An die
Vorsitzende des Hauptausschusses
über
den Vorsitzenden des Ausschusses für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Kapitel 2908
- Verwaltungsreform-/ 2004/2005,
Titel 54001- Sächliche Ausgaben für die
Verwaltungsreform-
Antrag auf Aufhebung des qualifizierten
Sperrvermerks
Rote Nummer:
1555-13A
Der Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations-
und Informationstechnik hat zu den Haushaltsplanberatungen 2004/2005 des
Kapitels 2908 in seiner Sitzung am 22.01.2004
eine Stellungnahme beschlossen und diese mit Schreiben vom 23.01.2004
der Vorsitzenden des Hauptausschusses übersandt. Das Schreiben mit der
Stellungnahme erhielt die rote Nummer 1555-13 A.
Zu Nummer 2 lautet der Beschluss wie folgt:
„Der Titel 540 01 wird qualifiziert
gesperrt; die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Hauptausschuss im
Einvernehmen mit dem Ausschuss für
Verwaltungsreform und Kommunikations -und Informationstechnik. Der
Ausschuss für Verwaltungsreform und
Kommunikations -und Informationstechnik empfiehlt dem Hauptausschuss die
Projekte, die in der Anlage des beigelegten Schreibens der Staatssekretärin für
Finanzen aufgeführt sind ( in Höhe 3.430.012,56 € für 2004 und 485.000 € für
2005) von der qualifizierten Sperre
freizustellen.“
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses hat bei der Höhe des freizustellenden Betrages nicht berücksichtigt, dass in der Liste für 2004 drei Maßnahmen enthalten sind, die im Titel 54002 veranschlagt und daher von dem Betrag abzuziehen sind. Mithin sind beim Titel 540 01 nicht 3.430.012,56 €, sondern nur 3.160.058,16 € von der qualifizierten Sperre freigestellt worden (minus 269.954,40 € des Titels 54002 ).
Bei der Anlage zu
Nummer 2 der roten Nummer 1555-13 A - Schreiben und Übersicht SenFin - Die
Staatssekretärin - vom 22.01.04 an den Ausschuss VerwRefKIT - handelt es sich
um folgende Projekte:
Ressort |
Projekt Num- mer/ Titel |
Bindung durch |
Projektname |
Ansatz 2004 |
Ansatz 2005 |
|
SenBJS |
2.5 54001 |
V |
Modellvorhaben eigenverantwortliche Schule (MeS) |
110.000,00 |
120.000,00 |
|
SenBJS |
2.7 54001 |
V |
Ausstattungsvergleich
Schule |
30.000,00 |
0,00 |
|
SenFin |
3.6 54001 |
V |
Einführung des ePBN in den
Transferbereichen der Bezirke |
2.158.800,00 |
0,00 |
|
SenWAF |
8.2/8.3 54002 |
V |
Evaluierung und Neuordnung der Wirtschaftsförderung |
200.000,00 |
0,00 |
|
SenWAF |
8.6 54001 |
V |
Impl.des Gender Mainstreaming in Pilotprojekten der Senats- und
Bezirksverwaltungen |
27.905,92 |
0,00 |
|
SenWFK |
9.8 54002 |
V |
Strukturreform der Berliner Opern/Bühnenwerkstätten (incl.
Sprechbühnen) |
24.128,40 |
0,00 |
|
BATrep/ Köp |
B 6 54001 |
V |
Amtliche Vermessung Berlin (Zusammen mit SenStadt) |
53.658,12 |
0,00 |
|
SenBJS |
2.3 54001 |
A |
Übertragung kommunaler Kitas auf neue kommunale Träger |
85.000,00 |
85.000,00 |
|
SenGSV |
4.1 54001 |
A |
Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes |
134.694,12 |
30.000,00 |
|
SenInn |
5.7 54002 |
A |
Projekt Landesämter |
45.826,00 |
0,00 |
|
Skzl. |
1.2 54001 |
A |
Querschnittsprojekt "Neuordnung der Mittelebene" |
200.000,00 |
100.000,00 |
|
SenInn |
5.20 54001 |
A |
Bündelung von Querschnittsaufgaben (früher:Durch- führungsaufgaben) |
160.000,00 |
0,00 |
|
SenStadt |
7.1 54001 |
A |
Umfassende Neuordnung der planenden und bauenden Aufgabenbereiche |
200.000,00 |
150.000,00 |
|
|
2004 |
2005 |
|
Summe Davon Titel 54001 |
3.430.012,56 € 3.160.058,16 € |
485.000,00 € 485.000,00 € |
In 2004 darf von dem Ansatz des Titels 540 01 in Höhe von 3.800.000 € insgesamt über 3.160.058,16 € für die in der Tabelle auf Seite 2 genannten Projekte verfügt werden. Die Mittel wurden bzw. werden den Verwaltungen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesen.
In 2005 darf von dem Ansatz des Titels 540 01 in Höhe von 2.340.000
€ insgesamt über 485.000 € für die in der Tabelle auf Seite 2 genannten Projekte verfügt werden.
Im Ergebnis sind im Haushaltsplan 2004/2005 auf der Grundlage dieser Empfehlungen des Ausschusses für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik die verbleibenden Ansätze des Titels 54001 in folgender Höhe qualifiziert gesperrt worden:
|
In 2004 in Höhe von |
rd. 639.000 € |
|
In 2005 in Höhe von |
rd. 1.855.000 € |
Der Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der
Verwaltungsmodernisierung hat in seiner Sitzung am 30.03.2004 die sofortige
Finanzierung der externen Unterstützung weiterer Projekte aus dem Titel 540 01 beschlossen. Für die Finanzierung
dieser Projekte wird nunmehr beantragt,
die qualifizierte Sperre wie folgt aufzuheben:
I. SenBJS : Projekt Sozialraumorientierung in Höhe von 230.000 € in 2004 und 424.000 € in 2005
II. SenGesSozV : Modellsozialamt in Höhe von 129.500 € in 2004
III. SenWAF : Zielsysteme SenWAF in Höhe von 50.000 € in 2004
IV. SenWFK : Zielsysteme SenWFK in Höhe von 30.000 € in 2004
V. Bezirk Rd : Zielvorstellungen über das künftige Leistungsspektrum der Berliner Bezirke auf der Basis von Infrastrukturdaten in Höhe von 25.000 € in 2004 und 25.000 € in 2005
VI. Bezirk Tph-Schb : Implementierung eines bezirklichen Facility-Managements in Höhe von 88.000 € in 2004.
In der Begründung zu VI. wurde vom Bezirk ein höherer Betrag genannt und auch beantragt. Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 25.3.2004 für dieses Projekt für 2004 88.000 € beschlossen mit einem Hinweis, dass ggf. in 2005 weitere 90.000 € benötigt werden. Der Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung hat daraufhin in seiner Sitzung am 30.03.2004 zunächst nur die Finanzierung von 88.000 € für 2004 beschlossen, deren Freigabe daher beantragt wird.
VII. Partizipative(r) Haushaltsplanaufstellung, -entscheidung und –kontrolle im Bezirk Lichtenberg in Höhe von 15.000 € für 2004.
In der Begründung zu VII. wurde vom Bezirk ein höherer Betrag genannt und auch beantragt. Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 25.3.2004 für dieses Projekt für 2004 47.000 € und für 2005 45.000 € beschlossen. Der Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung hat in seiner Sitzung am 30.03.2004 zunächst nur die Finanzierung von 15.000 € für 2004 beschlossen, deren Freigabe daher beantragt wird. Die Entscheidung über den weiteren Bedarf wurde vom Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung zurückgestellt.
Auf die in den Anlagen zu den Projekten I. bis VII. beigefügten inhaltlichen Begründungen wird verwiesen. Diese wurden in Eigenverantwortung der jeweiligen Verwaltung nach Vorgabe der folgenden Kriterien durch die Senatsverwaltung für Finanzen erstellt :
1. Bitte nennen Sie für die Abgeordneten nochmals kurz das Projektziel.
2. Bitte begründen Sie - ggf. getrennt nach Haushaltsjahren- für welchen konkreten Zweck – im Rahmen des Projektziels- die Mittel als externe Unterstützung benötigt werden (z.B. Erstellung Gutachten, Moderation, Qualifizierungen, Beratungen in Form von Prozessbegleitung etc) ?
3. Bitte begründen sie, warum die unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin geleistet werden kann (siehe auch Auflagenbeschluss 2004 zu Gutachten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen).
4. Warum werden die Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt ?
5. Werden die beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2004 verausgabt (kassenwirksam) ? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel voraussichtlich erst in 2005 verausgabt (kassenwirksam) ?
Zusammenfassend wird beantragt, die qualifizierte Sperre in folgender Höhe aufzuheben:
Für 2004 für die unter I. bis VII. genannten Projekte in
Höhe von 567.500 €. Für den Fall, dass die Mittel, für die in 2004 die Sperre
aufgehoben worden ist, nicht in voller Höhe in 2004 kassenwirksam werden,
sondern erst in 2005, wird bereits jetzt beantragt in Höhe der in 2004
freigestellten, aber nicht kassenwirksam gewordenen Mittel die qualifizierte
Sperre in 2005 aufzuheben. Diese Freistellung der Mittel in 2005 ist
erforderlich, um die in 2004 begonnenen Projekte ohne Unterbrechung dann in
2005 zu Ende führen zu können.
Für 2005 für die unter I. bis VII. genannten Projekte in Höhe von 449.000 €.
In Vertretung
Gabriele Thöne
Senatsverwaltung für Finanzen
Zu I.
Begründung für die Hauptausschuss-Vorlage zur
Entsperrung der Mittel
(Kap. 2908, Titel 540 01)
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport:
Projektname: „Optimierung
der Entscheidungsprozesse, der Organisation und
der Finanzierung der Berliner Jugendhilfe –
Einführung der Sozialraumorientierung“ (Projekt SRO)
|
1.
Projektziel |
Die Berliner Jugendhilfe soll nach den Grundsätzen der Sozialraumorientierung reformiert werden. Auf der Landesebene werden die hierzu notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Die bezirklichen Jugendämter werden bei der Implementierung der Sozialraumorientierung unterstützt. Ziel ist es, die Jugendhilfe in Fachlichkeit, Struktur und Organisation so zu verändern, dass eine Optimierung der Adressatenorientierung, des Einsatzes der Ressourcen und der Steuerung erreicht sowie die Effektivität und Effizienz der Leistungserbringung gesteigert wird.
|
2.
Für welchen
konkreten Zweck (getrennt nach Haushaltsjahren) werden im Rahmen des
Projektziels die Mittel als externe Unterstützung benötigt? |
Gesamtprojekt
(Landesebene):
|
3.
Warum kann die
unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin
geleistet werden? |
Sozialraumorientierung bezeichnet einen besonderen fachlichen Ansatz in der sozialpädagogischen Praxis der Jugendämter mit dem die Berliner Jugendhilfe und die Dienststellen des Landes Berlin so gut wie keine - bestenfalls rudimentäre - Erfahrungen haben. Dieser Ansatz führt zu einer stärkeren Adressaten- und Ressourcenorientierung, setzt auf die Aktivierung statt umfassender Betreuung, sorgt für eine Reduzierung der Inanspruchnahme von Spezialdiensten und -angeboten und erhöht die Effektivität und Effizienz in der Jugendhilfe. Insofern bedeutet die Einführung der Sozialraumorientierung die Einleitung eines paradigmatischen Wechsels in der Berliner Jugendhilfe, der in fachlicher, methodischer, struktureller und organisatorischer Hinsicht zu tiefgreifenden Veränderungen führen wird. Dieses Reformvorhaben wird im Ergebnis alle Tätigkeiten in der Jugendhilfe verändern. Der Prozess bedeutet für die Mitarbeiter/innen in den Jugendämtern, sich fachlich neu zu orientieren, und wird höchste Ansprüche bezogen auf die Steuerung des Prozesses an die Verantwortungsträger und Leitungskräfte in der Jugendhilfe stellen. Alle am Reformprozess beteiligten Personen müssen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben qualifiziert unterstützt werden. Um den geplanten komplexen Umbauprozess in der Berliner Jugendhilfe erfolgreich durchführen zu können, ist der externe Sach- und Fachverstand (wie oben beschrieben) unabdingbar.
|
4.
Warum werden die
Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt? |
Die Kalkulation wurde einerseits auf der Grundlage von bisher bekannten Tagessätzen für externe Beratungen sowie die voraussichtliche Anzahl von erforderlichen Beratungstagen und andererseits orientiert an der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht durch die Sozialpädagogische Fortbildungsstätte Jagdschloss Glienicke durchgeführt werden können, erstellt. Ferner wurden in die Kalkulation die unbedingt erforderlichen Sachmittel für das Projekt SRO aufgenommen. Darüber hinaus wurden Mittel für die Planung, Durchführung und Dokumentation des 3. Fachpolitischen Diskurses kalkuliert.
Mit der Höhe der beantragten Mitteln ist das Projekt auskömmlich finanziert und das Erreichen der Ziele gewährleistet.
|
5.
Werden die
beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2004
verausgabt (kassenwirksam)? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel
voraussichtlich erst in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? |
Sollten die Mittel ab Mai 2004 zur Verfügung stehen, wird der für 2004 beantragte Betrag -trotz der viermonatigen Verzögerung des Starts des Projektes (gegenüber der ursprünglichen Projektplanung) - aller Voraussicht nach auch noch im Jahr 2004 kassenwirksam verausgabt. Diese Einschätzung basiert auf den Informationen aus den Bezirken, die nahezu alle signalisiert haben, so schnell wie möglich mit den Bezirksprojekten beginnen zu wollen und hierfür bereits Vorarbeiten geleistet zu haben.
Zu II.
Begründung für die Hauptausschuss-Vorlage zur
Entsperrung der Mittel
(Kap. 2908, Titel 540 01)
Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz
Projektname: Modellsozialamt 2005
|
1. Projektziel |
Entwicklung
von Grundlagen und Methoden zur Steuerung der Sozialhilfe sowie Erarbeitung von
Strukturempfehlungen für die sichernde und aktivierende Hilfe nach dem SGB XII.
|
2. Für
welchen konkreten Zweck (getrennt nach Haushaltsjahren) werden im Rahmen des Projektziels die Mittel
als externe Unterstützung benötigt? |
Der
externe Unterstützungsbedarf wird für 3 Teilaufgaben in den Projektfeldern 1, 2
und 3 benötigt.
Politikfeld 1
Bezeichnung: Inhaltliche und konzeptionelle Unterstützung beim Aufbau eines
Fachcontrolling/Berichtswesens für HbL-Leistungen nach dem BSHG bzw. SGB XII
Erstellung eines Fachkonzepts und eines Realisierungsplans für ein HbL-Berichtswesen sowie bei dessen Umsetzung
b) Unterstützung bei der Moderation und Kommunikation der Projektprozesse und –ergebnisse, Akzeptanzwerbung bei den beteiligten Akteuren.
Politikfeld 2
Bezeichnung: Inhaltliche, konzeptionelle und technische Unterstützung bei der Durchführung eines Stadtstaatenvergleichs; Beratung bei der Bildung von Ziel- und Wirkungsindikatoren ausgewählter HbL-Leistungen
Art der Leistung: a) Ausweitung des im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe laufenden Benchmarks (Kennzahlen-vergleich) für die stationäre Eingliederungshilfe auf die ambulante Eingliederungshilfe im Vergleich der drei Stadtstaaten und Verknüpfung dieser Vergleiche zu einem Benchmark der Eingliederungshilfe
b) Inhaltliche und methodische Beratung bei der Bildung von Ziel- und Wirkungsindikatoren, deren Umsetzung in Steuerungsinstrumente, die eine effektive Steuerung ermöglichen.
Politikfeld 3
Bezeichnung: Beratung und
Unterstützung bei der Erstellung von Struktur empfehlungen für ein „Modellsozialamt 2005“
Art der Leistung: a) Moderation der Koordinierungs-Arbeitsgruppe einschl. Vor- und Nachbereitung
b) Organisationsberatung bei der Modellierung von Strukturen
und Prozessen
c) Unterstützung bei der Kommunikation der Projektprozesse
und Ergebnisse, Akzeptanzwerbung bei den beteiligten Akteu-
ren in Verwaltung und Politik
|
3. Warum
kann die unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Lan- des Berlin geleistet werden? |
Projektfeld 1:
a.
Die inhaltliche und
methodische Beratung im Teilprojekt 1 (Steuerung der Sozialhilfe) auf den
Projektfeldern 1 und 2 ist insbesondere für die Entwicklung von Grundlagen und
Konzepten für eine Steuerung der Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem BSHG
notwendig, weil auf diesem Gebiet weitgehend Neuland betreten wird. Hierzu sind
entweder -falls bundesweit irgendwo vorhanden- die Erfahrungen anderer
Sozialhilfeträger zu analysieren und ggf. zu übernehmen bzw. neue Konzepte zu
entwickeln. Hierfür ist zumindest in der Anfangsphase (2004) eine externe
Beratung und Begleitung notwendig, um die notwendigen Prozesse aufzusetzen. Es
ist angestrebt, über den fachlichen und methodischen Input verwaltungseigenes
know how aufzubauen, damit die notwendigen Leistungen mittelfristig von
verwaltungseigenem Personal übernommen werden können. Mindestens für das Jahr
2004 wird das aber noch nicht der Fall sein können.
b. Für die Moderation der einzurichtenden Arbeitsgruppe, die zwischen den Interessen der Bezirksämter und der beteiligten Senatsverwaltungen vermittelt und dabei eine gemeinsame Zielstellung und von allen Beteiligten akzeptierte Ergebnisse erzeugt, ist eine externe Moderation unabdingbar. Zudem ist die Einbringung von Erfahrungsbeispielen außerhalb der Berliner Verwaltung nützlich für diesen Prozess.
Projektfeld 2:
a. Ein erheblicher Datenbestand liegt extern vor.
b. (auch zu a.) Fachlich, methodische und technisch gleichermaßen qualifizierte Mitarbeiter (s. Anforderungen) stehen im Land Berlin nicht zu Verfügung. Es ist aber beabsichtigt, wie Mithilfe der externe Auftragsvergabe, der externen Unterstützung verwaltungseigenes Know how aufzubauen.
Projektfeld 3:
a. Für die Moderation einer Arbeitsgruppe, die zwischen den Interessen der Bezirksämter und der beteiligten Senatsverwaltungen vermittelt und dabei eine gemeinsame Zielstellung und von allen beteiligten akzeptierte Ergebnisse erzeugt, ist eine externe Moderation unabdingbar. Zudem ist die Einbringung von Erfahrungsbeispielen außerhalb der Berliner Verwaltung nützlich für diesen Prozess.
b. Aufgrund der Autonomie der Bezirke in Organisations- und Personalfragen gibt es in diesen Angelegenheiten bei der das Projekt federführenden Senatsverwaltung keine Kompetenz (mehr)
c. siehe a.
|
4. Warum
werden die Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt? |
Der Umfang ergibt sich aus der Kalkulation des
Aufwandes in Personentagen mit dem geschätzten Tagessatz eines noch
auszuwählenden kompetenten Beratungsunternehmens.
Für Projektfeld 1 bis zu 30
Personentagen a 1.300 € Tagessatz (geschätzt) = 39.000 €.
Für Projektfeld 2 bis zu 35
Personentagen a 1.300 € Tagessatz (geschätzt) = 45.500 €.
Für Projektfeld 3 bis zu 30
Personentagen a 1.500 € Tagessatz (geschätzt) = 45.000 €.
Die Gesamtsumme beträgt 129.500 €.
|
5. Werden
die beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Hö- he in 2004 verausgabt (kassenwirksam)?
Falls nein, in welcher Höhe werden die
Mittel voraussichtlich erst in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? |
Nach
dem gegenwärtigen Planungsstand werden die Mittel komplett in 2004 verausgabt.
Es könnte sich ein (weiterer) Bedarf für 2005 ergeben.
Zu III.
Begründung für die Hauptausschuss-Vorlage zur
Entsperrung der Mittel
(Kap. 2908, Titel 540 01)
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
„Innovationskraft stärken“ in der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
|
1. Projektziel |
|
2.
Für welchen
konkreten Zweck (getrennt nach Haushaltsjahren) werden im Rahmen des Projektziels die Mittel als
externe Unterstützung benötigt? |
Folgende Zwecke sind von der externen Unterstützung zu erfüllen:
„Innovationskraft stärken“ steht vor Problematik, dass wissenschaftliche Indikatoren in der Regel langfristige Wirkungen messen und in Feldern wie der Innovationspolitik unmittelbare Input-Outcome-Ketten nicht oder nur schwer darstellbar sind. Notwendig für das Managementsystem sind geeignete „Früh(warn)indikatoren“; der alleinige Rückgriff auf Evaluierungserfahrungen ist unzureichend.
Entscheidend kommt es darauf an, Kenngrößen zu finden, die nicht „nur“ im Sinne der Erhebbarkeit praktikabel sind, sondern die notwendige Akzeptanz bei den Führungskräften auf Arbeitsebene erhalten.
Dabei ist ein von der Verwaltung entwickeltes vorläufiges, bisher noch nicht genutztes Indikatorenset für monetäre Förderungen ist zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Für „weiche“ (nicht-monetäre) Förderungen ist ein solches Indikatorenset zu entwickeln.
|
3.
Warum kann die
unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin
geleistet werden? |
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen bucht seit 2002 die KLR-Daten im Rahmen eines abgestimmten Zielsystems. Die Verknüpfung mit Fachdaten / Indikatoren ist im Systems ProFiskal technisch nicht möglich. Inhaltlich soll das Mithilfe des Spezialwissens der Fachreferate gefundene Indikatorenbündel durch externe Unterstützung wissenschaftlich überprüft und ergänzt werden. Erwartet wird von der externen Unterstützung auch eine höhere Akzeptanz der (dann gefundenen) Indikatoren in Politik und Verwaltung. Das für die Überprüfung bzw. Entwicklung von Zielsystemen und Kernkennzahlen notwendige Know how, insbesondere für den Bereich Innovationsförderung, ist in der Berliner Verwaltung nicht vorhanden und kann kurzfristig auch nicht aufgebaut werden.
|
4.
Warum werden die
Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt? |
Für das Teilprojekt der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen waren im Frühherbst 2003 zusammen mit der
federführenden Senatsverwaltung für Finanzen Angebote eingeholt worden, die der
vorgesehenen Höhe der zu entsperrenden Mittel entsprechen.
|
5.
Werden die
beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2004
verausgabt (kassenwirksam)? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel
voraussichtlich erst in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? |
Das aufgrund der besonderen Haushaltssituation mit allen Anbietern einvernehmlich ausgesetzte Vergabeverfahren soll nunmehr fortgesetzt werden. Eine zügige Freigabe der Mittel vorausgesetzt, ist die kassenwirksame Ausgabe in diesem Jahr gegeben. Als Projektlaufzeit sind rd. 14 Wochen angesetzt, so dass die externe Unterstützung – um kassenwirksam werden zu können – spätestens Ende August / Anfang September beginnen müsste.
Zu IV.
Begründung für die Hauptausschuss-Vorlage zur
Entsperrung der Mittel
(Kap. 2908, Titel 540 01)
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Projektname: „Grundlagen eines ziel- und wirkungsorientierten Controllings in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur“
|
1. Projektziel |
Ziel des hausinternen „Pilotprojekts“ ist die Schaffung der wesentlichen Grundlagen für einen Einstieg in ein ziel- und wirkungsorientiertes Controlling in der SenWissKult. Wesentliche Projektbestandteile sind:
- Überprüfung bestehender Ansätze zur Zielsystembildung
und ggf. Weiterentwick-
lung
- Begleitung bei der Auswahl der
für die Einführung eines ziel- und wirkungsorientier-
tes Controllings prioritären
Zielfelder (Frage der Machbarkeit im Rahmen eines
„Pilotprojekts“)
- Begleitung bei der Entwicklung
geeigneter Wirkungsindikatoren (Operationalisie-
rung)
- Formulierung eines Datenerhebungskonzepts
- Sicherung eines Methodentransfers
|
2.
Für welchen
konkreten Zweck (getrennt nach Haushaltsjahren) werden im Rahmen des Projektziels die Mittel als
externe Unterstützung benötigt? |
Die gewünschte externe Beratung hat
prozessbegleitenden Charakter. Die erwartete Mediations- und Methodenkompetenz
soll den Implementierungsprozess verbessern und beschleunigen. „Know How“ für weitere Entwicklungsschritte soll
transferiert werden.
|
3.
Warum kann die
unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin
geleistet werden? |
Der schwierige erste Anlauf der SenWissKult aus dem Jahr 2003 zur Bildung eines Zielsystems aber auch die Erfahrungen anderer Häuser haben deutlich gemacht, dass die neue Aufgabenstellung in der Perspektive eines ziel- und wirkungsorientierten Controllings nicht ohne Weiteres geleistet werden kann. Problematisch erscheint insb. die Aufbereitung des Wirkungsaspekts, der bekanntlich über die Leistungsseite (Output) hinaus geht und auf eine Quantifizierung des „Outcomes“ abstellt. Die Diskussionen vor diesem Hintergrund haben dementsprechend den Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung veranlasst, genau für diese Fragestellung ein bestimmtes Mittelvolumen für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 vorzusehen.
Das für die Entwicklung von Zielsystemen und Kernkennzahlen notwendige Know how, insbesondere für den Bereich Wissenschaft und Kultur, ist in der Berliner Verwaltung nicht vorhanden und kann kurzfristig auch nicht aufgebaut werden.
|
4.
Warum werden die
Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt? |
Vorgesehen sind für das „Pilotprojekt“ ca. 20 Beratertage. Der erbetene Mittelumfang von 30.000 € sollte hierfür hinreichen.
|
5.
Werden die
beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2004
verausgabt (kassenwirksam)? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel
voraussichtlich erst in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? |
Die Durchführung des Projekts ist für den Zeitraum Mai bis September 2004 vorgesehen. Demnach werden die Mittel auch in 2004 kassenwirksam.
Zu V.
Begründung für die Hauptausschuss-Vorlage zur
Entsperrung der Mittel
(Kap. 2908, Titel 540 01)
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Projektname: Zielvorstellungen über das künftige Leistungsspektrum der
Berliner
Bezirke auf der Basis von Infrastrukturdaten
|
1. Projektziel |
Ausgehend von vorhandener Infrastruktur in
ausgewählten Bereichen (Jugendförderung außerhalb des KJHG und Sportförderung)
sollen auf der Grundlage ausgewählter Ausstattungsvergleiche (innerhalb Berlins
sowie mit Hamburg und anderen deutschen Kommunen) Vorschläge für die Definition
nachhaltig finanzierbarer Standards erarbeitet werden.
|
2.
Für welchen
konkreten Zweck (getrennt nach Haushaltsjahren) werden im Rahmen des
Projektziels die Mittel als externe Unterstützung benötigt? |
Die Mittel werden für die Erstellung eines wissenschaftlich auswertbaren Kurzgutachtens (Status Quo-Erhebung), die wissenschaftliche Beratung der Projektgruppe und die Erstellung eines Abschlussberichts benötigt.
|
3.
Warum kann die
unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin
geleistet werden? |
Das Projekt verfolgt einen schnellen neutralen wissenschaftlichen und strukturierten Ansatz bei der Betrachtung von umfangreichen komplexen Geschäftsprozessen. Das Projektmanagement präferiert dabei eine hohe Qualität und Komplexität. Die externe Beratung soll durch das Difu durchgeführt werden.
|
4.
Warum werden die
Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt? |
Die Mittelhöhe orientiert sich an dem im Rahmen der Projektdefinierung ermittelten Bedarfs an Beratungsleitungen in Manntagen. Grundlage hierfür ist ein Angebot des Difu.
|
5.
Werden die
beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2004
verausgabt (kassenwirksam)? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel
voraussichtlich erst in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? |
Die für 2004 eingeplanten Mittel werden vollständig in 2004 verausgabt.
Voraussetzung hierfür ist eine zügige Mittelfreigabe.
Zu VI.
Begründung für die Hauptausschuss-Vorlage zur
Entsperrung der Mittel
(Kap. 2908, Titel 540 01)
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
|
1. Projektziel |
|
2.
Für welchen
konkreten Zweck (getrennt nach Haushaltsjahren) werden im Rahmen des Projektziels die Mittel als
externe Unterstützung benötigt? |
|
3.
Warum kann die
unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin
geleistet werden? |
|
4.
Warum werden die
Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt? |
|
5.
Werden die
beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2004
verausgabt (kassenwirksam)? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel
voraussichtlich erst in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? |
Zu VII.
Begründung für die Hauptausschuss-Vorlage zur
Entsperrung der Mittel
(Kap. 2908, Titel 540 01)
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Projektname: „Partizipative Haushaltsplanaufstellung,
-entscheidung und
–kontrolle im Bezirk“
|
1. Projektziel |
Auf der Grundlage einer qualitativen, flächendeckenden Aufgabenneuordnung und Prozessoptimierung in der Berliner Verwaltung sieht das Modernisierungs- und Konsolidierungsziel des Senats bis zum Jahr 2006 einen Abbau des Primärdefizits des Berliner Haushalts vor.
In Richtung auf das Konsolidierungsziel müssen – im Zusammenhang mit der Binnenmodernisierung, der Staatsaufgabenkritik und der Haushaltssanierung - alle Aktivitäten und Neuordnungsmaßnahmen konzentriert ineinander greifen. Dabei sind unter anderem die Bürgerorientierung, die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements von großer Bedeutung.
Ein Haushalt kommt in einem partizipativen Verfahren zustande, in dem BürgerInnen über Ihre Prioritäten bei der Verwendung der öffentlichen Mittel votieren, bevor die gewählten Institutionen ihre Entscheidungen treffen.
Das Bürgervotum kommt in einem Verfahren eigenständiger Willensbildung zustande, das parallel zur institutionellen Haushaltsplanaufstellung verläuft und mit ihm kooperativ verbunden ist.
Der beratenden Funktion der Bürgerbeteiligung wird hohes Gewicht beigemessen. Mit der Bündelung der Kompetenzen von Politik, Verwaltung und BürgerInnen fließt der Sachverstand aller drei beteiligten Seiten in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung ein.
Die Akzeptanz eines partizipativen Ansatzes bei der Haushaltsplanaufstellung bei Bürgern, in der Politik und in der Verwaltung wird davon abhängen, wie konkret einzelne konzeptionelle Bausteine beim Aufbau eines „Bürgerhaushaltes“ dargestellt und diskutiert werden.
Eine externe Beratung und Begleitung durch Fachleute ist hier unabdingbar.
So müssen, um nur einige Beispiele zu nennen, Aufgabenfelder / Programme / Leistungsbereiche / Ressorts, Gestaltungsspielräume im Haushalt, Konzeptionen für Kontrollmöglichkeiten der Zielerreichung ermittelt und relevante Entscheidungsträger von Beginn an eingebunden werden.
Ein partizipativer Haushalt bedeutet u.a.:
- eine öffentliche Auseinandersetzung über Bedürfnisse, Ressourcen und Zukunft
- Transparenz in die Haushaltssituation und –entscheidungen zu bringen
- Prioritäten zu formulieren
- Verantwortung zu stärken
- Motivation zu befördern
- Gestaltungsmöglichkeiten zurück zu gewinnen.
In Berlin sind bereits Erfahrungen zur Gestaltung von Beteiligungsprozessen bei finanzrelevanten Entscheidungen gesammelt worden (z.B. bei den Bürger-Jurys zu den Quartiersfonds / bei den Fifty-fifty Projekten in den Schulen). Eine Abstimmung mit den Projekten in den Bezirken Mitte und Marzahn-Hellersdorf zur partizipativen Haushaltsplanaufstellung wird sichergestellt.
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2.
Für welchen
konkreten Zweck (getrennt nach Haushaltsjahren) werden im Rahmen des
Projektziels die Mittel als externe Unterstützung benötigt? |
Die Gesamtkosten betragen rd. 92.500 €
Die Jahresscheiben waren wie folgt vorgesehen:
2003 - 15.000 €
2004 - 32.500 €
2005 - 45.000 €
und haben sich durch die nicht erfolgte Mittelfreigabe im Jahr 2003 nunmehr wie folgt verschoben:
2004 - 47.000 €
2005 - 45.000 €
Aufgrund einer im Jahr 2003 erfolgten Ausschreibung zur externen Begleitung des Projekts hat das Bezirksamt Lichtenberg sich für eine externe Begleitung des Projekts
· Erarbeitung, Aufbereitung und Druck von Konzepten in Absprache mit dem Projektträger
· Vorbereitung und Durchführung von Workshops, Foren und Kommissionen mit Politik, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung
· Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Schaffung von Transparenz des Verfahrens sowie des Projektzieles – auch durch entspr. Darstellung im Internet)
ausgesprochen.
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3.
Warum kann die
unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin
geleistet werden? |
Die Akzeptanz eines partizipativen Ansatzes bei der Haushaltsplanaufstellung bei Bürgern, in der Politik und in der Verwaltung wird davon abhängen, wie konkret einzelne konzeptionelle Bausteine beim Aufbau eines „Bürgerhaushaltes“ dargestellt und diskutiert werden.
Eine externe Beratung und Begleitung durch Fachleute ist hier unabdingbar.
So müssen, um nur einige Beispiele zu nennen, Aufgabenfelder / Programme / Leistungsbereiche / Ressorts, Gestaltungsspielräume im Haushalt, Konzeptionen für Kontrollmöglichkeiten der Zielerreichung ermittelt und relevante Entscheidungsträger von Beginn an eingebunden werden.
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4.
Warum werden die
Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt? |
Entsprechend des vorliegenden Angebotes und des derzeitigen Abarbeitungsstandes des Projekts werden die beantragten Mittel für die Durchführung der tlw. bereits terminisierten Workshops durch die externe Begleitung auch verausgabt.
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5.
Werden die
beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2004
verausgabt (kassenwirksam)? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel
voraussichtlich erst in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? |
Die beantragten Mittel werden nach gegenwärtigem Projektstand in voller Höhe verausgabt.
Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq