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Drucksache 15 / 2870 |
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15. Wahlperiode |
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der Fraktion der CDU |
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BSR-Gebührenskandal muss ein Einzelfall bleiben:
Gesetz über Gebühren und Beiträge modernisieren! |
Das
Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 zu überarbeiten und dem
Abgeordnetenhaus bis zum 30. November 2004 einen Gesetzesentwurf vorzulegen,
der insbesondere auch folgende Punkte berücksichtigt:
·
Alle
Gebührentatbestände sind im Rechnungswesen der betroffenen Einrichtungen als
Kostenträger abzubilden;
·
die
Bagatellgrenze für Über- bzw. Unterdeckungen von Tarifkalkulationen wird
gesetzlich auf maximal 5% festgelegt;
·
die
Gebührentatbestände werden obligatorisch jährlich hinsichtlich des Kostendeckungsgrades
überprüft;
·
bei
Überschreiten der Bagatellgrenze sind Nachkalkulationen und
Gebührenerstattungen obligatorisch binnen 3 Monaten nach Feststellung verbindlich
vorzunehmen.
Begründung:
Gebühren sind öffentlich rechtliche Abgaben. Das Kostendeckungsprinzip
des Gebührenrechts besagt, dass die Gebühren auf Grundlage der Kosten für die
staatliche Leistung zu bemessen sind. Unabhängig von ihrer Rechtsform
unterliegen auch Unternehmen, die z.B. Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen,
dem Gebührenrecht, auch wenn die Beziehung zum Schuldner ganz oder teilweise
privatrechtlich ausgestaltet ist. Damit soll vermieden werden, dass sich der
Staat in das Privatrecht flüchtet, um seine Monopolstellung auf Kosten der Bürger
wirtschaftlich auszunutzen.
Die Vorgänge unter dem Stichwort „Gebührenskandal BSR“ haben gezeigt,
dass hinsichtlich des Gebührenmanagements in Berlin erhebliche Defizite bestehen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Defizite einerseits erhebliche
Belastungen für den Gebührenschuldner zur Folge haben, in dem weit über die
Kostendeckung hinaus Gebührenforderungen erhoben werden, andererseits kann auch
nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Verwaltungsstellen defizitär arbeiten
müssen, weil die Gebührensätze unterhalb des Kostendeckungsgrads liegen.
Das ursprüngliche Gesetz stammt aus dem Jahr 1957 und enthält
beispielsweise in § 20 eine Verweisung auf die Reichsabgabenordnung, die
bereits vor 30 Jahren aufgehoben wurde. Es ist dringend modernisierungsbedürftig.
Die CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin fordert daher den
Senat auf, ein zeitgemäßes, den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechendes
Gebührenmanagement einzuführen. Grundlage ist die Erfassung von Kosten und
Mengen (Gebührentatbestände) auf entsprechenden Kostenträgern. Da alle Gebührenhaushalte
über ein internes Rechnungswesen verfügen, das die Abbildung der Gebührentatbestände
ermöglicht, ist dies kurzfristig auch umsetzbar.
Wenn auf der Basis der Kostenrechnung Kosten und Mengen erfasst werden
können, können auch die tatsächlichen Stückkosten mit den Gebührensätzen
nachprüfbar abgeglichen werden. Auf dieser Grundlage wären dann
Nachkalkulationen durchzuführen und ggf. Erstattungen vorzunehmen.
Berlin, den 25. Mai 2004
Zimmer,
Wellmann, Reppert
und
die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq