Änderungsantrag

der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

 

 

zur Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg

- Drs. 15/2828 -

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Die Vorlage - zur Beschlussfassung - über Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg - Drs. 15/2828 - wird mit folgenden Änderungen angenommen:

 

I. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:

 

„Artikel 4

Änderung des Ausführungsgesetzes zum Arbeitsgerichtsgesetz

 

Das Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung vom 2. Oktober 1980 ( GVBl. S. 2196), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Mai 1999 (GVBl. S. 171), wird wie folgt geändert:

 

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

 

„§ 1

Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit

 

Im Land Berlin wird die Arbeitsgerichtsbarkeit ausgeübt durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als gemeinsames Fachobergericht beider Länder und durch das Arbeitsgericht Berlin.“

 

2. § 2 wird wie folgt gefasst:

 

„§ 2

Gerichtsbezirk

 

Gerichtsbezirk für das Arbeitsgericht Berlin ist das Land Berlin.“

 

 

II. Die bisherigen Artikel 4 bis 6 werden Artikel 5 bis 7.

 


Begründung:

 

Zu I.:

zu Artikel 4 Nr. 1

 

Die Neufassung der Vorschrift trägt der Errichtung eines gemeinsamen Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin durch den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg Rechnung.

 

Zu Artikel 4 Nr. 2

 

Die Vorschrift nimmt Bezug auf § 14 Abs. 2 Nr. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes, sie hat lediglich klarstellende Funktion.

 

Zu II.:

Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.

 

 

 

Berlin, den 9. Juni 2004

 

 

 

 

 

Dr. Felgentreu                                         Dr. Lederer
und die übrigen Mitglieder                              und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der SPD                                der Fraktion der PDS

 

Ausschuss-Kennung : Rechtgcxzqsq