Der Senat wird aufgefordert, die BSR zu veranlassen, aus den nicht benötigten Rückstellungen für die Deponien Schöneicher Plan, Schwanebeck und Wernsdorf neue Rückstellungen für die Deponien Wannsee, Marienfelde und weitere 36 altlastenverdächtige Deponiestandorte zu bilden, für die die BSR eine Nachsorgepflicht nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hat.
Begründung:
Der BSR wurde vom Land Berlin die Nachsorgepflicht für stillgelegte Deponien übertragen um den Landeshaushalt zu entlasten. Neben der Nachsorgepflicht für die Siedlungsabfalldeponien in Brandenburg besteht unstrittig auch eine Nachsorgepflicht für altlastenverdächtige stillgelegte Deponien nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz. Dies betrifft die Deponien Wannsee und Marienfelde und weitere 36 Standorte in Berlin. Für die Nachsorgepflicht dieser 38 Standorte wurden bisher von den BSR keine Rückstellungen gebildet. Seitens der BSR ist geplant, diese Nachsorgekosten über die Abfallgebühren zu refinanzieren. Gleichzeitig plant die BSR, die nicht benötigten Rückstellungen für die Deponien Schöneicher Plan, Wernsdorf und Schwanebeck um rund 200 Mio Euro zu kürzen und im Laufe von 5 Jahren an die GebührenzahlerInnen zurück zu führen. Es wäre unsinnig, diese Rückstellungen jetzt vollständig aufzulösen, wenn sie gleichzeitig für die Verpflichtungen aus der Nachsorgepflicht für die 38 Altlastenstandorte benötigt werden.
Berlin, den 27. August 2004
Dr. Klotz Ratzmann Kubala Esser
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq