Drucksache 15 / 2870

 

 

15. Wahlperiode

 


 

 

 


Antrag

 

der Fraktion der CDU

 

BSR-Gebührenskandal muss ein Einzelfall bleiben: Gesetz über Gebühren und Bei­träge modernisieren!

 

 

 


Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert, das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 zu überarbeiten und dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. November 2004 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der insbesondere auch fol­gende Punkte berücksichtigt:

·         Alle Gebührentatbestände sind im Rechnungswesen der betroffenen Einrichtungen als Kostenträger abzubil­den;

·         die Bagatellgrenze für Über- bzw. Unterdeckungen von Tarifkalkulationen wird gesetzlich auf maximal 5% festgelegt;

·         die Gebührentatbestände werden obligatorisch jähr­lich hinsichtlich des Kostendeckungsgrades über­prüft;

·         bei Überschreiten der Bagatellgrenze sind Nachkalku­lationen und Gebührenerstattungen obligato­risch binnen 3 Monaten nach Feststellung ver­bindlich vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Gebühren sind öffentlich rechtliche Abgaben. Das Kosten­deckungsprinzip des Gebührenrechts besagt, dass die Gebühren auf Grundlage der Kosten für die staatliche Leistung zu bemessen sind. Unabhängig von ihrer Rechts­form unterliegen auch Unternehmen, die z.B. Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen, dem Gebührenrecht, auch wenn die Beziehung zum Schuldner ganz oder teil­weise privatrechtlich ausgestaltet ist. Damit soll vermie­den werden, dass sich der Staat in das Privatrecht flüchtet, um seine Monopolstellung auf Kosten der Bürger wirtschaft­lich auszunutzen.

 

Die Vorgänge unter dem Stichwort „Gebührenskandal BSR“ haben gezeigt, dass hinsichtlich des Gebührenmana­gements in Berlin erhebliche Defizite be­stehen. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Defizite einerseits erhebliche Belastungen für den Gebühren­schuldner zur Folge haben, in dem weit über die Kostendeckung hinaus Gebührenforderungen erhoben werden, andererseits kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Verwaltungsstellen defizitär arbei­ten müssen, weil die Gebührensätze unterhalb des Kosten­deckungsgrads liegen.

 

Das ursprüngliche Gesetz stammt aus dem Jahr 1957 und enthält beispielsweise in § 20 eine Verweisung auf die Reichsabgabenordnung, die bereits vor 30 Jahren aufgeho­ben wurde. Es ist dringend modernisierungsbedürf­tig.

 

Die CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin fordert daher den Senat auf, ein zeitgemäßes, den ver­fassungsrechtlichen Vorgaben entsprechendes Gebührenma­nagement einzuführen. Grundlage ist die Erfassung von Kosten und Mengen (Gebührentatbe­stände) auf entsprechenden Kostenträgern. Da alle Gebüh­renhaushalte über ein internes Rechnungswesen verfügen, das die Abbildung der Gebührentatbestände ermöglicht, ist dies kurzfristig auch umsetzbar.

 

Wenn auf der Basis der Kostenrechnung Kosten und Mengen erfasst werden können, können auch die tatsäch­lichen Stückkosten mit den Gebührensätzen nachprüfbar abgeglichen werden. Auf dieser Grundlage wären dann Nachkalkulationen durchzuführen und ggf. Erstattungen vorzunehmen.

 

Berlin, den 25. Mai 2004

 

 

 

Zimmer, Wellmann, Reppert

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq