Senatsverwaltung für Stadtentwicklung                                          30. September 2004

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        2683

 

     An den

Vorsitzenden des Hauptausschusses

 

über

 

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

 

über Senatskanzlei – GSen

 

 

 

 

Auflagen und Missbilligungen anlässlich des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2001 sowie erneute Auflagen und Missbilligungen zu den bereits entlasteten Haushaltsjahren 1999 und 2000

Drucksache Nr. 15/2848

 

52. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 3. Juni 2004

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung auf Grund der Vorlage des Senats Folgendes beschlossen:

 

„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2001 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2001 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2001 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung.“

 

 

Lfd. Nr.28:

 

Zitadelle Spandau

 

T 397 - 402 (Rj. 2000)

 

„Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als oberste Denkmalschutzbehörde, die Senatsverwaltung für Finanzen und das Bezirksamt Spandau werden aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 1. Oktober 2004 ein abgestimmtes tragfähiges und finanzierbares Nutzungs- und Entwicklungskonzept für die Zitadelle Spandau vorzulegen. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Beteiligung privater Investoren geprüft werden.“


 

Hierzu wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat Aktivitäten zur Klärung der zukünftigen Nutzung und Bewirtschaftung der Zitadelle Spandau eingeleitet:

 

1.      Ein Tourismuskonzept für den Bezirk Spandau wurde bereits im Rahmen eines EFRE-Projekts zur Förderung wirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen bezirk-licher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit erstellt. Die touristische Entwicklung soll demnach zukünftig unter dem Leitthema „Zitadellenstadt Spandau“ erfolgen. Ein darauf aufbauender Förderantrag an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zur Erarbeitung eins Umsetzungskonzepts, das sich auf die Zitadelle konzentrieren soll, befindet sich in der Endabstimmung.

2.      Das Nutzungskonzept für die Zitadelle soll mit Hilfe von Fördermitteln aus dem EU-Programm Interreg III B im Rahmen eines Projekts zum Aufbau einer „Europäischen Route der Festungen“ entwickelt werden, das von der Stadt Kostrzyn (Küstrin) initiiert wurde. Der Förderantrag wurde gemeinsam mit insgesamt 25 europäischen Projektpartnern fristgerecht am 23.09.2004 beim Interregsekretariat in Rostock gestellt.

3.      Erst nach weiterer Konkretisierung des Nutzungskonzepts kann die Beteiligung privater Investoren geprüft werden.

4.      Das Bezirksamt hat mit Maßnahmen zur provisorischen und nutzungsneutralen Herrichtung des ehemaligen Kasernengebäudes „Haus 6“ bereits begonnen, um die Durchführung einer zentralen Ausstellung des Landes Berlin zur 60. Wiederkehr des Kriegsendes von 1945 in der Zitadelle zu ermöglichen. Darüber hinaus sind zukünftig weitere Veranstaltungen in dem Gebäude durchführbar. Im Hinblick auf die übergeordnete Bedeutung der zentralen Ausstellung hat der Senat dem Bezirk Spandau ausnahmsweise finanziell geholfen und die bei Kapitel 37 20 - Kultur -, Titel 519 00 - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - anfallenden Mehrausgaben von 750.000 € durch eine gleich hohe Sperre bei Kapitel 12 50, Titel 519 00 ausgeglichen.

 

Ich bitte um Fristverlängerung bis Ende Februar 2005 und den Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Hans Stimmann

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

 

Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq