1. Wie viele Kleingartenparzellen befinden sich auf berlineigenen Flächen und inwieweit entsprechen sie den kleingartenrechtlichen Bestimmungen? Wie groß ist der Anteil der Parzellen oder Kleingartenflächen, die faktisch als Bauflächen einzustufen sind (z.B. als Gebiete mit Wohn- oder Wochenendhausnutzung)?
2. In wie vielen Anlagen führt dies zu Problemen (z.B. bei der Erschließung sowie Ver- und Entsorgung)? Welche Maßnahmen sind erforderlich, wie hoch sind voraussichtlich die Kosten und wer kommt für sie auf?
3. Wie hoch wären die Mehreinnahmen Berlins bei den Parzellen mit faktischer Wohn- oder Wochenendhausnutzung unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Pachtzinses für die tatsächlich ausgeübte Nutzung?
4. Was tun der Senat und die Bezirksämter, um die in den Fragen 1 bis 3 genannten Probleme zu lösen (z.B. Flächenumwidmung, -tausch und -verkauf)? Was leistet hier der Kleingartenentwicklungsplan?
5. Wie hat sich die Nachfrage nach Kleingärten entwickelt und wie sind die Aussichten für den Zeitraum bis etwa 2020? Ist mit Flächen- und Angebotsüberhängen oder -engpässen zu rechnen?
6. Wie viele Parzellen sind unverpachtet bzw. ungenutzt? Wird u.a. durch koordinierte Parzellenvergabe, Parzellentausch und „Belegungssperren“ die Auslastung der Anlagen sichergestellt? Gibt es Reserven, auch für Ersatzparzellen nach dem Bundeskleingartengesetz?
7. Durch welche Regelungen, Vorkehrungen und Maßnahmen wird seitens des Senats und der Bezirksämter die Verwendung von Kleingartenanlagen oder Anlagenteilen in geeigneter Lage für die Zwecke der Stadtentwicklung, speziell für Ansiedlungsvorhaben, sichergestellt? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit dem LiFo, den Partnern für Berlin und der IHK?
8. Wie gehen die Kleingartenvereine mit Leerständen um (z.B. Anlage von Gemeinschaftsflächen, Aussonderung von Flächen) und welche Regelungen und Absprachen hat insoweit der Senat getroffen oder gedenkt er noch zu treffen?
9. Wie hoch ist in Berlin der durchschnittliche Pachtzins pro Quadratmeter und Monat und welche Nebenkosten kommen hinzu? Inwieweit wird der bundesgesetzliche Rahmen ausgeschöpft?
10. Ist die Pachthöhe im Hinblick auf die in Berlin vorherrschende Freizeitnutzung angemessen? Hält der Senat in Anbetracht der von ihm proklamierten extremen Haushaltslage, der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs zum Doppelhaushalt 2002/2003 und der Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht auf Gewährung von Sanierungshilfen eine maßvolle und sozial verträgliche Erhöhung der Kleingartenpacht für vertretbar und erforderlich?
11. Inwieweit hält der Senat eine Neufassung der in den Absätzen 1 bis 3 des § 5 Bundeskleingartengesetz enthaltenen Regelungen zur Kleingartenpacht dergestalt für sinnvoll, dass den Gemeinden mehr Eigenständigkeit bei der Festlegung der Kleingartenpacht eingeräumt wird?
12. Sieht der Senat geeignetere Bemessungsgrundlagen für die Kleingartenpacht als die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau? Was hat er bezüglich der Pachthöhe veranlasst oder gedenkt er noch zu veranlassen?
Begründung
Das Berliner Kleingartenwesen befindet sich in einer Phase des Umbruchs und es ist nicht zu übersehen, dass die ca. 2.500 ha berlineigenen Kleingartenflächen, die immerhin ca. 3 % der Gesamtfläche Berlins ausmachen, stadtentwicklungs- und haushaltspolitisch bedeutsam sind. Die Kleingartenflächen dienen heute der Freizeit- und Erholungsnutzung, werden in vielen Fällen aber auch für Wohnzwecke genutzt. In Anbetracht der vom Senat proklamierten extremen Haushaltslage, der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs zum Doppelhaushalt 2002/2003 und der Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht auf Gewährung von Sanierungshilfen ist es an der Zeit, die Zukunft der Berliner Kleingärten im parlamentarischen Raum näher zu beleuchten. In diesem Zusammenhang wird auch der neue Kleingartenentwicklungsplan des Senats im einzelnen zu erörtern sein.
Berlin, den 11. Januar 2005
Dr. Lindner v. Lüdeke Thiel
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq