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Vorblatt |
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über die förmliche Aufgabe der Sporthalle Bausdorfstr. 70 im Ortsteil Kaulsdorf, Bezirk Marzahn-Hellersdorf, zugunsten eines Wohnungsbauvorhabens
A. Problem:
Die zur
Sporthalle gehörende Schule (ehem. 30. G) wurde aufgehoben und zum 01.01. 2003
dem Grundstücksamt übergeben. Die Sporthalle wird seitdem vom Fachvermögen
Sport für die Vereinsnutzung betrieben und bewirtschaftet.
Da die Sporthalle aber aufgrund des guten Versorgungsgrades des Bezirks mit gedeckten Sportanlagen (über 70%) nicht ausgelastet und zudem baufällig ist und im Falle ihres Erhalts unverhältnismäßig hohe Sanierungskosten entstünden (geschätzt über 2 Mio. €), sollte sie gemäß Bezirksamtsbeschluss vom 02.04.2004 aufgegeben werden. Sie ist nun zum 31.09.2004 geschlossen worden.
Die Aufgabe
von öffentlichen Sportflächen setzt nach §7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz ein
überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung sowie die
Zustimmung des Abgeordne-tenhauses voraus.
Die für eine Interessenabwägung erforderliche Benennung eines konkreten
Nutzungsziels ist zur Zeit noch nicht gegeben. Denn Voraussetzung dafür, einen
Investor mit einem konkreten Bauvorhaben auf dem Grundstücksmarkt zu finden,
ist, dass das von Sportnutzung frei gemachte Grundstück auf die
Bestückungs-liste zur Vermarktung durch den Liegenschaftsfonds kommt. Bisher
ist die Liegenschaft Bestandteil des Vorschlages
für die Nachbestückung, der auf Grundlage des BA-Beschlusses 988/II vom
27.07.2004 SenFin und dem Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG am
28.07.2004 übergeben wurde.
B. Lösung:
Das Grundstück befindet sich
innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und kann gemäß § 34
Baugesetzbuch und entsprechend der Auswei-sung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
W3 (GFZ bis 0,8) entwickelt werden, was im Übrigen die Zulässigkeit von Gewerbe
in einge-schränktem Maße einschließt. Der Bezirk strebt hier entsprechend der
Nachfrage und in Ergänzung zur Großsiedlung Hellersdorf die Entwicklung eines
Wohngebietes von hoher Wohnqualität an.
Obwohl damit für die
Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an Wohnungsbau und dem Erhalt der
Sporthalle noch kein konkretes Vorhaben vorliegt, spricht entscheidend zugunsten
des Woh-nungsbauprojektes, dass die Sporthalle tatsächlich nicht mehr benötigt
und seit 1. Oktober d.J. nicht mehr genutzt wird. Den bisherigen
außerschulischen Sportlern konnte die Sporthalle Hermsdorfer Str. 27 als neue
Heimstatt angeboten und die dortigen Sportler einvernehmlich auf andere Hallen
verteilt werden. Die Sportarbeitsgemeinschaft erklärte sich unter Würdigung der
Rahmenbedingungen mit der Aufgabe der Sporthalle einverstanden, ebenfalls,
unter der Voraussetzung eines überwiegenden ander-weitigen öffentlichen
Nutzungsinteresses, der Lan-dessportbund.
Die Zustimmung des
Abgeordnetenhauses hierzu wird erbeten.
C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung:
Die Aufrechterhaltung der
Sporthalle ist angesichts des fehlenden Bedarfs und der hohen Sanierungs- und
Betriebskosten nicht zu vertreten.
Ohne die Zustimmung zur
Aufgabe der Sportanlage könnte das landeseigene Grundstück nicht zugunsten des
höherrangigen öffentlichen Nutzungszwecks für hochwertigen innerstädtischen
Wohnraum durch den Liegenschaftsfonds auf dem Grundstücksmarkt angeboten
werden.
D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder
Wirtschaftsunternehmen:
Ausgehend von den Förderrichtlinien des Programms
"Stadtumbau Ost" ist der Rückbauantrag für das Schulgebäude abgelehnt
worden. So wird - nach Entlassung aus dem Fachvermögen Sport - analog für die
Sporthalle zu entscheiden sein. Jedoch ist der fehlende Rückbau von
Infrastruktureinrich-tungen auf für den Liegenschaftsfonds Berlin be-stimmten
Grundstücken kein Ausschlusstatbestand für die Bestückung.
Voraussichtlich wird ein
Investor die Kosten für Ordnungsmaßnahmen zu tragen haben.
E. Gesamtkosten:
s.o.
H. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:
keine
I. Zuständigkeit:
Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über die Aufgabe der Sporthalle
Bausdorfstr.70 im Ortsteil
Kaulsdorf, Bezirk
Marzahn-Hellersdorf, zugunsten eines
Wohnungsbauvorhabens
Das
Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der
Aufgabe der Sporthalle Bausdorfstr.70 im Ortsteil Kauls-dorf, Bezirk
Marzahn-Hellersdorf, zugunsten eines Wohnungs-bauvorhabens wird zugestimmt.
A. Begründung:
Die
Voraussetzungen für eine Zustimmung durch das Abge-ordnetenhaus sind insofern
erfüllt, als
·
das
öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung, hier: Wohnungsbau, überwiegt
(Die Liegenschaft ist Bestandteil der Senatsverwaltung für Finanzen und dem
Liegenschaftsfonds Berlin (LFB) am 28.04.2004 übergebenen
Nachbestückungs-vorschlages),
·
die
Sporthalle aufgrund des guten bezirklichen Versorgungs-grades schulisch und außerschulisch
nicht mehr benötigt wird,
·
hier
seit Oktober 2004 keine Sportnutzung mehr stattfindet, die beeinträchtigt
werden könnte,
·
die
bisherigen Sportler eine andere Sportstätte nutzen und
·
die
Vertreter des Sports - Sportarbeitsgemeinschaft und Lan-dessportbund - der Aufgabe,
bei überwiegendem öffentlichen Interesse an dem Wohnungsbauvorhaben, zugestimmt
haben.
B. Rechtsgrundlage:
§7 Abs.2 des Gesetzes zur Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz) vom 6.1.1989, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juli 2002
C. Kostenauswirkungen
auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunter-nehmen:
Voraussichtlich wird ein Investor die
Kosten für Ordnungsmaßnahmen zu tragen haben.
D. Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben:
Bei
Aufgabe als Sportstandort geht
die Verkehrssicherungspflicht
mit den entsprechenden Kosten vorübergehend, bis zur
Überfüh-
rung an den LFB, an das Grundstücksamt
über.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine (Die Halle unterlag zuletzt der Schlüsselverantwortung des
Sportvereins.)
Berlin,
den 4. November 2004
Der Senat von Berlin
Klaus W o w e r e i
t
Klaus B ö g e r
Regierender Bürgermeister
Senator für Bildung, Jugend und Sport
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