Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

 

 

Zentrale Ordnungsämter in den Berliner Bezirken

 

Drucksachen 15/181 und 15/1857 – Zwischenbericht –

 

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 26.06.2003 Folgendes beschlossen:

 

„Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken ein Modell zu entwickeln, auf dessen Grundlage ein entsprechender Gesetzentwurf im Herbst 2003 vorzulegen ist, um die Errichtung von Ordnungsämtern zum 1. April 2004 zu ermöglichen. Dabei sollten insbe­sondere

 

·         die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde verlagert werden,

·         die Übergabe weiterer Ordnungsaufgaben an die Bezirke erfolgen sowie

·         eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Bürgerämter unter Berücksichtigung des Standardaufgabenkatalogs vorgenommen werden.

 

Das Modell ist bis zum 30. November 2003 vorzustellen.“

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Senatsverwaltung für Inneres hat zur Umsetzung dieses Beschlusses die Federführung übernommen und in Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, für Stadtentwicklung und für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, den Be­zirken Mitte, Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg sowie dem Polizeipräsidenten eine Projektgruppe „Ordnungsangelegenheiten“ (ProOrd) eingerichtet, die zum Ziel hat, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzun­gen zur Errichtung der bezirklichen Ordnungsämter zu schaffen.


 


1.     Projektinitialisierung

 

1.1   Prinzipielles Vorgehen und Abstimmung des Projektauftrages

 

Zum Projektbeginn ist der Beschluss des Abgeordnetenhauses in einem Projektauftrag prä­zisiert worden. Es wurden gemeinsam mit den Senats- und Bezirksverwaltungen Ziele zur Auftragserfüllung, zur Kundenorientierung und zur Wirtschaftlichkeit formuliert. Damit ist für die einzelnen Arbeitsgruppen ein Handlungsrahmen aufgezeigt worden, in dem sich die Er­gebnisse der Projektarbeit bewegen müssen. Gleichzeitig ordnet sich das Projekt in das Zielsystem der Berliner Verwaltung ein.

 

Im Rahmen des Projekts sollen bezirkliche Ordnungsämter eingerichtet und erste Ordnungs­angelegenheiten dort beispielhaft zusammengefasst werden. Weitere Ordnungsangelegen­heiten können dann sukzessive folgen.

 

Grundlage für die Projektarbeit ist ein auf dem Berliner Produktkatalog basierendes Master­dokument von Zielen, Produkten und Leistungen über die Ordnungsangelegenheiten. Dieses Dokument wird sukzessive präzisiert und gibt einerseits Auskunft darüber, wer die Aufgaben heute erledigt und dokumentiert andererseits auch die Vorschläge für die künftige Zuständig­keit. Dabei wird der Grundsatz der Aufgabenverlagerung in die Bezirke konsequent beachtet. Die Orientierung am Produktkatalog erleichtert nachher auch die Identifikation der Personal- und Sachmittel, die in die künftig zuständigen Ämter verlagert werden müssen, weil auf die Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zurückgegriffen werden kann.

 

1.2     Strategische Ziele

 

1.2.1    Auftragserfüllung

 

Die Neuordnung der Ordnungsangelegenheiten soll vor allem folgende Wirkungen erzielen:

 

·         Die landesrechtlichen Vorschriften werden reduziert und überflüssige Ordnungsaufgaben abgeschafft (De­regulierung und Aufgabenkritik).

·         Die bezirkliche Kompetenz bei der Durchführung von Ordnungsaufgaben wird durch eine mögliche Bündelung der Ordnungsaufgaben erhöht.


·         Die Aufgabenwahrnehmung wird in den Bezirken einheitlich organisiert.

·         Auf die regionalisierte Wahrnehmung von weiteren Ordnungsaufgaben in nur einem Be­zirksamt wird nach der Einrichtung bezirklicher Ordnungsämter verzichtet.

·         Die Wirksamkeit der Ordnungsbehörden wird erhöht.

·         Neue Regelungen werden ohne eigenständige neue Rechtsvorschriften zu schaffen in bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften eingefügt.

 

1.2.2    Kundenzufriedenheit

 

Die Modellierung der Geschäftsprozesse erfolgt, wenn es die Erteilung von Genehmigungen betrifft, aus Sicht der Kunden und nicht der Verwaltung; das heißt

 

·   Die Verwaltungsleistungen werden, soweit erforderlich, nach Lebenssituationen gebün­delt, z.B.

 

·         Durchführung eines Straßenfests mit Straßensperrung und Musik,

·         Anmeldung einer Schankwirtschaft mit kleiner Speisewirtschaft und Tischen auf dem Bürgersteig,

·         Beseitigung von Müll im öffentlichen Raum,

·         Zuzug nach Berlin (neuer Ausweis, neues Kfz-Kennzeichen, neue Parkvignette, Halteverbot für Umzugs-LKW). 

·   Es wird eine Wahlmöglichkeit bei den Vertriebswegen eingeräumt, z.B.

 

·         persönliche Antragstellung im Bürger- bzw. Ordnungsamt,

·         elektronische Antragstellung via berlin.de.

 

1.2.3    Wirtschaftlichkeit

 

Die Ordnungsaufgaben werden mit dem Ziel der effizienteren Erledigung neu organisiert.

 

1.3   Beteiligte Verwaltungen, Projektorganisation und Zeitplanung

 

Für das Projekt ist folgende Projektorganisation eingerichtet worden.          


 

 

 

 

 


Bei der Zusammensetzung der Projektgremien ist darauf geachtet worden, dass alle betei­ligten Verwaltungen vertreten sind.

 

In der Steuerungsgruppe sind die Staatssekretäre bzw. Abteilungsleiter der beteiligten Se­natsverwaltungen, die Leitungen der beteiligten nachgeordneten Behörden (Polizeipräsident in Berlin, Landeseinwohneramt) und Bezirksbürgermeister/innen und Bezirksstadträte von fünf Bezirksämtern sowie die Leitungen der drei Arbeitsgruppen vertreten. Die Steuerungs­gruppe wird vom Staatssekretär der Innenverwaltung geleitet.

 

In den Arbeitsgruppen sind alle an den Fachaufgaben beteiligten Behörden grundsätzlich durch folgende Führungsebenen vertreten:

 

·         Senatsverwaltungen: Referatsleitung,

·         nachgeordnete Behörden: Behörden- oder Abteilungsleitung, bei der Polizei Referatslei­tung,

·         Bezirksverwaltung: LuV-Leitung.

 

Die Vertreter/innen der Bezirksämter tragen dafür Sorge, dass auch die Bezirksämter infor­miert sind, die nicht selbst in den Gruppen mitarbeiten. Dies geschieht durch die regelmä­ßige Beratung des Projektstatus im Rat der Bürgermeister (RdB) einerseits und in den re­gelmäßigen überbezirklichen Fachsitzungen der Bezirksstadträte bzw. LuV-Leitungen ande­rerseits.

 

Der Projektverlauf gliedert sich in die Phasen Planung, Ist-Aufnahme, Gestaltung, Realisie­rung.

 

Die Planungsphase ist mit der Abstimmung des Projektauftrages abgeschlossen worden.

 

Die Ist-Aufnahme wird Mitte November 2003 abgeschlossen sein. Ergebnis ist ein Katalog der Ordnungsaufgaben (sog. Masterdokument), die im Rahmen des Projektes betrachtet werden und die für eine Aufgabenwahrnehmung in bezirkli-


chen Ordnungsämtern prinzipiell geeignet erscheinen bzw. für die Schnittstellen zwischen Ordnungsamt und Fachamt be­stimmt werden müssen. Aus dokumentarischen Gründen sind auch Produkte mit einer Be­gründung erfasst, die nicht Gegenstand des Projekts sind.

 

Die Gestaltungsphase konzentriert sich auf die Ordnungsaufgaben zur „Allgemeinen Ord­nung im öffentlichen Raum“ und zum „Verkehr“. Dies entspricht der Intention des Beschlus­ses des Abgeordnetenhauses. Die Ordnungsaufgaben zu „Verbraucherschutz und Gewerbe“ werden abgestimmt auf den Zeitplan des Projektes „Neuordnung des öffentlichen Gesund­heitsdienstes“ der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz im Jahr 2004 vertieft bearbeitet.

 

Die Realisierung beginnt unverzüglich nach Abschluss der Gestaltungsphase möglichst so, dass die bezirklichen Ordnungsämter im 2. Quartal 2004 die Arbeit aufnehmen können.

 

1.4   Schnittstellen zu parallelen Projekten

 

Bei der Projektarbeit werden folgende Schnittstellen zu parallelen Projekten beachtet:

 

·         Projekt Landesämter (ProLa) bei der Senatsverwaltung für Inneres: Die im Fachkonzept dokumentierten Ergebnisse fließen insbesondere in die Arbeitsgruppe Verkehr ein.

·         Integriertes Mobilitätsmanagement (IMM) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Eine enge Verzahnung ist durch die Mitglieder der Projektgremien gewährleistet.

·         Projekt Öffentlicher Gesundheitsdienst (ProÖGD) bei der Senatsverwaltung für Gesund­heit, Soziales und Verbraucherschutz: Die enge Verzahnung ist durch die Mitglieder der Projektgremien gewährleistet.


1.5   Berichtswesen

 

Zum Projektstatus werden monatliche Berichte erstellt. Alle Unterlagen (Projektauftrag, Sit­zungsprotokolle, Berichte) stehen im Intranet auf den Seiten der Senatsverwaltung für Inne­res (Adresse: http://www.seninn.verwalt-berlin.de/LAZ/prola/index.htm). Der jeweils aktuelle Diskussionsstand zu den einzelnen Ordnungsaufgaben kann dem „Masterdokument der Ziele, Produkte und Leistungen“ entnommen werden, der laufend fortgeschrieben wird und ebenfalls in der jeweils aktuellen Fassung im Intranet steht.

 

2.     Allgemeines Organisationsmodell

 

Für die Aufgabenerledigung werden unter Berücksichtigung einer horizontalen Bündelung und einer vertikalen Abschichtung folgende Typen von Organisationseinheiten diskutiert:

 

·         ein bezirkliches Ordnungsamt in jedem Bezirk neben dem Bürgeramt und den Fachäm­tern für die zentrale Erledigung von Ordnungsaufgaben im Bezirk. Das bezirkliche Ord­nungsamt gliedert sich in einen Bereich „Allgemeine Kontrollen“ und einen Bereich „Ord­nungswidrigkeitenverfahren“. Der Bereich Ordnungswidrigkeiten bildet die Schnittstelle zum Fachamt. Das Ordnungsamt wird einem LuV zugeordnet, z.B. Wirtschaft und Verbraucherschutz, oder als eigenes LuV geführt.

·         Ordnungsämter und andere Organisationsformen auf der Ebene der Hauptverwaltung für die Ordnungsaufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung (vgl. Art. 67 VvB). Diese Orga­nisationseinheiten sind nicht Gegenstand dieses Projekts.

 

·         Referate in den Abteilungen der jeweiligen Senatsverwaltungen für die Bearbeitung der ministeriellen Angelegenheiten (MGF – ministerielles Geschäftsfeld). Auch diese Organi­sationseinheiten werden im Rahmen des Projekts nicht betrachtet.

 

Das Projekt konzentriert sich auf die Einrichtung der bezirklichen Ordnungsämter.

 

3.     Kompetenzen der bezirklichen Ordnungsämter

 

Die bezirklichen Ordnungsämter werden vor einer konkreten Aufgabenzuweisung in einer Gesamtschau mit den Aufgabenspektren der bezirklichen Fachämter betrachtet. Priorität hat hierbei der Gesichtspunkt der Effektivität, um nicht hilfreiche Aufgabentrennungen beider Bereiche zu vermeiden.


Nach der Aufgabenzuweisung gilt zuständigkeitsrechtlich, dass den bezirklichen Ordnungs­ämtern alle Kompetenzen zukommen, die die Bezirksämter nach dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben, der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, haben, sofern diese Aufgaben entweder durch gesetzliche Zuweisung oder durch binnenorganisato­rische Akte des Bezirksamts gerade von den bezirklichen Ordnungsämtern wahrgenommen werden sollen.

 

Innerhalb ihrer Zuständigkeiten haben die bezirklichen Ordnungsämter sodann die Fülle der Befugnisse zur Rechtsdurchsetzung, die den Bezirksämtern als Ordnungsbehörden nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Verbindung mit dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zustehen. „Die Verfol­gungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nicht anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten (§ 46 II OwiG).“ Dazu gehört u.a. die Möglichkeit zur Identitätsfeststellung einschließlich Festhaltens oder die (zwangsweise) Vorführung von Betroffenen und Zeugen (nach richter­licher Anordnung) und ggf. Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Einer gesonderten normati­ven Regelung des Rechtsdurchsetzungsrechts der bezirklichen Ordnungsämter bedarf es daher nicht.

 

Durch eine hinreichende personelle und sachliche Behördenausstattung muss jedoch flan­kierend sichergestellt werden, dass die bezirklichen Ordnungsämter nicht nur rechtlich, son­dern auch tatsächlich die ihnen gestellten Aufgaben wahrnehmen können.

 

4.     Allgemeines Vorgehen in den Arbeitsgruppen

 

Die Arbeitsgruppenleiter treffen sich alle 14 Tage bei der Senatsverwaltung für Inneres, um ein einheitliches inhaltliches und zeitliches Vorgehen zu gewährleisten. Aufgrund unter­schiedlicher Vorarbeiten in anderen Projekten (Integriertes Mobilitätsmanagement in der Se­natsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Projekt Landesämter in der Senatsverwaltung für Inneres) sind dennoch differierende inhaltliche Zwischenstände in den einzelnen Arbeits­gruppen zu verzeichnen.

 

Ende November 2003 wird die Steuerungsgruppe über die detaillierte Erfassung der zu be­trachtenden Ordnungsaufgaben inklusive einer aufgabenkritischen Prüfung und die dann bereits vorliegenden Vorschläge zur Abschichtung entscheiden. Hierzu wird zur Zeit das Masterdo-


kument der Produkte und Leistungen überarbeitet.

 

4.1   Zwischenbericht der AG Allgemeine Ordnung im öffentlichen Raum (Stand: 5.11.03)

 

Sachstand

 

Ausgehend von den Lebenssituationen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt wurden die ordnungsbehördlich geprägten Aufgaben, die von den Berliner Behörden im öf­fentlichen Raum von unterschiedlichen Organisationseinheiten, Bezirksämter, Landespoli­zeiverwaltungsamt, Senatsverwaltungen, wahrgenommen werden in Hinblick auf mögliche vertikale Umschichtung und horizontale Bündelung untersucht und entsprechend klassifiziert. Dabei ist insbesondere berücksichtigt worden, in welcher Qualifikation diese Aufgaben derzeit vorliegen.

 

Ordnungsbehördlich geprägte Aufgaben sind entweder als Produkt, entsprechend Definition des Berliner Produktkataloges, als Leistung in einem solchen Produkt oder auch als Aufgabe, die es gilt, im öffentlichen Raum für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen, abgebildet worden. Schnittmengen und Schnittstellen sind erfasst und Empfehlungen für die Bündelung von Aufgaben, die in den zu bildenden bezirklichen Ordnungsämtern zu erbringen sind, sind erarbeitet worden. Hierzu wird auf den aktuellen Katalog der Ziele und Leistungen der AG Öffentlicher Raum (siehe Intranet Veröffentlichung) verwiesen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Als Handlungsbedarfe stehen noch die Erarbeitung der zwingend notwendigen Sach- und Personalmittelressourcen, die zwingend notwendigen Fortbildungsbedarfe und die mit diesen unmittelbar im Zusammenhang stehenden expliziten Anforderungsprofile für die einzelnen Stellen sowie die Vorbereitung der personalrechtlichen Regelungen, die den Einsatz von Dienstkräften in den bezirklichen Ordnungsämtern ermöglichen, an.

 

4.2   Zwischenbericht der AG Verkehr (Stand: 5.11.03)

 

Sachstand

 

Die AG hat den Katalog der Ziele sowie Produkte und Leistungen einvernehmlich abge­stimmt. Bei der Definition von Straßenverkehrs-Ordnungsaufgaben schloss sich die AG der Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an, die Begriffe "über- und unterge­ordnetes Straßennetz" aus der Stadtentwicklungsplanung


Teilplan Verkehr zugrunde zu le­gen. Damit wird die Abgrenzung von Aufgaben zwischen Hauptverwaltung und Bezirken kla­rer und führt im Ergebnis zu einer weiteren von SenStadt und den Bezirksvertretern gewoll­ten Aufgabenverlagerung in die Bezirke.

 

Für die Verlagerung von Aufgaben des Polizeipräsidenten in Berlin in die Bezirke wird zurzeit der Umfang der zu verlagernden Stellen geklärt. Da eine unterschiedliche Frequentierung der künftigen Ordnungsämter zu berücksichtigen ist, wollen die Bezirke intern Verteilungs­schlüssel für Personal- und Sachmittel auf der Grundlage von Mengengerüsten des Polizei­präsidenten erstellen.

 

44,5 zu verlagernde Stellen, die bisher mit Polizeivollzugsbeamten für straßenverkehrsbe­hördliche Aufgaben besetzt waren, werden geräumt und künftig aus dem Personalüberhang mit Mitarbeiter/innen des Verwaltungsdienstes besetzt. Bezirksvertreter sollen an den Aus­wahlgesprächen teilnehmen. Keine Klarheit besteht bisher, wie eine Qualifizierung der künf­tigen Sachbearbeiter für die Verkehrs-Ordnungsangelegenheiten erfolgen kann. Wegen noch bestehender rechtlicher Probleme ist der Themenkomplex „Parkraumüberwachung“ bisher nicht behandelt worden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Klärung der Höhe bzw. des Umfangs der zu verlagernden Personal- und Sachmittel.

 

Rechtliche Klärung der Frage "Parkraumüberwachung" durch Verwaltungspersonal.

 

4.3   Zwischenbericht der AG Verbraucherschutz und Gewerbe (Stand: 5.11.03)

 

Sachstand

 

Die AG „VGew“ – bestehend aus 18 Mitgliedern in paritätischer Besetzung von Vertretern der Haupt- und Bezirksverwaltungen – hat zwischenzeitlich 2 x getagt.

 

Wegen des außerordentlich umfänglichen Spektrums zu betrachtender Ordnungsaufgaben erfolgt die zunächst analytische Bewertung in 3 gebildeten Unterarbeitsgruppen (UAG):

 

a)       Gesundheits-/Umwelt-/Arbeitsschutz

b)      Öffentliche Sicherheit/Polizeiliche Ordnungsaufgaben

c)       Wirtschaftsordnung/sozialer Arbeitsschutz.

 

Bisher wurden durch die AG auf Vorschlag der UAG’en zu a) und c) ein Großteil der zu­nächst


wohl ungeprüft in den Katalog der „Ziele & Produkte“ aufgenommenen Produkte und Leistungen „interdisziplinär“ hinsichtlich ihrer Relevanz und Tauglichkeit bewertet.

 

Zu den ursprünglich ca. 180 Produkten/Leistungen aus den entsprechenden Geschäftsfel­dern der Senats- und Bezirksverwaltungen liegt unter weitestgehender Schnittstellendarstel­lung folgendes Zwischenergebnis vor :

 

-       ca. 120 Produkte / Leistungen werden nicht weiter betrachtet (MGF, keine Ordnungsauf­gaben etc.),

-       15 Aufgaben sind neu definiert bzw. präzisiert worden,

-       3 Abschichtungsvorschläge von der SenWiArbFrau bzw. dem PolPräs in die Bezirke – auch zwecks Abbaues von Mehrfachzuständigkeiten sind unterbreitet worden und

-       1 Vorschlag zur Rückführung bezirklicher (Teil-) Zuständigkeiten (ArbZG) in die Haupt­verwaltung liegt vor.

 

Noch keine projektorientierte Darstellung und/oder Bewertung erfuhren bisher die Ordnungs­aufgaben:

 

-       Maßnahmen bei von Tieren ausgehenden Gefahren (HundeVO)           
(- aus Zeitgründen -)

-       Nach VerpackungsVO und GewerbeabfallVO

-       des PolPräs         
(- aus Zeitgründen und Problemen bei der Identifizierung nicht ausdrücklich deklarierter Ordnungsaufgaben -).

 

Weiteres Vorgehen

 

Angestrebt werden vorerst:

 

-       ein zeitnaher Abschluss der Bestandsaufnahme relevanter Produkte und Leistungen in dem Masterdokument sowie

-       parallele Entscheidungsvorschläge zur künftigen fachlichen Wahrnahme der Aufgaben – kundenorientiert an Lebenssituationen.

 

5.     Weiteres Vorgehen im Gesamtprojekt (Stand: 5.11.2003)

 

Die Ist-Aufnahme der Produkte und Leistungen ist weitestgehend abgeschlossen. Die nächsten Arbeitsschritte sind wie folgt: Die Personal- und Sachressourcen werden den Pro­dukten und Leistungen zugeordnet. Das Organisationsmodell wird beschrieben und abge­stimmt, die ope-


rativen Ziele, der Kostenträger und die künftige Aufgabenverteilung sowie die Modellierung des Geschäftsprozesses zu den ausgewählten Ordnungsaufgaben unter Be­rücksichtigung der Kundenorientierung werden erarbeitet. Zudem müssen die Gesetzesän­derungen, soweit erforderlich, erarbeitet werden. Insgesamt sind die Beratungen im Senat und im Rat der Bezirksbürgermeister zu berücksichtigen.

 

Unabhängig davon besteht die Absicht, die Einrichtung der bezirklichen Ordnungsämter bis zum 01. April 2004 zu realisieren. Der Senator für Inneres wird daher unverzüglich nach Vor­liegen der abgestimmten Projektergebnisse die erforderlichen Rechtsänderungen einleiten.

 

6.     Beteiligung des Rats der Bürgermeister

 

Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 die Vorlage Nr. 484/03 – nach Beratung im Innenausschuss des Rats der Bürgermeister am 12.12.2003 – zur Kenntnis genommen.

 

Darüber hinaus fordert der Rat der Bürgermeister den Senat ausdrücklich auf,

 

-       bereits vor Errichtung der Ordnungsämter in Abstimmung und im Einvernehmen mit allen Bezir­ken zu klären, mit welchen personellen, finanziellen und sachlichen Ressourcen die Ämter aus­zustatten sind, um die vorgesehenen Aufgaben erfüllen zu können,

-       sicherzustellen, dass dieser festgestellte Bedarf den Bezirken vom Abgeordnetenhaus und Se­nat dann auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wird,

-       ein realistischer zeitlicher Vorlauf zur Verfügung steht, der die Bezirke tatsächlich, auch rechtlich, in die Lage versetzt, neue Aufgaben zu organisieren und zu übernehmen.

 

Weiterhin erwartet der Rat der Bürgermeister, dass der Senat geltendes Recht einhält und die Per­sonalhoheit der Bezirke respektiert sowie gemeinsam mit den Bezirken die zukünftige Organisa­tionsstruktur und Aufgabenbündelung entwickelt. Die kurzfristige Abstimmung erfolgt über den RdB-Innenausschuss.

 

Hierzu führt der Senat Folgendes aus:

 

Unter Einbeziehung der Stellungnahme des Rats der Bürgermeister wird grundsätzlich zu den personellen, finanziellen und sachlichen Ressourcen der zukünftigen bezirklichen Ord­nungsämter wie folgt Stellung genommen:


Der bisher einvernehmlich im Projekt verabredeten vertikalen Abschichtung von Ordnungs­aufgaben aus der Hauptverwaltung in die Bezirke folgen das Personal und die Sachmittel in vollem Umfang. Durch die horizontale Bündelung auf der Ebene der Senatsverwaltungen und der jeweiligen Bezirke und der vertikalen Abschichtung von Ord­nungsaufgaben in die Bezirke erwartet das Projekt Ordnungs­angelegenheiten weitere Synergieeffekte und Ratio­nalisierungspotenziale auf der Ebene der Senatsverwaltungen und der Be­zirke. Um zukünf­tig Ordnungsaufgaben vollziehen zu können, die bisher nicht wahr­genom­men wurden, wird das Projekt Ordnungsangelegenheiten personelle und sachliche Ressourcen in Zusammen­arbeit mit den Bezirken definieren und zur Entscheidung stellen. Insgesamt wird der perso­nelle, sachliche und finanzielle Ressourcenbedarf ermittelt und vor der Einrichtung der be­zirklichen Ordnungsämter ab­gestimmt. Das Projekt Ordnungsangelegenheiten wird den nötigen zeitlichen Vorlauf den Bezir­ken zur Verfügung stellen, damit die Bezirke ihre Aufga­ben zukünftig effizient wahrnehmen können. Hierzu wird eine Abstimmung mit Vertretern des Rates der Bürgermeister erfolgen.

 

Die Definition der zu­künftigen Organisationsstruktur wird unter der Zuständigkeit der Bezirke vorgenommen. Hierzu wird eine Arbeits­gruppe unter Leitung der Reinickendorfer Bezirks­bürgermeisterin, Frau Wanjura, eingerich­tet. Aus Sicht der Bezirke als auch der beteiligten Senatsverwaltungen ist es dabei Ziel, die bezirklichen Ordnungsämter ein­heitlich organisa­torisch in allen Bezirken aufzubauen.

 

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass den inhaltlichen Forderungen des Rates der Bürgermeister nachgekommen wird.

 

7.     Ausblick

 

Die Ordnungsaufgaben, die künftig in den Bezirken erledigt werden sollen, sind identifiziert und wurden zwischen allen beteiligten Verwaltungen abgestimmt.

 

-       Die Verlagerung der straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben erfolgt im Verhältnis 64,6 % zu den Bezirken und 35,4 % in die zentrale Verkehrslenkung Berlin.

-       Parkraumbewirtschaftung wird den Bezirken übertragen.


-       Die Parkraumüberwachung des ruhenden Verkehrs wird an die Bezirke übertragen.

Die rechtliche Umsetzung wird zur Zeit geklärt.

 

Die Arbeitsgruppen Allgemeine Ordnung im öffentlichen Raum und Verbraucherschutz und Gewerbe werden bis Ende Januar 2004 den Ist-Stellen-Bestand und den zukünftigen Bedarf an Stellen vorlegen. Hierbei werden auch die zukünftigen Sachmittel veranschlagt sein. Diese Daten werden im Folgenden in der Steuerungsgruppe des Projektes Ordnungsangelegenheiten abgestimmt.

 

Die Personal- und Sachmittel folgen in vollem Umfang der Aufgabe, also auch bisher zu 64,6 % in die Bezirke. Die Befugnisse der Mitarbeiter/-innen im Außendienst der Ordnungsämter sind beschrieben.

 

Nächste Schritte vor allem in den Bezirken sind:

 

-       Modellierung der Geschäftsprozesse

-       Entwurf einer einheitlichen Aufbauorganisation für die Ordnungsämter

-       Qualifizierung und Ausstattung vor allem der Außendienstmitarbeiter

-       Verteilung der Ressourcen zwischen den Bezirken

-       Ermittlung der Vollzugsdefizite bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Nächste Schritte im Projekt sind:

 

-       Weitere Abstimmung des Gesetzentwurfs zur Verlagerung der Straßenverkehrsbehörde auf die Bezirke und der Einrichtung der „Verkehrslenkung Berlin“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

-       Erarbeitung und Abstimmung der weiteren rechtlichen Änderungen (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben)

-       Schlussabstimmung der Ressourcen

-       Klärung der rechtlichen Befugnisse der künftigen Außendienstmitarbeiter

-       Definition der Kosten für die Ausstattung der Mitarbeiter im Außendienst.

 

Der Senat wird nach Abschluss der weiteren Projektergebnisse (ca. im Sommer 2004) erneut berichten.

 

Berlin, den 3. Februar 2004               


 

                    Der Senat von Berlin

 

Klaus   Wowereit

Regierender Bürgermeister

 

Schubert

Senatorin für den Senator für Inneres

 

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq