Anlage 1

 

`

Gliederung/

Vorschlags-
nummer

 

Vorschläge der Expertenkommission/ Abschlussbericht

 

Zuständige SenV


 

A,B,C, *)

 

Schlussfolgerungen des Senats zu den Kategorien A und C; Kenntnisnahme der Stellungnahmen zur Kategorie B


(Senatsbeschluss 202/02 vom 30. April 2002)

Stellungnahme der Fachausschüsse des Abgeordnetenhauses

Neu-
ordnungs-
agenda
2006

[
ankreuzen]

Stand der

- Umsetzung der Kat. A

- Bewertung der Kat. B

- Meinungsbildung. zu Kat. C

Modernisierungseffekte

Realisierte Haus-halts-
effekte

(in T €)

 

 

 

 

(Kategorien)

 

 

JA (mit Angabe Projektnr.)

 

NEIN

 

 

 

 

I.

 

II.

 

-

 

Grundsätze und Vorschläge für strukturelle Veränderungen bei den staatlichen Aufgaben

 

1

§     Zukunftsorientiertes Aufgabenportfolio entwickeln; strategische Planung implementieren

Skzl

A

Der Senat wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Berlin-Studie "Strategien für die Stadt"  ein über mehrere Legislaturperioden reichendes Leitbild entwickeln und auf dieser Basis eine strategische Planung implementieren.

Erarbeitung des Leitbildes unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, auch im Sinne einer bürgerschaftlichen Initiative für die Modernisierung und Konsolidierung des Berliner Gemeinwesens (VR KIT am 13.02.03)

 

 

x

Der Senat hat sich wesentliche Empfehlungen der Berlin-Studie zu eigen gemacht und setzt diese im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik um. Dazu zählt das strategische Herangehen im Sinne der Leitbilder „Stadt des Wissens“ und „Kooperativer Staat“, aus denen im Lichte sich verändernder Rahmenbedingungen projektbezogene Planungen abgeleitet und fortlaufend aktualisiert werden.

 

 

 

2

§     Neue Verteilung der Aufgabenwahrnehmung

Inn;
 Fin

Skzl

A

Der Vorschlag wird im Rahmen der für den 29. April 2002 in Aussicht genommenen Senatsklausur behandelt. Dort wird über den institutionellen und inhaltlichen Fortgang der Verwaltungsreform im Land Berlin entschieden.

 

 

 

X

 

Der Senat hat in seiner Sitzung am 01. April 2003 eine Übersicht über alle wesentlichen Neuordnungsprojekte und – vorhaben, die den öffentlichen Sektors Berlin strukturell verändern, (Neuordnungs-agenda 2006) zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die vom Senat beschlossene Neuordnungsagenda 2006 sind die Prioritäten der Verwaltungsmodernisierung neu festgelegt worden.Die Agenda umfasst ca. 70 Projekte und politische Vorhaben. Inhaltlich geht es um aufgaben- und strukturkritische Projekte, um eine verbesserte Steuerung der Transferausgaben und um den angestrebten Bürokratieabbau im Sinne einer Rechtsvereinfachung. Die Agenda ist im bottom-up-Verfahren entstanden und wird durch den Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung kontinuierlich evaluiert. Mit Senatsbeschluss vom September 2003 sind die Projekte der Neuordnungsagenda 2006 Bestandteil des Sanierungsprogramms des Landes Berlin nach § 12 Abs. 4 Maßstäbegesetz geworden.

 

 

 

3

§     Kennzahlenvergleiche für Aufgabenbereiche

Fin

A

Zustimmung; zugrunde zu legen sind Elemente der Kostenleistungsrechnung (z. B. Produktvergleiche). Der Kennzahlenvergleich ist zu weiten Teilen vorhanden; außerdem kann auf die Kennzahlenvergleichsringe der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zurückgegriffen werden.

 

2.7,

5.19, 6.8

div. Proj.

 

 

Es werden u. a. flächendeckende interbezirkliche Stückkostenvergleiche im Rahmen der Produktbudgetierung und der Veröffentlichung "Was kostet wo wie viel?" vorgenommen.

 

 

 

 

 

 

II.

4

§     Überprüfung des Berliner Leistungskataloges

Fin/
Fachressorts

A

Zustimmung, die Überprüfungen erfolgen im Prozess durch die Fachressorts.

 

1.3,

2.9,

3,6

 

 

Im Rahmen der Neuordnungsagendaprojekte erfolgen aufgaben- und strukturkritische Prüfungen, gleichzeitig stehen in laufenden Projektarbeiten leistungsbegründende  Rechtsgrundlagen auf dem Prüfstand.  Unter anderem zur Unterstützung und Absicherung systematischer und vollständiger Prüfungen in den Fachressorts wurde im Projekt  „Umfassende Entbürokratisierung/Rechts-vereinfachung“ ein noch abzustimmender Plan mit weiteren Einzelmaßnahmen erarbeitet, z. B. Definition der Anwendungsbereiche für die Befristung von Gesetzen und Verordnungen, Benennung von Rechtsmaterien, in denen zeitlich befristete Öffnungsklauseln zulässig sind.

 

 

 

III.

Berlin-Brandenburg

 

 

III.

1

§     Struktur Berlins für eine Fusion mit Brandenburg tauglich machen          

Skzl

 

 

 

 

Inn

A

 

Nach den Richtlinien der Regierungspolitik (Senatsbeschluss vom 12.2.2002) wird der Senat „alle Voraussetzungen für eine Zusammenführung der Länder Berlin und Brandenburg zu einem gemeinsamen neuen Land bis Ende des Jahrzehnts schaffen, einschließlich der dafür notwendigen, gemeinsam mit dem Land Brandenburg vorzubereitenden Volksabstimmung im Jahr 2006.

 

Dabei kann auf das Vertragswerk zum ersten Fusionslauf zurückgegriffen werden.

Realisierung: spätestens Herbst 2005

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Landesregierung Brandenburg sieht derzeit keine ausreichenden Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Volksabstimmung 2006. Die Vorbereitungen sind dadurch ins Stocken geraten. Nach den Wahlen zum Brandenburger Landtag am 19. September 2004 wird die weitere Vorgehensweise mit Brandenburg erneut zu diskutieren sein. Die Bemühungen um einen Intensivierung der Kooperation und um strukturelle Angleichungen im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung und der Rechtsetzung wurden unabhängig davon fortgesetzt. Beispiele hierfür sind die Staatsverträge über gemeinsame Obergerichte, ein gemeinsames Justizprüfungsamt, ein gemeinsames Landesamt für Mess- und Eichwesen und die Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet der Landwirtschaft auf Brandenburg. Des weiteren wird in einem gemeinsamen Projekt zwischen Brandenburg und Berlin die Neuordnung der Statistischen Landesämter mit dem Ziel ihrer Zusammenführung geprüft.

 

 

Der Aufbau gemeinsamer Einrichtungen hat Pilotcharakter für eine spätere Fusion beider Länder- soweit politisch von beiden Ländern gewollt.

 

Unabhängig von der Fusionsplanung wächst allein schon aus wirtschaftlichen Erwägungen der Druck, auch weiterhin Synergieeffekte durch die Zusammenlegung von Verwaltungsbereichen/-aufgaben auszuschöpfen. Insoweit sind deutliche Modernisierungseffekt zu verzeichnen.

 

 

 

Einsparpotentiale können nicht zuverlässig prognostiziert werden.

 

III.

2

§     Finanzierung des neuen Landes sichern

Skzl

Fin

 

 

A

Zustimmung, die Verhandlungen um die Neugestaltung des Länderfinanzaugleichs und zum Solidarpakt II, die im Sommer 2001 abgeschlossen wurden, und deren gesetzliche Umsetzung durch das Maßstäbegesetz und des Solidarpaktfortführungsgesetz sichern die Finanzierung der Einzelländer Berlin und Brandenburg. Auf die Verankerung einer Übergangsregelung im Falle einer Länderfusion wurde angesichts der Kompliziertheit der Verhandlungen zunächst verzichtet; sie ist jedoch als Voraussetzung für eine Länderneugliederung unverzichtbar und wird rechtzeitig mit dem Bund und den anderen Ländern verhandelt.

Der Senat strebt einen Berlin-Pakt mit dem Bund an. Eine baldige Entlastung erwartet der Senat dort, wo der Bund in der Bundeshauptstadt im kulturellen Bereich ausschließliche Kompetenzen hat, diese aber bislang nur teilweise wahrnimmt. Darüber hinaus ist die Lastenverteilung zwischen Bund und Land den gestiegenen hauptstadtbedingten Sicherheitsaufgaben durch Neuverhandlung des Hauptstadtvertrages anzupassen.

 

 

x

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage des Landes Berlin auf Entschuldungshilfe kein neuer Sachstand.

 

 

 

IV.

Vorschläge zu Strukturfragen des Stadtstaates und der Einheitsgemeinde Berlin, Leitbild und Zielsystem

 

 

 1

§     Vorhandene Visionen zur Grundlage eines Leitbildes für Berlin und eines gesamtstädtischen Zielsystems machen

Skzl

-

siehe II. 1.

 

 

x

siehe II.1

 

 

 

 

Vorschläge für die politische Steuerung in der Einheitsgemeinde Berlin

 

 

IV.

2

§     Kommunikation und Steuerung in der Einheitsgemeinde verbessern

Inn

Skzl

 

 

A

Die den Senat tragende Koalition hat das Problem erkannt und punktuell eine Änderung des rechtlichen Instrumentariums – unterhalb der Ebene der Verfassung – ins Auge gefasst.

Die vorhandenen rechtlichen Steuerungsinstrumente im Verhältnis Senat – Bezirke sind zwar dem Grunde nach vorhanden (Art. 67 VvB, §§ 9 ff. BezVG) aber wenig effektiv, da die Aufsichtsmaßnahmen der Beschlussfassung des Senats unterliegen, der nach politischen Gesichtspunkten entscheidet.

Statt des Eingriffsrechts sollte die Wiederherstellung der Fachaufsicht in den steuerungsrelevanten Angelegenheiten erwogen  werden.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und die Senatskanzlei werden beauftragt, die Defizite der Steuerung aufzuzeigen, und dem Senat bis zum 30. September 2002 Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Es ist möglichst umfassend ein ziel- und wirkungsorientiertes Controlling einzuführen (VR KIT am 13.02.03)

 

 

  X

 

 

 

  X

Die Verbesserung der Kommunikation und Steuerung in der Einheitsgemeinde Berlin war und ist Gegenstand der Klausurtagungen zwischen dem Senat und den Bezirksbürgemeistern/innen.

Zur Frage der einfachgesetzlichen Wiederherstellung der punktuellen Fachaufsicht über die Bezirke an Stelle des flächendeckenden Eingriffsrechts oder einer Vereinfachung des gesetzlich geregelten Eingriffsrechts selbst wird zur Vorbereitung entsprechender Lösungsvorschläge eine Ressortumfrage bei den Senatsfachverwaltungen über deren Erfahrungen mit den gegenwärtigen Instrumentarien durchgeführt werden. Das Ergebnis wird dem Senat bis Ende des Jahres 2004 vorgelegt.

 

 

 

 

Klare Verantwortungsdefinition

 

 

IV.

3

§     Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung auf allen Ebenen des politischen Systems sicherstellen

Skzl

A

Die Expertenkommission empfiehlt dem Senat und dem Abgeordnetenhaus, Verfahrensabsprachen zu treffen, die eine Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung auch im Rahmen der Beratungen des Landeshaushalts gewährleisten. Dabei sollte sichergestellt sein, dass sich die Beratungen des Landeshaushalts stärker am gesamtstädtischen Zielsystem (Regierungsprogramm) und daraus abgeleiteter fachpolitischer Programme orientieren und weniger an Einzeltiteln. In diesem Rahmen soll auch das Zusammenspiel zwischen Hauptausschuss und Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses geregelt werden.

Die Expertenkommission hat ein Modell vor Augen, für das derzeit eine entsprechend aufbereitete Datengrundlage im Zuge der neuen Verwaltungssteuerung noch nicht gegeben ist.

Da es sich um Kernfragen des Zusammenspiels von Senat und Abgeordnetenhaus handelt, ist es eine übergreifende Meinungsbildung auf politischer Ebene - wie auch zu den übrigen, die Verfassungsstruktur betreffenden Themen – erforderlich.

Die Fachausschüsse des AH müssen stärker in die Ressourcenverantwortung genommen werden. Die Mitberatung bei Haushaltsberatuangen muss intensiviert werden. (VR KIT am 1^3.02.03)

 

x

Der Vorschlag wurde umgesetzt. Erstmals im Rahmen der Beratung des Haushalts 2004/2005 geben die Fachausschüsse des Abgeordnetenhauses Stellungnahmen zu den Einzelplänen ab. Auf dieser Grundlage erfolgen die Beschlüsse des Hauptausschusses, so dass Fach- und Ressourcenverantwortung auf parlamentarischer Ebene zusammengeführt sind.

 

 

 

4

§     Aufgabengerechte Verteilung der Kompetenzen in der Einheitsgemeinde

Inn

Skzl

A

siehe Ziff. IV, 2.

 

 

  X

siehe unter Ziff. II. 2.

 

 

 

 

Fach- und Finanzcontrolling

 

 

IV.

5

§     Fach- und Finanzcontrolling für Berlin ziel- und wirkungsorientiert gestalten

Skzl

 

Fin

 

WiArb-Frau

A

 

Zustimmung, die Arbeiten am gesamtstädtischen ziel- und wirkungsorientierten Controlling und am übergreifenden Finanzcontrolling befinden sich im Umsetzungsprozess.

 

2.9,

3.6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Umsetzung des Vorschlages wird im Rahmen einschlägiger Neuordnungsagenda-Projekte gearbeitet.

1. Einführung eines Fach- und Finanzcontrolling in den Transferbereichen der Bezirke mit Hilfe der Software ePBN (elektronischer Produktnavigator)
Für die Einleitung der flächendeckenden Anwendung des Verfahrens werden technische Voraussetzungen bei den Verfahrensanwendern geschaffen. Die notwendigen Abstimmungen und Beteiligungen erfolgen.

2. Ausweitung des Verfahrens (Ziff.1) auf weitere  Bereiche.
Nachdem festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen für ein einheitliches Verfahren in den Senatsverwaltungen nicht bestehen, sind alle Senatverwaltungen aufgefordert, ihre Ansätze aktiv weiterzuentwickeln. Sen Fin unterstützt bei der Überwindung methodischer und konzeptioneller Probleme.

 

Im Rahmen der Neuordnungsagenda 2006 wird z.B. das Projekt „Evaluierung und Neuordnung der Wirtschaftsförderung“ durchgeführt (siehe Punkt II. 1 „Zielsystem einrichten“). Auf diesem Handlungsfeld und im strategischen Ziel „Innoavationskraft stärken“ sind konzeptionelle Grundlagen geschaffen worden, die die Aufsetzung eines begleitenden Monitoring im Rahmen einer ziel-/wirkungsorientierten Steuerung auf mittlere Sicht ermöglichen könnten.

 

 

 

 

 

Vorschläge im Bereich des Senats

 

 

IV.

6

§     Die Kompetenzen des Regierenden Bürgermeisters stärken

Skzl

Inn

 

A

Der Senat wird im Laufe der Legislaturperiode einen Vorschlag unterbreiten.

Realisierung: spätestens Ende 2005.

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Frage der Stärkung der Kompetenzen des Regierenden Bürgermeisters wird fast seit Beginn der laufenden Wahlperiode des Abgeordnetenhauses im parlamentarischen Raum diskutiert. Dies ist auch sachgerecht, weil dieses Anliegen notwendig mit einer Begrenzung der verfassungsrechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten des Parlaments auf die Regierung einhergehen würde.

 

 

 

 

7

§     Berlin-Bilanz aufstellen und strategische Planung entwickeln

Skzl

C

Als Vorbereitung zur Erstellung einer Berlin-Bilanz ist geplant, eine nach „Zielfeldern“ politisch gegliederte Darstellung des Regierungsprogramms mit den zugehörigen Ausgabeblöcken zu verknüpfen und auf diese Weise ein Berichtswesen zum Zweck der politischen Steuerung zu erproben.

Parallel dazu wird angeregt, eine für die Öffentlichkeitsarbeit des Senats geeignete Darstellung der Zielsetzungen und Vorhaben der Senatspolitik nach dem Vorbild des „Geschäftsberichts 2000/2001“ der Bundesregierung zu erstellen.

 

Der Senat hat die Senatskanzlei sowie Senatsverwaltung für Inneres beauftragt, die Anforderungen an eine Berlin-Bilanz zu präzisieren. Der Bericht wird dem Senat zum 30. September 2002 vorgelegt.

 

 

X

Siehe Ziff. II. 1.

 

 

 

IV.

8

§     Ressortübergreifende Gesetzesfolgenabschätzung

Skzl

C

Die Gesetzesfolgenabschätzung ist ein wichtiger Beitrag zum ziel- und wirkungsorientierten strategischen Controlling.

Als Verfahren zur Rechtsoptimierung trägt sie zur Deregulierung und zum sparsamen und gezielten Umgang mit knappen Ressourcen bei. Gesetzesfolgenabschätzung ex ante soll die wahrscheinlichen Folgen und Auswirkungen der Rechtssetzung ermitteln. Sie soll Zukunftsperspektiven und Entwicklungen (Gesellschaft, Umwelt, Standortauswirkungen) berücksichtigen und zur Rationalisierung des politisch-administrativen Prozesses der Gesetzgebung beitragen. Die Senatskanzlei wird im Rahmen des Auftrags bis zum 31. Dezember 2002 Vorschläge zur Umsetzung auf Senatsebene und zur Einbeziehung des Abgeordnetenhauses vorlegen.

 

 

x

Die Verstetigung von Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung setzt einen wirksamen Filter voraus, der sicherstellt, dass nur noch eine verkraftbare Zahl neuer Normen erlassen und die Normflut kanalisiert und eingedämmt wird.

Dieser Aufgabe kann am besten von einer Normprüfungskommission nachgekommen werden. Sie setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, ob beabsichtigte Normen unerlässlich sind oder z.B. die etwaige bundesrechtliche Regelung ausreicht, so dass es u.U. ergänzender landesrechtlicher Regelungen nicht mehr bedarf.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnis hat der Berliner Senat am 17. Dezember 2002 beschlossen, zur Realisierung der von der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik vorgeschlagenen „ressortübergreifenden begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung“ zunächst probeweise,  eine Normprüfungskommission mit Geschäftsstelle in der Senatskanzlei einzurichten. Die Kommission hat  im Mai 2003 ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des Erfahrungsberichts des Vorsitzenden der Normprüfungskommission hat der Senat am 10. Februar 2004 beschlossen, die Normprüfung in dieser Weise dauerhaft einzuführen.

 

 

 

 

Vorschläge zur Stärkung der Bezirke und von bürgerschaftlichen Aktivitäten

 

 

9

§     Fähigkeit des Bezirksamtes zur bezirklichen Gesamtsteuerung stärken

Inn

C

Der Vorschlag ist im politischen Meinungsbildungsprozess zu behandeln.

 

 

X

Der politische Meinungsbildungsprozess zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

10

§     Direktwahl der Bezirksbürgermeister

Inn

A

Der Senat lehnt den Vorschlag ab. Im Zuge der Länderfusion mit Berlin Brandenburg wird ggf. eine erneute Prüfung zu erfolgen haben.

 

 

X

Der politische Meinungsbildungsprozess zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

11

§     Stadträte nach öffentlicher Ausschreibung für ein bestimmtes Ressort wählen

Inn

C

Der  Vorschlag wird weiter geprüft.

 

 

X

Der Vorschlag wird im Zusammenhang mit weiteren Grundsatzfragen zur Bezirksamtsbildung im Rahmen der Fusionsverhandlungen zu diskutieren sein.

 

 

 

IV.

12

§     Partizipation der Bürger fördern, Bürgernähe stärken

Inn

A

Einzelentscheidungen sind im politischen Meinungsbildungsprozess zu treffen.

 

 

X

Mit der Bündelung der Verwaltungsleistungen nach Lebenslagen im Sinne der Kundenorientierung  wird die Bürgernähe gestärkt. Beispiele hierfür sind die eingerichteten Bürger- und Ordnungsämter:

·          an 46 Standorten bieten 61 Bürgerämter in den Bezirken 94 IT-gestützte Dienstleistungen aus einer Hand an;

·          in den Ordnungsämtern werden Leistungen, die bisher in unterschiedlichen Stellen bearbeitet wurden, für den Bürger gebündelt angeboten.

Um die Qualität der Bürgerdienste zu sichern und zu verbessern wird im Herbst 2004 eine repräsentative Kundenbefragung in allen 12 Bezirken zur Arbeit der Bürgerämter durchgeführt.

 

 

 

13

§     Verstärkte Transparenz durch Bezirksbilanzen

 

C

 

 

 

 

 

 

 

 

14

§     Anreize für die Bezirke

Fin

A

Das neue Einnahmemodell ermöglicht bereits die Einbehaltung von Einnahmesteigerungen. Weitere Modelle werden laufend geprüft.

 

 

X

Mit der vollständigen Einführung der Produktbudgetierung zum Haushaltsjahr 2005 ist der Forderung nach verbesserten Anreizen für ein wirtschaftliches Verwaltungshandeln in den Bezirken umfassend Rechnung getragen worden. Das aktuelle Einnahmemodell ermöglicht außerdem die weitgehende Einbehaltung eigenverantwortlich erwirtschafteter Einnahmen ("E03").

Effizienzsteigerung infolge verstärkter Wirtschaftlichkeits-Orientierung,

Reduzierung des jährlichen zentralen Zuweisungsbedarfes für Verwaltungskosten

jährlich 33,9 Mio. €

 

15

 

§     Ausstattung der zwölf Berliner Bezirke sachgerecht gestalten

Fin

A

Zustimmung, ein Spar- und Umverteilungsmodell wird bereits umgesetzt.

*) Anmerkung:
Die ausgewiesenen Beträge entlasten den Haushalt, sie sind jedoch nicht kassenwirksam, d. h. die tatsächliche Reduzierung der Ausgaben tritt erst ein, wenn im Zusammenhang mit einem Stellenwegfall auch der Personalabbau erfolgt ist.

 

 

X

Die produktbezogene Zuweisung fördert die sachgerechte Ausstattung der Bezirke. Dieser Effekt wird durch den zunehmenden Ansatz von Planmengen verstärkt. Die Umsetzung des angeführten Sparmodells erfolgt daher ab dem Haushaltsjahr 2005 vollständig über die Produktbudgetierung.

dezentrale Abschöpfung von Synergien durch Kostenbenchmark und Wettbewerbsdruck

s.o.

 

V.

Vorschläge für das Personal

 

 

 

Durchlässigkeit des Berliner öffentlichen Dienstes verbessern

 

 

V.

1

§     Zugang zum öffentlichen Dienst neu ordnen?

Inn

 

 

WissKult

A

Der laufende Umsetzungsprozess für den Vorschlag ist im Rahmen von Zeit- und Maßnahmenplänen fortzusetzen.

Vorbereitung der erforderlichen Rechtsänderungen (BerlHG, Laufbahnrecht).

Auf der Grundlage des Senatsbeschl. vom 11. September 2001 wird die FHVR - geplant mit Beginn des Jahres 2003 - in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung WissKult überführt. Ausführungen zum u.U. ab 2003 eintretenden finanzielle Risiko erfolgen in der Anlage.

 

 

Ausschuss WissKult:

keine gesonderte Stellung-nahme; zu verweisen ist auf das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des BerlHG (9.BerlHGÄG vom 30.Januar 2003), hier speziell § 122.

 

 

 X

Projekt 9.14

 

Der Vorschlag wurde umgesetzt.

 

-> Umwandlung des früheren Laufbahnstudiengangs Allgemeine Verwaltung in einen externen achtsemestrigen Diplomstudiengang Öffentliche Verwaltungswirtschaft (ÖVW), mit dessen Abschluss zugleich die Laufbahnbefähigung vermittelt wird; 2002 Verlagerung der Ausbildung für den Steuerverwaltungsdienst nach Königs Wusterhausen (gemeinsam mit Brandenburg)

-> planmäßige Aufnahme - erstmals im Herbst 2002 - von Studierenden für den neuen Studiengang ÖVW jeweils zum Wintersemester; grundsätzliche Sicherstellung der bundesweiten Anerkennung der Laufbahnbefähigung .

-> Wegfall der Anwärterbezüge für die frühere Ausbildung im interne Studiengang.

 

 

Aufnahme der FHVR in den Kreis der Vertragshochschulen; Verlagerung der Zuständigkeit auf die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung; Neueinrichtung externer Studiengänge; Teilhabe am Bologna-Prozess mit Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen.

 

 

Wegfall von Anwärter-bezügen in Höhe von rd. 4,44 Mio € jährlich.

 

2

§     Durchlässigkeit des öffentlichen Dienstes durch Aufhebung der Stellenausweisung nach Stellen für Arbeitnehmer und Planstellen für Beamte verbessern

Fin

A

Zustimmung, Vorschlag wird bereits umgesetzt.

 

 

X

Im Vorgriff auf die weiterhin vorgesehene Einführung von gemeinsamen Stellen für Beamte und Angestellte (Schrägstrich-Stellen) ist entsprechend dem Vorschlag 1 für die Übergangszeit auch im Haushaltsgesetz 2004/2005 eine Regelung enthalten, die eine Besetzung von Planstellen und Stellen mit Angehörigen der jeweils anderen Beschäftigtengruppe zulässt. Die „Durchlässigkeit des öffentlichen Dienstes“ im Sinne des Vorschlags ist damit gewährleistet. Eine entsprechende Regelung ist seit Januar 2001 auch schon in den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung enthalten.

 

 

 

 

Wettbewerb fördern

 

 

V.

3

§     Besoldungsstruktur neu ordnen

Inn

Fin

 

C

Die Innenverwaltung wird den Vorschlag prüfen, unter Einbeziehung der konzeptionellen Überlegungen über die Organisation und das Aufgabenprofil der einzelnen Fortbildungseinrichtungen des Landes Berlin.

 

 

X

Der Vorschlag kann wegen der finanziellen Folgen nicht aufgegriffen werden. Berlin sollte sich vor dem Hintergrund der „Haushaltsnotlageklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht auch bei der Bezahlung von Spitzenbeamten weiterhin an den Haushaltsnotlage-Ländern Saarland und Bremen orientieren

 

 

 

4

§     Neuordnung der Fortbildung für den öffentlichen Dienst in Berlin

Inn

Fin

B

Die Innenverwaltung wird den Vorschlag prüfen, unter Einbeziehung der konzeptionellen Überlegungen über die Organisation und das Aufgabenprofil der einzelnen Fortbildungseinrichtungen des Landes Berlin (siehe hierzu auch XV. nach Vorschlag 5, Ausführungen zur AGS).

 

 

X

Die Verwaltungsakademie (VAk) wird in ihrer Funktion als zentrale Fortbildungseinrichtung gestärkt. Die Senatsverwaltung für Inneres hat mit der VAk als Pilot ein Geschäftsmodell entworfen, wonach den Nutzern der von der VAk angebotenen Kurse (ohne Ausbildung) die jeweils entstandenen Kosten mitgeteilt werden. Für ein systematisches Berichtswesen liegen Indikatoren vor, die erstmalig 2005 erhoben werden (s.a. XV: AGS). 

Ergänzend wird auf den Zwischenbericht der Senatsverwaltung für Inneres an den Hauptausschuss vom 29. Juni 2004 hingewiesen.

 

 

 

 

5

§     Dienstliche Beurteilungen wettbewerbsorientiert gestalten

Inn

A

Der Senat hat am 30.6.2001 ein neues Berliner Beurteilungswesen für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst beschlossen. Aus der zum 15.2.2004 erwarteten Berichterstattung über die Wirksamkeit des neuen Beurteilungswesens sind erforderlichenfalls Änderungen im Sinne der Vorschläge der Expertenkommission abzuleiten.

 

 

 

X

Der Senat hat den Bericht über das neue Beurteilungswesen (Anlage 1 zur Senatsvorlage Nr. 2009/04) in seiner Sitzung am 20. Juli 2004 zur Kenntnis genommen.

 

Die Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamten des Verwaltungsdienstes (Beurteilungsvorschriften – AV BVVD) vom 21. Dezember 2000 sind unter Beteiligung des Hauptpersonalrates und des Rats der Bürgermeister entsprechend zu ändern (Anlage 2 zur Senatsvorlage Nr. 2009/04).

 

Der Berichtsauftrag des Senats vom
30. April 2002 zu Abschnitt V Ziff. 5 des Berichts der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik ist damit erledigt.

 

 

 

 

Führung

 

 

V.

6

§     Vorgesetzte zu Führungskräften entwickeln

Inn

A

Das Ergebnis des Prüfauftrags zum 30.6.2001 wurde mit der Senatsvorlage 251/01 beschlossen. Ein entsprechendes Konzept wurde fristgerecht von SenInn in Verbindung mit dem IVM entwickelt und bereits in Einzelfällen umgesetzt:

1.        Coaching als persönliche Beratung von Spitzenführungskräften bei strategischen Entscheidungen

2.        Neuausrichtung und Intensivierung des Wirtschaftpraktikums

Der Senat strebt trotz der Hauhaltslage an, den eingeleiteten Prozess weiter zu entwickeln und das bestehende Konzept zu einer verbindlichen Verpflichtung zu machen.

Zeitplan/Berichterstattung

Entsprechend SB 251/01 ist eine Berichterstattung zum 30.9.2002 über die Wirksamkeit von Einzel-Coaching erforderlich.

 

X  3.7

 

Der Vorschlag wurde weitgehend umgesetzt.

Zu 1.

Das IVM entwickelt das Angebot des Einzelcoachings für Spitzenführungskräfte weiter (s. SB 896/03) im Hinblick auf Coaching-Angebote, die die Einbeziehung weiterer Führungsebenen/weiterer Führungskräfte in den Coaching-Prozess ermöglichen. Diese Modelle sollen insbesondere Führungskräfte in strategischen Entscheidungsprozessen unterstützen, indem  Abstimmungsprozesse beschleunigt und Führungsentscheidungen transparent gemacht werden.

Den mit dem Fortschreiten der Modernisierungsprozesse deutlich individualisierter gewordenen Unterstützungsbedarfen der Führungskräfte in der Berliner Verwaltung trägt das IVM seit Jahren durch die Ausweitung des Angebots von „klassischen“ Fortbildungsseminaren über Prozess- und Projektbegleitung bis hin zu weiteren Formen der individuellen Unterstützung und Begleitung Rechnung.

 

Für die Senatsverwaltung für Inneres wird gegenwärtig ein integriertes Konzept zur  Führungskräfteentwicklung erarbeitet. Die Zielgruppen sind Führungsnachwuchskräfte (FNK) der Besoldungsgruppe A 13 S bis A 15 bzw. Vgr. III bis I a BAT sowie Führungskräfte (FK) der Besoldungsgruppe A 16 bis B 5 bzw. Vgr. I bzw. mit Sondervertrag.

 

Zu 2.

Dieser Punkt konnte bisher noch nicht umgesetzt werden.

 

 

 

 

V.

7

§     Erfolgsabhängige Bezahlung

Inn

A

Der laufende Umsetzungsprozess für die Einführung leistungsbezogener Zahlungselemente ist im Rahmen von Zeit- und Maßnahmenplänen fortzusetzen. Dazu ist eine Änderung bundesgesetzlicher Vorschriften erforderlich.

Realisierung: mittelfristig.

 

 

X

Die mit dem Besoldungsstrukturgesetz eingeführte Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funkti­onen wurde auch landesrechtlich mit dem HG 2004/2005(§ 7 Abs. 9) umgesetzt.

Weitere leistungsbezogene Bezahlungselemente speziell für Professoren enthält das in Vor­bereitung befindliche Gesetz zur Umsetzung der Professorenbesoldungsreform und zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften.

Der weitere Umsetzungsprozess für die Einführung leistungsbezogener Bezahlungselemente wird im Zusammenhang mit den Ergebnissen der sog. Förderalismuskommission betrachtet.

 

 

 

 

 

Flexibilisierung des Dienstrechts

 

 

8

§     Größere landesrechtliche Flexibilität bei den beamtenrechtlichen Vorschriften anstreben

Inn

A

Der Senat wird Gesetzesinitiativen, mit denen den Ländern größere Gestaltungsspielräume im Beamten- und Besoldungsrecht eingeräumt werden, in den Bundesrat einbringen bzw. solche des Bundes oder anderer Länder unter Berücksichtigung der Interessen des Landes Berlin unterstützen.

Realisierung: mittelfristig.

 

 

X

Auf Initiative des Landes Berlin (Stichwort „Öffnungsklausel“) wurden im vergangenen Jahr den Ländern Regelungsbefugnisse in Bezug auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld für Beamte über­tragen. Infolge dieser Kompetenzübertragung wurde das Weihnachtsgeld für Beamte in allen Län­dern und beim Bund erheblich gekürzt und das Urlaubsgeld für Beamte in fast allen Ländern ge­strichen.

 

Für weitere Kompetenzübertragungen wird sich das Land Berlin im Rahmen der Förderalis­muskommission einsetzen.

 

 

 

V.

9

§     Tarifverträge für den öffentlichen Dienst modernisieren

Inn

C

Der Vorschlag ist in die tarifpolitische Meinungsbildung der zuständigen Bundesdachverbände eingebracht worden. Kontinuierliche Umsetzungen werden sich schrittweise im Verlauf von Tarifverhandlungen ergeben.

 

 

X

Wie in der letzten Übersicht erwähnt, ist das Thema „Tarifverträge für den öffentlichen Dienst modernisieren“ vom Tarifreferat Inn in die tarifpolitische Meinungsbildung der Bundesdachverbände Arbeitgeber (TdL) eingebracht worden.

Seit dem Frühsommer 2003 haben hier Projektgruppen (Arbeitgeber-/Arbeitnehmerseite) ihre Arbeit mit dem Ziel der Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes aufgenommen. Vorzüglich geht es dabei um die Fragen von Entgelt und Leistung, der Eingruppierung, der Arbeitszeit und auch der stärkeren regionalen Verantwortung.

Die Diskussionen hierzu dauern an; es ist zu erwarten, dass der Gesamtkomplex von Seiten der Gewerkschaften in die Verhandlungen zur kommenden Lohnrunde im Frühjahr 2005 einbezogen wird.

 

Das Land Berlin, seit dem Jahre 1994 nicht mehr Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, hat auf regionaler Ebene mit Wirkung vom 1. Januar 2003 an mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Berlin für die Mitarbeiter des unmittelbaren Landesdienstes einen eigenen Tarifvertrag (Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vom 31. Juli 2003) kontrahiert. Da mit diesem Tarifvertrag die statische Geltung der dort in Bezug genommenen

Tarifverträge des öffentlichen Dienstes vereinbart worden ist, werden die auf Bundesebene erreichbaren Veränderungen des Tarifrechts für das Land Berlin ceteris paribus keinen direkten Einfluss haben. Die Berichtsmöglichkeiten zu Punkt V. 9 der Vorschläge der Expertenkommission sind damit abschließend erfüllt.

 

 

 

 

10

§     Arbeitszeiten im Ländervergleich vereinheitlichen

 

Inn

 

Fin

A

Die Vereinheitlichung der Arbeitszeit der Landesbeamten auf 40 Stunden wöchentlich erfolgt durch Änderung der Arbeitszeitverordnung, die am 30. April 2002 vom Senat beschlossen werden soll. Nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt wird die Arbeitszeitverlängerung voraussichtlich zum 1. Juni 2002 in Kraft treten.

 

 

X

Die Vereinheitlichung der Arbeitszeit der Landesbeamten auf 40 Stunden wöchentlich erfolgte durch die Zweite Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher und urlaubsrechtlicher Vorschriften vom
3. Mai 2002, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist.

 

 

 

 

 

Personalmanagement

 

 

V.

11

§     Personalverantwortung wirksam dezentralisieren

Inn

A

Die im VGG vorgesehene Dezentralisierung wurde unzureichend umgesetzt.

Der Senat beauftragt die Senatsverwaltungen für Inneres und Finanzen, eine Leitlinie für Rahmenregelungen zur Dezentralisierung von Personalverantwortung zu erarbeiten und dem Senat bis zum 20. Dezember 2002 vorzulegen.

 

 

 

X

Eine Leitlinie für Rahmenregelungen zur Dezentralisierung von Personalverantwortung wurde seitens SenInn erarbeitet. Im Hinblick auf die noch ausstehende Novellierung des VGG wurde deren Umsetzung noch zurückgestellt.

 

 

 

12

§     Konzentration der Instrumente des Personalmanagements auf strategische Funktionen

Inn

A

Die Konzentration der Instrumente auf strategische Funktionen ist beschlossen
(Senatsbeschluss 251/01), entsprechende Maßnahmen erfolgen.

 

 

 

X

Im Rahmen des ministeriellen Geschäftsfeldes „Personalmanagement“ (PE) entwickelt, initiiert und koordiniert  der Senat landesweit besonders bedeutsame PE-Projekte und –Maßnahmen. Als Teil des Projekts „Bündelung interner Querschnittsaufgaben der bezirklichen Ebene und der Hauptverwaltung (ProQuer)“ ist eine Vorstudie zur Implementierung einer landesweiten IT-Unterstützung der PE in Arbeit. Dabei wird auf der Grundlage einer einheitlichen Datenbasis und -struktur  eine IT-Anwendung vorbereitet, die die zielgerichtete Umsetzung strategischer und operativer PE-Maßnahmen durch die Führungskräfte und Personalentwicklungsberater/-innen in den einzelnen Verwaltungen  unterstützt.

 

 

 

 

 

Personalvertretungsrecht/Landesgleichstellungsgesetz

 

 

13

§     Personalvertretungsrecht: Organisation der Personalvertretung auf die neue Organisation in den Behörden abstimmen

Inn

C

 Der Vorschlag ist im Rahmen eines politischen Meinungsbildungsprozesses unter Einbeziehung der Gewerkschaften und Berufsverbände zu prüfen.

 

 

 

 

X

Im Frühjahr/ Sommer 2004 wurden erste Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Beamtenbund und dem Hauptpersonalrat zur partiellen Novellierung des PersVG Berlin geführt, die im Herbst fortgesetzt werden.

 

 

 

 

14

§     Personalvertretungsrecht: Vorläufige Regelung in Mitbestimmungsangelegenheiten

Inn

C

dto.

 

 

X

dto.

 

 

 

15

§     Personalvertretungsrecht: Einführung und Anwendung (informations-) technischer Einrichtungen effektiver gestalten

Inn

C

dto.

 

 

X

dto.

 

 

 

V.

16

§     Landesgleichstellungsgesetz ergebnisbezogen überarbeiten

WiArb-Frau

A

Ablehnung: Zusätzliche Maßnahmen, die geeignet sind, die Gleichstellung von Frauen und Männern und insbesondere die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen zu fördern, werden vom Senat grundsätzlich positiv beurteilt. Die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele lassen sich aber nicht durch eine Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes erreichen.

Der Senat berücksichtigt diese Ziele bereits jetzt bei der Formulierung und Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes.

Eine entsprechende Senatsentscheidung ist noch für das Frühjahr 2002 geplant.

 

 

 

 

 

 

 

VI.

Vorschläge für das Controlling

 

 

1

§     Entwicklung und Verabschiedung eines Leitbildes

 

-

Siehe Ziff. II.1.

 

 

 

sieh Ziff. II.1

 

 

 

2

§     Einführung eines in sich geschlossenen Controllingsystems

Fin

WiArb-Frau

A

Zustimmung, Konzeptentwicklung ist voranzutreiben.

 

 

X

 

 

 

 

Ein umfangreiches Finanzcontrolling wurde für die Bezirke und Hauptverwaltung entwickelt und findet dauerhaft in der Haushaltsabteilung der SenFin statt, vgl hierzu auch Punkt IV. 5

 

 

 

 

3

§     Änderungen der Organisationsstrukturen

WiArb-Frau

B

Der Vorschlag wird nach Realisierung von VI.2. aufgegriffen.

 

 

 

 

 

 

 

4

§     Schaffung einer IT-Landschaft für das dezentrale und zentrale Controlling

WiArb-Frau

B

Der Vorschlag wird nach Realisierung von VI.2. aufgegriffen.

 

 

X

Die Schaffung einer derartigen IT-Lösung dürfte angesichts der landesweiten Rahmenbedingungen für ein einheitlich landesweites IT Verfahren fraglich sein. Derzeit keine Umsetzungen dezentraler IT-Lösungen.

 

 

 

VII.

Vorschläge für den Bereich Informationstechnologie

 

 

 

§      

WiArb-Frau

 

Generelle Aussagen

 

 

 

 

 

 

 

VII.

1

§     Ernennung eines zentralen IuK- Staatssekretärs für die Berliner Verwaltung einschließlich eines ihm unterstellten IuK-Kompetenzzentrums (s. Vorschlag 2)

Inn

A

Der Senat beauftragt den für den Geschäftsbereich des Innern zuständigen Staatssekretär, die dem Geschäftsbereich zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet der Informationstechnik im Sinne des Vorschlags der Expertenkommission wahrzunehmen. Hieraus ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt.

Der Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunitations- und Informationstechnik hat für seine Sitzung am 16.09.2004 das vom IT-Staatssekretär entwickelte IT-Regelwerk für seine Tagesordnung vorgesehen

 

X

Der Senat wird in seiner Sitzung am 17.08.2004 den Entwurf eines neuen IT-Regelwerks bestehend aus einem Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungs­zentrum Berlin und den Verwaltungs­vorschriften für die Steuerung des IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung  (VV IT-Steuerung) nach der zustimmenden Stellungnahme durch den RdB im zweiten Durchgang behandeln und den Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus einbringen.

Die vorgesehe­nen Regelungen ermög­lichen Synergie- und Bündelungseffekte, die es gestatten, landes­weit einheitlich moder­ne, zukunfts­offene Technik einzusetzen, mit der Effizienz­stei­gerungen für die ge­samte Berliner Ver­wa­tung erreicht werden.

 

 

2

§     Schaffung eines zentralen IuK-Kompetenzzentrums

Inn

A

Die Senatsverwaltung für Inneres wird beauftragt, ihr für das zentrale IT-Management zuständige Referat im Sinne eines Kompetenzzentrums weiter zu entwickeln

Zeitplan/Berichterstattung:

Die Senatsverwaltung für Inneres wird beauftragt, dem Senat spätestens zu seiner Sitzung am 2. Juli 2002 zu berichten. Hieraus ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt.

Siehe zu Nr.1

 

X

Das IT-Kompetenzzentrum wird zur Zeit unter Berücksichtigung des sich aus dem IT-Regelwerk ergebenen Aufga­benspektrums im Rahmen eines vom IT-Staatssekretär gesteuerten Projekt zur Umsetzung des IT-Regelwerks aufgebaut.

Die Laufzeit des Projektes ist bis Januar 2005 vorgesehen.

Vgl. vorstehend zu Nr. 1

 

 

3

§     Ausgaben/Haushaltsansätze für IuK-Technologie zentralisieren

Inn

A

Ausgehend von den Grundsätzen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung verbleibt es bei der dezentralen Verantwortung für die Entscheidung über den Einsatz der IT-Technik und der dezentralen Mittelveranschlagung. Das LIT soll zu einem umfassenden Dienstleister für IT-Technik ertüchtigt werden, damit – unbeschadet der dezentralen Verantwortung – eine zentrale Beschaffung unter Nutzung konzentrierter Marktmacht erfolgen kann.

Die Senatsverwaltung für Inneres wird beauftragt, unter Beteiligung des Rats der Bürgermeister die organisatorischen Voraussetzungen und Regelungen zu schaffen. Die entsprechenden Vorlagen sind vorher im IT-Koordinierungsausschuss Berlin abzustimmen.

Dem Senat ist spätestens zu seiner Sitzung am 2. Juli 2002 ein Sachstandsbericht zu geben.

 

Der Hauptausschuss erwartet zum 30. November 2004 einen Bericht zum IT-Finanzierungs­modell, das auf der Grundlage des Verursacherprinzips weiterentwickelt werden soll,

im Übrigen siehe zu Nr.1.

 

X

Das Finanzierungskonzept wird auf der Grundlage des IT-Regelwerks erarbei­tet und ist Bestandteil des unter Nr. 2 genannten Umsetzungsprojektes.

Entsprechendes gilt für die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen und Regelungen, soweit sie ergänzend zur VV IT-Steuerung zu schaffen sind.

Vgl. vorstehend zu Nr. 1

 

 

VII.

4

§     Auftragsvolumen bündeln

Inn

A

siehe VII. 3.

Das Thema ist Bestandteil des IT-Regelwerks. Vgl. zu Nr.1

 

X

Das Thema ist Gegenstand des Umsetzungsprojektes zum IT-Regelwerk, vgl. zu Nr. 2 

Vgl. vorstehend zu Nr. 1

 

 

5

§     Erfolge von IuK-Projekten müssen deutlich verbessert werden, Nutzenpotentiale müssen messbar und nachhaltig freigesetzt werden

Inn

A

Der Intention wird im Sinne einer Stärkung von IT-Management und Management-Kompetenz zugestimmt. Die Umsetzung berücksichtigt die dezentralen Verantwortungen.

Auftrag an die Senatsverwaltung für Inneres und Sachstandsbericht wie bei VII. 3.

Dem Hauptausschuss ist zum 31. Oktober 2004 über die Weiterentwicklung der IT-Planungsübersicht zu einem IT-Projekt­haushalt zu berichten.  Im Übrigen vgl. zu Nr. 1

 

X

Die Entwicklung eines Projekthaus­haltes ist Bestandteil des auf der Grundlage des IT-Regelwerks aufzubauenden IT-Controllings IT-Co). In das IT-Co-Projekt hat die Senatsverwaltung für Inneres neben der Finanzverwaltung auch andere Verwaltungen eingebunden. Über den Entwurf des Fachkonzeptes soll im August 2004 die Entscheidungsinstanz des Projektes befinden

Vgl. vorstehend zu Nr. 1

 

 

6

§     Vergabe von IuK-Infrastrukturbetrieb und anderen IuK-Dienstleistungen an private Betreiber und Anbieter

Inn

A

Ablehnung, die IT-Landesinfrastruktur muss mit Hilfe des LIT einheitlich betrieben werden, das LIT bedient sich Dritter. Er muss entsprechend weiterentwickelt werden.

Vgl. zu Nr. 1

 

X

Vgl. zu Nr.1 Das Gesetz sieht vor, die AöR als umfassenden IT-Dienstleister des Landes zu positionieren. Im Sinne des Konzeptes der Konzentration auf Kernkompetenzen, soll der LIT sich wenn sinnvoll und zulässig der Leistungen Dritter bedienen.

Vgl. vorstehend zu Nr. 1

 

 

VII.

7

§     Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT) privatisieren

Inn

Fin

A

dto., einheitliche Stellungnahme Inn, Fin. Eine Rechtsformänderung ist dennoch erforderlich.

Vgl. zu Nr. 1

 

 X

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen des IT-Regelwerks wird der LIT in eine AöR umgewandelt. Als Errichtungszeitpunkt ist der 01.01.2005 vorgesehen. Die (Neu-)Ausrichtung des LIT und seine entsprechende innere Weiterentwicklung sind begonnen  und werden im Rahmen des zu Nr. 2 genannten Umsetzungsprojektes fortgesetzt. Vgl. im Übrigen zu Nr. 1.

 

Vgl. vorstehend zu Nr. 1

 

Durch das „IT-Regelwerk“ als Ganzes  entstehen Synergie- und Bündelungseffekte, da landeseinheitliche IT-Infrastrukturelemen- te und IT-Standards festgelegt werden. Auch soll eine einheitliche und gemeinsame Beschaffung erfolgen. Die rechtliche Selbständigkeit der Anstalt öffentlichen Rechts ermöglicht es, Verträge mit den Verwaltungen abzuschließen, selbständige Betriebseinheiten zu gründen und Kredite aufzunehmen. Hoheitliche Aufgaben können wahrgenommen werden. Schließlich wird der  Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg erleichtert.

 

 

 

Die durch die angestrebten Synergie- und Bündelungseffekte eintretende Haushaltsentlastung kann derzeit noch nicht beziffert werden.

 

8

§     Einheitliches Internetportal für die Berliner Verwaltung durchsetzen

Skzl
Inn

A

Das Land verfügt über ein Internetportal. Dieses ist entsprechend den zu stellenden Anforderungen weiter zu entwickeln.

 

 

X

Das Angebot wird bei wachsenden Nutzerzahlen (Juni 2004 14 Mio. Sei­tenabrufe) quantitativ und qualitativ ständig weiter ausgebaut (vgl. VII. 9.). Noch immer wird das Internetportal des Landes nicht von allen Landeseinrich­tungen für ihre Internetdarstellung ge­nutzt. Drei Bezirksämter und mehrere nachgeordnete Einrichtungen präsen­tieren sich noch außerhalb dieser Plattform.

Die Informations-, Kommunikations- und Transaktionsbeziehungen zwischen Öffent­lichkeit und Verwaltung werden erleichtert, inhaltlich erweitert und qualitativ verbessert (vgl. VII. 9.).

Durch PPP-Modell wei­terhin keine Haushalts­aufwendungen für den Betrieb des Internetportals.

 

VII.

9

§     Elektronische Geschäftsprozesse kurzfristig für die Wirtschaft bereitstellen

 

Inn

A

Entsprechende Aktivitäten befinden sich laufend im Umsetzungsprozess, Vorlage eines „e-Government-Masterplan“ erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2002.

Beschlussempfehlung:

Die Senatsverwaltung für Inneres wird beauftragt, unverzüglich die Vorlage zum Masterplan e-Government dem Senat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zeitplan/Berichterstattung:

Einzelheiten ergeben sich aus der Vorlage zum Masterplan. Unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus diesem Beschluss nicht.

 

Der Ausschuss für Verwal­tungsreform und Kommun­i­kations- und Informationstech­nik hat in seiner Sitzung am 20.03.2003 beschlossen, dem Abgeordnetenhaus  zum 31. Oktober 2003 einen detaillierten Zwischenbericht über die zeitlichen Abläufe und den Stand der Umsetzung des Masterplanes „eGovernment“, einschließlich Rationalisie­rungs­potenziale, vorzulegen.

Der Ausschuss für Verwal­tungs­reform und Kommuni­ka­tions- und Informationstechnik hat in seiner Sitzung am 04.12.­2003 den detaillierten Zwi­schen­bericht zum Stand der des Masterplans E-Government beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

X

5.1 – 5.7

 

Der Senat hat in seiner Sitzung am 29.10.2002 die Vorlage Nr. 646/02 zur E-Government-Entwicklung in der Berliner Verwaltung (Masterplan) beschlossen. Das Abgeordnetenhaus wurde durch eine entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.11.2002 unterrichtet.

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10. April 2003 die Beschlüs­se des Senats zum Masterplan E-Government begrüßt.

Zum Stand der Umsetzung wird regel­mäßig berichtet. Der letzte Bericht wurde vom Senat am 29.06.2004 beschlossen (Senatsbeschluss Nr. 1977/04) und nunmehr dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

Eine Reihe von Anwendungen sind bereits realisiert. Weitere befinden sich in der Umsetzung.

Die Modernisierung­seffekte der einzelnen E-Go­vern­ment-Maß­nahmen bestehen ins­ge­samt in der Optimie­rung von Geschäfts­prozessen und in  der Verbesse­rung der Ser­vicequalität für Bürger und Unter­nehmen.

 

 

VIII.

Vorschläge für den Bereich Facility Management

 

 

1

§     Mitarbeitermotivation [durch Information] sicherstellen

Fin

A

Zustimmung, Vorschlag wird bereits umgesetzt.

 

 

X

Entsprechende Maßnahmen erfolgen laufend, insbesondere durch Übertragung von Verantwortung

hohe Eigenverantwortung

 

 

2

§     Transparenz über die Liegenschaftsbestände schaffen

Fin

A

dto.

 

3.5 u.a.

 

Es erfolgt die kontinuierliche Zuordnung zu den Beständen ins Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin  und Liegenschaftsfonds

effiziente Nutzung und Vermarktung von Liegenschaften

 

 

3

§     Nutzung von Liegenschaften zu monetären Leistungen entwickeln

Fin

A

Zustimmung, Vorschlag wird bereits umgesetzt.

 

3.5 u.a.

 

Die Umsetzung des Vorschlages erfolgt durch die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) bzw. den Liegenschaftsfond

 

 

 

4

§     Überführung des Facility Managements in Organisationsformen der Wirtschaft

Fin

A

Zustimmung, Vorschlag soll bis zum 1. Januar 2003 umgesetzt werden.

*) Anmerkung: Haushaltswirksam eingeplant, strukturelle Einsparung

 

2.5, 3.3 (Proj. abgeschl.), 7.2, 8.4 u.a.

 

Die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) hat die Arbeit aufgenommen

Effizienteres FM

11 Mio €  Einsparungen

 

5

§     Zusammenführung mit dem Liegenschaftsfonds

Fin

A

dto.

 

3.5 u.a.

 

Nach Gründung der BIM GmbH (2003) sollen zunächst deren Bestand erweitert und Erfahrungen gesammelt werden. Über eine Zusammenführung mit dem Liegenschaftsfond kann der Meinungsbildungsprozess erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

 

 

6

§     Wertschöpfung in der Wirtschaft des Landes Berlin erhöhen

Fin

A

dto.

 

 

X

Siehe Ausführungen zu VIII, 4, 5

 

 

 

7

§     Externe Unterstützung

Fin

A

dto. (Vertrag mit Andersen Real Estate).

 

 

X

Siehe Ausführungen zu VIII, 4, 5

 

 

 

IX.

Vorschläge für den Bereich Haushalt und die Steuerverwaltung

 

 

 

Haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konzeptionelle Probleme einer output- und effizienzorientierten „nachhaltigen“ Haushaltswirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prinzipien einer „nachhaltigen“ und effizienzorientierten Haushaltswirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IX.

1

§     Deckungsregeln für den Gesamthaushalt

Fin

A

Zustimmung zur Deckungsregel, nach der die Ausgaben die regulären Einnahmen nicht übersteigen sollen. Diese wird unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung mittelfristig (weiter) verfolgt. Der Kapitalstock soll allerdings - anders als vorgeschlagen – weiter reduziert werden.

 

 

X

Diese Deckungsregel ist inzwischen Grundsatz für jede Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft bis hin zur Steuerung der Jahresabschlüsse

 

 

 

2

§     Pagatorisierung von kalkulatorischen Kosten

Fin

 

WiArb-Frau

A

Zustimmung für begrenzte Teilbereiche: Neben den künftigen Produktplänen, die den vollständigen Ressourcenverbrauch darstellen, würde eine parallele ausgabewirksame Abbildung der kalkulatorischen Kosten zu einer Vermischung der Rechnungssysteme und einer erheblichen Aufblähung des Haushalts führen. Unbeschadet dessen ist die Einbeziehung kalkulatorischer Kosten in Teilbereichen - z.B. beim Facility-Management durch Einbeziehung von Marktmieten für landeseigene Grundstücke - sinnvoll und auch geplant.

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Abbildung kalkulatorischer Kosten ist zwar auch im kameralen Haushalt über Verrechnungspositionen denkbar, aber aufgrund bundeseinheitlicher Vorgaben (Gruppierungsplan) nicht vorgesehen.

 

In der KLR, die mittlerweile flächendeckend in der Berliner Verwaltung im Einsatz ist, werden die kalkulatorischen Kosten umfangreich abgebildet, so dass entsprechende Steuerungsinformationen vorliegen und ein hohes Maß an Kostentransparenz gewährleistet ist.

 

Im Rahmen der Entwicklung eines Globalsummenmodells für die Hauptverwaltung wird derzeit geprüft, ob und inwieweit kalkulatorische Pensionen kameral abgebildet werden können.

 

Dem Facility Management stehen kalk. Zinsen und Abschreibungen für nahezu alle im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Grundstücke und Gebäude als Wertbasis zur Verfügung. Somit sind die Grundlagen für Verrechnungs-mieten (innerhalb der Berliner Verwaltung) von Immobilien gegeben. Analoges gilt für Mobilien.

 

 

 

 

3

§     Differenzierte Regeln der dezentralen Bewirtschaftung, Deckungsregeln für die einzelnen Globalhaushalte

Fin

A

Zustimmung: Die empfohlenen (beschränkten) Deckungsregeln sind in der Praxis auf kameraler Ebene umgesetzt. Globalsummenbildung und Ergebnisübertragung sind für die Hauptverwaltung für 2004 vorgesehen.

 

 

X

Änderung: Globalsummenbildung und Ergebnisübertragung sind für die Hauptverwaltung für die Jahre ab 2005 vorgesehen.

 

 

 

IX.

4

§     Besondere Regeln für den Personalhaushalt

Fin

A

Zustimmung

§  zur gesonderten Fortschreibung des Personalhaushalts,

§  zur selbständigen Regelung der Personalausgabenbudgets und

§  zur Überführung des Stellenplans in den Kompetenzbereich von SenFin.

Geprüft werden die Vorschläge

§  zur Bewirtschaftung der Lohn-nebenkosten für Beamte als Versicherungsbeiträge an das zentrale Pensions- und Beihilfekapitel.

Ablehnung des Vorschlags, eine Pro­duktivitätsdividende für den Personal­haushalt auszuweisen.

Der UA STW des HA hat sich nicht explizit zu den Vorschlägen der Expertenkommission geäußert, gibt aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen dem HA stets Beschlussempfehlungen zu den Personalausgaben und zum Stellenplan

 

X

§     Der Personalhaushalt wird weiterhin gesondert fortgeschrieben

§     Die Einführung des Globalsummensystems für Personalausgaben der Hauptverwaltung ist zum nächsten Haushalt vorgesehen; SenFin hat darüber dem HA bis zum Dezember 2004 zu berichten (Auflagenbeschluss II.A.1).

§     Der Stellenplan ist Anfang 2002 in den Kompetenzbereich von SenFin übergeführt worden.

§     Die Versorgungsausgaben werden

aus dem im Zuständigkeitsbereich der SenFin liegenden zentralen Kapitel 2801 geleistet, das vom LVwA bewirtschaftet wird. Die dezentral veranschlagten Versorgungsausgaben werden von den Wirtschaftsstellen jeweils am Jahresanfang zum LVwA umgebucht.
Abhängig vom weiteren Verlauf der Diskussion in einer Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes könnten im Haushaltsplan die bestehenden Versorgungsanwartschaften künftiger Jahre nachrichtlich ausgewiesen werden. Ebenso wird diskutiert, für alle neu einzustellenden Beamten eine Pensionsrücklage zu bilden.
Beihilfeausgaben sind im Kap. 2801 nur für Versorgungsempfänger etatisiert, für aktive Dienstkräfte im jewei­ligen dezentralen Fachkapitel, aus dem sie auch geleistet werden; die Höhe richtet sich nach dem aktuellen Bedarf – dies erfordert geringere Ansätze als eine „Versicherung“ aller Beamten.

 

unbekannt

 

5

§     Bezirke und Bezirksbudgets

Fin

A

Die Vorschläge werden analog zu IX. 4. Umgesetzt resp. Geprüft.

 

 

X

Siehe Kommentierung zu IX.4

 

 

 

6

§     Haushaltsrecht für „Zuwendungsempfänger“ und Beteiligungs-Controlling

Fin

A

Zustimmung zur Erweiterung des Beteiligungscontrolling, Ablehnung  zum gesonderten Haushaltsrecht: Neben den bisherigen Zuwendungsvorschriften der LHO kann es ein gesondertes HH-Recht nicht geben. Sinnvoll sind Maßstäbe für die Zuschussgewährung, hier wird die Umsetzung geprüft.

 

 

 

Wegen der Komplexität der Leistungsspektren erscheint eine einheitliche Kriterienfindung ungeeignet. Vielmehr ist es Aufgabe der jeweiligen Fachressorts, die Kriterien der Mittelvergabe und des Controlling jeweils zu entwickeln

 

 

 

7

§     Unterjährige Bewirtschaftungsinstrumente der Senatsverwaltung für Finanzen

Fin

B

Die vorgeschlagene Quotierung der Betriebsmittel – entsprechend dem Verfahren beim Bund – wird geprüft.

 

 

X

Ergänzung: Die vorgeschlagene Quotierung der Betriebsmittel. wird im Zusammenhang mit Darstellungsänderungen für künftige Haushaltspläne geprüft

 

 

 

 

IX.

8

§     Zentralisierung der öffentlichen Kassen

Fin

A

Zustimmung, Organisationsuntersuchung ist geplant (2002/2003).

 

3.2

 

Im Rahmen des Projekts Kassenkooperation hat die Fa. Accenture im Herbst 2002 eine Organisationsuntersuchung ausgewählter Kassenbereiche des Landes Berlin (LHK, Bezirkskassen, Justizkasse) durchgeführt, in deren Ergebnis 62 Maßnahmen mit einem Einsparpotenzial insbesondere durch Personalkostenreduzierungen von bis zu 12,75 Mio. € bei einem einmaligen Investitionsaufwand von 6,4 Mio. €  identifiziert wurden. Im Nachgang fand im Januar 2003 der Transfer- sowie im April 2003 der Best-Practice-Workshop mit allen Beteiligten sowie den Personalvertretungen statt, um die vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu diskutieren und in Teilen zu modifizieren. Derzeit läuft die sukzessive Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere die Installation von Kassenautomaten in den Bezirken. Nach EU-weiter Ausschreibung werden in neun Bezirken insgesamt 27 Kassenautomaten bis zum 01.09.04 installiert, die die personenbedienten Barzahlungskassen weitestgehend ersetzen.

Darüber hinaus wird in Hinblick auf den Auflagenbeschluss II.B.69 nach beschränkter Ausschreibung derzeit eine Fortschreibung der Organisationsuntersuchung hinsichtlich einer möglichen Zusammenlegung von LHK und Justizkasse von der Fa. CSC Ploenzke erarbeitet. Das Gutachten wird Grundlage für den am 21./22.09.04 stattfindenden Workshop „Weiterentwicklung der Kooperation zwischen LHK und JK“

Der Einsatz von Kassenautomaten führt zu einer Verbesserung des Serviceangebots für die Bürger (bürgerfreundliche Öffnungszeiten, Wegfall von Warteschlangen, mehr Bürgernähe)

 

 

9

§     Beweislastumkehr bei Zuschussbedarf für Verwaltungsleistungen und Programme (anstelle von Fehlbedarfsfinanzierung!)

Fin

A

Zustimmung, die geforderte Umstellung der Finanzierung wird auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung bei den neuen Budgetierungsverfahrens umgesetzt ( auch unter Einschluss von Leistungsbeschreibungen und Abschluss von Zielvereinbarungen).

 

 

X

Die Berechnung des Finanzbedarfs ist in Teilen bereits auf ein normativ legitimiertes Verfahren umgestellt. Dies ist in den Bezirken auf Basis der Daten der KLR realisiert und wird weiter verfeinert. In der Hauptverwaltung wird zunächst ein Konzept auf Basis kameraler Informationen aufgebaut. Parallel wird die KLR weiter entwickelt hinsichtlich der Spezifika der Hauptverwaltung, um auch aus diesem Informationssystem Finanzbedarfsberechnungen ableiten zu können.

 

 

 

 

IX.

10

§     Voucher-Modelle bei verteilungsrelevanten Angeboten (z.B. VHS, Musikschulen, Kindergärten, ggf. auch weitere kulturelle Einrichtungen etc.)

Fin

BildJug-Sport

A

Grundsätzliche Zustimmung, das Modell sollte in einem Pilotprojekt versuchsweise umgesetzt werden.

Erfüllung eines Prüfauftrages nach Praxisphase und Evaluation bis 2005.

X

2.3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezüglich Einführung der Kita-Card hat der Senat die Gründung von kommunalen Trägern und deren Finanzierung nach Kostenblättern billigend zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Vorlagen werden dem Abgeordnetenhaus nach der Sommerpause vorgelegt werden; für sonstige Bereiche keine Initiativen.

 

 

Die Einführung eines Gutscheinsystems (Kita-Card) für die Kindertagesbetreuung ist vorgesehen. Die letzte der noch zu schaffenden Voraussetzungen ist die Übertragung der städtischen Kitaplätze auf die zu gründenden kommunalen Träger und die Herstellung analoger Finanzierungsbedingungen mit freien Trägern.

 

Federführung in Bezug auf Volkshochschulen und Musikschulen liegt bei SenFin II B 11. Es gibt noch keine Initiative von SenFin.

Wahlmöglichkeiten der Eltern auch über die Bezirksgrenzen hinaus; größere Kostentransparenz und stärkerer Wettbewerb mit den freien Trägern

 

 

 

 

Konzentration der Kernaufgaben der Verwaltung (insbesondere Sicherung der Gewährleistungsverpflichtung)

Fin:

keine

 

11

§     Überprüfung der Verwaltungs- und Benutzungsgebührenordnungen auf ökonomisch sachgerechte „Preisbildungsregeln“; Einführung inneradministrativer Verrechnungspreise

Fin

 

WiArb-Frau

A

Ablehnung. Die Gebühren sollen auch zukünftig regelmäßig mit dem Ziel einer möglichst vollständigen Erfassung aller Kosten der Leistungserstellung überprüft und angepasst werden.

 

Interne Verrechnungen sind bereits Bestandteil der Kostenrechnung.

 

 

 

 

 

 

 

12

§     Übergang zu „Auftraggeber“-orientierten Finanzierungsstrukturen der Budgets der Verwaltungseinheiten: Der Kernhaushalt, der Betriebshaushalt und das konsolidierte Gesamtbudget

Fin

A

Umsetzung wird im Rahmen der für 2004 geplanten Änderungen geprüft.

 

 

X

Änderung: Die Umsetzung des Vorschlages  wird im Zusammenhang mit Veranschlagungsänderungen für künftige Haushalte geprüft

 

 

 

 

Spezielle Vorschläge Steuerverwaltung

 

 

IX.

1

§     Überprüfung der Berl. Berechnung der PersBB

Fin

A

Vorschlag wird bereits umgesetzt.

 

 

X

In Berlin wird alljährlich zum 01.01. eine Personalbedarfsberechnung (PersBB) für die Berliner Finanzämter durchgeführt. Seit dem 01.01.00 (Basis für den Abschlussbericht der Expertenkommission hat diese PersBB zu folgenden Ergebnissen geführt:

 

01.01.00 

7.765,5 (HH-Stellen = 7.061,5)

 

01.01.01

7.338 (HH-Stellen = 6.635)

 

01.01.02

7.236,5 (HH-Stellen = 6.518,5)

 

01.01.03

6.938 (HH-Stellen = 6.438,5)

 

01.01.04

6.683 (HH-Stellen = 6.262,5)

 

Stellensoll und Stellenist haben sich danach in den letzten 5 Jahren kontinuierlich verringert.

 

Auch in den Folgejahren wird jeweils zum 01.01. eine PersBB durchgeführt werden, bei der die jeweiligen Veränderungen durch Verbesserung der Automationsunterstützung oder durch geänderte Organisationsstrukturen berücksichtigt werden

 

nicht quantifizierbar

 

IX.

2

§     Ausstattungsdefizite/Überausstattungen ausgleichen

Fin

A

Vorschlag wird bereits umgesetzt.

 

 

X

Um auch mit einem personellen Unterbestand (Ergebnis der PersBB zu den Haushaltsstellen) die originären Aufgaben der Steuerverwaltung (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung und Erhebung der Steuern) qualitativ und quantitativ bestmöglich erfüllen zu können, ist es erforderlich, das Personal so aufzuteilen, dass keine durch den Unterbestand bedingten Arbeitshemmnisse auftreten. So müssen für einzelne Fachgebiete Abschläge von dem durch die PersBB ermittelten Stellenbedarf vorgenommen werden. Das führt zu unterschiedlichen personellen Ausstattungen der einzelnen Fachgebiete, die aber im Hinblick auf die Ablauforganisation in den Finanzämtern geboten sind. So sind zunächst Veranlagungsarbeiten erforderlich, aus denen sich dann Aufgaben für die Umsatzsteuersonderprüfung, Betriebsprüfung, Steuerfahndung oder Bußgeld- und Strafsachenstelle ergeben.

keiner

entfällt

 

3

§     Stichprobenverfahren zur Prüfung der Steuererklärung verbessern

Fin

A

Vorschlag wird bereits umgesetzt.

 

 

X

Mit der GNOFÄ (Grundsätze zur Neuorganisation der Finanzämter) sind bereits seit Anfang der 80‘er Prüfkriterien zur Auswahl der Steuerfälle in Intensivprüfungsfälle und punktuell zu prüfende Fälle bundeseinheitlich festgelegt worden. Diese Kriterien werden seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Die Auswahl der prüfungsbedürftigen Steuerfälle wird zudem inzwischen maschinell unterstützt.

 

Zusätzlich wird in den Berliner Finanzämtern inzwischen im Arbeitnehmer-Besteuerungsverfahren die sogenannte gewichtende Arbeitsweise praktiziert. Ziel dieser Arbeitsweise ist es ebenfalls, die vorhandenen Ressourcen im wesentlichen bei den prüfungswürdigen Steuerfällen einzusetzen und risikoarme Steuerfälle wie erklärt zu veranlagen.

 

In Bund-Länder-Gremien wird derzeit ein Verfahren entwickelt, mit dem ein maschinelles Risikomanagementsystem ermöglicht werden soll. Ziel dieses System soll die vollmaschinelle Erledigung risikoarmer Steuerfälle sein.

In der Endstufe vollmaschinell Erledigung von Steuerfällen mit entsprechend kurzen Bearbeitungszeiten

zur Zeit noch nicht quantifizierbar

 

IX.

4

§     Reorganisation des Kassenwesens

Fin

A

Umsetzung erfolgt (Pilotprojekte beginnen April 2002).

 

 

X

Zum 01.01.04 sind die Finanzkassen in  22 Berliner Finanzämtern aufgelöst und der Zahlungsverkehr ist im Finanzamt Charlottenburg zentralisiert worden.

 

Der in den Finanzämtern verbliebene Aufgabenbereich Buchführung ist mit der Vollstreckungsstelle zu einem Sachgebiet Erhebung zusammengeführt worden

Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Berliner Finanzämter (jährlich rund 10,4 Mio. Einzahlungen und 2,8 Mio Auszahlungen) nur noch über 2 externe und 3 interne Girokonten, statt vorher über 64.

 

Zentrale Abwicklung von Verwahrungen und Vorschüssen.

 

Nur noch ein Abrechnungs- und Ablieferungsverfahren mit der LHK.

 

Nur noch ein Tages- und Monatsabschluss

Durch die Zentralisierung des Zahlungsverkehrs und die damit einhergehenden Maßnahmen werden langfristig 235 Stellen in den Finanzämtern eingespart.

 

IX.

5

§     Binnenorganisatorische Maßnahmen

Fin

A

Umsetzung erfolgt als kontinuierlicher Prozess.

 

 

X

Das Projekt „Kombi-Sachgebiet“, das bislang in den Finanzämtern Spandau und Treptow/Köpenick erprobt worden ist und bei dem die Zusammenfassung der bislang getrennten Aufgabenbereiche Veranlagungsstelle, Vollstreckungsstelle, Lohnsteuerstelle und Buchführung erfolgte, hat sich bewährt und wird nun schrittweise in den Berliner Finanzämtern eingeführt werden.

 

Die Finanzämter Neukölln-Nord und Neukölln-Süd sind zum 01.01.04 zum Finanzamt Neukölln zusammengelegt worden.

 

Die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der OFD Berlin wird zum 01.01.05 aufgelöst werden. Ihre Aufgaben gehen auf die Steuerabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen über.

 

Seit Ende 2003 werden Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung gescannt und zum Soll gestellt. Seitdem können monatlich rund 95 % der eingehenden Voranmeldungen und Anmeldungen vollmaschinell bearbeitet werden. Die Ausdehnung des Scannerverfahrens auf Jahressteuererklärungen und auf Schecks wird aktuell geprüft.

 

Der Anteil der auf elektronischem Weg abgegebenen Steuererklärungen hat sich durch verschiedene Werbemaßnahmen kontinuierlich erhöht. Die Werbemaßnahmen werden fortgesetzt.

 

Durch das Kombi-Sachgebiet wird der Informations – und Kommunikationsfluss verbessert und Schnittstellen werden verringert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Auflösung der OFD Berlin wird die Mittelebene im dreistufigen Aufbau der Steuerverwaltung eingespart.

Das Einscannen der Voranmeldungen und Anmeldungen vermeidet manuelle Eingaben und führt zu einer schneller Sollstellung.

nicht quantifizierbar.

 

 

 

X.

Schätzung der Personalminderausgaben

 

 

 

Vorschläge zu Fach- Politikbereichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XI.

Vorschläge für die bauenden Bereiche und die Bauaufsicht

 

 

XI.

1

§     Strukturveränderungen „Umkehr der Beweislast“

Stadt

A

Hierüber wird gesondert kurzfristig im Zusammenhang mit der erforderlichen Berichterstattung an das AH  bezüglich des Auflagenbeschlusses (Drs BR. 14/821 (II.B.67) berichtet. Die Senatsvorlage ist im Mitzeichnungsvorgang. Damit ist dem Vorschlag entsprochen worden.

Dem Hauptausschuss wurde mit der Vorlage zur Neuausrichtung der bauenden Bereiche (rote Nummer 0497) berichtet. Er hat diese Vorlage in seiner Sitzung am 30.05.2002 zur Kenntnis genommen.

nur Bezirke

Nr. 7.1

 

Für SenStadt umgesetzt

Freisetzung der langfristigen Kapitalbindung von ca. 350 Stellen

 

 

2

§     Veränderungen der Finanzierungsmethodik öffentlicher Bauinvestitionen und Bauunterhaltungen

Fin

A

Ablehnung, eine Umstellung auf die vorgeschlagene Finanzierung führt nicht zu Entlastungen.

 

 

 

 

 

 

 

3

§     Benchmarking in der öffentlichen Leistungserbringung

Stadt

A

Aufgrund des vorgesehenen Rückzuges von Bauleitungs- und –durchführungsaufgaben wird sich das Benchmarking künftig auf die nicht delegierbaren Bauherrenleistungen beziehen. Bei der Erarbeitung des neuen Zielmodells wurden Ergebnisse aus Benchmarking-Vergleichen schon berücksichtigt. Das Zielmodell enthält ein laufendes Qualitätsmanagement. Damit ist dem Vorschlag entsprochen worden.

Siehe Nr. 1

s.o

 

s.o.

s.o.

 

 

4

§     Abbau von Redundanzen, keine Einwerbung privatwirtschaftlicher Aufträge für die öffentliche Hand

Stadt

A

Durch die Konzentration auf die nicht delegierbaren Bauherrenleistungen wird dem Vorschlag der Expertenkommission entsprochen. Soweit noch Redundanzen bestehen, können diese nur dann abgebaut werden, wenn das entwickelte Zielmodell nicht nur in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Tragen kommt.

Siehe Nr. 1

s.o.

 

s.o.

s.o.

 

 

XI.

5

§     Bauordnungsverfahren neu ausrichten

Stadt

A

Ein Referentenentwurf für die neue BauO Bln wird derzeitig parallel zur Entwicklung der neuen Musterbauordnung (voraussichtlich Ende 2002) vorbereitet. Der Entwurf wird mit bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsämtern und den Fachkreisen und –verbänden so zügig wie möglich abgestimmt und nach Abstimmung mit dem RdB ins AH eingebracht.

Eine inhaltliche Vorabinforma-

tion über  die Eckpunkte der Novellierung der BauO Bln erfolgte im Ausschuss für

Bauen, Wohnen und Verkehr des AH am 26. Mai 2004

 

 X

Der aktuelle Referentenentwurf wurde am 13.07.2004 schlussgezeichnet. Mit der Beteiligung der Fachkreise und –verbände wird im Juli 2004 begonnen.

Der Gesetzentwurf er-möglicht unter Beachtung von weitesgehend ländereinheitlichen An-forderungen für das Bauordnungsrecht eine Bauordnungsreform, mit der Verfahrenserleichterungen, Be-schleunigungs- und Deregulierungseffekte für das Bauen erreicht werden.

 

 

6

§     Evaluierung der Ergebnisse

Stadt

 

A

Das Zielmodell enthält ein laufendes Qualitäts- und Zielvereinbarungsmanagement. Damit ist dem Vorschlag entsprochen worden.

Die interne Evaluierung hat begonnen, ein Bericht dazu wird 2005 vorliegen

s.o.

 

in Umsetzung

s.o.

 

 

XII.

Vorschläge für den Bereich Wirtschaft

 

 

 

Vorschläge für die Wirtschaftsförderung

 

 

XII.

1

§     Zielsystem einrichten

WiArb-Frau

A

Zustimmung: Der Senat hält an einer starken Akzentuierung der Infrastrukturförderung fest. Eine alleinige Schwerpunktsetzung auf die Förderung des Ausbaus der Infrastruktur und ein Verzicht auf unternehmensbezogene Fördermaßnahmen würde die erzielten Erfolge gefährden. Die Zielsetzung der Wirtschaftsförderung ist in den Förderrichtlinien festgelegt. Eine Quantifizierung findet in den operationellen Programmen für die Strukturfondsförderung ausgehend von einer exante-Evaluierung statt. (Darüber hinaus gehende Berichte sind daher nicht notwendig).

Realisierungshorizont: bereits umgesetzt, kontinuierliche Evaluierung.

 

X

 

Im Rahmen der Neuordnungsagenda 2006 wird das Projekt „Evaluierung und Neuordnung der Wirtschaftsförderung“ durchgeführt. Basierend auf einer Evaluation bestehender Programme. Die Evaluation untersucht sowohl die Zielerreichung bestehender Programme in zeitl. und inhaltl. Sicht (einschl. Feststellung evtl. vorhandener Doppelungen und Überschneidungen zu anderen (auch Bundes-) Programmen) als auch die Effizienz der Programmdurchführung. Die Neuordnung der Förderprogramme wird sich dabei sowohl auf die Erkenntnisse im Rahmen dieses Evaluierungsprojekts stützen als auch auf die Ergebnisse, die bei der Einführung einer ziel-/wirkungsorientierten Steuerung gewonnen werden. Auf mittlere Sicht sollen nachgehende Programmbewertungen / Evaluierungen möglichst durch ein begleitendes Monitoring im Rahmen einer ziel-/wirkungsorientierten Steuerung ersetzt werden.

Das Gutachten liegt seit dem 09,.07.2004 vor und wird im Laufe des Sommers 2004 ausgewertet. Schlussfolgerungen und ihre Umsetzung erfolgen ab Herbst 2004.

Ziel des Projektes ist die Überprüfung von Effizienz und Wirksamkeit der Förderung und auf dieser Grundlage die Entscheidung, ob Programme fortzuführen oder einzustellen sind. Für den Fall der Fortführung ist das Ziel, durch Umgestaltung oder Verfahrensverbesserungen die Effizienz bei reduzierten Fördermitteln zu erhalten bzw. bei gleichbleibenden Fördermitteln zu steigern..

Das Rationalisierungspotential kann gegenwärtig noch nicht beziffert werden

 

 

2

§     Wirtschaftsförderung integrativ ausrichten

WiArb-Frau

A

Zustimmung: Der Senat teilt die Auffassung der Expertenkommission, dass die Wirtschaftsförderung aus einem abgestimmten Mix aus monetären Maßnahmen und einer Vielzahl von Aktivitäten bestehen muss, die geeignet sind, unternehmerische Initiative zu befördern.

Realisierungshorizont: Bericht bis zum 31.12.02 zur Umsetzung der integrativen Ausrichtung der Wirtschaftsförderung.

 

 

 

Siehe unter 1.

Siehe unter 1

Siehe unter 1

 

3

§     Wirtschaftsförderung begleitend überprüfen

WiArb-Frau

A

Zustimmung.

Realisierungshorizont: kontinuierliche Evaluierung im Rahmen der EU-Strukturfondspolitik

 

 

 

Siehe unter 1.

Siehe unter 1

Siehe unter 1

 

XII.

4

§          Wirtschaftsförderung straffen

WiArb-Frau

A

Mit der Umsetzung des aus der Arbeit der Förderleitstelle hervorgegangenen Förderungskonzeptes 2000 – neue Kultur der Förderung, das am 5.10.1999 vom Senat beschlossen worden ist, wurde bereits eine Konzentration der wesentlichen Förderprogramme erreicht. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen wird aufbauend auf den vorhandenen Strategien Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer Veränderung der Gewichtung von Förderschwerpunkten und –zielen im offenen Dialog mit den Fachkreisen, anderen Beteiligten und der Politik weiter diskutieren und erarbeiten. Ergebnisse werden in die vorhandenen Steuerungsstrukturen wie die Evaluierungsprozesse für den EFRE (Halbzeitbewertung 2002/2003), die jährlichen Entscheidungsprozesse für die GA und die Arbeit der Förderleitstelle einfließen. Hierüber wird dem Senat bis Mitte 2002 berichtet. (Kosteneinsparungen aufgrund von Synergieeffekten werden erwartet, sind jedoch nicht quantifizierbar).

Realisierungshorizont: Bericht bis zum 31.07.02.

 

 

 

Siehe unter 1.

Siehe unter 1

Siehe unter 1

 

5

§     Investitionsbank Berlin auflösen

WiArb-Frau

C

Die Umsetzung des Vorschlages  hängt von der Gesamtkonzeption LBB ab.

 

 

X

Die Investitionsbank wird aufgrund des Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 14.05.04 am 01.09.2004 rückwirkend zum 01.01.2004 aus der LBB herausgelöst und als eigenständige Landesstruktur- und Förderbank in der Form einer Anstalt öffentlichen Rechts weiter geführt.

Die Ausgründung trägt zur Ausweitung und Verstetigung der Wirtschaftsförderung bei

25 Mio. € ab 2005

 

6

§     Clearingstelle für Kofinanzierung

WiArb-Frau

C

SenWiArbFrau wird beauftragt, den Vorschlag zu prüfen und dem Senat bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorschläge für Beteiligungen, insbesondere Anstalten

 

 

1

§     Beteiligungszweck überprüfen

WiArb-Frau

A

Zustimmung: Umkehr der Beweislast einer Notwendigkeit einer Beteiligung an dem entsprechenden Unternehmen.

 

 

 

 

 

 

 

XII.

2

§     Beteiligungscontrolling aufbauen

Fin

A

Zustimmung, ein Beteiligungscontrolling ist realisiert und wird künftig auch die Überprüfung des öffentlichen Zwecks einbeziehen.

 

3.1 (Proj.abgeschl.)

 

Der Senat hat am 10.2.2004 auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Finanzen mit einem Bericht an den Hauptausschuss Grundsätze für das zukünftige Beteiligungsmanagement und –controlling des Landes beschlossen. Im Rahmen der bereits zum 1.9.2003 umgesetzten Reorganisation der zentralen Beteiligungsverwaltung bei der Senatsverwaltung für Finanzen werden die Aufgaben des Beteiligungsmanagements bezogen auf die einzelne Gesellschaft nunmehr „aus einer Hand“ wahrgenommen, d.h. gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen wurden zusammengefasst.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Eigentümerziele für die Landesbeteiligungen in einem festen (jährlichen) Turnus vom Senat beraten und beschlossen werden. Im Zuge der Aufstellung der Zielbilder für die einzelnen Unternehmen wird regelmäßig die Frage nach der Aufrechterhaltung der Beteiligung (§65 Abs. 1 LHO) geprüft; das Ergebnis der Prüfung ist Teil des einzelnen Zielbildes und damit der Senatsbefassung. Die jeweiligen Zielbilder bilden dann die Grundlage für die Zielvereinbarungen zwischen Aufsichtsräten  und Geschäftsführungen/Vorständen der einzelnen Unternehmen. Die Zielvereinbarungen unterliegen einer Zielkontrolle,

Das Controlling im betriebswirtschaftlichen Sinne, d.h. als ergebnisorientierte Steuerung des Unternehmens auf Grundlage des kaufmännischen Rechnungswesens erfolgt im Unternehmen selbst, in seinem Aufsichtsrat und durch die Gesellschafter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XII.

3

§     Kapitalzuführung streng regeln

 

A

Zustimmung.

 

 

X

Für die Landesunternehmen gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung. Zuschüsse sind nur dort gerechtfertigt, wo diese zur Aufgabenerfüllung  - im öffentlichen Interesse – notwendig und unabweisbar sind. Angesichts der Haushaltslage des Landes Berlin gelten bei Zuschüssen für Landesunternehmen die gleichen strengen Maßstäbe wie bei Zuschüssen an Dritte.

 

 

 

4

§     Beteiligungen rechtfertigen

Fin

A

Zustimmung, entsprechend den Grundsätzen der LHO können Beteiligungen nur bejaht werden, wenn ein wichtiges Landesinteresse zu befriedigen ist.

 

 

 

Die Portfolioanalyse ist Teil der turnusmäßigen Aufstellung der Zielbilder.

 

 

 

5

§     LHO ändern (Interessenbekundungsverfahren)

Inn

A

Der Senat hat beschlossen, dass die Verwaltungen in bestimmten Bereichen Interessenbekundungsverfahren durchzuführen haben (SB 350/01 vom 2. Oktober 2001). Der Vollzug soll mittelfristig für weitere Maßnahmen evaluiert werden.

 

 

X

Der Vorschlag wurde umgesetzt.

 

§ 7 Abs. 2, Satz 2  LHO enthält die Möglichkeit,  dass Private Anbieter Angebote zur Durchführung von öffentl. Zwecken dienende Tätigkeiten auch über Interessenbekundungsverfahren machen können.

Dementsprechend hat der  Senat beschlossen, dass die Verwaltungen in  14 Bereichen (u.a. Facility-Management, Wachdienste, IT-Angebote, Fortbildungseintichtungen,
Kindertagesstätten, Seniorenbe- treuung, Marktwesen … )
Interessenbekundungsverfahren durchzuführen haben (SB 350/01 vom 2. Oktober 2001). Der Vollzug wird von Sen Fin  mittelfristig für weitere Maßnahmen evaluiert werden.

Wettbewerb und Leistungsvergleiche sollen gestärkt werden.

 

 

 

Vorschläge für die Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen

 

 

1

§     Verantwortungsbereiche trennen

Fin

A

Vertreter Berlins üben in Aufsichtsorganen ihr Mandat eigenverantwortlich in Interesse Berlins im Rahmen ihrer sich aus der Geschäftverteilung des Senats ergebenden Zuständigkeit aus.

 

 

 

 

 

 

 

2

§     Entwicklungshilfe aufgeben

WiArb-Frau

A

Ablehnung, das Land Berlin hat keine eigene Entwicklungshilfe geleistet, sondern lediglich die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt.

 

 

 

 

 

 

 

XII.

3

§     Landwirtschaftsverwaltung mit Brandenburg zusammenführen

WiArb-Frau

A

Zustimmung, die konstituierende Sitzung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe hat am 14.03.02 stattgefunden.

Realisierungshorizont: mittelfristig

 

 

 

Der Staatsvertrag tritt am 16.10.2004 in Kraft.

Reduktion des Verwaltungsaufwandes durch Bündelung von Aufgaben in einer Behörde;

Verbesserung des Leistungsangebotes gegenüber Kunden(landwirtschaftliche Betriebe)

1. Stufe:208 Personalkosten;

2. Stufe: 110 Personalmittel

Stufen 1 u. 2:

Ca. 140 Sachmittel

 

XIII.

Vorschläge für den Bereich Arbeitsmarktpolitik und berufliche Bildung

 

 

1

§     Eigenständige Arbeitsmarktpolitik Berlins erhalten

WiArb-Frau

A

Der Senat wird seine „eigenständige“ Arbeitsmarktpolitik    wenn auch eingeschränkt aufgrund des Erfordernis der Konsolidierung des Landeshaushalts –  im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung auch der von der Expertenkommission nicht näher thematisierten schwierigen Arbeitsmarktbedingungen und Zielkonflikte fortsetzen.

 

 

 

 

X

Eigenständige Arbeitsmarktpolitik

des Senats ist weiterhin durch Landesmaßnahmen und Kofinanzierung von SGB III-Maßnahmen gesichert.

 

 

 

2

§     Programm für die Arbeitsmarktpolitik entwickeln

WiArb-Frau

A

Der Senat wird noch in 2002 eine Fortschreibung des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms (ARP) vornehmen. Das ARP erfüllt zusammen mit verschiedenen Planungsdokumente der ESF-Förderung die Funktionen des von der Expertenkommission vorgeschlagenen „Programms für die Arbeitspolitik“. Die von der Kommission empfohlenen Analysen zur Schwarzarbeit werden, sofern sie überhaupt zu leisten sind, aufgrund des damit verbundenen hohen Kostenaufwands zurückgestellt.

 

 

 

 

X

 

Vierte Forschreibung des ARP wurde per Senatsbeschluss im Februar 2003 verabschiedet.

 

 

 

3

§     Konzentration der arbeitsmarktpolitischen Mittel

WiArb-Frau

A

Der Senat fühlt sich durch die Darlegung der Expertenkommission in seiner Politik der Konzentration der Arbeitsmarktmittel auf die Problemgruppen des Arbeitsmarktes bestätigt. Eine enge Kooperation mit den Arbeitsämtern findet bereits statt.

 

 

 

X

 

Aussage hat nach wie vor Bestand

 

 

 

4

§     Maßnahmenkonzentration in der Bezirksverwaltung

GesSozV

A

Die Bezirksämter erproben in eigener Zuständigkeit zur Zeit verschiedene Modelle. Zeitplan: mittelfristig.

 

 

 

 

 

 

 

XIII.

5

§     Alphabetisierung, Vermittlung von IuK- und Deutschkenntnissen als besondere Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik

BildJug Sport

WiArb-Frau

A

Empfehlung der Kommission wird unterstützt.

 

Der Senat verfolgt den vorgeschlagenen Ansatz bereits u.a. im Rahmen der Ausgestaltung und Ausrichtung von Beschäftigungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie in Modellprojekten (MDQM, Qualifizierungspass). In diesem Zusammenhang kommt nach Auffassung des Senats auch der von der Bundesregierung geplanten Neukonzeption der Sprachförderung für ausländische Arbeitnehmer/-innen eine besondere Rolle bei.

 

 

X

Der vom Senat verfolgte vorgeschlagene Ansatz im Bereich der beruflichen Bildung wird zusätzlich gestütz durch das Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes (Schulreformgesetz) vom 26.01.04. Hier die Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen in Berufsqualifizierenden Lehrgängen gemäß § 29 Abs. 3 und 4 SchulG.

Die mit dem Schulreformgesetz ermöglichten Maßnahmen werden mit Beginn des Schuljahres 2004/05 schrittweise umgesetzt.

 

 

 

 

6

§     Aufbau modularer Berufsausbildungssysteme

WiArb-Frau

A

Der Senat verweist darauf, dass – im Einklang mit dem Ziel des Vorschlages der Expertenkommission  - schon im Jahr 2000 der schrittweise Ausstieg aus der allgemeinen „Ausbildungsplatzprämie“ beschlossen wurde. Der Senat hält zugleich daran  fest, dass weiterhin eine Förderung der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher nötig bleibt. Modulare Ansätze werden über das Modelprojekt MDQM/Qualifizierungspass verfolgt.

 

 

X

Fortsetzung des Aufbaus modularer Berufsausbildungssysteme in den Modellprojekten MDQM / Qualifizierungspass

Modularer Aufbau von Berufsvorbereitungsmaßnahmen nach SGB III ist Gegenstand der Ausschreibung und Vergabe durch die Arbeitsagentur.

 

 

 

XIII.

7

§     Unternehmerische Betätigung älterer Arbeitsloser fördern

WiArb-Frau

A

Der Senat ist sich der eingeschränkten Arbeitsmarktchancen älterer Langzeitarbeitsloser bewusst und begrüßt daher den Ausbau der Förderung der Beschäftigung Älterer durch das Job-AQTIV-Gesetz (in Kraft seit 1.1.2002). In Bezug auf den Vorschlag der Entwicklung spezieller Formen des Kleinunternehmertums für diese Arbeitsmarktgruppe besteht im Senat Einvernehmen,  dass unternehmerische Betätigung wegen der damit verbundenen Risiken nicht erzwungen werden darf.

 

 

 

X

 

Unverändert;

Fördermöglichkeiten für ältere Arbeitslose durch Hartz I-Gesetz noch erweitert.

 

 

 

8

§     EU-weiter Wettbewerb bei Fördermaßnahmen

WiArb-Frau

A

Der Senat betrachtet  Wettbewerb als ein wichtiges Instrument zur Kostensenkung und Leistungssteigerung. Diesem Leitgedanken folgend wurde die Durchführung der von Berlin kofinanzierten Förderprogramme EU-weit ausgeschrieben. Die für ein Controlling erforderlichen Regelungen sind bereits bzw. werden noch entwickelt und vereinbart.

 

 

 

X

 

EU-weit Ausschreibungen seit 1995 im Bereich Berufliche Weiterbildung;

Controlling gemäß der durch die ESF-Fondsverwaltung veröffentlichen / entwickelten Richtlinien.

 

 

 

9

§     Effizienteres Management von Kofinanzierungsmitteln

WiArb-Frau

A

Der Senat weist daraufhin, dass gemäß EU-Recht EU-Strukturfondsmittel nicht an Stelle von, sondern nur zusätzlich zu nationalen Mitteln eingesetzt werden dürfen (vgl. im Übrigen Nr. XII.6.).

 

 

 

 

X

 

unverändert

 

 

 

10

§                 Rechtsformänderung der Behindertenwerkstätte

WiArb-Frau

A

Der Senat sieht keine Einsparmöglichkeiten, die durch eine Änderung der Rechtsform der Behindertenwerkstätte bewirkt werden könnten. Eine Rechtsformänderung erübrigt sich zudem, da eine Einstellung der Maßnahmen in Landesregie noch in dieser Legislaturperiode ansteht (mittelfristige Umsetzung).

 

 

 

 

X

 

Überführung in Freie Trägerschaft:

Schneiderwerkstatt ab 01.08.2003,

Holzwerkstatt ab 01.01.2004

 

 

 

11

§     Bundesratsinitiative zur Verbreiterung regionaler Spielräume der Arbeitsmarktpolitik

WiArb-Frau

A

Der Senat hält eine Bundesratsinitiative zur Verbreiterung der regionalen Spielräume der Arbeitsmarktpolitik zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht erforderlich. Die vorhandenen Möglichkeiten für eine regionale Arbeitsmarktpolitik werden als ausreichend

betrachtet.

 

 

 

 

X

 

Aussage unverändert;

 u. a. Fortentwicklung der regionalen Spielräume durch Hartz-Gesetze  (insbesondere SGB II)

 

 

 

XIV.

Vorschläge für den Bereich Soziales

 

1

§     Steuerung im Sozialbereich: Eine gute Sozialpolitik ist zugleich eine gute Finanz-

GesSozV

C

Eine durchgreifende Steuerung im Sozialbereich in Form verbindlicher Vorgaben gegenüber den Bezirken ist nach der Rechtlage nicht möglich.

 

 

X

Keine Veränderung; Aussage hat Bestand

 

 

 

XIV.

1

und Arbeitsmarktpolitik

 

A

Umfangreiche Maßnahmen zur ziel- und wirkungsorientierten Steuerung sind im Umsetzungsprozess. SenGesSozV legt bis zum 31.12.2003 eine Strukturempfehlung auf der Grundlage der herrschenden Rechtslage zu den gesamtstädtischen Steuerungsmöglichkeiten im Sozialhilfebereich vor. Eine Umsetzung des Vorhabens „Sozialamt 2005“ erfolgt schrittweise bis 31.12.2005.

 

ja – 4.2

 

Durch die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im SGB II („Hartz IV“) entstand ein vordringlicher Handlungsbedarf für die verwaltungstechnische Umsetzung dieses neuen Gesetzesauftrages, der nur noch zu einem kleinen Teil in der Steuerungsverantwortung des Landes Berlin liegt. Die hierzu mit der Bundesagentur für Arbeit zu vereinbarenden Maßnahmen haben aber erhebliche personelle, aufbau- und ablauforganisatorische Konsequenzen für das in Verantwortung Berlins verbleibende Sozialamt, wo künftig in erster Linie die Leistungen nach dem SGB XII administriert werden.

Hierzu werden im Rahmen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ bis zum 31.12.2004 Strukturempfehlungen für einen einheitlichen Verwaltungsaufbau der Sozialämter erarbeitet, die auch die Aufgabenstellung der Sozialhilfesteuerung berücksichtigen. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt schrittweise bis zum 31.12.2005, sofern die Bezirksämter den Empfehlungen folgen. Gleichzeitig wird mit externer Unterstützung ein modular aufgebautes Fachcontrolling und Berichtswesen für den Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen entwickelt. Die erste Berichtslegung für das Startmodul soll bis Mitte 2005 erfolgen.

Für den Transferbereich Soziales arbeitet die SenGSV am Projekt der SenFin zum Aufbau eines finanz- und fachpolitischen Controllingverfahrens mit dem Ziel eines wirksamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes nach den Grundsätzen der ziel- und wirkungsorientierten Steuerung mit (vgl. SB 780/02).

Mit der Vereinheitlichung der Aufbau- und Ablauforganisation der Sozialämter und die Einführung von Steuerungs- und Controllinginstrumenten wird zum einen dem Aspekt der Bürgerorientierung Rechnung getragen, zum anderen die Grundlagen für eine effiziente und effektive Ausgabengestaltung im Transferbereich geschaffen.

bisher keine

 

XIV.

2

§     Neuordnung der Ausgabensteuerung in der Sozialhilfe

GesSozV

A

Grundsätzliche Zustimmung. Vorschlag ist Bestandteil bereits laufender Umsetzungsprozesse. SenGesSozV  hat eine Fallausgabendurchschnitts­satzverordnung erarbeitet, deren Daten  im Einvernehmen mit SenFin ab dem Haushaltsjahr 2004 in die Zuweisung der Transfers einbezogen werden, beginnend mit der lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG.

Dem Hauptausschuss ist in Hinblick auf das Budgetierungsverfahren und die Einbeziehung der FaDuVO-Daten bis zum Oktober 2004 zu berichten.

ja – 4.2

 

Die Fallausgabendurchschnittssatz-Verordnung (FaDuVO) ist am 01. Oktober 2002 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt erheben die Sozialämter monatlich sehr detailliert Daten der lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem BSHG. Die im Rahmen der Rechtsverordnung vorgeschriebene jährliche Berichtslegung durch die Bezirke ist erstmals zum 28. Februar 2004 durchgeführt worden; die Auswertung der Ergebnisse steht noch aus. In bezug auf die Einbeziehung der Daten in die Budgetierung ist noch eine Klärung mit SenFin erforderlich, da mit Inkrafttreten des SGB XII zum 01. Januar 2005 wesentliche Veränderungen der Dateninhalte eintreten und die Methode der FaDuVO insofern einer rechtlichen Angleichung bedarf.

Mit dem FaDuVO-Verfahren verfügt Berlin erstmals im Bereich der Sozialhilfetransfers über ein Instrument der Datentransparenz als Grundlage für die Ausgabensteuerung. Die Methode soll sukzessive auf andere Leistungsarten ausgedehnt werden. Auch hier gibt es wesentliche Veränderungen durch das Inkrafttreten des SGB XII bzw. Außerkrafttreten des BSHG zum 01. Januar 2005.

können noch nicht beziffert werden

 

3

§     Steuerung der Senatsverwaltung/der Bezirke

GesSozV

C

Für die Durchsetzung von in geeigneten Kontrakten / Zielvereinbarungen festgelegten Maßnahmen fehlt die Rechtsgrundlage.

 

 

X

- Die Steuerung im ministeriellen Bereich durch Zielvereinbarungen ist aufgrund häufig wechselnder Rahmenbedingungen ( vorläufige Haushaltswirtschaft, Haushaltsstop, politisch neue Entscheidungen etc.) nur bedingt möglich.

- Zur Steuerung der Bezirksämter über Zielvereinbarungen fehlt nach wie vor die Rechtsgrundlage.

 

 

 

4

§     Errichtung eines Systems für Kennzahlenvergleiche

GesSozV

A

Grundsätzliche Zustimmung, Vorschläge sind Bestandteile bereits laufender Umsetzungsprozesse. SenGesSozV wird den Kennzahlenvergleich für die lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt mittelfristig sukzessive verbessern.

 

ja – 4.2

 

Der Kennzahlenvergleich der deutschen Großstädte, an dem Berlin seit 1995 beteiligt ist, wird fortgeführt. 2004/05 werden die Kennzahlen der neuen Rechtsgrundlage des SGB XIIangepasst. Der Vergleich soll neben der Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG bzw. SGB XII künftig auch andere Leistungsarten mit einbeziehen, da der Vergleich der Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Einbeziehung der meisten bisherigen Leistungsbezieher in das SGB II drastisch an Bedeutung verlieren wird. Für den tendenziell an Bedeutung gewinnenden Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen nimmt das Land Berlin zudem am Benchmarking der überörtlichen Träger der Sozialhilfe teil. Des weiteren ist beabsichtigt, im Rahmen des Projekts Modellsozialamt 2005 einen erweiterten Kennzahlenvergleich in der HbL mit den Stadtstaaten Hamburg und Bremen aufzusetzen.

Soweit in Berlin die erforderlichen Daten in valider Qualität zur Verfügung stehen und die Kennzahlen hinsichtlich ihrer Definition eine interkommunale Vergleichbarkeit zulassen, kann sich Berlin in seinem Ausgabenverhalten für Transferleistungen der Sozialhilfe auch extern orientieren.

können noch nicht beziffert werden

 

XIV.

5

§     Einführung einer regionalen Hilfeplanung und einer gesamtstädtischen Brennpunktplanung

GesSozV

A

Der Abschluss entsprechender Vereinbarung erfolgt mittelfristig in Abhängigkeit von den Problemlagen und kann sowohl durch den Senat als auch durch die Bezirke erfolgen. Eine Konzentration der Gesamtverantwortung für Sozialausgaben erfordert gesetzliche Änderungen.

 

 

X

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse und Diskussionen um den Sozialstrukturatlas Berlin 2003 wurde zum 1.7.2004 bei der SenGesSozV eine AG „solidarische Stadtgesellschaft“ gebildet, die sich abteilungsübergreifend zusammensetzt. Ziel ist in einem ersten Arbeitsschritt die Überprüfung der Ausgaben- und Handlungsfelder der SenGesSozV auf eine stärkere sozialraumorientierte Planung und Mittelvergabe anstelle der bisherigen nur zielgruppenbezogenen Herangehensweise. Dabei ist es perspektivisch unerlässlich, die Zusammenarbeit mit den Bezirken und weiteren Senatsressorts in den Sozialräumen, insbesondere in den besonders sozial belasteten Gebieten, zu verstärken und hierfür geeignete Konzeptionen zu entwickeln.

Es wird angestrebt, die knapper werdenden Haushaltsmittel zielgerichteter, d.h. unter sozialraumorientierten Aspekten, einzusetzen. Neben dem Umverteilungseffekt wird perspektivisch die dringend gebotene Vernetzung der sozialen Angebote in den Sozialräumen wie bspw. der Sozial-, Gesundheits-, Familien- und Jugendhilfe unterstützt und gefördert. Durch eine solche, an den tatsächlichen Lebenslagen der Menschen orientierte und vernetzte Planung der sozialen Dienste, die auf frühzeitige Intervention und Prävention ausgerichtet ist, können Synergieeffekte und mittelfristige Kosteneinsparungen in den öffentlichen Haushalten erzielt werden.

können noch nicht beziffert werden

 

XIV.

6

§     Zügige Einführung eines zukunftsfähigen Datenverarbeitungssystems

GesSozV

A

Zustimmung, der Umsetzungsprozess auf PROSO/S für MS Windows läuft und wird voraussichtlich zum 31.03.2003 abgeschlossen sein. Die Auswahl, Beschaffung und Einführung eines neuen IT-Verfahrens ist bis 31.12..2005 terminiert.

 

 

 

 

 

 

„Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Empf. der mit der Erstellung der Risikoanalyse u. d. Sicherheitskonzepts für BASIS I (PROSOZ/S) beauftragten Unternehmensberatung zügig in allen Bezirken umgesetz werden, soweit dies trotz der gesetzlichen Änderungen im Sozialwesen geboten ist.“

Beschluss des Hauptausschusses rote Nr. 15/1877 A vom 16.06.2004 zur Fortsetzung des IT-Verfahres BASIS. (Bericht zum Sachstand und Empfehlung zum weiteren Vorgehen)

Beschluss des Unterausschusses „Datenschutz u. Informationsfreiheit“ in der 28. Sitzung am 30.03.2004 (4.4.3, Drs. S. 100)

 

Text siehe links

 

 

X

Die SenGesSozV hat dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 16.06.2004 über den Stand der Umsetzung der Empfehlung der Expertenkommission berichtet und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen gegeben.

Der Hauptausschuss hat den Senat beauftragt, umgehend die technologische Modernisierung des IT-Verfahrens BASIS zu beginnen und dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Ein Austausch der Fachsoftware ist vor Ende 2005 nicht möglich.

·          Risikominderung in der Daten- und Verfahrenssicherheit

·          Vereinheitlichung des IT-Verfahrens-betriebes

·          Modernisierung des Softwareänderungsmanagements

·          Erhöhung der Wirtschaftlichkeit

Erst nach Umsetzung ab 2005 möglich.

Einsparpotentiale sind in einer projektbegleitenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dargestellt.

 

7

§     Steuerung der Zuwendungen/Liga- Vertrag

GesSozV

A

Der Vorschlag geht von falschen Annahmen aus, Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerung sind im Umsetzungsprozess. SenGesSozV überführt bis 31.12.2003 ausgewählte Bereiche in Verträge mit Leistungsbeschreibung.

 

 

X

Ist in Bearbeitung. Abschluss: voraussichtlich Ende 2005

nein

 

 

8

§     Planvoller Umgang mit dem Sachverhalt einer alternden Gesellschaft

GesSozV

A

Grundsätzliche Zustimmung, Maßnahmen sind im Umsetzungsprozess; Zeitplan: mittelfristig.

 

 

X

Leitlinien Seniorenpolitik: 2. Halbjahr 2004

nein

 

 

XIV.

9

Krankenversicherung für Sozialhilfeempfänger

GesSozV

A

Der Abschluss einer Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern wird derzeit geprüft. Auf Grund der komplizierten Rechtslage: Zeitplan mittelfristig.

 

 

X

Die Umsetzung des Art. 28 GSG (Vers.pflicht für SHE) scheiterte an der Uneinigkeit über die Beitragshöhe und am Veto des BMF. Mit dem GMG wurde § 264 SGB V zum 1.1.2004 dahingehend geändert, dass der Großteil der SHE sowie Ber. n. § 2 AsylbLG leistungsrechtlich den Versicherten gleichgestellt sind, insbes. auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ab dem 1.1.2005 sollen erwerbsfähige SHE von der Bundesagentur f. Arbeit betreut werden, dies bezieht auch Krankenvers. ein. Für nicht vom GMG erfasste Personen wurde die Abrechnung für Leistungen der Krankenbehandlung zum 1.1.2005 öff. ausgeschrieben.

Durch die Betreuung von ca. 60.000 Personen nach dem BSHG u. § 2 AsylbLG durch die gesetzl. Krankenkassen werden die von den KK für ihre Mitglieder geltenden Kostensenkungsinstrumente auch für die HE angewandt. Eine leistungsrechtl.  „Privilegierung“ von SHE gegenüber Versicherten ist nicht mehr möglich. Die Ausgabe einer Chip-Karte entlastet die bez. Kostenträger, insbes. im stationären Bereich und bei Zahnersatz.

können noch nicht beziffert werden

 

 

XV.

Vorschläge für den Bereich Gesundheit

 

 

 

Vorschläge für die Bezirksverwaltungen

 

 

1

§     Zusammenfassung bezirklicher Gesundheitsleistungen in Kompetenzzentren

GesSozV

C

Ein Konzept wird erarbeitet. SenGesSozV erarbeitet bis III/2003 ein Konzept zur Neuorganisation ÖGD. Mit den Vorarbeiten wird in Zusammenarbeit mit den Bezirken umgehend begonnen.

Das Projekt Reform des ÖGD wurde vom StS Ausschuss zur Verwaltungsmodernisierung in die Neuordnungsagenda aufgenommen; Projektstrukturplan und Verlauf wurden positiv bewertet.

X

4.1

 

Die nr.1-3 werden im Rahmen des Reformprojektes ÖGD bearbeitet; sind Bestandteil des Projektstrukturplanes.

Im Projekt sind sowohl mehrere SenVerwaltungen als auch alle Bezirke mit eingebunden. Im Lenkungsausschuss erfolgen regelmäßig Bestätigungen der Meilensteine; Beschlüsse werden veröffentlicht.

Inhaltliche und organisatorische Neuorientierung des ÖGD:

 

·          Konzentration auf New-Public-Health orientierte Kernaufgaben

·          Straffung und strukturelle Neubestimmung seiner Dienstleistungen

 

2005 werden von den Bezirken 1,3 Mio € haushaltswirksam eingespart;

Erwartete Gesamteinsparung 8,4 Mio €

 

XV.

2

§     Auslagerung der kinder- und jugendzahnärztlichen Behandlung

GesSozV

C

Der Senat erwartet, dass die Bezirke Interessenbekundungsverfahren durchführen. Über das Ergebnis wird dem Senat Bericht erstattet. SenGesSozV erstellt bis 06/2002 eine Bestandsaufnahme über das Verfahren in den einzelnen Bezirken und bis I/2003 einen abgestimmten Bericht zum künftigen Vorgehen.

 

 

 

Siehe 1.

 

 

 

3

§     Auslagerung des amtsärztlichen Untersuchungsdienstes

GesSozV

C

Ein Konzept wird erarbeitet. Siehe XV.1.

 

 

 

Siehe 1.

 

 

 

4

§     Wirksame Ausgabenkontrolle der Krankenhilfe für Sozialhilfeempfänger

GesSozV

A

Die im Vorschlag vorgesehenen Methoden werden als nicht schlüssig angesehen.

 

 

X

Der Vorschlag für die BÄ kann dahingestellt bleiben. Mit dem GMG wurde §264 SGB V zum 1.1.2004 dahingehend geändert, dass der Großteil der SHE sowie Ber. n. § 2 AsylbLG leistungsrechtlich den Versicherten gleichgestellt sind. Das bedeutet, dass die Krankenkassen – falls erforderlich – die Bewilligung der Leistung und eine Begutachtung vornehmen sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen.

Für die übrigen von § 264 SGB V nicht erfassten Personenkreise wird die Abrechnung der Leistung einschließlich Begutachtung und Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgeschrieben, so dass ein Dritter diese Leistungen vornehmen soll.

 

k.A. möglich.

 

5

§     Betreuungsgutachten an freie Gutachter delegieren

GesSozV

A

a) Der Vorschlag zur externen Begutachtung für seelisch Behinderte im Rahmen des Betreuungsgesetzes wird begrüßt. SenGesSozV legt in III/2002 einen Vorschlag zur externen Begutachtung seelisch Behinderter vor.

b) Die Delegation von Begutachtungen des sozialpsychiatrischen Dienstes an Externe wird abgelehnt.

 

 

 

a) Siehe 1.

 

b) entfällt

Hierzu wurde bereits im letzten Umsetzungsbericht ausführlich Stellung genommen

 

 

 

 

Vorschläge für einzelne Behörden

 

 

XV.

§     Akademie für Gesundheit und Sozialberufe (AGS)

Inn

 

 

GesSozV

A

Die AGS wird mit Wirkung zum 01.01.2003 in die Verwaltungsakademie überführt. Soweit erforderlich sollen die Aufgaben nach Schließung der AGS in der Verwaltungsakademie fortgeführt werden.

 

Es erfolgt die Vorlage eines Gesamtkonzeptes für alle Fort- und Weiterbildungseinrichtungen des Landes Berlin vor dem Hintergrund des Haushaltsbeschlusses bis 9/2002 (unter Federführung SenInn).
SenInn erarbeitet in Zusammenarbeit mit SenGesSozV und SenBildJugSport bis III/2002 ein Gesamtkonzept für alle Fort- und Weiterbildungseinrichtungen des Landes unter Berücksichtigung der Überführung der AGS in die Verwaltungsakademie.

 

 

Inn

 X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ges-

SozV

X

Inn

Die AGS wurde mit Wirkung vom 01.01.2003 in die Verwaltungsakademie - VAk – überführt. Die Auswahl der erforderlichen Programme erfolgt über den Programmbeirat und den Akademievorstand.

Die Senatsverwaltung für Inneres hat pilotiert für die VAk ein Geschäftsmodell entworfen. Den Nutzern der von der VAk angebotenen Kurse werden die jeweils entstandenen Kosten mitgeteilt. Dienststellen, deren Beschäftigte die Teilnahme kurzfristig absagen, sollen ggf. zukünftig anteilig für die Ausgaben des Kurses aufkommen müssen, wenn der Platz nicht mehr anderweitig besetzt werden kann. Für ein systematisches Berichtswesen wurden Indikatoren definiert, die erstmalig 2005 erhoben werden.

Ergänzend wird auf den Zwischenbericht der Senatsverwaltung für Inneres an den Hauptausschuss vom 29. Juni 2004 hingewiesen.

 

Ges-

SozV

- Erledigt –

Die AGS wurde zum 01.01.2003 in die VAK überführt.

 

 

 

 

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi)

 

 

1

§     Konzentration auf den präventiven Arbeitsschutz

GesSozV

A

Ausrichtung auf präventiven Arbeitsschutz ist erfolgt.

 

 

X

realisiert: in aktueller Zielvereinbarung enthalten

Konzentration auf Prioritäten

k.A. möglich

 

2

§     Kriterien zur Programmauswahl, interdisziplinäre Programmkommission, Controlling

GesSozV

A

Programmkommission, Kriterien, Controlling und Benchmarking existieren bereits.

 

 

X

Realisiert: Fachcontrolling/-Benchmarking sind Bestandteil der Zielvereinbarung

Konzentration auf Prioritäten

k.A. möglich

 

3

§     Übertragung von Aufgaben an andere

GesSozV

A

Ablehnung, da aufgrund verfassungsrechtlicher und bundesgesetzlicher Regelungen nicht weitergehend möglich.

 

 

X

Abgelehnt

 

 

 

4

§     Intensivierung der Zusammenarbeit mit Brandenburg

GesSozV

A

Kooperationsmöglichkeiten werden kontinuierlich geprüft.

 

 

X

Kooperation wurde sukzessive erweitert; z.B. im Rahmen gemeinsamer Projekte zur Marktüberwachung; nach bereits erfolgter Angleichung der Brandenburger an die Berliner Organisationsstrukturen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es dafür bessere Voraussetzungen

Abgleichen der Pioritäten

k.A. möglich

 

XV.

5

§     Ermittlung der Kosten der Leistungen des LAGetSi

GesSozV

A

Die Einführung einer aussagefähigen Kostenrechnung befindet sich im Umsetzungsprozess. SenGesSozV erstellt bis III/2002 eine Senatsvorlage zur Änderung der Gebühren im LAGetSi.

 

 

X

Kontinuierliche Verbesserung der KLR, Produktüberarbeitung ist erfolgt,

Vorschläge zur Gebührenanpassung liegen vor

Höhere Effizienz der KLR

Budgetierungsgrundlagen wurden geschaffen

k.A. möglich

 

6

§     Durchführung gewerbeärztlicher Untersuchungen und Gutachten durch niedergelassene Ärzte

GesSozV

A

Ablehnung, da aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen nicht möglich.

 

 

X

Abgelehnt

 

 

 

7

§     Rückverlagerung von den Aufgaben der Bezirke an das LAGetSi

GesSozV

A

Zustimmung, Änderungsvorschlag des ZustKatOrd. wird erarbeitet. Der Vorstoß einer Rückverlagerung der Überwachung von Großfeuerwerken von den Bezirken in das Land (LAGetSi) wurde bereits 2000 von den Bezirken abgelehnt. Die nächste Änderung des ZustKatOrd sieht bereits eine Rückverlagerung der Aufsicht über den Verkehr mit giftigen Stoffen von den Bezirken auf das LAGetSi vor. Da die Federführung für das Änderungsverfahren bei SenInn liegt, kann hier keine zeitliche Einschätzung vorgenommen werden.

 

 

X

Vorschläge sind nicht umgesetzt

 

 

 

8

§     OwiG-Verfahren bei Lenkzeitüberschreitungen durch die Polizei

GesSozV

A

Dem Vorschlag wird aus Sicht GesSozV zugestimmt. SenGesSozV und SenInn erarbeiten einen Vorschlag zur Zentralisierung des Verfahrens, die Aufgabenübernahme durch die Polizei wird geprüft. Eine Stellungnahme wird bis III/2002 erarbeitet.

 

 

X

Ablehnung der Aufgabenübernahme durch die Polizei ist auch unter neuesten fachlichen Aspekten sachgerecht

 

 

 

 

Berliner Betrieb für zentrale gesundheitliche Aufgaben (BBGes)

 

 

XV.

1

§     Auslagerung von Aufgaben (BBGes)

GesSozV

A

Es erfolgt die Erarbeitung eines Konzeptes. SenGesSozV legt dem Hauptausschuss zur zweiten Lesung des Haushalts 2002 ein Konzept zur Weiterführung des BBGes vor.

Beschlussprotokoll 15/19 zur Hauptausschussvorlage vom 31.05.2002 (Rote Nr. 0665)

 

Hauptausschussvorlage vom 08.01.2003 (Rote Nr. 1180)

 

Schreiben 1469 vom 29.04.2003

 

Beschlussprotokoll 15/66 zur  Hauptausschussvorlage vom 18.02.2004 (Rote Nr. 2231 und zu den Schreiben 2248 und 2243)

 

X

Im Januar 2004 wurde dem Haupt­ausschuss ein umfassender Bericht über die Aufgabenstellung, Notwen­digkeit und wirtschaftliche Entwicklung des BBGes vorgelegt (rote Nummer 2231).  Mitte des Jahres 2004 ist ein Konzept zur weiteren Arbeit des BBGes vorzulegen.

Die im Bericht  1180 dargestellten Maßnah­men führten dazu, dass die  um weitere 2,0 Mio. € ggü. 2002 reduzierten Vorhaltekosten für 2003 – bis auf die Zwi­schenfinanzierung für die Embryonal­toxiko­logie – ausreichten, um einen ausgeglichenen WP 2003 vorlegen zu können.

Reailisie­rung der Einsparvor­gabe zum WP 2003:

 

-2,0 Mio.€

 

XV.

2

§     Bundesweiter Verbund „Giftnotruf Deutschland“

GesSozV

A

Der Vorschlag wird hinsichtlich der Einnahmesteigerungen geprüft. Erste Erkenntnisse liegen ab dem 30.6.2002 vor.

a)        Prüfung der Einnahmesteigerung gegenüber anderen Bundesländern. GesSozV legt einen Bericht in III/2002 vor.

b)        Prüfung der Einstellung von nichtberlinbezogenen Leistungen. SenGesSozV legt einen Bericht in III/2002 vor.

wie oben

 

sowie ergänzende Erläuterungen vom 10.03.2003 (1180 A zur Vorlage vom 08.01.2003 - rote Nr. 1180)

 

 

 

 

 

 

 

X

Die länderoffene Arbeitsgruppe der obersten Landesbehörden im Gesundheitswesen  „Synergieeffekte Giftinfor­ma­tions­zentren“ sprach sich am 18.3.2004 für den Erhalt der einzelnen lokalen Gift­infor­ma­tionszentren (GIZ) und gegen eine Zusammenlegung der Zentren aus. Unabhängig davon hat der Giftnotruf Berlin ebenso wie einzelne andere GIZ angeboten,  Aufgaben anderer GIZ zu über­nehmen.

 

zu a) Die Prüfung der Einnahme­stei­gerungen wurde fortgesetzt. Seit dem 01.01.2003 besteht Kostenpflicht aller Krankenhäuser des Bundes­gebietes (außer Berlin/ Brandenburg). Darüber hinaus beteiligen sich seitdem auch die sog. Laienanrufer an den Kosten des Giftnotrufes. SenGeSozV hat darüber berichtet (u.a. HA-Bericht 1180 A vom 10.03.03).

 

zu b) Der Giftnotruf Berlin ist zum 01.01.2003 auf das für Berlin/ Brandenburg erforderliche Minimum von 10,5 Stellen reduziert worden. SenGeSozV hat darüber berichtet (u.a. HA-Bericht 1180 A vom 10.03.03).

 

Die genannten Maß­nahmen 2003 führten dazu, dass der Giftnotruf trotz der mit  WP 2003 festgesetzten Reduzierung des Vor­halte­kosten­zu­schusses von 1.000 T€ auf 400 T€ fortgeführt werden konnte (Haushaltseffekt unter BBGes 1. Enthalten)

 

Die weiteren Einnahme­erhöhungen im Hj. 2004 führen dazu, dass der Giftnotruf eine weitere Reduzierung des Zuschusses für Leistungen auf 300 T€ anbieten konnte. Wurde so realisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angebot zum WP 2005:

-100 T€

 

3

§     Zusammenarbeit mit Brandenburg ausbauen

GesSozV

A

Es bestehen Kooperationen, weitere Felder für die Zusammenarbeit werden geprüft.

 

 

X

Es bestehen Kooperationen. Weitere Felder für die Zusammenarbeit werden geprüft (z.B. Konzentration und Spezialisierung einzelner Bundesländer auf Untersuchugsschwerpunkte  Lebensmittel/ Bedarfsgegenstände).

 

 

 

XVI.

Vorschläge für den Bereich der Polizei

 

 

XVI.

1

§     Erweiterung und Verbesserung des arbeitsteiligen Verbundes zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten

Inn

A

Zwischen den zu berücksichtigenden sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Erfordernissen sind zielführende Aktivitäten im Gange.

Realisierung: mittelfristig.

 

 

X

Vereinbarung vom 8.3.02 zwischen Polizei, dem Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit Berlin-Brandenburg (AKUS) und privaten Sicherheitsdiensten: Allseits wird bislang ein insgesamt positives Fazit gezogen, obschon der von der Polizei erhoffte erhöhte Informationsgewinn noch nicht eingetreten ist. Die Zusammenarbeit wurde und wird weiter intensiviert. Allerdings erfolgt kein jährlich wechselnder Betrieb der Leitstelle durch immer einen anderen Sicherheitsdienstleister, sondern wird diese Aufgabe bis auf weiteres durch ein und dasselbe Unternehmen wahrgenommen.

(Bundes-)Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerbes am 23.7.02 zustande gekommen und im Januar 2003 in Kraft getreten: Regelung der Voraussetzungen für die im öffentlichen Bereich ausgeübten Tätigkeiten des Bewachungsgewerbes unter Wahrung des staatlichen Gewaltmonopols, Beschränkung der Befugnisse auf privatrechtlich übertragene Aufgaben und die sog. Jedermannsrechte, Einführung einer Sachkundeprüfung, Verschärfung der Zuverlässigkeitsprüfung sowie von datenschutz- und waffenrechtlichen Vorgaben, Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern in bestimmten öffentlich zugänglichen Räumen.

Mit der im Juni 2002 veröffentlichten DIN 77200 werden erstmals einheitliche und nachprüfbare Standards für Sicherheitsdienstleister definiert, speziell ausgerichtet beispielsweise auf Objekt-/ Werkschutz, Personen-/ Begleitschutz, Sicherungsdienste im öffentlichen Raum, Veranstaltungsdienste. Es ist davon auszugehen, dass die neue DIN insbesondere auch für öffentliche Auftraggeber Grundlage für die Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen werden wird.

 

 

 

 

2

§     Pilotprojekt: Privatisierung des Objektschutzes bei Polizeidienstgebäuden

Inn

A

SenInn wird unverzüglich ein aussagefähiges Pilotprojekt durchführen und auswerten (voraussichtlich bis Mitte 2003, je nach Finanzierungsmöglichkeiten aus freiwerdenden Personalmitteln im Wege der Deckungsfähigkeit).

 

 

X

Es bestanden bisher keine Finanzierungsmöglichkeiten aus freiwerdenden Personalmitteln, weil diese vorrangig für den Einbau technischer Überwachungsmittel und für die vorübergehende Beschäftigung von Nachwuchskräften des Polizeivollzugsdienstes genutzt werden. Ein  Pilotprojekt wird voraussichtlich frühestens im Jahr 2006 möglich sein.

 

 

 

 

XVI.

3

§     Entpolizeilichung von Ordnungsaufgaben, Schaffung bezirklicher Außendienste für ordnungsrechtliche Überwachungsaufgaben

Stadt

Inn

 

A

Der Senat prüft eine Neuordnung der Zuständigkeitsverteilung im Verkehrsbereich des Landespolizeiverwaltungsamtes

Realisierungszeitpunkt kann derzeit nicht benannt werden.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 17.06.2004 das Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) beschlossen.

 

Vom Abgeordnetenhaus von Berlin ist in der Sitzung am 17.06.2004 beschlossen worden, ein Evaluierungskonzept bis Februar 2006 vorzulegen

Nr. 43

 X

Der Vorschlag wurde umgesetzt.

 

Das OÄErrG tritt am 01.09.2004 in Kraft:

 

Übertragung der Polizeiangestellten im Verkehrsüberwachungsdienst auf die Bezirke.

 

Übertragung der Polizeiangestellten in der Parkraumbewirtschaftung auf die Bezirke.

 

Hiermit werden ca. 400 bisherige Polizeiangestellte auf die Bezirke übertragen – analog zu allen anderen Bundesländern. Die Polizei wird dadurch von dieser Aufgabe entlastet

 

Verlagerung der Verfolgung und Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr auf die Bezirksämter

 

 

Erzielung höherer Einnahmen durch Intensivierung der Kontrollen

 

(in T € nicht quantifizierbar)

 

4

§     Neuordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde (heute LPVA III)

Stadt

A

Mehrere Organisationsformen werden geprüft. Eine Abstimmung zwischen SenInn und SenStadt ist eingeleitet.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 17.06.2004 das Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) beschlossen.

 

Vom Abgeordnetenhaus von Berlin ist in der Sitzung am 17.06.2004 beschlossen worden, ein Evaluierungskonzept bis Februar 2006 vorzulegen.

Nr. 43

 X

Der Vorschlag wurde umgesetzt.

 

Das OÄErrG tritt am 01.09.2004 in Kraft.:

 

1/3 der Aufgaben und Stellender unteren Straßenverkehrsbehörde werden in die SenStadt verlagert, 2/3 der Aufgaben und Stellen werden in die Bezirke abgeschichtet.

 

1.        Größere Bürgernähe durch Verlagerung verkehrs-behördlicher Aufgaben auf die Bezirke.

2.        Effizienzsteigerung durch Aufgabenkonzentration im übergeordneten Straßennetz bei der Sonderbehörde VLB.

Kostenneutralität

 

5

§     Beschleunigte Umsetzung dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung im Rahmen der Verwaltungsreform

Inn

A

Vorschlag befindet sich im Umsetzungsprozess.

Realisierung: mittelfristig.

 

 

X

Ist dezentral in den einzelnen Verwaltungen umzusetzen.

 

 

 

XVI.6

§     Neue Gesamtstruktur der Berliner Polizei:
Dezentralisierung und stärkere Dekonzentration

Inn

A

SenInn wird die Aufbauorganisation entsprechend den Vorgaben in der Koalitionsvereinbarung unter Zusammenführung aller Modernisierungsprozesse der Polizei (einheitliche Führung von Schutz- und Kriminalpolizei, Führungsgliederung straffen, finanzielle, personelle und organisatorische Eigenverantwortung der Direktionen stärken, Dezentralisierung von Aufgaben des Landespolizeiverwaltungsamtes) verändern.

Zeitraum: 2003.

 

 

X

Die Neuordnung der Führungsstrukturen wurde mit dem Erlass über die Gliederung der Berliner Polizei vom 1. Juli 2003 und der Kapitelgliederung im Doppelhaushalt 2004/2005 weitgehend umgesetzt.

 

 1.225

 

7

§     Marktöffnung von internen Serviceleistungen bei der Polizei

Inn

A

SenInn wird die weitere Marktöffnung für interne Serviceleistungen prüfen und bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit sozialverträglich umsetzen.

Zeitraum: 2002 und 2003.

 

 

X

Der schrittweise Umsetzungsprozess dauert an (z. B. Kfz-Wesen mit Full-Service-Leasing für Einsatzwagen-Abschnitt, Bekleidungswesen mit Versandhauslösung, Gebäudewirtschaft in der Prüfung)

 

 

 

8

§     Investitionsprogramm für Polizeitechnik modern finanzieren

Inn

A

SenInn wird wirtschaftliche Sonderfinanzierungsmöglichkeiten nutzen.

Realisierung: laufend.

 

 

X

Bis auf Leasingverträge im Kfz-Bereich konnten keine Sonderfinanzierungsmöglichkeiten genutzt werden. 

 

 

 

9

§     Weiterentwicklung und entschlossene Umsetzung eines integrierten Polizei-Controlling

Inn

A

SenInn wird das Vollzugs- und Ressourcencontrolling in der Polizei weiter entwickeln und im Rahmen eines sinnvollen Zeitrahmens behördenweit umsetzen.

Realisierung: mittelfristig

 

 

X

Die Polizeibehörde hat ein Konzept für ein Fach- und Ressourcencontrolling beschlossen, das schrittweise umgesetzt wird. 

 

 

 

10

§     Einstellungsmöglichkeit in den mittleren Polizeivollzugsdienst beibehalten

Inn

A

In Abhängigkeit von den finanziellen Rahmenbedingungen hält die Senatsverwaltung für Inneres an der Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst fest.

Realisierung: kurzfristig.

 

 

X

 

trifft weiterhin zu

 

 

 

11

§     Längere Dienstzeit im Polizeivollzug ermöglichen

Inn

A

Zustimmung, das Einbringen eines Gesetzentwurfs ist beabsichtigt (Mai 2002).

Realisierung: kurzfristig.

 

 

X

SenInn wird im Herbst 2004 das 25. Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz in den Senat einbringen, mit dem die besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte von derzeit dem vollendeten 60. Lebensjahr bedarfsorientiert heraufgesetzt werden soll. 

 

 

 

XVII.

Vorschläge für den Bereich Justiz

 

 

Themenfeld Gerichte und Staatsanwaltschaften

 

 

XVII.

1

§     Strukturreform bei Gerichten und Staatsanwaltschaften unverzüglich in Angriff nehmen

Just

A

Im Rahmen eines Großprojekts „Justizreform in Berlin“ (voraussichtliche Laufzeit mindestens 3 Jahre) werden strukturelle sowie binnenorganisatorische Fragen umfassend behandelt. Die Empfehlungen der Expertenkommission werden dabei berücksichtigt.

 

6.1,

6.2,

6.3,

6.6

 

Die im Rahmen des Projektes Justizreform zu leistende Arbeit an den Konzepten für eine umfassenden Strukturreform bei Gerichten und Staatsanwaltschaften steht kurz vor dem Abschluss. Als Zwischenergebnis ist beschlossen: Die Kompetenzen zwischen und innerhalb der einzelnen Behörden werden im Sinne einer dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung neu geordnet und Hierarchien abgeflacht (z.B. durch Wegfall der Mittelbehörde Amtsgerichtspräsident). Die Amtsgerichte werden – wie von der Expertenkommission vorgeschlagen – verselbständigt. Innerhalb der Behörden wird die flächendeckende Einführung von Serviceeinheiten und dort die weitgehende Erledigung der Aufgaben in Mischarbeit angestrebt. Die technischen und organisatorischen Vorbereitungsarbeiten für die dezentrale Kapitelbewirtschaftung sind weit vorangeschritten, die erforderlichen Schulungen im Haushaltswesen sind durchgeführt; im zweiten Halbjahr 2004 erfolgt die praktische Übung der Haushaltsbewirtschaftung und der Haushaltsplanaufstellung; die Umsetzung einer Übertragung von Personalverantwortung wird unmittelbar nach Erlass der erforderliche Gesetzesänderung (siehe zu XVII. 1.4) erfolgen.

kürzere Entscheidungswege, Stärkung der Vor-Ort-Kompetenz, schnellere Beseitigung von Hindernissen für eine effektive Aufgabenerledigung, Steigerung der Leistungskultur und der Mitarbeiterzufriedenheit

Umsetzung erfolgt haushaltsneutral

 

1.1

§     Errichtung weiterer Landgerichte

Just

A

vgl. Schlussfolgerung zu XVII, 1

 

 

X

Einrichtung weiterer Landgerichte wird nicht weiter verfolgt wegen zu hoher Kosten, die sich aus dem gerichtsverfassungsrechtlichen Erfordernis ergeben, in weiteren Landgerichten auch Strafkammern zu errichten und daher ein weiteres Gerichtsgebäude mit den Sicherheitsstandards des Kriminalgerichts auszustatten.

 

 

 

1.2

§     Errichtung weiterer Staatsanwaltschaften

Just

A

vgl. Schlussfolgerung zu XVII, 1

 

 

X

Abgelehnt aus den Gründen zu XVII.1.1

 

 

 

1.3

§     Kompetenzen der Amtsanwaltschaft erweitern

Just

A

Der kurzfristig umsetzbare Vorschlag befindet sich im Umsetzungsprozess (vgl. i.Ü. Anlage 7.1).

 

 

X

Umsetzung ist bereits erfolgt.

 

 

 

1.4

§     Dekonzentrierte Strukturen bei den Amtsgerichten

Just

A

vgl. Schlussfolgerung zu XVII, 1

 

 

X

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AGGVG (Gesetz zur Schaffung dezentraler Verwaltungsstrukturen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist in der Praxisanhörung) ist in Vorbereitung.

 

 

 

1.5

§     Auflösung des Justizverwaltungsamtes

Just

A

vgl. Schlussfolgerung zu XVII, 1

 

 

X

Wird umgesetzt entsprechend dem Beschluss im Lenkungsgremium des ressortübergreifenden „Projektes Landesämter“ (ProLa) vom 23. Juni 2004

 

 

 

XVII.

1.6

§     Gemeinsame Justizbehörden Berlin-Brandenburg

Just

A

Der Vorschlag wird grundsätzlich befürwortet. Die Errichtung gemeinsamer Obergerichte wäre jedoch mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, über die weitere Gespräche mit Brandenburg zu führen sind (vgl. i.Ü. Anlage 7.1).

 

 

 

X

a) Der am 2. April 2004 unterzeichnete Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemein­samen Juristischen Prüfungsamtes ist von den Parlamenten beider Länder gebilligt worden. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt wird zum 1. Januar 2005 seine Arbeit aufnehmen; es wird seinen Sitz in Berlin bei der Senatsverwaltung für Justiz haben. Hierdurch werden Synergieeffekte erzielt und ein Beitrag zur Verwaltungsopti­mierung geleistet.

b) Bezüglich der Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg ist am 26. April 2004 ein Staatsvertrag geschlossen worden. Die parlamentarischen Entscheidungen über die erforderliche Änderung der Verfassung von Berlin und sowie das Zustimmungsgesetz stehen in Berlin noch aus.

 

a) Für das Jahr 2005 werden Einsparungen von ca. 200. 000 Euro realisiert werden.

b) Der Haushalt wird voraussichtlich ab 2007 jährlich um etwa 1,226 Mio. Euro entlastet werden können

 

2

§     Beschleunigte Umsetzung dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften im Rahmen der Verwaltungsreform

Just

A

vgl. Schlussfolgerung zu XVII, 1

 

s.o.

 

vgl. oben zu XVII.1

vgl. oben zu XVII.1

 

 

3

§     Geschäftsprozessoptimierung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorantreiben

Just

A

vgl. Schlussfolgerung zu XVII, 1

 

6.6

 

Im Rahmen des Projektes Justizreform sind die Geschäftsabläufe in den Gerichten und Staatsanwaltschaften analysiert und Vorschläge zur Optimierung entwickelt worden. Soweit die Behördenleiter die Erkenntnisse aus den Analysen nicht ohnehin schon selbständig zum Anlass für Änderungen genommen haben, soll die Umsetzung der Optimierungsvorschläge nach Maßgabe abzuschließender Zielvereinbarungen erfolgen.

 

Steigerung der Effektivität, der Effizienz und der Kundenzufriedenheit

 

noch nicht absehbar

 

4

§     Weitere Potentiale für Aufgabenentlastung bei der Justiz erschließen

Just

A

Ablehnung angesichts von Bundesrecht ist eine Aufgabenentlastung nicht möglich (vgl. i.Ü. Anlage 7.1).

 

 

X

Ablehnung wie in Schlussfolgerungen

 

 

 

XVII.

5

§     Personalentwicklungsoffensive zum „Gerichtsmanager“

Just

A

vgl. Schlussfolgerung zu XVII, 1

 

6.4

 

Die durch den Reformprozess eingeleitete breite Diskussion über Verantwortlichkeiten und Aufbaustrukturen hat ergeben, dass die Einführung von Gerichtsmanagern nicht zielführend ist. Vielmehr sollen diejenigen, denen die Leitung des Gerichtes/der Strafverfolgungsbehörde obliegt, ihre Managementfunktionen intensiver wahrnehmen. Im ersten Schritt sind für die Führungspositionen Anforderungsprofile entwickelt worden; Konzepte für ein Fortbildungsmanagement folgen.

 

Anwendung zeitgemäßer Führungsinstrumente, Steigerung der Mitarbeitermotivation und damit Senkung des Krankenstandes

 

 

Es wird angestrebt, das verbesserte Personal-management ohne zusätzliche Kosten einzuführen

 

6

§     Weiterentwicklung und entschlossene Umsetzung eines integrierten Justiz-Controlling

Just

A

vgl. Schlussfolgerung zu XVII, 1

 

6.5

 

Ein Konzept für die flächendeckende Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung in der Berliner Justiz ist im Rahmen des Projektes Justizreform erarbeitet worden. Die weitere Umsetzung hängt von der Einhaltung der (bundesweit für die Justiz aufgestellten) Vorgaben im Hinblick auf die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit ab. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass die KLR-Daten nicht ohne Einwilligung der Gerichte eingesehen und für Steuerungszwecke gebraucht werden können. § 5 Abs. 2, 3 LHO ist entsprechend zu ändern. Unabhängig davon wird derzeit ein Gesamtkonzept für ein Justizcontrolling entwickelt; es dürfte im Herbst 2004 vorliegen.

 

Steigerung des Kostenbewußtseins, Stärkung der Wahrnehmung von Führungsverantwortung

Unmittelbar keine

 

7

§     Marktöffnung von internen Serviceleistungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Just

A

vgl. Schlussfolgerung zu XVII, 1

 

 

X

In Abstimmung mit dem IT-Staatssekretär des Landes Berlin werden IT-Dienstleistungen für die Berliner Justiz modellhaft im Projekt IMOG (Informationsmanagement in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit Berlins) an den vom Land Berlin strategisch positionierten IT-Dienstleister LIT (zukünftig IT-Dienstleitungszentrum des Landes Berlin) vergeben. Dieser bündelt  die Nachfrage  des Landes und fungiert somit als Schnittstelle zwischen den Nachfragern in der  Landesverwaltung und dem freien Markt der IT-Dienstleitungen.

 

Erzielung besserer Marktpreise durch Bündelung der Nachfrage

nicht absehbar

 

 

Themenfeld Justizvollzug

 

 

8

§     Dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung bei den Justizvollzugsanstalten stärken

Just

A

Vorschlag wurde durch Übertragung der Dienstbehördeneigenschaft auf die Vollzugsanstalten und durch Einrichtung eigener Haushaltskapitel realisiert.

 

 

X

Die Übertragung der Dienstbehördeneigenschaft auf die Justizvollzugsanstalten und Einrichtung eigener Haushaltskapitel ist umgesetzt.

 

 

 

 

XVII   .

9

§     Stärkung und Professionalisierung des vollzuglichen Arbeitswesens

Just

A

Der Vorschlag ist in einem ersten Schritt in der JVA Tegel bereits realisiert. Im 2. Halbjahr 2002 ist über die flächendeckende Umsetzung zu entscheiden. Es sind managementbedingte Mehreinnahmen zu erwarten, deren Höhe zur Zeit noch nicht beziffert werden kann.

 

 

X

Der Reorganisationsprozeß „Reform des Gefangenenarbeits- und – ausbildungswesens“ (RAW) in den Justizvollzugsanstalten Moabit, Charlottenburg, Plötzensee, JSA Berlin und der JVA f. Frauen befindet sich kurz vor der Umsetzungsphase.

Es sind managementbedingte Mehreinnahmen zu erwarten, deren Höhe zur Zeit noch nicht beziffert werden kann.

 

 

10

§     Realisierung eines praktikablen private-public-partnership im Bereich des Justizvollzuges

Just

A

Der mittelfristige Vorschlag ist weiter zu verfolgen. Die Auswertung eines derzeit laufenden Interessenbekundungsverfahrens zu den Sachtransporten im Bereich der Fahrbereitschaft wird zum 1.8.02 abgeschlossen sein.

 

 

X

Die Umsetzungsphase hat begonnen. Die EU- weite Ausschreibung über das Landesverwaltungsamt zur privaten Vergabe der Sachtransporte im Bereich der Fahrbereitschaft steht unmittelbar bevor.

Positive Haushaltseffekte werden erwartet.

 

 

XVIII

Vorschläge für den Bereich Verkehr

 

1

§     Leitbild der Verkehrspolitik verwirklichen

Stadt

A

Die Vorschläge unterscheiden sich nicht von den geplanten, z. T. im Umsetzungsprozess befindlichen, Maßnahmen/Vorhaben. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr wird bis zum Ende des 2. Quartals 2002 fertiggestellt. Ein Bericht zur Evaluierung wird im 3. Quartal 2003 vorgelegt. Damit wird dem Vorschlag entsprochen.

 

 

X

Dieser Vorschlag ist mit der Fertigstellung des StEP Verkehr und Beschlussfassung durch den Senat am 08.07.2003 vollständig umgesetzt. Es wird angestrebt, den Bericht zur Evaluierung 2005 vorzulegen.

 

 

 

2

§     Verbindliche Handlungsempfehlung erstellen

Stadt

A

Senatsinterne Verbindlichkeit und Bindungswirkungen werden durch den STEP Verkehr hergestellt. Damit wird dem Vorschlag entsprochen

 

 

X

Diese Empfehlung ist Hauptbestandteil der vom Senat im StEP Verkehr und im „Mobilitätsprogramm 2006“ beschlossenen neuen Investitionsstrategie. Für den ÖPNV wird dieser Vorschlag bereits konsequent umgesetzt. GVFG-Mittel, die für Netzerweiterungen der BVG vorgesehen waren, werden für die Grundsanierung sowie für Qualitätsverbesserungen der vorhandenen Infrastruktur eingesetzt. Für den Verkehrsträger Straße werden entsprechende GVFG-Mittel nach Fertigstellung des Tiergarten-Tunnels verstärkt umgeschichtet.

 

 

 

3

§     Verkehrsinnenstadtkonzeption weiter entwickeln und durchsetzen

Stadt

A

Dem Vorschlag wird mit dem STEP Verkehr entsprochen.

 

 

X

Der Vorschlag der Konzeptionsentwicklung ist mit der Fertigstellung des StEP Verkehr und Beschlussfassung durch den Senat am 08.07.2003 vollständig umgesetzt. Die Innenstadtkonzeption ist ein wichtiger Bestandteil des StEP Verkehr. Wichtige Maßnahmen der Verkehrsinnenstadtkonzeption (z.B. die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung , Temporeduzierungen im  Hauptverkehrsstraßennetz, Fertigstellung des Tiergarten-Tunnels und des Pilzkonzeptes) werden derzeit umgesetzt.

 

 

 

XVIII

4

§     Bestellung einer Verkehrsanalyse

Stadt

A

Verkehrsanalysen liegen im notwendigen Umfang vor. Alle einsparungsrelevanten Zuständigkeitsregelungen werden geprüft und fließen in den STEP Verkehr ein. Damit wird dem Vorschlag entsprochen.

 

 

X

Mit der Konstituierung der „Verkehrslenkung Berlin“ wird die Grundlage für eine effizientere Datenbeschaffung und Datenanalyse geschaffen.

 

 

 

5

§     Erstellung eines City-Logistik-Konzeptes

Stadt

A

Das Citylogistik-Konzept ist Bestandteil der Konzeptionsentwicklung (Teilstrategie Wirtschaftsverkehr) an der gearbeitet wird. Folgende Konzepte werden vorgelegt : Hafenkonzept (schon 2001 erfolgt), Zukunftsfähigkeit von Industriegleisanschlüssen : Ende 2002,Abwicklung des innerstädtischen Wirtschaftsverkehrs : Ende 2003, Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept : Ende 2004. 

 

 

X

Die Fertigstellung der Untersuchungen zur Zukunftsfähigkeit der Industriegleisanschlussgleise konnten 2002 abgeschlossen werden. Bis Ende 2005 wird ein integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept auf Grundlage aller bisher erarbeiteten Bausteine sowie weiterer Untersuchungen erstellt.

 

 

 

6

§     Erhaltung vor Neubau

Stadt

A

Zustimmung, der Senat gibt dem Erhalt vor Neubau Priorität. Die Durchsetzung gegenüber den Bezirken mit Hilfe der (Zweck-) Bindung von Finanzmitteln ist allerdings nicht mehr gegeben. Der Senat wird daher als Orientierung bis August 2002 eine Kriterienliste für die Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen vorlegen und im Rahmen der Investitionsplanung darauf achten, dass nur die allernotwendigsten Straßenneu- und umbauten durchgeführt werden. Damit wird dem Vorschlag entsprochen.

 

 

X

SenStadt hat in Abstimmung mit SenFin eine überbezirkliche Dringlichkeitsliste für Baumaßnahmen des  kommunalen Straßenbaus mit dringlichem Erneuerungsbedarf und überbezirklicher Bedeutung erstellt. Für diese Maßnahmen sind Finanzmittel in Höhe von 50 Mio € außerhalb der pauschalen Zuweisung im Rahmen der Investitionsplanung 2003-2007 in die jeweiligen Bezirkspläne ab 2005 eingestellt worden. Bei der Fortschreibung der Investitionsplanung werden die Baumaßnahmen ab 2006 weiterhin berücksichtigt.

 

 

 

7

§     Detaillierte Personalübersicht für den Verkehrsbereich erstellen

Stadt 

A

Ablehnung, organisatorische Änderungen werden und lassen sich unabhängig von umfassenden, verwaltungsaufwändigen Bestandsaufnahmen erreichen.

 

 

X

 

 

 

 

8

§     Stärken und Schwächen des Tarifsystems ÖPNV zeigen

Stadt

A

Die Tarife werden im Verbundraum von den Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem Verkehrsverbund erarbeitet. Der Senat wirkt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für einen sozialverträglichen ÖPNV auf die Gestaltung des Tarifs ein. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verantwortet diese laufende Aufgabe. Damit wird dem Vorschlag entsprochen.

 

 

X

Laufende Aufgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

Ca. 2-3 % Mehreinnahmen bei VU durch Tarifmaßnahmen

 

9

§     Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsträgern einhalten

Stadt

A

Einnahmenaufteilung erfolgt schon jetzt aufgrund von Verkehrserhebungen zwischen den am Tarifverbund beteiligten Verkehrsunternehmen. Damit wird dem Vorschlag durch das bestehende Verfahren entsprochen.

 

 

X

Ein Einnahmeaufteilungsvertrag für den Tarifbereich Berlin ABC wurde von den Verkehrsunternehmen paraphiert; er wird parallel zum Verkehrsvertrag zwischen der S-Bahn GmbH und dem Senat unterzeichnet.

 

Ca. 15-20 Mio € Mehreinnahmen bei der BVG jährlich

 

XVIII

10

§     Parallelverkehre vermeiden

Stadt

A

Grundlage für den Senat ist der Nahverkehrsplan. Das Land achtet darauf, dass das Verkehrsangebot den sich ändernden Bedingungen angepasst wird und dass unwirtschaftlicher Parallelverkehr vermieden wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verantwortet diese laufende Aufgabe. Damit wird dem Vorschlag entsprochen.

 

 

X

Laufende Aufgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Aktuell wird im Zusammenhang mit der Angebotsoptimierung der BVG die Planung der BVG hinsichtlich möglicher Parallelverkehre insbesondere zur S-Bahn überprüft.

 

 

 

11

§     Aufgabendefinition für Regionalverkehr, S-Bahn und Busnetz

Stadt

A

Im Nahverkehrsplan des Landes sind die Aufgaben der Verkehrsträger und die konkreten Anforderungen an das Leistungsangebot festgelegt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird im Rahmen der Verhandlungen zu den Verkehrsverträgen mit der S-Bahn (IV. Quartal 2002) und mit der DB Regio (I. Quartal 2003) die konkreten Vorgaben an das Leistungsangebot auf der Grundlage des Nahverkehrsplans einbringen. Damit wird dem Vorschlag entsprochen.

 

X

 

Durch die mit der DB Regio und der S-Bahn Berlin GmbH ausgehandelten Verträge sind die Aufgaben für Regionalverkehr und S-Bahnverkehr definiert. Die Abstimmung mit dem ÖPNV-Angebot im innerstädtischen Verkehr (U-Bahn, Straßenbahn und Bus) erfolgt aktuell im Rahmen der Angebotsoptimierung der BVG. Außerdem haben die Arbeiten zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes begonnen, in dem die Anforderungen an die einzelnen Verkehrsträger den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Durch S-Bahnvertrag Einsparung von Regionalisierungsmit-teln von ca. 320 Mio € bei gleichem Angebot bis 2017.

 

12

§     Zusammenarbeit im Verkehrsverbund eindeutig regeln

Stadt

A

Zielführende Handlungsanweisungen ergeben sich aus dem abgestimmten Nahverkehrsplan.  Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird im Einvernehmen mit dem Land Brandenburg bis zum IV. Quartal 2002 die Aufgaben des Verkehrsverbundes aufgabenkritisch überprüfen. Damit wird dem Vorschlag entsprochen.

 

X

 

Eine Arbeitsgruppe des Aufsichtsrates hat eine aufgabenkritische Überprüfung der Aufgaben des VBB vorgenommen und entsprechende Vorschläge zur Umsetzung gemacht. Ein Einvernehmen hierzu zwischen den Gesellschaftern des VBB konnte bisher jedoch nicht erzielt werden. Die Gespräche hierzu werden fortgesetzt.

 

 

 

13

§     Schaffung des Verkehrsinformations- und Verkehrsmanagementsystems überprüfen

Stadt

A

Die Auffassung, dass der Aufbau der Zentrale einzustellen ist, wird nicht geteilt. Der innovative Ansatz des Projekts wird von der Expertenkommission verkannt. Die Senatsverwaltung wird daher weiterhin unter Einbeziehung der VMZ und der VKRZ die Voraussetzungen für eine zielgerichtete, städtische Mobilitätsgestaltung bis zum IV. Quartal 2002 schaffen.

 

 

X

Auf Grundlage des Senatsbeschlusses 1836/4 vom 11.05.2004 zur Einrichtung der Sonderbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB) in Verbindung mit dem Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) vom 24.06.2004 wird die Sonderbehörde am 01.09.2004 ihre Tätigkeit aufnehmen. Damit sind die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Städtische Mobilitätsgestaltung geschaffen.

Zusammen mit der Verkehrsmanagementzentrale und der Erneuerung der IUK-Technik der Verkehrsregelungszentrale werden Modernisierungseffekte erzielt.

Keine. Umsetzung soll kostenneutral erfolgen.

 

XVIII

14

§     Vorbereitung auf die EU-Liberalisierungsrichtlinie

Stadt

A

Die Richtlinie sieht zur Marktöffnung eine Marktzugangsordnung vor, so dass auch andere Anbieter von Verkehrsleistungen zum Zuge kommen. Die Anforderungen an einen wettbewerblichen Markt werden hier zur Zeit nicht erfüllt. Eine dem Senat als Aufgabenträger direkt zugeordnete Managementgesellschaft würde hierfür die organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Die Senatsverwaltung wird daher bis zum IV. Quartal 2002, die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Managementgesellschaft für den ÖPNV (einschließlich S-Bahnverkehr) in Berlin schaffen.

 

 

X

Der Senat hat am 08. Juli 2003  beschlossen, keine Managementgesellschaft für den ÖPNV zu schaffen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung  soll die Funktion als Aufgabenträger für den ÖPNV in Berlin wie bisher wahrnehmen, unterstützt wirddie Verwaltung durch einen Projektkoordinator. Diese Lösung ist auf drei Jahre befristet. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Senat einen Vorschlag für die künftige Organisation des  ÖPNV-Verkehrsmarktes unterbreiten. 

 

 

 

15

§     BVG in den Wettbewerb stellen

 

Stadt

A

Fragen der Wettbewerbsfähigkeit der BVG werden im Zuge des Sanierungsprozesses laufend geprüft, entsprechende Handlungsempfehlungen erfolgen. Damit wird als laufender Prozess dem Vorschlag entsprochen.

 

 

X

Ein erfolgreicher Sanierungsprozess ist die Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der BVG. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung  begleitet diesen Prozess im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Parallel dazu wird für die Zeit nach dem Unternehmensvertrag die Vertragsgestaltung mit der BVG unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils zur Marktöffnung vorbereitet.

 

 

 

XIX.

Vorschläge für den Bereich Jugend

 

 

Handlungsempfehlungen für den Bereich Hilfen zur Erziehung

 

 

XIX.

1

§     Anpassung der Haushaltsansätze für HzE an Ausgaben vergleichbarer Großstädte

BildJug-Sport

A

Der Senat wird dem Vorschlag der Kommission zur Anpassung der Haushaltsansätze für Hilfe zur Erziehung (HzE) an Ausgaben vergleichbarer Großstädte folgen und damit im Vorgriff auf Vergleichbarkeitsuntersuchungen bereits im Doppelhaushalt 02/03 beginnen. Insgesamt werden die Haushaltsansätze der Bezirke für HzE für den Haushalt 02/03 um 83 Mio Euro abgesenkt werden und - entsprechend dem weiteren Vorschlag der Kommission - unverzüglich die vorgeschlagenen wissenschaftlich begründeten Grundlagenarbeiten begonnen.

Realisierungshorizont: kurzfristig.

Auf deren Grundlage wird der Senat dann für 2004 über Folgemaßnahmen bei der Ausgabenanpassung entscheiden. Weitere Absenkungen wird es nur geben, soweit die Grundannahmen der Kommission durch die geplanten Gutachten gestützt und individuelle Rechtsansprüche erfüllt werden.

Realisierungshorizont: mittelfristig.

 

 

 

Die vorgeschlagenen wissenschaftlich begründeten Grundlagenarbeiten sind zur Bildung eines Budgets HzE (Bildung eines sogenannten Jugendeinwohnerwertes)  sind weitgehend abgeschlossen.

 

 

Die Umsetzung der Einsparvorgaben

erfolgte für den Haushalt O2/ 03 auf Basis eines indikatorengestützten Verteilungsmodells HzE, das für die Zuweisung 04/05  um Zielzahlen ergänzt wurde (Bericht an den Hauptausschuss vom 24.62004 – rote Nr. 1547).

 

Bis zum 30.11.2004 wird ein auf Basis der erreichten Ergebnisse abgestimmtes produktbezogenes Planmengenmodell für den Zeitraum ab 2006 vorgelegt werden.

 

 

 

Steigerung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Jugendhilfe

 

Realisierung von Benchmarking

Im Haushaltsjahr 2003 sind

52 Mio. € gegenüber dem Ist 2002 eingespart worden.

 

 

 

2

§     Umsetzung dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung bei den Bezirken

BildJug-Sport

A

Die Zusammenführung der Verantwortung für Fach- und Ressourcenentscheidungen in den Berliner Jugendämtern soll durch die Bildung von Budgets gefördert und beschleunigt werden.

Realisierungshorizont: kurzfristig.

Für die Zumessung dieser Mittel wird ein neues indikatorengestütztes Verteilungsmodell entwickelt und eingeführt, dass zu mehr sozialer Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Bezirken führt.

Der Senat prüft den weiteren Kommissionsvorschlag eines Gesamtbudgets in der bezirklichen Jugendhilfe, der frühestens für das Jahr 2004 wirksam werden könnte.

Realisierungshorizont: mittelfristig.

 

2.1.1

 

Fragen der Zusammenführung der Fach – und Ressourcenverantwortung werden im Rahmen des Projekts Sozialraumorientierung (Neuordnungsagenda 2006) bearbeitet. In diesem Zusammenhang sind auch die Fragen der Budgetierung zu klären.

 

Hinsichtlich des indikatorengestützten Verteilungsmodells wurde ein erster Schritt im Bereich der Hilfe zur Erziehung gemacht ( s. Bericht an den Hauptausschuss vom 24.6.2003 zur

Zeit – und Zielplanung... Rote Nr. 15/47)

 

Eine Verteilungsgerechtigkeit über alle Jugendhilfeleistungen wird im Rahmen eines Gesamtbudgets möglich sein. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Senats und der Bezirke entwickelt zur Zeit konzeptionelle Vorschläge für ein Gesamtbudget.

In diesem Zusammenhang sind auch Überlegungen innerhalb der Koalitionsfraktionen zur modellhaften Erprobung eines Gesamtbudgets zu erwähnen.

Steigerung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Jugendhilfe

 

 

XIX.

3

 

§     Einheitliches Informationssystem im Bereich HzE

BildJug-Sport

A

Die Absicht, ein einheitliches Informationssystem im Bereich HzE einzuführen und den Bezirken für ihre Hilfeentscheidungen zur Verfügung zu stellen, wird im Rahmen des  IT-Verfahrens „Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ)“ schrittweise verwirklicht werden. Der Senat schafft zur Zeit die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Entwicklung und schrittweise Einführung von ISBJ, um der Berliner Jugendhilfe wirkungsvolle Techniken zur intensiven Steuerung des Mitteleinsatzes bei den HzE zur Verfügung zu stellen.

Realisierungshorizont: mittelfristig.

*) Anmerkung: Die haushaltswirksamen Ausgaben in Höhe von 660 T € ist bereits vorgesehen.

 

X

 

Verwaltungsvereinbarung für Dauerbetrieb  Vorlage im RdB.

Vorbereitung des Rechenzentrums SenBJS für eventuellen Dauerbetrieb (abhängig vom LIT).

Projektentwicklung der Einrichtungs- und Dienstedatei durch die Firma Siemens, Einführung ab 11/04, externe QS durch Fraunhofer ISST.

Kita Projektentwicklung als eGovernment Projekt durch die Firma Schütze, externe QS ebenfalls durch Fraunhofer Institut. Migration auf die Plattform J2EE bis 02/05.

Geplant 2005/2006/2007 sind weitere Komponenten  und Fachverfahren wie Personenkomponente, Buchungskomponente, Formulardienst, Outputmanagement,Digitalisierung,

Fachverfahren wirtschaftliche Jugendhilfe, Fachverfahren ZVK/UVK.

Berichtsauftrag Abgh. Termin Ende Oktober 2004.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EGovernment

 

 

4

§     Steuerung der Ausgabenentwicklung durch Ausführungsvorschriften und Dienstvereinbarungen sowie durch Qualifizierung des Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes

BildJug-Sport

A

Der laufende Umsetzungsprozess wird fortgesetzt.

¨        Steuerung durch Ausführungsvorschriften zur Hilfeplanung.

Realisierungshorizont: kurzfristig.

¨        Umfassende, laufende Qualifizierung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.

2.1.1

 

Auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene sind verbindliche Verfahrensregelungen  und Kooperationsvereinbarungen getroffen worden (z.B. Rundschreiben zur fachlichen Steuerung im Bereich Hilfe zur Erziehung, Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Schule)

SenBildJugSport hat im Zusammenhang mit dem Projekt ‚Optimierung der Entscheidungsprozesse, Organisation und Finanzierung der Jugendhilfe – Einführung der Sozialraumorientierung’ ein umfassendes Qualifizierungsprogramm Hilfeplanung /Sozialraumorientierung aufgelegt, dass von allen Jugendämtern abgerufen werden kann.

Steuerung durch Kontextbedingungen

 

Training on the Job

 

 

5

§     Anreizsystem für Ausgabenbegrenzung schaffen

BildJug-Sport

B

Ziel ist es, dass nicht verbrauchte Budgetmittel während der Absenkungsphase zum Soll-Wert zu 50%, dann zu 100% dem jeweiligen Bezirk zu belassen.

 

2.1.1

 

Fragen zur Realisierung eines Anreizsystems werden auch im Rahmen des Projekts zur Einführung der Sozialraumorientierung behandelt (s.0. unter Nr.2 )

Steigerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Jugendhilfe

 

 

XIX.

Handlungsempfehlungen für den Bereich Kindertagesbetreuung

 

XIX.

6

§     Präzisierung des Kreises der Anspruchsberechtigten hinsichtlich der Förderung im Rahmen einer Kindertageseinrichtung

BildJug-Sport

A

Kinder, die zu Beginn des Jahres 2 Jahre alt sind, aber im Verlauf des Betreuungsjahres mit ihrem 3. Geburtstag den unbedingt zu erfüllenden Rechtsanspruch erwerben, sollen schon zu Beginn des Betreuungsjahres ohne Bedarfsprüfung einen Platz erhalten. Dadurch sollen v.a. in den westlichen Innenstadtbezirken die Kinder nicht deutscher Herkunftssprache im Interesse einer  frühzeitigen und mindesten dreijährigen Unterstützung des Erwerbs der deutschen Sprache vor Schuleintritt ohne Bedarfsprüfung einen Kitaplatz erhalten.

 

Alle anderen Kleinstkinder erhalten nur noch bei einem mit der Erwerbstätigkeit der Eltern begründeten Bedarf einen Kitaplatz. Die dadurch  in einigen östlichen Bezirken zu erwartenden Einsparungen  bei den 0 bis zweijährigen Kindern ermöglichen - kostenneutral – den erforderlichen Ausbau des bedarfsgerechten Angebots für Kinder mit Rechtsanspruch und Schulkinder in den noch unterversorgten westlichen Bezirken.

 

Die Anspruchsgrundlagen in §1 Kindertagesbetreuungsgesetzes  sind durch eine  unverzügliche KitaG- Änderung entsprechend zu präzisieren (Umsetzung ab Kitajahr 2003/2004)

Realisierungshorizont: kurzfristig.

 

 

X

Im Rahmen eines Kitareformgesetzes, das noch in diesem Jahr in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll, werden insbesondere die Grundlagen geschaffen für die Präzisierung der Bedarfskriterien zur Operationalisierung der im KitaG genannten unbestimmten Rechtsbegriffe.

 

 

 

 

7

§     Reduzierung des Anteils von Kindertagesbetreuungsangeboten in städtischer Trägerschaft durch Übertragung von Plätzen bzw. Mitteln auf den Schulbereich und Schaffung eines einheitlichen offenen Ganztagsangebots für Grundschulkinder

BildJug-Sport

C

Vorschlag überprüfenswert, wäre aber nur realisierbar, wenn die dadurch zu erreichenden Synergieeffekte beim Einsatz von Personal- und Raumressourcen die erforderliche Ganztagsbetreuung durch VHG und ergänzende Tagesbetreuung sicherstellen können.

 

2.3

 

Kita

Die Übertragung von Kitas auf freie Träger läuft, es müssen noch ca. 41.000 Plätze übertragen werden, um die Zielstellung des Senats zu erreichen.

 

Hort

Am 12.05.04 wurde eine Hortverlagerungsüberqangsvereinbarung (HÜV) zwischen SenBildJugSport, der Liga der Wohlfahrtsverbände und dem Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e.V.. Die Übertragung der Horte in die Schulen läuft (z.Z. ca 7000 Plätze von ca. 22.000). Der Prozess wird sich aber über den 1. 8. 05 hinausziehen. Die formale Übernahme der Gewährleistungsverpflichtung durch den Schulbereich erfolgt zum 1.8.2005.

 

 

 

XIX

8

§     Ausgliederung der städtischen Kindertagesstätten aus der bezirklichen Verwaltung und Überführung in einen überbezirklichen Träger (GmbH oder Anstalt öffentlichen Rechts); Schaffung einer einheitlichen und transparenten Finanzierung aller Träger bzw. Einrichtungen

BildJug-Sport

A

Der Senat beabsichtigt, bis zum 1.1.2004 alle noch von den Bezirken betriebenen Kindertagesstätten aus der Bezirksverwaltung auszugliedern und auf einen, bzw. mehrere regionale Träger kommunaler Kindertagesstätten zu übertragen.

Ziele des Senats sind:

·       die Konzentration der Jugendämter auf die Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben, insbesondere die integrierte  Wahrnehmung der Fach – und Ressourcenverantwortung;

·       Die  Verlagerung der Leistungserbringung in Kitas auf Träger außerhalb der Jugendämter und deren Finanzierung über Kostensätze und damit

·       die Schaffung der Voraussetzungen für die vom Senat angestrebte Gutscheinfinanzierung, sowie

·       die Budgetierung der Jugendämter auf Basis der vom jeweiligen Bezirk zu versorgenden Kinder des Bezirks.

Der Senat setzt zur Vorbereitung dieser umfassenden Umstrukturierung des Kitabereichs  unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ein, an der jeweils 4 Vertreter der Jugendämter und der Liga der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege teilnehmen sollen. Diese soll  einen Maßnahmenkatalog für den Übertragungsprozess auf freie Träger und den / neuen kommunalen Träger erarbeiten und gleichzeitig die erforderlichen Vorbereitungen für die Bildung des / der neuen  kommunalen Trägertreffen.

Zu den ersten Arbeitsschritten im Hinblick auf den / die kommunalen Träger gehören:

·       die Festlegung der optimalen Betriebsgröße  für kommunale Träger;

·       die endgültige Festlegung der Rechtsform des / der kommunalen Träger;

·       die Festlegung der sinnvoller Weise zentral wahrzunehmenden Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung des Personaleinsatzes und evtl. auftretender Überhangprobleme;

·       die Festlegung der notwendiger Weise dezentral / regional wahrzunehmenden Aufgaben insbesondere der pädagogischen Leitung und Qualitätssicherung;

·       die Erarbeitung einer Satzung

 

Dem Senat wird bis Ende 2002 ein erster Zwischenbericht  übermittelt.

 

Die Ausgliederung erfolgt kostenneutral unter Berücksichtigung der bereits mit dem Haushaltsentlastungsgesetz beschlossenen Sparmaßnahmen.

Die Ausgliederung von ca. 14.000 Stellen ( Fach-, Wirtschafts- und Verwaltungspersonal) bedeutet eine Reduktion der Personalausgaben um ca. 500 Mio. €  in der unmittelbaren Verwaltung bei entsprechendem Anstieg der Transferausgaben für die Kostensatz-./ Gutscheinfinanzierung.

 

2.3

 

Die Umsetzung des Vorschlags läuft mit folgenden Eckwerten:

·          Rechtsform des Eigenbetriebs mit Option auf Umwandlung in eine gGmbH

·          Möglichst 4 kommunale Eigenbetriebe mit zusammen ca. 28.000 Plätzen

·          Gründung zum 1.7.2005 vorgesehen

 

 

 

XIX.

9

§     Beschränkung des neuen überbezirklichen Trägers auf einen Anteil von 20 % der Plätze

BildJug-Sport

A

Der Senat beabsichtigt, dass bis 2006 ein Reduktion der städtischen Plätze auf einen Anteil von 34% belegter kommunaler Plätze zu erreichen ist (kontinuierliche Reduktion), d.h. dass die Hälfte aller bisherigen bezirklichen Kitaplätze auf freie Träger zu übertragen ist. Im Rahmen des Haushaltsentlastungsgesetzes wird durch Änderung der  Kitaverfahrensverordnung eine entsprechende Zielvorgabe für die Kitaentwicklungsplanung festgelegt. Die Jugendämter haben danach in ihrer Planung die Einrichtungen auszuweisen, die bis 2006 auf freie Träger zu übertragen sind und die Kitas, die langfristig bei dem neuen kommunalen Träger verbleiben sollen.

 

In der Satzung des neuen kommunalen Trägers ist eine entsprechende Verpflichtung für die Weiterübetragung auf freie Träger vorzusehen. Die Übertragung auf freie Träger soll durch die vorherige Übernahme durch den kommunalen Träger und die dadurch bereits bestehende Kostensatzfinanzierung erleichtert werden.

Durch die Übertragung der Hälfte der z.Z. noch kommunalen Kitaplätze soll die im Eckwertebeschluss vom 5. Februar 2002 bereits vorgesehene Einsparung von 30,7 Mio Euro erreicht werden.

 

2.3

 

Es sollen ca. 28.000 Plätze in öffentlicher Trägerschaft verbleiben. Dies entspricht ca. 15 % des gesamten Tagesbetreuungsangebotes einschließlich der Plätze im Schulbereich.

 

 

 

10

§     Aufhebung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zubereitung von Mahlzeiten in der Kindertagesstätte und Beschleunigung der Fremdvergabe im Wirtschaftsbereich städtischer Kindertagesstätten

BildJug-Sport

A

Vorschlag wird bereits teilweise umgesetzt und befindet sich weiter im Prüfungsprozess.

Realisierungshorizont: mittelfristig.

 

 

 

Die Verpflichtung zur Zubereitung von Mahlzeiten in der Kindertagesstätte wurde mit dem 5. Gesetz zur Änderung des KTKBG vom 5.12.03 aufgehoben.

 

 

 

11

§     Einführung des Subsidiaritätsprinzips bei den jährlichen ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen

BildJug-Sport

A

Subsidiarität bereits im GesSozV geregelt, missverständliche Formulierungen soll im Rahmen der KitaG-Novellierung präzisiert werden.

Realisierungshorizont: mittelfristig.

 

 

 

Prüfung erfolgt im Rahmen des Kitareformgesetzes. 

 

 

 

XIX.

12

§     Bindung der - künftig zentralen - Mittelvergabe für die Förderung benachteiligter Kinder in Kindertagesstätten an das Vorliegen geeigneter Konzepte und deren Evaluation

BildJug-Sport

C

Grundsätzliche Zustimmung, Prüfung hinsichtlich KitaG-Novellierung.

 

 

 

Mit der Einführung der Kita-Card erfolgt einheitlich eine zentrale Steuerung. der Mittelvergabe. Die Träger sind an die Einhaltung definierter Qualitätsstandards gebunden.

 

 

 

13

 

§     Schaffung eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses zwischen den Angeboten im Kindertagesstättenbereich und den entsprechenden Elternbeiträgen

 

BildJug-Sport

A

Grundsätzliche Zustimmung, der Vorschlag wird bereits weitgehend realisiert.

Realisierungshorizont: mittelfristig.

 

 

 

Umgesetzt mit dem 5. Gesetz zur Änderung des KTKBG vom 5.12.03

 

 

 

XX.

Vorschläge für den Bereich Schule

 

 

1

§     Gründung einer eigenen Organisationseinheit für das Gebäudemanagement (Facility Management), die Bauunterhaltung und den Aus- und Neubau der Berliner Schulen sowie Aufstockung des Sonderprogramms zur Sanierung und Modernisierung

BildJug-Sport

A

Grundsätzliche Zustimmung, entsprechende Aktivitäten sind fortzusetzen.

Realisierungshorizont: mittelfristig.

 

 

 

Über den Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung in Berlin wurde eine Arbeitsgruppe initiiert, die die gemeinsamen Ziele und Standards für alle FM-Projekte in Berlin erarbeiten soll. SenBildJugSport ist Mitglied dieser AG.

Zum Teilaspekt “Aufstockung des Sonderprogramms”:

Das Schul- und Sportanlagen­sanierungsprogramm ist im Jahre 2004 von ursprünglich 41,129 Mio € um 6,375 Mio € auf 47,504 Mio € und für das Jahr 2005 um 4,385 Mio € auf 45,514 aufgestockt worden.

 

 

XX.

2

§     Erweiterung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Schulen

BildJug-Sport

A

Der Senat hat die Absicht, die Selbstbewirtschaftung der Schulen zu stärken und ihnen mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 die erforderlichen und veranschlagten Finanzmittel zur Sicherung von Unterricht und Erziehung, der notwendigen Ausstattung und des ordnungsgemäßen Betriebs der Schulen ungekürzt zur Verfügung zu stellen.

 

Die Regelung dieser Initiative wird durch ein neues Schulgesetz für das Land Berlin übernommen werden, das noch vor der Sommerpause 2002 vom Abgeordnetenhaus beraten werden soll. Das neue Schulgesetz wird die Eigenverantwortung der Schulen auch in ihrem wirtschaftlichen Handeln generell neu regeln und ihnen damit weitreichende Befugnisse zur Steuerung und Administrierung ihrer genuinen Angelegenheiten übertragen.

 

Finanzielle Mehrbelastungen sind mit dieser Regelung nicht verbunden.

Realisierungshorizont: mittelfristig.

 

auch Teil von 2.5

 

Alle beruflichen Schulen und die zentralverwalteten Schulen verfügen über ein eigenes konsumtives Schulbudget. Die Mittel werden ungekürzt vom Schulträger diesen Schulen zur Verfügung gestellt. Einige Schulen verfügen über ein eigenes Kapitel. 

Geeignete Schulen sind direkt an ProFiskal angebunden. Die Kleine Bauunterhaltung wird seit 2004 von allen Schulen eigenständig über ein zugewiesenes Budget und einen möglichen Maßnahmekatalog im Hochbau- und Fachtechnikbereich durchgeführt.

Das Schulgesetz befindet sich in diesen Schulen im konsumtiven Bereich bereits im Umsetzungsverfahren.

 

Dies gilt darüber hinaus für alle 23 am Modellprojekt eigenständige Schule (MeS) beteiligten allgemeinbildenden Schulen in den 3 Modellbezirken, die seit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 04/05 über ein eigenständiges Schulbudget verfügen und so die schrittweise Umsetzung des Schulgesetzes für alle Schulen erproben.

 

 

 

 

XX.

3

§     Aufhebung der Schulträgerschaft der Bezirke und Auftragserteilung für eine Organisationsuntersuchung mit dem Ziel einer transparenten und eindeutigen Zuordnung von Aufgaben zum LSA, zur Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport und zum Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM)

BildJug-Sport t

C

Nach einer Prüfung sind Änderungen vorzubereiten.

 

 

 

Die Senatsverwaltung hat geprüft. Das Prüfungsergebnis hat ergeben, dass die Übertragung der Zuständigkeit für die äußeren Schulangelegenheiten in Bezug auf die allgemein bildenden Schulen von den Bezirksverwaltungen auf die Haupt­verwaltung ohne eine entsprechende Änderung der Verfas­sung nicht möglich ist.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verfassungsänderung von 1998 die Stärkung der Bezirke ver­folgte, sowie unter Würdigung der Ausführungen des VerfGH aus dem Jahr 1995 wird festgestellt:

 

a) Das Gesetz, das die Zuständigkeiten der Hauptverwaltung im Einzelnen regelt, muss die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 67 VvB berück­sichtigen. Demnach kann der Gesetz­geber nur diejenigen Aufgabenbereiche der Hauptverwaltung zuweisen, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind (Art. 67 Abs. 1 S. 1 VvB).

 

b) Sofern es sich nicht um gesamtstädti­sche Aufgaben im Sinne des Art. 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 3 VvB handelt, liegt eine Aufgabe von gesamt­städtischer Bedeutung nur dann vor, wenn sie infolge ihrer Eigenart zwingend der Durchführung durch die Hauptverwaltung bedarf (Art. 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VvB).

 

c) Ob die Aufgabe zwingend der Durch­führung durch die Hauptverwaltung be­darf, ist konkret aufgabenbezogen zu ermitteln und vom Gesetzgeber nach­vollziehbar und vertretbar darzulegen. Das neue Schulgesetz vom 26. Januar 2004 sieht keine Aufhebung der Schulträgerschaft der Bezirke vor. Das LSA ist aufgelöst und in die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport integriert. Erledigt durch Integration des LSA in die Senatsverwaltung.

 

 

 

 

 

XX.

4

§     Effektivierung der Personalbereitstellung für die Berliner Schulen durch Veränderung der Personalvertretung im LSA

BildJug-Sport

A

Der Senat beabsichtigt, die Personalbereitstellung für die Berliner Schulen zu effektivieren. Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung und zur Durchführung pädagogischer Projekte ist es unumgänglich, den Schulen Personalmittel zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen. Eine Marge von 2 bis 5 Prozent des anerkannten Unterrichtsbedarfs erscheint angemessen. Diese Personalkostenbudgetierung ist zweckmäßig und notwendig, um seitens der Schulen insbesondere kurzfristigen Unterrichtsausfall schnell und unbürokratisch entgegenwirken zu können. Um das Ziel einer kurzfristigen Vertretungsregelung realisieren zu können, soll ein abgekürztes Mitbestimmungsverfahren normiert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen sind mit dieser Maßnahme nicht verbunden.

Realisierungshorizont: mittelfristig.

 

Auch Teil von 2.5

 

8 Schulen arbeiten bereits seit dem 01.02.2003 erfolgreich mit der Per­sonalkostenbudgetierung. Der Modell­versuch “Schule in erweiterter Verant­wortung” (MeS) wird in den Bezirken Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg durchgeführt. Damit ist es auch für diese Schulen möglich an der Personalkostenbudgetierung teilzu­nehmen, sofern ihr Ausstattungsgrad unter 101 % liegt. Ein abgekürztes Mit­bestimmungsverfahren ist normiert für die Personalkostenbudgetierung (§ 129 Abs. 3 SchulG)

Das LSA wurde aufgelöst un din die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport integriert.

 

 

 

5

§     Zusammenführung der Aufgaben der beruflichen Bildung und der Weiterbildung in der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport

BildJug-Sport

 

 

WiArb-Frau

A

Ablehnung (wg. sachlicher Nähe zu wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Fragestellungen). Gemäß Geschäftverteilung des Senats ressortieren die Aufgaben zukünftig bei SenWiArbFrau.

 

Im Rahmen der Festlegung der Geschäftverteilung des Senats wurde beschlossen, dass auf Grund der sachlichen Nähe zu wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Fragestellungen  die Aufgaben der beruflichen Bildung und Weiterbildung bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen ressortieren.

 

 

 

Ablehnung

Hier wird auf die schon erfolgte Stellungnahme von SenWiArbFrau und SenBildJugSport verwiesen.

Durch den Senatsbeschluss 202/02 vom 30.4.2002, wonach eine Zusammenführung der Zuständigkeiten nicht erfolgt, hat sich dieser Vorschlag erledigt.

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq