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2683
An
den
über
den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses
über
Senatskanzlei – GSen
Auflagen
und Missbilligungen anlässlich des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr
2001 sowie erneute Auflagen und Missbilligungen zu den bereits entlasteten
Haushaltsjahren 1999 und 2000
Drucksache Nr. 15/2848
52. Sitzung des
Abgeordnetenhauses vom 3. Juni 2004
Das
Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung auf Grund der Vorlage
des Senats Folgendes beschlossen:
„Das
Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaltsordnung unter Annahme der im
Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch
die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2001
geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2001 sowie
über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2001 an und erteilt dem
Senat für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung.“
Lfd. Nr.28:
Zitadelle Spandau
T 397 - 402 (Rj. 2000)
„Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung als oberste Denkmalschutzbehörde, die Senatsverwaltung für
Finanzen und das Bezirksamt Spandau werden aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus
bis zum 1. Oktober 2004 ein abgestimmtes tragfähiges und finanzierbares
Nutzungs- und Entwicklungskonzept für die Zitadelle Spandau vorzulegen. In
diesem Zusammenhang sollte auch eine Beteiligung privater Investoren geprüft
werden.“
Hierzu wird berichtet:
Das Bezirksamt
Spandau von Berlin hat Aktivitäten zur Klärung der zukünftigen Nutzung und
Bewirtschaftung der Zitadelle Spandau eingeleitet:
1. Ein Tourismuskonzept für den Bezirk Spandau wurde bereits im
Rahmen eines EFRE-Projekts zur Förderung wirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen
bezirk-licher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit erstellt. Die touristische
Entwicklung soll demnach zukünftig unter dem Leitthema „Zitadellenstadt
Spandau“ erfolgen. Ein darauf aufbauender Förderantrag an die Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zur Erarbeitung eins Umsetzungskonzepts, das
sich auf die Zitadelle konzentrieren soll, befindet sich in der Endabstimmung.
2. Das Nutzungskonzept für die Zitadelle soll mit Hilfe von
Fördermitteln aus dem EU-Programm Interreg III B im Rahmen eines Projekts zum
Aufbau einer „Europäischen Route der Festungen“ entwickelt werden, das von der
Stadt Kostrzyn (Küstrin) initiiert wurde. Der Förderantrag wurde gemeinsam mit
insgesamt 25 europäischen Projektpartnern fristgerecht am 23.09.2004 beim
Interregsekretariat in Rostock gestellt.
3. Erst nach weiterer Konkretisierung des Nutzungskonzepts kann
die Beteiligung privater Investoren geprüft werden.
4. Das Bezirksamt hat mit Maßnahmen zur provisorischen und
nutzungsneutralen Herrichtung des ehemaligen Kasernengebäudes „Haus 6“ bereits
begonnen, um die Durchführung einer zentralen Ausstellung des Landes Berlin zur
60. Wiederkehr des Kriegsendes von 1945 in der Zitadelle zu ermöglichen.
Darüber hinaus sind zukünftig weitere Veranstaltungen in dem Gebäude
durchführbar. Im Hinblick auf die übergeordnete Bedeutung der zentralen
Ausstellung hat der Senat dem Bezirk Spandau ausnahmsweise finanziell geholfen
und die bei Kapitel 37 20 - Kultur -, Titel 519 00 - Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - anfallenden
Mehrausgaben von 750.000 € durch eine gleich hohe Sperre bei Kapitel 12 50,
Titel 519 00 ausgeglichen.
Ich bitte um Fristverlängerung bis Ende
Februar 2005 und den Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
In Vertretung
Dr. Hans Stimmann
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Ausschuss-Kennung
: Hauptgcxzqsq