Antrag

 

der Fraktion der FDP

 

 

Neuer Auftrieb für Berlins Flughäfen (2)

City-Airport Tempelhof

 

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, unter Beachtung der folgenden Anforderungen und Maßgaben die Voraussetzungen für die Entwicklung des Flughafens Tempelhof zu einem leistungsfähigen, wirtschaftlich tragfähigen und attraktiven City-Airport zu schaffen:

 

1.        Der Flughafen ist vorrangig dem Flugverkehr mit Maschinen bis zu 50 t Abfluggewicht sowie dem Bedarfsflugverkehr von privaten Unternehmen vorzubehalten. Die nördliche Start- und Landebahn sollte dem Rollverkehr vorbehalten bleiben und nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Reparaturen an der südlichen Bahn) für Starts und Landungen genutzt werden,

 

2.        Der Betreiber des Flughafens hat für die Flughafengebäude und -flächen ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept vorzulegen, das den betrieblichen Anforderungen eines City-Airports entspricht. Für den flugbetriebsbezogenen Teil ist in Abstimmung mit den Fluggesellschaften das Programm zur technischen und wirtschaftlichen Optimierung des Flughafenbetriebes und zur Ansiedlung flughafenaffiner Nutzungen festzulegen,

 

3.        Die städtebauliche Einbindung des Flughafens speziell im Bereich Platz der Luftbrücke/Mehringdamm ist zu verbessern. Der U-Bahnhof Platz der Luftbrücke ist in südliche Richtung an das Flughafengebäude heranzulegen,


 


4.     Das erforderliche Planungsrecht ist zu schaffen (u. a. Änderung des Flächennutzungsplans) und der Denkmalschutz soweit einzugrenzen, dass behutsame bauliche Ergänzungen der Anlage möglich sind.

 

Der Berliner Flughafen-Gesellschaft (BFG) ist die von ihr beantragte Schließung des Flughafens Tempelhof zu verweigern. Es ist zu klären, ob die BFG mit Einverständnis der Luftfahrtbehörde und unter Beibehaltung ihrer Verantwortung und Pflichten nach der Luftverkehrs-Zu­lassungsordnung die Durchführung des Betriebes im Wege der öffentlichen Ausschreibung auf eine Betreibergesellschaft übertragen kann. Ansonsten sind nach der Aufhebung der Be­triebsgenehmigung für den Flughafen Tegel die Anteile der dann nur noch für den Flughafen Tempelhof zuständigen BFG zu veräußern. Für diesen Fall hat daher eine Fusion der BFG mit der Flughafengesellschaft Berlin-Schönefeld (FBS) zu unterbleiben.

 

Begründung:

 

Ein „City-Airport“ Tempelhof würde für Berlin erhebliche Standortvorteile mit sich bringen und die Berliner Innenstadt direkt an das Luftverkehrsnetz anbinden. Dagegen hätte die Schließung des Flughafens enorme Kosten durch Gebäudeleerstand, Rückbaumaßnahmen und Altlastensanierungen zur Folge, für die letztlich der Steuerzahler aufkommen muss.


Eine wirtschafts- und haushaltspolitisch verantwortlich handelnde Verkehrspolitik für Berlin kommt daher an einer intensiveren, gezielten Nutzung des Flughafens Tempelhof nicht vorbei. Statt Steuern „konsumierende“ Nutzungen (Polizeipräsidium) müssen Steuern „produzierende“ Nutzungen angesiedelt werden.

 

Die Ansiedlung weiterer Fluggesellschaften sowie flughafenaffiner Nutzungen setzt allerdings ent­sprechende Festlegung der Politik im Sinne dieses Antrags voraus. Denn die derzeitigen „roten Zahlen“ des Flughafens sind das Ergebnis mangelhafter Bewirtschaftung der Gesamtanlage und des politisch motivierten Schließungsvorhabens. Um die Ansiedlung von Unternehmen zu erleichtern und die Wirtschaftlichkeit der Gesamtanlage zu verbessern, müssen Entwicklungsspielräume eröffnet werden. Die städtebauliche Situation vor allem am Platz der Luftbrücke ist unzureichend, die Direktanbindung des Flughafens an die vorhandene U-Bahn-Linie möglich.

 

Die beantragte „faktische“ Schließung des Flughafens ändert an der Betriebsgenehmigung und Betriebspflicht der BFG in Tempelhof rechtlich nichts. Die förmliche Beendigung der Betriebsgenehmigung und der daran gebundenen Betriebspflicht wäre mit einem einaufwändigen Verfahren verbunden, dessen Ausgang derzeit ungewiss ist. Da die BFG den Flughafen gleichwohl „dicht machen“ will, sind für dessen Erhalt rechtlich tragfähige Alternativlösungen zu finden.

 

Berlin, den 22. Juli 2003

 

 

Dr. Lindner   v. Lüdeke   Schmidt

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

 


 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq