Antrag

der Fraktion der FDP

 

Pro Berlin und Brandenburg (3)
Weniger Bürokratie in der Landesplanung und mehr Zusammenarbeit
auf regionaler und kommunaler Ebene

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert, sich in Vorbereitung der Länderfusion für den Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Brandenburg einzusetzen und hierzu

 

1.        Den im Jahr 1995 zwischen beiden Ländern abgeschlossenen „Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag)“ hinsichtlich folgender Punkte neu zu verhandeln:

 

·         In Artikel 13 Abs. 2 sollen von der so genannten Landesplanerischen Anfrage Berliner Bebauungspläne ausgenommen werden, die den Zielen des Flächennutzungsplans Berlin entsprechen.

 

·         In Artikel 16 soll ergänzend bestimmt werden, dass der Abs. 1 keine Anwendung auf Planungen oder Maßnahmen findet, die den regionalplanerischen Festlegungen des Flächennutzungsplans Berlin entsprechen oder widersprechen.

 

·         In Artikel 23 soll ergänzend bestimmt werden, dass in einem Zusatzvertrag Regelungen über die Zusammenarbeit in der Regionalplanung und über die nachbar kommunale Zusammenarbeit in der räumlichen Planung vereinbart werden können. Der III. Abschnitt/Artikel 11mit Regelungen zur Regionalplanung soll aufgehoben werden.


 


2.     Mit Brandenburg in Verhandlungen über den Abschluss eines Zusatzvertrages nach Nr. 1, 3. Punkt, einzutreten, der auf folgende Regelungen abzielt:

 

1.     Zusammenarbeit in der Regionalplanung

 

Bezugsebene für die Zusammenarbeit auf regionalplanerischer Ebene sind wie bisher die Regionalpläne in Brandenburg und der Flächennutzungsplan Berlin (hinsichtlich der regionalplanerisch bedeutsamen Darstellungen). Die Zusammenarbeit soll in einem „neuen“ Regionalplanungsrat erfolgen, der sich in ausgewogener Weise insbesondere aus Vertretern der Träger der Regionalplanung in Brandenburg, der für die Flächennutzungsplanung zuständigen Senatsverwaltung und der Kommunalen Nachbarschaftsforen (siehe unten 2.) zusammensetzt. Er soll einen Ständigen Arbeitsausschuss bilden und haushalts-mäßig von der Gemeinsamen Landespla-nungsabteilung (GL) unabhängig sein.

 

Der Regionalplanungsrat soll außer den Aufgaben des bisherigen Regionalplanungsrats für regionalplanerisch bedeutsame Vorhaben und Maßnahmen oder für Teilräume des engeren Verflechtungsraums Brandenburg-Berlin gemeinsame Regionale Strukturkonzepte erarbeiten können, die bei der Aufstellung, Änderung und Fortschreibung der Landesentwicklungspläne, der Regionalpläne in Brandenburg und des Flächennutzungsplans Berlin zu berücksichtigen sind. Die Konzepte sollen auch der Vorbereitung und Realisierung von Regionalparks bzw. Regionalparkprojekten im Einvernehmen mit ihren Trägern dienen.

 

2.     Kommunale Zusammenarbeit in der räumlichen Planung

 

Die bestehende informelle Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene zwischen Brandenburg und Berlin im Rahmen der Kommunalen Nachbarschaftsforen (Arbeitsgemeinschaften Nord, Süd, Ost und West) ist vertraglich zu verankern und in geeigneter Weise mit der Arbeit des Regionalplanungsrats zu verbinden. In den Arbeitsgemeinschaften sollen in ausgewogener Weise insbesondere Vertreter der Landkreise/der Stadt Potsdam, der Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie der Berliner Außenbezirke vertreten sein. Die Nachbarschaftsforen sollen eine gemeinsame


Geschäftsstelle und Geschäftsordnung vereinbaren.

 

Die Arbeitsgemeinschaften sollen unterrichtet werden über

 

a)       die Aufstellung und nachbar kommunal bedeutsame Änderung sowie Fortschreibung der Regionalpläne und des Flächennutzungsplans Berlin,

b)       Nachbar kommunal bedeutsame Bauleitpläne und sonstige Planungen und Maßnahmen,

c)       Verfahren nach den Artikeln 10, 14 und 16 des Landesplanungsvertrages.

 

Die Arbeitsgemeinschaften sollen in ihren Teilräumen Strukturkonzepte in Auftrag geben können, aber auch an der Erarbeitung Regionaler Strukturkonzepte beteiligt werden.

 

3.     „Entwicklungs- und Experimentierklausel“

 

In einer „Entwicklungs- und Experimentierklausel“ ist der weitere Ausbau der Zusammenarbeit auf regionaler und kommunaler Ebene rechtlich abzusichern, z. B. hinsichtlich gemeinsamer Beschlussfassungen, gemeinsamer Finanzierungen und des Ausbaus von Institutionen. Schon im Vorfeld der Länderfusion sollen tragfähige Instrumente und Einrichtungen der Kooperation auf kommunaler und regionaler Ebene entwickelt werden, auf die zur Fusion zurückgegriffen werden kann..

 

 

Begründung

 

Der zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg 1995 abgeschlossene Landesplanungsvertrag weist Mängel auf, die es zügig zu beheben gilt. Ferner sollte der Landesplanungsvertrag - auch im Hinblick auf die Länderfusion - durch einen weiteren Staatsvertrag ergänzt werden. Im Einzelnen:

 

Zu 1.:

 

Die Berliner Bebauungspläne werden von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) auch dann auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung überprüft, wenn seitens Berlin bereits festgestellt wurde, dass sie mit dem Flächennutzungsplan Berlin übereinstimmen. Diese aufwändige Kontrolle ist überflüssig, da der Flächennutzungsplan in seiner jeweils rechtswirksamen Fassung mit den landesplanerischen Zielen übereinstimmt. Zumindest in den meisten Flächenstaaten ist


daher eine entsprechende Plankontrolle längst abgeschafft worden.

 

Die GL führt Raumordnungsverfahren für Vorhaben auch dann durch, wenn deren Vereinbarkeit mit den Zielen der räumlichen Planung bereits anhand des Flächennutzungsplans Berlin festgestellt werden kann. Bei gegebener Vereinbarkeit mit den Zielen des Flächennutzungsplans sollte aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und Kosteneinsparung keine zusätzliche Prüfung der Zielkonformität durch ein (landesplanerisches) Raumordnungsverfahren stattfinden.

 

Zu 2.:

 

Die Regelungen im Landesplanungsvertrag zur Regionalplanung haben sich zum Teil nicht bewährt. In Artikel 11 Abs. 1 wurde zwar eine Regionale Planungskonferenz vereinbart, die allerdings nie getagt haben soll. Die Arbeit des Regionalplanungsrates (Abs. 2) soll faktisch zum Erliegen gekommen sein. Der hiesige Raum gehört zu den wenigen Ballungsräumen in Deutschland, die über keine auf Gemeindeebene institutionalisierte regionale Zusammenarbeit und über keine gemeinsame Regionalplanung verfügen (die Regionalplanungsregionen in Brandenburg erfassen nicht Berlin). Es handelt sich hier um einen eklatanten Standortnachteil, der schleunigst überwunden werden muss. Die Zusammenarbeit auf regionalplanerischer Ebene ist daher auf eine neue staatsvertragliche Grundlage zu stellen.


Die Berliner Außenbezirke und Nachbarlandkreise/-gemeinden haben auf eigene Initiative vier Kommunale Nachbarschaftsforen/Arbeitsgemein-schaften (AG’s) gebildet, die der gegenseitigen Verständigung über Planungsfragen dienen. Die Zusammenarbeit zwischen Berlin und seinen Nachbargemeinden bzw. -Landkreisen ist auf diesen informellen Rahmen beschränkt. Mangels staats-vertraglicher Grundlage sind die Foren in ihren Wirkungsmöglichkeiten eingeschränkt.

 

Das Vertragskonzept zielt darauf ab, die Zusammenarbeit in der räumlichen Planung auf regionaler und kommunaler Ebene auf eine gesicherte und breitere Grundlage zu stellen, wobei das Gewicht stärker auf die kommunale Seite gelegt wird. Das Konzept dient zugleich der Vorbereitung der Länderfusion, denn zu diesem Zeitpunkt sollten funktionsfähige oder zumindest aussichtsreiche Formen und Institutionen der Zusammenarbeit vorliegen. In diesem Zusammenhang wird auch eine gemeinsame Regionalplanung von Bedeutung sein. Die GL als Landesbehörde sollte dementsprechend zurückgenommen werden, denn eine der gemeindlichen und regionalen Ebene „vorgesetzte“ Landesplanungsbehörde ist erfahrungsgemäß nicht in der Lage, die auf regionaler Ebene wirksamen Interessen der kommunalen Akteure zu einem tragfähigen Ausgleich zu bringen.

 

 

 

 

Berlin, den 16. September 2003


 

 

Dr. Lindner   Dr. Augstin   Schmidt

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq