Antrag
der
Fraktion der CDU
Mobilfunk von Berlin I – Ausbau von Forschung und
Informationen
zum Thema Mobilfunk
Das Abgeordnetenhaus wolle
beschließen:
Der
Senat wird aufgefordert,
1.
gegenüber
dem Bund mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass
-
zur
Zeit vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien über die Auswirkungen
elektromagnetischer Felder durch den Betrieb von GSM- und UMTS-Sendeanlagen
abgefragt und zusammengestellt werden,
-
soweit
keine eindeutigen Aussagen der Wissenschaften vorliegen, Forschungsprogramme
dazu in Auftrag gegeben werden,
-
die
regelmäßig von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
durchgeführten bundesweiten Messungen abgefragt und zusammengestellt werden;
2. die
Öffentlichkeit umfassend und in geeigneter Weise
-
zu
den gesetzlichen Regelungen über die Errichtung von Mobilfunkanlagen,
insbesondere zu den Grenzwerten der 26. BImSchV bzw. zum Genehmigungsverfahren
bei der Regulierungsbehörde,
-
zum
aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Forschungen,
-
zu
den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zu „Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen
zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern“ vom September 2001,
-
zur Aussage des Rates der Sachverständigen für
Umweltfragen im Umweltgutachten 2002
zu unterrichten und insbesondere deutlich zu machen, dass bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte nach dem aktuellen Kenntnisstand gesundheitliche Schädigungen durch die von Mobilfunkanlagen ausgehenden Strahlungen nicht zu erwarten sind.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2003 zu berichten.
Begründung:
Mit dem Inkrafttreten der 26. BImSchV im Jahre 1997 hat Deutschland als erstes EU-Land zum Schutz der Bevölkerung die Einhaltung von Grenzwerten verbindlich festgeschrieben. Trotz dieser eindeutigen Regelung ist, mit dem zunehmenden Ausbau der Mobilfunknetze, „Elektrosmog“ in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt. Für die weitere Erforschung möglicher Gesundheitsrisiken stellt die Bundesregierung, trotz Einnahmen von 50 Milliarden € aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, gerade einmal 5 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Auf Grund der bisherigen Kenntnisse ist der Forschungsbedarf jedoch nach wie vor sehr hoch, daher sind weitere unabhängige Forschungen aufzunehmen und zu intensivieren. Die umfassende Information zielt darauf ab, die öffentliche Diskussion über die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkanlagen, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Kenntnisse, zu versachlichen.
Berlin, den 21. Januar 2003
Dr.
Steffel Reppert
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der CDU
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq