Vorblatt

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über die förmliche Aufgabe der Sporthalle Bausdorfstr. 70 im Ortsteil Kaulsdorf, Bezirk Marzahn-Hellersdorf, zugunsten eines Wohnungsbauvorhabens

 

 

A. Problem:

 

Die zur Sporthalle gehörende Schule (ehem. 30. G) wurde aufgehoben und zum 01.01. 2003 dem Grundstücksamt übergeben. Die Sporthalle wird seitdem vom Fachvermögen Sport für die Vereinsnutzung betrieben und bewirtschaftet.

 

Da die Sporthalle aber aufgrund des guten Versorgungsgrades des Bezirks mit gedeckten Sportanlagen (über 70%) nicht ausgelastet und zudem baufällig ist und im Falle ihres Erhalts unverhältnismäßig hohe Sanierungskosten entstünden (geschätzt über 2 Mio. €), sollte sie gemäß Bezirksamtsbeschluss vom 02.04.2004 aufgegeben werden. Sie ist nun zum 31.09.2004 geschlossen worden.

 

Die Aufgabe von öffentlichen Sportflächen setzt nach §7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung sowie die Zustimmung des Abgeordne-tenhauses voraus.

 

Die für eine Interessenabwägung erforderliche Benennung eines konkreten Nutzungsziels ist zur Zeit noch nicht gegeben. Denn Voraussetzung dafür, einen Investor mit einem konkreten Bauvorhaben auf dem Grundstücksmarkt zu finden, ist, dass das von Sportnutzung frei gemachte Grundstück auf die Bestückungs-liste zur Vermarktung durch den Liegenschaftsfonds kommt. Bisher ist die Liegenschaft Bestandteil des Vorschlages für die Nachbestückung, der auf Grundlage des BA-Beschlusses 988/II vom 27.07.2004 SenFin und dem Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG am 28.07.2004 übergeben wurde.



B. Lösung:

 

Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und kann gemäß § 34 Baugesetzbuch und entsprechend der Auswei-sung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche W3 (GFZ bis 0,8) entwickelt werden, was im Übrigen die Zulässigkeit von Gewerbe in einge-schränktem Maße einschließt. Der Bezirk strebt hier entsprechend der Nachfrage und in Ergänzung zur Großsiedlung Hellersdorf die Entwicklung eines Wohngebietes von hoher Wohnqualität an.

 

Obwohl damit für die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an Wohnungsbau und dem Erhalt der Sporthalle noch kein konkretes Vorhaben vorliegt, spricht entscheidend zugunsten des Woh-nungsbauprojektes, dass die Sporthalle tatsächlich nicht mehr benötigt und seit 1. Oktober d.J. nicht mehr genutzt wird. Den bisherigen außerschulischen Sportlern konnte die Sporthalle Hermsdorfer Str. 27 als neue Heimstatt angeboten und die dortigen Sportler einvernehmlich auf andere Hallen verteilt werden. Die Sportarbeitsgemeinschaft erklärte sich unter Würdigung der Rahmenbedingungen mit der Aufgabe der Sporthalle einverstanden, ebenfalls, unter der Voraussetzung eines überwiegenden ander-weitigen öffentlichen Nutzungsinteresses, der Lan-dessportbund.

Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses hierzu wird erbeten.

 

C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung:

 

Die Aufrechterhaltung der Sporthalle ist angesichts des fehlenden Bedarfs und der hohen Sanierungs- und Betriebskosten nicht zu vertreten.

Ohne die Zustimmung zur Aufgabe der Sportanlage könnte das landeseigene Grundstück nicht zugunsten des höherrangigen öffentlichen Nutzungszwecks für hochwertigen innerstädtischen Wohnraum durch den Liegenschaftsfonds auf dem Grundstücksmarkt angeboten werden.

 

D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:

 

Ausgehend von den Förderrichtlinien des Programms "Stadtumbau Ost" ist der Rückbauantrag für das Schulgebäude abgelehnt worden. So wird - nach Entlassung aus dem Fachvermögen Sport - analog für die Sporthalle zu entscheiden sein. Jedoch ist der fehlende Rückbau von Infrastruktureinrich-tungen auf für den Liegenschaftsfonds Berlin be-stimmten Grundstücken kein Ausschlusstatbestand für die Bestückung.

Voraussichtlich wird ein Investor die Kosten für Ordnungsmaßnahmen zu tragen haben.

 

 

E. Gesamtkosten:

 

s.o.

 

H.    Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

 

keine

 

I. Zuständigkeit:

 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

 

über die Aufgabe der Sporthalle Bausdorfstr.70 im Ortsteil

Kaulsdorf, Bezirk Marzahn-Hellersdorf,  zugunsten eines

Wohnungsbauvorhabens

 

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Der Aufgabe der Sporthalle Bausdorfstr.70 im Ortsteil Kauls-dorf, Bezirk Marzahn-Hellersdorf, zugunsten eines Wohnungs-bauvorhabens wird zugestimmt.

 

A.  Begründung:

 

Die Voraussetzungen für eine Zustimmung durch das Abge-ordnetenhaus sind insofern erfüllt, als

·         das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung, hier: Wohnungsbau, überwiegt (Die Liegenschaft ist Bestandteil der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Liegenschaftsfonds Berlin (LFB) am 28.04.2004 übergebenen Nachbestückungs-vorschlages),

·         die Sporthalle aufgrund des guten bezirklichen Versorgungs-grades schulisch und außerschulisch nicht mehr benötigt wird,

·         hier seit Oktober 2004 keine Sportnutzung mehr stattfindet, die beeinträchtigt werden könnte,

·         die bisherigen Sportler eine andere Sportstätte nutzen und

·         die Vertreter des Sports - Sportarbeitsgemeinschaft und Lan-dessportbund - der Aufgabe, bei überwiegendem öffentlichen Interesse an dem Wohnungsbauvorhaben, zugestimmt haben.


B.    Rechtsgrundlage:

§7 Abs.2 des Gesetzes zur Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz) vom 6.1.1989, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juli 2002

 

C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunter-nehmen:

     Voraussichtlich wird ein Investor die Kosten für Ordnungsmaßnahmen zu tragen haben.

 

D. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:


     a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

   Bei  Aufgabe als  Sportstandort geht die  Verkehrssicherungspflicht  

   mit den entsprechenden   Kosten vorübergehend,  bis zur  Überfüh-

   rung an den LFB, an das Grundstücksamt über.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

    keine (Die Halle unterlag zuletzt der Schlüsselverantwortung des

    Sportvereins.)

 

 

Berlin, den 4. November 2004

 

Der Senat von Berlin

 

    Klaus   W o w e r e i t                                  Klaus   B ö g e r

Regierender Bürgermeister             Senator für Bildung, Jugend und Sport