Dringlicher
Antrag
der
Fraktion der FDP
„Tempodrom“ und „Anhalter“ – zwei Probleme,
eine Lösung
Das Abgeordnetenhaus wolle
beschließen:
Der Senat wird
aufgefordert,
1.
Gemäß
dem Prüfbericht des Landesrechnungshofs zum „Tempodrom“ am Anhalter Bahnhof
keine weiteren Subventionen an die Stiftung Neues Tempodrom zu leisten und
damit für diese Einrichtung die Insolvenzlösung vorzusehen.
2.
Zur
Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Tempodrom seitens Berlin eingegangenen
Bürgschaftsverpflichtungen, für die die Stadt mit der Insolvenz aufzukommen
hat, insbesondere Folgendes zu veranlassen:
a)
Die
hypothekarisch belastete landeseigene Liegenschaft des Tempodroms ist nach
Liquidation der Stiftung zusammen mit dem nördlich angrenzenden Gelände des ehemaligen
Anhalter Personenbahnhofs (Sportanlage) im Rahmen eines Bieterverfahrens zu
einem marktüblichen Preis zu veräußern.
b)
Mit
dem Verkauf soll eine hochwertige städtebauliche und bauliche Entwicklung des
Areals ermöglicht werden, die dessen hoher Lage- und Erschließungsgunst entspricht
und den Zentrumsbereich am Potsdamer Platz in südliche Richtung ergänzt und abrundet.
c) Das mögliche Nutzungsspektrum ist im Bieterverfahren zu klären und soll stadtstrukturell zur Belebung des Areals und seines Umfeldes beitragen. Bei gleichwertigen Angeboten ist eine Nutzung als Veranstaltungsort vorzuziehen. Die gefundene städtebauliche Lösung ist planungsrechtlich abzusichern.
d) Der Portikus des Bahnhofs ist unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange in die bauliche Entwicklung zu integrieren, für den Sportplatz ein Ersatzstandort zu sichern.
1.
Ein
Verkauf der Tempodrom-Liegenschaft unter Marktwert (z. B. zwecks Erhalt der
vorhandenen Nutzung) hat zu unterbleiben.
2.
Dem
Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2003 zu berichten.
Begründung:
Die anstehende Pleite des Tempodroms ist wieder einmal ein Musterbeispiel für die altbekannte Berliner Subventionspolitik. Charakteristisch für sie sind u. a. Verträge mit Privaten oder staatlichen bzw. halbstaatlichen „Unternehmungen“, bei denen am Ende stets die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler die Rechnung zu begleichen hat. Die nach kaufmännischen und haushalterischen Gesichtspunkten unhaltbare Vertrags- und vor allem Finanzierungskonstruktion des Tempodrom bricht jetzt zusammen und wird den Berliner Landeshaushalt zusätzlich in zweistelliger Millionenhöhe belasten. Das Subventionsobjekt Tempodrom muss in jeder Hinsicht – betrieblich, finanziell und wohl auch baulich – auf eine völlig neue und rein privatwirtschaftliche Grundlage gestellt werden. Wegen des hohen Schuldenbergs wird Berlin voraussichtlich nur bei gleichzeitiger Verwertung des angrenzenden Areals des ehemaligen Anhalter Personenbahnhofs ohne „rote Zahlen“ aus der Sache herauskommen.
Ein Verkauf
der mindestens ein Hektar großen Fläche der Sportanlage (einschließlich
Randflächen) könnte dem Land Berlin bei entsprechenden planerischen Rahmensetzungen
eine erhebliche Einnahme bringen, die die „Ausfälle“ am Tempodrom – einschließlich
der Kosten für die Sportplatzverlagerung – ausgleicht. Hinzu kämen noch die
positiven Effekte eines privaten Großvorhabens an diesem herausragenden
Standort.
Es handelt
sich hier also um zwei benachbarte Standorte mit zwei vergleichbaren Problemen,
nämlich finanzielles Engagement der öffentlichen Hand für Projekte, die sie
nichts angehen und/oder an diesem Standort nicht tragfähig sind. Da gibt es nur
eine Lösung: Raus aus den Projekten, und zwar in einem Zuge!
Berlin, den 28. Januar 2003
Dr. Lindner v.
Lüdeke
Meister Schmidt
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der FDP
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq