Antrag

 

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Standortfaktor Grün stärken (III)

– Stadterweiterungs- und Arrondierungsflächen als Grün- und Freiflächen sichern

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, den Flächennutzungsplan (FNP) wie folgt zu ändern und die folgenden Grün- und Freiflächen dauerhaft durch Bebauungspläne bzw. Schutzgebietsausweisungen nach dem Berliner Naturschutzgesetz für die Ziele des Landschaftsprogramms zu sichern und zu entwickeln

 

1.        Trabrennbahn Karlshorst (Bezirk Lichtenberg-Hohen-schönhausen)

Die Fläche bleibt im FNP als Grünfläche ausgewiesen.

 

2.        Biesenhorster Sand (Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg-Hohenschönhausen)

Die Fläche wird im FNP als Ganzes als Grünfläche ausgewiesen.

 

3.        Buchholz Nord, Pankgrafenstraße (Bezirk Pankow)

Die Fläche wird im FNP als Grünfläche oder Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.

 

4.        Karower Kreuz/Blankenburger Chaussee (Bezirk Pankow)

Die Fläche wird im FNP als Grünfläche bzw. Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.

 

5.        Moorlinse Buch (Bezirk Pankow)

Die Fläche wird im FNP als Grünfläche ausgewiesen.

 



6.        Parkstadt Weißensee am Blankenburger Pflasterweg (Bezirk Pankow)

Die Fläche wird im FNP als Grünfläche bzw. Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.

 

7.        Lichterfelde-Süd (Bezirk Steglitz-Zeh-lendorf)

Die Fläche wird im FNP als Grünfläche ausgewiesen.

 

8.        Elisabethaue (Bezirk Pankow)

Die Wohnbaufläche W3/LP und der Schulstandort mit räumlich zugeordneten Sportnutzungen werden als Landwirtschaftsfläche sowie der Schillingweg als Verkehrsstraße ausgewiesen.

 

 

Begründung

 

Das Verständnis von nachhaltiger Stadtplanung ist, dass die Innenverdichtung Vorrang vor der Außenzersiedelung hat. Bei den oben aufgeführten Flächen handelt es sich um Außenbereiche, die planerisch für eine Stadterweiterung und Arrondierung vorgesehen waren, als in Berlin noch ein Wachstum auf 4 Mio. Menschen erwartet wurde. Angesichts eines solchen Wachstums wären diese Planungen umsetzbar und finanzierbar. Aus heutiger Sicht sind sie völlig unrealistisch, zum einen weil die Infrastrukturerschließung für den Berliner Landeshaushalt nicht erschwinglich wäre, zum anderen, weil der Bedarf nicht besteht.

 

Die Prognosen von 1994 sind längst überholt. Mit Bevölkerungswachstum ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen, deshalb sollen die Ausweisungen zurückgenommen werden.

 

Berlin zeichnet sich im Vergleich zu anderen Metropolen durch eine Vielzahl von Grün- und Freiflächen aus. Diese gilt es dauerhaft bau- und planungsrechtlich zu sichern und zu entwickeln. Dazu gehören die Erholung und Freiraumnutzung, der Biotop- und Artenschutz, der Naturhaushalt/Umweltschutz sowie das Landschaftsbild.

 

Der vorliegende Antrag enthält einige für den Naturschutz und die Landschaftspflege besonders wertvolle Grün- und Freiflächen, die im jetzigen Flächennutzungsplan noch als Bau- oder Gewerbeflächen vorgesehen bzw. Änderungen in dieser Intention geplant sind. Diese gilt es dauerhaft durch Bebauungspläne bzw. Schutzgebietsausweisungen nach dem Berliner Naturschutzgesetz für die Ziele des Landschaftsprogramms zu sichern und zu entwickeln. Im Einzelnen begründet sich der Antrag wie folgt:

 

Zu 1. Trabrennbahn Karlshorst (Bezirk Lichtenberg-Hohenschönhausen):

 

Das Gebiet mit einer Fläche von 24,3 ha im Südosten Berlins ist geprägt durch Trockenrasenbiotope und eine eiszeitliche Binnendüne. Teilweise wird das Gelände jedoch als Weidefläche und Standort von Stallungen genutzt, die bereits zu starken Schäden an diesen gemäß § 26a Berliner Naturschutzgesetz geschützten Biotopen geführt haben.

 

Die Vorlage – zur Beschlussfassung – über Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (Lfd. Nr. 14/00 der Drs 15/1196) sieht eine Umwandlung in Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung für gartenbezogenes Wohnen anstatt Grünfläche, Sport vor. Die Defizite im Rennbahnbetrieb sollen durch eine Vermarktung und damit Zerstörung der Nutzbarkeit der Fläche für die Erholung und Freiraumnutzung sowie den Biotop- und Artenschutz ausgeglichen werden.

 

Hingegen bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und Freiraumnutzung, in diesem Teilbereich des Altbezirks Lichtenberg (LIC 3) bereits Defizite an wohnungs- bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 4 bzw. 13 ha, im Teilbereich des Altbezirks Köpenick (KÖP 2) von 12 ha wohnungsnahen Grünflächen.

 

Deshalb wird die bestehende Grünfläche für die Erholung der Berliner Bevölkerung und zum Schutz der herausragenden Biotope beibehalten.

 

Zu 2. Biesenhorster Sand (Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg-Hohenschönhausen):

 

Der Biesenhorster Sand mit einer Fläche von 94 ha im Osten Berlins ist durch seine unterschiedlichen Nutzungen, ehemals Acker, Truppenübungsplatz, Güterbahnhof und Siedlungsgelände, geprägt. Im Laufe der Jahre entwickelte sich eine differenzierte Boden- und Geländestruktur. Großflächige, seltene und sehr artenreiche Trockenrasen und Schotterfluren bieten Lebensraum für eine vielseitige Fauna an insbesondere gefährdeten Insektenarten, darunter 21 Rote-Liste-Arten, und Vogelarten.

 

Der Biesendorfer Sand erfüllt außerdem eine wichtige Funktion als Verbindungsareal zu benachbarten Flächen: Er ist einer der wertvollsten Teilbereiche des ausgedehnten bahnbegleitenden Brachflächenbiotopverbundes zwischen dem Grünauer Kreuz und Hohenschönhausen gemäß § 3 Bundesnaturschutzgesetz.


Derzeit ist das Gebiet im FNP als Bahngelände mit angrenzender Grünfläche ausgewiesen.

 

Die Fläche wird deshalb als ganzes im FNP als Grünfläche ausgewiesen.

 

Zu 3. Buchholz Nord, Pankgrafenstraße (Bezirk Pankow):

 

Das Gebiet nördlich des Karower Kreuzes an der Stadtgrenze umfasst eine Fläche von 231,4 ha und gehört zum Naturpark Barnim im Nordosten Berlins. Die Fläche wird zur Zeit noch landwirtschaftlich genutzt. Im Osten des Gebietes befindet sich außerdem eine pyrotechnische Fabrik. Die Fläche ist aufgrund ihrer derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung und ihrer Lage in unmittelbarer Umgebung weiterer Grünflächen insbesondere als Teil eines Naherholungsgebietes besonders bedeutsam und hat wichtige positive Auswirkungen auf das Stadtklima.

 

Im FNP von 1998 ist dieses Areal zu einem Wohngebiet mit Schule, gewerblicher und gemischter Baufläche umgewidmet worden. 2001 gab es eine weitere FNP-Änderung. Das Mischgebiet ist jetzt ausschließlich Gewerbegebiet, ein Grünkeil ist als Pufferzone aufgenommen worden, welche Bestandteil des Naturparks Barnim und des zukünftigen Landschaftsschutzgebiets Bucher Forst werden sollen.

 

Hingegen bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und Freiraumnutzung, in diesem Teilbereich des Altbezirks Pankow (PAN 2) bereits Defizite an wohnungs- bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 3 bzw. 4 ha.

 

Die Fläche wird deshalb im FNP als Grünfläche oder Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.

 

Zu 4. Karower Kreuz/Blankenburger Chaussee (Bezirk Pankow):

 

Das Gebiet im südöstlichen Bereich des Karower Kreuzes im Nordosten Berlins hat eine Fläche von 64,25 ha. Westlich des Karower Dammes befinden sich wertvolle, gemäß § 26a Berliner Naturschutzgesetz geschützte Biotope. Diese Flächen dienen zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Rückzugsgebiete, die in den intensiv genutzten Feldfluren und Gärten keinen geeigneten Lebensraum mehr vorfinden. An der Laake wurden 14 Pflanzenarten, drei Amphibien- und zwei Libellenarten nachgewiesen, die auf der Roten Liste der gefährdeten Arten Berlins stehen.

 

Außerdem weist das Gebiet westlich der Bahntrasse großräumig ausgebildete Brachflächen auf, die eine wichtige Funktion als Kaltluftentstehungsgebiete haben. Eine Bebauung würde die Luftleitbahnen empfindlich stören und negative Folgen für das Stadtklima nach sich ziehen.

 

Der unterhalb und östlich der Bahntrasse befindliche Teil der Fläche grenzt an ein Wohngebiet und wird landwirtschaftlich genutzt. Durchzogen wird das Gelände vom Upstallgraben, der langfristig gemeinsam mit dem Laakegrünzug als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Die Landwirtschaftsfläche dehnt sich bis direkt an das Bahnkreuz aus. Neben dem hohen Naherholungswert für die Anwohner ist dieses Gebiet u. a. Lebensraum für gefährdete Vogelarten.

 

Im FNP von 1998 ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche und als gemischte und gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Hingegen bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und Freiraumnutzung, in diesem Teilbereich des Altbezirks Weissensee (WEI 1) bereits Defizite an wohnungs- bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 6 bzw. 7 ha.

 

Die Fläche wird deshalb im FNP als Grünfläche bzw. Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.

 

Zu 5. Moorlinse Buch (Bezirk Pankow):

 

Das Gebiet umfasst eine Fläche von rund 75 ha, davon beinhaltet die Moorlinse etwa 9 ha und gehört zum Niedermoorbereich der Pankeniederung im Nordosten Berlins. Dieses Areal ist ein nach § 26a Berliner Naturschutzgesetz geschütztes Biotop. In den letzten Jahren hat sich auf dem moorigen Untergrund ein wertvolles Biotop mit artenreicher Flora und Fauna entwickelt. Eine großflächige Verlandungszone mit natürlicher Vegetation umsäumt die Wasserfläche und dient vielen gefährdeten Vogelarten als Lebensraum bzw. wichtiges Brutgebiet.

 

Im FNP von 1998 ist diese Fläche hingegen als Wohnbaufläche und als gemischte Baufläche ausgewiesen.

 

Die Fläche wird deshalb im FNP als Grünfläche ausgewiesen.

 

Zu 6. Parkstadt Weißensee am Blankenburger Pflasterweg (Bezirk Pankow):

 

Das Gebiet umfasst eine Fläche von 244,5 ha und gehört zum Regionalpark Barnimer Feldmark im Nordosten Berlins, der sich u.a. die Pflege prägender Landschaftsstrukturen und den Erhalt von Kulturlandschaften zum Ziel gesetzt hat. Derzeit werden diese Flächen noch als extensive Acker- und Weideflächen genutzt. Außerdem dient dieses Gebiet den Anliegern zur Naherholung.

 


Die weitläufige und vielfältige Kulturlandschaft mit ihren Feldfluren, Wiesen und Brachen bietet Lebensraum für zahlreiche gefährdete Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten.

 

Im FNP von 1998 ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche und als gemischte Baufläche ausgewiesen. Hingegen bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und Freiraumnutzung, in diesem Teilbereich des Altbezirks Weißensee (WEI 1) bereits an wohnungs- bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 6 bzw. 7 ha.

 

Die Fläche wird deshalb im FNP als Grünfläche bzw. Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.

 

Zu 7. Lichterfelde-Süd (Bezirk Steglitz-Zehlendorf):

 

Das Gebiet umfasst eine Fläche von 82,3 ha und liegt im Süden Berlins. Diese Brachfläche ist geprägt durch eine teilweise sehr spärliche Pioniervegetation, aber auch durch Gehölze und temporäre Kleingewässer.

 

Bis zur Wende diente das Gelände als militärische Übungsfläche und hat heute herausragenden Wert für Naturschutz und Landschaftspflege. Aufgrund der Größe und Ungestörtheit der Fläche konnte sich hier eine artenreiche Vogel- und Insektenfauna ansiedeln. Eine Vielzahl temporärer, d. h. zeitweise trockenfallender Gewässer bietet dieses Areal insbesondere für gefährdete Amphibienarten einen idealen Lebensraum.

 

Im FNP von 1998 ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche mit marginaler Parkfläche sowie als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

 

 


Hingegen bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und Freiraumnutzung, in diesem Teilbereich des Altbezirks Steglitz (STE 3) Bereits an siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 45 ha.

 

Die Fläche wird deshalb im FNP als Grünfläche ausgewiesen.

 

Zu 8. Elisabethaue (Bezirk Pankow):

 

Die Fläche umfasst etwa 100 ha der Märkischen Kulturlandschaft am Stadtrand im Nordosten Berlins, die bisher vor allem als landwirtschaftliche Fläche genutzt wurde. Die Elisabethaue ist eine für Naturschutz und Landschaftspflege besonders bedeutende Freifläche. Sie dient als Nahrungsgebiet für gefährdete Vogelarten und hat eine wichtige stadtklimatische Bedeutung.

 

Im FNP von 1998 ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche W3/LP, Schulstandort mit räumlich zugeordneten Sportnutzungen sowie der Schillingweg als übergeordnete Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.

 

Hingegen bestehen nach dem Landschaftsprogramm, Teil Erholung und Freiraumnutzung, in diesem Teilbereich des Altbezirks Pankow (PAN 2) bereits Defizite an wohnungs- bzw. siedlungsnahen Grünflächen im Umfang von 3 bzw. 4 ha.

 

Die Wohnbaufläche W3/LP und der Schulstandort mit räumlich zugeordneten Sportnutzungen werden deshalb zugunsten des Erhalts dieses Bestandteils der Märkischen Kulturlandschaft als Landwirtschaftsfläche für die Erholung und Freiraumnutzung, sowie der unmittelbar angrenzende Schillingweg zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen nur als Verkehrsstraße ausgewiesen.

 

 

Berlin, den 30. Juni 2004


 

Dr. Klotz   Ratzmann   Hämmerling

und die übrigen Mitglieder der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq