Antrag

der Fraktion der CDU

 

Mobilfunk von Berlin I – Ausbau von Forschung und Informationen
zum Thema Mobilfunk

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1.    gegenüber dem Bund mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass

 

-         zur Zeit vorhandene wissenschaftliche Erkennt­nisse und Studien über die Auswirkungen elektromagneti­scher Felder durch den Betrieb von GSM- und UMTS-Sendeanlagen abgefragt und zusammengestellt werden,

-         soweit keine eindeutigen Aussagen der Wissen­schaften vorliegen, Forschungsprogramme dazu in Auftrag gegeben werden,

-         die regelmäßig von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) durchge­führten bundesweiten Messungen abgefragt und zusammengestellt werden;

 

2. die Öffentlichkeit umfassend und in geeigneter Weise

-         zu den gesetzlichen Regelungen über die Errich­tung von Mobilfunkanlagen, insbesondere zu den Grenzwerten der 26. BImSchV bzw. zum Geneh­migungsverfahren bei der Regulierungsbehörde,

-         zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Er­kenntnisse und Forschungen,

 

 



-         zu den Empfehlungen der Strahlenschutzkommis­sion zu „Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagneti­schen Feldern“ vom September 2001,

-         zur Aussage des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen im Umweltgutachten 2002

zu unterrichten und insbesondere deutlich zu machen, dass bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte nach dem aktuellen Kenntnisstand gesundheitliche Schädigungen durch die von Mobilfunkanlagen ausgehenden Strahlun­gen nicht zu erwarten sind.

 

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2003 zu berichten.

 

Begründung:

 

Mit dem Inkrafttreten der 26. BImSchV im Jahre 1997 hat Deutschland als erstes EU-Land zum Schutz der Bevöl­kerung die Einhaltung von Grenzwerten verbindlich festgeschrieben. Trotz dieser eindeutigen Regelung ist, mit dem zunehmenden Ausbau der Mobilfunknetze, „Elektrosmog“ in den Mittelpunkt der öffentlichen Dis­kussion gerückt. Für die weitere Erforschung möglicher Gesundheitsrisiken stellt die Bundesregierung, trotz Ein­nahmen von 50 Milliarden € aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, gerade einmal 5 Mio. € pro Jahr zur Ver­fügung. Auf Grund der bisherigen Kenntnisse ist der Forschungsbedarf jedoch nach wie vor sehr hoch, daher sind weitere unabhängige Forschungen aufzunehmen und zu intensivieren. Die umfassende Information zielt darauf ab, die öffentliche Diskussion über die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkanlagen, unter Berücksich­tigung aktueller wissenschaftlicher Kenntnisse, zu ver­sachlichen.

 

 

Berlin, den 21. Januar 2003

 

 

 

Dr. Steffel   Reppert

und die übrigen Mitglieder

der Fraktion der CDU

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq