Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Standortfaktor
Grün stärken (III)
– Stadterweiterungs- und
Arrondierungsflächen als Grün- und Freiflächen sichern
Das Abgeordnetenhaus wolle
beschließen:
Der Senat wird
aufgefordert, den Flächennutzungsplan (FNP) wie folgt zu ändern und die
folgenden Grün- und Freiflächen dauerhaft durch Bebauungspläne bzw.
Schutzgebietsausweisungen nach dem Berliner Naturschutzgesetz für die Ziele des
Landschaftsprogramms zu sichern und zu entwickeln
1.
Trabrennbahn Karlshorst
(Bezirk Lichtenberg-Hohen-schönhausen)
Die Fläche bleibt im FNP als
Grünfläche ausgewiesen.
2.
Biesenhorster Sand
(Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg-Hohenschönhausen)
Die Fläche wird im FNP als Ganzes als
Grünfläche ausgewiesen.
3.
Buchholz Nord,
Pankgrafenstraße (Bezirk Pankow)
Die Fläche wird im FNP als Grünfläche
oder Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
4.
Karower
Kreuz/Blankenburger Chaussee (Bezirk Pankow)
Die Fläche wird im FNP als Grünfläche
bzw. Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
5.
Moorlinse Buch (Bezirk Pankow)
Die Fläche wird im FNP als Grünfläche
ausgewiesen.
6.
Parkstadt Weißensee
am Blankenburger Pflasterweg (Bezirk Pankow)
Die Fläche wird im FNP als Grünfläche
bzw. Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
7.
Lichterfelde-Süd
(Bezirk Steglitz-Zeh-lendorf)
Die Fläche wird im FNP als Grünfläche
ausgewiesen.
8.
Elisabethaue (Bezirk Pankow)
Die Wohnbaufläche W3/LP und der Schulstandort
mit räumlich zugeordneten Sportnutzungen werden als Landwirtschaftsfläche sowie
der Schillingweg als Verkehrsstraße ausgewiesen.
Das
Verständnis von nachhaltiger Stadtplanung ist, dass die Innenverdichtung
Vorrang vor der Außenzersiedelung hat. Bei den oben aufgeführten Flächen
handelt es sich um Außenbereiche, die planerisch für eine Stadterweiterung und
Arrondierung vorgesehen waren, als in Berlin noch ein Wachstum auf 4 Mio.
Menschen erwartet wurde. Angesichts eines solchen Wachstums wären diese
Planungen umsetzbar und finanzierbar. Aus heutiger Sicht sind sie völlig
unrealistisch, zum einen weil die Infrastrukturerschließung für den Berliner
Landeshaushalt nicht erschwinglich wäre, zum anderen, weil der Bedarf nicht
besteht.
Die Prognosen
von 1994 sind längst überholt. Mit Bevölkerungswachstum ist auf absehbare Zeit
nicht zu rechnen, deshalb sollen die Ausweisungen zurückgenommen werden.
Berlin
zeichnet sich im Vergleich zu anderen Metropolen durch eine Vielzahl von Grün-
und Freiflächen aus. Diese gilt es dauerhaft bau- und planungsrechtlich zu
sichern und zu entwickeln. Dazu gehören die Erholung und Freiraumnutzung, der
Biotop- und Artenschutz, der Naturhaushalt/Umweltschutz sowie das
Landschaftsbild.
Der
vorliegende Antrag enthält einige für den Naturschutz und die Landschaftspflege
besonders wertvolle Grün- und Freiflächen, die im jetzigen Flächennutzungsplan
noch als Bau- oder Gewerbeflächen vorgesehen bzw. Änderungen in dieser Intention
geplant sind. Diese gilt es dauerhaft durch Bebauungspläne bzw. Schutzgebietsausweisungen
nach dem Berliner Naturschutzgesetz für die Ziele des Landschaftsprogramms zu
sichern und zu entwickeln. Im Einzelnen begründet sich der Antrag wie folgt:
Zu 1. Trabrennbahn Karlshorst (Bezirk Lichtenberg-Hohenschönhausen):
Das Gebiet mit
einer Fläche von 24,3 ha im Südosten Berlins ist geprägt durch Trockenrasenbiotope
und eine eiszeitliche Binnendüne. Teilweise wird das Gelände jedoch als
Weidefläche und Standort von Stallungen genutzt, die bereits zu starken Schäden
an diesen gemäß § 26a Berliner Naturschutzgesetz geschützten Biotopen geführt
haben.
Die Vorlage – zur Beschlussfassung –
über Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (Lfd. Nr. 14/00 der Drs
15/1196) sieht eine Umwandlung in Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung
für gartenbezogenes Wohnen anstatt Grünfläche, Sport vor. Die Defizite im
Rennbahnbetrieb sollen durch eine Vermarktung und damit Zerstörung der Nutzbarkeit
der Fläche für die Erholung und Freiraumnutzung sowie den Biotop- und
Artenschutz ausgeglichen werden.
Hingegen
bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und Freiraumnutzung, in
diesem Teilbereich des Altbezirks Lichtenberg (LIC 3) bereits Defizite an
wohnungs- bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 4 bzw. 13 ha, im
Teilbereich des Altbezirks Köpenick (KÖP 2) von 12 ha wohnungsnahen Grünflächen.
Deshalb wird
die bestehende Grünfläche für die Erholung der Berliner Bevölkerung und zum
Schutz der herausragenden Biotope beibehalten.
Zu 2. Biesenhorster Sand (Bezirke Marzahn-Hellersdorf,
Lichtenberg-Hohenschönhausen):
Der
Biesenhorster Sand mit einer Fläche von 94 ha im Osten Berlins ist durch
seine unterschiedlichen Nutzungen, ehemals Acker, Truppenübungsplatz,
Güterbahnhof und Siedlungsgelände, geprägt. Im Laufe der Jahre entwickelte sich
eine differenzierte Boden- und Geländestruktur. Großflächige, seltene und sehr
artenreiche Trockenrasen und Schotterfluren bieten Lebensraum für eine vielseitige
Fauna an insbesondere gefährdeten Insektenarten, darunter 21 Rote-Liste-Arten,
und Vogelarten.
Der
Biesendorfer Sand erfüllt außerdem eine wichtige Funktion als Verbindungsareal
zu benachbarten Flächen: Er ist einer der wertvollsten Teilbereiche des
ausgedehnten bahnbegleitenden Brachflächenbiotopverbundes zwischen dem Grünauer
Kreuz und Hohenschönhausen gemäß § 3 Bundesnaturschutzgesetz.
Derzeit ist
das Gebiet im FNP als Bahngelände mit angrenzender Grünfläche ausgewiesen.
Die Fläche
wird deshalb als ganzes im FNP als Grünfläche ausgewiesen.
Zu 3. Buchholz Nord, Pankgrafenstraße (Bezirk Pankow):
Das Gebiet
nördlich des Karower Kreuzes an der Stadtgrenze umfasst eine Fläche von 231,4
ha und gehört zum Naturpark Barnim im Nordosten Berlins. Die Fläche wird zur
Zeit noch landwirtschaftlich genutzt. Im Osten des Gebietes befindet sich
außerdem eine pyrotechnische Fabrik. Die Fläche ist aufgrund ihrer derzeitigen
landwirtschaftlichen Nutzung und ihrer Lage in unmittelbarer Umgebung weiterer
Grünflächen insbesondere als Teil eines Naherholungsgebietes besonders
bedeutsam und hat wichtige positive Auswirkungen auf das Stadtklima.
Im FNP von
1998 ist dieses Areal zu einem Wohngebiet mit Schule, gewerblicher und gemischter
Baufläche umgewidmet worden. 2001 gab es eine weitere FNP-Änderung. Das
Mischgebiet ist jetzt ausschließlich Gewerbegebiet, ein Grünkeil ist als
Pufferzone aufgenommen worden, welche Bestandteil des Naturparks Barnim und des
zukünftigen Landschaftsschutzgebiets Bucher Forst werden sollen.
Hingegen
bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und Freiraumnutzung, in
diesem Teilbereich des Altbezirks Pankow (PAN 2) bereits Defizite an wohnungs-
bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 3 bzw. 4 ha.
Die Fläche wird deshalb im FNP als Grünfläche oder
Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
Zu 4. Karower Kreuz/Blankenburger Chaussee (Bezirk
Pankow):
Das Gebiet im
südöstlichen Bereich des Karower Kreuzes im Nordosten Berlins hat eine Fläche
von 64,25 ha. Westlich des Karower Dammes befinden sich wertvolle, gemäß § 26a
Berliner Naturschutzgesetz geschützte Biotope. Diese Flächen dienen zahlreichen
Tier- und Pflanzenarten als Rückzugsgebiete, die in den intensiv genutzten Feldfluren
und Gärten keinen geeigneten Lebensraum mehr vorfinden. An der Laake wurden 14
Pflanzenarten, drei Amphibien- und zwei Libellenarten nachgewiesen, die auf der
Roten Liste der gefährdeten Arten Berlins stehen.
Außerdem weist
das Gebiet westlich der Bahntrasse großräumig ausgebildete Brachflächen auf,
die eine wichtige Funktion als Kaltluftentstehungsgebiete haben. Eine Bebauung
würde die Luftleitbahnen empfindlich stören und negative Folgen für das
Stadtklima nach sich ziehen.
Der unterhalb
und östlich der Bahntrasse befindliche Teil der Fläche grenzt an ein Wohngebiet
und wird landwirtschaftlich genutzt. Durchzogen wird das Gelände vom
Upstallgraben, der langfristig gemeinsam mit dem Laakegrünzug als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen werden soll. Die Landwirtschaftsfläche dehnt sich bis direkt an das
Bahnkreuz aus. Neben dem hohen Naherholungswert für die Anwohner ist dieses
Gebiet u. a. Lebensraum für gefährdete Vogelarten.
Im FNP von
1998 ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche und als gemischte und gewerbliche Baufläche
ausgewiesen. Hingegen bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und
Freiraumnutzung, in diesem Teilbereich des Altbezirks Weissensee (WEI 1)
bereits Defizite an wohnungs- bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 6
bzw. 7 ha.
Die Fläche wird deshalb im FNP als Grünfläche bzw.
Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
Zu 5. Moorlinse Buch (Bezirk Pankow):
Das Gebiet
umfasst eine Fläche von rund 75 ha, davon beinhaltet die Moorlinse etwa 9 ha
und gehört zum Niedermoorbereich der Pankeniederung im Nordosten Berlins.
Dieses Areal ist ein nach § 26a Berliner Naturschutzgesetz geschütztes Biotop.
In den letzten Jahren hat sich auf dem moorigen Untergrund ein wertvolles
Biotop mit artenreicher Flora und Fauna entwickelt. Eine großflächige Verlandungszone
mit natürlicher Vegetation umsäumt die Wasserfläche und dient vielen
gefährdeten Vogelarten als Lebensraum bzw. wichtiges Brutgebiet.
Im FNP von
1998 ist diese Fläche hingegen als Wohnbaufläche und als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Die Fläche wird deshalb im FNP als
Grünfläche ausgewiesen.
Zu 6. Parkstadt Weißensee am Blankenburger Pflasterweg
(Bezirk Pankow):
Das Gebiet
umfasst eine Fläche von 244,5 ha und gehört zum Regionalpark Barnimer Feldmark
im Nordosten Berlins, der sich u.a. die Pflege prägender Landschaftsstrukturen
und den Erhalt von Kulturlandschaften zum Ziel gesetzt hat. Derzeit werden
diese Flächen noch als extensive Acker- und Weideflächen genutzt. Außerdem
dient dieses Gebiet den Anliegern zur Naherholung.
Die
weitläufige und vielfältige Kulturlandschaft mit ihren Feldfluren, Wiesen und
Brachen bietet Lebensraum für zahlreiche gefährdete Vogel-, Amphibien- und
Reptilienarten.
Im FNP von
1998 ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche und als gemischte Baufläche
ausgewiesen. Hingegen bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und
Freiraumnutzung, in diesem Teilbereich des Altbezirks Weißensee (WEI 1) bereits
an wohnungs- bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 6 bzw. 7 ha.
Die Fläche wird deshalb im FNP als Grünfläche bzw.
Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
Zu 7. Lichterfelde-Süd (Bezirk Steglitz-Zehlendorf):
Das Gebiet
umfasst eine Fläche von 82,3 ha und liegt im Süden Berlins. Diese Brachfläche
ist geprägt durch eine teilweise sehr spärliche Pioniervegetation, aber auch
durch Gehölze und temporäre Kleingewässer.
Bis zur Wende
diente das Gelände als militärische Übungsfläche und hat heute herausragenden
Wert für Naturschutz und Landschaftspflege. Aufgrund der Größe und
Ungestörtheit der Fläche konnte sich hier eine artenreiche Vogel- und
Insektenfauna ansiedeln. Eine Vielzahl temporärer, d. h. zeitweise
trockenfallender Gewässer bietet dieses Areal insbesondere für gefährdete
Amphibienarten einen idealen Lebensraum.
Im FNP von 1998 ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche
mit marginaler Parkfläche sowie als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Hingegen bestehen nach dem Landschaftsprogramm,
Teil Erholung und Freiraumnutzung, in diesem Teilbereich des Altbezirks
Steglitz (STE 3) Bereits an siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 45 ha.
Die Fläche wird deshalb im FNP als Grünfläche ausgewiesen.
Zu 8. Elisabethaue (Bezirk Pankow):
Die Fläche umfasst etwa 100 ha der Märkischen
Kulturlandschaft am Stadtrand im Nordosten Berlins, die bisher vor allem als
landwirtschaftliche Fläche genutzt wurde. Die Elisabethaue ist eine für
Naturschutz und Landschaftspflege besonders bedeutende Freifläche. Sie dient
als Nahrungsgebiet für gefährdete Vogelarten und hat eine wichtige
stadtklimatische Bedeutung.
Im FNP von 1998 ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche W3/LP, Schulstandort mit räumlich zugeordneten
Sportnutzungen sowie der Schillingweg als übergeordnete Hauptverkehrsstraße
ausgewiesen.
Hingegen
bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und Freiraumnutzung, in
diesem Teilbereich des Altbezirks Pankow (PAN 2) bereits Defizite an wohnungs-
bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 3 bzw. 4 ha.
Die Wohnbaufläche W3/LP und der Schulstandort mit räumlich zugeordneten
Sportnutzungen werden deshalb zugunsten des Erhalts dieses Bestandteils der
Märkischen Kulturlandschaft als Landwirtschaftsfläche für die Erholung und Freiraumnutzung, sowie der unmittelbar angrenzende Schillingweg zur
Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen nur als Verkehrsstraße ausgewiesen.
Berlin, den 30. Juni 2004
|
Dr. Klotz
Ratzmann Hämmerling und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq