Punkt 1 der Tagesordnung
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Aktuelle Viertelstunde |
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Abg. Wellmann (CDU) schließt aus der Ankündigung der Senatorin, dass endlich eine menschliche Stadtentwicklungspolitik gemacht werden solle, dass die bisherige unmenschlich gewesen sei. Was für andere Parameter gebe es nunmehr in der Politik des Senats? Gelte die bisherige Politik nicht mehr? Was wolle die Senatorin anders machen?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) dankt für die Gelegenheit, ihre politischen Absichten darstellen zu dürfen. Was die politische Zielsetzung betreffe, gebe es keine Umkehr oder eine völlig neue Akzentsetzung. Allerdings gebiete die Mitte der Legislaturperiode es, dass man sich davon überzeuge, dass die zu Beginn der Legislaturperiode begonnenen Projekte auf einem guten Weg seien. Es sei zu klären, wo man nachsteuern müsse. Dies tue sie momentan. Es gebe keine neue Zielsetzung einer menschlicheren Stadtentwicklungspolitik. Die Verpflichtung zur menschlichen und sozialen Politik habe es auch bei ihrem Vorgänger gegeben, und diese Zielsetzung sei verfolgt worden. Bei vor Ort zu treffenden Entscheidungen sollten die Bürger künftig stärker tatsächlich beteiligt werden. Dies betreffe z. B. die Kulisse der Sanierungsgebiete, der Milieuschutzgebiete, der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. – In vielen Fällen sei man verpflichtet, die Sicht der Berliner und der Besucher in die Planungen einzubeziehen. Gelegentlich müsse man sich auch einmal fußläufig in der Stadt bewegen und zur Kenntnis nehmen, wo etwas verändert werden müsse. Sie habe beispielsweise an diesem Morgen um 8.15 Uhr den Breitscheidplatz besucht und überlegt, was man ggf. gemeinsam mit dem Bezirksamt tun müsse. Dies sei für sie ein Stück praktische Politik.
Abg. Wellmann (CDU) hält dies für sozialromantisch und kiezbezogen. Ihn interessiere die große Linie. Was geschehe mit dem gotischen Stadtviertel? Wie gehe es mit der Verkehrsentwicklung weiter?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt zur Verkehrspolitik, dass man bekanntlich keine Möglichkeiten habe, in erheblichem Umfang in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren. Es gebe allerdings Projekte wie die Straßenbahnlinie in der Bernauer Straße, die umgesetzt würden. Andererseits müsse man sich intensiv der Bestandspflege widmen; diese habe Vorrang vor Investitionen in neue Maßnahmen. Ein Beispiel sei der Vorrang der Verkehrssicherheit. Die unterschiedlichen Teilnehmer des Straßenverkehrs hätten gelegentlich unterschiedliche Interessen. Diese in einer Koordination und Abwägung zusammenzuführen, bedeute, dass zwischen dem ADFC und dem ADAC verabredet sei, sich mit der vorrangigen Herstellung der Fahrradstreifen zu befassen. Dies sei ein Beispiel dafür, dass es möglich sei, verkehrspolitische Zielsetzungen miteinander zu vereinbaren und Zielkonflikte unter dem übergeordneten Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit aufzulösen.
Abg. Buchholz (SPD) fragt, was getan werde, um der Miniermottenplage Herr zu werden. Gebe es neue Erkenntnisse?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) berichtet, dass an 15 Standorten die Mottenpopulation wöchentlich überwacht werde. Die Kastanienminiermotte sei seit Mitte April wieder in Berlin aktiv. Im Vergleich zum Vorjahr stelle sich die Zahl der Motten noch um 50 % reduziert dar. Dies könne mit der Witterung zusammenhängen. Der Vergleich gefegter und nicht gefegter Standorte sei aufschlussreich. Für die 17. bis 19. Kalenderwoche könne festgestellt werden, dass die Mottenzahl an den gefegten Standorten erheblich geringer sei. Der Schwerpunkt müsse folglich auch in diesem Jahr auf dem ehrenamtlichen Engagement vieler liegen, die in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zum Besen griffen, wenn das Laub falle.
Abg. Buchholz (SPD) schließt daraus, dass es wieder Öffentlichkeitsarbeit geben werde, um Bürger zur Mithilfe aufzurufen.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) bestätigt dies. Wenn man feststellen könne, dass die Aktion im Vorjahr erfolgreich gewesen sei, könne man sicher noch mehr Bürger gewinnen, die sich betätigten.
Abg. Schmidt (FDP) interessiert, was der Senat von dem Projekt Bundespressestrand halte. Was tue der Senat, damit dieser kommen könne?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) hält viel vom Bundespressestand und den Bezirk Mitte nicht für grundsätzlich problematisch. Sie könne kein Problem erkennen, an sie sei es zumindest nicht herangetragen worden.
Abg. Schmidt (FDP) fragt, wann eine Lösung zu erwarten sei. Der Bezirk habe erhebliche Vorurteile geäußert.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erwidert, über Vorurteile des Bezirks sei ihr nicht berichtet worden. Wenn es ein konkretes Problem gebe, bei dessen Lösung dem Bezirk geholfen werden könne, werde SenStadt dies tun.
Frau Abg. Kubala (Grüne) fragt bezüglich des Sportstandorts Genossenschaftsstraße in Adlershof, ob die Senatorin bestätigen könne, dass dieser entwidmet werden solle und statt dessen Wohnbebauung vorgesehen sei. Sehe die Senatorin Bedarf dafür, dass eine städtische Wohnungsbaugesellschaft dort zusätzlichen Wohnraum schaffe?
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) stellt fest, dass der Sportstandort bereits 1998 eingestellt worden sei. Seitdem gebe es dort keine Sportnutzung mehr. 2 Hektar seien verkauft worden, dieser Beschluss sei bestätigt worden. Eine entsprechende Vorlage von SenBildJugSport werde an das Abghs überwiesen. Die Umsetzung des FNP-Änderungsverfahrens sei eingeleitet. Zurzeit führe der Bezirk die frühzeitige Bürgerbeteiligung durch. Der Bezirk Treptow-Köpenick führe das Bebauungsplanverfahren durch, bei dem es um Umweltaspekte wie die Berücksichtigung gefährdeter Pflanzenarten gehe.
Frau Abg. Kubala (Grüne) unterstreicht, dass es sich um ein Biotop nach § 26 NatSchG handele. Vor dem Hintergrund, dass es in Berlin keinen Mangel an Wohnraum gebe, wiederhole sie die Frage, ob ein derartiges geschütztes Biotop aufgegeben werden müsse, damit zusätzlicher Wohnraum durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft geschaffen werde.
Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) versichert, dass der Bezirk bei der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens die grundsätzlichen Aspekte des Naturschutzes und die Tatsache, dass es sich um eine besondere Waldrandlage handele, die geschützte Pflanzenarten beherberge, berücksichtigen und abwägen werde.
Punkt 2 der Tagesordnung
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Entwurf einer
Rechtsverordnung zum "Landesentwicklungsplan 0259 für den Gesamtraum
Berlin-Brandenburg (LEP GR) – Ergänzende raumordnerische
Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum –" / Bericht über das
Erarbeitungsverfahren hier: Gelegenheit
zur Stellungnahme gemäß Artikel 8 Abs. 5 des Landesplanungsvertrages |
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Frau Abg. Kubala (Grüne) meint, da die Fusion ins Haus stehe, gebe es allseits ein großes Interesse an dem Thema.
StS Dr. Stimmann (SenStadt) sagt, die beiden Landesregierungen hätten den Bericht bei der Planungskonferenz im Januar in Potsdam besprochen. Der Senat halte ein solches Planwerk für das „designierte gemeinsame Land“ für außerordentlich wichtig. Die gemeinsame Landesplanung mache daher Aussagen, die für beide Regierungen den Grad an Verbindlichkeit erreichten, den solche Planungen erreichen könnten. Es handele sich mitnichten um einen verbindlichen Bauleitplan. Der Plan regele aber mehr als das, was normalerweise im Umfeld von großen Städten geregelt werde. – Ein inhaltlicher Schwerpunkte des LEP GR sei die Siedlungsentwicklung – Präferenzen für Mittel- und Oberzentren, ansonsten Zurückstufung auf Eigenentwicklung. Berlin könne den Gemeinden nicht vorschreiben, wie sie sich zu entwickeln hätten, es werde vielmehr der Rahmen für kommunale Autonomie gesetzt. Es handele sich um eine Selbstbindung der Landesregierungen, daraus abgeleitet eine Bindung für die Gemeinden. Nach wie vor wichtig sei das Thema Einzelhandel. Diesen solle es nur in Mittel- und Oberzentren geben. In dem Plan gebe es 13 Vorsorgestandorte für große Industrieansiedlungen. Hierbei handele es sich um Angebotsplanung. – Freizeitareale hätten außerhalb des ökologischen Freiraumverbundsystems zu liegen. – Zu den Flughäfen: Das diesbezügliche Ansinnen der Gemeinde Neuhardenberg sei u. a. mit Verweis auf den LEP GR abgelehnt worden. Es gebe neben dem großen Flughafen noch 3 Regionalflughäfen in Cottbus-Drewitz, Brandenburg und Eberswalde, die auf ein Abfluggewicht von 20 Tonnen begrenzt seien. Bei allen Überlegungen müsse es Interessenausgleiche geben. Warum solle in Cottbus nicht ein kleines Flugzeug landen können? – Freiraumentwicklung und Hochwasserschutz interessierten die Brandenburger sehr. Ein hoch entwickeltes Freiraumverbundsystem verbinde alle FFH-Gebiete miteinander. Die Gebiete seien ausgewiesen und geschützt.
Abg. Goetze (CDU) fragt, ob die Vorlage von beiden Landesregierungen als Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werde. Welche Auswirkungen werde die VO für Berlin haben? Wer sei in Berlin Ansprechpartner, Betroffener oder Adressat? – Er habe keinen Ansatzpunkt dafür gefunden, dass das Land Berlin in irgendeiner Form von dem Regelungsinhalt betroffen sei. – Die Regelungen bezögen sich immer nur auf die Vor-Ort-Entwicklung. Einen großräumlichen Austausch zwischen dem engeren Verflechtungsraum und dem Außenraum könne er nicht erkennen. Die Außenstruktur scheine ein geschlossener Gürtel zu sein. Dies widerspreche der früheren Grundintention. Die isolierte Betrachtungsweise lasse ein Inkraftsetzen des Plans in Berlin als sinnlos erscheinen.
Frau Abg. Kubala (Grüne) interessieren die Beteiligungsprozesse zwischen Berlin und Brandenburg. Wer werde beteiligt, welche Verbindlichkeit habe das Ergebnis? – Viele Aussagen seien unverbindlich und abstrakt. Sei geplant, diese in einem nächsten Planungsschritt verbindlicher zu machen? – Der Bevölkerungsverlust der großen Städte habe sie verwundert. Es werde in die Vororte abgewandert, mit Zersiedelungsproblemen als Folge. – Werde bei Ansiedlungsvorhaben auch steuernd eingegriffen? Was könnte mit der vorliegenden Planung besser gemacht werden als bisher? – Wie könne bei einer gemeinsamen Planung sichergestellt werden, dass Infrastruktureinrichtungen im erforderlichen, abgestimmten Umfang zur Verfügung stünden? Wie könne sichergestellt werden, dass Berlin und Brandenburg künftig gemeinsam planten? – Was die Verkehrserschließung betreffe, sei auch dem Straßenausbau und absurderweise den Regionalflughäfen breiter Raum eingeräumt, den Fuß- und Radwegen dagegen sehr wenig. Eine Prioritätensetzung für den ÖPNV und Radverkehr werde nicht deutlich. Wie solle der hehre Anspruch, den motorisierten Individualverkehr mit Hilfe des Verursacherprinzips einzudämmen, umgesetzt werden? – Bezüglich der Freiräume im äußeren Gestaltungsraum sei auffällig, dass hier die Säulen der Nachhaltigkeit beschworen würden. Warum sei dies nur bei Freiräumen so? – Inwieweit werde die Bauplanung dem Hochwasserschutz Rechnung tragen?
Abg. Dr. Arndt (SPD) bemerkt, dass in den Bebauungs- und Flächennutzungsplänen Fahrradwege usw. konkretisiert würden. Der Gesamtplan sollte nicht überfrachtet werden. Er habe eine lange Diskussionsphase erlebt. Er – Redner – kritisiere, dass zwei Drittel von Brandenburg unter Naturschutz stehe. Dies behindere in bestimmten Bereichen ökonomische Entwicklungen. Über Zentrenverschiebungen müsse diskutiert werden, aber nicht unbedingt in diesem Ausschuss. An dem endlich vorliegenden Planwerk könne auch Berlin sich strategisch ausrichten.
Abg. Klemm (PDS) bekundet Verwunderung über die Debatte. Es gebe einen gemeinsamen Landesplanungsvertrag, eine gemeinsame Landesplanungsbehörde sowie eine Verständigung darüber, wie die Bundesländer jeweils an den Planungen zu beteiligen seien. Es gebe Planungen, die mehr oder weniger interessant für Berlin seien. Der Hochwasserschutz oder irgendeine Umgehungsstraße in Brandenburg könnten das Abghs nicht direkt interessieren. Zu fragen sei, welche Entwicklungen im äußeren Entwicklungsraum für Berlin bedeutsam seien. Der vorliegende Plan sei realistischer als das seinerzeitige Konzept der dezentralen Konzentration. Die Folgen habe man beim Lausitzring, der Chipfabrik und dem Cargolifter gesehen. 13 potentielle Industriestandorte seien eigentlich zu viele, aber er habe Verständnis für die Forderung von Kommunalpolitikern. Positiv zu werten sei, dass der Flughafen Neuhardenberg aus der Planung herausgefallen sei. Der Plan stelle einen Schritt in die Realität dar. Er sei dafür, von einer Stellungnahme abzusehen.
Abg. Hahn (FDP) bemerkt, dass interessant sei, was mit den Steuergeldern geschehe, die für die Planung aufgewendet würden. Was machten die Planer eigentlich, was sei ein derartiger Plan wert? – Bei der Lektüre kämen an vielen Stellen Zweifel auf. Das Soziologenchinesisch rutsche oftmals in die Phrase ab, der kein konkreter Inhalt mehr zuzuordnen sei. Der VO-Entwurf sei auch inhaltlich nicht stimmig. So solle Lkw-Verkehr auf die Schiene verlagert werden. Die Deutsche Bahn betreibe munter das Fuhrgeschäft mit Lkws. Der Zug der Zeit gehe leider nicht auf die Züge. Die Planer nähmen dies aber nicht zur Kenntnis. Andererseits würden weiter Straßen geplant, was er – Redner – gutheiße. – Nicht alle Papiere seien inhaltlich wert, was sie zu sein vorgäben.
StS Dr. Stimmann (SenStadt) hält die Auffassung seines Vorredners für altliberal: „Es wird sich schon alles regeln, wenn wir am besten nichts regeln.“ – Bei allem Zweifel daran, wie politische Grundsätze umsetzbar seien, habe der Senat welche. Es sollte Steuerungsüberlegungen geben. Wenn Berlin und Brandenburg auf etwas stolz sein könnten, dann darauf, dass sie eine gemeinsame Betrachtung ihres Raums hätten. Was aus Hamburg und seinem Umland geworden sei, könne man sich ansehen. Berlin und Brandenburg hätten daraus den Schluss gezogen, sich auf eine gemeinsame Landesplanung zu verständigen. – Die Rechtsverordnung werde in den beiden Ländern mit demselben Inhalt in Kraft gesetzt. Damit habe Berlin eine Legitimation, auch über Neuhardenberg mitzureden. Die gemeinsame Landesplanung sei ein wunderbares Instrument, um die Fehler, die in anderen Regionen gemacht worden seien, zu verhindern oder wenigstens in kontrollierten Bahnen ablaufen zu lassen. – Die Regelungstiefe hänge mit dem Maßstab zusammen. Was in einem solchen großen Plan nicht mehr regelungsfähig sei, müsse in Texten erläutert werden. Daher seien die Grundsätze einer vernünftigen Mobilitätspolitik festgehalten. Dazu gehörten der Ausbau der Schiene oder die langfristige Sicherung von Trassen, auch wenn sie außer Betrieb seien, wie der Straßenausbau. Man müsse nicht mehr die alten „Kinderdebatten“ führen. Man benötige beide Systeme, wisse aber, welches das ökologisch vernünftigere sei. – Die Beteiligungsprozesse fänden intern in der zuständigen Behörde auf der Grundlage des Landesplanungsvertrags statt. Auf dieser Grundlage funktioniere lokale Demokratie. Die Grundphilosophie gehe von einem Konzept aus, das versuche, Ökologie und Ökonomie zusammen zu denken. Die genannten gescheiterten Großprojekte hätten nichts mit der gemeinsamen Landesplanung zu tun.
Abg. Hahn (FDP) beklagt, dass die Ablieferung der vorgelegten Texte mit der Planung und dem, was nachher komme, nichts zu tun habe. Politische Ziele würden in phrasenhafter Art und Weise beschrieben. Auf jeder Seite fänden sich sinnlose Sätze. Bestenfalls handele es sich um banalen Unsinn. Dafür würden Steuermittel ausgegeben. Dies sei nicht mehr zu akzeptieren. Es würde genügen, wenn die zuständigen Abteilungsleiter sich alle 4 Wochen treffen und Planungen austauschen würden. Die gemeinsame Landesplanung sollte geschlossen werden.
Abg. Goetze (CDU) bemerkt, der praktische Gebrauchswert der umfangreichen Arbeit erschließe sich durch Aussagen wie die, dass „die verbrauchernahe Einzelhandelsversorgung aller Bevölkerungsteile mit Gütern des täglichen Bedarfs und mit entsprechenden Dienstleistungen“ gesichert werden solle. Er sei gerührt, dass man dies nach einjähriger Arbeit so festschreibe, allerdings nur als abwägungspflichtigen Grundsatz, nicht als beachtenspflichtiges Ziel. Die Arbeit der Landesplanungskommission bedürfe der dringenden Betrachtung und Korrektur. Der Gebrauchswert sei nicht hoch. – Es falle auf, dass am Bearbeitungsprozess Berliner Stellen außer SenStadt nicht beteiligt gewesen seien. Kein einziger Berliner Träger öffentlicher Belange sei zur Stellungnahme aufgefordert worden. Dies sei entweder ein erheblicher Mangel, oder die Aussage, dass der Plan irgendeine Relevanz für Berlin habe, sei falsch.
StS Dr. Stimmann (SenStadt) widerspricht Abg. Hahn. Eine solche „Pöbelei“ müsse der Senat sich nicht gefallen lassen. Abg. Hahn möge seine Äußerung teilweise zurücknehmen, sonst wisse er – Redner – nicht, wie man mit ihm umgehen solle. Er biete der FDP-Fraktion an, ihren Mangel an Information über die gemeinsame Landesplanung in ruhiger Atmosphäre zu beheben. Er sei für Kritik offen, aber in einer Form und inhaltlichen Schärfe, auf die man eingehen könne.
Frau Abg. Kubala (Grüne) meint, die vom Ton her unangemessene Kritik sei von der Sache her zutreffend. Man habe sich in den Haushaltsberatungen bereits gefragt, was das Referat gemeinsame Landesplanung mache. Konkrete Erfolge seien nicht zu sehen. Jetzt liege ein Papier vor, und die Koalition wolle nicht darüber diskutieren. Die vorliegenden Aussagen seien z. T. unverbindlich. Worthülsen riefen Unmut hervor. Eine Setzung von Prioritäten sei weder im Plan noch in den Ausführungen deutlich geworden. Vor diesem Hintergrund bleibe es bei den Zweifeln an der Planungsabteilung, denn diese müsse sich legitimieren. Sehr selten werde einmal eine Planung der GL vorgelegt. Sei diese notwendig? Was solle sie ggf. inhaltlich bewirken?
Abg. Klemm (PDS) findet unsäglich, dass den Koalitionsfraktionen vorgeworfen werde, sie wollten die Debatte nicht. In der Sprecherrunde habe man einvernehmlich vereinbart, auf eine Diskussion zu verzichten. Man könne auf Vereinbarungen verzichten, wenn diese nachher gegen den gerichtet würden, der sich daran halte. – Die FDP-Fraktion habe aufgrund ihrer Abwesenheit im Parlament die Dinge nicht wie andere verfolgen können. Die gemeinsame Landesplanung habe Vorläufer, sie sei Ausfluss eines gemeinsamen Vertrages. Der Vertrag sei lediglich abgearbeitet worden. Dass die Debatte sich an dem Raum entzünde, der am weitesten von Berlin entfernt sei, finde er überraschend. Er habe 1997 seine Diplomarbeit zur gemeinsamen Landesplanung abgegeben. Er sei entsetzt darüber, wie unqualifiziert man sich über den Fortgang der Dinge und den vorliegenden Plan unterhalten könne. Abg. Hahn könne „pöbeln“, er könne sich offensichtlich nicht mit den Plänen auseinander setzen. Er – Redner – halte die von Abg. Hahn zitierten Sätze für vernünftig. Die Planung sei von großen Träumen ausgegangen, jetzt sei man in der Realität angekommen. Dies rechne er den Behörden hoch an. Er befürworte die zustimmende Zurkenntnisnahme.
Abg. Hahn (FDP) fragt sich, wie Abg. Klemm, wenn er dies für Tiefe halte, ein Diplom geschafft habe.
Abg. Gaebler (SPD) bittet den Stellv. Vorsitzenden, Abg. Hahn darauf hinzuweisen, wie man sich hier zu unterhalten habe. Ehrabschneidende Äußerungen seien nicht statthaft.
Stellv. Vors. Schmidt weist Abg. Hahn darauf hin, dass bestimmte Formen der Höflichkeit zu wahren seien.
Abg. Hahn (FDP) bestreitet, jemanden als „Idioten“ bezeichnet zu haben. Er wehre sich aber dagegen, es als Tiefe anzunehmen, wenn eine Phrase keinen Inhalt habe. Er verlange, dass ein klarer Gedanke zum Ausdruck komme. Wenn ein solcher sich nicht finde, zweifle er an dem inhaltlichen Wert des Vorgelegten. Der Wert des Ganzen sei in vielen Bereichen nicht gegeben. Diese Kritik müsse die Verwaltung annehmen.
Abg. Goetze (CDU) bittet den Stellv. Vorsitzenden, Abg. Klemm darauf hinzuweisen, dass der Begriff „Pöbeln“ unparlamentarisch und zu rügen sei. – Weiterhin sei es unüblich, dass der Senat den Inhalt von Wortbeiträgen der Abgeordneten bewerte. Dies stehe ihm nicht zu.
Stellv. Vors. Schmidt erklärt, er tue dies dann so.
Der Ausschuss lehnt den Antrag, keine Stellungnahme abzugeben, ab. Er nimmt die Vorlage billigend zur Kenntnis.
Punkt 3 der Tagesordnung
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a)
Antrag der Fraktion der CDU 0066
Zukunftsfähiges Standortkonzept für die
Freie Universität Drs
15/477 |
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b)
Antrag der Fraktion der CDU 0083 Zukunftskonzept für den Standort
"Oskar- Helene-Heim" Drs
15/559 |
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Abg. Wellmann (CDU) erklärt, Hintergrund für die Anträge sei eine empörende Verschwendung von Steuermitteln. Die FU sitze noch in 60 bis 70 Villen, die einen geschätzten Marktwert von 40 bis 50 Mio € hätten. Weiterhin gebe es zwei hervorragend geeignete Altgebäude, das ehemalige amerikanische Hauptquartier und das frühere Oskar-Helene-Heim in der Clayallee. In letzterem gebe es sogar noch Hörsäle. Die FU wolle an der Fabeckstraße Neubauten errichten. Dies alles passe nicht mehr in die heutige wirtschaftliche Situation. Die FU müsse die noch von ihr genutzten Villen schnellstens räumen. Diese müssten – am besten an Familien mit Kindern – veräußert werden. Hauptquartier und Oskar-Helene-Heim müssten der FU zur Verfügung gestellt werden. Was das Hauptquartier angehe, wolle ein privater Interessent dieses abreißen; dem stehe der Denkmalschutz entgegen. Wenn ein Verkauf scheitere, wolle der Bund über Weiterungen nachdenken. Herr Benneter sollte Kanzler Schröder auf das Gelände ansprechen, damit er es freigebe. Berlin habe genug Flächen im Austausch anzubieten.
StS Dr. Stimmann (SenStadt) bemerkt, der Senat sei ebenfalls der Auffassung gewesen, dass die Clayallee ein guter Standort sei. Es hätte sich allerdings um ein Geschäft zwischen der Bundesregierung und der FU gehandelt. Die Preisvorstellungen hätten so weit auseinander gelegen, dass es nicht zustande gekommen sei. Die FU wolle sich auf die Flächen konzentrieren, über die sie verfüge. Es sei nicht primäre Aufgabe des Senats, die Standortentwicklung der FU i. E. zu steuern.
Abg. Schmidt (FDP) führt aus, dass die FU an den genannten Objekten kein Interesse habe. Sie wolle sich einen eigenen Campus schaffen. Auch wären die Sanierungskosten so hoch, dass ein Neubau günstiger wäre. Es sei befremdlich, dass das Land der FU vorschreiben solle, was sie zu tun und zu lassen habe. Der Campusgedanke sei auch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht positiv zu bewerten. Könne die Prüfung nicht die FU selbst durchführen?
Frau Abg. Oesterheld (Grüne) sagt, sie sei empört gewesen, als sie gehört habe, dass die CDU-Fraktion wieder einen Entwicklungsträger haben wolle. Nach den mit Entwicklungsträgern gemachten Erfahrungen sollte man sich davor hüten. Dem Antrag fehle ein Finanzkonzept. Was kosteten Investitionen, Umbauten usw.? – Dass die Villen so teuer verkauft werden könnten, wie Herr Wellmann glaube, bezweifle sie. Natürlich sollten für leer stehende Gebäude Nutzungen gesucht werden. Aber es dürfe nicht alles noch wesentlich teurer werden.
Abg. Dr. Arndt (SPD) hält die Vorlage einer räumlichen Konzeption für notwendig. Zu einem Strukturkonzept gehörten auch die finanziellen Rahmenbedingungen. Es gehe um den Forschungs- und Wissenschaftsstandort im Südwesten der Stadt. Verschiedene Nutzungsformen könnten implementiert werden. Nachdem das Strukturkonzept vorliege, sei es weiter auszuformen. Man habe den Mut, hier eigene Akzente zu setzen, dies nenne er liberal. Er werde versuchen, einen Termin in der Sprechstunde von SPD-Generalsekretär Benneter für Abg. Wellmann zu reservieren.
Abg. Niedergesäß (CDU) hält Abg. Schmidt und Frau Abg. Oesterheld vor, dass sie sich keine Gedanken darüber gemacht hätten, was aus den leer stehenden Gebäuden werden solle. Es handele sich um eine stadtplanerische Angelegenheit. Er verstehe nicht die Haltung, dass die FU machen könne, was sie wolle, solange sie noch größere Beträge vom Land bekomme. Schon aus logistischen Gründen sei der Besitz von 60 Villen unmöglich. Die Abneigung der Frau Abg. Oesterheld gegen Entwicklungsträger sei nur zum Teil nachvollziehbar. Es sei noch nicht bewiesen, ob die Entwicklungsträger, die ihre Ziele nicht erreicht hätten, selbst daran schuld gewesen seien. Der Antrag sei geändert worden, damit die überflüssigen Landesbeamten mit der Aufgabe befasst werden könnten. Völlig vergessen worden sei, dass ein Umbau des Campus eine Menge Arbeit für die Arbeiterklasse sei. Wer jetzt lache, sei vielleicht nur beschäftigt gewesen und habe noch nie richtig gearbeitet. Selbst wenn das Ganze ein Nullsummenspiel wäre, hätten viele mittelständische Betriebe eine Zeitlang Beschäftigung. Zu dem vorzulegenden Konzept gehöre natürlich auch die Finanzierung.
Frau Abg. Hinz (PDS) meint, dass dieser Ausschuss keine zusätzlichen Forderungen zu einem Finanzierungskonzept stellen sollte.
Abg. Schmidt (FDP) bemerkt, der Antrag sei ein Produkt der lokalen Abgeordneten, die Aktivität belegen wollten. Bezüglich der Villen hätte man sich über die Planungen der FU informieren können, dann hätte der Antrag anders aussehen können. Niemand glaube, dass man in der derzeitigen Situation auf dem Immobilienmarkt alle Villen auf einmal verkaufen könne.
Frau Abg. Oesterheld (Grüne) betont, dass sie es für wichtig halte, dass denkmalgeschützte Gebäude genutzt würden. Sie verlange dies aber nicht ohne Rücksicht auf die Kosten. Falls das Konzept für das Land wesentlich teurer würde, würde sie es ablehnen.
Der Ausschuss empfiehlt, dem Änderungsanträgen zu a) und b) zuzustimmen.
Punkt 4 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion
der FDP 0079 Sperrzeiten für
Gaststätten und Biergärten kundenfreundlicher
gestalten – Bundesratsinitiative Drs 15/530 |
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Abg. Schmidt (FDP) bedankt sich bei der Senatsverwaltung für den im August vorgelegten aufschlussreichen Bericht. Das Thema sei aber immer noch nicht unproblematisch. Probleme gebe es z. B. in der Simon-Dach-Straße. Faktisch gebe es die Grenze der Nachtruhe ab 22 Uhr. Dies bedinge wirtschaftliche Probleme. Die Einnahmesituation der Pächter werde massiv beeinträchtigt. Die rechtliche Situation sei so, dass die TA Lärm auf Schankvorgärten grundsätzlich nicht angewendet werden solle. Die BImSchV lege für Sportstätten ein anderes Verfahren zugrunde. Er finde problematisch, dass man technische Emissionen mit solchen, die durch Gespräche und Biertrinken verursacht würden, vergleiche. Eine rechtliche Grundlage müsste für die Verwaltung Klarheit schaffen. Die FDP-Fraktion fordere eine VO für die Außengastronomie. Momentan werde auf gleiche Umstände unterschiedlich reagiert. Den Gästen sei nicht zu erklären, dass sie um 22 Uhr bei größter Sommerhitze ins Lokal und die Fenster geschlossen werden müssten.
Herr Bergfelder (SenStadt) stellt fest, dass es für über 90 % der Außengastronomie seit der Einführung des neuen Verfahrens, das die Anwohnerschaft einbeziehe, keine Probleme mehr gebe. Dies bedeute nicht, dass alle Wünsche der Gastronomie an jedem Ort erfüllt würden. Auch die Sportanlagen-Lärmschutz-VO des Bundes unterscheide Tag- und Nachtzeiten. Im Zusammenhang mit der Föderalismus-Debatte reklamierten fast alle Länder für sich, den verhaltensbedingten Lärm selbst regeln zu wollen, weil lokal am ehesten Lösungen gefunden werden könnten, die einen Interessenausgleich sicherstellten. – Die LärmVO werde in der Entscheidungspraxis der Bezirke in den wenigsten Fällen überhaupt in Anspruch genommen. Überwiegend werde vom Gaststättenrecht Gebrauch gemacht, der Emissionsschutz sei dann nachrangig. In der Simon-Dach-Straße sei das Berliner Straßenrecht angewendet worden. Das Tiefbauamt habe versucht, der Gastronomie über eine Sondernutzungserlaubnis entgegenzukommen. Nur bei der Simon-Dach-Straße seien die Fronten verhärtet. Hier sei zugelassen worden, dass die Gastronomie mehrere Jahre lang ohne Sondererlaubnis rund um die Uhr offen gehabt habe. Die Anwohner seien daher nicht mehr kompromissbereit gewesen. Mit der AV Lärm und der LärmVO habe man ein geeignetes Instrument. Akzeptanz könne man auf unterschiedliche Weise erzielen. – Die TA Lärm sei nicht unmittelbar auf die Schankvorgärten anwendbar. Zu einem fast wortgleichen Antrag der FDP-Bundestagsfraktion habe der Umweltminister erklärt, er wolle keine Bundesverordnung erlassen. Die bayerische Biergarten-VO halte er – Redner – nicht für besser als die Berliner Regelung. – Im Fall der Simon-Dach-Straße habe das Tiefbauamt nicht auf das Wissen des Umweltamts zurückgegriffen. – Sportlärmverursacher verwiesen gern auf die Mess- und Berechnungsverfahren der TA Lärm, weil diese günstiger für sie sei.
In jedem Fall müsse aber eine Nachtruhezeit von 8 Stunden garantiert werden. Diese Vorschrift finde sich auch in der neuen Umgebungslärm-Richtlinie der EU. Wenn abends bis 23 Uhr geöffnet sei, dürfe der nächste Tag für das Quartier erst um 7 Uhr beginnen. – Mit dem neuen Landesemissionsschutzgesetz sei die grundsätzliche Abschaffung der Ruhezeiten beabsichtigt. Es solle nur noch zwischen Tag- und Nachtzeit unterschieden werden, letztere solle um 22 Uhr beginnen. Dies werde Bürokratie an vielen Stellen entfallen lassen.
Abg. Over (PDS) erinnert daran, dass Abg. Nelken Abg. Schmidt vor einem Jahr ausführlich über die Problematik des Antrags belehrt habe. Die Lex Simon-Dach-Straße sei kontraproduktiv für das angestrebte Ziel. Abg. Schmidt kümmere sich nur um die Interessen der Gastronomen aus dieser Straße, während andere Gastronomen aus dem Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg sich darüber beklagten, dass sie um 22 Uhr schließen müssten. Der Bezirk habe das Ziel Kneipen und Trödelläden mit Außenausschank in den Sanierungszielen Anfang der 90er Jahre festgeschrieben und sich dann über das Eintreten der Ziele verwundert gezeigt. Als das erreichte Sanierungsziel zu Konflikten geführt habe, habe das Amt den Kopf in den Sand gesteckt und das Tiefbauamt Ausnahmegenehmigungen erteilen lassen. Die Eskalation der Situation habe auch mit dem Verhalten der ansässigen Gastronomen zu tun. Wer den Konflikt mit den Anwohnern schüre, dürfe sich über eine Versagung und Klagen nicht wundern. Das moderierte Verfahren des Bezirksamts sei ein Versuch gewesen, Anwohner und Gastronomen die Situation selbst klären zu lassen, der nicht funktioniert habe, da die Anwohner bereits stark geschädigt gewesen seien.
Grundsätzlich müsse es hier andere Lösungswege geben. Das Störende seien eigentlich nicht die Biertrinker, sondern das Türenschlagen der mehr oder weniger fahrtüchtigen Autobesitzer nachts um 3 Uhr. Diese Bereiche müssten nicht als Parkraum für die trinkfreudigen Touristen freigegeben werden. – [Wellmann (CDU): Mehr Polizei rufen, sagen Sie also!] – Dies sei versucht worden. Sonntags um 9 Uhr beim Flohmarkt sei die Polizei ausgesprochen präsent, abends, wenn die auswärtigen Luxuskarossen auf den Ecken parkten, sehe man sie selten. Angepasstere Lösungen wären sinnvoll. Die Wirte in der Simon-Dach-Straße seien selbst schuld, dass sie es sich so mit den Anwohnern verdorben hätten. – Dem Antrag könne die PDS-Fraktion nicht zustimmen.
Abg. Goetze (CDU) bemerkt, man habe es mit einem fragilen Gleichgewicht zu tun, das sich bei einem nicht auflösbaren Zielkonflikt ergeben habe. In Charlottenburg-Wilmersdorf gebe es rund 900 Genehmigungen für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlands und nur 25 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Es gebe Areale, wo weit über Mitternacht hinaus eine Nutzung stattfinde, weil dies mit den Anwohnern so ausverhandelt worden sei und funktioniere. Es wäre kontraproduktiv, dieses Gleichgewicht in Frage zu stellen. Bei vielen individuellen Vereinbarungen vor Ort sei auch Bürgerverantwortung wahrgenommen worden. – Die CDU-Fraktion werde den Antrag ablehnen.
Der Ausschuss lehnt den Änderungsantrag der FDP-Fraktion und den Ursprungsantrag ab.
Punkt 5 der Tagesordnung
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Vorlage - zur
Kenntnisnahme - 0262 gemäß Artikel 64
Abs. 3 der Verfassung von Berlin Verordnung zur
Bekämpfung des Lärms (LärmVO) - VO-Nr. 15/180 - |
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Abg. Goetze (CDU) fragt, warum die VO nicht wie die vorige befristet worden sei.
Herr Bergfelder (SenStadt) erklärt, dass laut ASOG Rechtsverordnungen grundsätzlich nicht länger als 10 Jahre gültig sein sollten. Wenn keine Befristung vorgesehen sei, träten sie automatisch nach 10 Jahren außer Kraft. Das Landesemissionsschutzgesetz werde große Teile der LärmVO auf die Ebene der gesetzlichen Regelungen heben. Wenn dieses Gesetz in Kraft gesetzt werde, werde die LärmVO außer Kraft gesetzt.
Punkt 6 der Tagesordnung
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Vertagt.
Punkt 7 der Tagesordnung
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Verschiedenes |
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Siehe Beschlussprotokoll!
Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq