Vorblatt

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Die förmliche Aufgabe des Sportstandortes "Genossenschaftsstraße" im Ortsteil

Adlershof, Bezirk Treptow-Köpenick, zugunsten von Wohnungsbau

 

 

 

 

 

A. Problem:

 

Die Sportnutzung des ehemals landeseigenen Grundstücks Genossenschaftsstraße 1 ist bereits 1998 eingestellt worden und das Grundstück mit dem Nutzungsziel Reihenhausbebauung gemäß Bezirksamtsbeschluss vom 29.1.1999 bereits am 15.12.2000 an die Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ veräußert worden. Der entsprechende Bebauungsplanentwurf 9-13 befindet sich in der Phase der vorgezogenen Bürgerbeteiligung.

 

Die Aufgabe von öffentlichen Sportflächen setzt nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung sowie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses voraus. Das förmliche Zustimmungsverfahren hatte erst auf Antrag des Bezirks vom 31.05.00 eingeleitet werden können und im Februar 2001 vom Senat zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus (Drs 14/1042) weitergleitet und von dort am 24.03.01 an den Fachausschuss überwiesen werden können, wo es jedoch bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr behandelt und auch in der darauf folgenden nicht erneut aufgegriffen wurde.

 

B. Lösung:

 

Parallel zu den laufenden Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderungsverfahren soll das Zustimmungsverfahren nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz hiermit neu aufgenommen und zu einem formalen Abschluss gebracht werden.

 

Die Aufgabe des Sportstandortes wegen baulicher Mängel ist in Anbetracht der lokalen Überversorgung mit ungedeckten Sportanlagen wie auch der vorteilhaften Unterbringung der Sportler auf anderen Standorten als problemlos zu erachten. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses wird hierzu erbeten.



C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung:

 

An einer Instandsetzung des maroden Sportplatzes bestand angesichts der Kosten und der Überversorgung des Bezirks mit ungedeckten Sportflächen kein Bedarf. Das Grundstück wäre brachgefallen.

 

Ohne Vorliegen der formalen Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Aufgabe des öffentlichen Sportstandortes müssten im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren aus sportfachlicher Sicht Bedenken gegenüber dem Entwurf geltend gemacht werden. Dies würde den kurzfristig erwünschten Baubeginn der Reihenhaussiedlung behindern.


D.    Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:

 

keine

 

E.       Gesamtkosten:

 

Mit der Aufgabe des Standortes sind keine Kosten verbunden. Der Abriss von Gebäuden ist bereits 1998 erfolgt.

 

H.    Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

 

keine

 

I. Zuständigkeit:

 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Die Aufgabe des Sportstandortes "Genossenschaftsstraße" im Ortsteil Adlershof, Bezirk Treptow-Köpenick, zugunsten von Wohnungsbau

 

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Aufgabe des Sportstandortes "Genossenschaftsstraße" im Ortsteil Adlershof, Bezirk Treptow / Köpenick, zugunsten von Wohnungsbau wird zugestimmt.

 

 

A. Begründung:

 

Die Voraussetzungen für eine Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus sind insofern erfüllt, als

 

-          das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung, hier: Wohnungsbau, überwiegt,

-          bereits seit 1998 keine tatsächliche Sportnutzung mehr stattfindet, die beeinträchtigt werden könnte, und

-          das landeseigene Grundstück bereits Ende 2000 für eine Reihenhausbebauung veräußert worden ist.

 

 

B.  Rechtsgrundlage:

 

§ 7 Abs.2 des Gesetzes zur Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz) vom 6.1.1989, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juli 2002

 

C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte
und/oder Wirtschaftsunternehmen:

 

keine


 

D. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Mit der Aufgabe des Standortes sind keine Kosten verbunden. Der Abriss von Gebäuden ist bereits 1998 erfolgt. Der Veräußerungserlös wurde nach den üblichen Veräußerungserlösquoten auf den Bezirk und die Senatsverwaltung für Finanzen verteilt.

 

b)    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

Berlin, den 23. März 2004

 

 

   Der Senat von Berlin

 

Karin   Schubert

Klaus   Böger

Bürgermeisterin

Senator für Bildung,

Jugend und Sport

 

 

 

Ausschuss-Kennung : UASportgcxzqsq