An den
Vorsitzenden
des Hauptausschusses
über
den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
Kapitel 0930 - Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz;
hier: IT- Verfahren BASIS, Projektphase 2
rote
Nummer: 15/1877
Vorgang: 66. Sitzung des Hauptausschusses vom
18. Februar 2004
(15. Wahlperiode)
Ansätze: Kapitel 0930, Titel 540 60
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Haushaltsplan 2003: |
458.000 € |
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Haushaltsplan 2004: |
1.900.000 € |
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Haushaltsplan 2005: |
1.900.000 € |
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Ist Haushaltsjahr 2003: |
3400 € |
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Aktuelles Ist 2004 Stand 19.05.2004): |
0 € |
Im Haushaltsplan 2004/2005 ist für Titel 54060 ein Übertragbarkeitsvermerk angebracht.
Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung den Sachstandsbericht der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz über
- den Sachstand zur Zwischenlösung PROSOZ/S für Windows
- den Sachstand im Rechtsstreit Land Berlin ./. Konsortium Oracle/PSI
- die Einschätzung zur aktuellen Marktsituation bei Sozialhilfe-Fachsoftwaredialogsystemen
- sowie dem Vorschlag und dem Zeitplan zur Fortsetzung des BASIS II – Projektes
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Mit der Vorlage wurde beschlossen -
„Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird dem Hauptausschuss nach Erstellung des Technikkonzeptes und vor etwaigen Entscheidungen insbesondere zur Produktauswahl über das weitere Vorgehen und die finanziellen Auswirkungen berichten.“
Hierzu wird berichtet:
Zum 01. Januar 2005 werden das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 und das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 in Kraft treten.
Durch die neuen Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende werden von den bisherigen Sozialhilfeempfängern im Land Berlin voraussichtlich etwa 75 % Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld erhalten. Nur etwa 25 % der gegenwärtigen Sozialhilfeempfänger werden voraussichtlich noch Leistungen nach dem neuen SGB XII erhalten. Dementsprechend wird sich die Zahl der Nutzer der Sozialhilfe-Software verringern. Für diese Nutzer hat das Land Berlin den einheitlichen IT-Verfahrensbetrieb zur Unterstützung der Sachbearbeitung für Grundsicherungsleistungen nach SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz sicherzustellen.
Die von den Herstellern marktgängiger Sozialhilfe - Fachsoftwaresysteme zum Jahresende 2003 abgegebenen Prognosen über Ihre Produktentwicklungen, Marktchancen und zeitnahe Umsetzung der neuen Leistungsgesetze haben sich nicht bestätigt. Damit konnten sich die Erwartungen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, noch im Jahr 2004 ein neues, datenbankbasiertes und einheitlich administrierbares Fachsoftwaresystem auswählen zu können, nicht erfüllen.
Gespräche mit verschiedenen Softwareherstellern und Verwaltungsvertretern anderer großer deutscher Städte haben u.a. ergeben, dass
· frühestens ab Oktober/November 2004 betriebsfähige Softwareversionen zur Bearbeitung der Grundsicherung im Alter und für andauernd nicht Erwerbsfähige gemäß SGB XII angeboten werden und
· eine Wettbewerbssituation zur Auswahl eines BASIS-Zielsystems voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2005 entstehen kann.
Es besteht nach wie vor - vor allem angesichts der bevorstehenden Änderungen - ein großer, unaufschiebbarer Handlungsbedarf zur Modernisierung der IT-Anwendungen in den bezirklichen Sozialämtern. Da ein kurzfristiger Wechsel der Fachsoftware mit einem modernen relationalen Datenbankmanagementsystem nicht möglich ist, aber angesichts der grundlegenden gesetzlichen Änderungen und der vorhandenen Mängel in der Daten- und Zahlungssicherheit akuter Handlungsbedarf besteht, wird die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz umgehend Maßnahmen zur technologischen Modernisierung und Neuorganisation des IT-Verfahrensbetriebes mit der bisher eingesetzten Software PROSOZ/S einleiten.
Mit diesen Maßnahmen soll insbesondere erreicht werden:
· Die termingerechte Ausstattung der Sachbearbeiterarbeitsplätze in den Bezirksämter und dem LAGeSo mit der Software PROSOZ/S für das SGB XII;
·
Die Umsetzung und Einhaltung der Standards und
gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit und den Datenschutz entsprechend
dem Beschluss des Unterausschusses „Datenschutz und Informationsfreiheit“, der
in seiner 28. Sitzung am 30. März 2004 beschlossen hat: „Der
Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Empfehlungen der mit der Erstellung
der Risikoanalyse und des Sicherheitskonzepts für Basis I (PROSOZ/S) beauftragten
Unternehmensberatung zügig in allen Bezirken umgesetzt werden, soweit dies
trotz der gesetzlichen Änderungen im Sozialwesen geboten ist.“
· Erhöhung der Sicherheitsstandards und Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten im Zahlungsverkehr mit PROSOZ/S
· Verbesserung der Qualität der PROSOZ/S – Datenbestände, die ein fach- und finanzpolitisches Controlling durch technisch zwingenden Einsatz einer Softwareversion, einheitliche Parameter und Systemadministration, Zusammenführung bisher redundanter Datenverzeichnisse und Optimierung des technischen Schnittstellenbetriebes erleichtert.
Diese Ziele lassen sich am effizientesten und kostengünstigsten durch den Einsatz der Terminalserver – Technologie erreichen.
Die Terminalserver – Technologie folgt dem Prinzip der Server basierten Datenverarbeitung. (Server Based Computing - SBC)
Die Anwendungsprogramme, die Datenmanagementsysteme, die Datenspeicherung, ‑verarbeitung und –sicherung werden dabei ausschließlich auf Servern ausgeführt.
Diese Server können optimal konfiguriert werden, sind technisch skalierbar, über Hochgeschwindigkeitsnetze in Serverfarmen untereinander verbunden und über spezielle Programme zur intelligenten Lastverteilung (Loadbalancing) fähig. Die Sytemarchitektur kann verfahrensadäquat mehrschichtig gestaltet werden. Eine einheitliche Softwareverteilung, Parametrisierung und Administration ist technisch möglich.
Die Arbeitsplatzrechner werden im Terminalserver – Betrieb nur noch zur Anzeige bzw. zur Monitorisierung benötigt. Die verfahrensbezogenen Anforderungen an die Arbeitsplatzrechner reduzieren sich im wesentlichen auf Arbeitsspeicher (RAM), Zugang zum Berliner Landesnetz und einer Browsersoftware. (Internet Explorer oder Netscape o.a.) Opensource Betriebsysteme sind möglich.
Diese Konstruktion ermöglicht eine durchgängige Verschlüsselung der Daten auf den Übertragungswegen zwischen unterschiedlichen Standorten in einer Einsatzdienststelle.
Die Stadt Stuttgart verfügt seit längerer Zeit über praktische Erfahrungen mit dem Terminalserver – Betrieb von Standardsoftwareprodukten und Fachsoftwaresystemen.
In Berlin bestehen bereits Erfahrungen mit dieser Technologie und entsprechenden Projekten, die vom LIT durchgeführt wurden.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat daher in Abstimmung mit den Bezirksämtern, deren Amtsleiter für Soziales in ihrer Sitzung vom 04.03.2004 dieses Vorgehen unterstützt haben, den LIT mit einer Machbarkeitsstudie für die Umstellung des Betriebes auf eine Terminalserver-Infrastruktur (Zentrierung von Applikation und Datenhaltung) beauftragt.
Der LIT hat mit externer Unterstützung und in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung „Möglichkeiten und Grenzen der technologischen Modernisierung des IT-Verfahrens BASIS“ mit dem Ziel untersucht, die Risiken im Daten- und Zahlungsverkehr durch einen Terminalserver-Betrieb zu minimieren und die in Berlin gültigen IT-Sicherheitsstandards nunmehr auch für die Arbeit der Sozialämter erfüllbar zu machen. Dafür wurden vom LIT Kosten in Höhe von etwa 80.000 € vorveranschlagt.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie liegen in einem ausführlichen Bericht vor.
Gleichzeitig wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entsprechend dem Vorgehensmodell der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung durchgeführt und in einem Bericht dargestellt.
Die Kosten/Nutzen-Betrachtung stellt im Ergebnis fest, dass durch die Umstellung des bisherigen IT - Verfahrensbetriebes auf Terminalserver – Technologie Einsparungen von mindestens 1.300.000 € pro Jahr möglich sind.
Die Nutzwertanalyse stellt bei der Dringlichkeitsbetrachtung (Ablösedringlichkeit des Altsystems und Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften) einen Dringlichkeitswert von 82 von 100 möglichen Punkten fest.
Beim Qualitätswert (Qualitätsverbesserungen und Wirkungen auf die Mitarbeiter und Kunden/Bürger) wird in der Nutzwertanalyse ein Wert von 67 von 100 möglichen Punkten erreicht.
Die Erfahrungen der Stadt Stuttgart aus dem Terminalserver-Betrieb mit PROSOZ/S für Windows sind in die Untersuchungen eingeflossen.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
· PROSOZ/S für Windows in der Version 7.1 ab Release 1 ist für einen Terminalserver-Betrieb geeignet. (PROSOZ/S ist erst seit 2003 mit der Umstellung auf die 32-Bit-Plattform für diese Technologie geeignet)
· Die Erfahrungen aus Stuttgart besagen, dass die Performance an den Arbeitsplätzen nicht schlechter, an infrastrukturell schlecht versorgten Standorten sogar besser wird. Diese Erfahrungen wurden inzwischen auch durch Messungen im Berliner Landesnetz bestätigt.
· Der Terminalserver - Betrieb würde erstmals gewährleisten, dass
o alle Einsatzdienststellen einheitlich mit der gleichen PROSOZ/S – Programmversion einschließlich
o den gleichen fachlich-rechtlichen Parametern
o und dem elektronischen „Gelben Ordner“ (Sammelordner Rechtsvorschriften) arbeiten können,
was unmittelbar auf die Verbesserung der Datenqualität und damit u. a. auch für ein fach- und finanzpolitisches Controlling wirken würde.
· Der Terminalserver-Betrieb würde die Trennung von Datenspeicherung und Anwendung ermöglichen. Die Zugriffs- und Benutzerrechte ließen sich restriktiver administrieren. Bisher „nicht tragbare Risiken“ im Daten- und Zahlungsverkehr können minimiert bzw. aufgehoben werden.
· Der Schnittstellenbetrieb und der alle Leistungsempfänger betreffende Bescheiddruck (zentraler Seriendruck mit Kuvertierungs- und Frankierungsoption) lassen sich optimieren und kostengünstiger realisieren.
· Die infrastrukturellen Anforderungen des Fachverfahrens an die Arbeitsplatzausstattungen in den Einsatzdienststellen (nur noch Web-Browser, Zugang zum Berliner Landesnetz/MAN/Intranet, Arbeitsspeicher) lassen sich auf ein Minimum reduzieren, so dass sich auf längere Sicht Einsparmöglichkeiten für die Bezirksämter ergeben könnten.
· Der Terminalserver-Betrieb mit PROSOZ/S für Windows ermöglicht eine adäquate Neuorganisation des gesamten IT - Verfahrensbetriebes BASIS, insbesondere eine effizientere zentrale und dezentrale Anwendungssystembetreuung.
· Mit einem Terminalserver-Betrieb von PROSOZ/S können die Datenbestände der Einsatzdienststellen in einer „Betriebsumgebung“ mandantenbezogen organisiert, gesichert, separiert und in Verfügung der jeweiligen berechtigten Dienststelle bereitgestellt werden.
· Durch die mögliche Kapselung des Verfahrens werden die aus der PC-Anwendung resultierenden Sicherheitsrisiken erheblich minimiert; ein ungewollter Datenaustausch kann verhindert werden.
· Parallel zur „Betriebsumgebung“, wird der Betrieb einer „Testumgebung“ (für die Erprobung und den Test von Nachfolgeversionen) und eine „Schulungsumgebung“ (Möglichkeiten für Vorabeinsichten in Nachfolgeversionen, e-Learning etc.) empfohlen.
· Die Kosten für den Terminalserver-Betrieb fallen geringer aus, als die vergleichbaren Kosten für den bisher dezentral und redundant organisierten Betrieb.
· Investitionen in die Terminalserver - Betrieb haben auch mit Blick auf die gegenwärtig am Markt befindlichen und in naher Zukunft angebotenen Fachsoftwareprodukte Bestand.
Sowohl der Kostenvergleich, als auch die zu erwartenden deutlichen Verbesserungen der Daten- und Verfahrenssicherheit sprechen für den Umstieg auf die Terminalserver–Technologie.
Die softwarebedingten Hauptmängel von PROSOZ/S
· unübersichtliche Ordnerstruktur,
· unzureichende Dokumentation der proprietären Datenhaltung und
· Mangel an programmierten Kontrollen
lassen
sich damit allerdings nicht unmittelbar beseitigen. Dazu bedarf es einer neuen
Software. Jedoch können durch den strukturierten gleichförmigen
Verfahrensbetrieb und die einheitliche Grundeinstellung (Parametrierung) die
bisherigen Risiken auf eine tragbare Dimension minimiert werden.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz beabsichtigt am bisher geplanten und vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2004 gebilligten Vorgehen in 2 Realisierungsschritten festzuhalten.
Realisierungsschritt
1:
Beginn der technologischen Modernisierung des IT-Verfahrens BASIS durch Umstellung auf den Terminalserver-Betrieb mit PROSOZ/S.
· Beginn: 01.07.2004
· Umstellung bis: 30.11.2004
· Optimierung bis: 30.06.2005
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird den LIT mit der Bereitstellung und dem Betrieb der zentralen Infrastrukturkomponenten beauftragen. Ein erstes, auf der Grundlage bisher durchgeführter Untersuchungen erstelltes Angebot in Höhe von etwa 700.000,00 €, welches im Rahmen der beantragten Mittel für 2004 zu finanzieren ist, liegt vor.
Weitere 200.000,00 € werden voraussichtlich in 2005 benötigt.
Realisierungsschritt
2:
Der zweite Realisierungsschritt ist davon abhängig, wann testfähige Versionen der Fachanwendungssoftware für Leistungen nach dem SGB XII vorliegen, die den technologischen Ansprüchen einer modernen IT-Anwendung genügen. Hiermit ist, wie oben bereits dargestellt, frühestens im 2. Halbjahr 2005 zu rechnen. Dann könnte, nach Vorarbeiten im Jahr 2005, im Jahr 2006 eine datenbankgestützte Fachsoftware in den Bezirksämtern eingeführt werden.
Die für das Jahr 2005 bereits veranschlagten Mittel und die übertragbaren Mittel aus 2004 werden voraussichtlich für die Umsetzung des 2. Realisierungsschrittes benötigt.
Im Haushaltsplan 2004/2005 sind für das Projekt BASIS im Kapitel 0930 Titel 54060 jeweils Mittel in Höhe von 1.900.000 € veranschlagt.
Davon sind Mittel in Höhe von 1.650.000 € gem. § 41 LHO für das Haushaltsjahr 2004 mit einer Sperre belegt.
Es ist beabsichtigt, für den finanziellen Ausgleich eines Mehrbedarfs in 2004 bei Baumaßnahmen nach Artikel 52 PflegeVG 559.200 € als Ausgleich anzuerkennen (s. rote Nummer 2418 und 2418 A).
Für den 1. Realisierungsschritt im Projekt BASIS.Phase2 – Umstellung des IT-Verfahrens BASIS auf Terminalserver - Technologie werden insgesamt Mittel in Höhe von etwa 900.000 € , davon im Haushaltsjahr 2004 Mittel in Höhe von voraussichtlich 700.000 € einschließlich Finanzierung der Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie benötigt. Hierfür beabsichtigt die Senatsverwaltung für Finanzen die Sperre in Höhe von 450.000 € aufzuheben. Mittel für die anschließende Optimierung des Schnittstellen – und Verfahrensbetriebes bis 30.06.2005 werden im Rahmen des beantragten Haushaltsplanansatzes 2005 bereitgestellt werden.
Auf den Übertragbarkeitsvermerk für Haushaltsmittel des Jahres 2004 wird verwiesen.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird dem Hauptausschuss nach Abschluss des 1. Realisierungsschrittes und vor etwaigen Entscheidungen insbesondere zur Produktauswahl über das weitere Vorgehen und die finanziellen Auswirkungen berichten.
Es wird gebeten
In Vertretung
Dr. Petra L e u s c h n e r
Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz
Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq