Antrag
der Fraktion der FDP
Pro
Berlin und Brandenburg (3)
Weniger Bürokratie in der Landesplanung und mehr Zusammenarbeit
auf regionaler und kommunaler Ebene
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat
wird aufgefordert, sich in Vorbereitung der Länderfusion für den Ausbau der Zusammenarbeit
mit dem Nachbarland Brandenburg einzusetzen und hierzu
1.
Den im Jahr 1995
zwischen beiden Ländern abgeschlossenen „Vertrag über die Aufgaben und
Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen
den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag)“ hinsichtlich folgender
Punkte neu zu verhandeln:
·
In Artikel 23 soll
ergänzend bestimmt werden, dass in einem Zusatzvertrag Regelungen über die Zusammenarbeit
in der Regionalplanung und über die nachbar kommunale Zusammenarbeit in der
räumlichen Planung vereinbart werden können. Der III. Abschnitt/Artikel 11mit
Regelungen zur Regionalplanung soll aufgehoben werden.
2. Mit Brandenburg in Verhandlungen über den Abschluss eines Zusatzvertrages nach Nr. 1, 3. Punkt, einzutreten, der auf folgende Regelungen abzielt:
Bezugsebene für die Zusammenarbeit auf regionalplanerischer Ebene sind wie bisher die Regionalpläne in Brandenburg und der Flächennutzungsplan Berlin (hinsichtlich der regionalplanerisch bedeutsamen Darstellungen). Die Zusammenarbeit soll in einem „neuen“ Regionalplanungsrat erfolgen, der sich in ausgewogener Weise insbesondere aus Vertretern der Träger der Regionalplanung in Brandenburg, der für die Flächennutzungsplanung zuständigen Senatsverwaltung und der Kommunalen Nachbarschaftsforen (siehe unten 2.) zusammensetzt. Er soll einen Ständigen Arbeitsausschuss bilden und haushalts-mäßig von der Gemeinsamen Landespla-nungsabteilung (GL) unabhängig sein.
Der Regionalplanungsrat soll außer den
Aufgaben des bisherigen Regionalplanungsrats für regionalplanerisch bedeutsame
Vorhaben und Maßnahmen oder für Teilräume des engeren Verflechtungsraums
Brandenburg-Berlin gemeinsame Regionale Strukturkonzepte erarbeiten können, die
bei der Aufstellung, Änderung und Fortschreibung der Landesentwicklungspläne,
der Regionalpläne in Brandenburg und des Flächennutzungsplans Berlin zu
berücksichtigen sind. Die Konzepte sollen auch der Vorbereitung und Realisierung
von Regionalparks bzw. Regionalparkprojekten im Einvernehmen mit ihren Trägern
dienen.
Die bestehende informelle Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene zwischen Brandenburg und Berlin im Rahmen der Kommunalen Nachbarschaftsforen (Arbeitsgemeinschaften Nord, Süd, Ost und West) ist vertraglich zu verankern und in geeigneter Weise mit der Arbeit des Regionalplanungsrats zu verbinden. In den Arbeitsgemeinschaften sollen in ausgewogener Weise insbesondere Vertreter der Landkreise/der Stadt Potsdam, der Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie der Berliner Außenbezirke vertreten sein. Die Nachbarschaftsforen sollen eine gemeinsame
Geschäftsstelle und Geschäftsordnung vereinbaren.
Die Arbeitsgemeinschaften sollen unterrichtet werden über
a)
die Aufstellung und
nachbar kommunal bedeutsame Änderung sowie Fortschreibung der Regionalpläne und
des Flächennutzungsplans Berlin,
b)
Nachbar kommunal
bedeutsame Bauleitpläne und sonstige Planungen und Maßnahmen,
c)
Verfahren nach den
Artikeln 10, 14 und 16 des Landesplanungsvertrages.
Die Arbeitsgemeinschaften sollen in ihren Teilräumen Strukturkonzepte in Auftrag geben können, aber auch an der Erarbeitung Regionaler Strukturkonzepte beteiligt werden.
In einer „Entwicklungs- und Experimentierklausel“ ist der weitere
Ausbau der Zusammenarbeit auf regionaler und kommunaler Ebene rechtlich
abzusichern, z. B. hinsichtlich gemeinsamer Beschlussfassungen,
gemeinsamer Finanzierungen und des Ausbaus von Institutionen. Schon im Vorfeld
der Länderfusion sollen tragfähige Instrumente und Einrichtungen der Kooperation
auf kommunaler und regionaler Ebene entwickelt werden, auf die zur Fusion zurückgegriffen
werden kann..
Der zwischen
den Ländern Berlin und Brandenburg 1995 abgeschlossene Landesplanungsvertrag
weist Mängel auf, die es zügig zu beheben gilt. Ferner sollte der
Landesplanungsvertrag - auch im Hinblick auf die Länderfusion - durch einen
weiteren Staatsvertrag ergänzt werden. Im Einzelnen:
Zu 1.:
Die Berliner Bebauungspläne werden von
der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) auch dann auf ihre Übereinstimmung
mit den Zielen der Landesplanung überprüft, wenn seitens Berlin bereits
festgestellt wurde, dass sie mit dem Flächennutzungsplan Berlin übereinstimmen.
Diese aufwändige Kontrolle ist überflüssig, da der Flächennutzungsplan in
seiner jeweils rechtswirksamen Fassung mit den landesplanerischen Zielen übereinstimmt.
Zumindest in den meisten Flächenstaaten ist
daher eine entsprechende Plankontrolle längst abgeschafft
worden.
Die GL führt
Raumordnungsverfahren für Vorhaben auch dann durch, wenn deren Vereinbarkeit
mit den Zielen der räumlichen Planung bereits anhand des Flächennutzungsplans
Berlin festgestellt werden kann. Bei gegebener Vereinbarkeit mit den Zielen des
Flächennutzungsplans sollte aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und
Kosteneinsparung keine zusätzliche Prüfung der Zielkonformität durch ein
(landesplanerisches) Raumordnungsverfahren stattfinden.
Zu 2.:
Die
Regelungen im Landesplanungsvertrag zur Regionalplanung haben sich zum Teil
nicht bewährt. In Artikel 11 Abs. 1 wurde zwar eine Regionale Planungskonferenz
vereinbart, die allerdings nie getagt haben soll. Die Arbeit des
Regionalplanungsrates (Abs. 2) soll faktisch zum Erliegen gekommen sein. Der
hiesige Raum gehört zu den wenigen Ballungsräumen in Deutschland, die über
keine auf Gemeindeebene institutionalisierte regionale Zusammenarbeit und über
keine gemeinsame Regionalplanung verfügen (die Regionalplanungsregionen in
Brandenburg erfassen nicht Berlin). Es handelt sich hier um einen eklatanten
Standortnachteil, der schleunigst überwunden werden muss. Die Zusammenarbeit
auf regionalplanerischer Ebene ist daher auf eine neue staatsvertragliche
Grundlage zu stellen.
Die Berliner Außenbezirke und Nachbarlandkreise/-gemeinden haben auf eigene Initiative vier Kommunale Nachbarschaftsforen/Arbeitsgemein-schaften (AG’s) gebildet, die der gegenseitigen Verständigung über Planungsfragen dienen. Die Zusammenarbeit zwischen Berlin und seinen Nachbargemeinden bzw. -Landkreisen ist auf diesen informellen Rahmen beschränkt. Mangels staats-vertraglicher Grundlage sind die Foren in ihren Wirkungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Das
Vertragskonzept zielt darauf ab, die Zusammenarbeit in der räumlichen Planung
auf regionaler und kommunaler Ebene auf eine gesicherte und breitere Grundlage
zu stellen, wobei das Gewicht stärker auf die kommunale Seite gelegt wird. Das
Konzept dient zugleich der Vorbereitung der Länderfusion, denn zu diesem
Zeitpunkt sollten funktionsfähige oder zumindest aussichtsreiche Formen und
Institutionen der Zusammenarbeit vorliegen. In diesem Zusammenhang wird auch
eine gemeinsame Regionalplanung von Bedeutung sein. Die GL als Landesbehörde
sollte dementsprechend zurückgenommen werden, denn eine der gemeindlichen und
regionalen Ebene „vorgesetzte“ Landesplanungsbehörde ist erfahrungsgemäß nicht
in der Lage, die auf regionaler Ebene wirksamen Interessen der kommunalen
Akteure zu einem tragfähigen Ausgleich zu bringen.
Berlin,
den 16. September 2003
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Dr. Lindner Dr. Augstin Schmidt und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP |
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq