Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

 

 

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) sagt, die SPD habe auf ihrem Parteitag beschlossen, dass der Palast der Republik erst dann abgerissen werden solle, wenn die Finanzierung geklärt und die Rahmenbedingungen vorhanden seien. Warum wolle die Senatorin diesen sinnvollen Beschluss nicht umsetzen? – Wolle sie, da absehbar sei, dass der Palast nicht im nächsten Jahr abgerissen werde, nicht etwas unternehmen, um das Aussehen des Gebäudes – z. B. durch Werbeplakate – stadtverträglicher zu gestalten?

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, das Land habe mit der Aufgabe, den Abriss des Palasts der Republik zu gestalten, einen Auftrag zu erfüllen, den im Auftrag des Landes die DSK, orientiert am Beschluss des Deutschen Bundestags, durchführe. Dabei bleibe sie. Das Ausschreibungsverfahren werde fortgeführt. Wenn der Palast abgerissen sei, müsse man sich mit der Frage auseinander setzen, ob man mit der Gestaltung des Humboldt-Forums zeitnah beginnen könne. In der Zwischenzeit sei selbstverständlich eine Zwischennutzung der Palastruine möglich. – Immer wieder werde gefragt, ob das Anbringen von Werbeplakaten dazu beitragen könnte, die Ruine ansprechender zu gestalten. Gelegentlich böten Plakate ein ansehnliches Bild. Allerdings gebe es Plakate, die das Stadtbild nicht verbesserten. Man müsse also genau hinschauen, was an die Fassade gehängt werde. – [Niedergesäß (CDU): Wir schreiben ran: Nie wieder Sozialismus!] –

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) fragt, ob die Senatorin Werbeanfragen grundsätzlich positiv gegenüberstehe.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) bejaht dies. Es gebe eine Verabredung mit dem BA Mitte, wonach derartige Vorstellungen mit SenStadt abgesprochen würden, wenn eine große Fläche in Anspruch genommen werden solle oder wenn etwas eine außergewöhnliche Wirkung hätte. Auch der Eigentümer müsse Derartiges genehmigen.

 

Abg. Radebold (SPD) fragt, wie die Senatorin werte, dass das BA Mitte den Bundespressestrand offenbar nicht mehr genehmigen wolle.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) bemerkt, sie habe dies mit Bedauern der Presse entnommen. Sie gehe davon aus, dass das BA Mitte sorgfältig geprüft habe, ob und in welchem Umfang Beschwerden vorlägen, die dazu führen könnten, den Pressestrand zu versagen. – Sie habe persönlich im letzten Jahr gern dort gesessen. Sie halte den Pressestrand für eine Attraktion. Man könne in der Nähe der Regierung in einem Café am Wasser sitzen. Dies sei für die Imagebildung einer Demokratie nicht zu unterschätzen.

 

Abg. Radebold (SPD) regt an, dem Bezirk in dieser Frage ggf. nicht die letzte Entscheidung zu überlassen.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, eine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit habe SenStadt nicht. Sie gehe davon aus, dass das BA einer Bitte, die Gründe darzulegen, entsprechen werde. Offensichtlich hätten Abwägungsprozesse im Bezirk stattgefunden, die – wie sie hoffe – einen qualifizierten Hintergrund hätten. – [Over (PDS): Die CDU-Bundestagsfraktion hat sich beschwert!] –

 

Abg. Wellmann (CDU) fragt, ob hinsichtlich des Neubaus des BND in der Chausseestraße eine Einigung zur Bebaubarkeit erzielt worden sei.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) sagt, sie verstehe die Frage so, dass gefragt werde, unter welchen Bedingungen ein Wettbewerb zur Gestaltung des Geländes und der Gebäude stattfinden solle. Die Verabredungen zwischen den Vertretern des Bundeskanzleramts bzw. des BND und dem Senat seien vor einigen Wochen getroffen worden. Der Senat wolle den Panke-Grünzug sichern und eine hinreichende Bestimmung der Baufelder. Zur Chausseestraße hin sollten sich weniger sicherheitsrelevante Bereiche befinden. Einen grün gestalteten Abstand zur Chausseestraße solle es geben, wo das Hauptgebäude sei. Es sei eine Staffelung der Geschosse von außen 15 bis innen 30 Meter vorgesehen.

 

Abg. Wellmann (CDU) interessiert, ob der BND mit diesen Vorstellungen einverstanden sei.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, es handele sich um das Ergebnis der Gespräche.

 

Frau Abg. Hinz (PDS) fragt anlässlich der neuen BSR-Tarife, wie der Beschluss des Abghs vom 27. 3. 2003 umgesetzt worden sei, der eine Untersuchung zur künftigen Bioabfallsammlung gefordert habe.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) führt aus, dass es nach dem Abghs-Beschluss einen Senatsbeschluss gegeben habe, wonach zu klären sei, wie im Rahmen einer künftigen Abfallwirtschaftskonzeption die häuslichen Bioabfälle über das Jahr 2005 hinaus optimiert gesammelt werden könnten bzw. wie die Sammlung ausgebaut werden könne. Dazu habe die BSR ein Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem vier Fragen unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu untersuchen seien: Welche Auswirkungen hätte es, wenn die Bioabfallsammlung eingestellt und eine integrierte Behandlung mit dem Restabfall erfolgen würde? Wie wären die Auswirkungen bei einer Beibehaltung der Bioabfallsammlung auf dem Niveau von 2002? Wie würde sich eine Ausweitung der Sammlung auswirken? Wie ließe sich eine nach Stadtquartieren unterschiedliche Sammlung darstellen? – Bisher sei ermittelt worden, dass bereits jetzt bei der Sammlung in der Innenstadt die abfallgerechten Anforderungen zu erfüllen seien. Zu klären sei, ob es unter verbesserten Erfassungsbedingungen möglich wäre, die Mehrkosten für die Bioabfallsammlung in der Innenstadt bei 1 bis 1,3 € zu belassen. Wenn man im Außenbereich Mehrkosten für eine umfangreiche Sammlung hätte, würde dies dort zu Kostensteigerungen führen. Ggf. könnte der Kostenaufwand auf Gesamtberlin verteilt werden. Dies würde zu Mehrkosten von ca. 2,5 € pro Einwohner im Jahr führen. – Die Gutachter empfählen, die Sammlung im Innenstadtbereich beizubehalten und logistisch zu optimieren. Es gebe auch den Vorschlag, auf die Sammlung in den Außenbezirken zu verzichten.

 

Frau Abg. Hinz (PDS) fragt, ob es zu einer Teilung der Leistungen kommen könnte, so dass Ausschreibungen notwendig würden. Oder werde die BSR allein weitersammeln?

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) antwortet, eine solche Information liege aus dem Gutachten nicht vor. Über eine Information aus der BSR hierzu verfüge sie nicht.

 

 

Punkt 2 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Genfood – Nein Danke!

(I): Gentechnikfreie Bewirtschaftung der

Stadtgüter und von Grundstücken des Landes

Berlin sichern

Drs 15/3029          

 

0286

 

 

 

Frau Abg. Kubala (Grüne) legt dar, dass immer mehr Verbraucher ökologisch angebaute, gentechnikfreie Lebensmittel wünschten, weil sie sich damit beim Konsum sicherer fühlten und die Risiken der Herstellung überschaubar seien. Der Verkauf der Berliner Stadtgüter werde als eine Chance angesehen, diese Forderung zu erheben. Die Entscheidung müsse jetzt erfolgen, da die Abgabe in Kürze erfolge. Insbesondere die Güter im Süden Berlins seien nach gutachterlicher Stellungnahme für einen ökologischen Anbau geeignet. – Die Änderung durch den Wirtschaftsausschuss sei nicht akzeptabel. Nicht nur die laufende, sondern auch folgende Veräußerungen sollten die Auflage zum gentechnikfreien Wirtschaften enthalten. – Was eine gentechnikfreie Region betreffe, gebe es bereits Landwirte in Brandenburg, die sich verpflichtet hätten, gentechnikfrei anzubauen. Diesen Ansatz sollte man unbedingt unterstützen. – Das vor zwei Wochen vom Bundestag beschlossene Gentechnikgesetz habe den Zwang aufgehoben, gentechnisch veränderte Organismen zu kaufen oder anbauen zu müssen. Bei einer Koexistenz könne es allerdings zu einer Verunreinigung kommen. Daher werde eine gentechnikfreie Region gefordert. Der Landwirtschaft würden durch dieses zusätzliche Qualitätskriterium verbesserte Vermarktungschancen gegeben.

 

Herr Schnoor (SenWiArbFrau) erläutert, dass die Stadtgüter im Vorfeld der anstehenden Privatisierung in eine Betreibergesellschaft und eine Liegenschaftsgesellschaft aufgeteilt worden seien. Beide stünden über Pachtverträge in rechtlicher Beziehung. In diesen sei das Thema gentechnischer Anbau geregelt. Ein Pächter benötige die Zustimmung des Verpächters, wenn er gentechnischen Anbau praktizieren wolle. Diese Zustimmung werde durch die Liegenschaftsgesellschaft regelmäßig nicht gegeben.

 

Vors. Klemm fragt, ob dies Vertragsbestandteil bei allen bisher abgeschlossenen Verträgen sei.

 

Herr Hecktor (Stadtgutliegenschaftsgesellschaft) erklärt, mit der BSB – Betriebswirtschaft Stadtgüter Berlin –, der Agrargesellschaft, seien Verträge mit einem Zustimmungsvorbehalt geschlossen worden. Bei Verstößen würden Vertragsstrafen fällig, die Verträge könnten gekündigt werden. Auch Verträge mit Drittpächtern enthielten die Klauseln. Diese seien von allen akzeptiert worden.

 

Abg. Buchholz (SPD) fragt, ob tatsächlich alle abgeschlossenen Verträge eine entsprechende Formel enthielten.

 

Herr Hecktor (Stadtgutliegenschaftsgesellschaft) betont, er habe bereits im Wirtschaftsausschuss geschildert, dass alle geschlossenen Verträge den Vorbehalt enthielten. Er gehe von einer hundertprozentigen Umsetzung aus.

 

Abg. Hahn (FDP) interessiert, wer seinen Vorredner ermächtigt habe, solches in die Verträge aufzunehmen. Er halte dies für absurd. – [Allgemeine Heiterkeit] – Von wem komme die Anweisung, so zu handeln?

 

Frau Abg. Kubala (Grüne) fragt, wie verbindlich eine solche Regelung im Pachtvertrag sei, wenn der Betrieb verkauft werde. Warum habe der Wirtschaftsausschuss dem Antrag nicht voll zugestimmt?

 

Herr Hecktor (Stadtgutliegenschaftsgesellschaft) antwortet Abg. Hahn, es habe keine Anweisung gegeben. Die Flächen seien Eigentum der BS gGmbH. Als Vertreter des Eigentümers verfahre er in dessen wohl verstandenem Interesse. Wenn ein Pächter gentechnisch veränderte Produkte anbaue, seien diese Flächen für alle Zeiten für einen konventionellen Anbau nicht mehr geeignet. Insoweit sei es eine rein wirtschaftliche Entscheidung, dies aus Gründen der Schadensabwehr nicht zu wollen.

 

Soweit Teilbetriebe veräußert würden, würden die Flächen den neuen Betreibern angeboten. Wenn Pachtverträge übergingen, dann so, wie sie zurzeit formuliert seien. Einen Zustimmungsvorbehalt habe man vorgesehen, weil man nicht wisse, wie es in 20 Jahren aussehe. Die Regelung werde nach besten Kenntnissen behandelt.

 

[Unterbrechung von 15.42 bis 15.49 Uhr]

 

Abg. Buchholz (SPD) meint, dass die Vorgabe des Wirtschaftsausschusses leicht geändert werden sollte. Wenn lediglich der Betrieb verpachtet werde, wäre das Land immer letztendlich haftbar, wenn gentechnisch veränderte Pflanzen oder Lebensmittel zu Schäden auf anderen Grundstücken oder von Leib und Leben führten. Dies wolle man ausschließen. Daher könnten Teile aus dem Ursprungsantrag wieder aufgenommen werden (siehe Beschlussprotokoll!).

 

Abg. Over (PDS) legt dar, dass es um die Finanzen und die Gesundheit der Menschen gehe. Man müsse tun, was möglich sei, um die Region möglichst gentechnikfrei zu erhalten. Das Herangehen der Stadtgut Liegenschafts-, Managements- und Grundstücks KG sei vernünftig. Man müsse das politische Bekenntnis zu einer gentechnikfreien Bewirtschaftung unterstreichen. Diese sei künftig generell zu vereinbaren. Außerdem solle die Werbung für die gentechnikfreie Region unterstützt werden.

 

Abg. Hahn (FDP) bemerkt, wenn er ein leidenschaftliches Plädoyer halten wollte, käme er 5 000 Jahre zu spät, denn seit 5 000 Jahren betrieben die Menschen Gentechnik. Ohne das Kreuzen von Rassen gäbe es keine Kulturpflanzen und Haustierarten. – [Over (PDS): Gentechnik ist etwas anderes als die Zucht von Haustieren!] – Auch die Natur sei gentechnisch veranlagt, denn sie betreibe das Verändern der Erbanlagen als ständiges Prinzip der Evolution. – [Over (PDS): Schön, dass Sie den Prozess der Evolution nicht in Frage stellen!] – Was gegen die Gentechnik gesagt werde, sei irrational, es sei ein typisch deutscher Romantizismus. Die grüne Bewegung wolle in eine erträumte Vergangenheit zurück, die mit der Seele gesucht werde, aber mit dem Verstand nicht zu haben sei. – Als Historiker habe er Verständnis dafür, dass man Vergangenes erhalten wolle. Aber er wolle nicht die ganze Welt musealisieren. Dieses Bestreben stehe jedoch hinter der hier eingenommenen Haltung. Ein Fortschritt werde generell abgelehnt. Das Handeln des Geschäftsführers sei eigenmächtig. Es gehe nicht an, eine Ideologie, möglicherweise zum Vermögensschaden des Landes, durchsetzen zu wollen. – [Buchholz (SPD): Anders herum!] – Es könne sein, dass sich unter den Flächen der Stadtgüter solche befänden, die sich für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sehr eigneten. Genmais könne nicht weit in die Landschaft getragen werden, weil die Samenkörner schwer seien. – [Frau Hämmerling (Grüne): Oh nein! Haben Sie etwas von Pollen gehört?] – Die Grünen müssten immer wieder Dinge verteufeln, sonst funktioniere ihre Religion nicht. – Die FDP-Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen. Das Ansinnen sei absurd und werde sich nicht durchsetzen. Hier werde Ideologie betrieben und nicht rationale Politik.

 

Frau Abg. Kubala (Grüne) übernimmt die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen. Die Botschaft sei deutlich, dass man eine Verantwortung sehe, gentechnikfreier Landwirtschaft den Weg zu ebnen. – Abg. Hahn empfehle sie, neben seinem „Lexikon der Umweltirrtümer“ zum Zweitbuch zu greifen, damit der Ausschuss künftig von derartigen Ausfällen verschont bleibe.

 

Abg. Goetze (CDU) meint, dass eine sachgerechte Diskussion zu dem Thema nicht mehr machbar sei. Augenscheinlich sei, dass zwei sozialistische Grundfehler durch den Antrag bestätigt würden: Es würden Dinge noch einmal beschlossen, die in Eigenverantwortung bereits erfolgreich wahrgenommen worden seien. Der inhaltliche Fehler bestehe darin, dass technische Neuerungen nicht die Domäne von SPD und PDS seien. Er glaube, dass sich auch die Einstellung der beiden Parteien zur Gentechnik in einigen Jahren ändern werde, wie sich fast alles verändert habe, was die SPD 1998 für unveränderlich erklärt habe. Die CDU-Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen, zumal, da das Land Berlin, das anlässlich der letzten Haushaltsberatungen aus vielen Bewegungen ausgestiegen sei, sich an die Spitze einer Bewegung setzen solle.

 

Abg. Buchholz (SPD) erwidert, dass man die Option eines Anbaus von Genpflanzen in Zukunft ausschließen wolle; insofern sei der Antrag wichtig. Ihn wundere die Haltung einer konservativen Partei, die vorgeblich die Schöpfung erhalten wolle. Es sei ausdrücklich betont worden, dass es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unverantwortlich wäre, Gentechnik auf den Liegenschaften zuzulassen. Um zu wissen, wie Saatgut sich ausbreite, müsse noch nicht einmal Bücher lesen. Bei gentechnischen Eingriffen finde eine Sprungevolution statt, für die die Evolution einen viel längeren Zeitraum benötigen würde. Eine Manipulation des Erbguts unterscheide sich qualitativ von Rassenkreuzung.

 

Frau Abg. Hertlein (SPD) erinnert daran, dass einmal ein FDP-Bundesumweltminister das Vorsorgeprinzip erfunden habe. Dem folge man jetzt. Falls man in 30 Jahren merke, dass nichts passiere, könne man den Beschluss ändern. Außerdem sorge man für den Fall vor, dass die Liegenschaftsgesellschaft einmal einen anderen Geschäftsführer bekomme.

 

Der Ausschuss stimmt dem geänderten Antrag der Grünen zu und beschließt die Dringlichkeit.

 

 

Punkt 3 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zumthor-Türme in die weiteren Planungen zur

Topographie des Terrors einbeziehen

Drs 15/3190

                       

0300

 

 

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) stellt fest, dass durch den Abriss der Türme der Antrag teilweise obsolet geworden sei. Wenn es vorher eine einvernehmliche Abstimmung mit Zumthor über den weiteren Verbleib oder die Einbeziehung der Türme in ein künftiges Konzept gegeben hätte, hätte der Rechtsstreit mit diesem verhindert werden können. – Dem Land habe in seiner Wünsch-dir-was-Mentalität kein Entwurf anspruchsvoll genug sein können; Finanzier- und Baubarkeit seien nicht geprüft worden. Während des Bauens habe das Controlling nicht funktioniert. Die Grünen verlangten, dass der künftige Entwurf finanzier- und baubar sei. Daher werde eine Plausibilitätsprüfung der Wettbewerbsteilnehmer gefordert. An dem zweiten Absatz werde daher festgehalten.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) legt dar, dass der Zumthor-Entwurf innerhalb eines angemessenen Kostenrahmens nicht zu verwirklichen gewesen wäre. Daher habe man einvernehmlich mit dem Bund diese Baumaßnahmen beendet. Damit sei man auch die Verpflichtung eingegangen, für das zu sorgen, was danach geschehe. Dies sei in Abstimmung mit der Stiftung für die Zukunft zu formulieren. Schnell habe sich ein Symposium gebildet, an dem außer den Behördenvertretern der damalige Vorsitzende Rürup und andere teilgenommen hätten. In intensiven Fachgesprächen sei geklärt worden, welche Vorgaben für die Gestaltung des Geländes und die Errichtung eines Bauwerks verabredet werden könnten. Inzwischen sei ein Konsens erzielt worden. Demnach sei auf dem Gelände so weit wie möglich die ursprüngliche Gestalt wiederherzustellen, es keiner weiteren großartigen, z. B. gartengestalterischen Arbeit zu unterziehen, das Wäldchen sei in seinem Zustand zu belassen, und die Bodendenkmale seien so sichtbar wie möglich zu machen. Darüber hinaus solle ein Gebäude gestaltet werden, das dem Zweck diene, eine ergänzende Ausstellung und Nachdenken nach Gesprächen zu ermöglichen. Weiterer Räume bedürfe es nicht. Gegenwärtig werde zwischen dem künftigen Bauherrn und der Stiftung die Gestaltung des Raumprogramms abgestimmt. Im Rahmen diesbezüglicher Überlegungen sei die Möglichkeit erörtert worden, einen Bauwerksrest in Anspruch zu nehmen. Hätte man dies gewollt, dann hätte dies zu einer Vorfestlegung geführt. Eine solche sei nicht breit vertreten worden. Sie – Rednerin – habe sich gegen eine weitere Verwendung der Türme ausgesprochen, da die Architektur eine hohe Qualität haben, aber vor allem nutzungsorientiert sein müsse. Man benötige keine Erinnerung an das Bauvorhaben durch die Türme.

 

Abg. Hilse (SPD) meint, die teilweise Aufrechterhaltung des Antrags sei ein Verlegenheitsreflex, um etwas Sinnloses zu retten. Was werde unter „Plausibilitätsprüfung“ verstanden? – Der Kostenrahmen stehe nicht mehr in Gänze zur Verfügung, das Vorhaben werde somit abgespeckt. Er bitte die Grünen, den Antrag zurückzuziehen.

 

Abg. Over (PDS) bemerkt, dass das generelle Thema Kostenanstieg bei öffentlichen Bauten bisher nicht über eine Vertragsklauselfindung habe geregelt werden können. Die Kostenproblematik sei allen bewusst.

 

Abg. Hahn (FDP) erklärt, Schadenersatzansprüche des Architekten könnten kaum dadurch abgewehrt werden, dass man die Treppentürme stehen lasse.

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) betont, dass der Antrag keine Vorfestlegung beinhaltet habe, sondern die Option, den Wettbewerbsteilnehmern zu überlassen, ob und welche Teile der Zumthor-Türme übernommen werden könnten. Dass auch eine einvernehmliche Lösung Geld gekostet hätte, sei ihr klar. – Es gebe keinen Automatismus, der die Einhaltung des Kostenrahmens garantiere. Die Kontinuität der Berliner Politik gebiete die Suche nach Instrumenten, die die Einhaltung des gegebenen Kostenrahmens ermöglichten.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag ab.

 

 

Punkt 4 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der CDU

Gesamtkonzept zur öffentlichen Darstellung

und Aufarbeitung der jüngsten deutschen

Zeitgeschichte in der Hauptstadt Berlin

Drs 15/3378         

0314

 

 

 

 

in Verbindung mit

 

Punkt 5 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Teilung Berlins und die Erinnerung an

ihre Opfer im Stadtbild wach halten

Drs 15/3379

0315

 

 

 

 

Abg. Wellmann (CDU) führt aus, Frau Hildebrandt habe am Checkpoint Charlie eine Diskussion angestoßen, die alle seit Wochen beschäftige. Der Senat biete in dieser Hinsicht ein trauriges Bild: zerstritten und konzeptionslos. Senator Flierl habe versucht, die Initiative zu verhindern. Er – Redner – finde beschämend, dass es für die vielen Opfer der Mauer und der SED-Herrschaft bisher keine Gedenkstätte gebe. Wer von außen nach Berlin komme, finde nichts außer der einen oder anderen privaten Initiative. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sei auch beschämend – sprachlich und inhaltlich. Eine Dokumentation liege bereits vor. Die Gewaltherrschaft der SED habe viele Menschen das Leben gekostet. Der SED-Diktatur und des Widerstands dagegen müsse in angemessener Weise gedacht werden. Man habe das frühere Stasigefängnis in Hohenschönhausen und die Zentrale in der Normannenstraße, das Mauermuseum am Checkpoint Charlie und an der Bernauer Straße. Dieses müsse zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden, die es nicht der Initiative Privater überlasse, ob dieser Gewaltherrschaft in angemessener Form gedacht werde. Der Checkpoint Charlie sei der geeignete Ort, Grundstücke seien dort vorhanden.

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) bemerkt, die vorhandenen Gedenkorte seien dürftig und spiegelten nicht wider, was die Mauer einmal gewesen sei. U. a. gebe es den Versuch, die Inhaltsleere durch unhistorische Kreuze zu kompensieren. Der Bundestag befürworte eine zentrale Gedenkstätte am Brandenburger Tor. Die durch die Holzkreuze beflügelte Diskussion sollte genutzt werden, um ein Gesamtkonzept für ein Mauergedenken zu schaffen. Es müsse irgendwo einen authentischen Ort geben. Auch die Markierungssteine könnten nicht verständlich machen, wie die Mauer funktioniert habe. Senator Strieder habe die Mauerteile aus der Bernauer Straße sicherstellen lassen. Man sollte diese wieder an ihrem authentischen Standort errichten. Dann könnte die Bernauer Straße ein zentraler Gedenkort werden. Natürlich gehöre der Checkpoint Charlie in ein Gesamtkonzept. Dann müsste es dort aber einen Realitätsbezug geben und nicht eine Sammlung von Holzkreuzen. East Side Gallery und Mauerradweg sollten in ein Gesamtkonzept einbezogen werden. – Der Koalitionsantrag sei inhaltslos, er werde dem Thema nicht gerecht.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erläutert zur Situation am Checkpoint Charlie, dass das BA Mitte seinerzeit auf eine Baugenehmigung verzichtet und von der Betreiberin des Mauermuseums die Zusicherung erhalten habe, dass die Mauer zum 31. 12. 04 entfernt werde. Nach dem 31. 12. 04 seien Mauer und Kreuze planungsrechtlich nicht mehr zulässig. – Man müsse sich über das Bau- und Planungsrecht hinaus damit auseinander setzen, wie und in welchem Umfang es der Qualifizierung der Orte des Gedenkens in Berlin bedürfe. Nach dem Fall der Mauer sei gefordert worden, diese möglichst vollständig zu entfernen. Inzwischen setze Senator Flierl sich mit der Frage auseinander, wie ein Denken an die Zeit der Mauer aufgearbeitet werden könne. Ziel der Arbeitsgruppe unter Federführung von Sen WissKult sei zu klären, wo es Handlungsbedarf gebe hinsichtlich der Kennzeichnung bestimmter Orte; Handlungsempfehlungen dafür seien ggf. zu qualifizieren. – Sie teile nicht die Auffassung, dass eine weitere Gedenkstätte am Brandenburger Tor benötigt werde. In dessen unmittelbarer Nähe befinde sich das Denkmal für die ermordeten Juden Europas, hinter dem Reichstag befänden sich die Kreuze an der Spree. Auch das Brandenburger Tor selbst symbolisiere die Teilung der Stadt. Der Senat werde, wenn ein Ergebnis der AG vorliege, einen Beschluss zu weiteren Mitteln und Möglichkeiten fassen, um ein Nachdenken über die damalige geschichtliche Situation nachvollziehbar zu machen. Nicht jede geschichtliche Situation lasse sich durch eine Verortung tatsächlich nachempfinden, z. B. die Situation nach dem Ende des Krieges in Berlin. So lasse sich auch die Situation der Teilung der Stadt nicht einfach nachvollziehbar machen, indem man noch einmal ein Stück Mauer aufbaue. Der Senat rechne zu Beginn des nächsten Jahres mit einem Zwischenbericht von Senator Flierl. Sie meine, dass das derzeit am Checkpoint Charlie zu Besichtigende nicht zum künftigen Konzept gehören könne.

 

Abg. Nelken (PDS) meint, dass noch kein Gesamtkonzept vorliege, könne nicht dem jetzigen Senat angelastet werden. Über ein Gesamtkonzept müsse diskutiert werden, aber nicht in diesem Ausschuss. Daher sei als Vorlage des Änderungsantrags der Antrag der Grünen genommen worden. Zwar könne man dem Senat Fragen stellen, aber man könne ihm nicht die Antworten vorschreiben. Weiteres sei im Kulturausschuss zu diskutieren.

 

Abg. Hahn (FDP) erwidert, dass hier nicht nur rein technische Fragen zur Debatte stünden. Stadtentwicklungspolitik umfasse neben Raumordnung auch geistige Aspekte. Beide Anträge halte er für sinnvoll. Es gehe darum, in welche Richtung die Stadt sich unter Aufnahme des historischen Erbes entwickeln und wie sie es darstellen wolle. Dies habe praktische Auswirkungen z. B. auf den Tourismus. Dass es diesbezüglich ein großes Bedürfnis gebe, könne man am Checkpoint Charlie sehen. Dieser Ort werde aufgesucht, um Vergangenheit erfahrbar zu machen. An der Bernauer Straße könne man nicht erkennen, dass die Stadt in einer Straße auseinander gerissen gewesen sei. Der Checkpoint Charlie sei einer der wichtigen historischen Orte der Stadt. Daher wäre ein zentrales Gedenken an diesem Ort sinnvoll. Mit der Frage, wie dies aussehen solle, könnten sich dazu Berufene befassen und dazu einen Vorschlag machen. Informationstafeln zur wechselvollen Geschichte des Brandenburger Tors wären an diesem sinnvoll. Man müsse auch über die Zukunft des Notaufnahmelagers Marienfelde nachdenken. Wenn man an einem Gesamtkonzept interessiert sei, müsse man sich überlegen, wie man die Gedenkstätten miteinander verknüpfen könne. Am Antrag der Grünen sei positiv, dass er in einigen Punkten mit guten Vorschlägen detaillierter auf die Mauer eingehe. Es gehe darum, das Selbstverständnis der Stadt erfahrbar, im Stadtbild ablesbar zu machen.

 

Abg. Radebold (SPD) findet merkwürdig, welche Anlässe dazu anregten, über das Erinnern nachzudenken. Die demokratischen Parteien hätten es 50 Jahre lang nicht geschafft, in Westberlin an den Faschismus und das Schicksal der Juden mit einem gebührenden Denkmal zu gemahnen. – Er hätte den Änderungsantrag gern noch karger gehabt. Der Antrag der CDU gehöre in den Kulturausschuss. Um diesen nicht einzuschränken, habe man sich allgemein ausgedrückt. Es sei äußerst schwierig, den Schrecken der Mauer noch einmal deutlicher werden zu lassen. Das Mahnmal in der Bernauer Straße sei zu abstrakt, um Schrecken zu verbreiten. Es gehe nicht darum, neue Erinnerungsorte zu schaffen, sondern darum, die vorhandenen zu verknüpfen. Die authentischen Orte seien oft dezentral, und dort werde erinnert. Der Senat möge in einem Konzept deutlich machen, wie er bestimmte Orte aufwerte und sie verknüpfe.

 

Abg. Stadtkewitz (CDU) bemerkt zu den Ausführungen der Senatorin, wonach die Installation von Frau Hildebrandt als Mahnmal nicht geeignet sei, weil sie neu errichtet worden sei, dass er sich frage, wie sie zum Holocaust-Mahnmal stehe, das neu errichtet worden sei.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erwidert, dass es nicht darum gehe, ob etwas neu errichtet worden sei, wenn sie sich dagegen wehre, das am Checkpoint Entstandene als einen möglichen gestalteten Gedenkort zu bezeichnen. Es komme nicht auf den Zeitpunkt, sondern auf die Anmutung an. Das Errichtete habe keine Aussagekraft, die dem Gedenkort gerecht werden könnte. Vergleiche zwischen Gedenkstätten verböten sich aus politischen und geschichtlichen Gründen von vornherein.

 

Der Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag von SPD und PDS zu den beiden Anträgen zu.

 

 

Punkt 6 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Nutzen und Lasten gerecht verteilen:                

Hundeauslaufgebiete in ganz Berlin

Drs 15/1314

 

0145

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) legt dar, dass nach den Gesetzesänderungen Hunde nicht mehr ohne Leine durch die Stadt geführt werden könnten. De facto gelte genereller Leinenzwang. – [Zurufe] – Es sollten nicht nur Gesetze beschlossen, sondern auch für deren Umsetzung gesorgt werden; darauf komme es an. Für die verantwortungsvollen Hundebesitzer ergebe sich das Bild, dass sie ihre Hunde nicht mehr von der Leine lassen könnten. Somit sei eine artgerechte Hundehaltung in der Stadt nicht mehr möglich. Daher müssten mehr Hundeauslaufgebiete ausgewiesen werden. In Treptow-Köpenick gebe es z. B. keines, obwohl dort sicher eines geschaffen werden könne. Es müsse möglich sein, einen Kompromiss zu erreichen – im Sinne des Tierschutzes und der Sicherheit vor Hunden. Nicht artgerecht gehaltene Hunde könnten Neurosen entwickeln. Daher sei es geboten, Hundehaltern Flächen anzubieten. Der Senat möge in diesem Sinn auf die Bezirke einwirken.

 

Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) stellt fest, dass Hundeauslaufgebiete in sehr unterschiedlicher Weise verteilt auf das Stadtgebiet ausgewiesen worden seien. Man habe es weiterhin mit einem dauerhaften Konflikt zu tun, bei dem die Frage, wann ein Hund frei laufen dürfe, sich in der Praxis als gelegentlich schwer zu erklären erweise, weil es erhebliche Konkurrenzen gebe. Rechtlich gesehen sei eigentlich das gesamte Stadtgebiet ein Hundeauslaufgebiet. An der Leine zu führen seien Hunde in Parkanlagen und in Menschenansammlungen. Auf Förmlichkeiten könne man sich schon deshalb nicht zurückziehen, weil Hundehalter in ganz unterschiedlicher Weise Verantwortung zeigten. Es sei häufig geboten, den Hund auch dort an der Leine zu führen, wo es nicht vorgeschrieben sei. Es sollte dem Freilaufen dort, wo es nicht möglich sei, allerdings kein Vorschub geleistet werden. Die Berliner sollten sich dort, wo sie wohnten, mit der Frage auseinander setzen, wo Hunde frei laufen könnten. Eine Darstellung aus der Sicht von SenStadt, wo in Berlin noch Hundeauslaufgebiete ggf. ausgewiesen werden könnten, könne sie nicht geben. Diese Diskussion spiele sich in den Bezirken ab und müsse in den BVVs geführt werden.

 

Abg. Hilse (SPD) bemerkt, die Akzeptanz für das Anliegen der Frau Abg. Hämmerling sei gering, weil die meisten Berliner den Eindruck hätten, dass die ganze Stadt ein Hundeauslaufgebiet sei. Verhielten die Hundebesitzer sich gesetzesgemäß, wäre die Akzeptanz für weitere Hundeauslaufgebiete größer. Eine Verbesserung der Situation im Osten bei Ausweisung weiterer Gebiete sei nicht zu erwarten, da auch im Westen die Hunde nicht so geführt würden, wie das Gesetz es vorschreibe. Handlungsspielräume könnten die Bezirke besser einschätzen. Brachflächen, die nicht Erholungszwecken dienten, könnten ausgewiesen werden. Der Antrag sei abzulehnen.

 

Abg. Klemm (PDS) stellt klar, dass Hunde in Berlin keineswegs überall an der Leine geführt werden müssten. Dies sei nur dort der Fall, wo das freie Laufen problematisch sei. Dass Hunde z. B. an Haltestellen oder in Treppenhäusern an der Leine geführt werden müssten, verstoße nicht gegen eine artgerechte Haltung. Der Antrag habe nichts mit dem Gesetz zu tun und sei nicht aktuell. Ein Problem seien die bisher üblichen Standards für Hundeauslaufgebiete. Die Ausweisung von mehr Hundeauslaufgebieten sei allerdings die Voraussetzung dafür, dass Hundehalter sich an das Gesetz hielten. Sinnvoll wäre ein Antrag, der mit den gegenwärtigen Gegebenheiten zu tun habe. Ein solcher könnte als Gruppenantrag eingebracht werden. Dem vorliegenden Antrag könne er nicht zustimmen.

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) interpretiert das Hundegesetz so, dass drei Menschen eine Menschenansammlung darstellten. Demnach dürfe ein Hund dort, wo drei Menschen zusammenstünden, nicht ohne Leine laufen. Diejenigen, die sich an das Gesetz hielten, könnten ihre Tiere nicht artgerecht halten. Tierschutz sei auch Menschenschutz. Ein nicht artgerecht gehaltenes Tier neige besonders zu Aggressivität. – [Buchholz (SPD): Wo ist Ihr Antrag, dass große Hunde nicht in Stadtwohnungen gehalten werden dürfen?] – Diesbezüglich sei sie ähnlicher Ansicht gewesen und habe sie sich von Verhaltensforschern eines Besseren belehren lassen müssen. – Sie beantrage eine Änderung des in dem Antrag gesetzten Termins.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) erwidert, die Behauptung, dass die Stadt Hundeauslaufgebiet sei, könne nicht ernst gemeint sein. Er finde es unverantwortlich, wenn Riesenschnauzer, Boxer oder Schäferhunde frei auf der Straße laufen gelassen würden. Jeder verantwortliche Hundebesitzer – er selbst habe einen großen Terrier – führe seinen Hund in der Stadt an der Leine. Der Hund brauche aber fraglos Auslauf. Dieser werde ihm aber kaum geboten. Viele Singles hielten einen Hund. Sie müssten in ihrem Bezirk ein Auslaufgebiet vorfinden. Man könne einer Frau aus Marzahn nicht zumuten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den Grunewaldsee zu fahren. Für die artgerechte Hundehaltung bestehe eine Gesamtverantwortung der Stadt. – Die FDP-Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

 

Abg. Dr. Rogall (SPD) führt aus, dass die Koalitionsfraktionen einen eigenen Antrag entwickeln müssten. Einerseits gebe es einen Konsens, dass insbesondere große Hunde in bestimmten Situationen an die Leine und Menschen vor ihnen geschützt werden müssten. Die Frage sei, wie ein Antrag lauten müsse, wonach die Hundebesitzer, die sich an das Gesetz hielten, dennoch die Möglichkeit der Hundehaltung in der Stadt hätten. Man könne einen Hund nicht halten, wenn er sich nie frei bewegen könne. Einige plädierten daher dafür, ein Signal dafür zu geben, dass ausreichend viele Hundeauslaufgebiete benötigt würden. Andere sagten, dass ein derartiges Signal in einer Situation falsch sei, in der sich überwiegend immer noch nicht an das Gesetz gehalten werde. Er sehe daher nur die Möglichkeit, jetzt den Antrag abzulehnen und in einer eigenen Initiative deutlich zu machen, was man wolle.

 

Abg. Goetze (CDU) erinnert daran, dass Senator Strieder sich seinerzeit für Hundeauslaufgebiete eingesetzt habe. Er habe zwei Hundeauslaufgebiete eröffnet, dann sei die Initiative eingeschlafen. Die Senatorin verschiebe das Problem auf die Bezirke, die schnell wieder auf sie zurückkommen würden, weil z. B. auch Waldflächen in Anspruch genommen werden müssten. Mit ihrem Unwillen löse die Senatorin nicht das Problem, den Bürgern könne sie die Realität nicht erklären. – Ein Bürger habe ihn wegen des Auslaufs am Lietzenseepark in Charlottenburg angerufen. Dort habe sich die zweite Bürgerinitiative gegründet, die versuche, einen Ausgleich zwischen Erholungssuchenden, vielen Hundebesitzern mit hohem Durchschnittsalter und spielenden Kindern zu finden. Es gebe weder rechtliche Voraussetzungen, um in einer geschützten Parkanlage ein Hundeauslaufgebiet zu schaffen, noch einen anderen Beitrag zur Problemlösung. Die Bezirke, die keine Verordnung erlassen könnten, würden allein gelassen. Daher sei es Aufgabe des Senats, für solche Probleme eine Lösung anzubieten. Die Voraussetzungen für ortsnahe Lösungen könne in vielen Fällen nur der Senat schaffen. Es wäre effektiver, wenn die Landesebene einen Rahmen schaffen würde. Das Niederstimmen des Antrags enthebe die Koalition nicht davon, eine Problemlösung anzubieten, weil die Bürger mobil machten. – [Hilse (SPD): Die Hundehalter! Das ist ein Unterschied!] –

 

Abg. Nelken (PDS) sagt, nicht nur die Hundehalter hätten das Problem, sondern die Bürger, wenn es Nutzungskonflikte in öffentlichen Parkanlagen gebe. Auch vor der Gesetzesänderung hätten die Hunde in Parks nicht frei laufen dürfen, in Straßen dürften sie dies heute noch. Das Hundegesetz sei nicht unter Vorbehalt beschlossen worden. An den Flächen habe sich nicht viel geändert. Insofern verstehe er die Aufregung nicht. Es gebe immer Interessenkonflikte, und der Staat sollte diese austarieren. Beim Mauerpark gebe es nach wie vor Konflikte, dies werde immer so bleiben. Es sei nicht sinnvoll, dass der Senat einen Rechtsrahmen schaffe, der nicht erforderlich sei. Wenn man geeignete Flächen finde, sollte man diese als Hundeauslaufgebiete ausweisen, allerdings nicht, damit die Bürger die Gesetze einhielten, sondern um den Hundehaltern, die auch Bürger seien, eine bessere Haltung zu ermöglichen.

 

Abg. Dr. Arndt (SPD) sagt, er habe von Abg. Lüdeke gelernt, dass die FDP auf den liberalen Hund gekommen sei: Sie wolle neue Restriktionen durch den Staat, Territorien sollten mit erheblichem bürokratischem Aufwand – Geboten, Verboten usw. – abgegrenzt werden. – Abg. Goetze behaupte, dass die Bezirke nicht autonom handeln könnten, daher solle der Senat sich mit dem wichtigen Problem befassen. – [Goetze (CDU): Das hat Ihr Senator Strieder auch so gesehen!] – Senator Strieder habe sich auch mit der Wurstbude am Pariser Platz befasst.

 

Frau Abg. Hämmerling (Grüne) vermisst einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Das Abghs habe ein tierschutzwidriges Hundegesetz gemacht, daher sei es verpflichtet, den Tierschutz auf andere Weise zu garantieren. – Zum Lietzenseepark habe auch sie mittlerweile 30 Briefe von vorwiegend älteren Menschen bekommen, die jetzt mit ihrem Sozialpartner nicht mehr vernünftig umgehen könnten. Die Ordnungsämter machten mittlerweile Jagd auf die alten Leute, die ihren Hund einmal von der Leine ließen. Es wäre zu überlegen, ob man auf Grünflächen ausgewählte Abschnitte zu bestimmten Tageszeiten öffne. Es könnten auch Parkplätze oder Brachen zeitweise umgewidmet werden.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag der Grünen ab.

 

 

Punkt 7 der Tagesordnung

Einsetzung der Arbeitsgruppe „Lokale Agenda 21“

 

 

Vors. Klemm erinnert an den Beschluss, dass eine fraktionsübergreifende AG gebildet werden solle. Für diese sei Arbeitsmaterial zusammengestellt worden.

 

Abg. Goetze (CDU) erkundigt sich nach der Geschäftsordnungsgrundlage.

 

Vors. Klemm erläutert, dass es neben Unterausschüssen auch AGs gebe, z. B. die AG Bezirke im Hauptausschuss. AGs würden durch die Ausschüsse gebildet und fielen nicht unter die sonst üblichen Regelungen der GO. Eine AG setze sich aus je einem Mitglied aller Fraktionen zusammen. Beschlüsse würden einvernehmlich gefasst.

 

Abg. Goetze (CDU) meint, die Praxis im Hauptausschuss beruhe auf einem interfraktionellen Kompromiss. Hier sei dagegen ein Mehrheitsbeschluss gefasst worden. Dieser sei für die CDU-Fraktion nicht bindend, sie werde niemanden in die AG entsenden.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) sagt, er könne das Gleiche für die FDP-Fraktion erklären. Theoretisch könnte jeder befasste Ausschuss eine derartige AG einrichten. Die FDP-Fraktion sei nicht bereit, diese Arbeit zu übernehmen, die sie als kleine Fraktion ohnehin nicht leisten könne.

 

Frau Abg. Hinz (PDS) appelliert an die Fraktionen von CDU und FDP, sich nicht zu verweigern. Der Prozess laufe schon lange, als Parlament habe man eine Verpflichtung. Der Prozess müsse in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis kommen. Das Parlament müsse endlich eine Position finden.

 

Abg. Dr. Rogall (SPD) führt aus, dass von allen Parteien überlegt werde, wie man in einer Zeit erschreckender Distanz zwischen Bürgern, Parteien und anderen demokratischen Institutionen diese schließen könne. Es würde dem langen Prozess nicht gerecht, wenn nur 10 Minuten im Ausschuss darüber geredet würde. Im Fall der lokalen Agenda sei dies nicht das angemessene Verfahren. Er gebe zu, dass er nicht wisse, wie richtig zu verfahren sei. Daher sei man auf die Idee einer interfraktionellen AG gekommen. Vielleicht könnte man zunächst nur einen Termin verabreden, um das weitere Vorgehen zu klären.

 

Abg. Nelken (PDS) stellt fest, dass der gefasste Beschluss über die Bildung einer AG nicht bindend sei. Man könne sich jedoch aufgrund einer Einladung treffen, um einen Konsens zu finden.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) erwidert, dass gerade dieser Weg von den Koalitionsfraktionen nicht gewählt worden sei. Der Mehrheitsbeschluss könnte in jedem beteiligten Ausschuss getroffen und damit könnten der Opposition weitere AGs aufgezwungen werden. – Ein Einstieg darüber, dass zunächst über den Rahmen geredet werde, wäre sicher besser.

 

Punkt 8 der Tagesordnung

Verschiedenes

 

 

Siehe Beschlussprotokoll!

 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq