Änderungsantrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
zur Vorlage - zur Beschlussfassung -
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg
- Drs. 15/2828 -
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Die Vorlage - zur Beschlussfassung - über Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg - Drs. 15/2828 - wird mit folgenden Änderungen angenommen:
I. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:
„Artikel 4
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Arbeitsgerichtsgesetz
Das Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz in der Fassung vom 2. Oktober 1980 ( GVBl. S. 2196), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Mai 1999 (GVBl. S. 171), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 1
Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit
Im Land Berlin wird die Arbeitsgerichtsbarkeit ausgeübt durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als gemeinsames Fachobergericht beider Länder und durch das Arbeitsgericht Berlin.“
2. § 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2
Gerichtsbezirk
Gerichtsbezirk für das Arbeitsgericht Berlin ist das Land Berlin.“
II. Die bisherigen Artikel 4 bis 6 werden Artikel 5 bis 7.
Begründung:
Zu I.:
zu Artikel 4 Nr. 1
Die Neufassung der Vorschrift trägt der Errichtung eines gemeinsamen Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin durch den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg Rechnung.
Zu Artikel 4 Nr. 2
Die Vorschrift nimmt Bezug auf § 14 Abs. 2 Nr. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes, sie hat lediglich klarstellende Funktion.
Zu II.:
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.
Berlin, den 9. Juni 2004
Dr. Felgentreu Dr. Lederer
und die übrigen Mitglieder und
die übrigen Mitglieder
der Fraktion der SPD der
Fraktion der PDS
Ausschuss-Kennung : Rechtgcxzqsq