Die
Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18. November 1999 (GVBl. S. 627), geändert am 27.05.2003,
wird wie folgt geändert:
1. § 56 Abs. 3 erhält
folgende Fassung:
„(3) Die Sitzungen beginnen grundsätzlich um 11:00 Uhr und enden
spätestens um 18:00 Uhr. Der zu diesem Zeitpunkt laufende Tagesordnungspunkt
wird wie vorgesehen beendet. Alle übrigen Tagesordnungspunkte werden gemäß den
Empfehlungen des Ältestenrates ohne weitere Aussprache vertagt, in die Ausschüsse
überwiesen oder abgestimmt.“
2. § 64 Abs. 1 und 2
werden neu gefasst:
„(1) Fragen der Redezeit regelt der Präsident im Benehmen mit dem
Ältestenrat. Dabei sind die Stärkeverhältnisse der Fraktionen zu
berücksichtigen. Der Präsident schlägt die Dauer der Redezeit zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten und deren Verteilung auf die Fraktionen vor. Dazu werden
unter Berücksichtigung des § 56 Abs. 3 ein für alle Fraktionen jeweils
gleiches Grundkontingent und die nach den Stärkeverhältnissen der Fraktionen
festzulegenden Größenkontingente an Redezeit festgelegt, wobei durch die Summe
der Grund- und Größenkontingente jeweils die Hälfte der während einer Sitzung
vorgesehenen Gesamtredezeit verteilt wird. Über die Aufteilung der auf sie
entfallenden Gesamtredezeit auf die einzelnen Tagesordnungspunkte entscheiden
die Fraktionen, wobei Redezeiten von unter drei und über 15 Minuten
grundsätzlich unzulässig sind.
(2) Auch Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die keiner Fraktion und
keiner parlamentarischen Gruppe angehören, müssen bei der Verteilung der
Redezeit angemessen berücksichtigt werden.“
Begründung:
Anliegen des Antrages ist die Begrenzung der
Sitzungsdauer auf rund 7 Stunden bei gleichzeitiger Straffung und damit
interessanterer Gestaltung des Sitzungsablaufes. Der vorgezogene Sitzungsbeginn
soll den Plenartag stärker in den Focus der Öffentlichkeit lenken; die
Verteilung der Redezeiten zur Hälfte nach der Fraktionsstärke soll zur
Einbeziehung des Wählerwillens auch bei dieser Verteilung führen.
Während der Haushaltsberatungen der
vergangenen Jahre waren die Erfahrungen mit den kontingentierten Redezeiten
und den damit verbundenen Schwerpunktsetzungen durch die Fraktionen positiv.
Deren Übertragung auf die übrigen Sitzungen des Abgeordnetenhauses führt zu
mehr Lebendigkeit, weniger Redundanzen, einem definierten Sitzungsende und
damit zur Disziplin hinsichtlich der Bildung von politischen Schwerpunkten. Die
Fraktionen teilen die ihnen zustehende Redezeit nicht nur hinsichtlich der Rededauer
pro Tagesordnungspunkt, sondern auch nach dem grundsätzlichen Redebedarf gemäß
eigener Schwerpunkte auf. Dadurch wird nicht mehr von allen Fraktionen zu einem
Tagesordnungspunkt geredet, wenn nur eine den Bedarf dafür hat, alle anderen
sich aber durch einen Redeverzicht – wie bisher – im Nachteil wähnen. Auch sind
Rederunden möglich, bei denen nur zwei oder drei Fraktionen das Wort ergreifen,
eine davon jedoch z.B. mit deutlich längerer Redezeit als die anderen. Dadurch
unterbleiben Wiederholungen, wenn sich Fraktionen weitgehend einig sind und
die Tagesordnungspunkte wechseln im Durchschnitt schneller, was die Sitzungen
lebendiger macht. Ferner können politische Schwerpunkte unabhängig von einem
starren Korsett der Redezeitvorgaben mit mehr Zeit ausgestattet werden.
Der im Wahlergebnis manifestierte Wählerwille
wird u.a. bei den Ausschussbesetzungen, vielen Gremienbesetzungen, bei der
Verteilung der Ausschussvorsitze und selbst bei der Verteilung der den
Fraktionen zustehenden Finanzmittel berücksichtigt. Es erscheint daher
geboten, dieses Prinzip auch bei der Zuteilung der Redezeiten im Parlament zu
berücksichtigen. So regeln die Geschäftsordnungen der Landtage von
Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Brandenburg ausdrücklich,
dass den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke unterschiedliche Redezeiten
zuzuweisen sind. Die derzeitige Berliner Regelung beschneidet die einzelnen
Abgeordneten, die Mitglieder großer Fraktionen sind, in ihren parlamentarischen
Mitwirkungsmöglichkeiten, da ihnen im Plenum pro Kopf wesentlich weniger
Redezeit zur Verfügung steht, als den Mitgliedern kleinerer Fraktionen.
Berlin, 24. März
2004
Zimmer Goetze
und die übrigen
Mitglieder der Fraktion der CDU
Ausschuss-Kennung
: Rechtgcxzqsq