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Senatsverwaltung
für Justiz Senatsverwaltung für Justiz Salzburger Str. 21 - 25 10825 Berlin |
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Dienstgebäude: Telefax (030) 9013
-2007 Vermittlung (030) 9013 -1 intern 913 |
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An den
Vorsitzenden des Unterausschusses Stellenwirtschaft
des Hauptausschusses
über
den Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über
Senatskanzlei – G Sen -
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Geschäftszeichen Bearbeiter/in Zimmer Telefon Datum I C 5-5111 E 1
(2004/2005) Herr Kothe 9013 - 3222 17. November 2004 Bei Antwort bitte angeben |
Einzelplan 06 - Justiz -
Kapitel 06 00 - Senatsverwaltung für Justiz -
Sitzung des Unterausschusses Stellenwirtschaft vom 29. August 2003
Der Unterausschuss Stellenwirtschaft hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
“SenJust wird aufgefordert, dem UA Stellenwirtschaft zum 30.06.2004 einen
Sachstandsbericht betr. Abteilung II und IV vorzulegen. (STW 252)“
Hierzu wird berichtet:
Der Unterausschuss Stellenwirtschaft hat die Frist für den Bericht stillschweigend bis Ende November 2004 verlängert.
Hinsichtlich der Umstrukturierungen in den Abteilungen II und IV der Senatsverwaltung für Justiz ergibt sich gegenwärtig folgender Sachstand:
Abteilung II
– Öffentliches
Recht, Gesetzgebung und Verfahren, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, internationale
Rechtshilfe in Zivil- und Verwaltungssachen, Europarecht, Fiskussachen,
Strafrecht –
Es ist beabsichtigt, die Zahl der Referate von gegenwärtig fünf auf insgesamt drei zu reduzieren, sobald die mit der Zusammenlegung der verschiedenen Arbeitsbereiche verbundenen personellen Fragen geklärt sind.
- Aus- und Fortbildung in der Rechtspflege, Prüfungswesen,
Justizprüfungsamt -
Mit Staatsvertrag vom 2. April 2004 haben die Länder Berlin und Brandenburg die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes (GJPA) zum 1. Januar 2005 beschlossen. Dieser Staatsvertrag ist durch die Parlamente beider Länder ratifiziert worden. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt ist Teil der Senatsverwaltung für Justiz. Ihm obliegt die Abnahme der staatlichen Prüfungen für Juristinnen und Juristen. Daneben nimmt es ministerielle Kompetenzen und Verwaltungszuständigkeiten auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung für beide Länder wahr.
Die Abteilung ist in zwei Referate gegliedert. Ein Referat, das der Präsident des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes persönlich führt, ist für die Prüfungsangelegenheiten zuständig, das zweite Referat für Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung.
Neben dem Staatsvertrag haben die Länder Berlin und Brandenburg eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, in der die personelle Ausstattung des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes näher beschrieben ist. Zum 1. Januar 2005 stehen dem Gemeinsamen Amt nach gegenwärtigen Planungen 30 Stellen zur Verfügung, die bis zum 1. Januar 2008 aufgrund von Synergieeffekten auf etwa 24 Stellen reduziert werden sollen.
Ich bitte, diese Mitteilung hinsichtlich der Abteilung II als Zwischenbericht zu verstehen. Über die weitere Entwicklung werde ich im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen berichten.
Karin Schubert
Senatorin für Justiz
Ausschuss-Kennung : UAStellenwirtschaftgcxzqsq