Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Zentrale Ordnungsämter in den Berliner Bezirken
Drucksachen 15/181 und 15/1857 – Zwischenbericht –
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 26.06.2003 Folgendes
beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken ein Modell zu entwickeln, auf dessen Grundlage ein entsprechender Gesetzentwurf im Herbst 2003 vorzulegen ist, um die Errichtung von Ordnungsämtern zum 1. April 2004 zu ermöglichen. Dabei sollten insbesondere
·
die
Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde verlagert werden,
·
die
Übergabe weiterer Ordnungsaufgaben an die Bezirke erfolgen sowie
· eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Bürgerämter unter Berücksichtigung des Standardaufgabenkatalogs vorgenommen werden.
Das Modell ist
bis zum 30. November 2003 vorzustellen.“
Hierzu wird
berichtet:
Die Senatsverwaltung für Inneres hat zur Umsetzung dieses Beschlusses die Federführung übernommen und in Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, für Stadtentwicklung und für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, den Bezirken Mitte, Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg sowie dem Polizeipräsidenten eine Projektgruppe „Ordnungsangelegenheiten“ (ProOrd) eingerichtet, die zum Ziel hat, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Errichtung der bezirklichen Ordnungsämter zu schaffen.
Zum Projektbeginn ist der Beschluss des Abgeordnetenhauses in einem Projektauftrag präzisiert worden. Es wurden gemeinsam mit den Senats- und Bezirksverwaltungen Ziele zur Auftragserfüllung, zur Kundenorientierung und zur Wirtschaftlichkeit formuliert. Damit ist für die einzelnen Arbeitsgruppen ein Handlungsrahmen aufgezeigt worden, in dem sich die Ergebnisse der Projektarbeit bewegen müssen. Gleichzeitig ordnet sich das Projekt in das Zielsystem der Berliner Verwaltung ein.
Im
Rahmen des Projekts sollen bezirkliche Ordnungsämter eingerichtet und erste Ordnungsangelegenheiten
dort beispielhaft zusammengefasst werden. Weitere Ordnungsangelegenheiten können
dann sukzessive folgen.
Grundlage
für die Projektarbeit ist ein auf dem Berliner Produktkatalog basierendes
Masterdokument von Zielen, Produkten und Leistungen über die Ordnungsangelegenheiten.
Dieses Dokument wird sukzessive präzisiert und gibt einerseits Auskunft darüber,
wer die Aufgaben heute erledigt und dokumentiert andererseits auch die
Vorschläge für die künftige Zuständigkeit. Dabei wird der Grundsatz der
Aufgabenverlagerung in die Bezirke konsequent beachtet. Die Orientierung am
Produktkatalog erleichtert nachher auch die Identifikation der Personal- und
Sachmittel, die in die künftig zuständigen Ämter verlagert werden müssen, weil
auf die Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zurückgegriffen werden kann.
Die Neuordnung
der Ordnungsangelegenheiten soll vor allem folgende Wirkungen erzielen:
·
Die
landesrechtlichen Vorschriften werden reduziert und überflüssige
Ordnungsaufgaben abgeschafft (Deregulierung und Aufgabenkritik).
·
Die
bezirkliche Kompetenz bei der Durchführung von Ordnungsaufgaben wird durch eine
mögliche Bündelung der Ordnungsaufgaben erhöht.
·
Die
Aufgabenwahrnehmung wird in den Bezirken einheitlich organisiert.
·
Auf
die regionalisierte Wahrnehmung von weiteren Ordnungsaufgaben in nur einem Bezirksamt
wird nach der Einrichtung bezirklicher Ordnungsämter verzichtet.
·
Die
Wirksamkeit der Ordnungsbehörden wird erhöht.
·
Neue
Regelungen werden ohne eigenständige neue Rechtsvorschriften zu schaffen in
bestehende Gesetze und Verwaltungsvorschriften eingefügt.
Die Modellierung der Geschäftsprozesse erfolgt, wenn es die Erteilung von Genehmigungen betrifft, aus Sicht der Kunden und nicht der Verwaltung; das heißt
· Die Verwaltungsleistungen
werden, soweit erforderlich, nach Lebenssituationen gebündelt, z.B.
·
Durchführung
eines Straßenfests mit Straßensperrung und Musik,
·
Anmeldung
einer Schankwirtschaft mit kleiner Speisewirtschaft und Tischen auf dem Bürgersteig,
·
Beseitigung
von Müll im öffentlichen Raum,
·
Zuzug
nach Berlin (neuer Ausweis, neues Kfz-Kennzeichen, neue Parkvignette,
Halteverbot für Umzugs-LKW).
· Es wird eine Wahlmöglichkeit
bei den Vertriebswegen eingeräumt, z.B.
·
persönliche
Antragstellung im Bürger- bzw. Ordnungsamt,
·
elektronische
Antragstellung via berlin.de.
Die Ordnungsaufgaben werden mit dem Ziel der effizienteren Erledigung neu organisiert.
Für das Projekt ist folgende Projektorganisation eingerichtet worden.

Bei der
Zusammensetzung der Projektgremien ist darauf geachtet worden, dass alle beteiligten
Verwaltungen vertreten sind.
In der
Steuerungsgruppe sind die Staatssekretäre bzw. Abteilungsleiter der beteiligten
Senatsverwaltungen, die Leitungen der beteiligten nachgeordneten Behörden
(Polizeipräsident in Berlin, Landeseinwohneramt) und Bezirksbürgermeister/innen
und Bezirksstadträte von fünf Bezirksämtern sowie die Leitungen der drei Arbeitsgruppen
vertreten. Die Steuerungsgruppe wird vom Staatssekretär der Innenverwaltung
geleitet.
In den
Arbeitsgruppen sind alle an den Fachaufgaben beteiligten Behörden grundsätzlich
durch folgende Führungsebenen vertreten:
·
Senatsverwaltungen:
Referatsleitung,
·
nachgeordnete
Behörden: Behörden- oder Abteilungsleitung, bei der Polizei Referatsleitung,
·
Bezirksverwaltung:
LuV-Leitung.
Die Vertreter/innen der Bezirksämter tragen dafür Sorge, dass auch die Bezirksämter informiert sind, die nicht selbst in den Gruppen mitarbeiten. Dies geschieht durch die regelmäßige Beratung des Projektstatus im Rat der Bürgermeister (RdB) einerseits und in den regelmäßigen überbezirklichen Fachsitzungen der Bezirksstadträte bzw. LuV-Leitungen andererseits.
Der Projektverlauf gliedert sich in die Phasen Planung, Ist-Aufnahme, Gestaltung, Realisierung.
Die Planungsphase ist mit der Abstimmung des Projektauftrages abgeschlossen worden.
Die Ist-Aufnahme wird Mitte November 2003 abgeschlossen sein. Ergebnis ist ein Katalog der Ordnungsaufgaben (sog. Masterdokument), die im Rahmen des Projektes betrachtet werden und die für eine Aufgabenwahrnehmung in bezirkli-
chen Ordnungsämtern prinzipiell geeignet erscheinen bzw. für die Schnittstellen zwischen Ordnungsamt und Fachamt bestimmt werden müssen. Aus dokumentarischen Gründen sind auch Produkte mit einer Begründung erfasst, die nicht Gegenstand des Projekts sind.
Die Gestaltungsphase konzentriert sich auf die Ordnungsaufgaben zur „Allgemeinen Ordnung im öffentlichen Raum“ und zum „Verkehr“. Dies entspricht der Intention des Beschlusses des Abgeordnetenhauses. Die Ordnungsaufgaben zu „Verbraucherschutz und Gewerbe“ werden abgestimmt auf den Zeitplan des Projektes „Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes“ der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz im Jahr 2004 vertieft bearbeitet.
Die Realisierung beginnt unverzüglich nach Abschluss der Gestaltungsphase möglichst so, dass die bezirklichen Ordnungsämter im 2. Quartal 2004 die Arbeit aufnehmen können.
Bei der
Projektarbeit werden folgende Schnittstellen zu parallelen Projekten beachtet:
·
Projekt
Landesämter (ProLa) bei der Senatsverwaltung für Inneres: Die im Fachkonzept
dokumentierten Ergebnisse fließen insbesondere in die Arbeitsgruppe Verkehr
ein.
·
Integriertes
Mobilitätsmanagement (IMM) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Eine
enge Verzahnung ist durch die Mitglieder der Projektgremien gewährleistet.
·
Projekt
Öffentlicher Gesundheitsdienst (ProÖGD) bei der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz: Die enge Verzahnung ist durch die Mitglieder
der Projektgremien gewährleistet.
1.5 Berichtswesen
Zum Projektstatus werden monatliche Berichte erstellt. Alle Unterlagen (Projektauftrag, Sitzungsprotokolle, Berichte) stehen im Intranet auf den Seiten der Senatsverwaltung für Inneres (Adresse: http://www.seninn.verwalt-berlin.de/LAZ/prola/index.htm). Der jeweils aktuelle Diskussionsstand zu den einzelnen Ordnungsaufgaben kann dem „Masterdokument der Ziele, Produkte und Leistungen“ entnommen werden, der laufend fortgeschrieben wird und ebenfalls in der jeweils aktuellen Fassung im Intranet steht.
Für die
Aufgabenerledigung werden unter Berücksichtigung einer horizontalen Bündelung
und einer vertikalen Abschichtung folgende Typen von Organisationseinheiten diskutiert:
·
ein
bezirkliches Ordnungsamt in jedem Bezirk neben dem Bürgeramt und den Fachämtern
für die zentrale Erledigung von Ordnungsaufgaben im Bezirk. Das bezirkliche Ordnungsamt
gliedert sich in einen Bereich „Allgemeine Kontrollen“ und einen Bereich „Ordnungswidrigkeitenverfahren“.
Der Bereich Ordnungswidrigkeiten bildet die Schnittstelle zum Fachamt. Das Ordnungsamt
wird einem LuV zugeordnet, z.B. Wirtschaft und Verbraucherschutz, oder als
eigenes LuV geführt.
·
Ordnungsämter
und andere Organisationsformen auf der Ebene der Hauptverwaltung für die
Ordnungsaufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung (vgl. Art. 67 VvB). Diese Organisationseinheiten
sind nicht Gegenstand dieses Projekts.
·
Referate
in den Abteilungen der jeweiligen Senatsverwaltungen für die Bearbeitung der
ministeriellen Angelegenheiten (MGF – ministerielles Geschäftsfeld). Auch diese
Organisationseinheiten werden im Rahmen des Projekts nicht betrachtet.
Das Projekt
konzentriert sich auf die Einrichtung der bezirklichen Ordnungsämter.
Die bezirklichen Ordnungsämter werden vor einer konkreten Aufgabenzuweisung in einer Gesamtschau mit den Aufgabenspektren der bezirklichen Fachämter betrachtet. Priorität hat hierbei der Gesichtspunkt der Effektivität, um nicht hilfreiche Aufgabentrennungen beider Bereiche zu vermeiden.
Nach der
Aufgabenzuweisung gilt zuständigkeitsrechtlich, dass den bezirklichen Ordnungsämtern
alle Kompetenzen zukommen, die die Bezirksämter nach dem Zuständigkeitskatalog
Ordnungsaufgaben, der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, haben,
sofern diese Aufgaben entweder durch gesetzliche Zuweisung oder durch binnenorganisatorische
Akte des Bezirksamts gerade von den bezirklichen Ordnungsämtern wahrgenommen werden
sollen.
Innerhalb
ihrer Zuständigkeiten haben die bezirklichen Ordnungsämter sodann die Fülle der
Befugnisse zur Rechtsdurchsetzung, die den Bezirksämtern als Ordnungsbehörden
nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Verbindung mit dem
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
zustehen. „Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nicht anderes
bestimmt, im Bußgeldverfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft
bei der Verfolgung von Straftaten (§ 46 II OwiG).“ Dazu gehört u.a. die Möglichkeit
zur Identitätsfeststellung einschließlich Festhaltens oder die (zwangsweise) Vorführung
von Betroffenen und Zeugen (nach richterlicher Anordnung) und ggf. Festsetzung
eines Ordnungsgeldes. Einer gesonderten normativen Regelung des
Rechtsdurchsetzungsrechts der bezirklichen Ordnungsämter bedarf es daher nicht.
Durch eine
hinreichende personelle und sachliche Behördenausstattung muss jedoch flankierend
sichergestellt werden, dass die bezirklichen Ordnungsämter nicht nur rechtlich,
sondern auch tatsächlich die ihnen gestellten Aufgaben wahrnehmen können.
4. Allgemeines Vorgehen in den Arbeitsgruppen
Die
Arbeitsgruppenleiter treffen sich alle 14 Tage bei der Senatsverwaltung für
Inneres, um ein einheitliches inhaltliches und zeitliches Vorgehen zu
gewährleisten. Aufgrund unterschiedlicher Vorarbeiten in anderen Projekten
(Integriertes Mobilitätsmanagement in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und dem Projekt Landesämter in der Senatsverwaltung für Inneres) sind dennoch
differierende inhaltliche Zwischenstände in den einzelnen Arbeitsgruppen zu
verzeichnen.
Ende November
2003 wird die Steuerungsgruppe über die detaillierte Erfassung der zu betrachtenden
Ordnungsaufgaben inklusive einer aufgabenkritischen Prüfung und die dann
bereits vorliegenden Vorschläge zur Abschichtung entscheiden. Hierzu wird zur
Zeit das Masterdo-
kument der
Produkte und Leistungen überarbeitet.
Ausgehend von
den Lebenssituationen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt wurden die ordnungsbehördlich
geprägten Aufgaben, die von den Berliner Behörden im öffentlichen Raum von
unterschiedlichen Organisationseinheiten, Bezirksämter, Landespolizeiverwaltungsamt,
Senatsverwaltungen, wahrgenommen werden in Hinblick auf mögliche vertikale
Umschichtung und horizontale Bündelung untersucht und entsprechend
klassifiziert. Dabei ist insbesondere berücksichtigt worden, in welcher
Qualifikation diese Aufgaben derzeit vorliegen.
Ordnungsbehördlich
geprägte Aufgaben sind entweder als Produkt, entsprechend Definition des
Berliner Produktkataloges, als Leistung in einem solchen Produkt oder auch als
Aufgabe, die es gilt, im öffentlichen Raum für die Bürgerinnen und Bürger zu
erbringen, abgebildet worden. Schnittmengen und Schnittstellen sind erfasst und
Empfehlungen für die Bündelung von Aufgaben, die in den zu bildenden bezirklichen
Ordnungsämtern zu erbringen sind, sind erarbeitet worden. Hierzu wird auf den
aktuellen Katalog der Ziele und Leistungen der AG Öffentlicher Raum (siehe
Intranet Veröffentlichung) verwiesen.
Als
Handlungsbedarfe stehen noch die Erarbeitung der zwingend notwendigen Sach- und
Personalmittelressourcen, die zwingend notwendigen Fortbildungsbedarfe und die
mit diesen unmittelbar im Zusammenhang stehenden expliziten Anforderungsprofile
für die einzelnen Stellen sowie die Vorbereitung der personalrechtlichen
Regelungen, die den Einsatz von Dienstkräften in den bezirklichen Ordnungsämtern
ermöglichen, an.
Die AG hat den
Katalog der Ziele sowie Produkte und Leistungen einvernehmlich abgestimmt. Bei
der Definition von Straßenverkehrs-Ordnungsaufgaben schloss sich die AG der Auffassung
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an, die Begriffe "über- und untergeordnetes
Straßennetz" aus der Stadtentwicklungsplanung
Teilplan
Verkehr zugrunde zu legen. Damit wird die Abgrenzung von Aufgaben zwischen
Hauptverwaltung und Bezirken klarer und führt im Ergebnis zu einer weiteren
von SenStadt und den Bezirksvertretern gewollten Aufgabenverlagerung in die Bezirke.
Für die
Verlagerung von Aufgaben des Polizeipräsidenten in Berlin in die Bezirke wird
zurzeit der Umfang der zu verlagernden Stellen geklärt. Da eine
unterschiedliche Frequentierung der künftigen Ordnungsämter zu berücksichtigen
ist, wollen die Bezirke intern Verteilungsschlüssel für Personal- und
Sachmittel auf der Grundlage von Mengengerüsten des Polizeipräsidenten
erstellen.
44,5 zu
verlagernde Stellen, die bisher mit Polizeivollzugsbeamten für
straßenverkehrsbehördliche Aufgaben besetzt waren, werden geräumt und künftig
aus dem Personalüberhang mit Mitarbeiter/innen des Verwaltungsdienstes besetzt.
Bezirksvertreter sollen an den Auswahlgesprächen teilnehmen. Keine Klarheit besteht
bisher, wie eine Qualifizierung der künftigen Sachbearbeiter für die Verkehrs-Ordnungsangelegenheiten
erfolgen kann. Wegen noch bestehender rechtlicher Probleme ist der Themenkomplex
„Parkraumüberwachung“ bisher nicht behandelt worden.
Klärung der
Höhe bzw. des Umfangs der zu verlagernden Personal- und Sachmittel.
Rechtliche
Klärung der Frage "Parkraumüberwachung" durch Verwaltungspersonal.
Die AG „VGew“ – bestehend aus 18 Mitgliedern in paritätischer Besetzung
von Vertretern der Haupt- und Bezirksverwaltungen – hat zwischenzeitlich 2 x
getagt.
Wegen des außerordentlich umfänglichen Spektrums zu betrachtender
Ordnungsaufgaben erfolgt die zunächst analytische Bewertung in 3 gebildeten
Unterarbeitsgruppen (UAG):
a)
Gesundheits-/Umwelt-/Arbeitsschutz
b)
Öffentliche
Sicherheit/Polizeiliche Ordnungsaufgaben
c)
Wirtschaftsordnung/sozialer
Arbeitsschutz.
Bisher wurden durch die AG auf Vorschlag der UAG’en zu a) und c) ein Großteil der zunächst
wohl ungeprüft in den Katalog der „Ziele & Produkte“ aufgenommenen
Produkte und Leistungen „interdisziplinär“ hinsichtlich ihrer Relevanz und
Tauglichkeit bewertet.
Zu den ursprünglich ca. 180 Produkten/Leistungen aus den entsprechenden
Geschäftsfeldern der Senats- und Bezirksverwaltungen liegt unter
weitestgehender Schnittstellendarstellung folgendes Zwischenergebnis vor :
- ca. 120 Produkte /
Leistungen werden nicht weiter betrachtet (MGF, keine Ordnungsaufgaben etc.),
- 15 Aufgaben sind neu
definiert bzw. präzisiert worden,
- 3 Abschichtungsvorschläge
von der SenWiArbFrau bzw. dem PolPräs in die Bezirke – auch zwecks Abbaues von
Mehrfachzuständigkeiten sind unterbreitet worden und
- 1 Vorschlag zur Rückführung
bezirklicher (Teil-) Zuständigkeiten (ArbZG) in die Hauptverwaltung liegt vor.
Noch keine projektorientierte Darstellung und/oder Bewertung erfuhren
bisher die Ordnungsaufgaben:
- Maßnahmen bei von Tieren
ausgehenden Gefahren (HundeVO)
(- aus Zeitgründen -)
- Nach VerpackungsVO und
GewerbeabfallVO
- des PolPräs
(- aus Zeitgründen und Problemen bei der Identifizierung nicht ausdrücklich
deklarierter Ordnungsaufgaben -).
Angestrebt werden vorerst:
- ein zeitnaher Abschluss der
Bestandsaufnahme relevanter Produkte und Leistungen in dem Masterdokument sowie
- parallele Entscheidungsvorschläge
zur künftigen fachlichen Wahrnahme der Aufgaben – kundenorientiert an
Lebenssituationen.
Die Ist-Aufnahme der Produkte und Leistungen ist weitestgehend
abgeschlossen. Die nächsten Arbeitsschritte sind wie folgt: Die Personal- und
Sachressourcen werden den Produkten und Leistungen zugeordnet. Das
Organisationsmodell wird beschrieben und abgestimmt, die ope-
rativen Ziele, der Kostenträger und die künftige Aufgabenverteilung
sowie die Modellierung des Geschäftsprozesses zu den ausgewählten Ordnungsaufgaben
unter Berücksichtigung der Kundenorientierung werden erarbeitet. Zudem müssen
die Gesetzesänderungen, soweit erforderlich, erarbeitet werden. Insgesamt sind
die Beratungen im Senat und im Rat der Bezirksbürgermeister zu berücksichtigen.
Unabhängig davon besteht die Absicht, die Einrichtung der bezirklichen
Ordnungsämter bis zum 01. April 2004 zu realisieren. Der Senator für Inneres
wird daher unverzüglich nach Vorliegen der abgestimmten Projektergebnisse die
erforderlichen Rechtsänderungen einleiten.
6. Beteiligung des Rats der
Bürgermeister
Der Rat der
Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 die Vorlage Nr. 484/03
– nach Beratung im Innenausschuss des Rats der Bürgermeister am 12.12.2003 –
zur Kenntnis genommen.
Darüber hinaus fordert
der Rat der Bürgermeister den Senat ausdrücklich auf,
- bereits vor Errichtung
der Ordnungsämter in Abstimmung und im Einvernehmen mit allen Bezirken zu
klären, mit welchen personellen, finanziellen und sachlichen Ressourcen die Ämter
auszustatten sind, um die vorgesehenen Aufgaben erfüllen zu können,
- sicherzustellen, dass
dieser festgestellte Bedarf den Bezirken vom Abgeordnetenhaus und Senat dann
auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wird,
- ein realistischer
zeitlicher Vorlauf zur Verfügung steht, der die Bezirke tatsächlich, auch rechtlich,
in die Lage versetzt, neue Aufgaben zu organisieren und zu übernehmen.
Weiterhin erwartet der
Rat der Bürgermeister, dass der Senat geltendes Recht einhält und die Personalhoheit
der Bezirke respektiert sowie gemeinsam mit den Bezirken die zukünftige
Organisationsstruktur und Aufgabenbündelung entwickelt. Die kurzfristige
Abstimmung erfolgt über den RdB-Innenausschuss.
Hierzu führt der Senat
Folgendes aus:
Unter Einbeziehung der
Stellungnahme des Rats der Bürgermeister wird grundsätzlich zu den personellen,
finanziellen und sachlichen Ressourcen der zukünftigen bezirklichen Ordnungsämter
wie folgt Stellung genommen:
Der bisher einvernehmlich
im Projekt verabredeten vertikalen Abschichtung von Ordnungsaufgaben aus der
Hauptverwaltung in die Bezirke folgen das Personal und die Sachmittel in vollem
Umfang. Durch die horizontale Bündelung auf der Ebene der Senatsverwaltungen
und der jeweiligen Bezirke und der vertikalen Abschichtung von Ordnungsaufgaben
in die Bezirke erwartet das Projekt Ordnungsangelegenheiten weitere Synergieeffekte
und Rationalisierungspotenziale auf der Ebene der Senatsverwaltungen und der
Bezirke. Um zukünftig Ordnungsaufgaben vollziehen zu können, die bisher nicht
wahrgenommen wurden, wird das Projekt Ordnungsangelegenheiten personelle und
sachliche Ressourcen in Zusammenarbeit mit den Bezirken definieren und zur
Entscheidung stellen. Insgesamt wird der personelle, sachliche und finanzielle
Ressourcenbedarf ermittelt und vor der Einrichtung der bezirklichen
Ordnungsämter abgestimmt. Das Projekt Ordnungsangelegenheiten wird den nötigen
zeitlichen Vorlauf den Bezirken zur Verfügung stellen, damit die Bezirke ihre
Aufgaben zukünftig effizient wahrnehmen können. Hierzu wird eine Abstimmung
mit Vertretern des Rates der Bürgermeister erfolgen.
Die Definition der zukünftigen
Organisationsstruktur wird unter der Zuständigkeit der Bezirke vorgenommen.
Hierzu wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Reinickendorfer Bezirksbürgermeisterin,
Frau Wanjura, eingerichtet. Aus Sicht der Bezirke als auch der beteiligten
Senatsverwaltungen ist es dabei Ziel, die bezirklichen Ordnungsämter einheitlich
organisatorisch in allen Bezirken aufzubauen.
Zusammengefasst
kann festgehalten werden, dass den inhaltlichen Forderungen des Rates der Bürgermeister
nachgekommen wird.
Die
Ordnungsaufgaben, die künftig in den Bezirken erledigt werden sollen, sind identifiziert
und wurden zwischen allen beteiligten Verwaltungen abgestimmt.
- Die Verlagerung der
straßenverkehrsrechtlichen Aufgaben erfolgt im Verhältnis 64,6 % zu den
Bezirken und 35,4 % in die zentrale Verkehrslenkung Berlin.
- Parkraumbewirtschaftung wird
den Bezirken übertragen.
- Die Parkraumüberwachung des
ruhenden Verkehrs wird an die Bezirke übertragen.
Die rechtliche
Umsetzung wird zur Zeit geklärt.
Die
Arbeitsgruppen Allgemeine Ordnung im öffentlichen Raum und Verbraucherschutz
und Gewerbe werden bis Ende Januar 2004 den Ist-Stellen-Bestand und den
zukünftigen Bedarf an Stellen vorlegen. Hierbei werden auch die zukünftigen
Sachmittel veranschlagt sein. Diese Daten werden im Folgenden in der Steuerungsgruppe
des Projektes Ordnungsangelegenheiten abgestimmt.
Die Personal- und Sachmittel folgen in vollem Umfang der Aufgabe, also auch bisher zu 64,6 % in die Bezirke. Die Befugnisse der Mitarbeiter/-innen im Außendienst der Ordnungsämter sind beschrieben.
Nächste
Schritte vor allem in den Bezirken sind:
- Modellierung der
Geschäftsprozesse
- Entwurf einer einheitlichen
Aufbauorganisation für die Ordnungsämter
- Qualifizierung und
Ausstattung vor allem der Außendienstmitarbeiter
- Verteilung der Ressourcen
zwischen den Bezirken
- Ermittlung der
Vollzugsdefizite bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Nächste Schritte im Projekt sind:
- Weitere Abstimmung des Gesetzentwurfs zur Verlagerung der Straßenverkehrsbehörde auf die Bezirke und der Einrichtung der „Verkehrslenkung Berlin“ bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
- Erarbeitung und Abstimmung
der weiteren rechtlichen Änderungen (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben)
- Schlussabstimmung der
Ressourcen
- Klärung der rechtlichen
Befugnisse der künftigen Außendienstmitarbeiter
- Definition der Kosten für
die Ausstattung der Mitarbeiter im Außendienst.
Der Senat wird
nach Abschluss der weiteren Projektergebnisse (ca. im Sommer 2004) erneut berichten.
Berlin, den 3. Februar 2004
Der Senat von Berlin
|
Klaus Wowereit Regierender
Bürgermeister |
Schubert Senatorin
für den Senator für Inneres |
Ausschuss-Kennung
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