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Vorblatt |
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Die förmliche Aufgabe des Sportstandortes
"Genossenschaftsstraße" im Ortsteil
Adlershof, Bezirk
Treptow-Köpenick, zugunsten von Wohnungsbau
A. Problem:
Die
Sportnutzung des ehemals landeseigenen Grundstücks Genossenschaftsstraße 1 ist
bereits 1998 eingestellt worden und das Grundstück mit dem Nutzungsziel
Reihenhausbebauung gemäß Bezirksamtsbeschluss vom 29.1.1999 bereits am
15.12.2000 an die Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ veräußert worden. Der
entsprechende Bebauungsplanentwurf 9-13
befindet sich in der Phase der vorgezogenen Bürgerbeteiligung.
Die Aufgabe
von öffentlichen Sportflächen setzt nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz ein
überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung sowie die
Zustimmung des Abgeordnetenhauses voraus. Das förmliche Zustimmungsverfahren
hatte erst auf Antrag des Bezirks vom 31.05.00 eingeleitet werden können und im
Februar 2001 vom Senat zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus (Drs 14/1042) weitergleitet und von
dort am 24.03.01 an den Fachausschuss überwiesen werden können, wo es jedoch
bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr behandelt und auch in der darauf
folgenden nicht erneut aufgegriffen wurde.
B. Lösung:
Parallel zu
den laufenden Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderungsverfahren soll das
Zustimmungsverfahren nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz hiermit neu aufgenommen
und zu einem formalen Abschluss gebracht werden.
Die Aufgabe
des Sportstandortes wegen baulicher Mängel ist in Anbetracht der lokalen
Überversorgung mit ungedeckten Sportanlagen wie auch der vorteilhaften
Unterbringung der Sportler auf anderen Standorten als problemlos zu erachten.
Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses wird hierzu erbeten.
C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung:
An einer Instandsetzung des
maroden Sportplatzes bestand angesichts der Kosten und der Überversorgung des
Bezirks mit ungedeckten Sportflächen kein Bedarf. Das Grundstück wäre
brachgefallen.
Ohne Vorliegen der formalen
Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Aufgabe des öffentlichen Sportstandortes
müssten im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im
Bebauungsplanverfahren aus sportfachlicher Sicht Bedenken gegenüber dem Entwurf
geltend gemacht werden. Dies würde den kurzfristig erwünschten Baubeginn der
Reihenhaussiedlung behindern.
D. Kostenauswirkungen auf
Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:
keine
E.
Gesamtkosten:
Mit der Aufgabe des Standortes sind keine Kosten
verbunden. Der Abriss von Gebäuden ist bereits 1998 erfolgt.
H. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:
keine
I.
Zuständigkeit:
Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Aufgabe des Sportstandortes "Genossenschaftsstraße" im Ortsteil Adlershof, Bezirk Treptow / Köpenick, zugunsten von Wohnungsbau wird zugestimmt.
A. Begründung:
Die Voraussetzungen für eine
Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus sind insofern erfüllt, als
-
das
öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung, hier: Wohnungsbau, überwiegt,
-
bereits
seit 1998 keine tatsächliche Sportnutzung mehr stattfindet, die beeinträchtigt
werden könnte, und
-
das
landeseigene Grundstück bereits Ende 2000 für eine Reihenhausbebauung veräußert
worden ist.
B. Rechtsgrundlage:
§ 7 Abs.2 des Gesetzes zur Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz) vom 6.1.1989, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juli 2002
C. Kostenauswirkungen
auf Privathaushalte
und/oder Wirtschaftsunternehmen:
keine
D. Auswirkungen auf
den Haushaltsplan und die
Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Mit der Aufgabe des Standortes sind keine Kosten verbunden. Der Abriss von Gebäuden ist bereits 1998 erfolgt. Der Veräußerungserlös wurde nach den üblichen Veräußerungserlösquoten auf den Bezirk und die Senatsverwaltung für Finanzen verteilt.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den
23. März 2004
Der Senat von Berlin
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Karin Schubert |
Klaus Böger |
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Bürgermeisterin |
Senator für Bildung, Jugend und Sport |
Ausschuss-Kennung
: UASportgcxzqsq