Antrag

der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS

Weiterentwicklung der Ausländerbehörde zur Servicebehörde für Zuwandernde

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Der Senat wird aufgefordert,  auch im Hinblick auf das neue Zuwanderungsrecht Maßnahmen zur Reform der Ausländerbehörde einzuleiten, um neben den ausländerrechtlichen Ordnungsaufgaben die Service-Qualität der Behörde für die Bürgerinnen und Bürger und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah zu erhöhen.

 

Für die notwendige Umstrukturierung der Ausländerbehörde auch zu einer „Servicestelle“ für Zuwandernde sind  insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:

 

·       Förderung des im neuen Zuwanderungsrecht formulierten Ziels einer besseren Integration von Migrantinnen und Migranten durch enge, abgestimmte Kooperation mit den für die Integration zuständigen Stellen;

 

·       Sicherstellung einer Entscheidungspraxis, die die im neuen Zuwanderungsrecht bestehenden Spielräume zugunsten der Migration nutzt;

 

·       Einhaltung bestimmter fachspezifischer Einstellungskriterien bei zukünftigen Neueinstellungen bzw. bei Umsetzungen aus dem Überhang: Kenntnisse von wirtschaftsrelevanten Sprachen, hohe soziale und interkulturelle Kompetenz und sehr gute Kommunikationsfähigkeiten;

 

·       Anwendung eines Qualitätsmanagements, inklusive externer Evaluation der Serviceleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Struktur und Organisation der Behörde;


 

·       Entwicklung von Servicegarantien (z.B. Mitteilungen darüber, bis wann die Antragsteller/die Antragstellerinnen mit einem Bescheid rechnen können) für mehr Transparenz über die notwendigen Verwaltungsvorgänge;

 

·       schnellstmögliche Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der neuen Regelungen im Zuwanderungsgesetz zu Härtefällen;

 

·       zeitnahe Mitarbeiterschulungen, speziell für neue Bundesgesetzgebungen und deren Ausführungsvorschriften, insbesondere zum neuen Zuwanderungsgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen, in Fremdsprachen, interkulturellen Kommunikationsfähigkeiten und Kommunikationstechniken sowie zum Umgang mit Konflikten;

 

·       Aufbau eines modernen serviceorientierten Verwaltungsmanagements, vor allem eines Informations- und Beschwerdemanagements sowie Schaffung einer Anlaufstelle für besondere Fälle.

 

Begründung:

 

Die Zuwanderung nach Berlin verlangt eine weitere Modernisierung der Ausländerbehörde. Neben den im Antragstext aufgeführten Zielen ist auf die Verbesserung des Verwaltungsmanagements besonderer Wert zu legen. Bei der Sicherstellung eines ausreichenden Informationsmanagements geht es z.B. um mehrsprachige Informationsmaterialien, einen mehrsprachigen Internet-Auftritt, ein mehrsprachiges Leit- und Informationssystem innerhalb der Behörde, und die Anlaufstelle für besondere Fälle soll für die Bearbeitung besonders  dringender bzw. zeitintensiver und besonders komplizierter Situationen eingerichtet werden, einschließlich der zügigen Bearbeitung der Unterlagen von Zuwandernden zu Berliner Firmen.

 

Berlin, den 23. September 2004

 

 

 

Müller      Flesch

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

Liebich        Dr. Zotl

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq