Senatsverwaltung für Inneres

Der Senator

Senatsverwaltung für Inneres,

Der Senator, Klosterstraße 47, 10179 Berlin

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An die

Vorsitzende des Hauptausschusses

 

über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

über Senatskanzlei – G Sen –

 

23. April 2004

 

Personalbemessung und Stellenstruktur in den Bürgerämtern

Auflagen und Missbilligungen des Abgeordnetenhauses in Zusammenhang mit der Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2000

Berichtsauftrag (Nr.8) zu Tz. 134 des Rechnungshofbericht 2002 „Bürgerämter“

Drucksache Nr. 15/2098 - 1. Zwischenbericht -
Rote Nummer: 0052 A

37. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 30.10.2003

50. Sitzung des Hauptausschusses vom 24.09.2003
    

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

 

„Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat mit den Bezirksämtern Vorgaben für eine einheitliche Personalbemessung und Stellenstruktur in den Bürgerämtern unter Berücksichtigung der Arbeitsanteile für die entlasteten Fachämter entwickelt.“

 

Hierzu wird berichtet:

 

1. Die Umsetzung des Auflagenbeschlusses setzt voraus, dass dazu notwendige Vorarbeiten im Rahmen der gegebenen Verantwortlichkeiten zumindest soweit abgeschlossen sind resp. einen Stand erreicht haben, dass die für Vorgaben für eine einheitliche Personalbemessung und Stellenstruktur in den Bürgerämtern insbesondere erforderliche Beschreibung ihrer Aufbauorganisation (ggf. in Varianten) verbindlich vorliegt.

 

Unter anderem dazu hat der Innenausschuss des Rates der Bürgermeister unter dem 11.04.2003 die „. . . Einsetzung einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe unter Moderation der Projektgruppe Bürgerdienste  mit bedarfsweiser Hinzuziehung von Fachleuten aus Bezirken und Hauptverwaltung zur

o        Beschreibung der Zielorganisation „Bürgerämter“ im Lichte der aktuellen Vorgaben (insbes. Eckwertebeschluss des Abgeordnetenhauses vom 31.10.2002, dazu Senatsbeschluss 612/02; Senatsbeschluss vom 17.12.2002 zum Rh-Bericht 2002, Rz. 135) einschließlich der wesentlichen Sachgebiete in Bürgerämtern, hier vorrangig Einheitssachbearbeiter,

o        Fakultativ bei Erreichen der Zielstruktur einschließlich des fortgeschriebenen Kataloges der Berlin weit angebotenen Standardaufgaben: Erarbeitung einer Muster-BAK (Beschreibung des Aufgabenkreises) . . .“ beschlossen. 

 

Eine erste Behandlung des dazu unter dem 23.03.2004 vorgelegten Berichtes im Innenausschuss des Rates der Bürgermeister fand am 16.04.2004 statt. Eine abschließende Gesprächsrunde ist für den 07.05.2004 vorgesehen. Von Relevanz für die hier behandelte Themenstellung sind die Positionierungen des Innenausschusses resp. des RdB selbst

·         zu den einvernehmlichen Empfehlungen der LuV-Leiterinnen/Leiter Bürgerdienste, die im Bericht beschriebene Zielorganisation schnellstmöglich zu realisieren,

·         zu den Aussagen zur Struktur der Bürgerämter einschließlich der Beschreibung der Aufgabengebiete (u.a. Infotresen, Sonder-/Schnellschalter, middle-office, Einheitssachbearbeiter, Sachbearbeiter mit herausgehobenen Tätigkeiten und Bürgeramtsleitung) sowie

·         zu den Empfehlungen zur Ermittlung der zutreffenden Eingruppierung für das Aufgabengebiet des Einheitssachbearbeiters.

Das Ergebnis der Beratungen ist Voraussetzung für die darauf aufbauenden Maßnahmen zur Umsetzung dieses Auflagenbeschlusses.

 

2.      Die Organisationsarbeit wurde in der Vergangenheit grundsätzlich als moderierter Prozess von der Projektgruppe Bürgerdienste bei der Senatsverwaltung für Inneres gestaltet und begleitet. Wie angekündigt (vgl. Mitteilung – zur Kenntnisnahme – SenInn ZS C/ZS ProBüD Ra vom 17. Oktober 2003 Tz. 1.4, Drs. 15/2154) ist die Projektorganisation planmäßig zum 31. Dezember 2003 beendet worden. Bislang im Projekt  konzentrierte Durchführungs- aufgaben und Umsetzungsaktivitäten werden nunmehr auf Landesebene vom Landes- einwohneramt fortgeführt, dem auch die zentrale Verfahrensverantwortung für das eingesetzte Infosystem zum 01.04.2004 übertragen wurde. Sie bewegen sich - neben der Steuerung der Weiterentwicklung der landesweiten IT-(Infrastruktur-) Komponente  - im Rahmen der der Senatsverwaltung für Inneres zugeordneten Aufgabenstellungen gemäß

Abschnitt IV Ziff. 14 der Geschäftsverteilung des Senats, d.h. Grundsatz-, Steuerungs- und Controllingfunktionen der Bürgerdienste einschließlich der Optimierung der öffentlichen Aufgaben und ihrer Wahrnehmung sowie der Ablauforganisation.

Die eingerichteten Arbeitsgruppen des Arbeitskreises Bürgerämter bzw. der LuV-Leitungen setzen planmäßig die Entwicklungsarbeiten fort.

 

In diesem Kontext werden die vorliegenden Zeit- und Maßnahmenplanungen von den nunmehr Ergebnis- und Handlungsverantwortlichen aktualisiert und vervollständigt; dies schließt die hier behandelte Aufgabenstellung ein.

 

Die gebotene Befassung von Senat und Bezirken ist bei Vorliegen entsprechender Arbeitsergebnisse vorgesehen. Angestrebt wird eine weitere Berichterstattung zum 31.10.2004.

 

 

 

 

 

D r .  K ö r t i n g

Senator für Inneres