Antrag
der Fraktion der CDU
Verbesserung des
Informationsaustausches zwischen Senat und Abgeordnetenhaus
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus von Berlin gemäß Artikel 64 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung von Berlin unverzüglich alle geltenden Berliner Verwaltungsvorschriften zu übersenden; beim Erlass neuer Verwaltungsvorschriften sind diese dem Abgeordnetenhaus künftig ebenfalls unverzüglich zuzuleiten.
Begründung:
Während die Unterrichtung des Parlaments über den Erlass von
Rechtsverordnungen obligatorisch geregelt ist, fehlt eine entsprechende
Regelung für Verwaltungsvorschriften.
Diese sind – im Gegensatz zu Rechtsverordnungen – nur auf Verlangen vorzulegen
(Artikel 64 Abs. 3 VvB).
Das originäre Recht der Exekutive, im Rahmen ihrer Selbstorganisation und -verwaltung alle möglichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen, muss einhergehen mit einem umfassenden Kontrollrecht des Parlaments gegenüber der Exekutive. Dies ist umso mehr geboten, als Verwaltungsvorschriften, die normalerweise nur Innenrechtsnormen sind, ggf. doch mittelbare Außenwirkung zukommen (Pfennig/Neumann, VvB, Art. 64 Rn 55).
Verwaltungsvorschriften regeln im Wesentlichen Qualitätsanforderungen,
Organisationsstrukturen und die Prozesse des Verwaltungshandelns. Sie sind
damit ein wesentlicher Faktor für die Beurteilung von Standards einzelner
Verwaltungsleistungen und des Ressourceneinsatzes der Verwaltung.
Gerade mit der auch im Abgeordnetenhaus begonnenen Zusammenführung von
Fach- und Ressourcenverantwortung müssen diese Faktoren, insbesondere auch im
Rahmen der Haushaltsberatungen, einer Beurteilung durch das Parlament zugänglich
gemacht werden. Insoweit reicht die Norm des Artikel 64 Abs. 3 Satz 2, die lediglich
ein fakultatives Informationsrecht vorsieht, nicht mehr aus. Insofern soll
diese Bestimmung durch einen Grundsatzbeschluss – vergleichbar mit der Regelung
für Rechtsverordnungen – materiell in eine obligatorische Informationspflicht
transferiert werden.
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin hat sich in seinem Schreiben an die CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 24. Juli 2003 diesen Überlegungen angeschlossen und diesen Antrag als „Konkretisierung des allgemeinen parlamentarischen Kontrollrechts“ angeregt.
Berlin, den 2. September 2003
Zimmer
Goetze Wambach
und
die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion
Ausschuss-Kennung
: Rechtgcxzqsq