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Senatsverwaltung für Inneres Der Senator Senatsverwaltung
für Inneres, Der Senator, Klosterstraße 47, 10179 Berlin |
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An die
Vorsitzende des
Hauptausschusses
über
den Präsidenten des
Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei –
G Sen –
23. April 2004
Personalbemessung und Stellenstruktur in den Bürgerämtern
Auflagen und Missbilligungen des Abgeordnetenhauses in
Zusammenhang mit der Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das
Haushaltsjahr 2000
Berichtsauftrag (Nr.8) zu Tz. 134 des Rechnungshofbericht
2002 „Bürgerämter“
Drucksache Nr. 15/2098 - 1. Zwischenbericht -
Rote Nummer: 0052 A
37. Sitzung des
Abgeordnetenhauses vom 30.10.2003
50. Sitzung des
Hauptausschusses vom 24.09.2003
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung
Folgendes beschlossen:
„Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass
der Senat mit den Bezirksämtern Vorgaben für eine einheitliche
Personalbemessung und Stellenstruktur in den Bürgerämtern unter
Berücksichtigung der Arbeitsanteile für die entlasteten Fachämter entwickelt.“
Hierzu wird berichtet:
1. Die Umsetzung des
Auflagenbeschlusses setzt voraus, dass dazu notwendige Vorarbeiten im Rahmen
der gegebenen Verantwortlichkeiten zumindest soweit abgeschlossen sind resp.
einen Stand erreicht haben, dass die für Vorgaben für eine einheitliche
Personalbemessung und Stellenstruktur in den Bürgerämtern insbesondere
erforderliche Beschreibung ihrer Aufbauorganisation (ggf. in Varianten)
verbindlich vorliegt.
Unter anderem dazu hat der Innenausschuss des Rates der
Bürgermeister unter dem 11.04.2003 die „. . . Einsetzung einer
bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe unter Moderation der Projektgruppe
Bürgerdienste mit bedarfsweiser
Hinzuziehung von Fachleuten aus Bezirken und Hauptverwaltung zur
o
Beschreibung der
Zielorganisation „Bürgerämter“ im Lichte der aktuellen Vorgaben (insbes.
Eckwertebeschluss des Abgeordnetenhauses vom 31.10.2002, dazu Senatsbeschluss
612/02; Senatsbeschluss vom 17.12.2002 zum Rh-Bericht 2002, Rz. 135)
einschließlich der wesentlichen Sachgebiete in Bürgerämtern, hier vorrangig
Einheitssachbearbeiter,
o
Fakultativ bei
Erreichen der Zielstruktur einschließlich des fortgeschriebenen Kataloges der
Berlin weit angebotenen Standardaufgaben: Erarbeitung einer Muster-BAK
(Beschreibung des Aufgabenkreises) . . .“ beschlossen.
Eine erste Behandlung des dazu unter dem 23.03.2004
vorgelegten Berichtes im Innenausschuss des Rates der Bürgermeister fand am
16.04.2004 statt. Eine abschließende Gesprächsrunde ist für den 07.05.2004
vorgesehen. Von Relevanz für die hier behandelte Themenstellung sind die
Positionierungen des Innenausschusses resp. des RdB selbst
·
zu den
einvernehmlichen Empfehlungen der LuV-Leiterinnen/Leiter Bürgerdienste, die im
Bericht beschriebene Zielorganisation schnellstmöglich zu realisieren,
·
zu den Aussagen zur
Struktur der Bürgerämter einschließlich der Beschreibung der Aufgabengebiete
(u.a. Infotresen, Sonder-/Schnellschalter, middle-office,
Einheitssachbearbeiter, Sachbearbeiter mit herausgehobenen Tätigkeiten und
Bürgeramtsleitung) sowie
·
zu den Empfehlungen
zur Ermittlung der zutreffenden Eingruppierung für das Aufgabengebiet des
Einheitssachbearbeiters.
Das Ergebnis der Beratungen ist Voraussetzung für die darauf
aufbauenden Maßnahmen zur Umsetzung dieses Auflagenbeschlusses.
2.
Die
Organisationsarbeit wurde in der Vergangenheit grundsätzlich als moderierter
Prozess von der Projektgruppe Bürgerdienste bei der Senatsverwaltung für
Inneres gestaltet und begleitet. Wie angekündigt (vgl. Mitteilung – zur
Kenntnisnahme – SenInn ZS C/ZS ProBüD Ra vom 17. Oktober 2003 Tz. 1.4, Drs.
15/2154) ist die Projektorganisation planmäßig zum 31. Dezember 2003 beendet
worden. Bislang im Projekt
konzentrierte Durchführungs- aufgaben und Umsetzungsaktivitäten werden
nunmehr auf Landesebene vom Landes- einwohneramt fortgeführt, dem auch die
zentrale Verfahrensverantwortung für das eingesetzte Infosystem zum 01.04.2004
übertragen wurde. Sie bewegen sich - neben der Steuerung der Weiterentwicklung
der landesweiten IT-(Infrastruktur-) Komponente - im Rahmen der der Senatsverwaltung für Inneres zugeordneten
Aufgabenstellungen gemäß
Abschnitt IV Ziff. 14 der Geschäftsverteilung des Senats, d.h. Grundsatz-,
Steuerungs- und Controllingfunktionen der Bürgerdienste einschließlich der
Optimierung der öffentlichen Aufgaben und ihrer Wahrnehmung sowie der
Ablauforganisation.
Die eingerichteten Arbeitsgruppen des Arbeitskreises
Bürgerämter bzw. der LuV-Leitungen setzen planmäßig die Entwicklungsarbeiten
fort.
In diesem Kontext werden die vorliegenden Zeit- und
Maßnahmenplanungen von den nunmehr Ergebnis- und Handlungsverantwortlichen
aktualisiert und vervollständigt; dies schließt die hier behandelte
Aufgabenstellung ein.
Die
gebotene Befassung von Senat und Bezirken ist bei Vorliegen entsprechender
Arbeitsergebnisse vorgesehen. Angestrebt wird eine weitere Berichterstattung
zum 31.10.2004.
D
r . K ö r t i n g
Senator für Inneres