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mehrheitlich mit SPD und PDS gegen CDU, FDP
und Grüne |
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An Haupt nachrichtlich VerwRefKIT |
Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 14. Juni 2004
zur Vorlage – zur Beschlussfassung –
Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG)
Drucksache 15/2843
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/2843 – wird mit folgenden Änderungen angenommen:
1. a) In Artikel I – Änderung des
Bezirksverwaltungsgesetzes – wird folgende neue Nummer 2 eingefügt:
„2. In Absatz 2 wird
folgender neuer Satz 3 angefügt:
‚Leistungs- und Verantwortungszentren, deren Aufgabenbereiche überwiegend aus
Ordnungsangelegenheiten bestehen, können mit dem Ordnungsamt zusamengelegt
werden.’ “
b) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden die neuen Nummern 3 und 4.
2. Artikel II Nr. 1 erhält die folgende
Fassung:
„In § 2 wird
folgender Absatz 6 angefügt:
‚(6) Der Senat kann
durch Rechtsverordnung bestimmen, dass die den bezirklichen Ordnungsbehörden
durch dieses Gesetz und andere Gesetze zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse für
die Dienstkräfte im Außendienst einheitlich geregelt und beschränkt werden.
Durch die Rechtsverordnung können unterschiedliche Regelungen für Dienstkräfte
im Parkraumüberwachungsdienst, für Dienstkräfte im Rahmen des Verkehrsüberwachungsdienstes
und für Dienstkräfte im Rahmen des allgemeinen Ordnungsdienstes getroffen
werden. Durch die Rechtsverordnung ist ferner die Ausrüstung der Dienstkräfte
entsprechend den
ihnen zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen einheitlich zu regeln. In der
Rechtsverordnung ist der Gebrauch bestimmter Ausrüstungsgegenstände für Notwehr
und Nothilfe aufgrund des § 32 des Strafgesetzbuches und des § 227 des
Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dienstkräfte im Rahmen des Verkehrsüberwachungsdienstes
sowie die Dienstkräfte im Rahmen des allgemeinen Ordnungsdienstes der bezirklichen
Ordnungsämter zu begrenzen.’ “
Berlin, den
14. Juni 2004
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Der
Vorsitzende des Ausschusses für Inneres,
Sicherheit und Ordnung Peter Trapp |
Ausschuss-Kennung
: VerwRefKITgcxzqsq