Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frische Luft für Berlin: Luftreinhalteplan endlich aufstellen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 1. Januar 2005 den seit Langem überfälligen Luftreinhalteplan und einen dazugehörigen Aktionsplan analog § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorzulegen.
Im Luftreinhalteplan und dem Aktionsplan ist die Möglichkeit zur Durchführung von Verboten oder Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs im Falle einer Überschreitung der in der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe aufzunehmen.
Begründung:
Ab Januar 2005 gelten europaweit schärfere Grenzwerte für Luftschadstoffe. Seit Jahren ist absehbar, dass in Berlin die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Wider besseres Wissens hat der Senat es unterlassen, die erforderlichen Pläne für eine verbesserte Luftreinhaltung zu erarbeiten – im Gegensatz zu Großstädten wie Düsseldorf, München, Duisburg oder Augsburg. Unterlassen hat er ebenfalls, in einem Aktionsplan festzulegen, welche unmittelbaren Maßnahmen der Senat in der akuten Situation der Grenzwertüberschreitung ergreifen will.
Ein wesentlicher Bestandteil des Luftreinhalte- und Aktionsplans muss die Ermächtigung zu Verboten oder Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs, insbesondere der Dieselfahrzeuge ohne Filter sein. Nach Modellrechnungen des Bundesumweltministeriums könnte schon ein Durchfahrverbot von LKWs ohne Dieselfilter die Einhaltung der Grenzwerte in Berlin garantieren.
Berlin, 11. November 2004
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Dr. Klotz Ratzmann Kubala und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq