Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Schlussfolgerungen
aus dem Evaluationsbericht zum Quartiersmanagement
und
künftige Programmumsetzung
Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Schlussfolgerungen aus dem Evaluationsbericht
zum Quartiersmanagement und künftige Programmumsetzung
1) Vorbemerkung
Das Quartiersmanagement wurde mit dem Ziel eingeführt, Stadtteile
aufzuwerten, für die besonders problematische sozial-räumliche Entwicklungen
(„Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf“) ermittelt worden sind. Mit dem
Instrument des Quartiersmanagements wird in Berlin das Bund-Länder-Programm
„Soziale Stadt“ umgesetzt.
Quartiersmanagement als integriertes, ressortübergreifendes
Stadtteilverfahren ist quartiersbezogen, prozesshaft und bewohnerorientiert.
Entsprechend der Komplexität von Problemlagen in diesen Stadtteilen soll das
Quartiersmanagement eine integrierte Entwicklung einleiten, die von mehreren
Ansatzpunkten ausgeht: In koordinierter Weise sollen die lokalen sozialen,
wirtschaftlichen, städtebaulichen, infrastrukturellen, ökologischen und gesundheitlichen
Problemfelder im Stadtteil bearbeitet werden. Dazu soll das Quartiersmanagement
prozesshaft eine Integration und Vernetzung aller Strategien und Aktivitäten
auf der lokalen Ebene anregen. Die Bewohner sollen aktiv einbezogen und
selbstständig Handelnde der Quartiersentwicklung
werden („empowerment“). Mit dem Quartiersmanagement soll der Verfahrensgrundsatz
des „bottom-up“ in der Stadtteilentwicklung verankert werden, was gleichzeitig
auch den Zielsetzungen der Lokalen Agenda 21 entspricht.
Wirkungsanalyse
und Erfolgskontrolle gehören zu den wichtigsten Instrumenten einer fundierten
Effizienzüberprüfung eingesetzter Förderprogramme. Darüber hinaus sollen vor
dem Hintergrund der gesammelten Erkenntnisse notwendige Verfahrenskorrekturen
bezüglich der Programmsteuerung und Programmabwicklung benannt und in
entsprechendes Handeln umgesetzt werden.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat
deshalb das in Berlin ab 1999 durchgeführte Modellprogramm Quartiersmanagement
(QM) hinsichtlich seiner Zielsetzung sowie seiner Förder- und
Verfahrensstrukturen einer externen gutachterlichen Betrachtung unterzogen
(Evaluation). Ein Zwischenbericht, in dem erste Bewertungen zu Zielsetzungen
und Strukturen des Quartiersmanagementverfahrens in Berlin vorgenommen wurden,
ist dem Abgeordnetenhaus mit Drs. Nr. 14/1526 vom 06.09.2001 vorgelegt worden.
Der
nun vorliegende Evaluationsschlussbericht des Gutachters (siehe Anlage 1: "Evaluation des Berliner
Quartiersmanagements in der Pilotphase 1999 - 2002 - Zusammenfassung und
Schlussfolgerungen") bündelt die Ergebnisse einer zweijährigen Untersuchung
der Pilotphase des Modellprogramms Quartiersmanagement. Die Schwerpunkte des Berichtes
sind:
- die Analyse und Bewertung des Berliner Quartiersmanagementverfahrens mit Ziel- analyse, Prozess- und Verfahrensevaluati- on, Erfolgskontrolle;
-
die daraus abgeleiteten Handlungsempfeh- lungen, die aus Sicht des beauftragten Gut- achters zur weiteren Qualifizierung des Berliner Quartiersmanagements beitragen.
2) Ergebnisse der Evaluation
a) Methodik
Im Evaluationsbericht heißt es dazu (vgl. Kap. I, 1. und
2.1):
„Mit dem Programm Quartiersmanagement[1]
hat das Land Berlin seit dem Jahr 1999 ein neues Instrument zur Entwicklung und
Stabilisierung sozial problematischer Stadtteile eingerichtet. In den zunächst
15 Gebieten – seit dem Januar 2002 kamen zwei weitere Gebiete hinzu – wurden
sogenannte Quartiersmanagement-Teams eingesetzt, die über einen Vertrag direkt
an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angebunden sind. Diese im Kern mit
Fachleuten (z.B. Stadtplaner, Sozialplaner, Wirtschaftsförderer,
Beschäftigungsträger) besetzten Teams haben die Aufgabe, entsprechend der
jeweils spezifischen Probleme Handlungskonzepte zu entwerfen, Maßnahmen zu
initiieren und sowohl die Bezirksverwaltung als auch andere Vor-Ort-Akteure für
ein problemorientiertes Handeln zu gewinnen. Um die Zusammenarbeit mit den
Bezirken zu erleichtern, ist in fast allen Fällen ein so genannter
Bezirkskoordinator, d. h. ein ausgewählter Mitarbeiter der Bezirksverwaltung in
das Team integriert. Die Quartiersmanagement-Teams und viele der durch sie
initiierten Maßnahmen und Projekte wurden teilweise aus dem Landeshaushalt
selbst sowie zu einem erheblichen Teil aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale
Stadt“ und dem Regionalen Entwicklungsfonds der EU (EFRE) finanziert (Kofinanzierung).
Seit
Herbst 2000 wird das Berliner Quartiersmanagement-Verfahren evaluiert. Der
umfassende Ansatz der Evaluation des Berliner Verfahrens, das durch das
Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ Entsprechungen auch in anderen
Bundesländern hat, ist bundesweit einmalig. Die Evaluation umfasst die auf
Landes- und Quartiersebenen entwickelte Zielsetzung (Zielanalyse), die
Integration des Verfahrens in die Landesverwaltung sowie in die Bezirksverwaltungen,
alle im Zusammenhang mit dem Quartiersmanagement entwickelten speziellen Verfahrensweisen
und deren Umsetzung in der Praxis, die Arbeit der Quartiersmanagement-Teams vor
Ort inklusive ihrer Zusammenarbeit mit anderen wichtigen im Quartier tätigen
Akteuren (Verfahrensanalyse) und beinhaltet ebenfalls erstmalig den Versuch,
die Wirkungen eines integrierten Stadtteilentwicklungsverfahrens zu erfassen
und zu bewerten (Wirkungsanalyse).
Ziel
der Evaluation ist es u. a., das Verfahren bereits während seiner
Implementierung zu optimieren und auf strukturelle Probleme hinzuweisen.
Darüber hinaus gilt es die Frage zu beantworten, inwieweit das Quartiersmanagement
in seiner jetzigen oder in einer veränderten Form generell geeignet ist, die im
Zusammenhang mit zunehmender Segregation verstärkt auftretenden sozialen
Probleme in den Stadtteilen zumindest teilweise zu mindern. Dies gilt vor allem
vor dem Hintergrund knapper werdender öffentlicher Mittel und einer sich
grundsätzlich wandelnden Aufgabenteilung zwischen den Bezirken und der
Landesverwaltung[2].
b) Ergebnisse
Die
Gutachter stellen fest (vgl. dazu Kap. I.2.1):
„Das Programm Quartiersmanagement ist
grundsätzlich dazu geeignet, in einem zentralen und zunehmend bedeutendem
Politikfeld (Soziale Stadtentwicklung) effizient und wirkungsvoll bestehenden
Defiziten zu begegnen. Diese Defizite sind zum Teil durch Maßnahmen, die im
Rahmen der Pilotphase entwickelt und umgesetzt wurden und werden, kompensiert
worden bzw. zu kompensieren. Gemessen an
der Laufzeit des Programms und den zur Verfügung stehenden Ressourcen sind die
bislang erzielten Erfolge beachtlich, was neben dem zusätzlichen Mitteleinsatz
nicht zuletzt auf die neue Organisationsstruktur – insbesondere auf die
intensive Arbeit der Quartiersmanager selbst – zurückzuführen ist. Neben
der Verbesserung der Lebensbedingungen in besonders belasteten Stadtteilen ist
die Integration sozialer Themen und Aufgaben in das Verfahren ein zentraler
Bestandteil des Programms. Hierunter fallen verschiedene Ziele, die unter dem
Oberbegriff „Verbesserung der Lebenschancen“ zusammengefasst werden können –
unter ihnen nehmen Bildung, Ausbildung und Integration eine zentrale Rolle ein.
Erfolge in diesen Politikfeldern sind nicht kurzfristig zu erzielen oder zu
messen. Es ist jedoch eindeutig, dass sich die Quartiersmanager und die mit
ihnen kooperierenden Verwaltungsteile dieser Themen angenommen haben, dass
funktionierende Ansätze entwickelt wurden und in vielen Fällen eine verbesserte
Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Leistungsträger initiiert ist.“
Sowie (vgl. Kap. I.2.1):
„Vor dem Hintergrund, dass die Folgen zunehmender
Segregation in der Stadt und die Folgen einer ungleichen Chancenverteilung in
der Gesellschaft tendenziell eher gravierender werden, kommt einem integrierten
Entwicklungsprogramm wie das Quartiersmanagement auch in Zukunft eine zentrale
Rolle in der Berliner Politik insgesamt zu. Es ist zu erwarten, dass über
geeignete Maßnahmen langfristig Transferleistungen eingespart werden können,
auch wenn dies derzeit noch nicht im einzelnen nachzuweisen ist.
Das Programm Quartiersmanagement sollte
daher unseres Erachtens fortgesetzt, optimiert und verstetigt werden. Eine
weitere Bereitstellung ausreichender Ressourcen für das Programm halten wir
auch vor dem Hintergrund der vorhandenen Sparzwänge für geboten.“
Stellungnahme Senat:
Unter der expliziten Zielsetzung der Optimierung des
Berliner Quartiersmanagements während des laufenden Verfahrens werden durch die
Gutachter im Evaluationsbericht die wesentlichen Verfahrensgrundsätze und deren
Umsetzung durch die Beteiligten bewertet und konkrete Handlungsempfehlungen zur
Verbesserung gegeben. Die Bewertung erfolgte dabei explizit unter den
Fragestellungen der Effizienz der Verfahrensgrundsätze wie der durch das
Quartiersmanagement eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen. Dabei ist
darauf hinzuweisen, dass der Fokus der Evaluation auf einer analytischen
Betrachtung des Gesamtverfahrens lag und keine vergleichende Bewertung der
einzelnen Quartiersmanagementgebiete untereinander umfasst.
Die
Gutachter stellen fest, dass die Bezirke sich das Quartiersmanagement
zu eigen gemacht haben (vgl. Kap. I,
2.3.1):
„Positive Ergebnisse sind
in vielen Fällen auf der Bezirksebene zu verzeichnen. Trotz der anfänglichen
Bedenken der Bezirke gegen das direkt von der Senatsverwaltung gesteuerte Verfahren
konnte in den überwiegenden Fällen durch die bezirkliche Lenkungsrunde eine gut
funktionierende Arbeitsebene zwischen Quartiersmanagement-Team und der Bezirksverwaltung
entwickelt werden. Über die Bezirkskoordinatoren, sowie über direkte Kontakte der Quartiersmanagement-Teams in die
Verwaltungen wurden die Bezirke in die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse
einbezogen.“
Dabei
werden gute Ansätze der Kooperation festgestellt:
„In allen Gebieten funktioniert der
integrative Ansatz auf der Ebene der einzelnen Maßnahmen. Von Seiten der
Bezirke und ihrer Fachämter wird das Verfahren überwiegend positiv bewertet,
weil initiiert durch die Quartiersmanagement-Teams ein ämterübergreifendes Zusammenarbeiten
erprobt und Maßnahmen umgesetzt werden, die den Zielen und Interessen der
Bewohner entsprechen.“
Stellungnahme
Senat:
Beispielhaft
für gute Ansätze der Kooperation ist die begonnene positive Zusammenarbeit zwischen
QM-Teams und Stadtteilzentren. Stadtteilzentren und QM-Teams ergänzen sich
trotz unterschiedlicher Ansatzweisen jeweils dort, wo sich Aktionsräume überlagern.
Am Beispiel der Schulen
wird von den Gutachtern festgestellt (vgl. Kap. I, 2.3.1):
„Die Schulen, bei
denen die Zusammenarbeit mit den Quartiersmanagement-Teams in der Zwischenzeit
intensiver verläuft, haben sich nach und nach stärker für das Quartier
geöffnet. Sie verstehen sich aufgrund der Konfrontation mit einem Kernproblem
der Nachbarschaften (unterdurchschnittliche Ausbildung und Ausbildungsfähigkeit
von Kindern und Jugendlichen) als zentrale Integrationsinstitutionen. Sie sind
die Orte, über die man einen Zugang zu Bewohnergruppen finden kann, die sonst
nur schwer erreichbar sind.“
Stellungnahme Senat:
Der Gutachter weist mit Recht darauf hin, dass eine enge
Kooperation mit den ortsansässigen Schulen unverzichtbar ist. Die QM-Teams
haben daher bereits in der Vergangenheit, da wo die Bereitschaft bestand,
intensive Kontakte mit Schulleitungen, Lehrern, Elternvertretern und Schülern
geknüpft und zahlreiche gemeinsame
Projekte entwickelt und durchgeführt. Da diese Kooperationsbeziehungen auf dem
Prinzip der Freiwilligkeit basieren, spielt hierbei die Motivationsarbeit eine
große Rolle. Auf diesem Hintergrund kann die Einbeziehung der Schulen in die
Mitarbeit bei der Quartiersentwicklung
insbesondere unter Berücksichtigung der
derzeit gravierenden Reformprozesse im Bildungsbereich nur schrittweise
erfolgen. Zur Zeit finden in Umsetzung der Gutachterempfehlung in den Quartiersmanagementgebieten
weitere Informations- und Kooperationsgespräche mit den Schulleitungen statt.
Dies wird auch zukünftig weiterverfolgt werden.
Zum Mitteleinsatz
halten die Gutachter fest (vgl. Kap. I, 2.3.3):
„Eindeutig positiv zu bewerten ist die in Berlin gelungene
Bündelung von Mitteln aus den Programmen „Soziale Stadt“ und EFRE. Darüber hinaus
findet eine „echte“ Bündelung verschiedener Finanzierungsquellen auf Landesebene
nicht statt.“
Stellungnahme Senat:
Hervorzuheben ist aber die Tatsache, dass im Sinne einer
stadträumlichen Konzentration wichtige Fachprogramme einzelner Senatsverwaltungen
in Verantwortung der jeweiligen Ressorts prioritär in die QM-Gebiete gelenkt
werden (siehe dazu Kap. III.2.2.2. im Evaluationsbericht). Beispielhaft seien
für den Bereich Bildung und Jugend hier aufgeführt: Finanzierung von
zusätzlichen Stellen- und Zusatzstunden zur Förderung der in QM-Gebieten lebenden
Schüler, Förderklassen für Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache und
Zusatzstundenzumessung zu deren sprachlicher Förderung und sozialen Integration,
Frequenzreduzierung in Schulen mit hohem Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache
in sozial benachteiligten Gebieten. Darüber hinaus erfolgt eine
Schwerpunktsetzung der Maßnahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms,
des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB), die Zuordnung
zusätzlicher Ganztagsschulen in gebundener Form und die Schwerpunktssetzung bei
einer Vielzahl anderer Maßnahmen vorrangig in den QM-Gebieten. Kindertagesstätten
werden zusätzlich personell und investiv ausgestattet.
Der bisher praktizierte Ansatz zur Einbeziehung sektoraler
Landesprogramme in die Unterstützung und Entwicklung der besonders benachteiligten
Stadtquartiere ist ein effektiver und praktikabler Weg. Er sollte daher
fortgeführt werden, zumal bei der konkreten Programmumsetzung im Rahmen des
Quartiersmanagements die Bündelung von Mitteln insbesondere auf der
Projektebene stattfindet. Hierbei wird unmittelbar projektbezogen geprüft,
welche Fördermittel, Programme und anderweitige Ressourcen für eine
Projektrealisierung mobilisiert und
zusammengeführt werden können. So gibt es beispielsweise Projekte, die anteilig
aus Mitteln des Bezirksamtes, der Bundesanstalt für Arbeit, des Programms
Quartiersmanagement oder einer Wohnungsbaugesellschaft finanziert werden. Mit
dieser jeweils "maßgeschneiderten" Projektfinanzierung ist
gleichzeitig als Nebeneffekt eine verbesserte Kooperation der beteiligten
finanzmittelgebenden Stellen verbunden. Schwierigkeiten bei diesen Finanzierungen
entstehen jedoch häufig aufgrund der oft sehr unterschiedlichen Förderverfahren
und -konditionen der einzelnen Programme. Hier sind jeweils im Einzelfall die
erforderlichen Flexibilisierungen und Sondertatbestände mit den
programmverantwortlichen Stellen und Institutionen zu klären.
Die Bürgerbeteiligung
hat in den QM-Gebieten deutlich zugenommen. Insbesondere die politische Entscheidung,
den Bürgerinnen und Bürgern 500.000 € pro Quartier einmalig zur Verfügung zu
stellen, um die aus Sicht der Betroffenen wichtigsten Probleme im Quartier
angehen zu können – ohne auf Bewertungen und Entscheidungen der Verwaltung angewiesen
zu sein, ist sehr gut angenommen worden.
Die Gutachter stellen dazu im Evaluationsbericht fest (vgl.
Kap. I, 2.3.5 – 7):
„Gemessen an diesen
Rahmenbedingungen sind die Erfolge des Quartiersmanagement-Verfahrens in dem
Bemühen, mehr Bewohner zu verantwortungsbewussten Handeln und zu Selbsthilfe
anzuregen, deutlich sichtbar. In den Befragungen wurde vielfach deutlich, dass
die Bewohner durch die Arbeit der Quartiersmanagement-Teams das Gefühl bekommen,
nicht mit ihren Problemen allein gelassen zu werden. Die finanziellen
Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere der Quartiersfonds und der
Aktionsfonds, tragen dazu bei, dass sich Bewohner selbst in einzelnen Projekten
engagieren.“
sowie
„Die
Erfahrungen aus dem Quartiersfonds zeigen, dass Bewohner sich in dem Moment
engagieren, wo sie ein konkretes und für sie nachvollziehbares Mitspracherecht
bei den Entscheidungen bekommen. Dies gilt sowohl auf der Ebene der Konzeptentwicklung
und der daraus abgeleiteten Handlungsschwerpunkte als auch in der Umsetzung einzelner
Projekte. Die Bewohner im Quartier verfügen in der Regel über eine fundierte
Einschätzung der Kernprobleme und möglicher Lösungsansätze und sollten daher
unbedingt weiter in den Entscheidungsprozess integriert werden.
Aus den Quartiersfondsjurys haben sich in einigen der
Berliner Quartiersmanagement-Gebieten so genannte „Bewohnerbeiräte“ entwickelt,
mit denen das Quartiersmanagement-Team regelmäßig über zentrale Fragen der
Quartiersentwicklung diskutiert. Diese Beiräte sollten unterstützt und mit Entscheidungskompetenzen
ausgestattet werden.
Stadtteilplenen, wie es sie in einigen Quartiersmanagement-Gebieten
gibt, haben zu sehr den Charakter von Informationsgremien, in denen bereits getroffene
Entscheidungen vorgestellt werden. Zwar kann auch ein Stadtteilplenum eine
Empfehlung zu Gunsten oder Ungunsten einer Maßnahmen abgeben, diese haben
jedoch in der Regel keinen verbindlichen Charakter.“
sowie
„Deutlich
spürbar sind die Wirkungen des Quartiersmanagements auf die Kommunikation zwischen
Verwaltung und Bürgern. Durch die Öffentlichkeitsarbeit des Quartiersmanagement-Teams
fühlen sich viele Bewohner besser informiert und besser am Verwaltungshandeln
und an Entscheidungsprozessen beteiligt. Dies wird deutlich sowohl bei den
Bewohnerbefragungen als auch durch eine steigende Zahl von Menschen, die das
Quartiersmanagement als Lösungsinstanz für ihre Sorgen und Probleme begreifen.“
Insgesamt sind, so die Gutachter, im Verfahren des Quartiersmanagements Erfolge sichtbar, auch wenn sie sich derzeit noch auf eine
Verbesserung der Lebensqualität konzentrieren (vgl. Kap. I, 2.4.1):
„Die
Analyse der bislang initiierten und umgesetzten Maßnahmen zeigt sehr deutlich,
dass die Quartiersmanagement-Teams in den Bereichen, die die Verbesserung der
Lebensqualität beinhalten, eine effiziente und funktionierende Ergänzung zur
Verwaltung sind. Auch die Optimierung der sozialen Infrastruktur und die
Ergänzung durch kleinteilige, am Bedarf orientierte Angebote ist mit Mitteln
des Programms „Soziale Stadt“ und verstärkt durch die Nutzung des
Quartiersfonds betrieben worden.
In den Bereichen, in denen es darum geht, Benachteiligungen
von Bewohnern auszugleichen oder die Voraussetzungen zur Verbesserung der Zugangschancen
zum Arbeitsmarkt und Gesellschaft insgesamt zu verbessern, sind die
formulierten Ziele deutlich schwieriger durch Maßnahmen zu unterlegen. Hier
haben die Quartiersmanagement-Teams die entsprechenden Institutionen, zu deren
Aufgabenbereich Jugendpolitik, Sozialpolitik und Arbeitsmarktpolitik gehören,
für die spezifischen Handlungsbedarfe im Quartier sensibilisiert. Die
Beteiligung an notwendigen Maßnahmen und die sich aus den Problemen in den
Quartieren ergebenden Anforderungen an eine veränderte Schul-, Sozial- oder
Arbeitsmarktpolitik (auch auf Landesebene) sind jedoch erst in Ansätzen sichtbar.“
Stellungnahme Senat:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass in den Quartiersmanagementgebieten
bereits erste Stabilisierungserfolge zu verzeichnen sind. So haben Quartiersmanagementprojekte
(z.B. im Quartier Bülowstraße/Wohnen am Kleistpark im Bezirk Schöneberg-Tempelhof
oder im Quartier Zentrum Kreuzberg/Wassertorplatz) dazu geführt, dass bei
den Bewohnern das Verantwortungsgefühl
für ihren unmittelbaren Wohnbereich, die Nachbarschaft und den Stadtteil
spürbar zugenommen hat. In der Folge sind Vandalismus und Verwahrlosung zurück
gegangen. Zudem wurde der nachbarschaftliche Zusammenhalt gestärkt, die
Wohnqualität ist deutlich gestiegen. Das Quartiersmanagementprogramm hat in den Gebieten den Prozess einer
integrierten Stadtteilentwicklung in Gang gesetzt. Es ist gelungen, in seiner
Funktion als „Motor“ Anstöße und Anregungen zur Beteiligung an Bewohner, Einzelhändler,
Firmen, Hauseigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, Träger von Gemeinbedarfseinrichtungen
etc. weiterzugeben. Das hat dazu geführt, dass diese Akteure zunehmend eigenständige
Maßnahmen und Projekte auf den Weg bringen, die eine positive Entwicklung des
Stadtteils zum Ziel haben.
Zusammenfassend
stellen die Gutachter dazu fest (vgl. Kap. I, 3.1):
„Auch wenn
sich das Quartiersmanagement-Verfahren in Berlin durch seine Zielsetzung und
z.T. auch schon realisierte Umsetzung positiv von vielen anderen Bundesländern
abhebt, ist das Verfahren in seiner jetzigen Ausprägung noch nicht ausgereift
genug, um grundlegende Verbesserungen in den Handlungsfeldern Arbeitsmarkt- und
Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung und Stadtteilökonomie, Schule und Bildung
sowie Gesundheitsförderung zu erreichen. Die umgesetzten Maßnahmen konzentrieren
sich noch zu stark auf eine Verbesserung der Lebensqualität. Eine systematische
Verbesserung der Lebenschancen kann mit den bestehenden Organisationsstrukturen
nicht durchgreifend in Angriff genommen werden.“
Stellungnahme
Senat:
Mit den für das Berliner Quartiersmanagement umfassend formulierten
Zielen wird die enge Wechselwirkung von gesellschaftlichen, individuellen und
stadträumlichen Ursachen berücksichtigt. An dieser umfassenden und integrierten
Zielformulierung innerhalb der Schwerpunkte „Erhöhung der Lebensqualität“ und
„Verbesserung der Lebenschancen“ soll auch zukünftig festgehalten werden.
Deutlich zu optimieren ist jedoch noch die Zielumsetzung innerhalb der Bereiche
"Verbesserung der Lebenschancen". Die Handlungsmöglichkeiten und die
Ressourcen des Quartiersmanagements auf der Gebietsebene sind zur Umsetzung der
strategischen Ziele im Bereich der Bildung, Beschäftigung, Wirtschaftsförderung
sowie Gesundheitsförderung bisher nicht ausreichend. Um das
Quartiersmanagementverfahren durch die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen verstärkt
zu unterstützen, ist eine Intensivierung der Kooperation und eine
ressortübergreifende Festlegung von Zielen und Maßnahmen einer stärker räumlich
ausgerichteten Fachpolitik notwendig. Dies betrifft insbesondere die Bereiche
Bildung und Beschäftigung. Entsprechend ihrer gesamtstädtischen Relevanz ist
daher bereits bei der Formulierung der strategischen Ziele eine intensive Abstimmung auf Landesebene erforderlich. Zur
Optimierung des integrierten Ansatzes des Quartiersmanagements werden derzeit
bereits in der bestehenden Lenkungsrunde Soziale Stadt auf Staatssekretärsebene
unter Beteiligung der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung; Bildung, Jugend
und Sport; Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie Arbeit, Wirtschaft
und Frauen die strategischen Ziele auf Landesebene diskutiert und abgestimmt.
Neben dieser Zielformulierung werden in der Lenkungsgruppe darüber hinaus die
sektoralen Programme der jeweiligen Fachressorts hinsichtlich ihrer regionalen
Verwendungsmöglichkeiten und ihrer jeweiligen Kompatibilität untereinander intensiv
geprüft.
Kritisch wird in dem Bericht der Gutachter angemerkt (vgl.
Kap. I, 2.2.1):
„Auf
der Quartiersebene zeigt sich, dass die auf der Basis der jeweiligen
spezifischen Problemsituation entwickelten Strategien von sehr unterschiedlicher
Qualität sind. Zum Teil ist nur eingeschränkt zu erkennen, dass zwischen den
benannten Kernproblemen im Gebiet und dem tatsächlichen Schwerpunkt der
Bemühungen des Quartiersmanagement-Teams ein Zusammenhang besteht. Fast in
allen Gebieten dominierten zunächst Projekte, die dem Ziel der allgemeinen
Verbesserung der Lebenssituation zuzuordnen sind. Im Zeitverlauf haben sich die
Teams zunehmend auch der sozialen Probleme in den Quartieren angenommen und
teilweise zum Beispiel die Themen Integration und Chancenverbesserung auf dem
Arbeitsmarkt zu Schwerpunkten der Arbeit gemacht.“
Stellungnahme Senat:
Zukünftig wird noch stärker als bisher zu prüfen sein,
welche Relevanz die verschiedenen
strategischen und operationalen Ziele auf der Grundlage der jeweiligen
Stärken-Schwächen-Analysen in den einzelnen Gebieten haben. Es ist bereits
veranlasst worden, dass die bewilligten Projekte strategischen Zielen und ihnen
Zielerreichungsindikatoren zugeordnet werden. Bisher erfolgte die Abstimmung
der integrierten Handlungskonzepte in den bezirklichen Steuerungs- und
Lenkungsrunden; dies sollte auch weiterhin der Fall sein. Es ist jedoch im
Sinne der Gutachterempfehlung darauf hinzuarbeiten, über eine
entscheidungsbefugte Besetzung der Steuerungsgremien im Bezirk mit allen
relevanten Fachressorts die
Verbindlichkeit des Integrierten Handlungskonzeptes als Strategie der
Stadtteilentwicklung auch für die einzelnen Fachämter abzusichern.
3) Empfehlungen der Gutachter
Aus den Bewertungen von Erfolg und bestehenden
Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Quartiersmanagements leiten die Gutachter
folgende grundsätzliche Empfehlung
ab (vgl. Kap. I, 3.1):
„Nimmt
man den übergreifend formulierten Anspruch an ein integriertes Programm, durch
das grundlegende Veränderungen bei der sozialen Situation in vielen Stadtteilen
erreicht werden, ernst, muss der Handlungsrahmen für das Quartiersmanagement
erweitert und gestärkt werden. Die Entscheidungen für den Einsatz der
bisherigen Programmmittel aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ sind
aufgrund verschiedener Restriktionen und Entscheidungsstrukturen nicht in
ausreichendem Maße auf (soziale) Schlüsselprobleme fokussiert. Hier ist zu
berücksichtigen, dass es in der Regel primäre (Bildung, Sprachkenntnisse, Erziehung)
und sekundäre (Armut, Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit, Lethargie)
Problemkomplexe gibt, die weitere soziale Probleme zur Folge haben. Es besteht
noch kein Konsens zwischen den Quartiersmanagement-Teams, Bezirks- und Landesverwaltungen
sowie vor allem auf der politischen Ebene darüber, welche Aufgaben/Ziele (Beschränkung
auf Verbesserung der Lebensqualität und/oder stärkere Verbesserung der
Lebenschancen in den Gebieten) dringlich sind und welche Veränderungen im
Rahmen des Quartiersmanagement-Programms erreicht werden können. Es wird jedoch
deutlich, dass – nimmt man die Probleme und den (im Senatsbeschluss
formulierten) Anspruch des Programms ernst – sowohl auf Landes- als auch auf
Bezirks- und Quartiersebene viel weitergehende Handlungs- und
Entscheidungsstrukturen geschaffen werden müssen. Ein wichtiges Problem bleibt
die nur schwer zu überwindende Segmentierung der Behörden auf Bezirks- und
Landesebene. Ursache dafür sind vor allem fehlende politische Entscheidungen
über die Rolle des Quartiersmanagements im Zusammenhang mit insgesamt in der
Stadt vorhandenen Problemen wie Arbeitslosigkeit, Integration, Bildung und
Sozialhilfeabhängigkeit – um nur die wichtigsten zu nennen.“
Für den Fortgang des Quartiersmanagements und seine
Weiterentwicklung leiten die Gutachter daraus grundsätzlich folgende primäre Zielsetzungen – vorbehaltlich
einer erforderlichen gebietsspezifischen und problemorientierten Gewichtung -
ab:
-
„Verbesserung
der vorschulischen Bildung und Erziehung. In den Gebieten, in denen sich
Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache und Kinder bildungsferner und schlecht
integrierter deutscher Haushalte konzentrieren, muss der Staat zusätzliche
Erziehungsleistungen erbringen. Viele Grundlagen werden bereits im vorschulischen
Alter gelegt (Spracherwerb, Erwerb von motorischen Fähigkeiten etc). Die bisherigen
Angebote sind nicht verpflichtend und werden oft gerade von den „betroffenen“ Eltern
nicht angenommen. Ziel muss es sein, nachfragegerechte Angebote zu konzipieren,
rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen und die Umsetzung und
Akzeptanz solcher Angebote sicherzustellen.
-
Verminderung der
Schulabbrecherquote/Verbesserung der Schulleistungen. Die Steigerung
der Zahl der Jugendlichen mit abgeschlossener Ausbildung ist einer der
wichtigsten Wege, Langzeitarbeitslosigkeit und wirtschaftliche Unselbstständigkeit
zu vermeiden. Ziel muss es sein, durch die Schaffung/Neukonzeption verschiedener
Unterstützungsmaßnahmen die Zahl der Schulabbrecher messbar zu senken und die
Schulleistungen insgesamt zu verbessern.
- Senkung der
Sozialhilfezahlen/Arbeit
statt Sozialhilfe. In vielen
Quartiersmanagement-Gebieten steigt die Zahl der längerfristig zu einem großen
Teil von Sozialhilfe lebenden Menschen. In der immer noch stark durch die
Arbeitswelt bestimmten Gesellschaft wächst dadurch die Zahl derjenigen, die von
einem aktiven gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind. Durch die räumliche
Konzentration der Sozialhilfefälle entsteht ein zusätzliches Problem: Es fehlen
„Vorbilder“, Anreize und „Druck“, sich selbst aus der Transfereinkommens-Situation
zu „befreien“; die Akzeptanz des „Sozialhilfedaseins“ steigt. Ziel muss es
sein, die Sozialhilfeleistungen inklusive der dazugehörigen Beratungen so zu
organisieren, dass mehr Menschen der Eintritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit
und das damit verbundene größere Selbstbewusstsein ermöglicht wird. Dazu sind
unter Umständen auch Umschichtungen in Richtung „Arbeit statt Sozialhilfe“
notwendig. Entsprechende gesetzliche Regelungen und Angebote zum attraktiven
und niedrigschwelligen Angebot sind zu entwickeln.
- Steigende Vermittlungsquoten in den Arbeitsmarkt.
Arbeitslosigkeit ist eines der Schlüsselprobleme in den Quartiersmanagement-Gebieten.
Neben Maßnahmen, die allgemein der besseren Qualifizierung und damit der
Verringerung des Arbeitslosigkeitsrisikos dienen, sind die herkömmlichen
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Programme zu überprüfen und verbessern.
Qualifizierungsmaßnahmen sind stärker als bisher hinsichtlich ihres Erfolges zu
überprüfen. Ziel muss es sein, eine spürbare Steigerung der Vermittlung von
Arbeits-losen in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
-
Verbesserung des
Subjektiven Sicherheitsempfindens/Senkung der Kriminalität. In vielen
Quartiersmanagement-Gebieten ist die Kriminalitätsrate nicht überdurchschnittlich
hoch. Vielfach ist jedoch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bewohner
geringer als in anderen Stadtteilen. Hervorgerufen wird dies durch teilweise
offen sichtbare Formen der Kriminalität (Vandalismus, Drogenhandel/ –konsum
etc.) sowie durch das vielerorts „unwirtlichere“ Umfeld. Ziel muss es sein, das
subjektive Sicherheitsempfinden der Bewohner messbar (abfragbar) zu steigern
und Kriminalität zu senken.
- Steigerung der Attraktivität des Wohnumfeldes. Viele Bewohner
in den Quartiersmanagement-Gebieten fühlen sich benachteiligt, weil
Verschmutzungen, Vandalismus, Müllproblem, Hundekot auf den Straßen einen im
Vergleich zu anderen Stadtgebieten allgemeinen Zustand von Verwahrlosung
vermitteln. Ziel muss es sein, u.a. durch bessere Reinigung, Prophylaxe,
Stärkung von Verantwortung gegenüber dem öffentlichen Raum die Belastung
spürbar zu verringern.“
Die strategischen Ziele, die der Senat mit dem
Quartiersmanagement verfolgt, bewerten die Gutachter wie folgt (vgl. Kap.
I.2.2.1):
„Sowohl die anfangs formulierten Handlungsfelder, als auch
die im Laufe der Evaluation entwickelten strategischen Ziele beschreiben einen
sehr umfassenden Ansatz zur Minimierung der negativen Folgen einer verstärkten
Segregation. Dieser geht deutlich über
das hinaus, was in anderen Bundesländern im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Programms „Soziale Stadt“ entwickelt wurde. Zudem wurde in Berlin die Notwendigkeit
erkannt, über ein Ressortprogramm aus dem Bereich der Stadtentwicklung hinaus,
einen ressortübergreifenden politischen Ansatz für belastete Stadtquartiere
sowie für die Stadt insgesamt zu entwickeln. Entsprechende Ziele sind auch in
dem Senatsbeschluss zur „Urbanen Integration“ formuliert, mit dem die verschiedenen
betroffenen Senatsverwaltungen zu Zusammenarbeit aufgefordert werden. Die umfassende
Zielformulierung entspricht sowohl den internationalen Erfahrungen als auch den
Forderungen, die durch das erste Gutachten zur sozialen Stadtentwicklung[3]
in Berlin an ein entsprechendes Programm gestellt wurden.“
sowie
Vor
diesem Hintergrund ist die breite und umfassende Zielformulierung des Berliner
Quartiersmanagement-Verfahrens zu begrüßen. Sowohl in den zu Beginn des
Verfahrens formulierten Handlungsfeldern als auch in den im Laufe der Evaluation
gemeinsam mit der Senatsverwaltung und den Quartiersmanagement-Teams
entwickelten strategischen Zielen werden die beiden grundsätzlichen, sich aus
dem Zusammenspiel zwischen Gebietsdefiziten und sozialen Konzentrationsprozessen
ergebenden Zielebenen „Verbesserung der Lebensqualität“ und „Verbesserung der
Lebenschancen“ sichtbar. Am deutlichsten formuliert ist die Zielebene
„Verbesserung der Lebensqualität in den Stadtteilen“ im Verbund der
verschiedenen strategische Ziele „Verbesserungen des Wohn- und Lebensraumes“,
„Bewohneradäquate soziale Infrastruktur“ und „Verbesserte Stadtteilkultur“. Auf
verbesserte Chancengleichheit ausgerichtet sind die Ziele „Mehr Chancen auf dem
Arbeitsmarkt“ und „Mehr Fort- und Weiterbildung“. Durch die Ziele „Besseres
Gesundheitsniveau“ und „Besseres Sicherheitsniveau“ wird verdeutlicht, dass
auch Strategien gegen Defizite entwickelt werden sollen, die häufig die
Bewohner in den Gebieten direkt belasten. Die Ziele „Tolerantes
Zusammenleben/Unterstützendes Sozialgefüge“ und „Mehr Partizipation der
Bewohner“ tragen der Netzwerkarmut in den betroffenen Stadtteilen Rechnung.“
Vor diesem Hintergrund identifizieren die Gutachter Defizite bei der strategischen Ausrichtung
der Verfahrensgrundsätze des Berliner Quartiersmanagements. Insbesondere
Zuständigkeiten und die Verbindlichkeit von Beschlüssen bedürfen größerer Präzision
(vgl. Kap. I, 2.2.2):
„Zur Optimierung des
integrierten Ansatzes ist eine höhere politische Verbindlichkeit der Beschlüsse
auch für die bislang nicht federführenden Senatsverwaltungen erforderlich. Ausgehend
von den im Rahmen des Quartiersmanagement-Verfahrens formulierten Zielen ist
eine gesamtstädtische Strategie aufzustellen (ressortübergreifende Arbeitsgruppe).“
Aber auch die Umsetzung des Quartiersmanagements als ressortübergreifende Strategie, die alle
betroffenen Ressorts einbezieht, muss laut Gutachter verbessert werden (vgl.
Kap. I, .2.3.1):
„In den fünf bisher stattgefunden
Staatsekretärs-Lenkungsgruppen wurden grundlegende Probleme zu Fragen der
„Sozialen Stadt“ erörtert, es wurden jedoch in der Regel keine verbindlichen
Beteiligungen (finanziell, durch eigene Maßnahmen der jeweiligen Ressorts,
durch Teilnahme der nicht-federführenden Verwaltungen am Entscheidungsprozess
zum Gesamtprogramm) vereinbart.“
sowie
„Ein Problem bleibt die Kooperation mit Institutionen, die
nicht klar der Bezirksebene zuzuordnen sind. Dazu gehören vor allem die Arbeitsämter,
die Schulen und die Wirtschaftsförderung.“
sowie
„Die Bezirklichen Bündnisse
für Wirtschaft und Arbeit sind ein erster richtiger Ansatz der lokalen
Orientierung bei den Bemühungen um den Abbau der Arbeitslosigkeit. Die
Quartiersmanagement-Gebiete müssten allerdings bei den Bezirklichen Bündnissen
für Wirtschaft und Arbeit stärker berücksichtigt werden.
Analoges
gilt für die systematische Kooperation mit Schulen. In den letzten Jahren ist
der Anteil der Kinder und Jugendlichen nicht deutscher Herkunftssprache in den
Quartiersmanagement-Gebieten immens angestiegen (39 % ausländische Kleinkinder
im Vergleich zu 19 % im Berliner Durchschnitt und fast 50 %
ausländische Kinder/Jugendliche im Vergleich zu 21 % im Berliner
Durchschnitt). Wenn man vermeiden will, dass sich die heute schon bestehenden
massiven Entwicklungsprobleme verschärfen, wäre eine höhere Investition in die
Ausbildung der in den Quartiersmanagement-Gebieten lebenden Kinder und
Jugendlichen notwendig. Bislang erfolgt die Einbindung der Schulen in die Quartiersentwicklung
in der Regel über einzelne Projekte. Die Schulen werden z.B. durch die
Quartiersmanagement-Teams bei baulichen Maßnahmen und der Verbesserung der Ausstattung,
z.T. auch bei der Erstellung von Schulprofilen unterstützt. Diese Tendenz hat
sich durch die Einrichtung des Quartiersfonds, an den häufig Anträge von
Elterninitiativen oder Schulvereinen gestellt wurden, verstärkt.“
sowie
„Bisher fehlt es an
Konzepten, bei denen systematisch über die Schulen mit den Eltern ein regelmäßiger
Kontakt aufgebaut wird, um darüber gezielter die Bewohner zu motivieren, sich
generell an der Entwicklung des Gebietes zu beteiligen.“
Neben den strategischen Defiziten wird im Rahmen der
Evaluation von den Gutachtern auch der verwaltungsmäßige
Aufwand bei der Umsetzung des QM-Verfahrens kritisiert (vgl. Kap. I,
2.3.4):
„Es zeigt sich an vielen
Stellen, dass die Bewilligung und Abrechung der Programmmittel einen
erheblichen Teil der Ressourcen der Quartiersmanager bindet, die eigentlich für
andere Aufgaben zur Verfügung stehen müssten. Es ist dringend zu prüfen, welche
Vereinfachungen im Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren erreicht werden
können (Integriertes Projektteam unter Einbeziehung haushaltstechnischer Kompetenz
und IBB).“
Letztlich regen die Gutachter im Evaluationsbericht an, die empirische Basis für eine qualitative und
quantitative Erfolgskontrolle zu verbessern (vgl. Kap. I, 2.4):
„Will man die weit
formulierten Ziele erreichen, so ist das Quartiersmanagement-Verfahren, so wie
es zurzeit angelegt ist, überfordert, da es zu stark von einem Ressort und
seinen Handlungsmöglichkeiten geprägt ist. Die Verbesserung der Bildungsangebote,
eine funktionierende Arbeitsmarktpolitik, eine veränderte Sozialhilfepolitik,
die Anreize für eine Integration in die Gesellschaft schafft, bleiben primär
Aufgabe der entsprechenden Fachressorts. Die im Rahmen des
Quartiersmanagement-Verfah-rens initiierten, umgesetzten und finanzierten Maßnahmen
können die grundsätzlichen Defizite in diesen Politikbereichen nicht kompensieren.
Eine
Beurteilung der erfolgten Wirkungen auf die zentralen Problemfelder wird durch
die schwache empirische Basis, auf der Probleme beschrieben (Indikatoren) und
Wirkungen verfolgt werden können (Veränderung von Indikatoren) erschwert. Generell
ist die empirische Basis zur Identifikation und Darstellung der Defizite und
Entwicklungsbedarfe schwach. Es gibt weder eine zentrale Sammlung der Daten,
die Schulleistungen dokumentieren, noch eine differenzierte
Arbeitsmarktbeobachtung oder eine systematische Analyse der Zu- und Abwanderungen
nach Haushaltsmerkmalen, aus denen sich der wirtschaftliche und soziale Status
der Bewohner ablesen ließe. Eine Wirkungsanalyse oberhalb der Projekt- oder
Maßnahmenebene kann daher nur bislang im wesentlichen nur qualitativ erfolgen.“
Stellungnahme Senat:
Das Quartiersmanagement ist grundsätzlich der richtige stadtentwicklungspolitische Ansatz, um
die vielschichtig sich überlagernden, komplexen Probleme in den Gebieten mit
besonderem Entwicklungsbedarf nachhaltig und systematisch zu verbessern.
Allerdings ist zu beachten, dass Problemkomplexe mit gesamtgesellschaftlichen
Charakter (wie z.B. in der Bildung / Erziehung) nicht auf QM-Gebiete reduziert
sind.
Das Quartiersmanagement verfolgt als Instrument der
sozialen Stadtentwicklung die stadträumliche Entwicklungsförderung in Zusammenarbeit
mit allen relevanten Fachressorts. Der Senat stimmt mit dem Gutachter darin
überein, dass es zur Umsetzung der beschriebenen Ziele integrierter Konzepte
bedarf und bereits für deren Formulierung eine ressortübergreifende enge
Zusammenarbeit unerlässlich ist (siehe dazu auch Stellungnahme unter 2b). In de
der dazu bereits zu Beginn des QM-Verfahrens eingerichteten
Staatssekretärs-Lenkungsrunde sind die grundsätzlichen Themen des QM durchaus
erörtert und mit wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen worden (so z.B.
Abstimmungen zur Kooperation mit den Servicegesellschaften, zu den Stadtteilzentren
oder auch den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit sowie zur
Verfügbarkeit von Daten). Der Quartiersmanagement-Prozess wird auch künftig von
dieser Lenkungsgruppe begleitet, um die erforderlichen Schwerpunkte zu setzen.
4) Optimierung des QM
Aus der
Bewertung des Quartiersmanagements durch die Evaluatoren ergeben sich zusammengefasst
folgende Handlungsempfehlungen:
Für die weitere Umsetzung wird empfohlen, über die
Staatssekretärs-Lenkungsrunde hinaus eine Intensivierung
der Kooperation zur ressortübergreifenden Festlegung und Umsetzung einer veränderten
Politik und Unterstützung für die QM-Gebiete verbindlich festzulegen (vgl.
Kap. I, 2.2.2):
„Stärker
als in der Vergangenheit sollte die Strategie für das Gebiet so formuliert
werden, dass ersichtlich wird, welche Veränderungen für das Gebiet bis zum
Abschluss oder Reduzierung des Quartiersmanagement-Verfahrens erreicht werden
sollen. Diese Veränderungen und der daraus resultierende veränderte Charakter
des Stadtteils sollten möglichst klar und präzise formuliert werden. Es ist
durchaus möglich, dass verschiedene Ziele kontinuierlich und über einen
längeren Zeitraum eine Rolle spielen, weil ständig neue Bewohner mit
Integrationsschwächen in das Gebiet zuwandern. Von anderen Zielen, insbesondere
solchen, die die Verbesserung der Lebensqualitäten beinhalten, ist zu erwarten,
dass sie im Zeitverlauf erreicht werden können. Das auf diese Weise formulierte
Leitbild sollte realistisch und konsensfähig sein. Bislang werden ansatzweise
Leitbilder durch die Quartiersmanagement-Teams formuliert, die sehr abstrakt
einen „Wunschzustand“ beschreiben, ohne dass die Tragweite und Veränderbarkeit
der Rahmenbedingungen in den Gebieten ausreichend berücksichtigt wird.
Das
Leitbild (=Zielformulierung für das Quartier) sollte in das Handlungskonzept
aufgenommen werden und durch die politische Ebene des Bezirkes als
verbindliches Entwicklungsziel beschlossen werden. Das Handlungskonzept wird
somit gleichzeitig zur Grundlage für Diskussionen über die Relevanz einzelner
Maßnahmen im Sinne der Zielformulierung.
Für
einige zentrale strategische Ziele sind Projekte auf Landesebene zu entwickeln,
weil Fachverwaltungen auf Landesebene beteiligt werden müssen (z.B. in den
Bereichen: Vorschulische Bildung, Arbeitsmarktpolitik, Schulpolitik). In den
Handlungskonzepten auf Quartiers-/Bezirksebene sind diese zentralen Defizite so
zu beschreiben, dass auf Senatsebene entsprechende Projekte konzipiert und die
dafür erforderlichen grundsätzlichen politischen Weichenstellungen erfolgen und
begründet werden können.“
Stellungnahme Senat:
Ausgehend vom integrierten Handlungsansatz des
Quartiersmanagements soll der breite strategische Zielansatz des Berliner
Quartiersmanagements, der sowohl die „Erhöhung der Lebensqualität“ als auch die
„Verbesserung der Lebenschancen“ verfolgt, beibehalten werden. Zur Erhöhung der
Wirksamkeit des strategischen Zielansatzes des Berliner Quartiersmanagements
ist auf der Landesebene die ressortübergreifende Abstimmung dieser Ziele - insbesondere in den Politikfeldern Bildung
und Beschäftigung - weiter zu verbessern.
Die bereits gebildete Staatssekretärslenkungsrunde "Soziale Stadt" unter Beteiligung der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung; Bildung,
Jugend, Sport; Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
sowie Arbeit, Wirtschaft und Frauen
wird weitergeführt und die Arbeit ihrer ressortübergreifenden
Vorbereitungsgruppe intensiviert. Bei Bedarf werden entsprechende weitere
Fachressorts hinzugezogen. Zur Absicherung des ressortübergreifenden Ansatzes
sollen zukünftig die strategischen Zielsetzungen für die QM-Gebiete mit
Senatsbeschluss festgesetzt werden.
Angesichts der notwendigen dezentralen und quartiersspezifischen
Lösungen müssen, so die Gutachter, die QM-Teams
langfristig den Bezirken zugeordnet werden (vgl. Kap. I, 2.3.2):
„Obwohl
sich die Kooperation zwischen Bezirksverwaltungen und Quartiersmanagement-Teams
im Zeitverlauf deutlich verbessert hat, führt aus Sicht der Evaluation
langfristig kein Weg an einer engeren
organisatorischen Anbindung an die Bezirke vorbei. In einem Kooperationsvertrag zwischen Senat und Bezirken sollte als Bedingung
für die finanzielle Förderung von Maßnahmen die Etablierung einer regelmäßigen Steuerungsrunde gefordert werden.
Stärker als bisher ist dabei darauf zu achten, dass in diesen Steuerungsrunden
eine grundsätzliche Diskussion über die Arbeitsteilung zwischen
Bezirksverwaltung, öffentlichen und privaten Trägern und Quartiersmanagement-Teams
stattfindet und eine sowohl für das Quartiersmanagement als auch für die
Bezirksverwaltung bindende Strategie (Handlungskonzept mit Aufgabenteilungen)
festgelegt wird. Wenn sich die Steuerungsrunde für ein Projekt entschieden hat,
z.B. für eine Neugestaltung von Freiflächen, so muss gewährt sein, dass die
Mittel über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ nur eine Anschubfinanzierung
sind und der Bezirk die Folgekosten (z.B. Instandhaltung) übernimmt. Für die
zweckgebunden Einspeisung der Programmmittel in die Bezirkshaushalte spricht
die daraus erwachsene größere „Verantwortung“ der politischen Gremien und der
Verwaltungsgremien auf Bezirksebene. Für den Verbleib der Mittel in einem
Landesprogramm sprechen – neben der geringeren Anfälligkeit für „Streichungen“
– die möglicherweise größeren Chancen, eine integrierte Finanzierung des
Programms zu erreichen.“
Stellungnahme
Senat:
Prinzipiell handelt es sich beim Quartiersmanagement um ein
lokal bzw. dezentral wirksames Stadtteilverfahren. Von daher kommt der stärkeren
Verantwortungsübernahme durch die Bezirke eine große Bedeutung zu. Zukünftig
sind daher verstärkt Zielbestimmungen der Bezirke mit Hilfe der Integrierten
Handlungskonzepte als Richtschnur für eine treffsichere Zielbestimmung und
Programmentwicklung einzubeziehen. Die Dezentralisierung der Programmsteuerung
ist mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes durch die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung bereits begonnen worden. Damit sollen problemadäquate
Organisationsstrukturen zur Übernahme der gebietsbezogenen Steuerung in den
jeweiligen Bezirken verankert werden, die sicherstellen, dass der integrierte
Ansatz zielorientiert und effizient umgesetzt werden kann. In diesem
Zusammenhang ist ein Pilotvorhaben mit dem Bezirk Mitte bereits eingeleitet
worden.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt der Evaluation stellt die
Verbesserung der individuellen Lebensperspektiven in den Quartieren dar, insbesondere
die Verbesserung der schulischen Bildung. Deshalb stellen die Gutachter die stärkere Verknüpfung von
Quartiersmanagement und Schule als notwendig dar (vgl. Kap. I, 2.3.2):
„Als
erster Schritt in diese Richtung, sollten die Schulleiter, wahlweise die
Schulstadträte, in die bezirklichen Steuerungsrunden einbezogen werden. Eine
weitere Möglichkeit wäre die Einrichtung von Schulleiterrunden, an denen
Vertreter des Quartiersmanagement und/oder der Lenkungsrunde teilnehmen.
Darüber hinaus ist dringend eine verstärkte inhaltlich/konzeptionelle
Zusammenarbeit zwischen der Senatsschulverwaltung und der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung erforderlich, zum Beispiel um Ressourcen für die Beteiligung
der Schulen am Entwicklungsprozess (Stundenbudgets) auszuhandeln, um spezielle
Projektmittel für Schulen in Quartiersmanagementgebieten zu ermöglichen oder um
eine Ganztagsbetreuung in bestimmten Fällen anzuregen und zu organisieren. Die
bisher schwierige Integration der Schulen in den Quartiersentwicklungsprozess
ist dadurch erschwert, dass die Schule als Ort unter der Verwaltung des Bezirkes,
der Schulbetrieb jedoch unter der Verwaltung des Landes steht. Im Sinne einer
stärkeren Position und lokalen Einbindung ist im Rahmen der Verwaltungsreform
und der neu zu definierenden Aufgabenteilung zwischen Land und Bezirken auch
über eine generelle (organisatorische) Zuordnung der Schulen zu den Bezirken
nachzudenken[4].“
Stellungnahme
Senat:
Im
Rahmen ihrer im neuen Schulgesetz geregelten Selbstständigkeit und
Eigenverantwortung haben die Schulen künftig die Möglichkeit, außerschulische
Kooperationen selbst zu gestalten und auch zu finanzieren. Schulstandortbezogene Schwerpunktsetzungen
bei speziellen Projektmitteln wie auch die Festlegung der Schulen mit Ganztagsbetreuung einschließlich
daraus resultierender Maßnahmen obliegen den Bezirken in ihrer Funktion und Verantwortung
als Schulträger.
Im Rahmen
ihrer im neuen Schulgesetz geregelten
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung haben
die Schulen künftig die Möglichkeit, außerschulische
Kooperationen selbst zu finanzieren. Schulstandortbezogene
Schwerpunktsetzungen bei speziellen
Projektmitteln wie auch die Festlegung der
Schulen mit Ganztagsbetreuung einschließlich daraus
resultierender Maßnahmen obliegt den Bezirken in ihrer
Funktion und Verantwortung als Schulträger.
Um die Strategien in den Gebieten integrativer zu
gestalten, halten die Gutachter eine weitergehende Bündelung von Ressourcen für erforderlich (vgl. Kap. I, 2.3.4):
„Hohe
finanzielle Aufwendungen, die die Verbesserung der Lebenschancen zum Ziel
haben, müssen trotz knapper Haushaltsmittel auf alle Fälle auch zukünftig in
den Quartiersmanagement-Gebieten, in denen die Mängelindikatoren hoch
korreliert sind, erbracht werden. So kann verhindert werden, dass ein großer
Anteil der Bewohner dieser Quartiere lebenslang Transferleistungen erhalten.
Eine (weitere) Reduktion der Mittel führt u.E. zu weiter steigenden Belastungen
z.B. bei der Sozialhilfe und bei Transferleitungen infolge von
Langzeitarbeitslosigkeit und ist daher aus volkswirtschaftlichen Gründen
abzulehnen. Dabei muss klar sein, dass dies vermutlich im Vergleich zu anderen
Stadtteilen keine insgesamt höhere Pro-Kopf-Aufwendung bedeutet, da andere
staatliche Zuwendungen (z.B. Finanzierung aufwendiger kultureller Angebote,
Finanzierung des Studiums) in den Quartiersmanagement-Gebieten nicht in
gleichem Umfang in Anspruch genommen werden.
-
Bestehende Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union sind
auszuschöpfen und fördersystematisch bedingte Ungleichheiten auszugleichen -.
Angesichts der knappen
Eigenmittel des Landes stellt die Ausschöpfung der vorhandenen Bundes- und
Landesprogramme den effektivsten Weg zur Sicherstellung einer ausreichenden
Finanzierung des Quartiersmanagementverfahrens dar. Eine besondere Problematik
stellt die Ungleichbehandlung der Gebiete im Westteil der Stadt (Ziel 2) und im
Ostteil der Stadt (Ziel 1) im Rahmen der Förderung durch den europäischen
Strukturfonds dar. Die daraus resultierende unterschiedliche finanzielle Ausstattung
der Gebiete im West- und im Ostteil ist im Zusammenhang mit sozialer
Stadtentwicklung inhaltlich nicht gerechtfertigt und nahezu eine Umkehrung der
tatsächlichen Problemlage. Eine entsprechende Kompensation der
unterschiedlichen Förderbudgets durch Landesmittel, wie sie in der Pilotphase
des Programms erfolgt ist, ist daher auch für die Zukunft zu fordern.
- Effizienter wäre eine Bündelung der Mittel für die
Quartiersmanagement-Gebiete auf Landesebene - .
In den
Quartiersmanagement-Gebieten sind insbesondere in der Verwaltung, im Bildungssektor
und in der Wirtschaftsförderung autonome unternehmerische Leistungen von
öffentlichen Diensten notwendig. Das erfordert, dass die Akteure vor dem
Hintergrund situationsgerechter Analysen lokal angepasst komplexe Strategien
entwickeln. Spezialisierte und gezielte Programme, bei denen die Mittelbewilligung
nach Richtlinien verläuft, können die Implementierungsdefizite nicht überwinden.
Nur wenn die verschiedenen Fachressorts aus ihren Haushaltstiteln gewisse
Beträge in einen gemeinsamen Pool einbringen, kann vermieden werden, dass die
lokalen Quartiersmanagement-Teams einen großen Teil ihrer Zeit als
„Bündelungsakrobaten“ einsetzen. Damit wäre die gewünschte und erforderliche
Kompatibilität der Förderprogramme gegeben.
Die
tatsächliche Bündelung von Mitteln in einem „Globalbudget Quartiersmanagement“
scheint aus heutiger Sicht der im Vergleich zur „Kompatibilisierung“ einzelner
Ressortprogramme zwar politisch schwierigere, letztendlich aber mit geringerem
Aufwand verbundene Weg. Die verfassungsmäßigen und haushaltstechnischen Probleme
sind durch ein integriertes Projektteam (möglicherweise unter Federführung der
Senatsverwaltung für Inneres) darzustellen und zu prüfen.“
Stellungnahme Senat:
Der Gedanke des
Gutachters, ein solches Globalbudget
auf Landesebene zu bilden, wurde im Rahmen
der gesamtstädtischen Strategie "Urbane Integration" intensiv
ausgelotet und vom Senat nicht bestätigt. Im Ergebnis wurde daraus der
realistischere Ansatz entwickelt, bestehende Landesprogramme soweit möglich so
zu gestalten, dass sie neben ihrer primär sektoralen Zielsetzung im Rahmen der
gegebenen finanziellen Möglichkeiten eine ergänzende, lokal wirksame
Programmkomponente für die Stärkung der benachteiligten Quartiersmanagementgebiete
erhalten
Das Quartiersmanagement zeichnet sich nach Auffassung der
Gutachter durch eine gerade für sozialstrukturell schwierige und vom Bildungsstandard
her unterprivilegierte Quartiere besondere
Stärkung der Bewohnerbeteiligung
aus (vgl. Kap. I, 2.3.6):
„Ziel der Bewohneraktivierung ist mehr als nur die
Beteiligung an einzelnen Projekten. Es muss angestrebt werden, dass die
Bewohner bei der Gestaltung des Programms Einfluss nehmen und durch die
Einflussnahme und Mitarbeit Kompetenzen und damit auch ihre Durchsetzungsfähigkeiten
verbessern. Ziel müsste es sein, dass die Bewohner in den Quartiersmanagement-Gebieten
stärker als bisher ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln und bestimmen
können, so dass sie wieder mehr Verantwortung für ihre eigenen Probleme und die
Probleme ihrer Nachbarn übernehmen können (empowerment).“
sowie
„Neben der institutionellen Ebene kommt es darauf an,
Maßnahmen gezielt zu fördern, bei denen Bewohner selbst die Initiative
ergriffen haben. Das Quartiersmanagement-Team braucht nach wie vor Mittel, die
möglichst unbürokratisch an Bewohnerprojekte weitergegeben werden können.“
Da die QM-Gebiete häufig gekennzeichnet sind durch einen
hohen Anteil von Immigranten muss
nach Auffassung der Gutachter die Einbindung dieser Gruppen in die
Quartiersentwicklung erfolgen (vgl. Kap. I, 2.3.6):
„Dringlich ist die verstärkte Einbindung ausländischer
Bewohner in die Quartiersentwicklung. In vielen Quartiersmanagement-Gebieten
leben zu einem hohen Prozentsatz ausländische Bewohner, bzw. Bewohner nichtdeutscher
Sprache und Kultur. Zwar wurden in der Quartiersmanagement-Arbeit verschiedene
Ansätze und Projekte gestartet, die sich speziell an solche Bewohner richten;
angesichts der Bedeutung der Integration für die Entwicklung in den Stadtteilen
insgesamt sind die Anstrengungen in diesem Bereich jedoch weiter zu forcieren.
Über speziell geschulte Mitarbeiter, über spezielle Projekte, die die
Ressourcen und Potentiale ausländischer Bewohner nutzen, sind diese Bewohner
für alle sichtbar in das Verfahren einzubinden.“
Insgesamt müsse – so regen die Gutachter an - die Bewohnerbeteiligung über die
Vor-Ort-Arbeit in Projekten weiter entwickelt werden zu einer echten
Bürgerbeteiligung in Angelegenheiten der Quartiere. Um entsprechende Formen bis
zu einem Bürgerhaushalt zu entwickeln, sollte ein Team aus Senat, Bezirken,
Quartiersmanagern und Bewohnerbeiräten gebildet werden.
Stellungnahme Senat:
Die Einbeziehung der Bewohner in den Prozess der
Quartiersentwicklung und ihre Aktivierung zur Beteiligung und Verantwortungsübernahme
für ihren Stadtteil ist eines der Hauptanliegen
des Quartiersmanagementverfahrens. Die positiven Erfahrungen des Quartierfonds
und mit dem damit verbundenen Juryverfahren haben gezeigt, dass sich Bewohner
dann engagieren, wenn sie ein konkretes Mitspracherecht bei Entscheidungen
erhalten, die ihre unmittelbare Lebenswelt betreffen. Die im Rahmen des
zeitbefristeten Pilotprojekts "Quartiersfonds" entstandene
Beteiligungsbereitschaft der Jurymitglieder geht jedoch nicht verloren: Die in
der Quartiersfondsmitarbeit entstandenen Aktivierungs- und Beteiligungspotenziale werden stattdessen weiter aufgegriffen und
in die vielfältigen lokalen Mitwirkungsverfahren in den Gebieten einbezogen.
Diese Ansätze sind – insbesondere im Rahmen der angestrebten Dezentralisierung der Programmumsetzung des
QM-Verfahrens – weiterzuentwickeln.
Dabei sind auch die derzeit auf Bezirksebene diskutierten strategische
Ansätze der Sozialraumorientierung (in
Verbindung mit Sozialraumbudgets) und des „Bürgerhaushalts“ einzubeziehen.
Aus Sicht der Gutachter ist darauf hinzuarbeiten, dass die
Akzeptanz des Quartiersmanagements als spezifisches Instrument für besondere
Gebiete, noch weiter wächst. Dies gelte sowohl für die Akzeptanz in einzelnen
Verwaltungen als auch in nicht einbezogenen Nachbarschaften (vgl. Kap. I, 2.3.8):
„Auf der politischen
Ebene, der Landesebene und im Dialog zwischen Senatsverwaltung und den Bezirken
ist die generelle Bedeutung des Programms und der dadurch ausgelösten bzw.
erforderlichen Veränderungen im Verwaltungshandeln stärker herauszustellen. Es
reicht nicht aus, positive Maßnahmen darzustellen, die durch das Verfahren
initiiert wurden. Vielmehr ist stärker darauf hinzuarbeiten, dass die
Komplexität der Probleme sichtbar wird und die Notwendigkeit, dass Verwaltung,
Politik, Bürger und Quartiersmanagement-Teams gemeinsam an einer
Lösungsstrategie arbeiten. Bislang wird bei verschiedenen Akteuren sichtbar,
dass das Verständnis für den räumlichen Handlungsansatz nicht immer
nachvollzogen werden kann. Das Vorurteil, dass bestehende Mittel (aus dem Bezirkshaushalt)
gekürzt werden und über das Quartiersmanagement (nur) in einige Quartiere
zurückfließen, besteht weiterhin. Es ist dringend erforderlich, dass die Öffentlichkeit
vor allem durch die federführende Senatsverwaltung über die grundsätzliche Bedeutung
des Quartiersmanagement-Ansatzes besser informiert wird.“
sowie
„Dabei geht es nicht darum, den Einsatz öffentlicher Mittel
zu rechtfertigen, sondern deutlich zu machen, dass über das Quartiersmanagement-Verfahren
ein neuer und effizienter Ansatz zur Problemlösung greift.“
Stellungnahme Senat:
Bei
allen öffentlichen Leistungsträgern sowie in der Öffentlichkeit allgemein ist
das Bewusstsein für die Relevanz des Programms „Soziale Stadt“ zu erhöhen. In
diesem Sinne sollte stärker der ressortübergreifende Handlungsansatz betont
werden. Auch soll über die daraus resultierende gemeinsame Verantwortung aller
Fachressorts und der öffentlichen Leistungsträger außerhalb der Berliner Landesverwaltung
informiert werden. Die Diskussion über Ziele, Lösungen und Prioritäten im
Rahmen des Quartiersmanagements sollte noch intensiver in die Öffentlichkeit, aber auch in die
Verwaltung getragen werden. Ein erster Schritt in diese Richtung stellt die
Einrichtung des Internet-Dachportals www.quartiersmanagement-berlin.de
dar. Darüber hinaus sollten durch noch
breitere Darstellung der Ziele und
Vorhaben, der Mitwirkungsmöglichkeiten, der Anstrengungen und der erreichten
Erfolge des Quartiersmanagements die
QM-Gebiete stärker in den Focus des öffentlichen und fachlichen Interesses
gerückt werden, um so zur Imageverbesserung und weiteren Aktivierung der
Bewohner beizutragen. Dazu bedarf es
einer zielgerichteteren, noch breiteren Öffentlichkeitsarbeit auf Ebene des Landes,
der Bezirke und der Gebiete.
5) Weitere stadtentwicklungspolitische Folgerungen
und Verfahrensschritte vor dem Hintergrund der erfolgten Evaluation
Überprüfung der
Kulisse Quartiersmanagement
Der
Senatsbeschluss zur Einrichtung des Quartiersmanagements von 1999 weist der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch die Aufgabe der Fortschreibung der
Gebietskulisse für das Quartiersmanagement zu.
Die
Empfehlung zur Ausweisung der Quartiersmanagementgebiete erfolgte auf der
Grundlage des „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“, in dem sozialräumlichen
Entwicklungsprozesse der Statistischen Gebiete im Kontext der gesamtstädtischen
Entwicklung regelmäßig analysiert werden. Die Fortschreibung des Monitorings
hat für den Zeitraum 2000-2001 eine Zunahme derjenigen Kulisse ergeben, die
eine besonders problematische sozialräumliche Entwicklung aufweisen.
Da
der Ausweitung einer stadtentwicklungspolitischen Interventionskulisse
besonders benachteiligter Stadtgebiete aufgrund der anhaltend angespannten
Haushaltslage Berlins enge Grenzen gesetzt sind, ist eine gebietsweise
Überprüfung bezüglich der Angemessenheit der eingesetzten Instrumente und
Programme sowie ihres prioritären Einsatzes erforderlich.
Grundlage
einer solchen Überprüfung sind noch festzulegende Kriterien, die u.a. sowohl
die gebietsspezifischen Problemstrukturen (u.a. sozio-ökonomische Problemlagen,
Dynamik von Veränderungen) wie die nutzbaren Potenziale (z.B. Akteure aus Wirtschaft, und Wohnungswesen, Vereine und
Initiativen, Netzwerke und Kooperationen) berücksichtigen. So ist insbesondere
für Gebiete, die eine weniger problematische sozialräumliche Entwicklung
aufweisen und eher dem Status „Prävention“ zuzuweisen sind, der Einsatz von
Instrumenten unterhalb der Intensität des Quartiersmanagements zu prüfen. In
enger Abstimmung mit den Bezirken und unter Einbeziehung relevanter Akteure
(z.B. Wohnungsbaugesellschaften, Landesarbeitsamt) sind auf der Grundlage der
dazu bereits vorliegenden Untersuchungen sowie den Erkenntnissen, die aus der
prozessbegleitenden Evaluation und Datenanalyse der bestehenden Kulisse
"Soziale Stadt" bereits vorhanden sind, geeignete Instrumente und
Verfahrensweisen zu entwickeln.
Handlungskonsequenz:
Vor dem Hintergrund der Zunahme sozialräumlich
problematischer Stadtquartiere ist eine Überprüfung des Einsatzes des
Instrumentes Quartiersmanagement unter Berücksichtigung des bisher erreichten
Stabilisierungsgrades und der Abschätzung der erzielten und noch zu erzielenden
Nachhaltigkeitseffekte für Gebiete mit sozialräumlich problematischer Entwicklung vorzunehmen. Bei dieser Prüfung sind
insbesondere die Kriterien „gebietsspezifische Problemlagen“ (Interventions- /
Präventionsgebiet) und „nutzbare Potenziale“ (selbsttragende Strukturen) zu
berücksichtigen. Vor allem für Präventionsgebiete ist ein Instrumenteneinsatz
unterhalb der Intensität eines Quartiersmanagementverfahrens zu prüfen. Die
entsprechenden Grundlagen und Organisationsstrukturen hierfür sind durch die
für die soziale Stadtentwicklung relevanten Senatsverwaltungen für Bildung,
Jugend und Sport, Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Wirtschaft und Arbeit
unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und unter
Mitwirkung der Bezirke kurzfristig zu erarbeiten.
6)
Schlussfolgerungen:
Angesichts der Erfolge, die die Gutachter beschreiben, wird
der Senat das Programm „Quartiersmanagement / Soziale Stadt“ fortführen und
gleichzeitig im Hinblick auf die festgestellten Defizite und Handlungsbedarfe
folgende Änderungen und Ergänzungen am Quartiersmanagementverfahren vornehmen:
1.
Der Senat wird
sicherstellen, dass der integrierte Ansatz des Quartiersmanagements für alle
beteiligten Senatsverwaltungen verbindlich wird. Hierzu wird er die Koordinierung
unter Einbeziehung der relevanten Fachressorts intensivieren. Die strategischen
Zielsetzungen für jedes einzelne QM-Gebiet sollen mit Senatsbeschluss festgelegt
werden.
2.
Durch Beschlüsse
des Senats und der Bezirksämter ist sicher zu stellen, dass Institutionen wie
die Agenturen für Arbeit, Schulen, die Wirtschaftsförderung, die Bezirklichen
Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit verbindlicher in die Kooperation einbezogen
werden.
3. Der Senat legt Wert auf die systematische
Kooperation zwischen Quartiersmanagement und Schulen. Die Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport wird alle Schulen auffordern, sich aktiv an der Kooperation
und dem QM-Verfahren zu beteiligen.
4.
Der Senat legt
Wert auf eine systematische Kooperation zwischen Quartiersmanagement und
Stadtteilzentren. Dabei soll die begonnene Zusammenarbeit unter der Prämisse
der gegenseitigen Ergänzung und verbesserten Koordination intensiviert werden.
5.
Der Senat strebt
zusammen mit den Bezirken, den QM-Teams, den Stadtteilbeiräten, weiteren
relevanten Akteuren aus den Stadtteilen / QM-Gebieten und in Zusammenarbeit mit
dem Fachforum Partizipation der Lokalen Agenda 21 die Entwicklung von Formen
der Bürgerentscheidung im Wohngebiet bis hin zu Bürgerhaushalten an. Der Senat
beauftragt ein Team entsprechende Vorschläge bis spätestens zum 31.12.2004 vorzulegen.
6.
Die Einbeziehung
von Immigranten in die Bewohnerbeteiligung soll gestützt werden. Dazu sollen
Organisationen der Migranten stärker als bisher in die Arbeit des Quartiersmanagements
einbezogen werden.
7.
Das Programm
„Quartiersmanagement / Soziale Stadt“ ist angelegt auf die Verbesserung der
infrastrukturellen Situation in besonderen Gebieten, aber auch auf die Verbesserung
der persönlichen Lebensperspektiven. Es wird deshalb das Monitoring so ausgestaltet
werden, dass die Erfolge und Wirkungen der Maßnahmen des Quartiersmanagements
erfasst und Schlussfolgerungen gezogen werden können.
8.
Zur Stärkung des
ressortübergreifenden Ansatzes in den QM-Gebieten sollen in Abstimmung mit den
relevanten Fachressorts weiterhin geeignete sektorale Förderprogramme für den
gezielten Einsatz in QM-Gebieten entwickelt bzw. verfügbar gemacht werden.
9.
Zur Erhöhung der
Effektivität des QM und zur besseren Koordinierung der Mittelbereitstellung
sind bei den projektbezogenen Förderprogrammen die jeweiligen Förderentscheidungen
weiter aufeinander abzustimmen und Bewilligungsverfahren zu vereinfachen.
10.
Der Senat wird
über Fachprogramme sicherstellen, dass in den QM-Gebieten die Anliegen von
Frauen mit besonderen Problemlagen (wie z.B. alleinerziehende Frauen, obdachlose
Frauen sowie Migrantinnen) unterstützt werden.
11.
Vor dem
Hintergrund der Zunahme sozialräumlich problematischer Stadtquartiere wird der
Senat eine Überprüfung des Einsatzes des Instrumentes Quartiersmanagement unter
Berücksichtigung des bisher erreichten Stabilisierungsgrades und der
Abschätzung der erzielten und noch zu erzielenden Nachhaltigkeitseffekte für
Gebiete mit sozialräumlich problematischer
Entwicklung vornehmen.
Berlin, den 06. April 2004
Der
Senat von Berlin
W o l
f S t r i e d e r
Bürgermeister Senator für Stadtentwicklung
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq
[1] Im folgenden Text
wird Quartiersmanagement = QM, Quartiersmanagement-Gebiet = QM-Gebiet und Quartiersmanagement-Team
= QM-Team, Quartiersmanagement-Verfahren = QM-Verfahren, Quartiersmanagement-Arbeit
= QM-Arbeit abgekürzt.
[2] Im Stadtstaat Berlin sind die kommunalen Aufgaben zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung aufgeteilt. Grundsätzliches Ziel der Berliner Politik ist es, den Bezirken im Rahmen verschiedener Reformen mehr kommunale Selbstständigkeit zu übertragen.
[3] IfS und S.T.E.R.N.: „Sozialorientierte Stadtentwicklung“, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie, Berlin 1998
[4] Dies bedeutet nicht, dass auch Lehrpläne und Bildungsinhalte von den Bezirken bestimmt werden, sondern soll den Bezirken lediglich ermöglichen, Lehrpersonal und Ausstattung entsprechend der unterschiedlichen Anforderungen an den Schulbetrieb zu wählen.