hat, nachvollziehen, aber die Praxis ist an der Stelle eine andere. Gedacht ist die Deadline tatsächlich Mittwoch 9 Uhr. Da sitzen die Geschäftsführer zusammen, und da kommen aus den Fraktionen die Anmeldungen für den Prioritätenblock.
Vors. Gram: In der Praxis heißt das: am Dienstagabend.
Abg. Doering (PDS): Am Dienstagabend stehen die bei den Fraktionen fest. Wir hatten in der Vergangenheit auch die Praxis, dass gerade die Grünen beispielsweise dann in dieser Runde schon angekündigt haben – weil sie ihn noch nicht fertig formuliert haben –, dass für die nächste Sitzung am Donnerstag ein dringlicher Antrag kommt. Und die Geschäftsführer haben in diesem Moment gesagt: Okay, dann wissen wir Bescheid. – Und dann lag dieser Antrag in der Regel auch vormittags vor. Das ist kein Thema. Wenn in dieser Geschäftsführerrunde angemeldet wird: Wir wollen noch einen Antrag einbringen, wir konnten ihn noch nicht ausformulieren. – werden die Geschäftsführer sich auch darüber verständigen und sagen können: Okay, dann kommt dieser Antrag auch in den Prioritätenblock, wenn er allen bis 12 Uhr vorliegt. – Deswegen haben wir gesagt: Die Punkte müssen um 9 Uhr bekannt sein. – Das wird hoffentlich – wie Herr Ratzmann sagte, müssen wir das beobachten – flexibel gehandhabt werden, aber so, wie die Geschäftsführerrunde zz. zusammengesetzt ist, wird es auch so praktiziert.
Vors. Gram: An den Kollegen Meyer habe ich noch eine Frage. Wir hatten eigentlich diese ganze Übung hier auf uns genommen, um das Parlament effektiver zu gestalten. Wir waren uns auch darüber im Klaren, dass nicht langes, sondern konzentriertes Reden es effektiver macht. Ist nicht vielleicht bei Ihnen die Schnittlinie zu sagen: Wir begrenzen es jetzt auf zwei Mal? – Damit ist dem Abgeordneten letztlich kein Recht abgeschnitten. Vielleicht können Sie das so übernehmen. – Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie ansonsten alles ablehnen oder sich enthalten?
Abg. Meyer (FDP): Das ist genau das Problem. Wir haben in der ursprünglichen Formulierung des fraktionsübergreifenden Antrags in § 63 Absatz 9 unter d) noch die Formulierung drin: „im Anschluss an einen Debattenbeitrag“. Wir haben jetzt in dem Änderungsantrag der SPD-PDS die Formulierung drin: „im Anschluss an einen Debattenbeitrag eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses“. D. h. also: Bei allem, was wir davor besprochen haben, war das deswegen nie Knackpunkt und konnte auch nicht als Knackpunkt besprochen werden, weil es noch gar nicht als Antrag vorlag und wir darüber nicht gesprochen hatten. Ich habe es vorhin deutlich gesagt: Ich bin hier mit einem Fraktionsbeschluss gebunden, und zwar sicherlich auch auf Grund der Erfahrungen, die wir in den letzten beiden Abgeordnetenhaussitzungen hatten. Ich sehe es ein bisschen anders als Herr Doering. Auf der einen Seite kann ich die Gerechtigkeitsfrage, die auch Herr Braun angesprochen hat, verstehen, dass mit einem Debattenbeitrag nach dem Senat eine Fraktion außerhalb der gesetzten Redeordnung nach vorne rutschen würde. Andererseits: Wenn wir uns angucken, wie häufig das in den letzten Jahren passiert ist, muss man das doch auch wieder etwas relativieren. Ich kann an zwei oder drei Fingern abzählen, wie häufig das passiert ist. Ich habe das Problem, dass ich hier gebunden bin. Das heißt nicht, dass ich das Gesamtpaket ablehnen werde, aber zumindest würde ich mich enthalten müssen.
Vors. Gram: Wie ist es, wenn wir Ihren Punkt oder diesen Punkt gesondert zur Abstimmung stellen?
Abg. Meyer (FDP): Wenn die Koalition sich damit einverstanden erklärt, dann würde mir das sehr entgegenkommen.
Vors. Gram: Danke! – Herr Dr. Felgentreu!
Abg. Dr. Felgentreu (SPD): Ich komme noch einmal zur Frage, wo der Prioritätenblock angesiedelt werden soll, ob bei § 52 oder § 59. Ich bin der Meinung, dass wir es bei § 59 belassen sollten. Wenn wir es in irgendeiner angemessenen Form in § 52 stecken würden, dann würde es in den Abschnitt 8 kommen, wo es um Anfragen und Aktuelle Stunden geht, d. h. wir müssten den Titel des Abschnitts noch in „Anfragen, Aktuelle Stunden und Prioritäten“ ändern. Das halte ich aber für nicht angebracht, weil es sich bei den Anfragen und Aktuellen Stunden um bestimmte Debattenformen handelt, wo erst einmal geregelt werden muss: Was ist das eigentlich, und wie geht man damit um? – Das gilt für den Prioritätenblock nicht, sondern er regelt lediglich, in welcher Weise eine Auswahl aus den sowieso vorgesehenen Themen vorgenommen wird, die prioritär zu behandeln ist. Das gehört m. E. ganz klar in diesen Abschnitt 10, wo es schlicht um den Sitzungsablauf geht. Auch systematisch ist es bei § 59 richtig angesiedelt, denke ich. – Das war das eine.
Das Zweite war noch einmal die Frage des Freischusses der Fraktionen. Wie gesagt, wir sind der Auffassung: Es kann nicht sein, dass man den Prioritätenblock dazu benutzen kann, die Entscheidung darüber, ob etwas dringlich ist, dem Parlament aus der Hand zu nehmen.
Drittens zur Frage: Bis wann müssen die Prioritäten angemeldet sein? – Ich würde es nicht ganz so starr sehen wie Herr Doering, dass man sagt: Mittwoch 9 Uhr. – Wenn sich alle einig sind, Herr Braun, dann kann man auch Donnerstag um 12 Uhr noch entscheiden, dass man etwas, was erst am Mittwoch aus dem Haupt- oder Bauausschuss gekommen ist, in diesen Prioritätenblock hineinsetzt. Es ist nur die Frage, was ist, wenn man sich nicht einig ist und eine Mehrheit des Parlaments der Auffassung ist: Hier soll nur irgendeine Show abgezogen werden. Wir finden das gar nicht dringlich. – Dann muss das Parlament auch sagen können: Nein, danke! – Deswegen sollten wir bei den Formulierungen bleiben, wie wir sie vorgeschlagen haben.
Vors. Gram: Danke schön! – Kollege Ratzmann, bitte!
Abg. Ratzmann (Grüne): Ich glaube, Herr Felgentreu, Sie irren, wenn Sie meinen, dieser Block nehme keine herausgehobene Position ein. Dieser Block hat sowohl systematisch als auch inhaltlich eine eigene Kontur. Die Aktuelle Stunde und die Fragestunde sind die einzigen beiden Punkte, die – festgeschrieben in der Geschäftsordnung – einen bestimmten Platz auf der Tagesordnung einnehmen. Sie wissen, dass unsere Reihenfolge, die wir haben – Fragestunde, Aktuelle Stunde, dann Gesetze – I., II. Lesung –, Beschlüsse, Anträge – auf einer Protokollnotiz beruht. Dazu gibt es überhaupt keine Regelung. Insofern wäre es systematisch richtiger, das so zusammenzufassen. Wenn man der Auffassung von Herr Doering ist, was die Dringlichkeiten angeht, dann müsste man in unserem Änderungsantrag einfach nur den einen Satz:
Eine Beschlussfassung über die Dringlichkeit findet nicht mehr statt.
ändern in:
§ 59 Absatz 4 bleibt unberührt.
– so, wie Sie es geregelt haben. Dann wäre das auch richtig geregelt.
Herr Meyer, Ihre Argumentation krankt daran, dass es eine Kurzintervention auf einen Beitrag eines Senators gar nicht gibt. Das haben wir ausgeschlossen. D. h., eine Kurzintervention kann sowieso nur auf einen Debattenbeitrag eines Mitglieds des Abgeordnetenhauses erfolgen. Die einzige Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Beschränken wir die Erwiderung auf drei Minuten oder nicht? – Das halten wir jedenfalls für sinnvoll. Die Redezeitkontingentierung ist beim erneuten Eintreten in die Debatte nach einem Beitrag eines Senatsmitglieds nach wie vor gegeben. Da haben wir diese 10-Minuten-Regelung, die davon unberührt bleibt, so dass die Frage sich darauf konzentriert: Wird die Erwiderung auf drei Minuten begrenzt oder nicht? – Etwas anderes wird überhaupt nicht geregelt, weil wir vorher auch schon nicht mit einer Kurzintervention auf die Senatoren reagieren konnten.
Vors. Gram: Gut! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich glaube, dass die Fragen jetzt klar sind und dass – wie Herr Kollege Ratzmann sagte – heute entschieden werden muss. Ich denke, dass sich die CDU der Regierungsmehrheit in dieser Frage der Formulierung anschließen wird, damit wir dann – – Ich teile zwar inhaltlich Ihre Position, Herr Ratzmann, dass wir das als Extraübersicht ausweisen sollten, aber das wird sonst so zerfasern, so dass wir jetzt das nehmen, was Herr Zisgen und die Herrschaften ausgearbeitet haben. Es ist jedenfalls bei kundigem Lesen klar, was gemeint ist. – Dann schlage ich dringend vor, dass wir heute ein Wortprotokoll machen, denn falls es ein Auslegungsproblem gibt, kann jeder nachlesen, was wir hier besprochen haben. Das ist der Widerhall dessen, was auch in der Sprecherrunde und in der Geschäftsführerrunde gelaufen ist.
Dann komme ich zur Abstimmung im Einzelnen, zu 2 a), zum Änderungsantrag der Fraktion der Grünen zu dem Änderungsantrag der SPD und der PDS. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Dann ist das mit Mehrheit bei Zustimmung der Grünen und Enthaltung der FDP so abgelehnt.
Jetzt kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der PDS zum Antrag aller Fraktionen, Drucksache 15/2567. Ich lasse abschnittsweise abstimmen. Nr. 1 betrifft § 44. Da geht es um die Beteiligung des Abgeordnetenhauses an diesen verfassungsgerichtlichen Fragen. Sie wissen, das ist bei uns ohnehin immer nur ein Routinevorgang. Es ist wirklich nicht einzusehen, dass wir uns nun auch noch mit Angelegenheiten des Landes soundso befassen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, hinter Nr. 8 eine Nr. 9 einzufügen und dann in der Fassung des neuen § 44 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Einstimmig so beschlossen.
Zu Nummer 2 ist klar – redaktionell –: Die Nummern 9 bis 15 werden jetzt die Nummern 10 bis 16. Das dürfte ich auch als einstimmig so beschlossen sehen.
Drittens: Nummer 12 – neu –, 11 – alt –, wird wie folgt neu gefasst. Dann kommt der neue § 59 Absatz 2, dass an den Satz 2 folgende neue Sätze 3 bis 5 angefügt werden, die Sie aus der Vorlage kennen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Einstimmig.
Nummer 4 ist wieder redaktionell. Nummer 14 – neu 13 – erhält einen Buchstaben d) in folgender neuer Fassung. Dann kommt die neue Fassung. Wer dieser Fassung die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Enthaltungen? – Neinstimmen? – Eine Neinstimme der FDP.
Nummer 5: Da geht es um die neue Nummer 15 – alt 14. Da gibt es auch wieder Änderungen. Da geht es jetzt um die 5-Minuten-Begrenzung im Prioritätenblock, auf die sich alle verständigt hatten. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Enthaltungen? – Neinstimmen? – Dann ist es einstimmig so beschlossen. – Das war a).
Was haben wir jetzt zu b)? – [Zuruf des Abg. Ratzmann (Grüne)] – Dann brauche ich mal die Vorlage. Kleinen Moment, bitte! – Es geht jetzt um die Drucksache 15/2567, dass wir die noch einmal abschnittsweise, aber in der Fassung, die wir eben beschlossen haben, abstimmen.
Abg. Ratzmann (Grüne): Die Änderungen beziehen sich ja nur auf die Form des Artikels 1, so dass wir immer Artikel 1 in der geänderten Fassung abstimmen lassen können und Artikel 2 – das ist die Ermächtigung des Präsidenten, sich mit dem gendern zu beschäftigen – gesondert abstimmen.
Vors. Gram: Dann lasse ich jetzt die Drucksache 15/2567 in ihrer Nummer I in der soeben beschlossenen Fassung mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen abstimmen. Wer I in dieser Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig so beschlossen.
Jetzt kommen wir zu II. Dort geht es um die Gleichstellung von Männchen und Weibchen. Da gibt es keinen Änderungsantrag. Da geht es noch einmal darum, dass die Textfassung in geeigneter Weise der Gleichstellung von Männern und Frauen Rechnung tragen soll, und dann ist der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses gefragt, dazu entsprechende Formulierungen vorzulegen. Wer dieser Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Dann ist es bei Gegenstimmen der Grünen von allen anderen Fraktionen so angenommen.
Jetzt kommen wir zur Gesamtabstimmung der Drucksache 15/2567 mit den beschlossenen Änderungen. Wer dieser gesamten Drucksache nunmehr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Dann ist es mit Gegenstimmen der Grünen so beschlossen. – Die Dringlichkeit ergibt sich von selbst. Wir wollen es ja jetzt noch regeln.
Jetzt kommen wir zu Punkt b). Da haben wir einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion der Grünen. Das ist jetzt der zu Ihrem eigenen Änderungsantrag. Begründet hatten Sie ihn auch schon.
Abg. Ratzmann (Grüne): Wenn ich ihn übernehme, müssen wir nicht abstimmen.
Vors. Gram: Das hatten wir schon einmal, Herr Ratzmann! Aber wir können es gern einmal endgültig klären lassen, damit alle Ausschussvorsitzenden einmal wissen, wie es geht. Ich glaube, wir müssen es abstimmen lassen.
Auch da lasse ich wieder abschnittsweise abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Die Regierungsmehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
2 b) wird jetzt in der vollständigen Fassung der Drucksache 15/2592 zur Abstimmung gestellt. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zu c), das ist der FDP-Antrag mit dem schönen Titel „Plenarsitzungen im Lichte der Öffentlichkeit“. Änderungsanträge gab es nicht. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer enthält sich? – Wer lehnt den Antrag ab? – Die Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von CDU und Grünen und bejahender Stimme der FDP.
Dann kommen wir zum Kontingentierungsantrag der CDU Drucksache 15/2677. Da würde ich gern die Protokollnotiz, die wir in der Sprecherrunde verabredet hatten, kurz verlesen. Wir haben versucht, vom Ausschussbüro eine Formulierung finden zu lassen. Wenn sie Ihr Placet findet, wird sie als Protokollnotiz übernommen. Ich bitte kurz um Aufmerksamkeit:
Der Rechtsausschuss hat den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Belebung und Straffung der Plenarsitzung beraten. Dabei wurde zunächst die Verteilung von globalen Redezeiten auf die Fraktionen zur eigenen Einteilung als das effektivste Mittel betrachtet (Kontingentierung). Im Hinblick auf Schwierigkeiten der praktischen Umsetzung und in Anbetracht der positiven Effekte, die mit der Einführung des Prioritätenblocks zu erhoffen sind, hat der Rechtsausschuss zunächst von der Kontingentierung der Redezeit abgesehen. Für den Fall, dass sich die erhofften Wirkungen nicht einstellen, wird der Rechtsausschuss die Idee der Kontingentierung erneut beraten und ggf. von der ihm in § 21 Abs. 5 der Geschäftsordnung verliehenen Befugnis, als Geschäftsordnungsausschuss eigene Beschlussempfehlungen an das Abgeordnetenhaus zu richten, Gebrauch machen.
Ich glaube, diese Formulierung spiegelt exakt das wider, was gewollt war. – Alle nicken. – Dann ist das auch als Protokollnotiz so beschlossen.
Ich stelle den Antrag jetzt zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – CDU. Wer enthält sich der Stimme? – Wer ist dagegen? – Die übrigen Fraktionen.
Ich rufe auf Punkt e). Da geht es um die zusätzliche Redezeit nach Zeitüberziehung durch ein Senatsmitglied, auch ein Antrag der Fraktion der CDU. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Wir beide. Wer enthält sich? – Wer lehnt ihn ab? – Bei Enthaltung der FDP haben die restlichen Fraktionen abgelehnt.
Last but not least Punkt f). Da geht es um den Vorsitz im Haupt- und Petitionsausschuss. Das ist ein CDU-Antrag. Das ist, Kollege Ratzmann, identisch – – Nicht identisch? – [Abg. Ratzmann (Grüne): Wir haben gesagt: Hauptausschuss!] – Ach so! – Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Drei Ja-Stimmen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Grünen mehrheitlich abgelehnt durch die Regierungsfraktionen.
Dann haben wir im Grunde den entscheidenden Punkt a) heute so beschlossen. – Kollege Meyer!
Abg. Meyer (FDP): Ich würde gern noch einen Protokollanhang machen, was unsere Abstimmung über die Formulierung „Debattenbeitrag nur für Mitglieder des Abgeordnetenhauses“ angeht.
Vors. Gram: Ich glaube, das haben Sie vorhin schon klar gemacht. Weil wir ein Wortprotokoll beschlossen haben, ist Ihre Position auf jeden Fall dort vermerkt.
Ich denke, wir sollten im Plenum die gesamte Geschäftsordnung beschließen. Deshalb müssten auch die abgelehnten Anträge von FDP und CDU mit Dringlichkeit mit hinein. Ich sehe, alle stimmen zu. Dann wird die Sache überwiesen. – Das gilt für alle Punkte, die wir heute beschlossen haben. Der komplette TOP 2 kommt also ins Plenum. – Dr. Felgentreu!
Abg. Dr. Felgentreu (SPD): Ich mache den Vorschlag, dass wir jetzt doch noch schnell den Tagesordnungspunkt 5 mit beschließen. Dann haben wir die beiden inhaltlichen Punkte für die zweite Stunde dieser Sitzung.
Vors. Gram: Ich schließe zunächst Tagesordnungspunkt 2 und bedanke mich für die konzentrierte Arbeit. Ich hoffe, das wird uns allen helfen, das Parlament, das Plenum, etwas schöner zu gestalten, als es bislang ist. Ich freue mich jedenfalls auf die Arbeit. – Vielen Dank!
Punkt 3 der Tagesordnung
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Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs Justizministerkonferenz: Vorschläge einzelner
Länder für eine "große" Justizreform – Bewertung
durch den Berliner Senat (auf Antrag der Fraktion der Grünen) |
Recht |
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Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 4 der Tagesordnung
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Vorlage – zur Beschlussfassung – Gesetz über die Änderung von Gesetzen im Zusammenhang mit der Neukonzeption des Liegenschaftsfonds Berlin Drs 15/2052
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Recht +Hauptausschuss +BauWohnV +WiBetrTech(f) |
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Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 5 der Tagesordnung
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Siehe Inhaltsprotokoll.
Punkt 6 der Tagesordnung
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Verschiedenes |
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Siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung : Rechtgcxzqsq