Punkt 1 der Tagesordnung

Aktuelle Viertelstunde

 

 

Keine Wortmeldungen.

 

 

Punkt 2 der Tagesordnung

 

 

 

 

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion

der PDS, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

und der Fraktion der FDP

Mehr Demokratie für Berlinerinnen und

Berliner (I)

hier: Änderung der Verfassung von Berlin

Drs 15/3707

 

in Verbindung mit

0186

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion

der PDS, der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen und der Fraktion der FDP

Mehr Demokratie für Berlinerinnen und

Berliner (II)

hier: Änderung des Bezirksverwaltungs-

gesetzes

Drs15/3708

(vorab überwiesen gemäß § 32 Abs. 4 GO Abghs)

0187

 

 

 

 

Hierzu: Anhörung                

Hierzu werden die Mitglieder des Ausschusses

für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten,        Immunität und Geschäftsordnung dazugeladen.

 

 

Siehe Wortprotokoll!

 

 

Punkt 3 der Tagesordnung

Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs

Stand der Budgetierung in den Bezirken, ins-

besondere Planmengenverfahren und Wert-

ausgleich, sowie

- Sozialstruktur

- Budgetierung von Leistungen in speziellen

  öffentlichen Gebäuden (Denkmalschutz,

  Leasing, usw.)

- Grünflächen

- hauptstadtbedingte Aufgaben

unter den Bedingungen der dezentralen Fach-

und Ressourcenverantwortung

(auf Antrag aller Fraktionen)

0185

 

 

 

 

StS Schulte (SenFin) sagt, er wolle die Gunst der Zuhörer gewinnen, indem er die neue Broschüre „Was kostet wie viel?“ mitgebracht habe. Weiterhin habe er ein Handout zum Stand der Budgetierung in den Bezirken verteilen lassen (siehe unten!). Budgetierungskonzepte seien erfolgreich, wenn sie für alle Beteiligten nachvollziehbar seien und wenn einzusehen sei, dass sie nach fairen Maßstäben entwickelt worden seien. Dazu gehöre, dass man versuche zu kommunizieren, wie es funktioniere, und dass man darüber nachdenke, ob sie transparent und einfach genug seien. – Gemäß Artikel 85 VvB sei „bei der Bemessung der Globalsummen ein gerechter Ausgleich zwischen den Bezirken vorzunehmen.“ Die besonderen Belastungen auf der Ausgabenseite seien in dem System zu berücksichtigen. Dafür habe man in Berlin den Begriff des Wertausgleichs, anderswo würde man dies horizontalen Finanzausgleich nennen.

 

Im System der Budgetierung gebe es zwei Schienen, auf denen Wertausgleich erreicht werde:

 

Welche praktikable Methode habe man, um besondere Belastungen zu berücksichtigen? Was sei ein Indikator für besondere Belastungen? – Ein wichtiger Indikator sei die sozialräumliche Entwicklungstendenz, in die viele Einzelfaktoren einflössen.

 

Aus der Entwicklungstendenz werde ein Strukturfaktor entwickelt, der zwischen 0,8 und 1,3 liegen könne. Je höher die Zahl sei, desto schlimmer sei die Problemlage. Besonders belastet seien Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, am wenigsten belastet Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick. Der Indikator spiele in den anschließend aufgeführten Modellen eine wichtige Rolle. Vom Median würden budgetunwirksame Kosten abgezogen. Der Zuweisungssatz werde mit der Planmenge multipliziert. Diskutiert werde immer darüber, welche Mengen den einzelnen Bezirken zuzugestehen seien. Über die Menge werde letztlich die Finanzausstattung des Bezirks definiert. – Bei Produkten mit nachfragebestimmter Menge fließe keine Bewertung ein; es könne eine Nachbudgetierung erfolgen. Bei Angebotsprodukten mit bezirklicher Mengensteuerung gehe es darum, welche Ausstattung man haben wolle. Hier werde mit kennzahlgestützten Planmengenverfahren gearbeitet: Wie viel Mittel für VHS-Mengenkapazität wolle man in einen Bezirk geben? – Hier setze die Frage an, nach welchen Maßstäben man dies festlege. Hierzu sei eine Schrittfolge dargestellt. Nach der Definition der Zielgruppe werde diese gewichtet. Die sozialräumliche Entwicklungstendenz werde dabei zu 50 % als Verteilungsmaßstab herangezogen. Die andere Hälfte werde durch spezifische Faktoren definiert, hier Bildungsindex und Ausländeranteil. – Diese Faktoren würden von der Fachverwaltung mit den Bezirken ausgehandelt. In Geld übersetzt werde der Index durch das Prinzip einer Einwohnerwertung. Bei einem Index 1,25 verhalte man sich so, als ob der Bezirk 1,25mal so viele Einwohner hätte, wie er tatsächlich habe. Dann werde, bezogen auf diese Einwohnerzahl, der Ist-Stand ermittelt: Wie viele Unterrichtsstunden würden pro Einwohner gegeben? – Wie viele sollten gegeben werden? – Eine Mindestzahl werde festgesetzt, z. B. 105 Unterrichtseinheiten je 1 000 gewichtete Einwohner. Ein belasteter Bezirk bekomme also relativ mehr.

 

Bei einem vollständigen Wertausgleich bekämen die belasteten Bezirke mehr und die übrigen weniger Mittel im Verhältnis zum Ist. Bei der Strategie Mindestausstattung würden die beiden letzten Bezirke auf das Niveau des zehnten Bezirks aufgefüllt. Bei einem mittleren Wertausgleich würden die unteren fünf Bezirke auf das Niveau des sechsten angehoben, wobei die überdurchschnittlichen Bezirke proportional mehr abgeben müssten.

 

Es handele sich um ein Bemessungssystem. Dass der Bezirk die einer Produktmenge entsprechenden Finanzmittel bekomme, heiße nicht, dass er diese auch so veranschlagen müsse. Der Bezirk könne auch mehr Mittel z. B. für Grün oder Wohnumfeld ausgeben.

 

Frau Abg. Flesch (SPD) fragt, warum Steglitz-Zehlendorf bei allen Varianten wesentlich mehr erhalten würde als z. B. Neukölln.

 

Abg. Doering (PDS) möchte wissen, ob ein Bezirk dann im Vertrauen auf den Wertausgleich immer weniger Geld für die VHS ausgeben könne.

 

Abg. Dr. Augstin (FDP) fragt, wie die Einnahmen mit in die Gewichtung eingingen.

 

StS Schulte (SenFin) meint, dass hier nicht in die bezirkliche Autonomie eingegriffen werden sollte. Was in einem bestimmten Bezirk die richtige Reaktion auf die sozialräumliche Struktur sei, sollte diesem überlassen werden. – Bisher gebe Steglitz-Zehlendorf viel Geld für Lehrveranstaltungen aus. Wenn man dem Bezirk diese Summe gebe, könne er weitermachen wie bisher. Andere Vorgaben seien normativ: Der Bezirk solle einen Teil des Geldes im Wege der Umverteilung anderen Bezirken zur Verfügung stellen. – Wenn man unten weniger auffülle, müsse man oben nicht so viel wegnehmen.

 

Die Einnahmen würden in dem System nicht unmittelbar berücksichtigt. Man könnte auch über Nettobudgetierung nachdenken. Zurzeit habe man eine gesonderte Veranschlagung für die Einnahmenseite. Dort werde dieser Effekt berücksichtigt. Idealerweise sollte man das System auf Nettozuschüsse umstellen.

 

Momentan würden 27 Planmengenprodukte mit einem Kostenvolumen von 1,16 Mrd € in das Planmengenverfahren einbezogen. Das Produktsummenbudget umfasse insgesamt 2 Mrd €. Bei 13 Produkten beinhalteten die Planmengen einen zusätzlichen Wertausgleich. Die Umverteilungsvolumina lägen derzeit – bezogen auf das Kostenvolumen von 400 Mio € – ohne Grün bei +– 5 Mio €, mit Grün bei +– 10 Mio €. Wenn das Umschichtungsvolumen maximal ausgeschöpft würde, würden ca. 40 Mio € zwischen den Bezirken umgeschichtet.

 

Man sei dabei, die Produkte für den Bereich Hilfen zur Erziehung umzusetzen – hierbei gehe es um knapp 400 Mio €. Für die Grünflächen sei ein neues Berechnungsmodell entwickelt worden. – Man diskutiere über die Schulträgerprodukte: Wie sollten unterschiedliche Bauwerte berücksichtigt werden? – Es werde Umstellungen beim Kita-System geben. – Das Problem, dass es bei einer Mengenreduzierung im Folgejahr weniger Geld gebe, werde durch eine Planmengenbudgetierung vermieden, wenn man offen lasse, wo der Bezirk das Geld tatsächlich ausgebe. Einsparungsbemühungen würden infolgedessen nicht sanktioniert, sondern positiv honoriert.

 

Abg. Wambach (CDU) befürchtet, dass Diskussionsebenen miteinander vermischt würden, die nichts miteinander zu tun hätten. Die Grundsatzfrage sei gewesen, ob der Wertausgleich grundsätzlich über das Produkt und die Planmenge herstellbar sei. Flössen möglicherweise Faktoren in die Produktberechnung ein, die dort nichts zu suchen hätten oder das Bild verfälschten? – Die Produkte sollten realistisch, transparent und steuerbar sein. Was vorgetragen worden sei, lasse befürchten, dass das Ganze immer undurchsichtiger werde. Wie solle der Bürger verstehen, wie so etwas zustande komme? – Die Entscheidungsgrundlagen müssten nachvollziehbar sein. Müssten nicht Faktoren aus dem Produkt herausgerechnet werden? – Die Frage, ob die Unterrichtsstunde in einer denkmalgeschützten Schule, in einem Neubau oder in einem Container erbracht werde, dürfe das Produkt nicht verfälschen, sondern sei ein besonderer Sachverhalt, der gewichtet werden müsse. Extrafaktoren verschöben den Median und damit den Zuweisungspreis für alle Bezirke. – Man sollte einmal darüber reden, ob es eine alternative Betrachtungsweise gebe oder eine Möglichkeit, es anders zu machen. – Dass eine denkmalgeschützte Schule erhalten werden solle, sei keine Frage der pädagogischen Erbringung einer Unterrichtsstunde. Die politische Entscheidung müsse da bezahlt werden, wo sie getroffen worden sei.

 

StS Schulte (SenFin) fühlt sich an Diskussionen über Steuerpolitik erinnert. „Satz 1: Alles ist kompliziert, wir müssen es einfacher machen. Satz 2: Folgende Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden: ...“ – Und dann werde es komplizierter. Das dargestellte System sei für diejenigen, die damit arbeiteten, noch nachvollziehbar. Man sollte aber nicht zu viele Ecken zusätzlich „dranstricken“. Man müsse auch mit einem denkmalgeschützten Gebäude, angepasst an die Situation, vernünftig umgehen können. Die Fläche sei pro m² vielleicht weniger wert.

 

Der Ausschuss vertagt die Besprechung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Punkt 4 der Tagesordnung

Verschiedenes

 

 

Siehe Beschlussprotokoll!

 

 

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq