Senatsverwaltung für Justiz                                               

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intern             913

1

 

An den

Vorsitzenden des Unterausschusses Stellenwirtschaft

des Hauptausschusses

 

über

 

den Vorsitzenden des Hauptausschusses

 

über

 

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

über

 

Senatskanzlei – G Sen -

 

Geschäftszeichen                         Bearbeiter/in              Zimmer              Telefon                                     Datum

I C 5-5111 E 1 (2004/2005)    Herr Kothe                                  9013 - 3222                     17. November 2004

Bei Antwort bitte angeben

 

 

 

Einzelplan 06    - Justiz -

Kapitel 06 00     - Senatsverwaltung für Justiz -

 

 

Sitzung des Unterausschusses Stellenwirtschaft vom 29. August 2003

 

 

Der Unterausschuss Stellenwirtschaft hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

 

 “SenJust wird aufgefordert, dem UA Stellenwirtschaft zum 30.06.2004 einen

Sachstandsbericht betr. Abteilung II und IV vorzulegen. (STW 252)“

 

Hierzu wird berichtet:

 

Der Unterausschuss Stellenwirtschaft hat die Frist für den Bericht stillschweigend bis Ende November 2004 verlängert.

 

Hinsichtlich der Umstrukturierungen in den Abteilungen II und IV der Senatsverwaltung für Justiz ergibt sich gegenwärtig folgender Sachstand:

 

 

 

 

 

Abteilung II

  Öffentliches Recht, Gesetzgebung und Verfahren, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, internationale Rechtshilfe in Zivil- und Verwaltungssachen, Europarecht, Fiskussachen, Strafrecht –

 

Es ist beabsichtigt, die Zahl der Referate von gegenwärtig fünf auf insgesamt drei zu reduzieren, sobald die mit der Zusammenlegung der verschiedenen Arbeitsbereiche verbundenen personellen Fragen geklärt sind.

 

 

Abteilung IV

- Aus- und Fortbildung in der Rechtspflege, Prüfungswesen, Justizprüfungsamt -

 

Mit Staatsvertrag vom 2. April 2004 haben die Länder Berlin und Brandenburg die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes (GJPA) zum 1. Januar 2005 beschlossen. Dieser Staatsvertrag ist durch die Parlamente beider Länder ratifiziert worden. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt ist Teil der Senatsverwaltung für Justiz. Ihm obliegt die Abnahme der staatlichen Prüfungen für Juristinnen und Juristen. Daneben nimmt es ministerielle Kompetenzen und Verwaltungszuständigkeiten auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung für beide Länder wahr.

Die Abteilung ist in zwei Referate gegliedert. Ein Referat, das der Präsident des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes persönlich führt, ist für die Prüfungsangelegenheiten zuständig, das zweite Referat für Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung.

 

Neben dem Staatsvertrag haben die Länder Berlin und Brandenburg eine Verwaltungs­vereinbarung abgeschlossen, in der die personelle Ausstattung des Gemeinsamen Juristischen Prü­fungsamtes näher beschrieben ist. Zum 1. Januar 2005 stehen dem Gemeinsamen Amt nach gegenwärtigen Planungen 30 Stellen zur Verfügung, die bis zum 1. Januar 2008 aufgrund von Synergieeffekten auf etwa 24 Stellen reduziert werden sollen.

 

 

Ich bitte, diese Mitteilung hinsichtlich der Abteilung II als Zwischenbericht zu verstehen. Über die weitere Entwicklung werde ich im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen berichten.

 

 

 

 

 

 


Karin Schubert

Senatorin für Justiz

 

Ausschuss-Kennung : UAStellenwirtschaftgcxzqsq