Dringlicher Antrag

der Fraktion der FDP

 

 

„Tempodrom“ und „Anhalter“ – zwei Probleme, eine Lösung

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert,

 

1.        Gemäß dem Prüfbericht des Landesrechnungshofs zum „Tempodrom“ am Anhalter Bahnhof keine weiteren Subventionen an die Stiftung Neues Tempodrom zu leisten und damit für diese Einrichtung die Insolvenzlösung vorzusehen.

 

2.        Zur Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Tempodrom seitens Berlin eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen, für die die Stadt mit der Insolvenz aufzukommen hat, insbesondere Folgendes zu veranlassen:

 

a)       Die hypothekarisch belastete landeseigene Liegenschaft des Tempodroms ist nach Liquidation der Stiftung zusammen mit dem nördlich angrenzenden Gelände des ehemaligen Anhalter Personenbahnhofs (Sportanlage) im Rahmen eines Bieterverfahrens zu einem marktüblichen Preis zu veräußern.

b)       Mit dem Verkauf soll eine hochwertige städtebauliche und bauliche Entwicklung des Areals ermöglicht werden, die dessen hoher Lage- und Erschließungsgunst entspricht und den Zentrumsbereich am Potsdamer Platz in südliche Richtung ergänzt und abrundet.

c)       Das mögliche Nutzungsspektrum ist im Bieterverfahren zu klären und soll stadtstrukturell zur Belebung des Areals und seines Umfeldes beitragen. Bei gleichwertigen Angeboten ist eine Nutzung als Veranstaltungsort vorzuziehen. Die gefundene städtebauliche Lösung ist planungsrechtlich abzusichern.


 


d) Der Portikus des Bahnhofs ist unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange in die bauliche Entwicklung zu integrieren, für den Sportplatz ein Ersatzstandort zu sichern.

 

1.        Ein Verkauf der Tempodrom-Liegenschaft unter Marktwert (z. B. zwecks Erhalt der vorhandenen Nutzung) hat zu unterbleiben.

 

2.        Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2003 zu berichten.

 

Begründung:

 

Die anstehende Pleite des Tempodroms ist wieder einmal ein Musterbeispiel für die altbekannte Berliner Subventionspolitik. Charakteristisch für sie sind u. a. Verträge mit Privaten oder staatlichen bzw. halbstaatlichen „Unternehmungen“, bei denen am Ende stets die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler die Rechnung zu begleichen hat. Die nach kaufmännischen und haushalterischen Gesichtspunkten unhaltbare Vertrags- und vor allem Finanzierungskonstruktion des Tempodrom bricht jetzt zusammen und wird den Berliner Landeshaushalt zusätzlich in zweistelliger Millionenhöhe belasten. Das Subventionsobjekt Tempodrom muss in jeder Hinsicht – betrieblich, finanziell und wohl auch baulich – auf eine völlig neue und rein privatwirtschaftliche Grundlage gestellt werden. Wegen des hohen Schuldenbergs wird Berlin voraussichtlich nur bei gleichzeitiger Verwertung des angrenzenden Areals des ehemaligen Anhalter Personenbahnhofs ohne „rote Zahlen“ aus der Sache herauskommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Verkauf der mindestens ein Hektar großen Fläche der Sportanlage (einschließlich Randflächen) könnte dem Land Berlin bei entsprechenden planerischen Rahmensetzungen eine erhebliche Einnahme bringen, die die „Ausfälle“ am Tempodrom – einschließlich der Kosten für die Sportplatzverlagerung – ausgleicht. Hinzu kämen noch die positiven Effekte eines privaten Großvorhabens an diesem herausragenden Standort.

 

Es handelt sich hier also um zwei benachbarte Standorte mit zwei vergleichbaren Problemen, nämlich finanzielles Engagement der öffentlichen Hand für Projekte, die sie nichts angehen und/oder an diesem Standort nicht tragfähig sind. Da gibt es nur eine Lösung: Raus aus den Projekten, und zwar in einem Zuge!

 

Berlin, den 28. Januar 2003

 

 

 

Dr. Lindner    v. Lüdeke   
Meister    Schmidt

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq