Vorblatt

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Lokale Agenda Berlin 21

 

 

 

 

 

 

A.    Problem

 

Das Abgeordnetenhaus hat den Senat aufgefordert, in einem partizipativen Ansatz eine Berliner Lokale Agenda 21 aufzustellen (Drs. 13/4073) und diese dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

B.    Lösung

 

Dem Abgeordnetenhaus wird der vom Agenda-Forum erarbeitete Entwurf einer Berliner Lokalen Agenda 21 zur Kenntnisnahme und mit der Empfehlung vorgelegt, der inhaltlichen Bewertung durch den Senat zuzustimmen.

 

Dem Abgeordnetenhaus wird ferner empfohlen, sich auf der Grundlage dieser inhaltlichen Bewertung  an der Fortsetzung des Agenda-Prozesses zu beteiligen und den Senat zu beauftragen, die als realisierbar und finanzierbar erachteten Leitprojekte im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes weitest möglich umzusetzen.

 

C.    Alternative / Rechtsfolgenabschätzung

 

Die Agenda selbst entfaltet keine Rechtswirksamkeit: es handelt sich um politische und strategische Zielsetzungen und Projekte, deren Umsetzung auf der Freiwilligkeit der Beteiligten beruht.

 

D.    Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen

 

Keine

 

Die Agenda 21 appelliert an  freiwilliges Engagement.



E.     Kosten

 

Zur Unterstützung des Agendaprozesses sowie zur Initiierung und Umsetzung von Projekten sind im Doppelhaushaltsplan 2004/2005 bei Kapitel 1290, Titel 541 05 - Nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschonung (Lokale Agenda 21) - in den Jahren 2004 und 2005 Ausgaben von jeweils 100.000 € veranschlagt.

Darüber hinaus anfallende Kosten für weitere Projekte und Initiativen, die nicht von Dritten finanziert werden, wären von den betreffenden Senats- und/oder Bezirksverwaltungen durch Umschichtungen im Rahmen der Haushaltswirtschaft zu finanzieren, wenn diese Projekte den politischen und fachlichen Zielsetzungen entsprechen und realisiert werden sollen.

 

F.     Flächenmäßige Auswirkungen

 

Keine


G.    Auswirkungen auf die Umwelt

 

Die Agenda 21 hat das Ziel, ökonomische und soziale Entwicklung umweltverträglich zu gestalten; insofern sind von ihrer Umsetzung  positive Effekte auf die Umwelt zu erwarten. Die in dem Agendaentwurf dargestellten Handlungsfelder lassen vor allem in Hinblick auf Luftreinhaltung, CO2-Emissionen (Klimaschutz) und Landschaftspflege und Naturschutz Verbesserungen erwarten.

 

H.    Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg

 

Das Agendaforum versteht sich als Organ für Berlin und Brandenburg und hat diesem Selbstverständnis entsprechend auch eine Besetzung mit Brandenburger Akteuren gesucht. Im Handlungsfeld „Berlin in der märkischen Landschaft“ des Agendaentwurfs geht es um eine explizite Stärkung der Kooperation im Bereich der Regionalparks.

 

I.      Zuständigkeit

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung


 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Lokale Agenda 21 Berlin

 

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Das Abgeordnetenhaus nimmt den Entwurf für die Berliner Lokale Agenda 21, der vom Agenda-Forum am 15. März 2004 verabschiedet wurde, zur Kenntnis.

 

Das Abgeordnetenhaus wird konstruktiv die Fortsetzung des Agenda-Prozesses begleiten und beauftragt den Senat, auf der Grundlage seiner ersten Bewertung der Vorschläge des Agenda-Forums die als realisierbar und finanzierbar erachteten Leitprojekte im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes weitest möglich umzusetzen.

 

A.           Begründung

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 23.09.1999 durch folgenden Beschluss (Drs. 13/4073) den Senat aufgefordert, für Berlin eine Lokale Agenda 21 zu erarbeiten:

 

1.       Das Abgeordnetenhaus beschließt, den Entwicklungsprozess für eine „Lokale Agenda Berlin 21“ unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belangen einzuleiten. Die bestehenden Elemente nachhaltigen Handelns im Verantwort­ungsbereich des Senats von Berlin und der Bezirksämter, der Schlussbericht der Enquetekommission „Zukunftsfähiges Berlin“ und die Ergebnisse entsprechender Arbeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere die der bezirklichen Agenda 21 - Aktivitäten, werden berücksichtigt.

 

2.     Auf der Grundlage der Leitbilder der Agenda 21 soll für Berlin auf der Basis eines entsprechenden Senatsbeschlusses eine gesamtstädtische „Lokale Agenda Berlin 21“ erstellt werden. Die konkreten Handlungskonzepte sind in einem breiten Dialog mit der Bevölkerung,

 

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq