Die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Ber­lin in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Novem­ber 1999 (GVBl. S. 627), geändert am 27.05.2003, wird wie folgt geändert:

 

1.     § 56 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Die Sitzungen beginnen grundsätzlich um 11:00 Uhr und enden spätestens um 18:00 Uhr. Der zu die­sem Zeitpunkt laufende Tagesordnungspunkt wird wie vorgesehen beendet. Alle übrigen Tagesordnungs­punkte werden gemäß den Empfehlungen des Ältesten­rates ohne weitere Aussprache vertagt, in die Aus­schüsse überwiesen oder abgestimmt.“

 

2.     § 64 Abs. 1 und 2 werden neu gefasst:

 

„(1) Fragen der Redezeit regelt der Präsident im Be­nehmen mit dem Ältestenrat. Dabei sind die Stärke­verhältnisse der Fraktionen zu berücksichtigen. Der Präsident schlägt die Dauer der Redezeit zu den ein­zelnen Tagesordnungspunkten und deren Verteilung auf die Fraktionen vor. Dazu werden unter Berück­sichtigung des § 56 Abs. 3 ein für alle Fraktionen je­weils gleiches Grundkontingent und die nach den Stärkeverhältnissen der Fraktionen festzulegenden Größenkontingente an Redezeit festgelegt, wobei durch die Summe der Grund- und Größenkontingente jeweils die Hälfte der während einer Sitzung vorgese­henen Gesamtredezeit verteilt wird. Über die Auftei­lung der auf sie entfallenden Gesamtredezeit auf die einzelnen Tagesordnungspunkte entscheiden die Frak­tionen, wobei Redezeiten von unter drei und über 15 Minuten grundsätzlich unzulässig sind.

 

(2) Auch Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die kei­ner Fraktion und keiner parlamentarischen Gruppe an­gehören, müssen bei der Verteilung der Redezeit an­gemessen berücksichtigt werden.“

 

 

Begründung:

 

Anliegen des Antrages ist die Begrenzung der Sitzungs­dauer auf rund 7 Stunden bei gleichzeitiger Straffung und damit interessanterer Gestaltung des Sitzungsablaufes. Der vorgezogene Sitzungsbeginn soll den Plenartag stär­ker in den Focus der Öffentlichkeit lenken; die Verteilung der Redezeiten zur Hälfte nach der Fraktionsstärke soll zur Einbeziehung des Wählerwillens auch bei dieser Verteilung führen.

 

Während der Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre waren die Erfahrungen mit den kontingentierten Rede­zeiten und den damit verbundenen Schwerpunktsetzungen durch die Fraktionen positiv. Deren Übertragung auf die übrigen Sitzungen des Abgeordnetenhauses führt zu mehr Lebendigkeit, weniger Redundanzen, einem definierten Sitzungsende und damit zur Disziplin hinsichtlich der Bildung von politischen Schwerpunkten. Die Fraktionen teilen die ihnen zustehende Redezeit nicht nur hinsichtlich der Rededauer pro Tagesordnungspunkt, sondern auch nach dem grundsätzlichen Redebedarf gemäß eigener Schwerpunkte auf. Dadurch wird nicht mehr von allen Fraktionen zu einem Tagesordnungspunkt geredet, wenn nur eine den Bedarf dafür hat, alle anderen sich aber durch einen Redeverzicht – wie bisher – im Nachteil wähnen. Auch sind Rederunden möglich, bei denen nur zwei oder drei Fraktionen das Wort ergreifen, eine davon jedoch z.B. mit deutlich längerer Redezeit als die anderen. Dadurch unterbleiben Wiederholungen, wenn sich Frakti­onen weitgehend einig sind und die Tagesordnungspunkte wechseln im Durchschnitt schneller, was die Sitzungen lebendiger macht. Ferner können politische Schwerpunkte unabhängig von einem starren Korsett der Redezeitvorga­ben mit mehr Zeit ausgestattet werden.

 

Der im Wahlergebnis manifestierte Wählerwille wird u.a. bei den Ausschussbeset­zungen, vielen Gremienbesetzun­gen, bei der Verteilung der Ausschussvorsitze und selbst bei der Verteilung der den Fraktionen zustehenden Fi­nanzmittel berücksichtigt. Es erscheint daher geboten, dieses Prinzip auch bei der Zuteilung der Redezeiten im Parlament zu berücksichtigen. So regeln die Geschäfts­ordnungen der Landtage von Sachsen-Anhalt, Nieder­sachsen, Sachsen, Thüringen und Brandenburg ausdrück­lich, dass den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke unter­schiedliche Redezeiten zuzuweisen sind. Die derzeitige Berliner Regelung beschneidet die einzelnen Abgeordne­ten, die Mitglieder großer Fraktionen sind, in ihren parla­mentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten, da ihnen im Plenum pro Kopf wesentlich weniger Redezeit zur Verfü­gung steht, als den Mitgliedern kleinerer Fraktionen.

 

 

 

 

Berlin, 24. März 2004

 

 

 

Zimmer  Goetze

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

 

 

Ausschuss-Kennung : Rechtgcxzqsq