Vor Eintritt in die Tagesordnung

Vors. Dr. Zotl teilt mit, dass StS Schmitz (CdS) nicht anwesend sein könne, da er an der Senatsklausur teilnehme.

 

Der Ausschuss billigt einvernehmlich, dass an Stelle des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs 15/2005 – Einbürgerung dezentralisieren – der auf der TO der letzten Sitzung fälschlicherweise nicht erschienene Antrag der Fraktion der CDU Drs 15/3120 – Gesetz zur Entbürokratisierung der Berliner Verwaltung als Daueraufgabe – erscheine.

 

Vors. Dr. Zotl dankt den Mitarbeiterinnen des Stenodiensts für die schnelle Fertigung des Wortprotokolls der Anhörung der letzten Sitzung.

 

 

Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

 

 

Abschaltung des IT-Fachinformationssystems ProSoz in den bezirklichen Sozialämtern?

 

Frau StS Thöne (SenFin) führt in Beantwortung der in der Sitzung am 13. Januar von Frau Abg. Oesterheld (Grüne) gestellten Frage aus, dass nach Auskunft von SenGesSozV weder das seit einigen Jahren betriebene ProSozS noch ProSozHzA abgeschaltet worden seien. – Mit Datum vom 1. Januar 2005 sei die bisher in den Bezirken erfolgte Administration von ProSozS auf das IT-Dienstleistungszentrum AöR, vormals LIT, übertagen und damit zentralisiert worden. Auf Grund der neuen Anforderungen des SGB XII werde es angepasst. – ProSozHzA werde nach dem Wechsel der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit Ende 2005 abgeschaltet. Die noch in diesem Programm befindlichen, wenigen Teilnehmer würden noch bis Mitte 2005 daraus finanziert.

 

 

 

Punkt 2 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der CDU

Bürokratie-TÜV bringt Deregulierung voran!

Drs 15/1670

 

in Verbindung mit

 

0090

 

 

Antrag der Fraktion der CDU über

Deregulierung – Kein Fremdwort für die

Berliner Verwaltung

Drs 15/289

 

in Verbindung mit

 

0031

 

Antrag der Fraktion der FDP

Bestimmungen zur Zweckentfremdung von

Wohnraum sind zwecklos

Drs 15/440

 

Hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der CDU 15/440-1

 

in Verbindung mit

 

0038

 

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (23)           

Staatsaufgabenkritik ohne weitere Verzögerungen

Drs 15/1467

 

in Verbindung mit

 

0085

 

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (2)

Berliner Stadtplanung vereinfachen

Drs 15/995

 

in Verbindung mit

 

0070

 

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (3)

Denkmalschutz vereinfachen

Drs 15/996

 

in Verbindung mit

 

0071

 

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (42)

Neue Gesetze nur noch mit "GFA"

Drs 15/1938

 

in Verbindung mit

 

0099

 

Antrag der Fraktion der FDP

Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die

Eigenbetriebe des Landes Berlin

(Eigenbetriebsgesetz – EigG)

(Eigenbetriebsaufhebungsgesetz – EigAG)

Drs 15/1949

 

in Verbindung mit

 

0100

 

Antrag der Fraktion der CDU

Gesetz zur Entbürokratisierung der Berliner

Verwaltung als Daueraufgabe

(Entbürokratisierungsgesetz – EbG)

Drs 15/3120

 

Hinweis: Hierzu wird noch die Stellungnahme des

mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe

und Technologie erwartet

 

in Verbindung mit

 

0155

 

Antrag der Fraktion der CDU

Entbürokratisierungsinitiative (I) – alte

Verwaltungsvorschriften abbauen

Drs 15/3121

 

Hinweis: Hierzu wird noch die Stellungnahme des

mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe

und Technologie erwartet

 

in Verbindung mit

 

0156

 

Antrag der Fraktion der CDU

Entbürokratisierungsinitiative (II) – neue

Verwaltungsvorschriften befristen!

Drs 15/3122

 

Hinweis: Hierzu wird noch die Stellungnahme des

mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe

und Technologie erwartet

0157

 

 

Vors. Dr. Zotl weist darauf hin, dass von den Koalitionsfraktionen folgende Änderungsanträge zu Beginn der Sitzung verteilt worden seien: zum Antrag der Fraktion der CDU Drs 15/1670; zum Antrag der Fraktion der FDP Drs 15/1938; zum Antrag der Fraktion der CDU Drs 15/3122.

 

Auf Vorschlag des Vors. Dr. Zotl kommt der Ausschuss überein, in einer ersten Rederunde zunächst die Anhörung der vergangenen Sitzung grundsätzlich zu reflektieren, danach jeden auf der TO befindlichen Antrag in der Reihenfolge seines Erscheinens zu besprechen und abzustimmen.

 

Grundsätzliche Diskussion

 

Frau Abg. Flesch (SPD) lehnt seitens der Koalition das massenweise Außerkraftsetzen von Verwaltungsvorschriften als ineffektive Vorgehensweise ab. Der Ansatz des Senats, nach bestimmten Lebenslagen vorzugehen und anhand von ihnen das Recht zu vereinfachen, sei der erfolgversprechendere Weg. Er ziele direkt auf die Kunden des Verwaltungshandelns.

 

Abg. Wambach (CDU) sieht sich durch die Anhörung in der Einschätzung bestätigt, dass die bisherige Berliner induktive Methode, einzelne Verwaltungsvorschriften aus bestimmten Bereichen zur Disposition zu stellen, nicht zielführend sei. Das Verfahren im Saarland – Anwendung der so genannten Schnittlösung für alle Verwaltungsvorschriften – mit signifikanten positiven Veränderungen und Verbesserungen der Bürokratie sei nachahmenswert und das für Berlin einzig erfolgversprechende Modell. Die Einzelüberprüfung der riesigen Menge von ca. 30.000 bis 50.000 Verwaltungsvorschriften in der Berliner Verwaltung sei nicht effektiv. Zu diskutieren sei lediglich, welcher Zeitrahmen für diesen Prozess angesetzt werden solle. – Die Reduzierung von Rechtsverordnungen, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften sei ein erstrebenswertes Ziel im Interesse der Kunden von Verwaltung, den Bürgern und der Wirtschaft. Bekanntermaßen schreibe das VGG diese Kundenorientierung bereits fest. Ergänzend dazu sei eine neue Verantwortungskultur in der Berliner Verwaltung wünschenswert, die dem einzelnen Mitarbeiter jenseits der tradierten Hierarchien Ermessenspielräume zubillige. Ergebnis müsse schnelles, kunden- und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln sein. Sie sei impliziter Bestandteil der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung. – Seine Fraktion habe – wie auch die der Grünen – erkannt, dass auf Grund der bisher nicht befriedigenden Ergebnisse eine veränderte Herangehensweise erforderlich sei. Zum Teil spiegele sich diese Entwicklung in den auf der heutigen TO stehenden Anträgen wider.

 

Abg. Dr. Zotl (PDS) erinnert daran, dass es zur Idee einer gleichzeitigen Aufhebung aller Verwaltungsvorschriften zu einem bestimmten Zeitpunkt und der erneuten Inkraftsetzung einer Höchstzahl von ca. 60 % bereits vor rund 2 Jahren einen Fraktionsbeschluss gegeben habe. Gegen diesen Ansatz spreche mittlerweile die Erkenntnis, dass gestaltungspolitische Schwerpunkte unerlässlich seien. Nicht, was nicht gewollt werde, sondern was gewollt werde, müsse die Ausgangsbasis sein. Das sei auch der Impetus der vorgelegten Änderungsanträge. – Das saarländische Verfahren sei insofern höchst problematisch, als demokratische Mitsprache und Chancengleichheit in hohem Maß entfielen, wie es das in der Anhörung gebrachte Beispiel der Abschaffung einer Gleichstellungsbeauftragten in einem saarländischen Landkreis beweise.

 

Frau Abg. Flesch (SPD) widerspricht Abg. Wambach (CDU) und zitiert aus dem Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung, Bln AZG, § 6, Abs., 5, in der Fassung durch das zweite VGG von 1998: „Verwaltungsvorschriften sollen eine Begrenzung ihrer Geltungsdauer enthalten. Die Geltungsdauer darf nicht über fünf Jahre, bei Verwaltungsvorschriften des Senats nicht über zehn Jahre hinaus erstreckt werden. Ist die Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften nicht begrenzt, so treten sie fünf Jahre, solche des Senats zehn Jahre nach Ablauf des Jahres außer Kraft, in dem sie erlassen worden sind.“ Diese Fassung habe eine Regelung ersetzt die das Außerkrafttreten von Verwaltungsvorschriften nach zehn Jahren vorsah. Die genannten ca. 50.000 Vorschriften könnten demnach de legem in dieser Höhe nicht mehr existent sein. Über etwas, das es rechtlich nicht mehr gebe, könne nicht diskutiert werden. – Das saarländische Handeln sei ebenso wie anderen Bundesländern politisch determiniert und bezwecke das Ausschalten von nicht genehmen Regelungen, z. B. bestimmten ökologischen. – StS Flügge (SenJust) habe auf Nachfrage bestätigt, dass regelmäßig eine Überprüfung von Verwaltungsvorschriften und ggf. auch deren Aufhebung erfolge. Dieses Vorgehen entspreche im Gegensatz zu einem Außerkraftreten in toto dem gewünschten intelligenten Umgang mit der Reduzierung von Verwaltungsvorschriften.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) lehnt die Einschätzung als übertrieben ab. Die Anhörung habe ergeben, dass nicht geklärt sei, wie viele und welche Verwaltungsvorschriften es in Berlin gebe. Eine entsprechende Bestandsaufnahme müsse deshalb der erste Schritt sein. Wenn behauptet werde, dass Zahl und Art der Vorschriften bekannt seien, sollten sie ins Internet gestellt werden, so dass das Parlament selbst über deren Aufhebung bzw. Nichtaufhebung entscheiden könne. So lange nicht gesichert bekannt sei, wie viele es gebe, sei das von der Koalition favorisierte Vorgehen falsch. Zu befürchten sei vielmehr, dass es etliche Vorschriften und Verordnungen mehr als angenommen gebe. Grundsätzlich sei der Reduzierung von Verwaltungsvorschriften zuzustimmen. – Deregulierung dürfe nicht, wie in manchem Anträgen der FDP, als Vorwand zur Durchsetzung politischer Zielsetzungen herhalten. Sie – Rednerin – plädiere deshalb für eine Unterscheidung in politisch und verwaltungsintern wirkende Vorschriften. – Das Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber, nicht der Senat, solle selbst Gesetze überprüfen und ggf. reduzieren. – Festzustellen sei, dass sich die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Teil massiv in den politischen Bereich begebe. Die Politik müsse entscheiden, wo die Grenzen verliefen.

 

Abg. Wambach (CDU) weist darauf hin, dass seine Fraktion vor zwei Jahren alle Senatsverwaltungen schriftlich um eine Auflistung sämtlicher bestehender Vorschriften und Verordnungen gebeten habe. Ergebnis sei eine standardisierte Antwort aller mit dem Hinweis gewesen, dass derartige Abforderungen nur über die Ausschüsse erfolgen dürften, Fraktionen nicht das Recht dazu hätten. Außerdem sei eine derartige Übersicht nicht machbar. – Möglicherweise habe die Schnittlösung Unschärfen, stelle jedoch angesichts der Menge an zu reduzierenden Vorschriften und Verordnungen die optimale Vorgehensweise dar. Entschieden zurückzuweisen sei jedoch die Unterstellung, dass damit die Durchsetzung politischer Intentionen verknüpft sei. – Das von Vors. Dr. Zotl genannte Beispiel der Gleichstellungsbeauftragten in einem saarländischen Landkreis habe nichts mit Entbürokratisierung zu tun. Vielmehr sei im Saarland ein Flexibilisierungsgesetz erlassen worden, das diese Ausnahme erlaube. Das Thema stehe nicht zur Debatte, in Berlin gehe es um die Technik der Entbürokratisierung. Die politischen Grabenkriege sollten angesichts der zwingenden Notwendigkeit von Entbürokratisierung beendet werden, zumal Entbürokratisierung auch ein wirtschafts- und arbeitsplatzrelevantes Thema sei.

 

Frau StS Thöne (SenFin) führt aus, dass nicht die Menge der am Ende der Legislatur abgeschafften Regelungen zähle, sondern ob deren Aufhebung die Entbürokratisierung entscheidend voran gebracht habe. – Entscheidend sei, die Diskussion über Deregulierung nicht als Selbstzweck zu führen, sondern sie als konkrete Aufgabe mit dem Ziel der substantiellen Vereinfachung von Verwaltungshandeln für den Bürger anzugehen. Das entspreche dem Vorgehen des Senats. Zurzeit laufe z. B. ein Projekt im Hinblick auf Baunebenrecht, Umwelt-, Naturschutzrecht, Arbeitsschutzhygiene und Veterinärmedizinische Bestimmungen. – Die Auflistung aller im Land Berlin existenten Vorschriften stelle lediglich eine Momentaufnahme dar. Eine derartige Datenbank sei ohne ständige Aktualisierung unverbindlich. Zu bezweifeln sei, ob solch ein Instrument überhaupt in einem anderen Bundesland oder selbst dem Bund vorhanden sei.

 

Abg. Doering (PDS) erinnert daran, dass in der Anhörung auf die Gefahr hingewiesen worden sei, dass bei einer so genannten Schnittlösung neue Bürokratie entstehen könne, die den gegenteiligen Effekt einer Entbürokratisierung hervorrufe. Deregulierung sei Konsens, ausgeschlossen werden müsse jedoch, dass dadurch neue Regelungen geschaffen würden. – Die Koppelung aller Gesetze und Verordnungen mit einer Frist sei zwar vorstellbar, problematisch sei, wer diese Fristen überwachen und beurteilen solle, welche Folgen eine gestrichene Verordnung habe.

 

Abg. Krestel (FDP) ist der Auffassung, dass die Debatte hinter den Erkenntnisstand vor der Anhörung zurücktrete. – Seine Fraktion stimme für die Eliminierung sämtlicher überflüssiger Rechtsvorschriften und die Befristung neuer. Die Verwaltung müsse in einer Art Beweislastumkehr nachweisen, welche Verordnungen und Erlasse erforderlich seien. – Rückschritte hinter demokratische Prozesse und Abbau von Beteiligungsrechten sei nicht gewünscht; gegen „Wildwuchs“ von Regelungen müsse vorgegangen werden.

 

Abg. Wambach (CDU) bemerkt, dass das Saarland dabei sei, sich aus seiner Haushaltsnotlage zu befreien. Das sei auch der rigorosen Deregulierung zu verdanken. Berlin sollte sich daran ein Beispiel nehmen. – Verwunderlich sei, dass die PDS vor einiger Zeit presseöffentlich vorgeschlagen habe, dem Modell des Saarlandes zu folgen. Woher resultiere die jetzige Meinungsänderung?

 

Abg. Dr. Zotl (PDS) erwidert, dass sich der damalige Vorschlag nicht auf den quantitativen Ansatz, alle Vorschriften aufzulösen, reduziert habe, sondern einen gestaltungspolitischen Ansatz gehabt habe. Bestimmte Bereiche wie Gleichstellung, Chancengleichheit, demokratische Mitwirkung hätten grundsätzlich geschützt werden sollen. Die Felder, auf denen die Verfahren angewandt werden sollte, seien festgelegt worden. – Im Lauf der seitdem vergangenen anderthalb Jahre habe ein Lernprozess eingesetzt, an dessen Ende die Erkenntnis gestanden habe, dass das umgekehrte Vorgehen, zu fragen, was gewollt sei, zwar komplizierter, aber richtig sei. – Der Wunsch nach einer Bestandsaufnahme sei nachvollziehbar, gewarnt werden müsse davor, das zu einer Berliner Spezifik machen zu wollen. Auch die Fraktion der PDS habe zu ihrer Zeit als Oppositionspartei ähnliche Anfragen wie die Fraktion der CDU an den Senat gestellt und vergleichbare Antworten erhalten. Richtig sei, dass die Erarbeitung einer derartigen Übersicht die Verwaltung lähmen würde. Denkbar wäre die Vergabe an Externe, eventuell Studenten.

 

Vors. Dr. Zotl schlägt vor, verabredungsgemäß in die Besprechung der Anträge einzutreten.

 

Der Ausschuss stimmt zu.

Besprechung und Abstimmung der einzelnen Anträge

 

 

Antrag der Fraktion der CDU

Bürokratie-TÜV bringt Deregulierung voran!

Drs 15/1670

0090

 

 

 

Abg. Dr. Zotl (PDS) schlägt namens der Koalitionsfraktionen vor, Debatte und Abstimmung zu vertagen, da der Rechtsausschuss entgegen seiner Zusage keine Stellungnahme abgegeben habe. Der Antrag könne zusammen mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD und Fraktion der PDS auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden.

 

Der Ausschuss stimmt der Vertagung einvernehmlich zu.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) möchte den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nicht zulassen, da er mit dem Ursprungsantrag nichts zu tun habe.

 

Vors. Dr. Zotl erinnert daran, dass diese Debatte geführt werden könne, wenn beide Anträge wieder auf der Tagesordnung stünden.

 

Abg. Krestel (FDP) schließt sich an und schlägt den Koalitionsfraktionen vor, den Änderungsantrag zu
überdenken.

 

Vors. Dr. Zotl schließt die Diskussion.

 

 

Antrag der Fraktion der CDU über

Deregulierung – Kein Fremdwort für die

Berliner Verwaltung

Drs 15/289

0031

 

 

 

 

Vors. Dr. Zotl informiert, dass die ablehnenden Stellungnahmen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vorlägen.

 

Abg. Wambach (CDU) erinnert an den aus dem Jahr 2002 stammenden Ansatz, zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Vorschriften und Verordnungen zu machen. So lange nicht entschieden worden sei, die Schnittlösung zu wählen, sei sie erforderlich.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) stimmt der grundsätzlichen Richtung zu und macht aufmerksam, dass das Datum 30. Juni 2002 zu aktualisieren sei.

 

Abg. Wambach (CDU) schlägt als neues Datum den 31. Dezember 2005 vor.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag Drs 15/289 mit neuem Datum mehrheitlich ab.

 

Vors. Dr. Zotl weist darauf hin, dass bei Ablehnung des Änderungsantrages über den Ursprungsantrag abgestimmt werden müsse.

 

Abg. Doering (PDS) konstatiert, dass das Vorgehen beim Abstimmen eines geänderten Antrags auf Wunsch der Fraktion der CDU kürzlich im Ältestenrat behandelt worden sei. Die soeben praktizierte Abstimmung in zwei Schritten entspreche der Entscheidung des Ältestenrats.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des Antrags Drs 15/289 zu empfehlen.

 

Antrag der Fraktion der FDP

Bestimmungen zur Zweckentfremdung von

Wohnraum sind zwecklos

Drs 15/440

 

Hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der CDU 15/440-1

0038

 

 

 

Vors. Dr. Zotl konstatiert, dass die Fraktion der FDP den Antrag entgegen mehrmaliger Ankündigung auch im letzten Plenum am 20. Januar nicht zurückgezogen habe. Antrag wie auch Änderungsantrag müssten deshalb im Ausschuss vertagt werden.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) möchte über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abstimmen.

 

Vors. Dr. Zotl erklärt, dass die Abstimmung eines Änderungsantrages bei Ankündigung des Zurückziehens des Grundantrags nicht möglich sei. Die Fraktion der CDU könne allerdings ihren Änderungsantrag als eigenständigen Antrag einbringen. Dann könne darüber abgestimmt werden.

 

Der Ausschuss stimmt der Vertagung des Antrags Drs 15/440 einvernehmlich zu.

 

 

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (23)           

Staatsaufgabenkritik ohne weitere Verzögerungen

Drs 15/1467

0085

 

 

 

 

Abg. Krestel (FDP) führt aus, dass der Senat berichten solle, welche Schritte im Zug der Deregulierung bereits eingeleitet worden seien und für welche Regelungen mit bundes- und europarechtlichem Bezug zusätzliche Initiativen über den Bundesrat erforderlich seien, um überflüssige Verfahrensregeln und Arbeitshemmnisse der Verwaltung abzuschaffen. Eine entsprechende Auflistung sei eine wichtige Arbeitsgrundlage für den Ausschuss. – Das Datum unter Punkt 4 könne geändert werden.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) stimmt der Zielsetzung grundsätzlich zu, findet die Ausweitung auf bundes- und europarechtliche Regeln jedoch übertrieben. Wer solle diese umfangreiche Aufgabe übernehmen? – Die Fraktion werde dem Antrag deshalb nicht zustimmen.

 

Abg. Rabbach (CDU) hat eine Nachfrage bezüglich der Zurückziehung von Anträgen. Habe er richtig verstanden, dass sie im Plenum zurückgezogen werden müssten? – Ein Plenar-Tagesordnungspunkt, der die Zurückziehung von Anträgen beinhalte, sei nicht bekannt.

 

Abg. Doering (PDS) erwidert, dass der jeweils amtierende Präsident zu Beginn der Sitzung die Zurückziehung eines Antrags verkünde.

 

Vors. Dr. Zotl ergänzt, dass das Problem beim vorliegenden Antrag darin liege, dass die Zurückziehung zwar im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 4. November 2004 angekündigt worden sei, nicht jedoch im letzten Plenum am 20. Januar. – Die Fraktion der FDP möge diesen formellen Schritt jetzt tun.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem federführenden Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung die Ablehnung des Antrags Drs 15/1467 zu empfehlen.

 

 

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (2)

Berliner Stadtplanung vereinfachen

Drs 15/995

0070

 

 

Abg. Dr. Zotl (PDS) weist darauf hin, dass sich zurzeit ein Gesetz zur Rechtsvereinfachung in der parlamentarischen Beratung befinde und das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch zum Teil fraktionsübergreifend verhandelt werde. Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen laute, den Antrag bis zur Vorlage der Ergebnisse zu vertagen. Fielen sie unbefriedigend aus, könne der Antrag wieder aufgerufen werden.

 

Abg. Krestel (FDP) äußert Bedenken gegen die Vertagung, da dringender Handlungsbedarf bestehe.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) konstatiert, dass der Antrag nicht auf Deregulierung abziele, sondern eindeutig politische Zielsetzungen als Deregulierung verkaufe. – Der Antrag gehöre in den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr.

 

Vors. Dr. Zotl erläutert, dass der Antrag vom Bauausschuss zur Stellungnahme überwiesen worden sei.

 

Abg. Krestel (FDP) weist die inhaltliche Kritik von Frau Abg. Oesterheld (Grüne) zurück und schlägt vor, dass der Ausschuss sich als nicht zuständig erkläre.

 

Der Ausschuss lehnt die Vertagung des Antrags Drs 15/995 mehrheitlich ab.

 

Der Ausschuss lehnt mehrheitlich ab, sich gegenüber dem Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr als für nicht zuständig zu erklären und beschließt mehrheitlich, dem federführenden Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr unter Nichtteilnahme der Fraktion der CDU die Ablehnung des Antrags Drs 15/995 zu empfehlen.

 

 

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (3)

Denkmalschutz vereinfachen

Drs 15/996

0071

 

 

 

Abg. Dr. Zotl (PDS) schlägt seitens der Koalitionsfraktionen vor, den Antrag bis zum Vorliegen der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes und des veränderten Rechtsvereinfachungsgesetzes zu vertagen.

 

Abg. Krestel (FDP) stimmt der Vertagung zu.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung des Antrags Drs 15/996.

 

 

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (42)

Neue Gesetze nur noch mit "GFA"

Drs 15/1938

 

Hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und

der Fraktion der PDS

0099

 

 

 

Abg. Krestel (FDP) fragt, ob die Stellungnahme des Hauptausschusses tatsächlich noch nicht vorliege.

 

Vors. Dr. Zotl erklärt, dass sich der Hauptausschuss gemäß der GO stets als letzter Ausschuss mit entsprechenden Anträgen befasse.

 

Abg. Krestel (FDP) stellt Antrag auf Vertagung.

 

Der Ausschuss lehnt die Vertagung des Antrags Drs 15/1938 mehrheitlich ab.

Abg. Krestel (FDP) führt aus, dass bei künftig zu beschließenden Gesetzen eine Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) nach einem standardisierten Verfahren vorzunehmen sei. Schlüssig dargelegt werden müsse, ob überhaupt ein Regelungsbedarf bestehe bzw. welche eventuellen Alternativen existierten und weshalb der Senat Handlungsbedarf sehe. Weiterhin sei zu belegen, ob ein Gesetz notwendig sei oder ob eine weniger formale Regelung ausreichend sein könne, ob die neue rechtliche Regelung bürgernah und verständlich sei und welchen verwaltungstechnischen Aufwand ihre Umsetzung bewirke.

 

Frau Abg. Flesch (SPD) erinnert daran, dass der Vorsitzende der Normprüfungskommission in der Anhörung erklärt habe, dass die GFA bereits erfolge. Sie müsse nicht mehr eingeführt werden. – Die Koalitionsfraktionen strebten GFA nicht nur bevor das Gesetz erlassen werde an. Ein auf fünf bis zehn Jahre festgelegter Evaluierungsvorbehalt – ausgenommen die Gesetze und Verordnungen mit einem klar zeitlich begrenztem Regelungsinhalt – und nicht die automatische Regelbefristung von Gesetzen sei optimal. Beispiel für diese Vorgehensweise sei das VGG. – Über Modalitäten der die Gesetzentwürfe begleitenden Checklisten und Bemerkungen könne diskutiert werden.

 

Frau StS Thöne (SenFin) teilt mit, dass GFA bereits angewandt werde. Verfahren und Ergebnisse würden mit anderen Ländern verglichen.

 

Herr Kaczmarek (SKzl) merkt an, dass der Antrag der Fraktion der FDP der Zielsetzung des Senats entspreche. Er bleibe jedoch hinter der realen Praxis der Normprüfungskommission zurück. – Ihre Aufgabe beschränke sich nicht nur auf die Überprüfung der technischen Daten eines Gesetzesentwurfes, sie versuche, Folgen eines Gesetzentwurfes abzuschätzen. Das beziehe sich nicht nur auf die unmittelbare Wirksamkeit eines Gesetzes, sondern auch auf gesellschaftliche Folgen, die nicht im engeren Bereich des Gesetzes lägen. Zugleich sorge die Kommission mittelbar dafür, dass nicht erforderliche Gesetze gestoppt würden. – Der Senat werde bei Annahme des Antrags der Fraktion der FDP dafür sorgen, dass die Informationen, die der Senat über die Kommission erhalte, in die Parlamentsvorlagen aufgenommen würden. – Zielgerichtete Deregulierung werde durch eine systematische Prüfung des Neuen auf seine Erfordernis ergänzt.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) problematisiert die Rolle des Parlaments als Gesetzgeber. In der Diskussion werde der Eindruck vermittelt, dass nur der Senat sowohl für Gesetzeserlass als auch für -überprüfung zuständig sei. Das Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber müsse überlegen, welche Instrumente ihm zur GFA zur Verfügung stünden. – Stimme es, dass nur ausgewählte Gesetze an die Normprüfungskommission gegangen seien?

 

Abg. Wambach (CDU) ist ebenfalls der Auffassung, dass deutlich gemacht werden müsse, dass das Parlament der Gesetzesgeber sei. Die Normprüfungskommission sei ein Instrument des Senats. Die Ergebnisse des Normprüfungsverfahrens müssten dem Abgeordnetenhaus und nicht nur dem Senat zugeleitet werden. – Das Parlament müsse sich Instrumente schaffen, um mit Hilfe der Kommission GFA betreiben zu können. Jedes Gesetz habe Auswirkungen, auch wenn im Anhang formuliert werde „keine Auswirkungen“. Kosten fielen mindestens als Verwaltungskosten immer an. Dies werde dem Parlament gegenüber nicht abgebildet. – Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Ergänzung des bisherigen Verfahrens sei zu begrüßen. – Die Fraktion der CDU schlage vor, das Thema auf der nächsten Sitzung neu aufzurufen und einen neuen, gemeinsamen Antrag zu formulieren. Er solle beinhalten: 1. Dem Parlament müssten bei der ex-ante-Prüfung (GFA) die Stellungnahmen der Normprüfungskommission zugänglich gemacht werden; 2. Die in Punkt 2 des Antrags der Fraktion der FDP aufgenommene Folgekostenabschätzung müsse bei der Gesetzgebung einen stärkeren Schwerpunkt erhalten; 3. Die im Änderungsantrag geforderte Wirkungsanalyse müsse aufgenommen werden.

 

Abg. Krestel (FDP) bezieht sich auf die Ausführungen von Frau Abg. Oesterheld (Grüne) zum Parlament als dem eigentlichen Gesetzgeber und führt aus, dass angesichts der Fülle von Gesetzen zu fragen sei, wie die Parlamentarier die Überprüfung rein arbeitstechnisch schaffen sollten. Externe Zuarbeit sei erforderlich. – Die Pflicht des Parlaments, Gesetze kritisch zu überprüfen, könne durch keine wie auch immer geartete Kommission übernommen werden. Die Entscheidung der Normprüfungskommission habe keinerlei präjudizierende Wirkung auf die Parlamentsbeschlüsse.

 

Abg. Dr. Zotl (PDS) signalisiert die Zustimmung der Koalitionsfraktionen zum Vorschlag der Fraktion der CDU.

 

Frau Abg. Flesch (SPD) legt Wert auf die Feststellung, dass nicht die Fraktion der FDP den Senat zum Handeln veranlasse, sondern dass der Senat vielmehr GFA bereits anwende. Zu verweisen sei in diesem Zusammenhang auf die Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 15/2599 über die Einführung der GFA, die, aus der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik kommend, vom Senat durch Beschluss vom 17. Dezember 2002 umgesetzt worden sei. Das sei vor Formulierung des Antrags der Fraktion der FDP geschehen. – Selbstverständlich sei das Abgeordnetenhaus Gesetzgeber. Es könne sich jedoch nicht selbst binden. Zwar sei eine GO mit der Feststellung vorstellbar, dass Gesetze zu befristen seien. Der Ansatz des Änderungsantrages sei folgender gewesen: Wenn in der Gesetzesvorlage bereits eine Befristung festgeschrieben sei, müsste der Gesetzgeber politisch argumentieren, warum das nicht gewollt sei. Deshalb die Aufforderung an den, der in der Regel Gesetze vorlege, einen derartigen Vorbehalt von Anfang an aufzunehmen. Dann bedürfe das Abweichen einer fachlichen Begründung.

 

Vors. Dr. Zotl weist daraufhin, dass Herr Kaczmarek (SKzl) bereits zugesichert habe, dass für den Fall der Annahme des Antrags bei künftigen Gesetzen von Seiten des Senats eine Information über die jeweilige Einschätzung der Normprüfungskommission angefügt werden könne.

 

Herr Kaczmarek (SKzl) stellt klar, dass der Senat zunächst eine Beratungskommission für sich selbst geschaffen habe. Wenn ein Gesetzentwurf für untauglich gehalten werde und nicht ins Parlament komme, sei das eine politische Entscheidung des Senats und nicht der Normprüfungskommission. Sie habe lediglich empfehlenden Charakter. – Das neue, umfangreiche Verfahren sei anfänglich auf Schwierigkeiten gestoßen. Von Beginn an sei es jedoch gelungen, der Kommission alle Entwürfe, die auf der Seite der Verwaltungen entstanden seien, zuzuleiten und von ihr eine Stellungnahme zu erhalten. Da das Verfahren parallel zum Mitzeichnungsverfahren laufe, könne ein erheblicher Zeitdruck entstehen. Die ehrenamtlich tätige Kommission habe grundsätzlich dennoch alle Vorlagen begutachtet. Dem Senat habe bei Beschlussfassung stets eine Stellungnahme vorgelegen. – Die Anfang Januar 2005 im Senat beschlossenen neuen Verfahrensregelungen hätten eine erste Ausweitung vorgesehen, die den im Ausschuss diskutierten Intentionen entsprächen. Verwaltungen, die zu einer parlamentarischen Gesetzesinitiative für den Senat eine Stellungnahme erarbeiteten, könnten eine Einschätzung der Kommission erbitten. – Nach insgesamt zwei Jahren Tätigkeit sei eine vorläufig endgültige Regelung gefunden worden. Je nach Erfahrungsstand sei sie veränderbar.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt erneut nach, ob der Kommission tatsächlich alle Gesetzesentwürfe zur Stellungnahme vorgelegt würden. Würden bestimmte Auswahlkriterien angewandt? – Das IBB- und das Schulgesetz hätten der Kommission nicht vorgelegen.

 

Herr Kaczmarek (SKzl) antwortet, dass der Entwurf des Senats zum Schulgesetz vor der Bildung der Normprüfungskommission beschlossen worden sei. Zum IBB-Gesetz werde er recherchieren und danach berichten. – Grundsätzlich würden alle Gesetzesentwürfe durch Senatsbeschluss der Kommission zugeleitet. – Im Übrigen stehe der Senat vor der abschließenden Beratung einer Aktualisierung der gemeinsamen GO. Das bisher neben den Geschäftsordnungsregularien existierende Verfahren werde künftig durch eine allgemeine Geschäftsordnungsregelung abgedeckt werden.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag der Fraktion der CDU auf Vertagung des Antrags Drs 15/1938 mehrheitlich mit der Maßgabe zu, gemäß des Antrags der Fraktion der CDU einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten.

 

Auf Vorschlag des Vors. Dr. Zotl beschließt der Ausschuss mehrheitlich, im Namen aller Fraktionen einen Brief an den Präsidenten mit der Bitte um Überweisung der Vorlage – zur Kenntnisnahme – Verfahrensregelung bei der Normprüfungsarbeit Drs 15/3591 an den Ausschuss zu schreiben.

 

 

 

 

Antrag der Fraktion der FDP

Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die

Eigenbetriebe des Landes Berlin

(Eigenbetriebsgesetz – EigG)

(Eigenbetriebsaufhebungsgesetz – EigAG)

Drs 15/1949

0100

 

 

 

Abg. Krestel (FDP) bewertet das Gesetz als klassisches Beispiel für eine nicht mehr angewandte, redundante Regelung. Sie solle deshalb abgeschafft werden.

 

Frau Abg. Flesch (SPD) führt aus, dass das relativ neue Gesetz geschaffen worden sei, um kleinere Organisationsbetriebe umzuwandeln. – Die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Rechtsformen – LHO; gGmbH; eigenbetriebliche Rechtsform – auf bezirklichen Ebenen solle bleiben.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie die Ablehnung des Antrags Drs 15/1949 zu empfehlen.

 

 

Antrag der Fraktion der CDU

Gesetz zur Entbürokratisierung der Berliner

Verwaltung als Daueraufgabe

(Entbürokratisierungsgesetz – EbG)

Drs 15/3120

0155

 

 

 

Vors. Dr. Zotl informiert, dass eine ablehnende Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vorliege. – Bei dem vorliegenden Antrag, bei dem es sich sowohl um eine Änderung der LHO als auch um eine des RH-Gesetzes handele, sei die Beachtung des § 62 GGO II des Senats wichtig. Er regele, dass zu Gesetzen, die aus dem Abgeordnetenhaus kämen, eine Stellungnahme des Senats vorliegen müsse. Da dies nicht der Fall sei, sei die Vertagung zwingend erforderlich. – Frau StS Thöne (SenFin) werde beim Senat entsprechend nachfragen.

 

Der Ausschuss beschließt entsprechend.

 

 

Antrag der Fraktion der CDU

Entbürokratisierungsinitiative (I) – alte

Verwaltungsvorschriften abbauen

Drs 15/3121

 

0156

 

 

 

Vors. Dr. Zotl teilt mit, dass zu Drs 15/3121 eine ablehnende Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vorliege.

 

Abg. Wambach (CDU) erläutert, dass auf Grund der saarländischen Erfahrungen die so genannte Schnittlösung als optimal angesehen werden könne. Der Antrag wie auch der Antrag II Drs 15/3122 beschreibe die entsprechende Verfahrensweise.

 

Frau Abg. Flesch (SPD) weist auf den geltenden § 6, Abs. 5 AZG hin, der festschreibe, dass Verwaltungsvorschriften des Senats auf zehn Jahre, Verwaltungsvorschriften einer einzelnen Senatsverwaltung auf fünf Jahre zu befristen seien. Weiterhin lege er fest, dass alle bislang nicht befristeten Vorschriften mit Ablauf von zehn bzw. fünf Jahren nach dem Jahr ihres Erlasses außer Kraft träten. Sie – Rednerin – sehe sich außer Stande über de jure nicht mehr existente Verwaltungsvorschriften zu diskutieren. – Das eigentliche Problem sei, dass sich die Verwaltung an Vorschriften halte, die es rechtlich nicht mehr gebe und nicht die Tatsache, dass sie gegolten hätten. – Deshalb werde der Antrag abgelehnt werden. – Der Änderungsantrag zum folgende Antrag II der Fraktion der CDU sei der erfolgversprechenderen Weg.

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) kann dem Antrag der Fraktion der CDU nicht folgen, weil er alle Verwaltungsvorschriften ohne Festlegung von eingrenzenden Kriterien ab dem 1. Juni 2005 außer Kraft treten lassen wolle. – Das saarländische Modell, die Verwaltung zu befragen, welche Vorschriften sie tatsächlich anwende, erscheine nachahmenswert. Auch ihre Fraktion sei daran interessiert, alte, nicht mehr angewandte Verwaltungsvorschriften zu eliminieren. – Die Bildung einer Kommission an den Anfang des Deregulierungsprozesses zu setzen, sei nicht sinnvoll. – Ein gemeinsamer Antrag zum weiteren Vorgehen sei vorstellbar.

 

Frau Abg. Flesch (SPD) verweist erneut auf das geltende AZG, § 6 Abs. 5. Zwischen der rechtlichen Geltung von Vorschriften und dem Vorhandensein von nicht mehr rechtsgültigen Verwaltungsvorschriften, nach denen im Zweifel noch gehandelt werde, müsse unterschieden werden.

 

Abg. Wambach (CDU) versteht die Aussage so, dass von jedem Mitarbeiter verlangt werde, dass er vor Anwendung einer bestimmten Verwaltungsvorschrift überprüfen müsse, wann sie in Kraft getreten sei und wie lange sie noch gelte. Das sei nicht zumutbar. Eine Schnittlösung mit einem Stichtag für das Außerkrafttreten aller Verwaltungsvorschriften einerseits und der zwingenden Begründung andererseits, warum welche Vorschrift noch in Kraft bleiben solle, sei einfacher und funktionaler. – Der vorab bekannte, jedoch noch nicht vorliegende Antrag der Fraktion der Grünen, der das saarländische Vorgehen mit berücksichtige, sei differenzierter. Sein Fraktion stehe ihm aufgeschlossen gegenüber. – Die Anträge Drs 15/3121 und Drs 15/3122 sollten zusammen mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu Drs 15/3122 vertagt und gemeinsam mit dem ausstehenden Antrag der Grünen auf der nächsten Sitzung behandelt werden.

 

Frau StS Thöne (SenFin) betont, dass das geltende AZG, § 6 Abs. 5 klare, sinnvolle Regelungen enthalte. Es könne nicht Sinn der Sache sein, auf der einen Seite zu deregulieren und auf der anderen neue Bürokratie aufzubauen.

 

Herr Kaulitz (SenInn) führt aus, dass die vom Senat angewandte Praxis einer gestaffelten Befristung aller Verwaltungsvorschriften bei ständiger Kontrolle und Nachjustierung nach spätestens fünf Jahren der sinnvolle und zweckmäßige Weg sei. Es bestehe kein Bedarf an einer so genannten, mit einem Stichtag verbundenen Schnittlösung, die die Verwaltung möglicherweise extrem behindere.

 

Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt, wie viele Verwaltungsvorschriften es im Land Berlin gebe, ob sie alle bekannt seien und wo sie abgefragt werden könnten. – Würden die alten Vorschriften sukzessiv aufgearbeitet?

 

Herr Kaulitz (SenInn) antwortet, dass im Bereich von SenInn alle vorhandenen Verwaltungsvorschriften bekannt seien. Eine Auflistung könne zur Verfügung gestellt werden. Von den einzelnen weiteren Senatsverwaltungen liege ihm – Redner – keine detaillierte Übersicht vor.

 

Frau Abg. Flesch (SPD) lehnt den Vertagungsvorschlag von Abg. Wambach (CDU) ab. Der kommende Antrag der Grünen sei ein eigenständiger, vom Antrag der Fraktion der CDU Drs 15/3122 unabhängiger Antrag, deshalb bestehe kein Grund zur Vertagung des Ursprungantrags.

 

Abg. Dr. Zotl (PDS) ergänzt, dass eine Vertagung nicht sinnvoll sei, da hinsichtlich der Vorgehensweise beim Abbau der Verwaltungsvorschriften kein gemeinsamer Ansatz existiere.

 

Abg. Wambach (CDU) fasst zusammen, dass es zwar eine unterschiedliche Auffassung bezüglich des Verfahrens – Schnittlösung oder nicht – gebe, dass die Vertagungsablehnung und die zugleich erfolgte Ablehnung einer Bestandsaufnahme aller Verwaltungsvorschriften das falsche Signal für die Entbürokratisierungsbestrebungen und das Ende jeglicher Deregulierungsansätze zumindest für den Ausschuss bedeute. Das sei mehr als enttäuschend.

 

Der Ausschuss lehnt die Vertagung der Anträge Drs 15/3121 und Drs 15/3122 sowie des Änderungsantrags der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS zum Antrag Drs 15/3122 bis zur Überweisung des angekündigten Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich ab.

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des Antrags Drs 15/3121 zu empfehlen.

 

 

Antrag der Fraktion der CDU

Entbürokratisierungsinitiative (II) – neue

Verwaltungsvorschriften befristen!

Drs 15/3122

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Vors. Dr. Zotl teilt mit, dass zu Drs 15/3122 eine ablehnende Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie sowie ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorliege.

 

Abg. Wambach (CDU) verzichtet auf eine Begründung.

 

Frau Abg. Flesch (SPD) wiederholt, dass Ansatz des Änderungsantrages sei, darüber zu reden, was existent und nicht über das, was nicht existent sei. – Der Änderungsantrag könne wie folgt geändert werden: „Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2005 darüber zu berichten, welche Verwaltungsvorschriften es im Land Berlin gibt und was seit der Änderung der Befristung von Verwaltungsvorschriften in § 6 Abs. 5 AZG in der Fassung des Zweiten Verwaltungsreformgesetzes vom 25. 6. 1998 an auf fünf Jahre befristeten Verwaltungsvorschriften einzelner Senatsverwaltungen oder auf zehn Jahre befristeten Verwaltungsvorschriften des Senats weggefallen oder neu erlassen wurde.“

 

Der Ausschuss stimmt der Änderung zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der Fraktion der PDS mehrheitlich zu.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Annahme des Änderungsantrages der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS in der folgenden Fassung zu empfehlen: „Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2005 darüber zu berichten, welche Verwaltungsvorschriften es im Land Berlin gibt und was seit der Änderung der Befristung von Verwaltungsvorschriften in § 6 Abs. 5 AZG in der Fassung des Zweiten Verwaltungsreformgesetzes vom 25. 6. 1998 an auf fünf Jahre befristeten Verwaltungsvorschriften einzelner Senatsverwaltungen oder auf zehn Jahre befristeten Verwaltungsvorschriften des Senats weggefallen oder neu erlassen wurde.“

 

Abg. Doering (PDS) kündigt die Zurückziehung des Änderungsantrages der Koalition zu Antrag Drs 15/1670 und die Einbringung eines eigenen Koalitionsantrages an.

 

 

Punkt 3 der Tagesordnung

Verschiedenes

 

 

Zum Geschäftlichen siehe Beschlussprotokoll.

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq