ZS
C Fernruf: 9027 2659
Bearbeiter:
Herr Löper intern: 927
2659
2900
An
den
Vorsitzenden des
Hauptausschusses
über
den Präsidenten des
Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei -
G Sen -
Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das
Haushaltsjahr 2001,
Missbilligungen und Auflagen
Drucksachen 15/837 und 15/2848,
hier: IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung (T 74-84), 4. Absatz
52. Sitzung des
Abgeordnetenhauses vom 3. Juni 2004
Das Abgeordnetenhaus
hat in seiner oben bezeichneten Sitzung folgendes beschlossen:
„Das
Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der
im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den
durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr
2001 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2001
sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2001 an und erteilt
dem Senat für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung.“
.....
„Das
Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat zum 30. November 2004 die notwendige
Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Projekts ITIS vorlegt.“
Hierzu wird
berichtet:
1. Einordnung
von ITIS
Das
Konzept von ITIS (IT-Insourcing) basiert im Wesentlichen darauf, für die
Bereitstellung und Nutzung von IT-Infrastruktur Betriebsformen zu finden, mit
denen die Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes entscheidend verbessert werden
kann. Dies entspricht der durch viele Ergebnisse in Verwaltung und Wirtschaft
bestätigten Erkenntnis, dass in der Gestaltung von Betriebsprozessen das
wesentliche Potenzial für den wirtschaftlichen IT-Einsatz liegt.
Eine Optimierung kann z. B. im Hinblick auf Eigen- oder Fremdbetrieb der
IT-Infrastruktur vorgenommen werden.
In
diesem Zusammenhang ist auch die Auswahl der erforderlichen Technologien (Hard-
und Software) vorzunehmen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die
Entscheidung über den Einsatz von
Technik beim Betrieb von IT-Infrastruktur stets den zweiten Schritt darstellt
und es mehrere technische Möglichkeiten gibt, die Betriebsprozesse
anforderungsgerecht technisch zu unterstützen bzw. zu realisieren. In diesem
Sinne ist ITIS insgesamt betrachtet auch kein Konzept zum Einsatz einer
bestimmten Technik, sondern lässt mehrere Realisierungsmöglichkeiten offen.
Die IT-Infrastruktur in den Behörden der
Berliner Verwaltung ist geprägt vom Einsatz unterschiedlicher, teilweise
veralteter Technik und von heterogenen Betriebsprozessen und Verantwortlichkeiten,
die im Wesentlichen von Eigenbetrieb bestimmt sind. Vor diesem Hintergrund
besteht die akute Notwendigkeit, Migrationsstrategien zu entwickeln, die auf
Basis vereinheitlichter Prozesse und anforderungsgerechter Technik den
wirtschaftlichen Betrieb von IT-Infrastruktur ermöglicht.
Diese IST-Situation war Ausgangspunkt für
das im ehemaligen LIT (seit 1.1.05: ITDZ) 1999 gestartete Projekt ITIS.
2.
ITIS als Dienstleistung
des ITDZ
Eine Voraussetzung für die Bereitstellung
von Fachverfahren und Bürokommunikationsdiensten in den einzelnen Behörden der
Berliner Verwaltung ist eine funktionsfähige und anforderungsgerechte jeweilige
lokale IT-Infrastruktur.
Der Betrieb dieser lokalen IT-Infrastruktur wird in der
Regel durch die jeweiligen behördlichen IT-Stellen (Infrastrukturbetreiber)
gewährleistet. Für die durch die behördlichen IT-Stellen betriebenen
IT-Komponenten gibt es z.Zt. berlinweit keine einheitlichen Technik-,
Migrations-, Einführungs- und Betriebskonzepte und keine diesbezüglichen
verbindlichen Standards.
Die einzelnen Behörden sind für die
Bereitstellung der für die Beschaffung und den Betrieb dieser Infrastruktur
erforderlichen Haushaltsmittel verantwortlich.
Die Behörden bedienen sich beim Betrieb
dieser Infrastruktur auch – in unterschiedlichem Umfang - der Dienste des
IT-Dienstleistungszentrums Berlin (IT-DZ), so. z.B. bei der Beschaffung von Infrastrukturkomponenten,
der Nutzung des Berliner Landesnetzes (BeLa), des Sicherheitsrechenzentrums im
IT-DZ und der Nutzung übergreifender Dienste (Internet, Mail usw.).
Von der Übertragung von IT-Betriebsprozessen an externe
Partner wird gegenwärtig nur selektiv
in Bezug auf die zu betreibenden IT-Komponenten und in geringem Umfang Gebrauch gemacht.
So werden beispielsweise verfahrenspezifische Großrechner- und Serverkapazitäten
und landesweite Netzdienstleistungen durch den LIT (seit 1.1.05: ITDZ) mit
Erfolg am Berliner Verwaltungsmarkt angeboten und durch die Kunden in Anspruch
genommen. Die Bündelung dieser Betriebsleistungen an zentraler Stelle führte zu
einer Reduzierung der Betriebskosten und des für den Betrieb erforderlichen Personals.
Um den Behörden ein umfassendes
Unterstützungs- und Betriebsangebot auch für die lokale IT-Infrastruktur machen
zu können, hat der LIT (seit 1.1.05: ITDZ) bereits im Jahr 1999 das Projekt
ITIS (IT-Insourcing) aufgesetzt. Die Bereitstellung der Infrastruktur und die
Betriebsverantwortung sollten dabei weitgehend
vom LIT (seit 1.1.05: ITDZ) übernommen werden.
Das Projekt ITIS ordnet sich ein in die allgemeinen
Zielsetzungen bezüglich des IT-Einsatzes im Rahmen der IT-Strategie des Landes:
§
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes
§
Vereinheitlichung der Technik
§
Ausstattung der Verwaltung mit jeweils aktueller Technik
§
Lösung des Problems der Ersatzbeschaffung
§
Vermeidung von Finanzierungsspitzen vor dem Hintergrund
von zeitgleichem IT-Ausbau und Ersatzbeschaffung
§
Lösung des Problems der Rekrutierung von qualifiziertem
Personal
§
Erhaltung eines erreichten „State of the Art“ des
IT-Personals
§
Variablere Kapazitätsgestaltung im Sach- und
Personalbereich
§
Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit der
Informationstechnik
§
Verbesserung der Qualität der IT-Nutzung durch
effizienteren Einsatz des eigenen IT-Personals
3. Einstieg in
das IT-Insourcing, erste Projekte
a) Bezirksamt Schöneberg
Ende 1999 hatte der LIT (seit 1.1.05: ITDZ) mit dem
Bezirksamt Schöneberg die Durchführung des Pilotprojekts ITIS (IT-Insourcing)
verbunden mit der Übernahme der
Betriebsverantwortung für die verfahrens-unabhängige IT-Infrastruktur
vereinbart. Ziel war die Übernahme und Neuimplementierung der verfahrensunabhängigen
IT-Infrastruktur des Bezirksamts Schöneberg
durch den LIT (seit 1.1.05: ITDZ) mit der Zielsetzung des wirtschaftlichen
Betriebs und der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
des IT-Einsatzes gegenüber dem status quo.
Mit diesem Projekt verfolgte der LIT (seit 1.1.05: ITDZ) als wesentliche Zielsetzung die Schaffung der Voraussetzungen für das strategische Geschäftsfeld IT-Insourcing und den Beweis der Machbarkeit sowohl im Hinblick auf die Tauglichkeit eingesetzter Technik als auch formaler Geschäftsprozesse.
Gegenüber den vom Bezirksamt Schöneberg von Berlin
ermittelten Ist-Betriebskosten ergab sich ein Kostenvorteil von etwa 25 % für
das LIT-Angebot, so dass das LIT-Angebot die wirtschaftlichere Alternative zur
Eigenerbringung der Dienstleistung durch das Bezirksamt mit einem deutlichen
Einsparpotenzial darstellte. Bei Bedarf kann hierzu der seinerzeit vom LIT
(seit 1.1.05: ITDZ) erstellte Abschlussbericht zum Projekt ITIS (IT-Insourcing)
zur Verfügung gestellt werden.
Das
Projekt ist dennoch nicht zum Tragen gekommen. Auf Grundlage des Kostenmodells wurde vom Bezirk ein erheblicher Mangel
an finanziellen Mitteln für die Annahme der ITIS Dienstleistung aus kameraler
Sicht für das (fusionierte) Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ermittelt. Das fusionierte
Bezirksamt übernahm sowohl aus Kosten- wie aus konzeptionellen Gründen den
ITIS-Ansatz nicht.
b)
Justizverwaltung
Im Projekt LANITO wurde ein Konzept für die gleichmäßige und umfassende IT-Ausstattung
aller Amtsgerichte entwickelt. Mit diesem Outsourcing-Konzept auf der Basis des
Betriebsmodells ITIS des LIT (seit 1.1.05: ITDZ) wurde der Justizstandort
Amtsgericht Pankow-Weißensee einheitlich ausgestattet. Nur mit diesem
Betriebsmodell war es aufgrund der im Justizbereich knappen personellen
Ressourcen im IT-Bereich möglich, einzelne Standorte überhaupt mit IT zu
versorgen.
Das Pilotprojekt LANITO-TOP im AG Pankow/Weißensee hat die Maßnahmen zur Erstellung einer einheitlichen IT-Infrastruktur durch einen externen Dienstleister erfolgreich erprobt und wurde zum 31.07.2001 abgeschlossen.
In Evaluation des Pilotvorhabens LANITO-TOP wurde der Masterplan „IMOG“ für das Informationsmanagement in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erarbeitet. Aufgabe des Masterplans war es, fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Finanzierung und weitere Entwicklung von IT-Anwendungen und -Infrastruktur in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf Standardisierung und die Erschliessung von Synergieeffekten gelegt. In Auswertung des Pilotprojekts LANITO-TOP wurde untersucht, ob nicht die inzwischen einsatzreife Terminal-Server-Technologie (SBC) einen höheren monetären Nutzen erbringen könnte als die herkömmliche Ausstattung mit PCs und Servern. Der Kostenvergleich führte zu dem Ergebnis, dass eine SBC-Lösung ca. 15 % preiswerter zu realisieren ist als eine konventionelle Client/Serverlösung. Die Kostenvorteile lassen sich dabei weniger im Investitionsbereich, sondern überwiegend im Bereich der Betriebskosten realisieren (vgl. Sachstandsbericht über den Stand und die Ziele des IT-Einsatzes in der Berliner Justiz vom 3.5.02 – Rote Nummer 0431).
Um die notwendigen Voraussetzungen für
eine fundierte Zukunftsentscheidung zu schaffen, wurden im Rahmen dieser
Voruntersuchung alle Aspekte der Einführung und des Betriebes in der
ordentlichen Gerichtsbarkeit Berlins untersucht. Insbesondere wurden folgende
Aspekte betrachtet:
§
Notwendige
Maßnahmen zur Harmonisierung von Infrastrukturerstellung und Verfahrensentwicklung
§
Erforderliche
Fokussierung und Bündelung der IT-Kompetenzen und Ressourcen
§
Erarbeitung
klarer Vorgaben für den IT-Infrastruktureinsatz und -betrieb sowie für den Betrieb
und die Weiterentwicklung von IT-Fachverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit
§
Darstellung
der Handlungsalternativen für den Betrieb und Vergleich der wesentlichen Aufwendungen
und Nutzen bei Outsourcing in den LIT (seit 1.1.05: ITDZ) resp. Betrieb durch
Justiz
Folgende
Zielsetzungen werden vor dem Hintergrund klarer Rahmenbedingungen und -vorgaben
realisiert:
§ Konsolidierung der IT-Landschaft im Land Berlin, Neu-Strukturierung der IT-Verantwortung im Land
§ Nutzung der Rolle des Landesbetriebs für Informationstechnik als zentraler IT-Dienstleister für das Land Berlin mit der Maßgabe, dass die Preise des Landesdienstleisters dem Vergleich mit dem privaten Markt standhalten
§ Ausrichtung der IT-Systeme auf den elektronischen Rechtsverkehr (um Systembrüche und damit verbundene Mehraufwendungen zu vermeiden ist es unbedingt erforderlich, die bestehenden Anwendungen und IT-Systeme zu standardisieren)
Die
Berliner Justiz nimmt in größerem Umfang externe
IT-Infrastrukturdienstleistungen über den Landesbetrieb für Informationstechnik
in Anspruch. Der LIT (seit 1.1.05: ITDZ) wird insbesondere im Bereich der ordentlichen
Gerichtsbarkeit in Umsetzung des Masterplans IMOG umfassend mit der
Bereitstellung und dem Betrieb der zentralen IT-Infrastrukturen betraut.
c) Senatsverwaltung
für Inneres
Die bei der
Senatsverwaltung für Inneres verwendete BK-Software, die Betriebssystemsoftware
(Windows NT) und der Großteil der Endgeräte mussten im Jahr 2003 erneuert
werden. Bezogen auf die Endgeräte war diese Erneuerung bereits überfällig,
zudem endeten die Wartungsleistungen für die Bürokommunikationssoftware
Linkworks Ende Oktober 2003. Im Zusammenhang mit den erforderlichen
Ersatzbeschaffungen waren Maßnahmen zu ergreifen, um die Betriebskosten für die
IT-Infrastruktur dauerhaft zu senken. Auf der Grundlage einer einheitlichen Infrastruktur sollten Voraussetzungen für kostengünstige
Administrations- und Betriebsformen geschaffen werden.
Ende August 2002
wurde von der Senatsverwaltung für Inneres entschieden, ein Einführungsprojekt
mit dem Generalunternehmer LIT (seit 1.1.05: ITDZ) zu beginnen. Grundlage der
Entscheidung war eine Vergleichsrechnung zwischen einer Neuausstattung auf der
Basis der vorhandenen Architektur (PC/Server) und einer Thin-Client-Variante.
Beide Varianten wurden im Hinblick auf die Fortführung der Betreuung in eigener
Regie vs. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des LIT (seit 1.1.05: ITDZ)
entsprechend dem ITIS-Konzept geprüft.
Nach Abschluss der
Voruntersuchungen wurde im Herbst 2003 mit dem Roll-Out der errechneten
kostengünstigeren Variante (SBC/ITIS) begonnen. Aufgrund besonderer
Anforderungen einzelner Anwendungsverfahren bzw. Aufgabengebiete werden einige
Arbeitsplätze weiterhin mit PC als „Fat Clients“ betrieben. Seit dem Frühjahr
2004 steht die neue Infrastruktur im Echtbetrieb zur Verfügung. Die IT-Stelle
der Senatsverwaltung für Inneres wurde aufgelöst, einige ihrer früheren Mitarbeiter
nehmen entsprechende Aufgaben im LIT (seit 1.1.05: ITDZ) wahr.
d)
Migrationsstudie für die Berliner Bezirke
Ende Oktober 2004 wurde von der Fa. EDS eine Machbarkeitsstudie
zum Einsatz von Open Source Software in den Bezirken vorgelegt, die im Auftrag
der Geschäftsstelle zur Koordinierung und Beratung bezirklicher IT-Verfahren
(KoBIT) in Zusammenarbeit mit der IT-Stelle des Bezirks Tempelhof-Schöneberg
entstanden ist.
Der Hintergrund dieser Studie ist ebenfalls die zwingende
Notwendigkeit, sehr rasch Migrationsstrategien für die z.T. bereits überalterte
IT-Infrastruktur des Bezirks ( ... der Bezirke)
zu
entwickeln. Trotz der Hervorhebung des Themas „Open Source“ macht auch diese
Studie deutlich, dass hierzu ein umfassendes Infrastrukturkonzept und
wirtschaftliche Betriebsformen entwickelt
werden müssen. Hierbei werden die im Rahmen der ITIS-Projekte erworbenen
Erfahrungen einfließen.
Grundlage
einer neuen Infrastruktur ist das Konzept des Server-Based-Computing (SBC),
wobei – entsprechend der bei SenInn praktizierten Vorgehensweise – an einzelnen
Arbeitsplätzen ebenfalls weiterhin PCs zu Einsatz kommen können.
Wesentliche Ziele des
ITIS Projektes sind prinzipiell auch von der Fa. EDS in der Machbarkeitsstudie
für das IT-Bezirksszenario bestätigt worden, dies insbesondere bei der
Bündelung von IT-Dienstleistungsaufgaben – auch über Bezirksgrenzen hinweg –
für Hauptschienen wie den Betrieb von Verwaltungsfachverfahren und Bürokommunikationsdiensten.
Deutlich
wird aus dieser Machbarkeitsstudie darüber hinaus auch, dass für den Bezirk
Tempelhof-Schönberg - wahrscheinlich aber auch für eine Reihe anderer Bezirke -
die mittel- und langfristige Finanzierung des Infrastrukturbetriebs für die im
Alltag benötigten IT-Verfahren dringend abgesichert werden muss.
Die
Senatsverwaltung für Inneres/IT-Kompetenzzentrum hat mit der KoBIT und der
IT-Stelle des BA Tempelhof-Schöneberg das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine
Einbeziehung der übrigen Bezirksämter und des LIT (seit 1.1.05: ITDZ) erörtert
und konkrete Aktivitäten festgelegt. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
· In der
unter Verantwortung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg geplanten Pilotierung
ist die Machbarkeit im Sinne des Gesamtansatzes (Zentralisierung der Prozesse,
Infrastruktur als Dienstleistung) zu prüfen
· Durch
eine Verknüpfung der konkreten Umsetzung der Studie mit der IT-Strategie der Berliner
Verwaltung ist die Verbindlichkeit und Verallgemeinerung der Ergebnisse gemäß der VV IT-Steuerung zu
sichern
Die in der Studie
ausgesprochenen technischen Empfehlungen, die wesentlich auf Open Source
Software basieren, müssen hinsichtlich ihrer Implementierung im Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg (v. a. bzgl. der Lauffähigkeit eingesetzter Fachverfahren)
und ihrer Übertragbarkeit auf andere Bezirke noch detailliert geprüft werden
und können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet
werden.
4. Wirtschaftlichkeit
der Projekts ITIS
Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit kommt der vom LIT
(seit 1.1.05: ITDZ) im Jahr 2000 vorgelegte Bericht zum Projekt ITIS zu
folgendem Ergebnis:
„Vor dem Hintergrund der prekären
Haushaltslage des Landes Berlin und dem enormen Kostendruck, dem die Berliner
Verwaltung ausgesetzt ist, sehen wir die Möglichkeit, mit dem Dienstleistungspaket
IT-Insourcing zum Betrieb dezentraler Infrastruktur einen aktiven Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung des Landes Berlin zu leisten. Mit dem vorliegenden
Bericht weisen wir nach, dass mit Hilfe standardisierter Technik und Organisationskonzepte hohe
Einsparpotenziale (mehr als 25 % gegenüber dem Ist) beim Betrieb dezentraler
verfahrensunabhängiger IT-Infrastruktur genutzt
werden können. Bei dem gegenwärtigen Mengengerüst von berlinweit mehr als
40.000 betriebenen Endgeräten bedeutet dies ein jährliches Einsparvolumen in
zweistelliger Millionenhöhe.“
Die
IT-Infrastruktur der Berliner Verwaltung ist zwischenzeitlich weiter ausgebaut
worden. Die Zahl der Endgeräte (als ein Indikator) liegt bei mehr als 50
000 in Behörden. Hinzu kommen mehr als 30 000 PCs an Berliner Schulen. Beide
Zahlen werden in den kommenden Jahren noch leicht steigen.
Damit ist die
Notwendigkeit einer Bereitstellung und Nutzung wirtschaftlicher Beschaffungs-
und Betriebsformen unverändert gegeben.
Der Landesbetrieb für
Informationstechnik beabsichtigt, das Geschäftsfeld „ITIS“ weiter auszubauen
und zu einem Schwerpunkt seines Dienstleistungsangebots zu machen.
Die
mit den jeweiligen Vorgehensweisen verbundene Vereinheitlichung der
IT-Infrastruktur erzeugt technische und betriebswirtschaftliche Vorteile bei
der Beschaffung und beim Betrieb. Durch zentrale Anlaufstellen („Help Desk“ im
LIT) wird ein zeitlich deutlich
ausgedehnter Betrieb auch der dezentralen Infrastruktur unterstützt. Die
Vorhaltung eigener IT-Kompetenz kann auf das unabdingbare Maß beschränkt
werden. Die Konzentration verfügbarer Ressourcen auf die eigene (Fach-) Kernkompetenz
wird unterstützt. Die vorgesehenen Standardisierungen bei IT-Infrastrukturelementen
in der Ausstattung ermöglichen künftig eine deutliche Reduzierung der Betreuungskompetenz
(vor Ort).
Die Berliner
Verwaltung schließt damit zu anderen Landesverwaltungen und Kommunen auf, die
- am Beispiel der
Justizverwaltung: NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt - bereits ähnliche Wege beschritten
haben.
Referenzen
für den von den Senatsverwaltungen für Justiz und für Inneres beschrittenen Weg
liegen auch bei anderen Einrichtungen bereits in vielfältiger Form vor
(Bundesbehörden wie Bundesministerium des Innern, der Finanzen, der Justiz, der
Verteidigung, für Wirtschaft und Arbeit, für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen;
Bundesanstalt für Arbeit, nachgeordnete Behörden wie Zoll, Bundesamt für
Finanzen, Wohnungsbaugesellschaften wie DEGEWO, GEWOBAG, Wohnungsbaugesellschaft
Friedrichshain und Marzahn, Gesundheitsträger wie Charité, Vivantes Kliniken;
Unfallkrankenhaus Marzahn).
Im Rahmen der Weiterentwicklung des
Verfahrens BASIS (BASIS Phase 2) wird der für das ITIS-Konzept wesentliche
technologische Ansatz des Server Based Computing konsequent umgesetzt. Als
Produkt kommt wie bei SenInn CITRIX zum Einsatz.
Die dazu erstellte
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass „… die Wirtschaftlichkeit
sowohl in dem engeren, monetären als auch in dem weiteren, nichtmonetären Sinne
gegeben ist.“
Gleichwohl
muss beachtet werden, dass im Hinblick auf technische Aspekte, Betriebsformen
und eine umfassende Wirtschaftlichkeit der mit dem Projekt ITIS gewählten
Vorgehensweise noch weitere wichtige Aufgabenstellungen zu bewältigen sind.
Die Senatsverwaltung
für Inneres hat für das in diesem Jahr neu eingeführte Betriebskonzept einen
Kostenvergleich erstellt, in dem eine Gegenüberstellung von Eigen- und
Fremdbetrieb erfolgte. Diese Berechnung bestätigte die der Beauftragung des LIT
(seit 1.1.05: ITDZ) zugrunde liegende Entscheidung, das Projekt im Hinblick auf
die Perspektiven des ITIS-Projekts und die Bedeutungg einer „Vorreiterrolle“
der Senatsverwaltung für Inneres dann durchzuführen, wenn mit der Einführung
zunächst zumindest Betriebskosten in gleicher Höhe verbunden sein würden
(„schwarze Null“).
Die Berechnung ist
diesem Bericht beigefügt (Anlage 1).
Aus der Berechnung
ergibt sich, dass einige von der Senatsverwaltung für Inneres zunächst weiterhin
einzusetzende Fachverfahren nach wie vor besondere Endgeräte (PC, Drucker ..)
benötigen. Dies wird bei einer Weiterentwicklung bzw. Neubeschaffung der
Verfahren abzuändern sein. Ein der tatsächlichen Nachfrage angepasstes
Lizenzmanagement, das die Bereitstellung von Office- und Anwendungssystemen
entsprechend der tatsächlichen Nachfrage und Nutzung optimiert, ist noch nicht
verfügbar.
Seitens des LIT (seit
1.1.05: ITDZ) sind Anschubinvestitionen für das neue Geschäftsfeld erforderlich,
Anlaufprobleme sind zu überwinden. Insbesondere können Skaleneffekte bei der
Beschaffung und beim Betrieb von Infrastrukturkomponenten (Endgeräte, Server,
Softwarekomponenten) erst mit deutlich höheren Stückzahlen erreicht werden.
5. Grundlagen und
Voraussetzungen für eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Eine
umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Konzept von ITIS - insbesondere
auch hinsichtlich einer quantitativen Bewertung - kann nicht nur auf den
Ergebnissen durchgeführter einzelner Pilotprojekte basieren. ITIS ordnet sich
ein in die IT-strategischen Vorhaben zum landesweit einheitlichen und
wirtschaftlichen Betrieb und zur Nutzung von IT-Infrastruktur. Die Rahmenbedingungen
zur Umsetzung dieses Ziels sind mit der VV IT-Steuerung geschaffen worden. Auf
dieser Basis können schrittweise die Voraussetzungen geschaffen werden, um die
Erfahrungen der bisherigen Pilotprojekte in verbindliche Vorgaben zu
Bereitstellung und Betrieb von IT-Infrastruktur einfließen zu lassen. Dazu
gehört auch der Aufbau eines entsprechenden Geschäftsfeldes im LIT (seit
1.1.05: ITDZ), mit dem die ITIS-Dienstleistungen allen Behörden in
wirtschaftlicher und anforderungsgerechter Weise zur Verfügung gestellt werden
können.
Diese
Vorgaben sind Voraussetzung, um die mit dem
Ansatz von ITIS verbundenen - und durch die Pilotprojekte bestätigten -
Wirtschaftlichkeitspotentiale umfassend wirksam werden zu lassen. Die Bewertung
des möglichen künftigen Einsatz von ITIS in Teilen oder der gesamten Berliner
Verwaltung wird daher einem wesentlich ersten Schwerpunkt der Arbeiten im
Rahmen der veränderten IT-Steuerung im Lande Berlin bilden.
6. Schlussbemerkung
Ich bitte, diesen Bericht damit als Zwischenbericht
anzusehen.
D r . K ö r t i n g
Senator für Inneres
Ausschuss-Kennung
: Hauptgcxzqsq