Anlage 1
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` Gliederung/ Vorschlags- |
Vorschläge
der Expertenkommission/ Abschlussbericht |
Zuständige SenV |
A,B,C,
*) |
Schlussfolgerungen
des Senats zu den Kategorien A und C; Kenntnisnahme der Stellungnahmen zur
Kategorie B
|
Stellungnahme der Fachausschüsse des
Abgeordnetenhauses |
Neu- |
Stand der - Bewertung der Kat. B - Meinungsbildung. zu Kat. C |
Modernisierungseffekte |
Realisierte Haus-halts- |
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(Kategorien) |
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JA (mit
Angabe Projektnr.) |
NEIN |
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I. II. |
- Grundsätze
und Vorschläge für strukturelle Veränderungen bei den staatlichen Aufgaben |
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1 |
§ Zukunftsorientiertes
Aufgabenportfolio entwickeln; strategische Planung implementieren |
Skzl |
A |
Der Senat wird unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der Berlin-Studie "Strategien für die Stadt" ein über mehrere Legislaturperioden reichendes Leitbild
entwickeln und auf dieser Basis eine strategische Planung implementieren. |
Erarbeitung des
Leitbildes unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, auch im Sinne einer bürgerschaftlichen
Initiative für die Modernisierung und Konsolidierung des Berliner Gemeinwesens
(VR KIT am 13.02.03) |
|
x |
Der Senat hat sich
wesentliche Empfehlungen der Berlin-Studie zu eigen gemacht und setzt diese
im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik um. Dazu zählt das
strategische Herangehen im Sinne der Leitbilder „Stadt des Wissens“ und
„Kooperativer Staat“, aus denen im Lichte sich verändernder Rahmenbedingungen
projektbezogene Planungen abgeleitet und fortlaufend aktualisiert werden. |
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2 |
§ Neue Verteilung der Aufgabenwahrnehmung |
Inn;
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A |
Der Vorschlag wird
im Rahmen der für den 29. April 2002 in Aussicht genommenen Senatsklausur
behandelt. Dort wird über den institutionellen und inhaltlichen Fortgang der
Verwaltungsreform im Land Berlin entschieden. |
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X |
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Der Senat hat in
seiner Sitzung am 01. April 2003 eine Übersicht über alle wesentlichen Neuordnungsprojekte
und – vorhaben, die den öffentlichen Sektors Berlin strukturell verändern,
(Neuordnungs-agenda 2006) zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die vom
Senat beschlossene Neuordnungsagenda 2006 sind die Prioritäten der Verwaltungsmodernisierung
neu festgelegt worden.Die Agenda umfasst ca. 70 Projekte und politische
Vorhaben. Inhaltlich geht es um aufgaben- und strukturkritische Projekte, um
eine verbesserte Steuerung der Transferausgaben und um den angestrebten
Bürokratieabbau im Sinne einer Rechtsvereinfachung. Die Agenda ist im
bottom-up-Verfahren entstanden und wird durch den Staatssekretärsausschuss
zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung kontinuierlich evaluiert. Mit
Senatsbeschluss vom September 2003 sind die Projekte der Neuordnungsagenda
2006 Bestandteil des Sanierungsprogramms des Landes Berlin nach § 12 Abs. 4
Maßstäbegesetz geworden. |
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3 |
§ Kennzahlenvergleiche für Aufgabenbereiche |
Fin |
A |
Zustimmung; zugrunde zu legen sind Elemente der
Kostenleistungsrechnung (z. B. Produktvergleiche). Der Kennzahlenvergleich
ist zu weiten Teilen vorhanden; außerdem kann auf die Kennzahlenvergleichsringe
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)
zurückgegriffen werden. |
|
2.7, 5.19, 6.8 div. Proj. |
|
Es werden u. a.
flächendeckende interbezirkliche Stückkostenvergleiche im Rahmen der Produktbudgetierung
und der Veröffentlichung "Was kostet wo wie viel?" vorgenommen. |
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II. 4 |
§ Überprüfung des Berliner
Leistungskataloges |
Fin/ |
A |
Zustimmung, die Überprüfungen erfolgen im Prozess
durch die Fachressorts. |
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1.3, 2.9, 3,6 |
|
Im Rahmen der
Neuordnungsagendaprojekte erfolgen aufgaben- und strukturkritische Prüfungen,
gleichzeitig stehen in laufenden Projektarbeiten leistungsbegründende Rechtsgrundlagen auf dem Prüfstand. Unter anderem zur Unterstützung und
Absicherung systematischer und vollständiger Prüfungen in den Fachressorts
wurde im Projekt „Umfassende
Entbürokratisierung/Rechts-vereinfachung“ ein noch abzustimmender Plan mit
weiteren Einzelmaßnahmen erarbeitet, z. B. Definition der Anwendungsbereiche
für die Befristung von Gesetzen und Verordnungen, Benennung von
Rechtsmaterien, in denen zeitlich befristete Öffnungsklauseln zulässig sind. |
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||||
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III. |
Berlin-Brandenburg |
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III. 1 |
§ Struktur Berlins für eine Fusion mit
Brandenburg tauglich machen |
Skzl
Inn |
A |
Nach den Richtlinien
der Regierungspolitik (Senatsbeschluss vom 12.2.2002) wird der Senat „alle Voraussetzungen für eine Zusammenführung
der Länder Berlin und Brandenburg zu einem gemeinsamen neuen Land bis Ende
des Jahrzehnts schaffen, einschließlich der dafür notwendigen, gemeinsam mit
dem Land Brandenburg vorzubereitenden Volksabstimmung im Jahr 2006. Dabei kann auf das
Vertragswerk zum ersten Fusionslauf zurückgegriffen werden. Realisierung: spätestens Herbst 2005 |
|
x |
|
Die Landesregierung
Brandenburg sieht derzeit keine ausreichenden Rahmenbedingungen für eine
erfolgreiche Volksabstimmung 2006. Die Vorbereitungen sind dadurch ins
Stocken geraten. Nach den Wahlen zum Brandenburger Landtag am 19. September
2004 wird die weitere Vorgehensweise mit Brandenburg erneut zu diskutieren
sein. Die Bemühungen um einen Intensivierung der Kooperation und um
strukturelle Angleichungen im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung und der
Rechtsetzung wurden unabhängig davon fortgesetzt. Beispiele hierfür sind die
Staatsverträge über gemeinsame Obergerichte, ein gemeinsames Justizprüfungsamt,
ein gemeinsames Landesamt für Mess- und Eichwesen und die Übertragung von
Aufgaben auf dem Gebiet der Landwirtschaft auf Brandenburg. Des weiteren wird
in einem gemeinsamen Projekt zwischen Brandenburg und Berlin die Neuordnung
der Statistischen Landesämter mit dem Ziel ihrer Zusammenführung geprüft. |
Der Aufbau gemeinsamer
Einrichtungen hat Pilotcharakter für eine spätere Fusion beider Länder-
soweit politisch von beiden Ländern gewollt. Unabhängig von der
Fusionsplanung wächst allein schon aus wirtschaftlichen Erwägungen der Druck,
auch weiterhin Synergieeffekte durch die Zusammenlegung von Verwaltungsbereichen/-aufgaben
auszuschöpfen. Insoweit sind deutliche Modernisierungseffekt zu verzeichnen. |
Einsparpotentiale
können nicht zuverlässig prognostiziert werden. |
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III. 2 |
§ Finanzierung des neuen Landes sichern |
Skzl Fin |
A |
Zustimmung, die
Verhandlungen um die Neugestaltung des Länderfinanzaugleichs und zum Solidarpakt
II, die im Sommer 2001 abgeschlossen wurden, und deren gesetzliche Umsetzung
durch das Maßstäbegesetz und des Solidarpaktfortführungsgesetz sichern die
Finanzierung der Einzelländer Berlin und Brandenburg. Auf die Verankerung
einer Übergangsregelung im Falle einer Länderfusion wurde angesichts der
Kompliziertheit der Verhandlungen zunächst verzichtet; sie ist jedoch als
Voraussetzung für eine Länderneugliederung unverzichtbar und wird rechtzeitig
mit dem Bund und den anderen Ländern verhandelt. Der Senat strebt
einen Berlin-Pakt mit dem Bund an. Eine baldige Entlastung erwartet der Senat
dort, wo der Bund in der Bundeshauptstadt im kulturellen Bereich
ausschließliche Kompetenzen hat, diese aber bislang nur teilweise wahrnimmt.
Darüber hinaus ist die Lastenverteilung zwischen Bund und Land den
gestiegenen hauptstadtbedingten Sicherheitsaufgaben durch Neuverhandlung des
Hauptstadtvertrages anzupassen. |
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|
x |
Bis zur
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage des Landes Berlin
auf Entschuldungshilfe kein neuer Sachstand. |
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IV. |
Vorschläge
zu Strukturfragen des Stadtstaates und der Einheitsgemeinde Berlin, Leitbild
und Zielsystem |
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1 |
§ Vorhandene Visionen zur Grundlage
eines Leitbildes für Berlin und eines gesamtstädtischen Zielsystems machen |
Skzl |
- |
siehe II. 1. |
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|
x |
siehe II.1 |
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|
Vorschläge
für die politische Steuerung in der Einheitsgemeinde Berlin |
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IV. 2 |
§ Kommunikation und Steuerung in der Einheitsgemeinde
verbessern |
Inn Skzl |
A |
Die den Senat
tragende Koalition hat das Problem erkannt und punktuell eine Änderung des
rechtlichen Instrumentariums – unterhalb der Ebene der Verfassung – ins Auge
gefasst. Die vorhandenen
rechtlichen Steuerungsinstrumente im Verhältnis Senat – Bezirke sind zwar dem
Grunde nach vorhanden (Art. 67 VvB, §§ 9 ff. BezVG) aber wenig effektiv, da
die Aufsichtsmaßnahmen der Beschlussfassung des Senats unterliegen, der nach
politischen Gesichtspunkten entscheidet. Statt des
Eingriffsrechts sollte die Wiederherstellung der Fachaufsicht in den
steuerungsrelevanten Angelegenheiten erwogen
werden. Die
Senatsverwaltung für Inneres und die Senatskanzlei werden beauftragt, die
Defizite der Steuerung aufzuzeigen, und dem Senat bis zum 30. September 2002
Lösungsvorschläge zu unterbreiten. |
Es ist möglichst
umfassend ein ziel- und wirkungsorientiertes Controlling einzuführen (VR KIT
am 13.02.03) |
|
X X |
Die Verbesserung
der Kommunikation und Steuerung in der Einheitsgemeinde Berlin war und ist
Gegenstand der Klausurtagungen zwischen dem Senat und den
Bezirksbürgemeistern/innen. Zur Frage der
einfachgesetzlichen Wiederherstellung der punktuellen Fachaufsicht über die
Bezirke an Stelle des flächendeckenden Eingriffsrechts oder einer Vereinfachung
des gesetzlich geregelten Eingriffsrechts selbst wird zur Vorbereitung entsprechender
Lösungsvorschläge eine Ressortumfrage bei den Senatsfachverwaltungen über
deren Erfahrungen mit den gegenwärtigen Instrumentarien durchgeführt werden.
Das Ergebnis wird dem Senat bis Ende des Jahres 2004 vorgelegt. |
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|
Klare
Verantwortungsdefinition |
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IV. 3 |
§ Zusammenführung von Fach- und
Ressourcenverantwortung auf allen Ebenen des politischen Systems
sicherstellen |
Skzl |
A |
Die
Expertenkommission empfiehlt dem Senat und dem Abgeordnetenhaus, Verfahrensabsprachen
zu treffen, die eine Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung
auch im Rahmen der Beratungen des Landeshaushalts gewährleisten. Dabei sollte
sichergestellt sein, dass sich die Beratungen des Landeshaushalts stärker am
gesamtstädtischen Zielsystem (Regierungsprogramm) und daraus abgeleiteter
fachpolitischer Programme orientieren und weniger an Einzeltiteln. In diesem
Rahmen soll auch das Zusammenspiel zwischen Hauptausschuss und Fachausschüssen
des Abgeordnetenhauses geregelt werden. Die
Expertenkommission hat ein Modell vor Augen, für das derzeit eine entsprechend
aufbereitete Datengrundlage im Zuge der neuen Verwaltungssteuerung noch nicht
gegeben ist. Da es sich um
Kernfragen des Zusammenspiels von Senat und Abgeordnetenhaus handelt, ist es
eine übergreifende Meinungsbildung auf politischer Ebene - wie auch zu den
übrigen, die Verfassungsstruktur betreffenden Themen – erforderlich. |
Die Fachausschüsse
des AH müssen stärker in die Ressourcenverantwortung genommen werden. Die
Mitberatung bei Haushaltsberatuangen muss intensiviert werden. (VR KIT am
1^3.02.03) |
|
x |
Der Vorschlag wurde
umgesetzt. Erstmals im Rahmen der Beratung des Haushalts 2004/2005 geben die
Fachausschüsse des Abgeordnetenhauses Stellungnahmen zu den Einzelplänen ab.
Auf dieser Grundlage erfolgen die Beschlüsse des Hauptausschusses, so dass
Fach- und Ressourcenverantwortung auf parlamentarischer Ebene zusammengeführt
sind. |
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4 |
§ Aufgabengerechte Verteilung der Kompetenzen
in der Einheitsgemeinde |
Inn Skzl |
A |
siehe Ziff. IV, 2. |
|
|
X |
siehe unter Ziff.
II. 2. |
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|
Fach- und
Finanzcontrolling |
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IV. 5 |
§ Fach- und Finanzcontrolling für
Berlin ziel- und wirkungsorientiert gestalten |
Skzl Fin WiArb-Frau |
A |
Zustimmung, die
Arbeiten am gesamtstädtischen ziel- und wirkungsorientierten Controlling und
am übergreifenden Finanzcontrolling befinden sich im Umsetzungsprozess. |
|
2.9, 3.6 |
|
An der Umsetzung
des Vorschlages wird im Rahmen einschlägiger Neuordnungsagenda-Projekte
gearbeitet. 1.
Einführung eines Fach- und Finanzcontrolling in den Transferbereichen der
Bezirke mit Hilfe der Software ePBN (elektronischer Produktnavigator) 2.
Ausweitung des Verfahrens (Ziff.1) auf weitere Bereiche. Im Rahmen der
Neuordnungsagenda 2006 wird z.B. das Projekt „Evaluierung und Neuordnung der
Wirtschaftsförderung“ durchgeführt (siehe Punkt II. 1 „Zielsystem
einrichten“). Auf diesem Handlungsfeld und im strategischen Ziel
„Innoavationskraft stärken“ sind konzeptionelle Grundlagen geschaffen worden,
die die Aufsetzung eines begleitenden Monitoring im Rahmen einer
ziel-/wirkungsorientierten Steuerung auf mittlere Sicht ermöglichen könnten. |
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|
Vorschläge
im Bereich des Senats |
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IV. 6 |
§ Die Kompetenzen des Regierenden Bürgermeisters
stärken |
Skzl Inn |
A |
Der Senat wird im
Laufe der Legislaturperiode einen Vorschlag unterbreiten. Realisierung: spätestens Ende 2005. |
|
|
X |
Die Frage der
Stärkung der Kompetenzen des Regierenden Bürgermeisters wird fast seit Beginn
der laufenden Wahlperiode des Abgeordnetenhauses im parlamentarischen Raum
diskutiert. Dies ist auch sachgerecht, weil dieses Anliegen notwendig mit
einer Begrenzung der verfassungsrechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten des
Parlaments auf die Regierung einhergehen würde. |
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|
|
||||
|
7 |
§ Berlin-Bilanz aufstellen und
strategische Planung entwickeln |
Skzl |
C |
Als Vorbereitung
zur Erstellung einer Berlin-Bilanz ist geplant, eine nach „Zielfeldern“
politisch gegliederte Darstellung des Regierungsprogramms mit den zugehörigen
Ausgabeblöcken zu verknüpfen und auf diese Weise ein Berichtswesen zum Zweck
der politischen Steuerung zu erproben. Parallel dazu wird
angeregt, eine für die Öffentlichkeitsarbeit des Senats geeignete Darstellung
der Zielsetzungen und Vorhaben der Senatspolitik nach dem Vorbild des „Geschäftsberichts
2000/2001“ der Bundesregierung zu erstellen. Der Senat hat die
Senatskanzlei sowie Senatsverwaltung für Inneres beauftragt, die Anforderungen
an eine Berlin-Bilanz zu präzisieren. Der Bericht wird dem Senat zum 30.
September 2002 vorgelegt. |
|
|
X |
Siehe Ziff. II. 1. |
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|
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||||
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IV. 8 |
§ Ressortübergreifende Gesetzesfolgenabschätzung |
Skzl |
C |
Die
Gesetzesfolgenabschätzung ist ein wichtiger Beitrag zum ziel- und
wirkungsorientierten strategischen Controlling. Als Verfahren zur
Rechtsoptimierung trägt sie zur Deregulierung und zum sparsamen und gezielten
Umgang mit knappen Ressourcen bei. Gesetzesfolgenabschätzung ex ante soll die
wahrscheinlichen Folgen und Auswirkungen der Rechtssetzung ermitteln. Sie
soll Zukunftsperspektiven und Entwicklungen (Gesellschaft, Umwelt, Standortauswirkungen)
berücksichtigen und zur Rationalisierung des politisch-administrativen
Prozesses der Gesetzgebung beitragen. Die Senatskanzlei wird im Rahmen des
Auftrags bis zum 31. Dezember 2002 Vorschläge zur Umsetzung auf Senatsebene
und zur Einbeziehung des Abgeordnetenhauses vorlegen. |
|
|
x |
Die Verstetigung
von Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung setzt einen wirksamen Filter
voraus, der sicherstellt, dass nur noch eine verkraftbare Zahl neuer Normen
erlassen und die Normflut kanalisiert und eingedämmt wird. Dieser Aufgabe kann
am besten von einer Normprüfungskommission nachgekommen werden. Sie setzt
sich kritisch mit der Frage auseinander, ob beabsichtigte Normen unerlässlich
sind oder z.B. die etwaige bundesrechtliche Regelung ausreicht, so dass es
u.U. ergänzender landesrechtlicher Regelungen nicht mehr bedarf. Auf der Grundlage
dieser Erkenntnis hat der Berliner Senat am 17. Dezember 2002 beschlossen,
zur Realisierung der von der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik
vorgeschlagenen „ressortübergreifenden begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung“
zunächst probeweise, eine Normprüfungskommission
mit Geschäftsstelle in der Senatskanzlei einzurichten. Die Kommission
hat im Mai 2003 ihre Arbeit aufgenommen.
Aufgrund des Erfahrungsberichts des Vorsitzenden der Normprüfungskommission
hat der Senat am 10. Februar 2004 beschlossen, die Normprüfung in dieser
Weise dauerhaft einzuführen. |
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Vorschläge
zur Stärkung der Bezirke und von bürgerschaftlichen Aktivitäten |
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9 |
§ Fähigkeit des Bezirksamtes zur
bezirklichen Gesamtsteuerung stärken |
Inn |
C |
Der Vorschlag ist
im politischen Meinungsbildungsprozess zu behandeln. |
|
|
X |
Der politische
Meinungsbildungsprozess zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen. |
|
|
|
||||
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10 |
§ Direktwahl der Bezirksbürgermeister |
Inn |
A |
Der Senat lehnt den
Vorschlag ab. Im Zuge der Länderfusion mit Berlin Brandenburg wird ggf. eine
erneute Prüfung zu erfolgen haben. |
|
|
X |
Der politische
Meinungsbildungsprozess zu diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen. |
|
|
|
||||
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11 |
§ Stadträte nach öffentlicher
Ausschreibung für ein bestimmtes Ressort wählen |
Inn |
C |
Der Vorschlag wird weiter geprüft. |
|
|
X |
Der Vorschlag wird
im Zusammenhang mit weiteren Grundsatzfragen zur Bezirksamtsbildung im Rahmen
der Fusionsverhandlungen zu diskutieren sein. |
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||||
|
IV. 12 |
§ Partizipation der Bürger fördern,
Bürgernähe stärken |
Inn |
A |
Einzelentscheidungen
sind im politischen Meinungsbildungsprozess zu treffen. |
|
|
X |
Mit der Bündelung
der Verwaltungsleistungen nach Lebenslagen im Sinne der
Kundenorientierung wird die
Bürgernähe gestärkt. Beispiele hierfür sind die eingerichteten Bürger- und Ordnungsämter: ·
an 46 Standorten
bieten 61 Bürgerämter in den Bezirken 94 IT-gestützte Dienstleistungen aus
einer Hand an; ·
in den
Ordnungsämtern werden Leistungen, die bisher in unterschiedlichen Stellen
bearbeitet wurden, für den Bürger gebündelt angeboten. Um die Qualität der
Bürgerdienste zu sichern und zu verbessern wird im Herbst 2004 eine
repräsentative Kundenbefragung in allen 12 Bezirken zur Arbeit der Bürgerämter
durchgeführt. |
|
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|
||||
|
13 |
§ Verstärkte Transparenz durch Bezirksbilanzen |
|
C |
|
|
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|
|
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||||
|
14 |
§ Anreize für die Bezirke |
Fin |
A |
Das neue
Einnahmemodell ermöglicht bereits die Einbehaltung von Einnahmesteigerungen.
Weitere Modelle werden laufend geprüft. |
|
|
X |
Mit der
vollständigen Einführung der Produktbudgetierung zum Haushaltsjahr 2005 ist
der Forderung nach verbesserten Anreizen für ein wirtschaftliches Verwaltungshandeln
in den Bezirken umfassend Rechnung getragen worden. Das aktuelle Einnahmemodell
ermöglicht außerdem die weitgehende Einbehaltung eigenverantwortlich
erwirtschafteter Einnahmen ("E03"). |
Effizienzsteigerung
infolge verstärkter Wirtschaftlichkeits-Orientierung, Reduzierung des
jährlichen zentralen Zuweisungsbedarfes für Verwaltungskosten |
jährlich 33,9 Mio.
€ |
|
||||
|
15 |
§ Ausstattung der zwölf Berliner
Bezirke sachgerecht gestalten |
Fin |
A |
Zustimmung, ein Spar- und Umverteilungsmodell
wird bereits umgesetzt. *) Anmerkung: |
|
|
X |
Die produktbezogene
Zuweisung fördert die sachgerechte Ausstattung der Bezirke. Dieser Effekt wird
durch den zunehmenden Ansatz von Planmengen verstärkt. Die Umsetzung des
angeführten Sparmodells erfolgt daher ab dem Haushaltsjahr 2005 vollständig
über die Produktbudgetierung. |
dezentrale Abschöpfung
von Synergien durch Kostenbenchmark und Wettbewerbsdruck |
s.o. |
|
||||
|
V. |
Vorschläge
für das Personal |
|
|||||||||||||
|
|
Durchlässigkeit
des Berliner öffentlichen Dienstes verbessern |
|
|||||||||||||
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V. 1 |
§ Zugang zum öffentlichen Dienst neu ordnen? |
Inn WissKult |
A |
Der laufende
Umsetzungsprozess für den Vorschlag ist im Rahmen von Zeit- und Maßnahmenplänen
fortzusetzen. Vorbereitung der
erforderlichen Rechtsänderungen (BerlHG, Laufbahnrecht). Auf der Grundlage
des Senatsbeschl. vom 11. September 2001 wird die FHVR - geplant mit Beginn
des Jahres 2003 - in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung WissKult
überführt. Ausführungen zum u.U. ab 2003 eintretenden finanzielle Risiko erfolgen
in der Anlage. |
Ausschuss
WissKult: keine gesonderte Stellung-nahme; zu
verweisen ist auf das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des BerlHG
(9.BerlHGÄG vom 30.Januar 2003), hier speziell § 122. |
X Projekt
9.14 |
|
Der Vorschlag wurde
umgesetzt. -> Umwandlung des früheren Laufbahnstudiengangs
Allgemeine Verwaltung in einen externen achtsemestrigen Diplomstudiengang
Öffentliche Verwaltungswirtschaft (ÖVW), mit dessen Abschluss zugleich die
Laufbahnbefähigung vermittelt wird; 2002 Verlagerung der Ausbildung für den
Steuerverwaltungsdienst nach Königs Wusterhausen (gemeinsam mit Brandenburg) ->
planmäßige Aufnahme - erstmals im Herbst 2002 - von Studierenden für den neuen
Studiengang ÖVW jeweils zum Wintersemester; grundsätzliche Sicherstellung der
bundesweiten Anerkennung der Laufbahnbefähigung . ->
Wegfall der Anwärterbezüge für die frühere Ausbildung im interne Studiengang. |
Aufnahme
der FHVR in den Kreis der Vertragshochschulen; Verlagerung der Zuständigkeit
auf die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung; Neueinrichtung externer
Studiengänge; Teilhabe am Bologna-Prozess mit Einrichtung von Bachelor- und
Masterstudiengängen. |
Wegfall
von Anwärter-bezügen in Höhe von rd. 4,44 Mio € jährlich. |
|
||||
|
2 |
§ Durchlässigkeit des öffentlichen
Dienstes durch Aufhebung der Stellenausweisung nach Stellen für Arbeitnehmer
und Planstellen für Beamte verbessern |
Fin |
A |
Zustimmung, Vorschlag wird bereits umgesetzt. |
|
|
X |
Im Vorgriff auf die
weiterhin vorgesehene Einführung von gemeinsamen Stellen für Beamte und
Angestellte (Schrägstrich-Stellen) ist entsprechend dem Vorschlag 1 für die
Übergangszeit auch im Haushaltsgesetz 2004/2005 eine Regelung enthalten, die
eine Besetzung von Planstellen und Stellen mit Angehörigen der jeweils
anderen Beschäftigtengruppe zulässt. Die „Durchlässigkeit des öffentlichen
Dienstes“ im Sinne des Vorschlags ist damit gewährleistet. Eine entsprechende
Regelung ist seit Januar 2001 auch schon in den Ausführungsvorschriften zur
Landeshaushaltsordnung enthalten. |
|
|
|
||||
|
|
Wettbewerb
fördern |
|
|||||||||||||
|
V. 3 |
§ Besoldungsstruktur neu ordnen |
Inn Fin |
C |
Die Innenverwaltung
wird den Vorschlag prüfen, unter Einbeziehung der konzeptionellen Überlegungen
über die Organisation und das Aufgabenprofil der einzelnen Fortbildungseinrichtungen
des Landes Berlin. |
|
|
X |
Der Vorschlag kann
wegen der finanziellen Folgen nicht aufgegriffen werden. Berlin sollte sich
vor dem Hintergrund der „Haushaltsnotlageklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht
auch bei der Bezahlung von Spitzenbeamten weiterhin an den Haushaltsnotlage-Ländern
Saarland und Bremen orientieren |
|
|
|
||||
|
4 |
§ Neuordnung der Fortbildung für den
öffentlichen Dienst in Berlin |
Inn
Fin |
B |
Die Innenverwaltung
wird den Vorschlag prüfen, unter Einbeziehung der konzeptionellen Überlegungen
über die Organisation und das Aufgabenprofil der einzelnen Fortbildungseinrichtungen
des Landes Berlin (siehe hierzu auch XV. nach Vorschlag 5, Ausführungen zur
AGS). |
|
|
X |
Die Verwaltungsakademie (VAk) wird in
ihrer Funktion als zentrale Fortbildungseinrichtung gestärkt. Die
Senatsverwaltung für Inneres hat mit der VAk als Pilot ein Geschäftsmodell
entworfen, wonach den Nutzern der von der VAk angebotenen Kurse (ohne Ausbildung)
die jeweils entstandenen Kosten mitgeteilt werden. Für ein systematisches
Berichtswesen liegen Indikatoren vor, die erstmalig 2005 erhoben werden (s.a.
XV: AGS). Ergänzend wird auf den Zwischenbericht
der Senatsverwaltung für Inneres an den Hauptausschuss vom 29. Juni 2004
hingewiesen. |
|
|
|
||||
|
5 |
§ Dienstliche Beurteilungen
wettbewerbsorientiert gestalten |
Inn |
A |
Der Senat hat am
30.6.2001 ein neues Berliner Beurteilungswesen für den allgemeinen nichttechnischen
Verwaltungsdienst beschlossen. Aus der zum 15.2.2004 erwarteten Berichterstattung
über die Wirksamkeit des neuen Beurteilungswesens sind erforderlichenfalls
Änderungen im Sinne der Vorschläge der Expertenkommission abzuleiten. |
|
|
X |
Der Senat hat den
Bericht über das neue Beurteilungswesen (Anlage 1 zur Senatsvorlage Nr.
2009/04) in seiner Sitzung am 20. Juli 2004 zur Kenntnis genommen. Die
Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamten des
Verwaltungsdienstes (Beurteilungsvorschriften – AV BVVD) vom 21. Dezember
2000 sind unter Beteiligung des Hauptpersonalrates und des Rats der
Bürgermeister entsprechend zu ändern (Anlage 2 zur Senatsvorlage Nr.
2009/04). Der
Berichtsauftrag des Senats vom |
|
|
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||||
|
|
Führung |
|
|||||||||||||
|
V. 6 |
§ Vorgesetzte zu Führungskräften entwickeln |
Inn |
A |
Das Ergebnis des Prüfauftrags zum 30.6.2001 wurde mit der
Senatsvorlage 251/01 beschlossen. Ein entsprechendes Konzept wurde
fristgerecht von SenInn in Verbindung mit dem IVM entwickelt und bereits in
Einzelfällen umgesetzt: 1.
Coaching
als persönliche Beratung von Spitzenführungskräften bei strategischen
Entscheidungen 2.
Neuausrichtung
und Intensivierung des Wirtschaftpraktikums Der Senat strebt trotz der Hauhaltslage an, den
eingeleiteten Prozess weiter zu entwickeln und das bestehende Konzept zu
einer verbindlichen Verpflichtung zu machen. Zeitplan/Berichterstattung Entsprechend SB 251/01 ist eine Berichterstattung zum 30.9.2002
über die Wirksamkeit von Einzel-Coaching erforderlich. |
|
X 3.7 |
|
Der Vorschlag
wurde weitgehend umgesetzt. Zu 1. Das IVM
entwickelt das Angebot des Einzelcoachings für Spitzenführungskräfte weiter
(s. SB 896/03) im Hinblick auf Coaching-Angebote, die die Einbeziehung
weiterer Führungsebenen/weiterer Führungskräfte in den Coaching-Prozess
ermöglichen. Diese Modelle sollen insbesondere Führungskräfte in
strategischen Entscheidungsprozessen unterstützen, indem Abstimmungsprozesse beschleunigt und
Führungsentscheidungen transparent gemacht werden. Den mit dem Fortschreiten
der Modernisierungsprozesse deutlich individualisierter gewordenen Unterstützungsbedarfen
der Führungskräfte in der Berliner Verwaltung trägt das IVM seit Jahren durch die Ausweitung des Angebots von
„klassischen“ Fortbildungsseminaren über Prozess- und Projektbegleitung bis
hin zu weiteren Formen der individuellen Unterstützung und Begleitung Rechnung. Für die
Senatsverwaltung für Inneres wird gegenwärtig ein integriertes Konzept
zur Führungskräfteentwicklung
erarbeitet. Die Zielgruppen sind Führungsnachwuchskräfte (FNK) der Besoldungsgruppe
A 13 S bis A 15 bzw. Vgr. III bis I a BAT sowie Führungskräfte (FK) der
Besoldungsgruppe A 16 bis B 5 bzw. Vgr. I bzw. mit Sondervertrag. Zu 2. Dieser Punkt konnte
bisher noch nicht umgesetzt werden. |
|
|
|
||||
|
V. 7 |
§ Erfolgsabhängige Bezahlung |
Inn |
A |
Der laufende
Umsetzungsprozess für die Einführung leistungsbezogener Zahlungselemente ist
im Rahmen von Zeit- und Maßnahmenplänen fortzusetzen. Dazu ist eine Änderung
bundesgesetzlicher Vorschriften erforderlich. Realisierung: mittelfristig. |
|
|
X |
Die mit dem Besoldungsstrukturgesetz
eingeführte Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen wurde auch
landesrechtlich mit dem HG 2004/2005(§ 7 Abs. 9) umgesetzt. Weitere
leistungsbezogene Bezahlungselemente speziell für Professoren enthält das in
Vorbereitung befindliche Gesetz zur Umsetzung der Professorenbesoldungsreform
und zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Der weitere
Umsetzungsprozess für die Einführung leistungsbezogener Bezahlungselemente
wird im Zusammenhang mit den Ergebnissen der sog. Förderalismuskommission
betrachtet. |
|
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|
||||
|
|
Flexibilisierung
des Dienstrechts |
|
|||||||||||||
|
8 |
§ Größere landesrechtliche Flexibilität
bei den beamtenrechtlichen Vorschriften anstreben |
Inn |
A |
Der Senat wird
Gesetzesinitiativen, mit denen den Ländern größere Gestaltungsspielräume im
Beamten- und Besoldungsrecht eingeräumt werden, in den Bundesrat einbringen
bzw. solche des Bundes oder anderer Länder unter Berücksichtigung der
Interessen des Landes Berlin unterstützen. Realisierung: mittelfristig. |
|
|
X |
Auf Initiative des
Landes Berlin (Stichwort „Öffnungsklausel“) wurden im vergangenen Jahr den
Ländern Regelungsbefugnisse in Bezug auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld für
Beamte übertragen. Infolge dieser Kompetenzübertragung wurde das Weihnachtsgeld
für Beamte in allen Ländern und beim Bund erheblich gekürzt und das Urlaubsgeld
für Beamte in fast allen Ländern gestrichen. Für weitere
Kompetenzübertragungen wird sich das Land Berlin im Rahmen der Förderalismuskommission
einsetzen. |
|
|
|
||||
|
V. 9 |
§ Tarifverträge für den öffentlichen
Dienst modernisieren |
Inn |
C |
Der Vorschlag ist
in die tarifpolitische Meinungsbildung der zuständigen Bundesdachverbände
eingebracht worden. Kontinuierliche Umsetzungen werden sich schrittweise im
Verlauf von Tarifverhandlungen ergeben. |
|
|
X |
Wie
in der letzten Übersicht erwähnt, ist das Thema „Tarifverträge für den
öffentlichen Dienst modernisieren“ vom Tarifreferat Inn in die
tarifpolitische Meinungsbildung der Bundesdachverbände Arbeitgeber (TdL)
eingebracht worden. Seit
dem Frühsommer 2003 haben hier Projektgruppen (Arbeitgeber-/Arbeitnehmerseite)
ihre Arbeit mit dem Ziel der Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen
Dienstes aufgenommen. Vorzüglich geht es dabei um die Fragen von Entgelt und
Leistung, der Eingruppierung, der Arbeitszeit und auch der stärkeren regionalen
Verantwortung. Die
Diskussionen hierzu dauern an; es ist zu erwarten, dass der Gesamtkomplex von
Seiten der Gewerkschaften in die Verhandlungen zur kommenden Lohnrunde im
Frühjahr 2005 einbezogen wird. Das
Land Berlin, seit dem Jahre 1994 nicht mehr Mitglied in der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder, hat auf regionaler Ebene mit Wirkung vom 1. Januar 2003 an
mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Berlin für die
Mitarbeiter des unmittelbaren Landesdienstes einen eigenen Tarifvertrag
(Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vom
31. Juli 2003) kontrahiert. Da mit diesem Tarifvertrag die statische Geltung
der dort in Bezug genommenen Tarifverträge
des öffentlichen Dienstes vereinbart worden ist, werden die auf Bundesebene
erreichbaren Veränderungen des Tarifrechts für das Land Berlin ceteris
paribus keinen direkten Einfluss haben. Die Berichtsmöglichkeiten zu Punkt V.
9 der Vorschläge der Expertenkommission sind damit abschließend erfüllt. |
|
|
|
||||
|
10 |
§ Arbeitszeiten im Ländervergleich
vereinheitlichen |
Inn
Fin |
A |
Die
Vereinheitlichung der Arbeitszeit der Landesbeamten auf 40 Stunden
wöchentlich erfolgt durch Änderung der Arbeitszeitverordnung, die am 30.
April 2002 vom Senat beschlossen werden soll. Nach Veröffentlichung im
Gesetz- und Verordnungsblatt wird die Arbeitszeitverlängerung voraussichtlich
zum 1. Juni 2002 in Kraft treten. |
|
|
X |
Die
Vereinheitlichung der Arbeitszeit der Landesbeamten auf 40 Stunden
wöchentlich erfolgte durch die Zweite Verordnung zur Änderung
arbeitszeitrechtlicher und urlaubsrechtlicher Vorschriften vom |
|
|
|
||||
|
|
Personalmanagement |
|
|||||||||||||
|
V. 11 |
§ Personalverantwortung wirksam
dezentralisieren |
Inn |
A |
Die im VGG
vorgesehene Dezentralisierung wurde unzureichend umgesetzt. Der Senat
beauftragt die Senatsverwaltungen für Inneres und Finanzen, eine Leitlinie
für Rahmenregelungen zur Dezentralisierung von Personalverantwortung zu
erarbeiten und dem Senat bis zum 20. Dezember 2002 vorzulegen. |
|
|
X |
Eine Leitlinie für
Rahmenregelungen zur Dezentralisierung von Personalverantwortung wurde
seitens SenInn erarbeitet. Im Hinblick auf die noch ausstehende Novellierung
des VGG wurde deren Umsetzung noch zurückgestellt. |
|
|
|
||||
|
12 |
§ Konzentration der Instrumente des
Personalmanagements auf strategische Funktionen |
Inn |
A |
Die Konzentration
der Instrumente auf strategische Funktionen ist beschlossen |
|
|
X |
Im Rahmen des ministeriellen
Geschäftsfeldes „Personalmanagement“ (PE) entwickelt, initiiert und
koordiniert der Senat landesweit
besonders bedeutsame PE-Projekte und –Maßnahmen. Als Teil des Projekts „Bündelung interner Querschnittsaufgaben der
bezirklichen Ebene und der Hauptverwaltung (ProQuer)“ ist eine Vorstudie zur
Implementierung einer landesweiten IT-Unterstützung der PE in Arbeit. Dabei
wird auf der Grundlage einer einheitlichen Datenbasis und -struktur eine IT-Anwendung vorbereitet, die die
zielgerichtete Umsetzung strategischer und operativer PE-Maßnahmen durch die
Führungskräfte und Personalentwicklungsberater/-innen in den einzelnen Verwaltungen unterstützt. |
|
|
|
||||
|
|
Personalvertretungsrecht/Landesgleichstellungsgesetz |
|
|||||||||||||
|
13 |
§ Personalvertretungsrecht: Organisation der Personalvertretung auf die
neue Organisation in den Behörden abstimmen |
Inn |
C |
Der Vorschlag ist im Rahmen eines
politischen Meinungsbildungsprozesses unter Einbeziehung der Gewerkschaften
und Berufsverbände zu prüfen. |
|
|
X |
Im Frühjahr/ Sommer
2004 wurden erste Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen
Beamtenbund und dem Hauptpersonalrat zur partiellen Novellierung des PersVG
Berlin geführt, die im Herbst fortgesetzt werden. |
|
|
|
||||
|
14 |
§ Personalvertretungsrecht: Vorläufige Regelung in Mitbestimmungsangelegenheiten |
Inn |
C |
dto. |
|
|
X |
dto. |
|
|
|
||||
|
15 |
§ Personalvertretungsrecht: Einführung und Anwendung (informations-)
technischer Einrichtungen effektiver gestalten |
Inn |
C |
dto. |
|
|
X |
dto. |
|
|
|
||||
|
V. 16 |
§ Landesgleichstellungsgesetz
ergebnisbezogen überarbeiten |
WiArb-Frau |
A |
Ablehnung: Zusätzliche Maßnahmen, die geeignet
sind, die Gleichstellung von Frauen und Männern und insbesondere die
Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen zu fördern, werden vom Senat
grundsätzlich positiv beurteilt. Die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele
lassen sich aber nicht durch eine Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes
erreichen. Der Senat
berücksichtigt diese Ziele bereits jetzt bei der Formulierung und Umsetzung
des Gender-Mainstreaming-Ansatzes. Eine entsprechende
Senatsentscheidung ist noch für das Frühjahr 2002 geplant. |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
VI. |
Vorschläge
für das Controlling |
|
|||||||||||||
|
1 |
§ Entwicklung und Verabschiedung eines
Leitbildes |
|
- |
Siehe Ziff. II.1. |
|
|
|
sieh Ziff. II.1 |
|
|
|
||||
|
2 |
§ Einführung eines in sich
geschlossenen Controllingsystems |
Fin WiArb-Frau |
A |
Zustimmung, Konzeptentwicklung ist voranzutreiben. |
|
|
X |
Ein umfangreiches Finanzcontrolling wurde für die Bezirke und
Hauptverwaltung entwickelt und findet dauerhaft in der Haushaltsabteilung der
SenFin statt, vgl hierzu auch Punkt IV. 5 |
|
|
|
||||
|
3 |
§ Änderungen der Organisationsstrukturen |
WiArb-Frau |
B |
Der Vorschlag wird
nach Realisierung von VI.2. aufgegriffen. |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
4 |
§ Schaffung einer IT-Landschaft für das
dezentrale und zentrale Controlling |
WiArb-Frau |
B |
Der Vorschlag wird
nach Realisierung von VI.2. aufgegriffen. |
|
|
X |
Die Schaffung einer derartigen IT-Lösung dürfte
angesichts der landesweiten Rahmenbedingungen für ein einheitlich landesweites
IT Verfahren fraglich sein. Derzeit keine Umsetzungen dezentraler
IT-Lösungen. |
|
|
|
||||
|
VII. |
Vorschläge
für den Bereich Informationstechnologie |
|
|||||||||||||
|
|
§ |
WiArb-Frau |
|
Generelle Aussagen |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
VII. 1 |
§ Ernennung eines zentralen IuK-
Staatssekretärs für die Berliner Verwaltung einschließlich eines ihm unterstellten
IuK-Kompetenzzentrums (s. Vorschlag 2) |
Inn |
A |
Der
Senat beauftragt den für den Geschäftsbereich des Innern zuständigen
Staatssekretär, die dem Geschäftsbereich zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet
der Informationstechnik im Sinne des Vorschlags der Expertenkommission wahrzunehmen.
Hieraus ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt. |
Der Ausschuss für Verwaltungsreform
und Kommunitations- und Informationstechnik hat für seine Sitzung am
16.09.2004 das vom IT-Staatssekretär entwickelte IT-Regelwerk für seine
Tagesordnung vorgesehen |
|
X |
Der Senat wird in
seiner Sitzung am 17.08.2004 den Entwurf eines neuen IT-Regelwerks bestehend
aus einem Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum
Berlin und den Verwaltungsvorschriften für die Steuerung des IT-Einsatz in
der Berliner Verwaltung
(VV IT-Steuerung) nach der zustimmenden Stellungnahme durch den
RdB im zweiten Durchgang behandeln und den Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus
einbringen. |
Die vorgesehenen
Regelungen ermöglichen Synergie- und Bündelungseffekte, die es gestatten,
landesweit einheitlich moderne, zukunftsoffene Technik einzusetzen, mit
der Effizienzsteigerungen für die gesamte Berliner Verwatung erreicht
werden. |
|
|
||||
|
2 |
§ Schaffung eines zentralen
IuK-Kompetenzzentrums |
Inn |
A |
Die Senatsverwaltung für Inneres wird
beauftragt, ihr für das zentrale IT-Management zuständige Referat im Sinne
eines Kompetenzzentrums weiter zu entwickeln Zeitplan/Berichterstattung: Die
Senatsverwaltung für Inneres wird beauftragt, dem Senat spätestens zu seiner
Sitzung am 2. Juli 2002 zu berichten. Hieraus ergeben sich keine unmittelbaren
Auswirkungen auf den Haushalt. |
Siehe zu Nr.1 |
|
X |
Das
IT-Kompetenzzentrum wird zur Zeit unter Berücksichtigung des sich aus dem
IT-Regelwerk ergebenen Aufgabenspektrums im Rahmen eines vom
IT-Staatssekretär gesteuerten Projekt zur Umsetzung des IT-Regelwerks
aufgebaut. Die Laufzeit des
Projektes ist bis Januar 2005 vorgesehen. |
Vgl. vorstehend zu
Nr. 1 |
|
|
||||
|
3 |
§ Ausgaben/Haushaltsansätze für
IuK-Technologie zentralisieren |
Inn |
A |
Ausgehend von den Grundsätzen der dezentralen Fach- und
Ressourcenverantwortung verbleibt es bei der dezentralen Verantwortung für
die Entscheidung über den Einsatz der IT-Technik und der dezentralen
Mittelveranschlagung. Das LIT soll zu einem umfassenden Dienstleister für
IT-Technik ertüchtigt werden, damit – unbeschadet der dezentralen
Verantwortung – eine zentrale Beschaffung unter Nutzung konzentrierter Marktmacht
erfolgen kann. Die Senatsverwaltung für
Inneres wird beauftragt, unter Beteiligung des Rats der Bürgermeister die
organisatorischen Voraussetzungen und Regelungen zu schaffen. Die
entsprechenden Vorlagen sind vorher im IT-Koordinierungsausschuss Berlin abzustimmen.
Dem Senat ist spätestens
zu seiner Sitzung am 2. Juli 2002 ein Sachstandsbericht zu geben. |
Der Hauptausschuss erwartet zum 30.
November 2004 einen Bericht zum IT-Finanzierungsmodell, das auf der
Grundlage des Verursacherprinzips weiterentwickelt werden soll, im Übrigen siehe zu Nr.1. |
|
X |
Das
Finanzierungskonzept wird auf der Grundlage des IT-Regelwerks erarbeitet und
ist Bestandteil des unter Nr. 2 genannten Umsetzungsprojektes. Entsprechendes gilt
für die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen und Regelungen,
soweit sie ergänzend zur VV IT-Steuerung zu schaffen sind. |
Vgl. vorstehend zu
Nr. 1 |
|
|
||||
|
VII. 4 |
§ Auftragsvolumen bündeln |
Inn |
A |
siehe
VII. 3. |
Das Thema ist Bestandteil des
IT-Regelwerks. Vgl. zu Nr.1 |
|
X |
Das Thema ist
Gegenstand des Umsetzungsprojektes zum IT-Regelwerk, vgl. zu Nr. 2 |
Vgl. vorstehend zu
Nr. 1 |
|
|
||||
|
5 |
§ Erfolge von IuK-Projekten müssen deutlich
verbessert werden, Nutzenpotentiale müssen messbar und nachhaltig freigesetzt
werden |
Inn |
A |
Der Intention wird
im Sinne einer Stärkung von IT-Management und Management-Kompetenz zugestimmt.
Die Umsetzung berücksichtigt die dezentralen Verantwortungen. Auftrag an die
Senatsverwaltung für Inneres und Sachstandsbericht wie bei VII. 3. |
Dem Hauptausschuss ist zum 31.
Oktober 2004 über die Weiterentwicklung der IT-Planungsübersicht zu einem
IT-Projekthaushalt zu berichten. Im
Übrigen vgl. zu Nr. 1 |
|
X |
Die Entwicklung
eines Projekthaushaltes ist Bestandteil des auf der Grundlage des
IT-Regelwerks aufzubauenden IT-Controllings IT-Co). In das IT-Co-Projekt hat
die Senatsverwaltung für Inneres neben der Finanzverwaltung auch andere
Verwaltungen eingebunden. Über den Entwurf des Fachkonzeptes soll im August
2004 die Entscheidungsinstanz des Projektes befinden |
Vgl. vorstehend zu
Nr. 1 |
|
|
||||
|
6 |
§ Vergabe von IuK-Infrastrukturbetrieb
und anderen IuK-Dienstleistungen an private Betreiber und Anbieter |
Inn |
A |
Ablehnung, die
IT-Landesinfrastruktur muss mit Hilfe des LIT einheitlich betrieben werden,
das LIT bedient sich Dritter. Er muss entsprechend
weiterentwickelt werden. |
Vgl. zu Nr. 1 |
|
X |
Vgl. zu Nr.1 Das
Gesetz sieht vor, die AöR als umfassenden IT-Dienstleister des Landes zu
positionieren. Im Sinne des Konzeptes der Konzentration auf Kernkompetenzen,
soll der LIT sich wenn sinnvoll und zulässig der Leistungen Dritter bedienen. |
Vgl. vorstehend zu
Nr. 1 |
|
|
||||
|
VII. 7 |
§ Landesbetrieb für Informationstechnik
(LIT) privatisieren |
Inn
Fin |
A |
dto.,
einheitliche Stellungnahme Inn, Fin. Eine Rechtsformänderung ist dennoch
erforderlich. |
Vgl. zu Nr. 1 |
|
X |
Im Rahmen des
IT-Regelwerks wird der LIT in eine AöR umgewandelt. Als Errichtungszeitpunkt
ist der 01.01.2005 vorgesehen. Die (Neu-)Ausrichtung des LIT und seine
entsprechende innere Weiterentwicklung sind begonnen und werden im Rahmen des zu Nr. 2
genannten Umsetzungsprojektes fortgesetzt. Vgl. im Übrigen zu Nr. 1. |
Vgl. vorstehend zu
Nr. 1 Durch das
„IT-Regelwerk“ als Ganzes entstehen
Synergie- und Bündelungseffekte, da landeseinheitliche
IT-Infrastrukturelemen- te und IT-Standards festgelegt werden. Auch soll eine
einheitliche und gemeinsame Beschaffung erfolgen. Die rechtliche Selbständigkeit
der Anstalt öffentlichen Rechts ermöglicht es, Verträge mit den Verwaltungen
abzuschließen, selbständige Betriebseinheiten zu gründen und Kredite aufzunehmen.
Hoheitliche Aufgaben können wahrgenommen werden. Schließlich wird der Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg
erleichtert. |
Die durch die angestrebten
Synergie- und Bündelungseffekte eintretende Haushaltsentlastung kann derzeit
noch nicht beziffert werden. |
|
||||
|
8 |
§ Einheitliches Internetportal für die
Berliner Verwaltung durchsetzen |
Skzl |
A |
Das Land verfügt
über ein Internetportal. Dieses ist entsprechend den zu stellenden
Anforderungen weiter zu entwickeln. |
|
|
X |
Das Angebot wird
bei wachsenden Nutzerzahlen (Juni 2004 14 Mio. Seitenabrufe) quantitativ und
qualitativ ständig weiter ausgebaut (vgl. VII. 9.). Noch immer wird das
Internetportal des Landes nicht von allen Landeseinrichtungen für ihre
Internetdarstellung genutzt. Drei Bezirksämter und mehrere nachgeordnete
Einrichtungen präsentieren sich noch außerhalb dieser Plattform. |
Die Informations-,
Kommunikations- und Transaktionsbeziehungen zwischen Öffentlichkeit und
Verwaltung werden erleichtert, inhaltlich erweitert und qualitativ verbessert
(vgl. VII. 9.). |
Durch PPP-Modell
weiterhin keine Haushaltsaufwendungen für den Betrieb des Internetportals. |
|
||||
|
VII. 9 |
§ Elektronische Geschäftsprozesse kurzfristig
für die Wirtschaft bereitstellen |
Inn |
A |
Entsprechende
Aktivitäten befinden sich laufend im Umsetzungsprozess, Vorlage eines
„e-Government-Masterplan“ erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2002. Beschlussempfehlung: Die Senatsverwaltung für Inneres wird
beauftragt, unverzüglich die Vorlage zum Masterplan e-Government dem Senat
zur Beschlussfassung vorzulegen. Zeitplan/Berichterstattung: Einzelheiten
ergeben sich aus der Vorlage zum Masterplan. Unmittelbare Auswirkungen auf
den Haushalt ergeben sich aus diesem Beschluss nicht. |
Der Ausschuss für
Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik hat in
seiner Sitzung am 20.03.2003 beschlossen, dem Abgeordnetenhaus zum 31. Oktober 2003 einen detaillierten
Zwischenbericht über die zeitlichen Abläufe und den Stand der Umsetzung des
Masterplanes „eGovernment“, einschließlich Rationalisierungspotenziale,
vorzulegen. Der
Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik
hat in seiner Sitzung am 04.12.2003 den detaillierten Zwischenbericht zum
Stand der des Masterplans E-Government beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. |
X 5.1 – 5.7 |
|
Der Senat hat in
seiner Sitzung am 29.10.2002 die Vorlage Nr. 646/02 zur
E-Government-Entwicklung in der Berliner Verwaltung (Masterplan) beschlossen.
Das Abgeordnetenhaus wurde durch eine entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme
vom 21.11.2002 unterrichtet. Das
Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10. April 2003 die Beschlüsse des
Senats zum Masterplan E-Government begrüßt. Zum Stand der
Umsetzung wird regelmäßig berichtet. Der letzte Bericht wurde vom Senat am
29.06.2004 beschlossen (Senatsbeschluss Nr. 1977/04) und nunmehr dem
Abgeordnetenhaus vorgelegt. Eine Reihe von
Anwendungen sind bereits realisiert. Weitere befinden sich in der Umsetzung. |
Die Modernisierungseffekte
der einzelnen E-Government-Maßnahmen bestehen insgesamt in der Optimierung
von Geschäftsprozessen und in der
Verbesserung der Servicequalität für Bürger und Unternehmen. |
|
|
||||
|
VIII. |
Vorschläge
für den Bereich Facility Management |
|
|||||||||||||
|
1 |
§ Mitarbeitermotivation [durch
Information] sicherstellen |
Fin |
A |
Zustimmung,
Vorschlag wird bereits umgesetzt. |
|
|
X |
Entsprechende
Maßnahmen erfolgen laufend, insbesondere durch Übertragung von Verantwortung |
hohe Eigenverantwortung |
|
|
||||
|
2 |
§ Transparenz über die
Liegenschaftsbestände schaffen |
Fin |
A |
dto. |
|
3.5 u.a. |
|
Es erfolgt die
kontinuierliche Zuordnung zu den Beständen ins Sondervermögen Immobilien des
Landes Berlin und Liegenschaftsfonds |
effiziente Nutzung
und Vermarktung von Liegenschaften |
|
|
||||
|
3 |
§ Nutzung von Liegenschaften zu
monetären Leistungen entwickeln |
Fin |
A |
Zustimmung, Vorschlag wird bereits umgesetzt. |
|
3.5 u.a. |
|
Die Umsetzung des
Vorschlages erfolgt durch die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) bzw.
den Liegenschaftsfond |
|
|
|
||||
|
4 |
§ Überführung des Facility Managements
in Organisationsformen der Wirtschaft |
Fin |
A |
Zustimmung, Vorschlag soll bis zum 1. Januar
2003 umgesetzt werden. *) Anmerkung: Haushaltswirksam
eingeplant, strukturelle Einsparung |
|
2.5, 3.3 (Proj. abgeschl.),
7.2, 8.4 u.a. |
|
Die Berliner
Immobilien Management GmbH (BIM) hat die Arbeit aufgenommen |
Effizienteres FM |
11 Mio € Einsparungen |
|
||||
|
5 |
§ Zusammenführung mit dem Liegenschaftsfonds |
Fin |
A |
dto. |
|
3.5 u.a. |
|
Nach Gründung der
BIM GmbH (2003) sollen zunächst deren Bestand erweitert und Erfahrungen
gesammelt werden. Über eine Zusammenführung mit dem Liegenschaftsfond kann
der Meinungsbildungsprozess erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. |
|
|
|
||||
|
6 |
§ Wertschöpfung in der Wirtschaft des
Landes Berlin erhöhen |
Fin |
A |
dto. |
|
|
X |
Siehe Ausführungen
zu VIII, 4, 5 |
|
|
|
||||
|
7 |
§ Externe Unterstützung |
Fin |
A |
dto. (Vertrag mit
Andersen Real Estate). |
|
|
X |
Siehe Ausführungen
zu VIII, 4, 5 |
|
|
|
||||
|
IX. |
Vorschläge
für den Bereich Haushalt und die Steuerverwaltung |
|
|||||||||||||
|
|
Haushalt |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
Konzeptionelle Probleme einer output-
und effizienzorientierten „nachhaltigen“ Haushaltswirtschaft |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
Prinzipien einer „nachhaltigen“ und
effizienzorientierten Haushaltswirtschaft |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
IX. 1 |
§ Deckungsregeln für den Gesamthaushalt |
Fin |
A |
Zustimmung zur Deckungsregel, nach der die
Ausgaben die regulären Einnahmen nicht übersteigen sollen. Diese wird unter
dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung mittelfristig (weiter) verfolgt. Der
Kapitalstock soll allerdings - anders als vorgeschlagen – weiter reduziert werden.
|
|
|
X |
Diese Deckungsregel
ist inzwischen Grundsatz für jede Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft
bis hin zur Steuerung der Jahresabschlüsse |
|
|
|
||||
|
2 |
§ Pagatorisierung von kalkulatorischen
Kosten |
Fin WiArb-Frau |
A |
Zustimmung für begrenzte Teilbereiche: Neben den
künftigen Produktplänen, die den vollständigen Ressourcenverbrauch
darstellen, würde eine parallele ausgabewirksame Abbildung der kalkulatorischen
Kosten zu einer Vermischung der Rechnungssysteme und einer erheblichen Aufblähung
des Haushalts führen. Unbeschadet dessen ist die Einbeziehung kalkulatorischer
Kosten in Teilbereichen - z.B. beim Facility-Management durch Einbeziehung
von Marktmieten für landeseigene Grundstücke - sinnvoll und auch geplant. |
|
|
X |
Die Abbildung
kalkulatorischer Kosten ist zwar auch im kameralen Haushalt über
Verrechnungspositionen denkbar, aber aufgrund bundeseinheitlicher Vorgaben
(Gruppierungsplan) nicht vorgesehen. In der KLR, die
mittlerweile flächendeckend in der Berliner Verwaltung im Einsatz ist, werden
die kalkulatorischen Kosten umfangreich abgebildet, so dass entsprechende
Steuerungsinformationen vorliegen und ein hohes Maß an Kostentransparenz
gewährleistet ist. Im Rahmen der
Entwicklung eines Globalsummenmodells für die Hauptverwaltung wird derzeit
geprüft, ob und inwieweit kalkulatorische Pensionen kameral
abgebildet werden können. Dem
Facility Management stehen kalk. Zinsen und Abschreibungen für nahezu alle im
Eigentum des Landes Berlin befindlichen Grundstücke und Gebäude als Wertbasis
zur Verfügung. Somit sind die Grundlagen für Verrechnungs-mieten (innerhalb
der Berliner Verwaltung) von Immobilien gegeben. Analoges gilt für Mobilien. |
|
|
|
||||
|
3 |
§ Differenzierte Regeln der dezentralen
Bewirtschaftung, Deckungsregeln für die einzelnen Globalhaushalte |
Fin |
A |
Zustimmung: Die empfohlenen (beschränkten)
Deckungsregeln sind in der Praxis auf kameraler Ebene umgesetzt. Globalsummenbildung
und Ergebnisübertragung sind für die Hauptverwaltung für 2004 vorgesehen. |
|
|
X |
Änderung: Globalsummenbildung und Ergebnisübertragung
sind für die Hauptverwaltung für die Jahre ab 2005 vorgesehen. |
|
|
|
||||
|
IX. 4 |
§ Besondere Regeln für den Personalhaushalt |
Fin |
A |
Zustimmung
§ zur gesonderten Fortschreibung des
Personalhaushalts, § zur selbständigen Regelung der
Personalausgabenbudgets und § zur Überführung des Stellenplans in
den Kompetenzbereich von SenFin. Geprüft werden die Vorschläge § zur Bewirtschaftung der
Lohn-nebenkosten für Beamte als Versicherungsbeiträge an das zentrale
Pensions- und Beihilfekapitel. Ablehnung des Vorschlags, eine Produktivitätsdividende
für den Personalhaushalt auszuweisen. |
Der UA STW des HA
hat sich nicht explizit zu den Vorschlägen der Expertenkommission geäußert,
gibt aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen dem HA stets Beschlussempfehlungen
zu den Personalausgaben und zum Stellenplan |
|
X |
§ Der Personalhaushalt wird weiterhin
gesondert fortgeschrieben § Die Einführung des Globalsummensystems
für Personalausgaben der Hauptverwaltung ist zum nächsten Haushalt vorgesehen;
SenFin hat darüber dem HA bis zum Dezember 2004 zu berichten (Auflagenbeschluss
II.A.1). § Der Stellenplan ist Anfang 2002 in
den Kompetenzbereich von SenFin übergeführt worden. § Die Versorgungsausgaben werden
aus dem im Zuständigkeitsbereich der
SenFin liegenden zentralen Kapitel 2801 geleistet, das vom LVwA bewirtschaftet
wird. Die dezentral veranschlagten Versorgungsausgaben werden von den Wirtschaftsstellen
jeweils am Jahresanfang zum LVwA umgebucht. |
|
unbekannt |
|
||||
|
5 |
§ Bezirke und Bezirksbudgets |
Fin |
A |
Die Vorschläge
werden analog zu IX. 4. Umgesetzt resp. Geprüft. |
|
|
X |
Siehe Kommentierung
zu IX.4 |
|
|
|
||||
|
6 |
§ Haushaltsrecht für „Zuwendungsempfänger“
und Beteiligungs-Controlling |
Fin |
A |
Zustimmung zur Erweiterung des
Beteiligungscontrolling, Ablehnung zum gesonderten Haushaltsrecht: Neben den
bisherigen Zuwendungsvorschriften der LHO kann es ein gesondertes HH-Recht
nicht geben. Sinnvoll sind Maßstäbe für die Zuschussgewährung, hier wird die
Umsetzung geprüft. |
|
|
|
Wegen der Komplexität der Leistungsspektren erscheint eine einheitliche
Kriterienfindung ungeeignet. Vielmehr ist es Aufgabe der jeweiligen
Fachressorts, die Kriterien der Mittelvergabe und des Controlling jeweils zu
entwickeln |
|
|
|
||||
|
7 |
§ Unterjährige Bewirtschaftungsinstrumente
der Senatsverwaltung für Finanzen |
Fin |
B |
Die vorgeschlagene
Quotierung der Betriebsmittel – entsprechend dem Verfahren beim Bund – wird geprüft. |
|
|
X |
Ergänzung: Die vorgeschlagene Quotierung der
Betriebsmittel. wird im Zusammenhang mit Darstellungsänderungen für künftige
Haushaltspläne geprüft |
|
|
|
||||
|
IX. 8 |
§ Zentralisierung der öffentlichen Kassen |
Fin |
A |
Zustimmung, Organisationsuntersuchung ist geplant
(2002/2003). |
|
3.2 |
|
Im Rahmen des
Projekts Kassenkooperation hat die Fa. Accenture im Herbst 2002 eine
Organisationsuntersuchung ausgewählter Kassenbereiche des Landes Berlin (LHK,
Bezirkskassen, Justizkasse) durchgeführt, in deren Ergebnis 62 Maßnahmen mit
einem Einsparpotenzial insbesondere durch Personalkostenreduzierungen von bis
zu 12,75 Mio. € bei einem einmaligen Investitionsaufwand von 6,4 Mio. € identifiziert wurden. Im Nachgang fand im
Januar 2003 der Transfer- sowie im April 2003 der Best-Practice-Workshop mit
allen Beteiligten sowie den Personalvertretungen statt, um die
vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu diskutieren und
in Teilen zu modifizieren. Derzeit läuft die sukzessive Umsetzung der
Maßnahmen, insbesondere die Installation von Kassenautomaten in den Bezirken.
Nach EU-weiter Ausschreibung werden in neun Bezirken insgesamt 27 Kassenautomaten
bis zum 01.09.04 installiert, die die personenbedienten Barzahlungskassen
weitestgehend ersetzen. Darüber hinaus wird
in Hinblick auf den Auflagenbeschluss II.B.69 nach beschränkter Ausschreibung
derzeit eine Fortschreibung der Organisationsuntersuchung hinsichtlich einer
möglichen Zusammenlegung von LHK und Justizkasse von der Fa. CSC Ploenzke
erarbeitet. Das Gutachten wird Grundlage für den am 21./22.09.04
stattfindenden Workshop „Weiterentwicklung der Kooperation zwischen LHK und
JK“ |
Der Einsatz von Kassenautomaten
führt zu einer Verbesserung des Serviceangebots für die Bürger (bürgerfreundliche
Öffnungszeiten, Wegfall von Warteschlangen, mehr Bürgernähe) |
|
|
||||
|
9 |
§ Beweislastumkehr bei Zuschussbedarf
für Verwaltungsleistungen und Programme (anstelle von Fehlbedarfsfinanzierung!) |
Fin |
A |
Zustimmung, die geforderte Umstellung der Finanzierung
wird auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung bei den neuen
Budgetierungsverfahrens umgesetzt ( auch unter Einschluss von Leistungsbeschreibungen
und Abschluss von Zielvereinbarungen). |
|
|
X |
Die Berechnung des Finanzbedarfs ist in Teilen bereits auf ein normativ
legitimiertes Verfahren umgestellt. Dies ist in den Bezirken auf Basis der
Daten der KLR realisiert und wird weiter verfeinert. In der Hauptverwaltung
wird zunächst ein Konzept auf Basis kameraler Informationen aufgebaut.
Parallel wird die KLR weiter entwickelt hinsichtlich der Spezifika der
Hauptverwaltung, um auch aus diesem Informationssystem
Finanzbedarfsberechnungen ableiten zu können. |
|
|
|
||||
|
IX. 10 |
§ Voucher-Modelle bei
verteilungsrelevanten Angeboten (z.B. VHS, Musikschulen, Kindergärten, ggf.
auch weitere kulturelle Einrichtungen etc.) |
Fin
BildJug-Sport |
A |
Grundsätzliche Zustimmung, das Modell sollte in einem Pilotprojekt
versuchsweise umgesetzt werden. Erfüllung eines
Prüfauftrages nach Praxisphase und Evaluation bis 2005. |
X 2.3 |
|
|
Bezüglich
Einführung der Kita-Card hat der Senat die Gründung von kommunalen Trägern
und deren Finanzierung nach Kostenblättern billigend zur Kenntnis genommen.
Die entsprechenden Vorlagen werden dem Abgeordnetenhaus nach der Sommerpause
vorgelegt werden; für sonstige Bereiche keine Initiativen. Die
Einführung eines Gutscheinsystems (Kita-Card) für die Kindertagesbetreuung
ist vorgesehen. Die letzte der noch zu schaffenden Voraussetzungen ist die
Übertragung der städtischen Kitaplätze auf die zu gründenden kommunalen
Träger und die Herstellung analoger Finanzierungsbedingungen mit freien
Trägern. Federführung
in Bezug auf Volkshochschulen und Musikschulen liegt bei SenFin II B 11. Es
gibt noch keine Initiative von SenFin. |
Wahlmöglichkeiten
der Eltern auch über die Bezirksgrenzen hinaus; größere Kostentransparenz und
stärkerer Wettbewerb mit den freien Trägern Konzentration
der Kernaufgaben der Verwaltung (insbesondere Sicherung der Gewährleistungsverpflichtung) |
Fin: keine |
|
||||
|
11 |
§ Überprüfung der Verwaltungs- und Benutzungsgebührenordnungen
auf ökonomisch sachgerechte „Preisbildungsregeln“; Einführung
inneradministrativer Verrechnungspreise |
Fin WiArb-Frau |
A |
Ablehnung. Die Gebühren sollen auch zukünftig
regelmäßig mit dem Ziel einer möglichst vollständigen Erfassung aller Kosten
der Leistungserstellung überprüft und angepasst werden. Interne Verrechnungen
sind bereits Bestandteil der Kostenrechnung. |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
12 |
§ Übergang zu „Auftraggeber“-orientierten
Finanzierungsstrukturen der Budgets der Verwaltungseinheiten: Der
Kernhaushalt, der Betriebshaushalt und das konsolidierte Gesamtbudget |
Fin |
A |
Umsetzung wird im
Rahmen der für 2004 geplanten Änderungen geprüft. |
|
|
X |
Änderung: Die
Umsetzung des Vorschlages wird im
Zusammenhang mit Veranschlagungsänderungen für künftige Haushalte geprüft |
|
|
|
||||
|
|
Spezielle
Vorschläge Steuerverwaltung |
|
|||||||||||||
|
IX. 1 |
§ Überprüfung der Berl. Berechnung der
PersBB |
Fin |
A |
Vorschlag wird bereits umgesetzt. |
|
|
X |
In Berlin wird
alljährlich zum 01.01. eine Personalbedarfsberechnung (PersBB) für die
Berliner Finanzämter durchgeführt. Seit dem 01.01.00 (Basis für den Abschlussbericht
der Expertenkommission hat diese PersBB zu folgenden Ergebnissen geführt: 01.01.00
7.765,5 (HH-Stellen
= 7.061,5) 01.01.01 7.338 (HH-Stellen =
6.635) 01.01.02 7.236,5 (HH-Stellen
= 6.518,5) 01.01.03 6.938 (HH-Stellen =
6.438,5) 01.01.04 6.683 (HH-Stellen =
6.262,5) Stellensoll und
Stellenist haben sich danach in den letzten 5 Jahren kontinuierlich
verringert. Auch in den
Folgejahren wird jeweils zum 01.01. eine PersBB durchgeführt werden, bei der
die jeweiligen Veränderungen durch Verbesserung der Automationsunterstützung
oder durch geänderte Organisationsstrukturen berücksichtigt werden |
|
nicht quantifizierbar |
|
||||
|
IX. 2 |
§ Ausstattungsdefizite/Überausstattungen
ausgleichen |
Fin |
A |
Vorschlag wird bereits umgesetzt. |
|
|
X |
Um auch mit einem
personellen Unterbestand (Ergebnis der PersBB zu den Haushaltsstellen) die
originären Aufgaben der Steuerverwaltung (Ermittlung der
Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung und Erhebung der Steuern) qualitativ und
quantitativ bestmöglich erfüllen zu können, ist es erforderlich, das Personal
so aufzuteilen, dass keine durch den Unterbestand bedingten Arbeitshemmnisse
auftreten. So müssen für einzelne Fachgebiete Abschläge von dem durch die
PersBB ermittelten Stellenbedarf vorgenommen werden. Das führt zu
unterschiedlichen personellen Ausstattungen der einzelnen Fachgebiete, die
aber im Hinblick auf die Ablauforganisation in den Finanzämtern geboten sind.
So sind zunächst Veranlagungsarbeiten erforderlich, aus denen sich dann
Aufgaben für die Umsatzsteuersonderprüfung, Betriebsprüfung, Steuerfahndung
oder Bußgeld- und Strafsachenstelle ergeben. |
keiner |
entfällt |
|
||||
|
3 |
§ Stichprobenverfahren zur Prüfung der
Steuererklärung verbessern |
Fin |
A |
Vorschlag wird bereits umgesetzt. |
|
|
X |
Mit der GNOFÄ
(Grundsätze zur Neuorganisation der Finanzämter) sind bereits seit Anfang der
80‘er Prüfkriterien zur Auswahl der Steuerfälle in Intensivprüfungsfälle und
punktuell zu prüfende Fälle bundeseinheitlich festgelegt worden. Diese
Kriterien werden seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Die Auswahl der
prüfungsbedürftigen Steuerfälle wird zudem inzwischen maschinell unterstützt. Zusätzlich wird in
den Berliner Finanzämtern inzwischen im Arbeitnehmer-Besteuerungsverfahren
die sogenannte gewichtende Arbeitsweise praktiziert. Ziel dieser Arbeitsweise
ist es ebenfalls, die vorhandenen Ressourcen im wesentlichen bei den prüfungswürdigen
Steuerfällen einzusetzen und risikoarme Steuerfälle wie erklärt zu veranlagen. In
Bund-Länder-Gremien wird derzeit ein Verfahren entwickelt, mit dem ein
maschinelles Risikomanagementsystem ermöglicht werden soll. Ziel dieses
System soll die vollmaschinelle Erledigung risikoarmer Steuerfälle sein. |
In der Endstufe vollmaschinell
Erledigung von Steuerfällen mit entsprechend kurzen Bearbeitungszeiten |
zur Zeit noch nicht
quantifizierbar |
|
||||
|
IX. 4 |
§ Reorganisation des Kassenwesens |
Fin |
A |
Umsetzung erfolgt (Pilotprojekte beginnen April 2002). |
|
|
X |
Zum 01.01.04 sind
die Finanzkassen in 22 Berliner
Finanzämtern aufgelöst und der Zahlungsverkehr ist im Finanzamt
Charlottenburg zentralisiert worden. Der in den Finanzämtern
verbliebene Aufgabenbereich Buchführung ist mit der Vollstreckungsstelle zu
einem Sachgebiet Erhebung zusammengeführt worden |
Abwicklung des gesamten
Zahlungsverkehrs der Berliner Finanzämter (jährlich rund 10,4 Mio. Einzahlungen
und 2,8 Mio Auszahlungen) nur noch über 2 externe und 3 interne Girokonten,
statt vorher über 64. Zentrale Abwicklung
von Verwahrungen und Vorschüssen. Nur noch ein Abrechnungs-
und Ablieferungsverfahren mit der LHK. Nur noch ein Tages-
und Monatsabschluss |
Durch die Zentralisierung
des Zahlungsverkehrs und die damit einhergehenden Maßnahmen werden langfristig
235 Stellen in den Finanzämtern eingespart. |
|
||||
|
IX. 5 |
§ Binnenorganisatorische Maßnahmen |
Fin |
A |
Umsetzung erfolgt als kontinuierlicher Prozess. |
|
|
X |
Das Projekt
„Kombi-Sachgebiet“, das bislang in den Finanzämtern Spandau und
Treptow/Köpenick erprobt worden ist und bei dem die Zusammenfassung der
bislang getrennten Aufgabenbereiche Veranlagungsstelle, Vollstreckungsstelle,
Lohnsteuerstelle und Buchführung erfolgte, hat sich bewährt und wird nun
schrittweise in den Berliner Finanzämtern eingeführt werden. Die Finanzämter
Neukölln-Nord und Neukölln-Süd sind zum 01.01.04 zum Finanzamt Neukölln zusammengelegt
worden. Die Besitz- und
Verkehrsteuerabteilung der OFD Berlin wird zum 01.01.05 aufgelöst werden.
Ihre Aufgaben gehen auf die Steuerabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen
über. Seit Ende 2003
werden Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung gescannt und zum Soll
gestellt. Seitdem können monatlich rund 95 % der eingehenden Voranmeldungen
und Anmeldungen vollmaschinell bearbeitet werden. Die Ausdehnung des
Scannerverfahrens auf Jahressteuererklärungen und auf Schecks wird aktuell
geprüft. Der Anteil der auf
elektronischem Weg abgegebenen Steuererklärungen hat sich durch verschiedene
Werbemaßnahmen kontinuierlich erhöht. Die Werbemaßnahmen werden fortgesetzt. |
Durch das
Kombi-Sachgebiet wird der Informations – und Kommunikationsfluss verbessert
und Schnittstellen werden verringert. Durch die Auflösung
der OFD Berlin wird die Mittelebene im dreistufigen Aufbau der
Steuerverwaltung eingespart. Das Einscannen der
Voranmeldungen und Anmeldungen vermeidet manuelle Eingaben und führt zu einer
schneller Sollstellung. |
nicht quantifizierbar. |
|
||||
|
X. |
Schätzung
der Personalminderausgaben |
|
|||||||||||||
|
|
Vorschläge zu Fach- Politikbereichen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
XI. |
Vorschläge
für die bauenden Bereiche und die Bauaufsicht |
|
|||||||||||||
|
XI. 1 |
§ Strukturveränderungen „Umkehr der
Beweislast“ |
Stadt |
A |
Hierüber wird
gesondert kurzfristig im Zusammenhang mit der erforderlichen
Berichterstattung an das AH bezüglich
des Auflagenbeschlusses (Drs BR. 14/821 (II.B.67) berichtet. Die
Senatsvorlage ist im Mitzeichnungsvorgang. Damit ist dem Vorschlag
entsprochen worden. |
Dem Hauptausschuss wurde mit der
Vorlage zur Neuausrichtung der bauenden Bereiche (rote Nummer 0497)
berichtet. Er hat diese Vorlage in seiner Sitzung am 30.05.2002 zur Kenntnis
genommen. |
nur Bezirke Nr. 7.1 |
|
Für SenStadt
umgesetzt |
Freisetzung der langfristigen
Kapitalbindung von ca. 350 Stellen |
|
|
||||
|
2 |
§ Veränderungen der
Finanzierungsmethodik öffentlicher Bauinvestitionen und Bauunterhaltungen |
Fin |
A |
Ablehnung, eine Umstellung auf die vorgeschlagene
Finanzierung führt nicht zu Entlastungen. |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
3 |
§ Benchmarking in der öffentlichen
Leistungserbringung |
Stadt |
A |
Aufgrund des
vorgesehenen Rückzuges von Bauleitungs- und –durchführungsaufgaben wird sich
das Benchmarking künftig auf die nicht delegierbaren Bauherrenleistungen
beziehen. Bei der Erarbeitung des neuen Zielmodells wurden Ergebnisse aus
Benchmarking-Vergleichen schon berücksichtigt. Das Zielmodell enthält ein
laufendes Qualitätsmanagement. Damit ist dem Vorschlag entsprochen worden. |
Siehe Nr. 1 |
s.o |
|
s.o. |
s.o. |
|
|
||||
|
4 |
§ Abbau von Redundanzen, keine
Einwerbung privatwirtschaftlicher Aufträge für die öffentliche Hand |
Stadt |
A |
Durch die
Konzentration auf die nicht delegierbaren Bauherrenleistungen wird dem
Vorschlag der Expertenkommission entsprochen. Soweit noch Redundanzen
bestehen, können diese nur dann abgebaut werden, wenn das entwickelte Zielmodell
nicht nur in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Tragen kommt. |
Siehe Nr. 1 |
s.o. |
|
s.o. |
s.o. |
|
|
||||
|
XI. 5 |
§ Bauordnungsverfahren neu ausrichten |
Stadt |
A |
Ein
Referentenentwurf für die neue BauO Bln wird derzeitig parallel zur
Entwicklung der neuen Musterbauordnung (voraussichtlich Ende 2002) vorbereitet.
Der Entwurf wird mit bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsämtern und den
Fachkreisen und –verbänden so zügig wie möglich abgestimmt und nach
Abstimmung mit dem RdB ins AH eingebracht. |
Eine inhaltliche Vorabinforma- tion über die Eckpunkte der Novellierung der BauO Bln erfolgte im Ausschuss
für Bauen, Wohnen und Verkehr des AH am
26. Mai 2004 |
|
X |
Der aktuelle
Referentenentwurf wurde am 13.07.2004 schlussgezeichnet. Mit der Beteiligung
der Fachkreise und –verbände wird im Juli 2004 begonnen. |
Der Gesetzentwurf
er-möglicht unter Beachtung von weitesgehend ländereinheitlichen
An-forderungen für das Bauordnungsrecht eine Bauordnungsreform, mit der Verfahrenserleichterungen,
Be-schleunigungs- und Deregulierungseffekte für das Bauen erreicht werden. |
|
|
||||
|
6 |
§ Evaluierung der Ergebnisse |
Stadt |
A |
Das Zielmodell
enthält ein laufendes Qualitäts- und Zielvereinbarungsmanagement. Damit ist
dem Vorschlag entsprochen worden. |
Die interne Evaluierung hat begonnen,
ein Bericht dazu wird 2005 vorliegen |
s.o. |
|
in Umsetzung |
s.o. |
|
|
||||
|
XII. |
Vorschläge
für den Bereich Wirtschaft |
|
|||||||||||||
|
|
Vorschläge
für die Wirtschaftsförderung |
|
|||||||||||||
|
XII. 1 |
§ Zielsystem einrichten |
WiArb-Frau |
A |
Zustimmung: Der Senat hält an einer starken
Akzentuierung der Infrastrukturförderung fest. Eine alleinige
Schwerpunktsetzung auf die Förderung des Ausbaus der Infrastruktur und ein
Verzicht auf unternehmensbezogene Fördermaßnahmen würde die erzielten Erfolge
gefährden. Die Zielsetzung der Wirtschaftsförderung ist in den
Förderrichtlinien festgelegt. Eine Quantifizierung findet in den
operationellen Programmen für die Strukturfondsförderung ausgehend von einer
exante-Evaluierung statt. (Darüber hinaus gehende Berichte sind daher nicht
notwendig). Realisierungshorizont: bereits umgesetzt, kontinuierliche Evaluierung.
|
|
X |
|
Im
Rahmen der Neuordnungsagenda 2006 wird das Projekt „Evaluierung und
Neuordnung der Wirtschaftsförderung“ durchgeführt. Basierend auf einer
Evaluation bestehender Programme. Die Evaluation untersucht sowohl die
Zielerreichung bestehender Programme in zeitl. und inhaltl. Sicht (einschl.
Feststellung evtl. vorhandener Doppelungen und Überschneidungen zu anderen
(auch Bundes-) Programmen) als auch die Effizienz der Programmdurchführung.
Die Neuordnung der Förderprogramme wird sich dabei sowohl auf die
Erkenntnisse im Rahmen dieses Evaluierungsprojekts stützen als auch auf die
Ergebnisse, die bei der Einführung einer ziel-/wirkungsorientierten Steuerung
gewonnen werden. Auf mittlere Sicht sollen nachgehende Programmbewertungen /
Evaluierungen möglichst durch ein begleitendes Monitoring im Rahmen einer
ziel-/wirkungsorientierten Steuerung ersetzt werden. Das
Gutachten liegt seit dem 09,.07.2004 vor und wird im Laufe des Sommers 2004
ausgewertet. Schlussfolgerungen und ihre Umsetzung erfolgen ab Herbst 2004. |
Ziel
des Projektes ist die Überprüfung von Effizienz und Wirksamkeit der Förderung
und auf dieser Grundlage die Entscheidung, ob Programme fortzuführen oder
einzustellen sind. Für den Fall der Fortführung ist das Ziel, durch Umgestaltung
oder Verfahrensverbesserungen die Effizienz bei reduzierten Fördermitteln zu
erhalten bzw. bei gleichbleibenden Fördermitteln zu steigern.. |
Das
Rationalisierungspotential kann gegenwärtig noch nicht beziffert werden |
|
||||
|
2 |
§ Wirtschaftsförderung integrativ ausrichten |
WiArb-Frau |
A |
Zustimmung: Der Senat teilt die Auffassung der
Expertenkommission, dass die Wirtschaftsförderung aus einem abgestimmten Mix
aus monetären Maßnahmen und einer Vielzahl von Aktivitäten bestehen muss, die
geeignet sind, unternehmerische Initiative zu befördern. Realisierungshorizont: Bericht bis zum 31.12.02 zur Umsetzung
der integrativen Ausrichtung der Wirtschaftsförderung. |
|
|
|
Siehe unter 1. |
Siehe
unter 1 |
Siehe
unter 1 |
|
||||
|
3 |
§ Wirtschaftsförderung begleitend
überprüfen |
WiArb-Frau |
A |
Zustimmung. Realisierungshorizont: kontinuierliche Evaluierung im Rahmen
der EU-Strukturfondspolitik |
|
|
|
Siehe
unter 1. |
Siehe
unter 1 |
Siehe
unter 1 |
|
||||
|
XII. 4 |
§
Wirtschaftsförderung
straffen |
WiArb-Frau |
A |
Mit
der Umsetzung des aus der Arbeit der Förderleitstelle hervorgegangenen
Förderungskonzeptes 2000 – neue Kultur der Förderung, das am 5.10.1999 vom
Senat beschlossen worden ist, wurde bereits eine Konzentration der
wesentlichen Förderprogramme erreicht. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen wird aufbauend auf den vorhandenen Strategien Möglichkeiten
und Notwendigkeiten einer Veränderung der Gewichtung von Förderschwerpunkten
und –zielen im offenen Dialog mit den Fachkreisen, anderen Beteiligten und
der Politik weiter diskutieren und erarbeiten. Ergebnisse werden in die vorhandenen
Steuerungsstrukturen wie die Evaluierungsprozesse für den EFRE (Halbzeitbewertung
2002/2003), die jährlichen Entscheidungsprozesse für die GA und die Arbeit
der Förderleitstelle einfließen. Hierüber wird dem Senat bis Mitte 2002
berichtet. (Kosteneinsparungen aufgrund von Synergieeffekten werden erwartet,
sind jedoch nicht quantifizierbar). Realisierungshorizont: Bericht bis zum 31.07.02. |
|
|
|
Siehe
unter 1. |
Siehe
unter 1 |
Siehe
unter 1 |
|
||||
|
5 |
§ Investitionsbank Berlin auflösen |
WiArb-Frau |
C |
Die Umsetzung des
Vorschlages hängt von der
Gesamtkonzeption LBB ab. |
|
|
X |
Die
Investitionsbank wird aufgrund des Beschlusses des Berliner
Abgeordnetenhauses vom 14.05.04 am 01.09.2004 rückwirkend zum 01.01.2004 aus
der LBB herausgelöst und als eigenständige Landesstruktur- und Förderbank in
der Form einer Anstalt öffentlichen Rechts weiter geführt. |
Die
Ausgründung trägt zur Ausweitung und Verstetigung der Wirtschaftsförderung
bei |
25
Mio. € ab 2005 |
|
||||
|
6 |
§ Clearingstelle für Kofinanzierung |
WiArb-Frau |
C |
SenWiArbFrau
wird beauftragt, den Vorschlag zu prüfen und dem Senat bis zum 31. Dezember
2002 zu berichten. |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
Vorschläge
für Beteiligungen, insbesondere Anstalten |
|
|||||||||||||
|
1 |
§ Beteiligungszweck überprüfen |
WiArb-Frau |
A |
Zustimmung: Umkehr
der Beweislast einer Notwendigkeit einer Beteiligung an dem entsprechenden
Unternehmen. |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
XII. 2 |
§ Beteiligungscontrolling aufbauen |
Fin |
A |
Zustimmung, ein Beteiligungscontrolling ist realisiert
und wird künftig auch die Überprüfung des öffentlichen Zwecks einbeziehen. |
|
3.1 (Proj.abgeschl.) |
|
Der Senat hat am
10.2.2004 auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Finanzen mit einem Bericht
an den Hauptausschuss Grundsätze für das zukünftige Beteiligungsmanagement und
–controlling des Landes beschlossen. Im Rahmen der bereits zum 1.9.2003 umgesetzten
Reorganisation der zentralen Beteiligungsverwaltung bei der Senatsverwaltung
für Finanzen werden die Aufgaben des Beteiligungsmanagements bezogen auf die
einzelne Gesellschaft nunmehr „aus einer Hand“ wahrgenommen, d.h.
gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen wurden
zusammengefasst. Darüber hinaus
wurde festgelegt, dass die Eigentümerziele für die Landesbeteiligungen in
einem festen (jährlichen) Turnus vom Senat beraten und beschlossen werden. Im
Zuge der Aufstellung der Zielbilder für die einzelnen Unternehmen wird regelmäßig
die Frage nach der Aufrechterhaltung der Beteiligung (§65 Abs. 1 LHO)
geprüft; das Ergebnis der Prüfung ist Teil des einzelnen Zielbildes und damit
der Senatsbefassung. Die jeweiligen Zielbilder bilden dann die Grundlage für
die Zielvereinbarungen zwischen Aufsichtsräten und Geschäftsführungen/Vorständen der einzelnen Unternehmen.
Die Zielvereinbarungen unterliegen einer Zielkontrolle, Das Controlling im
betriebswirtschaftlichen Sinne, d.h. als ergebnisorientierte Steuerung des
Unternehmens auf Grundlage des kaufmännischen Rechnungswesens erfolgt im
Unternehmen selbst, in seinem Aufsichtsrat und durch die Gesellschafter. |
|
|
|
||||
|
XII. 3 |
§ Kapitalzuführung streng regeln |
|
A |
Zustimmung. |
|
|
X |
Für die
Landesunternehmen gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung.
Zuschüsse sind nur dort gerechtfertigt, wo diese zur Aufgabenerfüllung - im öffentlichen Interesse – notwendig
und unabweisbar sind. Angesichts der Haushaltslage des Landes Berlin gelten
bei Zuschüssen für Landesunternehmen die gleichen strengen Maßstäbe wie bei
Zuschüssen an Dritte. |
|
|
|
||||
|
4 |
§ Beteiligungen rechtfertigen |
Fin |
A |
Zustimmung, entsprechend den Grundsätzen der LHO
können Beteiligungen nur bejaht werden, wenn ein wichtiges Landesinteresse zu
befriedigen ist. |
|
|
|
Die
Portfolioanalyse ist Teil der turnusmäßigen Aufstellung der Zielbilder. |
|
|
|
||||
|
5 |
§ LHO ändern (Interessenbekundungsverfahren) |
Inn |
A |
Der Senat hat
beschlossen, dass die Verwaltungen in
bestimmten Bereichen Interessenbekundungsverfahren durchzuführen haben
(SB 350/01 vom 2. Oktober 2001). Der Vollzug soll mittelfristig für weitere Maßnahmen evaluiert werden. |
|
|
X |
Der Vorschlag wurde
umgesetzt. § 7 Abs. 2, Satz
2 LHO enthält die Möglichkeit, dass Private Anbieter Angebote zur Durchführung
von öffentl. Zwecken dienende Tätigkeiten auch über
Interessenbekundungsverfahren machen können. Dementsprechend hat
der Senat beschlossen, dass die Verwaltungen
in
14 Bereichen (u.a. Facility-Management, Wachdienste, IT-Angebote,
Fortbildungseintichtungen, |
Wettbewerb und Leistungsvergleiche
sollen gestärkt werden. |
|
|
||||
|
|
Vorschläge
für die Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen |
|
|||||||||||||
|
1 |
§ Verantwortungsbereiche trennen |
Fin |
A |
Vertreter Berlins
üben in Aufsichtsorganen ihr Mandat eigenverantwortlich in Interesse Berlins
im Rahmen ihrer sich aus der Geschäftverteilung des Senats ergebenden
Zuständigkeit aus. |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
2 |
§ Entwicklungshilfe aufgeben |
WiArb-Frau |
A |
Ablehnung, das Land Berlin hat keine eigene Entwicklungshilfe
geleistet, sondern lediglich die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
XII. 3 |
§ Landwirtschaftsverwaltung mit
Brandenburg zusammenführen |
WiArb-Frau |
A |
Zustimmung, die konstituierende Sitzung einer
länderübergreifenden Arbeitsgruppe hat am 14.03.02 stattgefunden. Realisierungshorizont: mittelfristig |
|
|
|
Der Staatsvertrag tritt am
16.10.2004 in Kraft. |
Reduktion
des Verwaltungsaufwandes durch Bündelung von Aufgaben in einer Behörde; Verbesserung
des Leistungsangebotes gegenüber Kunden(landwirtschaftliche Betriebe) |
1.
Stufe:208 Personalkosten; 2.
Stufe: 110 Personalmittel Stufen
1 u. 2: Ca.
140 Sachmittel |
|
||||
|
XIII. |
Vorschläge
für den Bereich Arbeitsmarktpolitik und berufliche Bildung |
|
|||||||||||||
|
1 |
§ Eigenständige Arbeitsmarktpolitik
Berlins erhalten |
WiArb-Frau |
A |
Der Senat wird
seine „eigenständige“ Arbeitsmarktpolitik
– wenn auch eingeschränkt aufgrund
des Erfordernis der Konsolidierung des Landeshaushalts – im Rahmen der bundesgesetzlichen
Vorschriften und unter Beachtung auch der von der Expertenkommission nicht
näher thematisierten schwierigen Arbeitsmarktbedingungen und Zielkonflikte
fortsetzen. |
|
|
X |
Eigenständige
Arbeitsmarktpolitik des
Senats ist weiterhin durch Landesmaßnahmen und Kofinanzierung von SGB
III-Maßnahmen gesichert. |
|
|
|
||||
|
2 |
§ Programm für die Arbeitsmarktpolitik
entwickeln |
WiArb-Frau |
A |
Der Senat wird noch
in 2002 eine Fortschreibung des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms (ARP)
vornehmen. Das ARP erfüllt zusammen mit verschiedenen Planungsdokumente der
ESF-Förderung die Funktionen des von der Expertenkommission vorgeschlagenen
„Programms für die Arbeitspolitik“. Die von der Kommission empfohlenen
Analysen zur Schwarzarbeit werden, sofern sie überhaupt zu leisten sind,
aufgrund des damit verbundenen hohen Kostenaufwands zurückgestellt. |
|
|
X |
Vierte
Forschreibung des ARP wurde per Senatsbeschluss im Februar 2003 verabschiedet. |
|
|
|
||||
|
3 |
§ Konzentration der
arbeitsmarktpolitischen Mittel |
WiArb-Frau |
A |
Der Senat fühlt
sich durch die Darlegung der Expertenkommission in seiner Politik der Konzentration
der Arbeitsmarktmittel auf die Problemgruppen des Arbeitsmarktes bestätigt.
Eine enge Kooperation mit den Arbeitsämtern findet bereits statt. |
|
|
X |
Aussage
hat nach wie vor Bestand |
|
|
|
||||
|
4 |
§ Maßnahmenkonzentration in der
Bezirksverwaltung |
GesSozV |
A |
Die Bezirksämter
erproben in eigener Zuständigkeit zur Zeit verschiedene Modelle. Zeitplan:
mittelfristig. |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
XIII. 5 |
§ Alphabetisierung, Vermittlung von
IuK- und Deutschkenntnissen als besondere Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik |
BildJug Sport WiArb-Frau |
A |
Empfehlung der
Kommission wird unterstützt. Der Senat verfolgt
den vorgeschlagenen Ansatz bereits u.a. im Rahmen der Ausgestaltung und
Ausrichtung von Beschäftigungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie in
Modellprojekten (MDQM, Qualifizierungspass). In diesem Zusammenhang kommt
nach Auffassung des Senats auch der von der Bundesregierung geplanten
Neukonzeption der Sprachförderung für ausländische Arbeitnehmer/-innen eine
besondere Rolle bei. |
|
|
X |
Der vom Senat verfolgte vorgeschlagene Ansatz im
Bereich der beruflichen Bildung wird zusätzlich gestütz durch das
Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes (Schulreformgesetz) vom 26.01.04. Hier
die Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen in Berufsqualifizierenden
Lehrgängen gemäß § 29 Abs. 3 und 4 SchulG. Die
mit dem Schulreformgesetz ermöglichten Maßnahmen werden mit Beginn des
Schuljahres 2004/05 schrittweise umgesetzt. |
|
|
|
||||
|
6 |
§ Aufbau modularer Berufsausbildungssysteme |
WiArb-Frau |
A |
Der
Senat verweist darauf, dass – im Einklang mit dem Ziel des Vorschlages der
Expertenkommission - schon im Jahr
2000 der schrittweise Ausstieg aus der allgemeinen „Ausbildungsplatzprämie“
beschlossen wurde. Der Senat hält zugleich daran fest, dass weiterhin eine Förderung der Ausbildung
benachteiligter Jugendlicher nötig bleibt. Modulare Ansätze werden über das
Modelprojekt MDQM/Qualifizierungspass verfolgt. |
|
|
X |
Fortsetzung
des Aufbaus modularer Berufsausbildungssysteme in den Modellprojekten MDQM /
Qualifizierungspass Modularer
Aufbau von Berufsvorbereitungsmaßnahmen nach SGB III ist Gegenstand der
Ausschreibung und Vergabe durch die Arbeitsagentur. |
|
|
|
||||
|
XIII. 7 |
§ Unternehmerische Betätigung älterer Arbeitsloser
fördern |
WiArb-Frau |
A |
Der Senat ist sich
der eingeschränkten Arbeitsmarktchancen älterer Langzeitarbeitsloser bewusst
und begrüßt daher den Ausbau der Förderung der Beschäftigung Älterer durch
das Job-AQTIV-Gesetz (in Kraft seit 1.1.2002). In Bezug auf den Vorschlag der
Entwicklung spezieller Formen des Kleinunternehmertums für diese Arbeitsmarktgruppe
besteht im Senat Einvernehmen, dass
unternehmerische Betätigung wegen der damit verbundenen Risiken nicht
erzwungen werden darf. |
|
|
X |
Unverändert; Fördermöglichkeiten für ältere Arbeitslose durch
Hartz I-Gesetz noch erweitert. |
|
|
|
||||
|
8 |
§ EU-weiter Wettbewerb bei Fördermaßnahmen |
WiArb-Frau |
A |
Der
Senat betrachtet Wettbewerb als ein
wichtiges Instrument zur Kostensenkung und Leistungssteigerung. Diesem
Leitgedanken folgend wurde die Durchführung der von Berlin kofinanzierten Förderprogramme
EU-weit ausgeschrieben. Die für ein Controlling erforderlichen Regelungen
sind bereits bzw. werden noch entwickelt und vereinbart. |
|
|
X |
EU-weit
Ausschreibungen seit 1995 im Bereich Berufliche Weiterbildung; Controlling
gemäß der durch die ESF-Fondsverwaltung veröffentlichen / entwickelten Richtlinien. |
|
|
|
||||
|
9 |
§ Effizienteres Management von
Kofinanzierungsmitteln |
WiArb-Frau |
A |
Der Senat weist
daraufhin, dass gemäß EU-Recht EU-Strukturfondsmittel nicht an Stelle von,
sondern nur zusätzlich zu nationalen Mitteln eingesetzt werden dürfen (vgl.
im Übrigen Nr. XII.6.). |
|
|
X |
unverändert |
|
|
|
||||
|
10 |
§
Rechtsformänderung
der Behindertenwerkstätte |
WiArb-Frau |
A |
Der Senat sieht
keine Einsparmöglichkeiten, die durch eine Änderung der Rechtsform der Behindertenwerkstätte
bewirkt werden könnten. Eine Rechtsformänderung erübrigt sich zudem, da eine
Einstellung der Maßnahmen in Landesregie noch in dieser Legislaturperiode
ansteht (mittelfristige Umsetzung). |
|
|
X |
Überführung
in Freie Trägerschaft: |
|
|
|
||||
|
11 |
§ Bundesratsinitiative zur
Verbreiterung regionaler Spielräume der Arbeitsmarktpolitik |
WiArb-Frau |
A |
Der Senat hält eine
Bundesratsinitiative zur Verbreiterung der regionalen Spielräume der Arbeitsmarktpolitik
zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht erforderlich. Die vorhandenen
Möglichkeiten für eine regionale Arbeitsmarktpolitik werden als ausreichend betrachtet. |
|
|
X |
Aussage
unverändert; u. a. Fortentwicklung der regionalen
Spielräume durch Hartz-Gesetze
(insbesondere SGB II) |
|
|
|
||||
|
XIV. |
Vorschläge
für den Bereich Soziales |
|
|||||||||||||
|
1 |
§ Steuerung im Sozialbereich: Eine gute
Sozialpolitik ist zugleich eine gute Finanz- |
GesSozV |
C |
Eine durchgreifende
Steuerung im Sozialbereich in Form verbindlicher Vorgaben gegenüber den
Bezirken ist nach der Rechtlage nicht möglich. |
|
|
X |
Keine
Veränderung; Aussage hat Bestand |
|
|
|
||||
|
XIV. 1 |
und
Arbeitsmarktpolitik |
|
A |
Umfangreiche
Maßnahmen zur ziel- und wirkungsorientierten Steuerung sind im Umsetzungsprozess.
SenGesSozV legt bis zum 31.12.2003 eine Strukturempfehlung auf der Grundlage
der herrschenden Rechtslage zu den gesamtstädtischen Steuerungsmöglichkeiten
im Sozialhilfebereich vor. Eine Umsetzung des Vorhabens „Sozialamt 2005“
erfolgt schrittweise bis 31.12.2005. |
|
ja
– 4.2 |
|
Durch die
Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im SGB II („Hartz IV“)
entstand ein vordringlicher Handlungsbedarf für die verwaltungstechnische
Umsetzung dieses neuen Gesetzesauftrages, der nur noch zu einem kleinen Teil
in der Steuerungsverantwortung des Landes Berlin liegt. Die hierzu mit der
Bundesagentur für Arbeit zu vereinbarenden Maßnahmen haben aber erhebliche
personelle, aufbau- und ablauforganisatorische Konsequenzen für das in
Verantwortung Berlins verbleibende Sozialamt, wo künftig in erster Linie die
Leistungen nach dem SGB XII administriert werden. Hierzu werden im
Rahmen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ bis zum 31.12.2004 Strukturempfehlungen
für einen einheitlichen Verwaltungsaufbau der Sozialämter erarbeitet, die
auch die Aufgabenstellung der Sozialhilfesteuerung berücksichtigen. Die
Umsetzung der Empfehlungen erfolgt schrittweise bis zum 31.12.2005, sofern
die Bezirksämter den Empfehlungen folgen. Gleichzeitig wird mit externer
Unterstützung ein modular aufgebautes Fachcontrolling und Berichtswesen für
den Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen entwickelt. Die erste Berichtslegung
für das Startmodul soll bis Mitte 2005 erfolgen. Für den
Transferbereich Soziales arbeitet die SenGSV am Projekt der SenFin zum Aufbau
eines finanz- und fachpolitischen Controllingverfahrens mit dem Ziel eines wirksamen
und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes nach den Grundsätzen der ziel- und wirkungsorientierten
Steuerung mit (vgl. SB 780/02). |
Mit der Vereinheitlichung
der Aufbau- und Ablauforganisation der Sozialämter und die Einführung von
Steuerungs- und Controllinginstrumenten wird zum einen dem Aspekt der
Bürgerorientierung Rechnung getragen, zum anderen die Grundlagen für eine
effiziente und effektive Ausgabengestaltung im Transferbereich geschaffen. |
bisher
keine |
|
||||
|
XIV. 2 |
§ Neuordnung der Ausgabensteuerung in der
Sozialhilfe |
GesSozV |
A |
Grundsätzliche
Zustimmung. Vorschlag ist Bestandteil bereits laufender Umsetzungsprozesse.
SenGesSozV hat eine Fallausgabendurchschnittssatzverordnung
erarbeitet, deren Daten im Einvernehmen
mit SenFin ab dem Haushaltsjahr 2004 in die Zuweisung der Transfers
einbezogen werden, beginnend mit der lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
BSHG. |
Dem Hauptausschuss ist in Hinblick auf das
Budgetierungsverfahren und die Einbeziehung der FaDuVO-Daten bis zum Oktober
2004 zu berichten. |
ja
– 4.2 |
|
Die
Fallausgabendurchschnittssatz-Verordnung (FaDuVO) ist am 01. Oktober 2002 in
Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt erheben die Sozialämter monatlich sehr
detailliert Daten der lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen nach dem BSHG. Die im Rahmen der Rechtsverordnung
vorgeschriebene jährliche Berichtslegung durch die Bezirke ist erstmals zum
28. Februar 2004 durchgeführt worden; die Auswertung der Ergebnisse steht
noch aus. In bezug auf die Einbeziehung der Daten in die Budgetierung ist
noch eine Klärung mit SenFin erforderlich, da mit Inkrafttreten des SGB XII
zum 01. Januar 2005 wesentliche Veränderungen der Dateninhalte eintreten und
die Methode der FaDuVO insofern einer rechtlichen Angleichung bedarf. |
Mit
dem FaDuVO-Verfahren verfügt Berlin erstmals im Bereich der Sozialhilfetransfers
über ein Instrument der Datentransparenz als Grundlage für die
Ausgabensteuerung. Die Methode soll sukzessive auf andere Leistungsarten ausgedehnt
werden. Auch hier gibt es wesentliche Veränderungen durch das Inkrafttreten
des SGB XII bzw. Außerkrafttreten des BSHG zum 01. Januar 2005. |
können
noch nicht beziffert werden |
|
||||
|
3 |
§ Steuerung der Senatsverwaltung/der
Bezirke |
GesSozV |
C |
Für die
Durchsetzung von in geeigneten Kontrakten / Zielvereinbarungen festgelegten
Maßnahmen fehlt die Rechtsgrundlage. |
|
|
X |
-
Die Steuerung im ministeriellen Bereich durch Zielvereinbarungen ist aufgrund
häufig wechselnder Rahmenbedingungen ( vorläufige Haushaltswirtschaft,
Haushaltsstop, politisch neue Entscheidungen etc.) nur bedingt möglich. -
Zur Steuerung der Bezirksämter über Zielvereinbarungen fehlt nach wie vor die
Rechtsgrundlage. |
|
|
|
||||
|
4 |
§ Errichtung eines Systems für
Kennzahlenvergleiche |
GesSozV |
A |
Grundsätzliche Zustimmung, Vorschläge sind Bestandteile
bereits laufender Umsetzungsprozesse. SenGesSozV wird den Kennzahlenvergleich
für die lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt mittelfristig sukzessive verbessern. |
|
ja
– 4.2 |
|
Der
Kennzahlenvergleich der deutschen Großstädte, an dem Berlin seit 1995
beteiligt ist, wird fortgeführt. 2004/05 werden die Kennzahlen der neuen
Rechtsgrundlage des SGB XIIangepasst. Der Vergleich soll neben der Hilfe zum
Lebensunterhalt nach BSHG bzw. SGB XII künftig auch andere Leistungsarten mit
einbeziehen, da der Vergleich der Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Einbeziehung
der meisten bisherigen Leistungsbezieher in das SGB II drastisch an Bedeutung
verlieren wird. Für den tendenziell an Bedeutung gewinnenden Bereich der
Hilfen in besonderen Lebenslagen nimmt das Land Berlin zudem am Benchmarking
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe teil. Des weiteren ist beabsichtigt,
im Rahmen des Projekts Modellsozialamt 2005 einen erweiterten Kennzahlenvergleich
in der HbL mit den Stadtstaaten Hamburg und Bremen aufzusetzen. |
Soweit
in Berlin die erforderlichen Daten in valider Qualität zur Verfügung stehen
und die Kennzahlen hinsichtlich ihrer Definition eine interkommunale Vergleichbarkeit
zulassen, kann sich Berlin in seinem Ausgabenverhalten für Transferleistungen
der Sozialhilfe auch extern orientieren. |
können
noch nicht beziffert werden |
|
||||
|
XIV. 5 |
§ Einführung einer regionalen
Hilfeplanung und einer gesamtstädtischen Brennpunktplanung |
GesSozV |
A |
Der Abschluss
entsprechender Vereinbarung erfolgt mittelfristig in Abhängigkeit von den Problemlagen
und kann sowohl durch den Senat als auch durch die Bezirke erfolgen. Eine
Konzentration der Gesamtverantwortung für Sozialausgaben erfordert
gesetzliche Änderungen. |
|
|
X |
Vor
dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse und Diskussionen um den
Sozialstrukturatlas Berlin 2003 wurde zum 1.7.2004 bei der SenGesSozV eine AG
„solidarische Stadtgesellschaft“ gebildet, die sich abteilungsübergreifend zusammensetzt.
Ziel ist in einem ersten Arbeitsschritt die Überprüfung der Ausgaben- und Handlungsfelder
der SenGesSozV auf eine stärkere sozialraumorientierte Planung und
Mittelvergabe anstelle der bisherigen nur zielgruppenbezogenen
Herangehensweise. Dabei ist es perspektivisch unerlässlich, die
Zusammenarbeit mit den Bezirken und weiteren Senatsressorts in den
Sozialräumen, insbesondere in den besonders sozial belasteten Gebieten, zu
verstärken und hierfür geeignete Konzeptionen zu entwickeln. |
Es
wird angestrebt, die knapper werdenden Haushaltsmittel zielgerichteter,
d.h. unter sozialraumorientierten Aspekten, einzusetzen. Neben dem Umverteilungseffekt
wird perspektivisch die dringend gebotene Vernetzung der sozialen
Angebote in den Sozialräumen wie bspw. der Sozial-, Gesundheits-, Familien-
und Jugendhilfe unterstützt und gefördert. Durch eine solche, an den tatsächlichen
Lebenslagen der Menschen orientierte und vernetzte Planung der sozialen
Dienste, die auf frühzeitige Intervention und Prävention ausgerichtet ist, können
Synergieeffekte und mittelfristige Kosteneinsparungen in den öffentlichen
Haushalten erzielt werden. |
können
noch nicht beziffert werden |
|
||||
|
XIV.
|
§ Zügige Einführung eines
zukunftsfähigen Datenverarbeitungssystems |
GesSozV |
A |
Zustimmung, der Umsetzungsprozess auf PROSO/S
für MS Windows läuft und wird voraussichtlich zum 31.03.2003 abgeschlossen
sein. Die Auswahl, Beschaffung und Einführung eines neuen IT-Verfahrens ist
bis 31.12..2005 terminiert. „Der
Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Empf. der mit der
Erstellung der Risikoanalyse u. d. Sicherheitskonzepts für BASIS I (PROSOZ/S)
beauftragten Unternehmensberatung zügig in allen Bezirken umgesetz werden,
soweit dies trotz der gesetzlichen Änderungen im Sozialwesen geboten ist.“ Beschluss des
Hauptausschusses rote Nr. 15/1877 A vom 16.06.2004 zur Fortsetzung des
IT-Verfahres BASIS. (Bericht zum Sachstand und Empfehlung zum weiteren
Vorgehen) |
Beschluss
des Unterausschusses „Datenschutz u. Informationsfreiheit“ in der 28. Sitzung
am 30.03.2004 (4.4.3, Drs. S. 100) Text
siehe links |
|
X |
Die
SenGesSozV hat dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 16.06.2004 über den
Stand der Umsetzung der Empfehlung der Expertenkommission berichtet und
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen gegeben. Der
Hauptausschuss hat den Senat beauftragt, umgehend die technologische
Modernisierung des IT-Verfahrens BASIS zu beginnen und dafür die notwendigen
Mittel zur Verfügung zu stellen. Ein
Austausch der Fachsoftware ist vor Ende 2005 nicht möglich. |
·
Risikominderung in
der Daten- und Verfahrenssicherheit ·
Vereinheitlichung
des IT-Verfahrens-betriebes ·
Modernisierung des
Softwareänderungsmanagements ·
Erhöhung der
Wirtschaftlichkeit |
Erst
nach Umsetzung ab 2005 möglich. Einsparpotentiale
sind in einer projektbegleitenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dargestellt. |
|
||||
|
7 |
§ Steuerung der Zuwendungen/Liga-
Vertrag |
GesSozV |
A |
Der Vorschlag geht
von falschen Annahmen aus, Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerung sind im
Umsetzungsprozess. SenGesSozV überführt bis 31.12.2003 ausgewählte Bereiche
in Verträge mit Leistungsbeschreibung. |
|
|
X |
Ist
in Bearbeitung. Abschluss: voraussichtlich Ende 2005 |
nein |
|
|
||||
|
8 |
§ Planvoller Umgang mit dem Sachverhalt
einer alternden Gesellschaft |
GesSozV |
A |
Grundsätzliche Zustimmung, Maßnahmen sind im Umsetzungsprozess;
Zeitplan: mittelfristig. |
|
|
X |
Leitlinien
Seniorenpolitik: 2. Halbjahr 2004 |
nein |
|
|
||||
|
XIV. 9 |
Krankenversicherung
für Sozialhilfeempfänger |
GesSozV |
A |
Der Abschluss einer
Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern wird derzeit
geprüft. Auf Grund der komplizierten Rechtslage: Zeitplan mittelfristig. |
|
|
X |
Die Umsetzung des
Art. 28 GSG (Vers.pflicht für SHE) scheiterte an der Uneinigkeit über die Beitragshöhe
und am Veto des BMF. Mit dem GMG wurde § 264 SGB V zum 1.1.2004 dahingehend geändert,
dass der Großteil der SHE sowie Ber. n. § 2 AsylbLG leistungsrechtlich den
Versicherten gleichgestellt sind, insbes. auch hinsichtlich der
Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ab dem 1.1.2005 sollen erwerbsfähige SHE von der
Bundesagentur f. Arbeit betreut werden, dies bezieht auch Krankenvers. ein.
Für nicht vom GMG erfasste Personen wurde die Abrechnung für Leistungen der
Krankenbehandlung zum 1.1.2005 öff. ausgeschrieben. |
Durch die Betreuung
von ca. 60.000 Personen nach dem BSHG u. § 2 AsylbLG durch die gesetzl.
Krankenkassen werden die von den KK für ihre Mitglieder geltenden Kostensenkungsinstrumente
auch für die HE angewandt. Eine leistungsrechtl. „Privilegierung“ von SHE gegenüber Versicherten ist nicht mehr
möglich. Die Ausgabe einer Chip-Karte entlastet die bez. Kostenträger,
insbes. im stationären Bereich und bei Zahnersatz. |
können noch nicht
beziffert werden |
|
||||
|
XV. |
Vorschläge
für den Bereich Gesundheit |
|
|||||||||||||
|
|
Vorschläge
für die Bezirksverwaltungen |
|
|||||||||||||
|
1 |
§ Zusammenfassung bezirklicher Gesundheitsleistungen
in Kompetenzzentren |
GesSozV |
C |
Ein Konzept wird
erarbeitet. SenGesSozV erarbeitet bis III/2003 ein Konzept zur Neuorganisation
ÖGD. Mit den Vorarbeiten wird in Zusammenarbeit mit den Bezirken umgehend
begonnen. |
Das Projekt Reform des ÖGD wurde vom
StS Ausschuss zur Verwaltungsmodernisierung in die Neuordnungsagenda aufgenommen;
Projektstrukturplan und Verlauf wurden positiv bewertet. |
X 4.1 |
|
Die
nr.1-3 werden im Rahmen des Reformprojektes ÖGD bearbeitet; sind Bestandteil
des Projektstrukturplanes. Im
Projekt sind sowohl mehrere SenVerwaltungen als auch alle Bezirke mit
eingebunden. Im Lenkungsausschuss erfolgen regelmäßig Bestätigungen der Meilensteine;
Beschlüsse werden veröffentlicht. |
Inhaltliche
und organisatorische Neuorientierung des ÖGD: ·
Konzentration auf
New-Public-Health orientierte Kernaufgaben ·
Straffung und
strukturelle Neubestimmung seiner Dienstleistungen |
2005
werden von den Bezirken 1,3 Mio € haushaltswirksam eingespart; Erwartete
Gesamteinsparung 8,4 Mio € |
|
||||
|
XV. 2 |
§ Auslagerung der kinder- und
jugendzahnärztlichen Behandlung |
GesSozV |
C |
Der Senat erwartet,
dass die Bezirke Interessenbekundungsverfahren durchführen. Über das Ergebnis
wird dem Senat Bericht erstattet. SenGesSozV erstellt bis 06/2002 eine Bestandsaufnahme
über das Verfahren in den einzelnen Bezirken und bis I/2003 einen
abgestimmten Bericht zum künftigen Vorgehen. |
|
|
|
Siehe 1. |
|
|
|
||||
|
3 |
§ Auslagerung des amtsärztlichen Untersuchungsdienstes |
GesSozV |
C |
Ein Konzept wird
erarbeitet. Siehe XV.1. |
|
|
|
Siehe
1. |
|
|
|
||||
|
4 |
§ Wirksame Ausgabenkontrolle der
Krankenhilfe für Sozialhilfeempfänger |
GesSozV |
A |
Die im Vorschlag
vorgesehenen Methoden werden als nicht schlüssig angesehen. |
|
|
X |
Der
Vorschlag für die BÄ kann dahingestellt bleiben. Mit dem GMG wurde §264 SGB V
zum 1.1.2004 dahingehend geändert, dass der Großteil der SHE sowie Ber. n. §
2 AsylbLG leistungsrechtlich den Versicherten gleichgestellt sind. Das
bedeutet, dass die Krankenkassen – falls erforderlich – die Bewilligung der
Leistung und eine Begutachtung vornehmen sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchführen. Für
die übrigen von § 264 SGB V nicht erfassten Personenkreise wird die
Abrechnung der Leistung einschließlich Begutachtung und Wirtschaftlichkeitsprüfung
ausgeschrieben, so dass ein Dritter diese Leistungen vornehmen soll. |
|
k.A.
möglich. |
|
||||
|
5 |
§ Betreuungsgutachten an freie
Gutachter delegieren |
GesSozV |
A |
a) Der Vorschlag zur externen
Begutachtung für seelisch Behinderte im Rahmen des Betreuungsgesetzes wird begrüßt.
SenGesSozV legt in III/2002 einen Vorschlag zur externen Begutachtung seelisch
Behinderter vor. b) Die Delegation von Begutachtungen
des sozialpsychiatrischen Dienstes an Externe wird abgelehnt. |
|
|
|
a)
Siehe 1. b)
entfällt Hierzu
wurde bereits im letzten Umsetzungsbericht ausführlich Stellung genommen |
|
|
|
||||
|
|
Vorschläge
für einzelne Behörden |
|
|||||||||||||
|
XV. |
§ Akademie für Gesundheit und
Sozialberufe (AGS) |
Inn GesSozV |
A |
Die AGS wird mit
Wirkung zum 01.01.2003 in die Verwaltungsakademie überführt. Soweit erforderlich
sollen die Aufgaben nach Schließung der AGS in der Verwaltungsakademie fortgeführt
werden. Es erfolgt die
Vorlage eines Gesamtkonzeptes für alle Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
des Landes Berlin vor dem Hintergrund des Haushaltsbeschlusses bis 9/2002
(unter Federführung SenInn). |
|
|
Inn X Ges- SozV X |
Inn Die AGS wurde mit Wirkung vom
01.01.2003 in die Verwaltungsakademie - VAk – überführt. Die Auswahl der
erforderlichen Programme erfolgt über den Programmbeirat und den Akademievorstand. Die Senatsverwaltung für Inneres hat
pilotiert für die VAk ein Geschäftsmodell entworfen. Den Nutzern der von der
VAk angebotenen Kurse werden die jeweils entstandenen Kosten mitgeteilt.
Dienststellen, deren Beschäftigte die Teilnahme kurzfristig absagen, sollen
ggf. zukünftig anteilig für die Ausgaben des Kurses aufkommen müssen, wenn
der Platz nicht mehr anderweitig besetzt werden kann. Für ein systematisches
Berichtswesen wurden Indikatoren definiert, die erstmalig 2005 erhoben
werden. Ergänzend wird auf den Zwischenbericht
der Senatsverwaltung für Inneres an den Hauptausschuss vom 29. Juni 2004
hingewiesen. Ges- SozV - Erledigt – Die AGS wurde zum
01.01.2003 in die VAK überführt. |
|
|
|
||||
|
|
Landesamt
für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) |
|
|||||||||||||
|
1 |
§ Konzentration auf den präventiven
Arbeitsschutz |
GesSozV |
A |
Ausrichtung auf
präventiven Arbeitsschutz ist erfolgt. |
|
|
X |
realisiert:
in aktueller Zielvereinbarung enthalten |
Konzentration
auf Prioritäten |
k.A.
möglich |
|
||||
|
2 |
§ Kriterien zur Programmauswahl, interdisziplinäre
Programmkommission, Controlling |
GesSozV |
A |
Programmkommission,
Kriterien, Controlling und Benchmarking existieren bereits. |
|
|
X |
Realisiert:
Fachcontrolling/-Benchmarking sind Bestandteil der Zielvereinbarung |
Konzentration
auf Prioritäten |
k.A.
möglich |
|
||||
|
3 |
§ Übertragung von Aufgaben an andere |
GesSozV |
A |
Ablehnung, da aufgrund verfassungsrechtlicher
und bundesgesetzlicher Regelungen nicht weitergehend möglich. |
|
|
X |
Abgelehnt |
|
|
|
||||
|
4 |
§ Intensivierung der Zusammenarbeit mit
Brandenburg |
GesSozV |
A |
Kooperationsmöglichkeiten
werden kontinuierlich geprüft. |
|
|
X |
Kooperation
wurde sukzessive erweitert; z.B. im Rahmen gemeinsamer Projekte zur Marktüberwachung;
nach bereits erfolgter Angleichung der Brandenburger an die Berliner Organisationsstrukturen
im Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es dafür bessere Voraussetzungen |
Abgleichen
der Pioritäten |
k.A.
möglich |
|
||||
|
XV. 5 |
§ Ermittlung der Kosten der Leistungen
des LAGetSi |
GesSozV |
A |
Die Einführung
einer aussagefähigen Kostenrechnung befindet sich im Umsetzungsprozess. SenGesSozV
erstellt bis III/2002 eine Senatsvorlage zur Änderung der Gebühren im
LAGetSi. |
|
|
X |
Kontinuierliche
Verbesserung der KLR, Produktüberarbeitung ist erfolgt, Vorschläge
zur Gebührenanpassung liegen vor |
Höhere
Effizienz der KLR Budgetierungsgrundlagen
wurden geschaffen |
k.A.
möglich |
|
||||
|
6 |
§ Durchführung gewerbeärztlicher
Untersuchungen und Gutachten durch niedergelassene Ärzte |
GesSozV |
A |
Ablehnung, da aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen
nicht möglich. |
|
|
X |
Abgelehnt |
|
|
|
||||
|
7 |
§ Rückverlagerung von den Aufgaben der
Bezirke an das LAGetSi |
GesSozV |
A |
Zustimmung, Änderungsvorschlag des ZustKatOrd.
wird erarbeitet. Der Vorstoß einer Rückverlagerung der Überwachung von
Großfeuerwerken von den Bezirken in das Land (LAGetSi) wurde bereits 2000 von
den Bezirken abgelehnt. Die nächste Änderung des ZustKatOrd sieht bereits
eine Rückverlagerung der Aufsicht über den Verkehr mit giftigen Stoffen von
den Bezirken auf das LAGetSi vor. Da die Federführung für das Änderungsverfahren
bei SenInn liegt, kann hier keine zeitliche Einschätzung vorgenommen werden. |
|
|
X |
Vorschläge sind
nicht umgesetzt |
|
|
|
||||
|
8 |
§ OwiG-Verfahren bei
Lenkzeitüberschreitungen durch die Polizei |
GesSozV |
A |
Dem Vorschlag wird
aus Sicht GesSozV zugestimmt. SenGesSozV und SenInn erarbeiten einen Vorschlag
zur Zentralisierung des Verfahrens, die Aufgabenübernahme durch die Polizei
wird geprüft. Eine Stellungnahme wird bis III/2002 erarbeitet. |
|
|
X |
Ablehnung der
Aufgabenübernahme durch die Polizei ist auch unter neuesten fachlichen Aspekten
sachgerecht |
|
|
|
||||
|
|
Berliner
Betrieb für zentrale gesundheitliche Aufgaben (BBGes) |
|
|||||||||||||
|
XV. 1 |
§ Auslagerung von Aufgaben (BBGes) |
GesSozV |
A |
Es erfolgt die
Erarbeitung eines Konzeptes. SenGesSozV legt dem Hauptausschuss zur zweiten
Lesung des Haushalts 2002 ein Konzept zur Weiterführung des BBGes vor. |
Beschlussprotokoll 15/19 zur Hauptausschussvorlage
vom 31.05.2002 (Rote Nr. 0665) Hauptausschussvorlage vom 08.01.2003
(Rote Nr. 1180) Schreiben 1469 vom 29.04.2003 Beschlussprotokoll 15/66 zur Hauptausschussvorlage vom 18.02.2004 (Rote
Nr. 2231 und zu den Schreiben 2248 und 2243) |
|
X |
Im
Januar 2004 wurde dem Hauptausschuss ein umfassender Bericht über die
Aufgabenstellung, Notwendigkeit und wirtschaftliche Entwicklung des BBGes
vorgelegt (rote Nummer 2231). Mitte
des Jahres 2004 ist ein Konzept zur weiteren Arbeit des BBGes vorzulegen. |
Die
im Bericht 1180 dargestellten Maßnahmen
führten dazu, dass die um weitere 2,0
Mio. € ggü. 2002 reduzierten Vorhaltekosten für 2003 – bis auf die Zwischenfinanzierung
für die Embryonaltoxikologie – ausreichten, um einen ausgeglichenen WP 2003
vorlegen zu können. |
Reailisierung
der Einsparvorgabe zum WP 2003: -2,0
Mio.€ |
|
||||
|
XV. 2 |
§ Bundesweiter Verbund „Giftnotruf
Deutschland“ |
GesSozV |
A |
Der Vorschlag wird
hinsichtlich der Einnahmesteigerungen geprüft. Erste Erkenntnisse liegen ab
dem 30.6.2002 vor. a)
Prüfung der Einnahmesteigerung
gegenüber anderen Bundesländern. GesSozV legt einen Bericht in III/2002 vor. b)
Prüfung der
Einstellung von nichtberlinbezogenen Leistungen. SenGesSozV legt einen
Bericht in III/2002 vor. |
wie oben sowie ergänzende Erläuterungen vom
10.03.2003 (1180 A zur Vorlage vom 08.01.2003 - rote Nr. 1180) |
|
X |
Die länderoffene Arbeitsgruppe der
obersten Landesbehörden im Gesundheitswesen
„Synergieeffekte Giftinformationszentren“ sprach sich am 18.3.2004
für den Erhalt der einzelnen lokalen Giftinformationszentren (GIZ) und
gegen eine Zusammenlegung der Zentren aus. Unabhängig davon hat der
Giftnotruf Berlin ebenso wie einzelne andere GIZ angeboten, Aufgaben anderer GIZ zu übernehmen. zu a) Die Prüfung der Einnahmesteigerungen
wurde fortgesetzt. Seit dem 01.01.2003 besteht Kostenpflicht aller
Krankenhäuser des Bundesgebietes (außer Berlin/ Brandenburg). Darüber hinaus
beteiligen sich seitdem auch die sog. Laienanrufer an den Kosten des
Giftnotrufes. SenGeSozV hat darüber berichtet (u.a. HA-Bericht 1180 A vom
10.03.03). zu b) Der Giftnotruf Berlin ist
zum 01.01.2003 auf das für Berlin/ Brandenburg erforderliche Minimum von 10,5
Stellen reduziert worden. SenGeSozV hat darüber berichtet (u.a. HA-Bericht
1180 A vom 10.03.03). |
Die genannten Maßnahmen
2003 führten dazu, dass der Giftnotruf trotz der mit WP 2003 festgesetzten Reduzierung des Vorhaltekostenzuschusses
von 1.000 T€ auf 400 T€ fortgeführt werden konnte (Haushaltseffekt unter
BBGes 1. Enthalten) Die weiteren Einnahmeerhöhungen
im Hj. 2004 führen dazu, dass der Giftnotruf eine weitere Reduzierung des
Zuschusses für Leistungen auf 300 T€ anbieten konnte. Wurde so realisiert. |
Angebot zum WP
2005: -100 T€ |
|
||||
|
3 |
§ Zusammenarbeit mit Brandenburg ausbauen |
GesSozV |
A |
Es bestehen
Kooperationen, weitere Felder für die Zusammenarbeit werden geprüft. |
|
|
X |
Es bestehen
Kooperationen. Weitere Felder für die Zusammenarbeit werden geprüft (z.B. Konzentration
und Spezialisierung einzelner Bundesländer auf Untersuchugsschwerpunkte Lebensmittel/ Bedarfsgegenstände). |
|
|
|
||||
|
XVI. |
Vorschläge
für den Bereich der Polizei |
|
|||||||||||||
|
XVI. 1 |
§ Erweiterung und Verbesserung des
arbeitsteiligen Verbundes zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten |
Inn |
A |
Zwischen den zu
berücksichtigenden sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Erfordernissen
sind zielführende Aktivitäten im Gange. Realisierung: mittelfristig. |
|
|
X |
Vereinbarung vom
8.3.02 zwischen Polizei, dem Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit
Berlin-Brandenburg (AKUS) und privaten Sicherheitsdiensten: Allseits wird
bislang ein insgesamt positives Fazit gezogen, obschon der von der Polizei
erhoffte erhöhte Informationsgewinn noch nicht eingetreten ist. Die
Zusammenarbeit wurde und wird weiter intensiviert. Allerdings erfolgt kein
jährlich wechselnder Betrieb der Leitstelle durch immer einen anderen Sicherheitsdienstleister,
sondern wird diese Aufgabe bis auf weiteres durch ein und dasselbe Unternehmen
wahrgenommen. (Bundes-)Gesetz zur
Änderung des Bewachungsgewerbes am 23.7.02 zustande gekommen und im Januar
2003 in Kraft getreten: Regelung der Voraussetzungen für die im öffentlichen
Bereich ausgeübten Tätigkeiten des Bewachungsgewerbes unter Wahrung des
staatlichen Gewaltmonopols, Beschränkung der Befugnisse auf privatrechtlich
übertragene Aufgaben und die sog. Jedermannsrechte, Einführung einer
Sachkundeprüfung, Verschärfung der Zuverlässigkeitsprüfung sowie von
datenschutz- und waffenrechtlichen Vorgaben, Verpflichtung zum Tragen von
Namensschildern in bestimmten öffentlich zugänglichen Räumen. Mit der im Juni
2002 veröffentlichten DIN 77200 werden erstmals einheitliche und nachprüfbare
Standards für Sicherheitsdienstleister definiert, speziell ausgerichtet
beispielsweise auf Objekt-/ Werkschutz, Personen-/ Begleitschutz, Sicherungsdienste
im öffentlichen Raum, Veranstaltungsdienste. Es ist davon auszugehen, dass
die neue DIN insbesondere auch für öffentliche Auftraggeber Grundlage für die
Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen werden wird. |
|
|
|
||||
|
2 |
§ Pilotprojekt: Privatisierung des
Objektschutzes bei Polizeidienstgebäuden |
Inn |
A |
SenInn wird
unverzüglich ein aussagefähiges Pilotprojekt durchführen und auswerten (voraussichtlich
bis Mitte 2003, je nach Finanzierungsmöglichkeiten aus freiwerdenden Personalmitteln
im Wege der Deckungsfähigkeit). |
|
|
X |
Es bestanden bisher
keine Finanzierungsmöglichkeiten aus freiwerdenden Personalmitteln, weil
diese vorrangig für den Einbau technischer Überwachungsmittel und für die
vorübergehende Beschäftigung von Nachwuchskräften des Polizeivollzugsdienstes
genutzt werden. Ein Pilotprojekt wird
voraussichtlich frühestens im Jahr 2006 möglich sein. |
|
|
|
||||
|
XVI. 3 |
§ Entpolizeilichung von
Ordnungsaufgaben, Schaffung bezirklicher Außendienste für ordnungsrechtliche
Überwachungsaufgaben |
Stadt Inn |
A |
Der Senat prüft
eine Neuordnung der Zuständigkeitsverteilung im Verkehrsbereich des Landespolizeiverwaltungsamtes Realisierungszeitpunkt kann derzeit nicht benannt werden. |
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat
am 17.06.2004 das Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) beschlossen. Vom Abgeordnetenhaus von Berlin ist
in der Sitzung am 17.06.2004 beschlossen worden, ein Evaluierungskonzept bis
Februar 2006 vorzulegen |
Nr. 43 |
X |
Der Vorschlag wurde
umgesetzt. Das OÄErrG tritt am
01.09.2004 in Kraft: Übertragung der
Polizeiangestellten im Verkehrsüberwachungsdienst auf die Bezirke. Übertragung der
Polizeiangestellten in der Parkraumbewirtschaftung auf die Bezirke. Hiermit werden ca.
400 bisherige Polizeiangestellte auf die Bezirke übertragen – analog zu allen
anderen Bundesländern. Die Polizei wird dadurch von dieser Aufgabe entlastet |
Verlagerung der Verfolgung
und Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr auf die Bezirksämter |
Erzielung höherer
Einnahmen durch Intensivierung der Kontrollen (in T € nicht
quantifizierbar) |
|
||||
|
4 |
§ Neuordnung der unteren
Straßenverkehrsbehörde (heute LPVA III) |
Stadt |
A |
Mehrere
Organisationsformen werden geprüft. Eine Abstimmung zwischen SenInn und
SenStadt ist eingeleitet. |
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat
am 17.06.2004 das Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) beschlossen. Vom Abgeordnetenhaus von Berlin ist
in der Sitzung am 17.06.2004 beschlossen worden, ein Evaluierungskonzept bis
Februar 2006 vorzulegen. |
Nr. 43 |
X |
Der Vorschlag wurde
umgesetzt. Das OÄErrG tritt am
01.09.2004 in Kraft.: 1/3 der Aufgaben
und Stellender unteren Straßenverkehrsbehörde werden in die SenStadt
verlagert, 2/3 der Aufgaben und Stellen werden in die Bezirke abgeschichtet. |
1.
Größere Bürgernähe
durch Verlagerung verkehrs-behördlicher Aufgaben auf die Bezirke. 2.
Effizienzsteigerung
durch Aufgabenkonzentration im übergeordneten Straßennetz bei der
Sonderbehörde VLB. |
Kostenneutralität |
|
||||
|
5 |
§ Beschleunigte Umsetzung dezentraler
Fach- und Ressourcenverantwortung im Rahmen der Verwaltungsreform |
Inn |
A |
Vorschlag befindet
sich im Umsetzungsprozess. Realisierung: mittelfristig. |
|
|
X |
Ist dezentral in
den einzelnen Verwaltungen umzusetzen. |
|
|
|
||||
|
XVI.6 |
§ Neue Gesamtstruktur der Berliner
Polizei: |
Inn |
A |
SenInn wird die
Aufbauorganisation entsprechend den Vorgaben in der Koalitionsvereinbarung
unter Zusammenführung aller Modernisierungsprozesse der Polizei (einheitliche
Führung von Schutz- und Kriminalpolizei, Führungsgliederung straffen,
finanzielle, personelle und organisatorische Eigenverantwortung der
Direktionen stärken, Dezentralisierung von Aufgaben des
Landespolizeiverwaltungsamtes) verändern. Zeitraum: 2003. |
|
|
X |
Die Neuordnung der
Führungsstrukturen wurde mit dem Erlass über die Gliederung der Berliner
Polizei vom 1. Juli 2003 und der Kapitelgliederung im Doppelhaushalt
2004/2005 weitgehend umgesetzt. |
|
1.225 |
|
||||
|
7 |
§ Marktöffnung von internen
Serviceleistungen bei der Polizei |
Inn |
A |
SenInn wird die
weitere Marktöffnung für interne Serviceleistungen prüfen und bei nachgewiesener
Wirtschaftlichkeit sozialverträglich umsetzen. Zeitraum: 2002
und 2003.
|
|
|
X |
Der schrittweise
Umsetzungsprozess dauert an (z. B. Kfz-Wesen mit Full-Service-Leasing für
Einsatzwagen-Abschnitt, Bekleidungswesen mit Versandhauslösung, Gebäudewirtschaft
in der Prüfung) |
|
|
|
||||
|
8 |
§ Investitionsprogramm für
Polizeitechnik modern finanzieren |
Inn |
A |
SenInn
wird wirtschaftliche Sonderfinanzierungsmöglichkeiten nutzen. Realisierung:
laufend.
|
|
|
X |
Bis auf
Leasingverträge im Kfz-Bereich konnten keine Sonderfinanzierungsmöglichkeiten
genutzt werden. |
|
|
|
||||
|
9 |
§ Weiterentwicklung und entschlossene
Umsetzung eines integrierten Polizei-Controlling |
Inn |
A |
SenInn wird das
Vollzugs- und Ressourcencontrolling in der Polizei weiter entwickeln und im
Rahmen eines sinnvollen Zeitrahmens behördenweit umsetzen. Realisierung:
mittelfristig
|
|
|
X |
Die Polizeibehörde
hat ein Konzept für ein Fach- und Ressourcencontrolling beschlossen, das
schrittweise umgesetzt wird. |
|
|
|
||||
|
10 |
§ Einstellungsmöglichkeit in den
mittleren Polizeivollzugsdienst beibehalten |
Inn |
A |
In
Abhängigkeit von den finanziellen Rahmenbedingungen hält die Senatsverwaltung
für Inneres an der Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst fest. Realisierung: kurzfristig. |
|
|
X |
trifft weiterhin zu |
|
|
|
||||
|
11 |
§ Längere Dienstzeit im Polizeivollzug
ermöglichen |
Inn |
A |
Zustimmung, das Einbringen eines Gesetzentwurfs
ist beabsichtigt (Mai 2002). Realisierung: kurzfristig. |
|
|
X |
SenInn wird im
Herbst 2004 das 25. Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz in den Senat einbringen,
mit dem die besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte von derzeit dem
vollendeten 60. Lebensjahr bedarfsorientiert heraufgesetzt werden soll. |
|
|
|
||||
|
XVII. |
Vorschläge
für den Bereich Justiz |
|
|||||||||||||
|
|
Themenfeld
Gerichte und Staatsanwaltschaften |
|
|||||||||||||
|
XVII. 1 |
§ Strukturreform bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
unverzüglich in Angriff nehmen |
Just |
A |
Im Rahmen eines
Großprojekts „Justizreform in Berlin“ (voraussichtliche Laufzeit mindestens 3
Jahre) werden strukturelle sowie binnenorganisatorische Fragen umfassend
behandelt. Die Empfehlungen der Expertenkommission werden dabei berücksichtigt.
|
|
6.1, 6.2, 6.3, 6.6 |
|
Die
im Rahmen des Projektes Justizreform zu leistende Arbeit an den Konzepten für
eine umfassenden Strukturreform bei Gerichten und Staatsanwaltschaften steht
kurz vor dem Abschluss. Als Zwischenergebnis ist beschlossen: Die Kompetenzen
zwischen und innerhalb der einzelnen Behörden werden im Sinne einer dezentralen
Fach- und Ressourcenverantwortung neu geordnet und Hierarchien abgeflacht
(z.B. durch Wegfall der Mittelbehörde Amtsgerichtspräsident). Die Amtsgerichte
werden – wie von der Expertenkommission vorgeschlagen – verselbständigt.
Innerhalb der Behörden wird die flächendeckende Einführung von Serviceeinheiten
und dort die weitgehende Erledigung der Aufgaben in Mischarbeit angestrebt.
Die technischen und organisatorischen Vorbereitungsarbeiten für die
dezentrale Kapitelbewirtschaftung sind weit vorangeschritten, die
erforderlichen Schulungen im Haushaltswesen sind durchgeführt; im zweiten
Halbjahr 2004 erfolgt die praktische Übung der Haushaltsbewirtschaftung und
der Haushaltsplanaufstellung; die Umsetzung einer Übertragung von
Personalverantwortung wird unmittelbar nach Erlass der erforderliche Gesetzesänderung
(siehe zu XVII. 1.4) erfolgen. |
kürzere
Entscheidungswege, Stärkung der Vor-Ort-Kompetenz, schnellere Beseitigung von
Hindernissen für eine effektive Aufgabenerledigung, Steigerung der
Leistungskultur und der Mitarbeiterzufriedenheit |
Umsetzung
erfolgt haushaltsneutral |
|
||||
|
1.1 |
§ Errichtung weiterer Landgerichte |
Just |
A |
vgl. Schlussfolgerung
zu XVII, 1 |
|
|
X |
Einrichtung weiterer Landgerichte wird nicht
weiter verfolgt wegen zu hoher Kosten, die sich aus dem
gerichtsverfassungsrechtlichen Erfordernis ergeben, in weiteren Landgerichten
auch Strafkammern zu errichten und daher ein weiteres Gerichtsgebäude mit den
Sicherheitsstandards des Kriminalgerichts auszustatten. |
|
|
|
||||
|
1.2 |
§ Errichtung weiterer Staatsanwaltschaften |
Just |
A |
vgl.
Schlussfolgerung zu XVII, 1 |
|
|
X |
Abgelehnt
aus den Gründen zu XVII.1.1 |
|
|
|
||||
|
1.3 |
§ Kompetenzen der Amtsanwaltschaft erweitern |
Just |
A |
Der
kurzfristig umsetzbare Vorschlag befindet sich im Umsetzungsprozess (vgl.
i.Ü. Anlage 7.1). |
|
|
X |
Umsetzung ist bereits erfolgt. |
|
|
|
||||
|
1.4 |
§ Dekonzentrierte Strukturen bei den
Amtsgerichten |
Just |
A |
vgl.
Schlussfolgerung zu XVII, 1 |
|
|
X |
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des AGGVG (Gesetz zur Schaffung dezentraler Verwaltungsstrukturen
in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist in der Praxisanhörung) ist in Vorbereitung. |
|
|
|
||||
|
1.5 |
§ Auflösung des Justizverwaltungsamtes |
Just |
A |
vgl.
Schlussfolgerung zu XVII, 1 |
|
|
X |
Wird umgesetzt entsprechend dem
Beschluss im Lenkungsgremium des ressortübergreifenden „Projektes
Landesämter“ (ProLa) vom 23. Juni 2004 |
|
|
|
||||
|
XVII. 1.6 |
§ Gemeinsame Justizbehörden
Berlin-Brandenburg |
Just |
A |
Der Vorschlag wird
grundsätzlich befürwortet. Die Errichtung gemeinsamer Obergerichte wäre
jedoch mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, über die weitere
Gespräche mit Brandenburg zu führen sind (vgl. i.Ü. Anlage 7.1). |
|
|
X |
a) Der am 2. April 2004 unterzeichnete Staatsvertrag über
die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes ist von den
Parlamenten beider Länder gebilligt worden. Das Gemeinsame Juristische
Prüfungsamt wird zum 1. Januar 2005 seine Arbeit aufnehmen; es wird seinen
Sitz in Berlin bei der Senatsverwaltung für Justiz haben. Hierdurch werden
Synergieeffekte erzielt und ein Beitrag zur Verwaltungsoptimierung
geleistet. b)
Bezüglich der Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und
Brandenburg ist am 26. April 2004 ein Staatsvertrag geschlossen worden. Die
parlamentarischen Entscheidungen über die erforderliche Änderung der
Verfassung von Berlin und sowie das Zustimmungsgesetz stehen in Berlin noch
aus. |
|
a)
Für das Jahr 2005 werden Einsparungen von ca. 200. 000 Euro realisiert werden. b)
Der Haushalt wird voraussichtlich ab 2007 jährlich um etwa 1,226 Mio. Euro
entlastet werden können |
|
||||
|
2 |
§ Beschleunigte Umsetzung dezentraler
Fach- und Ressourcenverantwortung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften im
Rahmen der Verwaltungsreform |
Just |
A |
vgl.
Schlussfolgerung zu XVII, 1 |
|
s.o. |
|
vgl. oben zu XVII.1 |
vgl.
oben zu XVII.1 |
|
|
||||
|
3 |
§ Geschäftsprozessoptimierung bei
Gerichten und Staatsanwaltschaften vorantreiben |
Just |
A |
vgl.
Schlussfolgerung zu XVII, 1 |
|
6.6 |
|
Im Rahmen des
Projektes Justizreform sind die Geschäftsabläufe in den Gerichten und Staatsanwaltschaften
analysiert und Vorschläge zur Optimierung entwickelt worden. Soweit die
Behördenleiter die Erkenntnisse aus den Analysen nicht ohnehin schon
selbständig zum Anlass für Änderungen genommen haben, soll die Umsetzung der Optimierungsvorschläge
nach Maßgabe abzuschließender Zielvereinbarungen erfolgen. |
Steigerung der
Effektivität, der Effizienz und der Kundenzufriedenheit |
noch
nicht absehbar |
|
||||
|
4 |
§ Weitere Potentiale für
Aufgabenentlastung bei der Justiz erschließen |
Just |
A |
Ablehnung
angesichts von Bundesrecht ist eine Aufgabenentlastung nicht möglich (vgl.
i.Ü. Anlage 7.1). |
|
|
X |
Ablehnung wie in Schlussfolgerungen |
|
|
|
||||
|
XVII. 5 |
§ Personalentwicklungsoffensive zum
„Gerichtsmanager“ |
Just |
A |
vgl.
Schlussfolgerung zu XVII, 1 |
|
6.4 |
|
Die durch den
Reformprozess eingeleitete breite Diskussion über Verantwortlichkeiten und
Aufbaustrukturen hat ergeben, dass die Einführung von Gerichtsmanagern nicht
zielführend ist. Vielmehr sollen diejenigen, denen die Leitung des Gerichtes/der
Strafverfolgungsbehörde obliegt, ihre Managementfunktionen intensiver
wahrnehmen. Im ersten Schritt sind für die Führungspositionen Anforderungsprofile
entwickelt worden; Konzepte für ein Fortbildungsmanagement folgen. |
Anwendung zeitgemäßer
Führungsinstrumente, Steigerung der Mitarbeitermotivation und damit Senkung
des Krankenstandes |
Es
wird angestrebt, das verbesserte Personal-management ohne zusätzliche Kosten
einzuführen |
|
||||
|
6 |
§ Weiterentwicklung und entschlossene
Umsetzung eines integrierten Justiz-Controlling |
Just |
A |
vgl.
Schlussfolgerung zu XVII, 1 |
|
6.5 |
|
Ein
Konzept für die flächendeckende Einführung einer Kosten- und
Leistungsrechnung in der Berliner Justiz ist im Rahmen des Projektes
Justizreform erarbeitet worden. Die weitere Umsetzung hängt von der
Einhaltung der (bundesweit für die Justiz aufgestellten) Vorgaben im Hinblick
auf die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit ab. Insbesondere ist zu
gewährleisten, dass die KLR-Daten nicht ohne Einwilligung der Gerichte
eingesehen und für Steuerungszwecke gebraucht werden können. § 5 Abs. 2, 3
LHO ist entsprechend zu ändern. Unabhängig davon wird derzeit ein
Gesamtkonzept für ein Justizcontrolling entwickelt; es dürfte im Herbst 2004
vorliegen. |
Steigerung
des Kostenbewußtseins, Stärkung der Wahrnehmung von Führungsverantwortung |
Unmittelbar
keine |
|
||||
|
7 |
§ Marktöffnung von internen
Serviceleistungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften |
Just |
A |
vgl.
Schlussfolgerung zu XVII, 1 |
|
|
X |
In
Abstimmung mit dem IT-Staatssekretär des Landes Berlin werden
IT-Dienstleistungen für die Berliner Justiz modellhaft im Projekt IMOG
(Informationsmanagement in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit Berlins) an den
vom Land Berlin strategisch positionierten IT-Dienstleister LIT (zukünftig
IT-Dienstleitungszentrum des Landes Berlin) vergeben. Dieser bündelt die Nachfrage des Landes und fungiert somit als Schnittstelle zwischen den
Nachfragern in der Landesverwaltung
und dem freien Markt der IT-Dienstleitungen. |
Erzielung
besserer Marktpreise durch Bündelung der Nachfrage |
nicht
absehbar |
|
||||
|
|
Themenfeld
Justizvollzug |
|
|||||||||||||
|
8 |
§ Dezentrale Fach- und
Ressourcenverantwortung bei den Justizvollzugsanstalten stärken |
Just |
A |
Vorschlag wurde
durch Übertragung der Dienstbehördeneigenschaft auf die Vollzugsanstalten und
durch Einrichtung eigener Haushaltskapitel realisiert. |
|
|
X |
Die Übertragung der
Dienstbehördeneigenschaft auf die Justizvollzugsanstalten und Einrichtung
eigener Haushaltskapitel ist umgesetzt. |
|
|
|
||||
|
XVII . 9 |
§ Stärkung und Professionalisierung des
vollzuglichen Arbeitswesens |
Just |
A |
Der
Vorschlag ist in einem ersten Schritt in der JVA Tegel bereits realisiert. Im
2. Halbjahr 2002 ist über die flächendeckende Umsetzung zu entscheiden. Es
sind managementbedingte Mehreinnahmen zu erwarten, deren Höhe zur Zeit noch
nicht beziffert werden kann. |
|
|
X |
Der
Reorganisationsprozeß „Reform des Gefangenenarbeits- und – ausbildungswesens“
(RAW) in den Justizvollzugsanstalten Moabit, Charlottenburg, Plötzensee, JSA
Berlin und der JVA f. Frauen befindet sich kurz vor der Umsetzungsphase. |
Es
sind managementbedingte Mehreinnahmen zu erwarten, deren Höhe zur Zeit noch
nicht beziffert werden kann. |
|
|
||||
|
10 |
§ Realisierung eines praktikablen private-public-partnership
im Bereich des Justizvollzuges |
Just |
A |
Der mittelfristige
Vorschlag ist weiter zu verfolgen. Die Auswertung eines derzeit laufenden
Interessenbekundungsverfahrens zu den Sachtransporten im Bereich der
Fahrbereitschaft wird zum 1.8.02 abgeschlossen sein. |
|
|
X |
Die Umsetzungsphase
hat begonnen. Die EU- weite Ausschreibung über das Landesverwaltungsamt zur
privaten Vergabe der Sachtransporte im Bereich der Fahrbereitschaft steht
unmittelbar bevor. |
Positive Haushaltseffekte
werden erwartet. |
|
|
||||
|
XVIII |
Vorschläge
für den Bereich Verkehr |
|
|||||||||||||
|
1 |
§ Leitbild der Verkehrspolitik verwirklichen |
Stadt |
A |
Die Vorschläge
unterscheiden sich nicht von den geplanten, z. T. im Umsetzungsprozess befindlichen,
Maßnahmen/Vorhaben. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr wird bis zum Ende des
2. Quartals 2002 fertiggestellt. Ein Bericht zur Evaluierung wird im 3.
Quartal 2003 vorgelegt. Damit wird dem Vorschlag entsprochen. |
|
|
X |
Dieser Vorschlag
ist mit der Fertigstellung des StEP Verkehr und Beschlussfassung durch den
Senat am 08.07.2003 vollständig umgesetzt. Es wird angestrebt, den Bericht
zur Evaluierung 2005 vorzulegen. |
|
|
|
||||
|
2 |
§ Verbindliche Handlungsempfehlung
erstellen |
Stadt |
A |
Senatsinterne
Verbindlichkeit und Bindungswirkungen werden durch den STEP Verkehr hergestellt.
Damit wird dem Vorschlag entsprochen |
|
|
X |
Diese Empfehlung
ist Hauptbestandteil der vom Senat im StEP Verkehr und im „Mobilitätsprogramm
2006“ beschlossenen neuen Investitionsstrategie. Für den ÖPNV wird dieser
Vorschlag bereits konsequent umgesetzt. GVFG-Mittel, die für Netzerweiterungen
der BVG vorgesehen waren, werden für die Grundsanierung sowie für
Qualitätsverbesserungen der vorhandenen Infrastruktur eingesetzt. Für den
Verkehrsträger Straße werden entsprechende GVFG-Mittel nach Fertigstellung
des Tiergarten-Tunnels verstärkt umgeschichtet. |
|
|
|
||||
|
3 |
§ Verkehrsinnenstadtkonzeption weiter
entwickeln und durchsetzen |
Stadt |
A |
Dem Vorschlag wird
mit dem STEP Verkehr entsprochen. |
|
|
X |
Der Vorschlag der
Konzeptionsentwicklung ist mit der Fertigstellung des StEP Verkehr und
Beschlussfassung durch den Senat am 08.07.2003 vollständig umgesetzt. Die
Innenstadtkonzeption ist ein wichtiger Bestandteil des StEP Verkehr. Wichtige
Maßnahmen der Verkehrsinnenstadtkonzeption (z.B. die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung
, Temporeduzierungen im
Hauptverkehrsstraßennetz, Fertigstellung des Tiergarten-Tunnels und
des Pilzkonzeptes) werden derzeit umgesetzt. |
|
|
|
||||
|
XVIII 4 |
§ Bestellung einer Verkehrsanalyse |
Stadt |
A |
Verkehrsanalysen
liegen im notwendigen Umfang vor. Alle einsparungsrelevanten Zuständigkeitsregelungen
werden geprüft und fließen in den STEP Verkehr ein. Damit wird dem Vorschlag
entsprochen. |
|
|
X |
Mit der
Konstituierung der „Verkehrslenkung Berlin“ wird die Grundlage für eine
effizientere Datenbeschaffung und Datenanalyse geschaffen. |
|
|
|
||||
|
5 |
§ Erstellung eines
City-Logistik-Konzeptes |
Stadt |
A |
Das
Citylogistik-Konzept ist Bestandteil der Konzeptionsentwicklung
(Teilstrategie Wirtschaftsverkehr) an der gearbeitet wird. Folgende Konzepte
werden vorgelegt : Hafenkonzept (schon 2001 erfolgt), Zukunftsfähigkeit von
Industriegleisanschlüssen : Ende 2002,Abwicklung des innerstädtischen
Wirtschaftsverkehrs : Ende 2003, Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept :
Ende 2004. |
|
|
X |
Die Fertigstellung
der Untersuchungen zur Zukunftsfähigkeit der Industriegleisanschlussgleise
konnten 2002 abgeschlossen werden. Bis Ende 2005 wird ein integriertes
Wirtschaftsverkehrskonzept auf Grundlage aller bisher erarbeiteten Bausteine
sowie weiterer Untersuchungen erstellt. |
|
|
|
||||
|
6 |
§ Erhaltung vor Neubau |
Stadt |
A |
Zustimmung, der Senat gibt dem Erhalt vor Neubau
Priorität. Die Durchsetzung gegenüber den Bezirken mit Hilfe der (Zweck-)
Bindung von Finanzmitteln ist allerdings nicht mehr gegeben. Der Senat wird
daher als Orientierung bis August 2002 eine Kriterienliste für die Dringlichkeit
von Sanierungsmaßnahmen vorlegen und im Rahmen der Investitionsplanung darauf
achten, dass nur die allernotwendigsten Straßenneu- und umbauten durchgeführt
werden. Damit wird dem Vorschlag entsprochen. |
|
|
X |
SenStadt hat in
Abstimmung mit SenFin eine überbezirkliche Dringlichkeitsliste für
Baumaßnahmen des kommunalen
Straßenbaus mit dringlichem Erneuerungsbedarf und überbezirklicher Bedeutung
erstellt. Für diese Maßnahmen sind Finanzmittel in Höhe von 50 Mio €
außerhalb der pauschalen Zuweisung im Rahmen der Investitionsplanung
2003-2007 in die jeweiligen Bezirkspläne ab 2005 eingestellt worden. Bei der
Fortschreibung der Investitionsplanung werden die Baumaßnahmen ab 2006
weiterhin berücksichtigt. |
|
|
|
||||
|
7 |
§ Detaillierte Personalübersicht für
den Verkehrsbereich erstellen |
Stadt |
A |
Ablehnung, organisatorische Änderungen werden
und lassen sich unabhängig von umfassenden, verwaltungsaufwändigen
Bestandsaufnahmen erreichen. |
|
|
X |
|
|
|
|
||||
|
8 |
§ Stärken und Schwächen des
Tarifsystems ÖPNV zeigen |
Stadt |
A |
Die Tarife werden
im Verbundraum von den Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem Verkehrsverbund
erarbeitet. Der Senat wirkt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für einen
sozialverträglichen ÖPNV auf die Gestaltung des Tarifs ein. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verantwortet diese laufende Aufgabe.
Damit wird dem Vorschlag entsprochen. |
|
|
X |
Laufende Aufgabe
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung |
|
Ca. 2-3 % Mehreinnahmen
bei VU durch Tarifmaßnahmen |
|
||||
|
9 |
§ Einnahmeaufteilung zwischen den
Verkehrsträgern einhalten |
Stadt |
A |
Einnahmenaufteilung
erfolgt schon jetzt aufgrund von Verkehrserhebungen zwischen den am Tarifverbund
beteiligten Verkehrsunternehmen. Damit wird dem Vorschlag durch das
bestehende Verfahren entsprochen. |
|
|
X |
Ein
Einnahmeaufteilungsvertrag für den Tarifbereich Berlin ABC wurde von den
Verkehrsunternehmen paraphiert; er wird parallel zum Verkehrsvertrag zwischen
der S-Bahn GmbH und dem Senat unterzeichnet. |
|
Ca. 15-20 Mio € Mehreinnahmen
bei der BVG jährlich |
|
||||
|
XVIII 10 |
§ Parallelverkehre vermeiden |
Stadt |
A |
Grundlage für den
Senat ist der Nahverkehrsplan. Das Land achtet darauf, dass das Verkehrsangebot
den sich ändernden Bedingungen angepasst wird und dass unwirtschaftlicher
Parallelverkehr vermieden wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
verantwortet diese laufende Aufgabe. Damit wird dem Vorschlag entsprochen. |
|
|
X |
Laufende Aufgabe
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Aktuell wird im Zusammenhang mit
der Angebotsoptimierung der BVG die Planung der BVG hinsichtlich möglicher
Parallelverkehre insbesondere zur S-Bahn überprüft. |
|
|
|
||||
|
11 |
§ Aufgabendefinition für Regionalverkehr,
S-Bahn und Busnetz |
Stadt |
A |
Im Nahverkehrsplan
des Landes sind die Aufgaben der Verkehrsträger und die konkreten Anforderungen
an das Leistungsangebot festgelegt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
wird im Rahmen der Verhandlungen zu den Verkehrsverträgen mit der S-Bahn (IV.
Quartal 2002) und mit der DB Regio (I. Quartal 2003) die konkreten Vorgaben
an das Leistungsangebot auf der Grundlage des Nahverkehrsplans einbringen.
Damit wird dem Vorschlag entsprochen. |
|
X |
|
Durch die mit der
DB Regio und der S-Bahn Berlin GmbH ausgehandelten Verträge sind die Aufgaben
für Regionalverkehr und S-Bahnverkehr definiert. Die Abstimmung mit dem
ÖPNV-Angebot im innerstädtischen Verkehr (U-Bahn, Straßenbahn und Bus)
erfolgt aktuell im Rahmen der Angebotsoptimierung der BVG. Außerdem haben die
Arbeiten zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes begonnen, in dem die
Anforderungen an die einzelnen Verkehrsträger den veränderten
Rahmenbedingungen angepasst werden. |
|
Durch S-Bahnvertrag
Einsparung von Regionalisierungsmit-teln von ca. 320 Mio € bei gleichem
Angebot bis 2017. |
|
||||
|
12 |
§ Zusammenarbeit im Verkehrsverbund eindeutig
regeln |
Stadt |
A |
Zielführende Handlungsanweisungen
ergeben sich aus dem abgestimmten Nahverkehrsplan. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird im Einvernehmen
mit dem Land Brandenburg bis zum IV. Quartal 2002 die Aufgaben des Verkehrsverbundes
aufgabenkritisch überprüfen. Damit wird dem Vorschlag entsprochen. |
|
X |
|
Eine Arbeitsgruppe
des Aufsichtsrates hat eine aufgabenkritische Überprüfung der Aufgaben des
VBB vorgenommen und entsprechende Vorschläge zur Umsetzung gemacht. Ein
Einvernehmen hierzu zwischen den Gesellschaftern des VBB konnte bisher jedoch
nicht erzielt werden. Die Gespräche hierzu werden fortgesetzt. |
|
|
|
||||
|
13 |
§ Schaffung des Verkehrsinformations-
und Verkehrsmanagementsystems überprüfen |
Stadt |
A |
Die Auffassung,
dass der Aufbau der Zentrale einzustellen ist, wird nicht geteilt. Der
innovative Ansatz des Projekts wird von der Expertenkommission verkannt. Die
Senatsverwaltung wird daher weiterhin unter Einbeziehung der VMZ und der VKRZ
die Voraussetzungen für eine zielgerichtete, städtische Mobilitätsgestaltung
bis zum IV. Quartal 2002 schaffen. |
|
|
X |
Auf Grundlage des
Senatsbeschlusses 1836/4 vom 11.05.2004 zur Einrichtung der Sonderbehörde
Verkehrslenkung Berlin (VLB) in Verbindung mit dem Gesetz zur Errichtung
bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) vom 24.06.2004 wird die Sonderbehörde am
01.09.2004 ihre Tätigkeit aufnehmen. Damit sind die Voraussetzungen für eine
zielgerichtete Städtische Mobilitätsgestaltung geschaffen. |
Zusammen mit der
Verkehrsmanagementzentrale und der Erneuerung der IUK-Technik der Verkehrsregelungszentrale
werden Modernisierungseffekte erzielt. |
Keine. Umsetzung
soll kostenneutral erfolgen. |
|
||||
|
XVIII 14 |
§ Vorbereitung auf die
EU-Liberalisierungsrichtlinie |
Stadt |
A |
Die Richtlinie
sieht zur Marktöffnung eine Marktzugangsordnung vor, so dass auch andere
Anbieter von Verkehrsleistungen zum Zuge kommen. Die Anforderungen an einen
wettbewerblichen Markt werden hier zur Zeit nicht erfüllt. Eine dem Senat als
Aufgabenträger direkt zugeordnete Managementgesellschaft würde hierfür die
organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Die Senatsverwaltung wird daher
bis zum IV. Quartal 2002, die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen
für eine Managementgesellschaft für den ÖPNV (einschließlich S-Bahnverkehr)
in Berlin schaffen. |
|
|
X |
Der Senat hat am
08. Juli 2003 beschlossen, keine
Managementgesellschaft für den ÖPNV zu schaffen. Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung soll die Funktion
als Aufgabenträger für den ÖPNV in Berlin wie bisher wahrnehmen, unterstützt
wirddie Verwaltung durch einen Projektkoordinator. Diese Lösung ist auf drei
Jahre befristet. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist wird die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung dem Senat einen Vorschlag für die künftige Organisation
des ÖPNV-Verkehrsmarktes unterbreiten. |
|
|
|
||||
|
15 |
§ BVG in den Wettbewerb stellen |
Stadt |
A |
Fragen der
Wettbewerbsfähigkeit der BVG werden im Zuge des Sanierungsprozesses laufend
geprüft, entsprechende Handlungsempfehlungen erfolgen. Damit wird als
laufender Prozess dem Vorschlag entsprochen. |
|
|
X |
Ein erfolgreicher
Sanierungsprozess ist die Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der BVG.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
begleitet diesen Prozess im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Parallel dazu
wird für die Zeit nach dem Unternehmensvertrag die Vertragsgestaltung mit der
BVG unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils zur Marktöffnung vorbereitet. |
|
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XIX. |
Vorschläge
für den Bereich Jugend |
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Handlungsempfehlungen
für den Bereich Hilfen zur Erziehung |
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XIX. 1 |
§ Anpassung der Haushaltsansätze für
HzE an Ausgaben vergleichbarer Großstädte |
BildJug-Sport |
A |
Der Senat wird dem
Vorschlag der Kommission zur Anpassung der Haushaltsansätze für Hilfe zur
Erziehung (HzE) an Ausgaben vergleichbarer Großstädte folgen und damit im
Vorgriff auf Vergleichbarkeitsuntersuchungen bereits im Doppelhaushalt 02/03
beginnen. Insgesamt werden die Haushaltsansätze der Bezirke für HzE für den
Haushalt 02/03 um 83 Mio Euro abgesenkt werden und - entsprechend dem
weiteren Vorschlag der Kommission - unverzüglich die vorgeschlagenen
wissenschaftlich begründeten Grundlagenarbeiten begonnen. Realisierungshorizont: kurzfristig. Auf deren Grundlage
wird der Senat dann für 2004 über Folgemaßnahmen bei der Ausgabenanpassung
entscheiden. Weitere Absenkungen wird es nur geben, soweit die Grundannahmen
der Kommission durch die geplanten Gutachten gestützt und individuelle Rechtsansprüche
erfüllt werden. Realisierungshorizont: mittelfristig. |
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Die
vorgeschlagenen wissenschaftlich begründeten Grundlagenarbeiten sind zur
Bildung eines Budgets HzE (Bildung eines sogenannten Jugendeinwohnerwertes) sind weitgehend abgeschlossen. Die
Umsetzung der Einsparvorgaben erfolgte
für den Haushalt O2/ 03 auf Basis eines indikatorengestützten
Verteilungsmodells HzE, das für die Zuweisung 04/05 um Zielzahlen ergänzt wurde (Bericht an den Hauptausschuss vom
24.62004 – rote Nr. 1547). Bis
zum 30.11.2004 wird ein auf Basis der erreichten Ergebnisse abgestimmtes
produktbezogenes Planmengenmodell für den Zeitraum ab 2006 vorgelegt werden. |
Steigerung
von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Jugendhilfe Realisierung
von Benchmarking |
Im
Haushaltsjahr 2003 sind 52 Mio. € gegenüber dem Ist 2002 eingespart worden. |
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2 |
§ Umsetzung dezentraler Fach- und
Ressourcenverantwortung bei den Bezirken |
BildJug-Sport |
A |
Die Zusammenführung
der Verantwortung für Fach- und Ressourcenentscheidungen in den Berliner
Jugendämtern soll durch die Bildung von Budgets gefördert und beschleunigt
werden. Realisierungshorizont: kurzfristig. Für die Zumessung
dieser Mittel wird ein neues indikatorengestütztes Verteilungsmodell
entwickelt und eingeführt, dass zu mehr sozialer Verteilungsgerechtigkeit
zwischen den Bezirken führt. Der Senat prüft den
weiteren Kommissionsvorschlag eines Gesamtbudgets in der bezirklichen
Jugendhilfe, der frühestens für das Jahr 2004 wirksam werden könnte. Realisierungshorizont: mittelfristig. |
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2.1.1 |
|
Fragen
der Zusammenführung der Fach – und Ressourcenverantwortung werden im Rahmen
des Projekts Sozialraumorientierung (Neuordnungsagenda 2006) bearbeitet. In
diesem Zusammenhang sind auch die Fragen der Budgetierung zu klären. Hinsichtlich
des indikatorengestützten Verteilungsmodells wurde ein erster Schritt im
Bereich der Hilfe zur Erziehung gemacht ( s. Bericht an den Hauptausschuss
vom 24.6.2003 zur Zeit
– und Zielplanung... Rote Nr. 15/47) Eine
Verteilungsgerechtigkeit über alle Jugendhilfeleistungen wird im Rahmen eines
Gesamtbudgets möglich sein. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des
Senats und der Bezirke entwickelt zur Zeit konzeptionelle Vorschläge für ein
Gesamtbudget. In
diesem Zusammenhang sind auch Überlegungen innerhalb der Koalitionsfraktionen
zur modellhaften Erprobung eines Gesamtbudgets zu erwähnen. |
Steigerung
von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Jugendhilfe |
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XIX. 3 |
§ Einheitliches Informationssystem im
Bereich HzE |
BildJug-Sport |
A |
Die Absicht, ein
einheitliches Informationssystem im Bereich HzE einzuführen und den Bezirken
für ihre Hilfeentscheidungen zur Verfügung zu stellen, wird im Rahmen
des IT-Verfahrens „Integrierte
Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ)“ schrittweise verwirklicht werden. Der
Senat schafft zur Zeit die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen
für die Entwicklung und schrittweise Einführung von ISBJ, um der Berliner
Jugendhilfe wirkungsvolle Techniken zur intensiven Steuerung des Mitteleinsatzes
bei den HzE zur Verfügung zu stellen. Realisierungshorizont: mittelfristig. *) Anmerkung: Die haushaltswirksamen Ausgaben in Höhe von 660 T €
ist bereits vorgesehen. |
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X |
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Verwaltungsvereinbarung
für Dauerbetrieb Vorlage im RdB. Vorbereitung
des Rechenzentrums SenBJS für eventuellen Dauerbetrieb (abhängig vom LIT). Projektentwicklung
der Einrichtungs- und Dienstedatei durch die Firma Siemens, Einführung ab
11/04, externe QS durch Fraunhofer ISST. Kita
Projektentwicklung als eGovernment Projekt durch die Firma Schütze, externe
QS ebenfalls durch Fraunhofer Institut. Migration auf die Plattform J2EE bis
02/05. Geplant
2005/2006/2007 sind weitere Komponenten
und Fachverfahren wie Personenkomponente, Buchungskomponente,
Formulardienst, Outputmanagement,Digitalisierung, Fachverfahren
wirtschaftliche Jugendhilfe, Fachverfahren ZVK/UVK. Berichtsauftrag
Abgh. Termin Ende Oktober 2004. |
EGovernment |
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4 |
§ Steuerung der Ausgabenentwicklung
durch Ausführungsvorschriften und Dienstvereinbarungen sowie durch Qualifizierung
des Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes |
BildJug-Sport |
A |
Der laufende
Umsetzungsprozess wird fortgesetzt. ¨
Steuerung durch
Ausführungsvorschriften zur Hilfeplanung. Realisierungshorizont: kurzfristig. ¨
Umfassende,
laufende Qualifizierung. |
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Nr. 2.1.1 |
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Auf
gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene sind verbindliche
Verfahrensregelungen und Kooperationsvereinbarungen
getroffen worden (z.B. Rundschreiben zur fachlichen Steuerung im Bereich
Hilfe zur Erziehung, Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Jugendhilfe und Schule) SenBildJugSport hat
im Zusammenhang mit dem Projekt ‚Optimierung der Entscheidungsprozesse,
Organisation und Finanzierung der Jugendhilfe – Einführung der
Sozialraumorientierung’ ein umfassendes Qualifizierungsprogramm Hilfeplanung
/Sozialraumorientierung aufgelegt, dass von allen Jugendämtern abgerufen
werden kann. |
Steuerung durch
Kontextbedingungen Training on the Job |
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5 |
§ Anreizsystem für Ausgabenbegrenzung
schaffen |
BildJug-Sport |
B |
Ziel ist es, dass
nicht verbrauchte Budgetmittel während der Absenkungsphase zum Soll-Wert zu
50%, dann zu 100% dem jeweiligen Bezirk zu belassen. |
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2.1.1 |
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Fragen
zur Realisierung eines Anreizsystems werden auch im Rahmen des Projekts zur
Einführung der Sozialraumorientierung behandelt (s.0. unter Nr.2 ) |
Steigerung
der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Jugendhilfe |
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XIX. |
Handlungsempfehlungen
für den Bereich Kindertagesbetreuung |
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XIX. 6 |
§ Präzisierung des Kreises der
Anspruchsberechtigten hinsichtlich der Förderung im Rahmen einer Kindertageseinrichtung |
BildJug-Sport |
A |
Kinder, die zu
Beginn des Jahres 2 Jahre alt sind, aber im Verlauf des Betreuungsjahres mit
ihrem 3. Geburtstag den unbedingt zu erfüllenden Rechtsanspruch erwerben,
sollen schon zu Beginn des Betreuungsjahres ohne Bedarfsprüfung einen Platz
erhalten. Dadurch sollen v.a. in den westlichen Innenstadtbezirken die Kinder
nicht deutscher Herkunftssprache im Interesse einer frühzeitigen und mindesten dreijährigen Unterstützung des
Erwerbs der deutschen Sprache vor Schuleintritt ohne Bedarfsprüfung einen
Kitaplatz erhalten. Alle anderen
Kleinstkinder erhalten nur noch bei einem mit der Erwerbstätigkeit der Eltern
begründeten Bedarf einen Kitaplatz. Die dadurch in einigen östlichen Bezirken zu erwartenden Einsparungen bei den 0 bis zweijährigen Kindern ermöglichen
- kostenneutral – den erforderlichen Ausbau des bedarfsgerechten Angebots für
Kinder mit Rechtsanspruch und Schulkinder in den noch unterversorgten
westlichen Bezirken. Die
Anspruchsgrundlagen in §1 Kindertagesbetreuungsgesetzes sind durch eine unverzügliche KitaG- Änderung entsprechend zu präzisieren (Umsetzung
ab Kitajahr 2003/2004) Realisierungshorizont: kurzfristig. |
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X |
Im Rahmen eines Kitareformgesetzes, das noch in
diesem Jahr in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll, werden insbesondere
die Grundlagen geschaffen für die Präzisierung der Bedarfskriterien zur
Operationalisierung der im KitaG genannten unbestimmten Rechtsbegriffe. |
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7 |
§ Reduzierung des Anteils von
Kindertagesbetreuungsangeboten in städtischer Trägerschaft durch Übertragung
von Plätzen bzw. Mitteln auf den Schulbereich und Schaffung eines einheitlichen
offenen Ganztagsangebots für Grundschulkinder |
BildJug-Sport |
C |
Vorschlag
überprüfenswert, wäre aber nur realisierbar, wenn die dadurch zu erreichenden
Synergieeffekte beim Einsatz von Personal- und Raumressourcen die
erforderliche Ganztagsbetreuung durch VHG und ergänzende Tagesbetreuung sicherstellen
können. |
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2.3 |
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Kita
Die
Übertragung von Kitas auf freie Träger läuft, es müssen noch ca. 41.000
Plätze übertragen werden, um die Zielstellung des Senats zu erreichen. Hort
Am
12.05.04 wurde eine Hortverlagerungsüberqangsvereinbarung (HÜV) zwischen
SenBildJugSport, der Liga der Wohlfahrtsverbände und dem Dachverband Berliner
Kinder- und Schülerläden e.V.. Die Übertragung der Horte in die Schulen läuft
(z.Z. ca 7000 Plätze von ca. 22.000). Der Prozess wird sich aber über den 1.
8. 05 hinausziehen. Die formale Übernahme der Gewährleistungsverpflichtung
durch den Schulbereich erfolgt zum 1.8.2005. |
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XIX 8 |
§ Ausgliederung der städtischen Kindertagesstätten
aus der bezirklichen Verwaltung und Überführung in einen überbezirklichen
Träger (GmbH oder Anstalt öffentlichen Rechts); Schaffung einer einheitlichen
und transparenten Finanzierung aller Träger bzw. Einrichtungen |
BildJug-Sport |
A |
Der Senat beabsichtigt, bis
zum 1.1.2004 alle noch von den Bezirken betriebenen Kindertagesstätten
aus der Bezirksverwaltung auszugliedern und auf einen, bzw. mehrere regionale
Träger kommunaler Kindertagesstätten zu übertragen. Ziele des Senats sind: · die Konzentration der Jugendämter auf
die Wahrnehmung der staatlichen Kernaufgaben, insbesondere die
integrierte Wahrnehmung der Fach –
und Ressourcenverantwortung; · Die
Verlagerung der Leistungserbringung in Kitas auf Träger außerhalb der
Jugendämter und deren Finanzierung über Kostensätze und damit · die Schaffung der Voraussetzungen für
die vom Senat angestrebte Gutscheinfinanzierung, sowie · die Budgetierung der Jugendämter auf
Basis der vom jeweiligen Bezirk zu versorgenden Kinder des Bezirks. Der Senat setzt zur
Vorbereitung dieser umfassenden Umstrukturierung des Kitabereichs unter Federführung der Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Sport eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ein, an
der jeweils 4 Vertreter der Jugendämter und der Liga der Spitzenverbände der
Wohlfahrtspflege teilnehmen sollen. Diese soll einen Maßnahmenkatalog für den Übertragungsprozess auf
freie Träger und den / neuen kommunalen Träger erarbeiten und gleichzeitig
die erforderlichen Vorbereitungen für die Bildung des / der neuen kommunalen Trägertreffen. Zu den ersten
Arbeitsschritten im Hinblick auf den / die kommunalen Träger gehören: · die Festlegung der optimalen
Betriebsgröße für kommunale Träger; · die endgültige Festlegung der
Rechtsform des / der kommunalen Träger; · die Festlegung der sinnvoller Weise
zentral wahrzunehmenden Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung
des Personaleinsatzes und evtl. auftretender Überhangprobleme; · die Festlegung der notwendiger Weise
dezentral / regional wahrzunehmenden Aufgaben insbesondere der pädagogischen
Leitung und Qualitätssicherung; · die Erarbeitung einer Satzung Dem Senat wird bis
Ende 2002 ein erster Zwischenbericht
übermittelt. Die Ausgliederung
erfolgt kostenneutral unter Berücksichtigung der bereits mit dem Haushaltsentlastungsgesetz
beschlossenen Sparmaßnahmen. Die Ausgliederung
von ca. 14.000 Stellen ( Fach-, Wirtschafts- und Verwaltungspersonal)
bedeutet eine Reduktion der Personalausgaben um ca. 500 Mio. € in der unmittelbaren Verwaltung bei entsprechendem
Anstieg der Transferausgaben für die Kostensatz-./ Gutscheinfinanzierung. |
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2.3 |
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Die Umsetzung des
Vorschlags läuft mit folgenden Eckwerten: ·
Rechtsform des
Eigenbetriebs mit Option auf Umwandlung in eine gGmbH ·
Möglichst 4
kommunale Eigenbetriebe mit zusammen ca. 28.000 Plätzen ·
Gründung zum
1.7.2005 vorgesehen |
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XIX. 9 |
§ Beschränkung des neuen
überbezirklichen Trägers auf einen Anteil von 20 % der Plätze |
BildJug-Sport |
A |
Der Senat beabsichtigt, dass bis 2006 ein Reduktion der
städtischen Plätze auf einen Anteil von 34% belegter kommunaler Plätze zu
erreichen ist (kontinuierliche Reduktion), d.h. dass die Hälfte aller
bisherigen bezirklichen Kitaplätze auf freie Träger zu übertragen ist. Im
Rahmen des Haushaltsentlastungsgesetzes wird durch Änderung der Kitaverfahrensverordnung eine
entsprechende Zielvorgabe für die Kitaentwicklungsplanung festgelegt. Die
Jugendämter haben danach in ihrer Planung die Einrichtungen auszuweisen, die
bis 2006 auf freie Träger zu übertragen sind und die Kitas, die langfristig
bei dem neuen kommunalen Träger verbleiben sollen. In der Satzung des
neuen kommunalen Trägers ist eine entsprechende Verpflichtung für die Weiterübetragung
auf freie Träger vorzusehen. Die Übertragung auf freie Träger soll durch die
vorherige Übernahme durch den kommunalen Träger und die dadurch bereits
bestehende Kostensatzfinanzierung erleichtert werden. Durch die
Übertragung der Hälfte der z.Z. noch kommunalen Kitaplätze soll die im Eckwertebeschluss
vom 5. Februar 2002 bereits vorgesehene Einsparung von 30,7 Mio Euro erreicht
werden. |
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2.3 |
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Es
sollen ca. 28.000 Plätze in öffentlicher Trägerschaft verbleiben. Dies
entspricht ca. 15 % des gesamten Tagesbetreuungsangebotes einschließlich der
Plätze im Schulbereich. |
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10 |
§ Aufhebung der gesetzlichen
Verpflichtung zur Zubereitung von Mahlzeiten in der Kindertagesstätte und
Beschleunigung der Fremdvergabe im Wirtschaftsbereich städtischer
Kindertagesstätten |
BildJug-Sport |
A |
Vorschlag wird
bereits teilweise umgesetzt und befindet sich weiter im Prüfungsprozess. Realisierungshorizont: mittelfristig. |
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Die
Verpflichtung zur Zubereitung von Mahlzeiten in der Kindertagesstätte wurde
mit dem 5. Gesetz zur Änderung des KTKBG vom 5.12.03 aufgehoben. |
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11 |
§ Einführung des Subsidiaritätsprinzips
bei den jährlichen ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen von Kindern
in Kindertageseinrichtungen |
BildJug-Sport |
A |
Subsidiarität
bereits im GesSozV geregelt, missverständliche Formulierungen soll im Rahmen
der KitaG-Novellierung präzisiert werden. Realisierungshorizont: mittelfristig. |
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Prüfung erfolgt im Rahmen des Kitareformgesetzes. |
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XIX. 12 |
§ Bindung der - künftig zentralen -
Mittelvergabe für die Förderung benachteiligter Kinder in Kindertagesstätten
an das Vorliegen geeigneter Konzepte und deren Evaluation |
BildJug-Sport |
C |
Grundsätzliche Zustimmung, Prüfung hinsichtlich
KitaG-Novellierung. |
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Mit der Einführung der Kita-Card erfolgt
einheitlich eine zentrale Steuerung. der Mittelvergabe. Die Träger sind an
die Einhaltung definierter Qualitätsstandards gebunden. |
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13 |
§ Schaffung eines angemessenen
Preis-Leistungs-Verhältnisses zwischen den Angeboten im Kindertagesstättenbereich
und den entsprechenden Elternbeiträgen |
BildJug-Sport |
A |
Grundsätzliche Zustimmung, der Vorschlag wird bereits weitgehend
realisiert. Realisierungshorizont: mittelfristig. |
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Umgesetzt mit dem
5. Gesetz zur Änderung des KTKBG vom 5.12.03 |
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XX. |
Vorschläge
für den Bereich Schule |
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1 |
§ Gründung einer eigenen
Organisationseinheit für das Gebäudemanagement (Facility Management), die
Bauunterhaltung und den Aus- und Neubau der Berliner Schulen sowie
Aufstockung des Sonderprogramms zur Sanierung und Modernisierung |
BildJug-Sport |
A |
Grundsätzliche Zustimmung, entsprechende Aktivitäten sind
fortzusetzen. Realisierungshorizont: mittelfristig. |
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|
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Über den Staatssekretärsausschuss zur Steuerung
der Verwaltungsmodernisierung in Berlin wurde eine Arbeitsgruppe initiiert,
die die gemeinsamen Ziele und Standards für alle FM-Projekte in Berlin erarbeiten
soll. SenBildJugSport ist Mitglied dieser AG. |
Zum
Teilaspekt “Aufstockung des Sonderprogramms”: Das
Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm ist im Jahre 2004 von ursprünglich
41,129 Mio € um 6,375 Mio € auf 47,504 Mio € und für das Jahr 2005 um 4,385
Mio € auf 45,514 aufgestockt worden. |
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XX. 2 |
§ Erweiterung der wirtschaftlichen
Eigenverantwortung der Schulen |
BildJug-Sport |
A |
Der Senat hat die
Absicht, die Selbstbewirtschaftung der Schulen zu stärken und ihnen mit
Beginn des Schuljahres 2002/2003 die erforderlichen und veranschlagten
Finanzmittel zur Sicherung von Unterricht und Erziehung, der notwendigen Ausstattung
und des ordnungsgemäßen Betriebs der Schulen ungekürzt zur Verfügung zu
stellen. Die Regelung dieser
Initiative wird durch ein neues Schulgesetz für das Land Berlin übernommen
werden, das noch vor der Sommerpause 2002 vom Abgeordnetenhaus beraten werden
soll. Das neue Schulgesetz wird die Eigenverantwortung der Schulen auch in
ihrem wirtschaftlichen Handeln generell neu regeln und ihnen damit
weitreichende Befugnisse zur Steuerung und Administrierung ihrer genuinen
Angelegenheiten übertragen. Finanzielle
Mehrbelastungen sind mit dieser Regelung nicht verbunden. Realisierungshorizont: mittelfristig. |
|
auch
Teil von 2.5 |
|
Alle
beruflichen Schulen und die zentralverwalteten Schulen verfügen über ein
eigenes konsumtives Schulbudget. Die Mittel werden ungekürzt vom Schulträger
diesen Schulen zur Verfügung gestellt. Einige Schulen verfügen über ein
eigenes Kapitel. Geeignete
Schulen sind direkt an ProFiskal angebunden. Die Kleine Bauunterhaltung wird
seit 2004 von allen Schulen eigenständig über ein zugewiesenes Budget und
einen möglichen Maßnahmekatalog im Hochbau- und Fachtechnikbereich durchgeführt.
Das
Schulgesetz befindet sich in diesen Schulen im konsumtiven Bereich bereits im
Umsetzungsverfahren. Dies
gilt darüber hinaus für alle 23 am Modellprojekt eigenständige Schule (MeS)
beteiligten allgemeinbildenden Schulen in den 3 Modellbezirken, die seit
Inkrafttreten des Doppelhaushalts 04/05 über ein eigenständiges Schulbudget
verfügen und so die schrittweise Umsetzung des
Schulgesetzes für alle Schulen erproben. |
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XX. 3 |
§ Aufhebung der Schulträgerschaft der
Bezirke und Auftragserteilung für eine Organisationsuntersuchung mit dem Ziel
einer transparenten und eindeutigen Zuordnung von Aufgaben zum LSA, zur Senatsverwaltung
für Schule, Jugend und Sport und zum Berliner Landesinstitut für Schule und
Medien (LISUM) |
BildJug-Sport t |
C |
Nach einer Prüfung
sind Änderungen vorzubereiten. |
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|
|
Die
Senatsverwaltung hat geprüft. Das Prüfungsergebnis hat ergeben, dass die
Übertragung der Zuständigkeit für die äußeren Schulangelegenheiten in Bezug
auf die allgemein bildenden Schulen von den Bezirksverwaltungen auf die Hauptverwaltung
ohne eine entsprechende Änderung der Verfassung nicht möglich ist. Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verfassungsänderung von 1998 die
Stärkung der Bezirke verfolgte, sowie unter Würdigung der Ausführungen des
VerfGH aus dem Jahr 1995 wird festgestellt: a)
Das Gesetz, das die Zuständigkeiten der Hauptverwaltung im Einzelnen regelt,
muss die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 67 VvB berücksichtigen. Demnach
kann der Gesetzgeber nur diejenigen Aufgabenbereiche der Hauptverwaltung
zuweisen, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind (Art. 67 Abs. 1 S. 1 VvB). b) Sofern
es sich nicht um gesamtstädtische Aufgaben im Sinne des Art. 67 Abs. 1 S. 2
Nr. 1 oder Nr. 3 VvB handelt, liegt eine Aufgabe von gesamtstädtischer
Bedeutung nur dann vor, wenn sie infolge ihrer Eigenart zwingend der Durchführung
durch die Hauptverwaltung bedarf (Art. 67 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VvB). c) Ob
die Aufgabe zwingend der Durchführung durch die Hauptverwaltung bedarf, ist
konkret aufgabenbezogen zu ermitteln und vom Gesetzgeber nachvollziehbar und
vertretbar darzulegen. Das neue Schulgesetz vom 26. Januar 2004 sieht keine
Aufhebung der Schulträgerschaft der Bezirke vor. Das LSA ist aufgelöst und in
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport integriert. Erledigt durch
Integration des LSA in die Senatsverwaltung. |
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XX. 4 |
§ Effektivierung der Personalbereitstellung
für die Berliner Schulen durch Veränderung der Personalvertretung im LSA |
BildJug-Sport |
A |
Der Senat beabsichtigt, die
Personalbereitstellung für die Berliner Schulen zu effektivieren. Zur Sicherstellung
der Unterrichtsversorgung und zur Durchführung pädagogischer Projekte ist es
unumgänglich, den Schulen Personalmittel zur selbstständigen Bewirtschaftung
zur Verfügung zu stellen. Eine Marge von 2 bis 5 Prozent des anerkannten
Unterrichtsbedarfs erscheint angemessen. Diese Personalkostenbudgetierung ist
zweckmäßig und notwendig, um seitens der Schulen insbesondere kurzfristigen
Unterrichtsausfall schnell und unbürokratisch entgegenwirken zu können. Um
das Ziel einer kurzfristigen Vertretungsregelung realisieren zu können, soll
ein abgekürztes Mitbestimmungsverfahren normiert werden. Finanzielle
Auswirkungen sind mit dieser Maßnahme nicht verbunden. Realisierungshorizont: mittelfristig. |
|
Auch
Teil von 2.5 |
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8 Schulen arbeiten bereits seit dem 01.02.2003
erfolgreich mit der Personalkostenbudgetierung. Der Modellversuch “Schule
in erweiterter Verantwortung” (MeS) wird in den Bezirken Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf,
Tempelhof-Schöneberg durchgeführt. Damit ist es auch für diese Schulen
möglich an der Personalkostenbudgetierung teilzunehmen, sofern ihr
Ausstattungsgrad unter 101 % liegt. Ein abgekürztes Mitbestimmungsverfahren
ist normiert für die Personalkostenbudgetierung (§ 129 Abs. 3 SchulG) Das
LSA wurde aufgelöst un din die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
integriert. |
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5 |
§ Zusammenführung der Aufgaben der
beruflichen Bildung und der Weiterbildung in der Senatsverwaltung für Schule,
Jugend und Sport |
BildJug-Sport WiArb-Frau |
A |
Ablehnung (wg. sachlicher Nähe zu wirtschaftlichen
und arbeitsmarktlichen Fragestellungen). Gemäß Geschäftverteilung des Senats
ressortieren die Aufgaben zukünftig bei SenWiArbFrau. Im Rahmen der
Festlegung der Geschäftverteilung des Senats wurde beschlossen, dass auf
Grund der sachlichen Nähe zu wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen
Fragestellungen die Aufgaben der
beruflichen Bildung und Weiterbildung bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Arbeit und Frauen ressortieren. |
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Ablehnung Hier wird auf die
schon erfolgte Stellungnahme von SenWiArbFrau und SenBildJugSport verwiesen. Durch den
Senatsbeschluss 202/02 vom 30.4.2002, wonach eine Zusammenführung der
Zuständigkeiten nicht erfolgt, hat sich dieser Vorschlag erledigt. |
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Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq