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2678
An
den
Vorsitzenden des
Hauptausschusses
über
den Präsidenten des
Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei -
G Sen -
Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das
Haushaltsjahr 2001
Drucksachen 15/837 und 15/2848,
hier: IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung
52. Sitzung des
Abgeordnetenhauses vom 3. Juni 2004
Das Abgeordnetenhaus
hat in seiner oben bezeichneten Sitzung folgendes beschlossen:
Das Abgeordnetenhaus
erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des
Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die
Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2001 geführten
Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2001 sowie über das
Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2001 an und erteilt dem Senat für
das Haushaltsjahr 2001 Entlastung.
Missbilligungen und Auflagen
3. IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung (T 74-84), 5. und 6. Absatz
” Das Abgeordnetenhaus
missbilligt, dass der Senat bisher immer noch nicht ausreichend geprüft hat, ob
mit veränderten Prüftechniken bei Zahlungsverfahren wirtschaftlicher Nutzen zu
erzielen sei.
Es
erwartet, dass der Senat ihm bis 30. September 2004 über seine nunmehr
angekündigten Prüfungen berichtet.”
Hierzu wird
berichtet:
Die
Senatsverwaltung für Inneres hält verfahrensspezifische Prüfverfahren zur
Sicherstellung des bei zahlungsrelevanten Verwaltungsvorgängen üblichen
Vier-Augen-Prinzips für erforderlich. Die Festlegung des jeweils geeigneten
Prüfungsverfahrens bezogen auf Art und Umfang muss abhängig von dem mit Hilfe
der Informationstechnik unterstützen Verwaltungsverfahren individuell entschieden
werden. Ein übergreifendes einheitliches Prüfverfahren kann es nach Einschätzung
der Senatsverwaltung für Inneres nicht geben.
Die
konkrete technische und/oder organisatorische Ausprägung liegt in der
Verantwortung der verfahrenseinführenden bzw. verfahrensverantwortlichen
Stelle. Dies schließt u.a. die Spezifikation der an das Prüfverfahren zu
stellenden Anforderungen in den Kriterienkatalog für ein Vergabeverfahren ein.
Die einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen sind dabei zu beachten.
Ein
systemunterstützendes Prüferfahren soll künftig als K.O.-Kriterium, bei der
Abbildung von Bewirtschaftungsvorgängen, die zu Auszahlungen oder
Forderungsverzichten führen, gefordert werden. Die Senatsverwaltung für Inneres
beabsichtigt eine entsprechende verbindliche Vorgabe im Rahmen der jetzt
anstehenden Umsetzung des IT-Regelwerks auf der Grundlage der am 1.10.2004 in
Kraft tretenden Verwaltungsvorschriften für die Steuerung des IT-Einsatzes in
der Berliner Verwaltung (VV-IT-Steuerung) zu verankern. Sie soll dabei so
ausgestaltet werden, dass einer systemunterstützten Prüfung Vorrang vor
organisatorischen Regelungen eingeräumt wird.
Für die
bestehenden IT-Verfahren muss geprüft werden, ob die Realisierung einer solchen
Vorgabe im Hinblick auf den erwarteten Restlebenszyklus einer Anwendung
verhältnismäßig ist. Die Senatsveraltung für Inneres wird alle
Senatsverwaltungen und die Bezirksämter auffordern, für die IT-Verfahren im
jeweiligen Zuständigkeitsbereich geeignete Maßnahmen im Rahmen des
nächsten
Verfahrensupdates bzw. bestehender Pflegeverträge umzusetzen und dem
IT-Kompetenzzentrum dazu rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen zu
berichten.
Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Dr. Ehrhart K ö r t i n g
Senator für Inneres
Ausschuss-Kennung
: Hauptgcxzqsq