SenInn                        Berlin, den                        1.2.2005

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2900

 

                        An den

Vorsitzenden des Hauptausschusses

 

über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

über Senatskanzlei - G Sen -

 

 

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2001,
Missbilligungen und Auflagen

Drucksachen 15/837 und 15/2848,

hier: IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung  (T 74-84), 4. Absatz

 

52. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 3. Juni 2004

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung folgendes beschlossen:

 

„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2001 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2001 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2001 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung.“

.....

„Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat zum 30. November 2004 die notwendige Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Projekts ITIS vorlegt.“

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

 

1.      Einordnung von  ITIS

 

Das Konzept von ITIS (IT-Insourcing) basiert im Wesentlichen darauf, für die Bereitstellung und Nutzung von IT-Infrastruktur Betriebsformen zu finden, mit denen die Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes entscheidend verbessert werden kann. Dies entspricht der durch viele Ergebnisse in Verwaltung und Wirtschaft bestätigten Erkenntnis, dass in der Gestaltung von Betriebsprozessen das wesentliche Potenzial für den wirtschaftlichen IT-Einsatz  liegt.  Eine Optimierung kann z. B. im Hinblick auf Eigen- oder Fremdbetrieb der IT-Infrastruktur vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang ist auch die Auswahl der erforderlichen Technologien (Hard- und Software) vorzunehmen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Entscheidung über den  Einsatz von Technik beim Betrieb von IT-Infrastruktur stets den zweiten Schritt darstellt und es mehrere technische Möglichkeiten gibt, die Betriebsprozesse anforderungsgerecht technisch zu unterstützen bzw. zu realisieren. In diesem Sinne ist ITIS insgesamt betrachtet auch kein Konzept zum Einsatz einer bestimmten Technik, sondern lässt mehrere Realisierungsmöglichkeiten offen.

 

Die IT-Infrastruktur in den Behörden der Berliner Verwaltung ist geprägt vom Einsatz unterschiedlicher, teilweise veralteter Technik und von heterogenen Betriebsprozessen und Verantwortlichkeiten, die im Wesentlichen von Eigenbetrieb bestimmt sind. Vor diesem Hintergrund besteht die akute Notwendigkeit, Migrationsstrategien zu entwickeln, die auf Basis vereinheitlichter Prozesse und anforderungsgerechter Technik den wirtschaftlichen Betrieb von IT-Infrastruktur ermöglicht.

 

Diese IST-Situation war Ausgangspunkt für das im ehemaligen LIT (seit 1.1.05: ITDZ) 1999 gestartete Projekt ITIS.

 

2.      ITIS als Dienstleistung des ITDZ

 

Eine Voraussetzung für die Bereitstellung von Fachverfahren und Bürokommunikationsdiensten in den einzelnen Behörden der Berliner Verwaltung ist eine funktionsfähige und anforderungsgerechte jeweilige lokale IT-Infrastruktur.

 

Der Betrieb dieser lokalen IT-Infrastruktur wird in der Regel durch die jeweiligen behördlichen IT-Stellen (Infrastrukturbetreiber) gewährleistet. Für die durch die behördlichen IT-Stellen betriebenen IT-Komponenten gibt es z.Zt. berlinweit keine einheitlichen Technik-, Migrations-, Einführungs- und Betriebskonzepte und keine diesbezüglichen verbindlichen Standards.

 

Die einzelnen Behörden sind für die Bereitstellung der für die Beschaffung und den Betrieb dieser Infrastruktur erforderlichen Haushaltsmittel verantwortlich.

 

Die Behörden bedienen sich beim Betrieb dieser Infrastruktur auch – in unterschiedlichem Umfang - der Dienste des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (IT-DZ), so. z.B. bei der Beschaffung von Infrastrukturkomponenten, der Nutzung des Berliner Landesnetzes (BeLa), des Sicherheitsrechenzentrums im IT-DZ und der Nutzung übergreifender Dienste (Internet, Mail usw.).

 

Von der Übertragung von IT-Betriebsprozessen an externe Partner wird gegenwärtig nur  selektiv in Bezug auf die zu betreibenden IT-Komponenten und in geringem Umfang Gebrauch gemacht. So werden beispielsweise verfahrenspezifische Großrechner- und Serverkapazitäten und landesweite Netzdienstleistungen durch den LIT (seit 1.1.05: ITDZ) mit Erfolg am Berliner Verwaltungsmarkt angeboten und durch die Kunden in Anspruch genommen. Die Bündelung dieser Betriebsleistungen an zentraler Stelle führte zu einer Reduzierung der Betriebskosten und des für den Betrieb erforderlichen Personals.

 

Um den Behörden ein umfassendes Unterstützungs- und Betriebsangebot auch für die lokale IT-Infrastruktur machen zu können, hat der LIT (seit 1.1.05: ITDZ) bereits im Jahr 1999 das Projekt ITIS (IT-Insourcing) aufgesetzt. Die Bereitstellung der Infrastruktur und die Betriebsverantwortung sollten dabei weitgehend  vom LIT (seit 1.1.05: ITDZ) übernommen werden.

 

Das Projekt ITIS ordnet sich ein in die allgemeinen Zielsetzungen bezüglich des IT-Einsatzes im Rahmen der IT-Strategie des Landes:

 

§           Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes

§           Vereinheitlichung der Technik

§           Ausstattung der Verwaltung mit jeweils aktueller Technik

§           Lösung des Problems der Ersatzbeschaffung

§           Vermeidung von Finanzierungsspitzen vor dem Hintergrund von zeitgleichem IT-Ausbau und Ersatzbeschaffung

§           Lösung des Problems der Rekrutierung von qualifiziertem Personal

§           Erhaltung eines erreichten „State of the Art“ des IT-Personals

§           Variablere Kapazitätsgestaltung im Sach- und Personalbereich

§           Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit der Informationstechnik

§           Verbesserung der Qualität der IT-Nutzung durch effizienteren Einsatz des eigenen IT-Personals

 

 

 

3.      Einstieg in das IT-Insourcing, erste Projekte

 

a)  Bezirksamt Schöneberg

 

Ende 1999 hatte der LIT (seit 1.1.05: ITDZ) mit dem Bezirksamt Schöneberg die Durchführung des Pilotprojekts ITIS (IT-Insourcing) verbunden mit der Übernahme der  Betriebsverantwortung für die verfahrens-unabhängige IT-Infrastruktur vereinbart. Ziel war die Übernahme und Neuimplementierung der verfahrensunabhängigen IT-Infrastruktur des Bezirksamts Schöneberg durch den LIT (seit 1.1.05: ITDZ) mit der Zielsetzung des wirtschaftlichen Betriebs und der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des IT-Einsatzes gegenüber dem status quo.

 

Mit diesem Projekt verfolgte der LIT (seit 1.1.05: ITDZ) als wesentliche Zielsetzung die Schaffung der Voraussetzungen für das strategische Geschäftsfeld IT-Insourcing und den Beweis der Machbarkeit sowohl im Hinblick auf die Tauglichkeit eingesetzter Technik als auch formaler Geschäftsprozesse.

 

Gegenüber den vom Bezirksamt Schöneberg von Berlin ermittelten Ist-Betriebskosten ergab sich ein Kostenvorteil von etwa 25 % für das LIT-Angebot, so dass das LIT-Angebot die wirtschaftlichere Alternative zur Eigenerbringung der Dienstleistung durch das Bezirksamt mit einem deutlichen Einsparpotenzial darstellte. Bei Bedarf kann hierzu der seinerzeit vom LIT (seit 1.1.05: ITDZ) erstellte Abschlussbericht zum Projekt ITIS (IT-Insourcing) zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Projekt ist dennoch nicht zum Tragen gekommen. Auf Grundlage des Kostenmodells wurde vom Bezirk ein erheblicher Mangel an finanziellen Mitteln für die Annahme der ITIS Dienstleistung aus kameraler Sicht für das (fusionierte) Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ermittelt. Das fusionierte Bezirksamt übernahm sowohl aus Kosten- wie aus konzeptionellen Gründen den ITIS-Ansatz nicht.

 

 

b) Justizverwaltung

 

Im Projekt LANITO wurde ein Konzept für die gleichmäßige und umfassende IT-Ausstattung aller Amtsgerichte entwickelt. Mit diesem Outsourcing-Konzept auf der Basis des Betriebsmodells ITIS des LIT (seit 1.1.05: ITDZ) wurde der Justizstandort Amtsgericht Pankow-Weißensee einheitlich ausgestattet. Nur mit diesem Betriebsmodell war es aufgrund der im Justizbereich knappen personellen Ressourcen im IT-Bereich möglich, einzelne Standorte überhaupt mit IT zu versorgen.

Das Pilotprojekt LANITO-TOP im AG Pankow/Weißensee hat die Maßnahmen zur Erstellung einer einheitlichen IT-Infrastruktur durch einen externen Dienstleister erfolgreich erprobt und wurde zum 31.07.2001 abgeschlossen.

 

In Evaluation des Pilotvorhabens LANITO-TOP wurde der  Masterplan „IMOG“  für das Informationsmanagement in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erarbeitet. Aufgabe des Masterplans war es, fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Finanzierung und weitere Entwicklung von IT-Anwendungen und -Infrastruktur in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf Standardisierung und die Erschliessung von Synergieeffekten gelegt. In Auswertung des Pilotprojekts LANITO-TOP wurde untersucht, ob nicht die inzwischen einsatzreife Terminal-Server-Technologie (SBC) einen höheren monetären Nutzen erbringen könnte als die herkömmliche Ausstattung mit PCs und Servern. Der Kostenvergleich führte zu dem Ergebnis, dass eine SBC-Lösung ca. 15 % preiswerter zu realisieren ist als eine konventionelle Client/Serverlösung. Die Kostenvorteile lassen sich dabei weniger im Investitionsbereich, sondern überwiegend im Bereich der Betriebskosten realisieren (vgl. Sachstandsbericht über den Stand und die Ziele des IT-Einsatzes in der Berliner Justiz vom 3.5.02 – Rote Nummer 0431).

 

Um die notwendigen Voraussetzungen für eine fundierte Zukunftsentscheidung zu schaffen, wurden im Rahmen dieser Voruntersuchung alle Aspekte der Einführung und des Betriebes in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Berlins untersucht. Insbesondere wurden folgende Aspekte betrachtet:

 

§           Notwendige Maßnahmen zur Harmonisierung von Infrastrukturerstellung und Verfahrensentwicklung

§           Erforderliche Fokussierung und Bündelung der IT-Kompetenzen und Ressourcen

§           Erarbeitung klarer Vorgaben für den IT-Infrastruktureinsatz und -betrieb sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung von IT-Fachverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit

§           Darstellung der Handlungsalternativen für den Betrieb und Vergleich der wesentlichen Aufwendungen und Nutzen bei Outsourcing in den LIT (seit 1.1.05: ITDZ) resp. Betrieb durch Justiz

 

Folgende Zielsetzungen werden vor dem Hintergrund klarer Rahmenbedingungen und -vorgaben realisiert:

 

§           Konsolidierung der IT-Landschaft im Land Berlin, Neu-Strukturierung der IT-Verantwortung im Land

§           Nutzung der Rolle des Landesbetriebs für Informationstechnik als zentraler IT-Dienstleister für das Land Berlin mit der Maßgabe, dass die Preise des Landesdienstleisters dem Vergleich mit dem privaten Markt standhalten

§           Ausrichtung der IT-Systeme auf den elektronischen Rechtsverkehr (um Systembrüche und damit verbundene Mehraufwendungen zu vermeiden ist es unbedingt erforderlich, die bestehenden Anwendungen und IT-Systeme zu standardisieren)

 

Die Berliner Justiz nimmt in größerem Umfang externe IT-Infrastrukturdienstleistungen über den Landesbetrieb für Informationstechnik in Anspruch. Der LIT (seit 1.1.05: ITDZ) wird insbesondere im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Umsetzung des Masterplans IMOG umfassend mit der Bereitstellung und dem Betrieb der zentralen IT-Infrastrukturen betraut.

 

c) Senatsverwaltung für Inneres

 

Die bei der Senatsverwaltung für Inneres verwendete BK-Software, die Betriebssystemsoftware (Windows NT) und der Großteil der Endgeräte mussten im Jahr 2003 erneuert werden. Bezogen auf die Endgeräte war diese Erneuerung bereits überfällig, zudem endeten die Wartungsleistungen für die Bürokommunikationssoftware Linkworks Ende Oktober 2003. Im Zusammenhang mit den erforderlichen Ersatzbeschaffungen waren Maßnahmen zu ergreifen, um die Betriebskosten für die IT-Infrastruktur dauerhaft zu senken. Auf der Grundlage einer  einheitlichen Infrastruktur sollten  Voraussetzungen für kostengünstige Administrations- und Betriebsformen geschaffen werden.

 

Ende August 2002 wurde von der Senatsverwaltung für Inneres entschieden, ein Einführungsprojekt mit dem Generalunternehmer LIT (seit 1.1.05: ITDZ) zu beginnen. Grundlage der Entscheidung war eine Vergleichsrechnung zwischen einer Neuausstattung auf der Basis der vorhandenen Architektur (PC/Server) und einer Thin-Client-Variante. Beide Varianten wurden im Hinblick auf die Fortführung der Betreuung in eigener Regie vs. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des LIT (seit 1.1.05: ITDZ) entsprechend dem ITIS-Konzept geprüft.

 

Nach Abschluss der Voruntersuchungen wurde im Herbst 2003 mit dem Roll-Out der errechneten kostengünstigeren Variante (SBC/ITIS) begonnen. Aufgrund besonderer Anforderungen einzelner Anwendungsverfahren bzw. Aufgabengebiete werden einige Arbeitsplätze weiterhin mit PC als „Fat Clients“ betrieben. Seit dem Frühjahr 2004 steht die neue Infrastruktur im Echtbetrieb zur Verfügung. Die IT-Stelle der Senatsverwaltung für Inneres wurde aufgelöst, einige ihrer früheren Mitarbeiter nehmen entsprechende Aufgaben im LIT (seit 1.1.05: ITDZ) wahr.

 

 

d) Migrationsstudie für die Berliner Bezirke

 

Ende Oktober 2004 wurde von der Fa. EDS eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz von Open Source Software in den Bezirken vorgelegt, die im Auftrag der Geschäftsstelle zur Koordinierung und Beratung bezirklicher IT-Verfahren (KoBIT) in Zusammenarbeit mit der IT-Stelle des Bezirks Tempelhof-Schöneberg entstanden ist.

 

Der Hintergrund dieser Studie ist ebenfalls die zwingende Notwendigkeit, sehr rasch Migrationsstrategien für die z.T. bereits überalterte IT-Infrastruktur des Bezirks ( ... der Bezirke) 

zu entwickeln. Trotz der Hervorhebung des Themas „Open Source“ macht auch diese Studie deutlich, dass hierzu ein umfassendes Infrastrukturkonzept und wirtschaftliche Betriebsformen entwickelt  werden müssen. Hierbei werden die im Rahmen der ITIS-Projekte erworbenen Erfahrungen einfließen.

 

Grundlage einer neuen Infrastruktur ist das Konzept des Server-Based-Computing (SBC), wobei – entsprechend der bei SenInn praktizierten Vorgehensweise – an einzelnen Arbeitsplätzen ebenfalls weiterhin PCs zu Einsatz kommen können.

 

Wesentliche Ziele des ITIS Projektes sind prinzipiell auch von der Fa. EDS in der Machbarkeitsstudie für das IT-Bezirksszenario bestätigt worden, dies insbesondere bei der Bündelung von IT-Dienstleistungsaufgaben – auch über Bezirksgrenzen hinweg – für Hauptschienen wie den Betrieb von Verwaltungsfachverfahren und Bürokommunikationsdiensten.

 

Deutlich wird aus dieser Machbarkeitsstudie darüber hinaus auch, dass für den Bezirk Tempelhof-Schönberg - wahrscheinlich aber auch für eine Reihe anderer Bezirke - die mittel- und langfristige Finanzierung des Infrastrukturbetriebs für die im Alltag benötigten IT-Verfahren dringend abgesichert werden muss.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres/IT-Kompetenzzentrum hat mit der KoBIT und der IT-Stelle des BA Tempelhof-Schöneberg das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine Einbeziehung der übrigen Bezirksämter und des LIT (seit 1.1.05: ITDZ) erörtert und konkrete Aktivitäten festgelegt. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:

·     In der unter Verantwortung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg geplanten Pilotierung ist die Machbarkeit im Sinne des Gesamtansatzes (Zentralisierung der Prozesse, Infrastruktur als Dienstleistung) zu prüfen

·     Durch eine Verknüpfung der konkreten Umsetzung der Studie mit der IT-Strategie der Berliner Verwaltung ist die Verbindlichkeit und Verallgemeinerung  der Ergebnisse gemäß der VV IT-Steuerung zu sichern

 

Die in der Studie ausgesprochenen technischen Empfehlungen, die wesentlich auf Open Source Software basieren, müssen hinsichtlich ihrer Implementierung im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (v. a. bzgl. der Lauffähigkeit eingesetzter Fachverfahren) und ihrer Übertragbarkeit auf andere Bezirke noch detailliert geprüft werden und können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden.

 

 

 

4.      Wirtschaftlichkeit der Projekts ITIS

 

Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit kommt der vom LIT (seit 1.1.05: ITDZ) im Jahr 2000 vorgelegte Bericht zum Projekt ITIS zu folgendem Ergebnis:

 

„Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage des Landes Berlin und dem enormen Kostendruck, dem die Berliner Verwaltung ausgesetzt ist, sehen wir die Möglichkeit, mit dem Dienstleistungspaket IT-Insourcing zum Betrieb dezentraler Infrastruktur einen aktiven Beitrag zur Haushaltskonsolidierung des Landes Berlin zu leisten. Mit dem vorliegenden Bericht weisen wir nach, dass mit Hilfe standardisierter Technik und Organisationskonzepte hohe Einsparpotenziale (mehr als 25 % gegenüber dem Ist) beim Betrieb dezentraler verfahrensunabhängiger IT-Infrastruktur genutzt werden können. Bei dem gegenwärtigen Mengengerüst von berlinweit mehr als 40.000 betriebenen Endgeräten bedeutet dies ein jährliches Einsparvolumen in zweistelliger Millionenhöhe.“

 

Die IT-Infrastruktur der Berliner Verwaltung ist zwischenzeitlich weiter ausgebaut worden. Die Zahl der Endgeräte (als ein Indikator) liegt bei mehr als 50 000 in Behörden. Hinzu kommen mehr als 30 000 PCs an Berliner Schulen. Beide Zahlen werden in den kommenden Jahren noch leicht steigen.

 

Damit ist die Notwendigkeit einer Bereitstellung und Nutzung wirtschaftlicher Beschaffungs- und Betriebsformen unverändert gegeben.

 

Der Landesbetrieb für Informationstechnik beabsichtigt, das Geschäftsfeld „ITIS“ weiter auszubauen und zu einem Schwerpunkt seines Dienstleistungsangebots zu machen.

 

Die mit den jeweiligen Vorgehensweisen verbundene Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur erzeugt technische und betriebswirtschaftliche Vorteile bei der Beschaffung und beim Betrieb. Durch zentrale Anlaufstellen („Help Desk“ im LIT) wird ein zeitlich  deutlich ausgedehnter Betrieb auch der dezentralen Infrastruktur unterstützt. Die Vorhaltung eigener IT-Kompetenz kann auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Die Konzentration verfügbarer Ressourcen auf die eigene (Fach-) Kernkompetenz wird unterstützt. Die vorgesehenen Standardisierungen bei IT-Infrastrukturelementen in der Ausstattung ermöglichen künftig eine deutliche Reduzierung der Betreuungskompetenz (vor Ort).

 

Die Berliner Verwaltung schließt damit zu anderen Landesverwaltungen und Kommunen auf, die

- am Beispiel der Justizverwaltung: NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt - bereits ähnliche Wege beschritten haben.

 

Referenzen für den von den Senatsverwaltungen für Justiz und für Inneres beschrittenen Weg liegen auch bei anderen Einrich­tungen bereits in vielfältiger Form vor (Bundesbehörden wie Bundesministerium des Innern, der Finanzen, der Justiz, der Verteidigung, für Wirtschaft und Arbeit, für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Bundesanstalt für Arbeit, nachgeordnete Behörden wie Zoll, Bundesamt für Finanzen, Wohnungsbaugesellschaf­ten wie DEGEWO, GEWOBAG, Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain und Marzahn, Gesund­heitsträger wie Charité, Vivantes Kliniken; Unfallkrankenhaus Marzahn).

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Verfahrens BASIS (BASIS Phase 2) wird der für das ITIS-Konzept wesentliche technologische Ansatz des Server Based Computing konsequent umgesetzt. Als Produkt kommt wie bei SenInn CITRIX zum Einsatz.

Die dazu erstellte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass „… die Wirtschaftlichkeit sowohl in dem engeren, monetären als auch in dem weiteren, nichtmonetären Sinne gegeben ist.“

 

Gleichwohl muss beachtet werden, dass im Hinblick auf technische Aspekte, Betriebsformen und eine umfassende Wirtschaftlichkeit der mit dem Projekt ITIS gewählten Vorgehensweise noch weitere wichtige Aufgabenstellungen zu bewältigen sind.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres hat für das in diesem Jahr neu eingeführte Betriebskonzept einen Kostenvergleich erstellt, in dem eine Gegenüberstellung von Eigen- und Fremdbetrieb erfolgte. Diese Berechnung bestätigte die der Beauftragung des LIT (seit 1.1.05: ITDZ) zugrunde liegende Entscheidung, das Projekt im Hinblick auf die Perspektiven des ITIS-Projekts und die Bedeutungg einer „Vorreiterrolle“ der Senatsverwaltung für Inneres dann durchzuführen, wenn mit der Einführung zunächst zumindest Betriebskosten in gleicher Höhe verbunden sein würden („schwarze Null“).

 

Die Berechnung ist diesem Bericht beigefügt (Anlage 1).

 

Aus der Berechnung ergibt sich, dass einige von der Senatsverwaltung für Inneres zunächst weiterhin einzusetzende Fachverfahren nach wie vor besondere Endgeräte (PC, Drucker ..) benötigen. Dies wird bei einer Weiterentwicklung bzw. Neubeschaffung der Verfahren abzuändern sein. Ein der tatsächlichen Nachfrage angepasstes Lizenzmanagement, das die Bereitstellung von Office- und Anwendungssystemen entsprechend der tatsächlichen Nachfrage und Nutzung optimiert, ist noch nicht verfügbar.

 

Seitens des LIT (seit 1.1.05: ITDZ) sind Anschubinvestitionen für das neue Geschäftsfeld erforderlich, Anlaufprobleme sind zu überwinden. Insbesondere können Skaleneffekte bei der Beschaffung und beim Betrieb von Infrastrukturkomponenten (Endgeräte, Server, Softwarekomponenten) erst mit deutlich höheren Stückzahlen erreicht werden.

 

  

5.      Grundlagen und Voraussetzungen für eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 

Eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Konzept von ITIS - insbesondere auch hinsichtlich einer quantitativen Bewertung - kann nicht nur auf den Ergebnissen durchgeführter einzelner Pilotprojekte basieren. ITIS ordnet sich ein in die IT-strategischen Vorhaben zum landesweit einheitlichen und wirtschaftlichen Betrieb und zur Nutzung von IT-Infrastruktur. Die Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieses Ziels sind mit der VV IT-Steuerung geschaffen worden. Auf dieser Basis können schrittweise die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Erfahrungen der bisherigen Pilotprojekte in verbindliche Vorgaben zu Bereitstellung und Betrieb von IT-Infrastruktur einfließen zu lassen. Dazu gehört auch der Aufbau eines entsprechenden Geschäftsfeldes im LIT (seit 1.1.05: ITDZ), mit dem die ITIS-Dienstleistungen allen Behörden in wirtschaftlicher und anforderungsgerechter Weise zur Verfügung gestellt werden können.

 

Diese Vorgaben sind Voraussetzung, um die mit dem  Ansatz von ITIS verbundenen - und durch die Pilotprojekte bestätigten - Wirtschaftlichkeitspotentiale umfassend wirksam werden zu lassen. Die Bewertung des möglichen künftigen Einsatz von ITIS in Teilen oder der gesamten Berliner Verwaltung wird daher einem wesentlich ersten Schwerpunkt der Arbeiten im Rahmen der veränderten IT-Steuerung im Lande Berlin bilden.

 

 

6.      Schlussbemerkung

 

Ich bitte, diesen Bericht damit als Zwischenbericht anzusehen.

 

 

 

D r .   K ö r t i n g

Senator für Inneres

 

 

Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq