Der Senat von Berlin                                      
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Berlin, den 15. Dezember 2004

 

2830

 

An den

 

Vorsitzenden des Hauptausschusses

 

über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

über Senatskanzlei – G Sen –

 

 

E-Government-Entwicklung in der Berliner Verwaltung

hier:    Stand der Einführung des elektronischen Zahlungsverkehrs in der

Berliner Verwaltung (Rote Nr. 2503)

           

 

75. Sitzung des Hauptausschusses vom 16. Juni 2004

 

 

Dem Hauptausschuss wurde in der o. g. Sitzung zugesagt, dass zum 31. Oktober 2004 ein Bericht zum Thema E-Government einschl. Aussagen zum einheitlichen elektronischen  Zahlungsverkehr vorgelegt wird.

 

Dazu wird berichtet:   

 

1.             Vorbemerkungen

Mit den Beschlüssen vom 20.08.2002 (Nr. 474/02) und 29.10.2002 (Nr. 646/02) hat der Berliner Senat die Ziele der E-Government-Entwicklung festgelegt und die Verwaltung mit der Bearbeitung auf der Grundlage des „Masterplans E-Government“ beauftragt.

In seiner 29. Sitzung am 10. April 2003 hat das Abgeordnetenhaus begrüßt, dass der Senat einen Masterplan „E-Government“ beschlossen hat und für seine Verwirklichung entsprechende Prioritäten gesetzt.

In der Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 11. November 2003 hat der Berliner Senat dem Abgeordnetenhaus einen detaillierten Zwischenbericht zur Umsetzung des E-Government – Masterplans vorgelegt.

Den mit Senatsvorlage Nr. 1977/04 eingebrachten 2. Zwischenbericht zur E-Government-Entwicklung in der Berliner Verwaltung hat der Senat am 29. Juni 2004 beschlossen.

Mit dem vorliegenden 3. Zwischenbericht wird der seither erreichte Arbeitsfortschritt zusammengefasst dokumentiert:

·         Abschnitt 2 gibt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum.

·         Abschnitt 3 gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung in den Jahren 2004 und 2005.

·         Die Anlage enthält eine Übersicht der abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen der Ressorts und Bezirke im Bereich E-Government. Die jeweiligen Beschreibungen wurden von den einzelnen Behörden zugeliefert.

 

2.  Aktueller Umsetzungsstand

Im Berichtszeitraum 04/2004 – 10/2004 sind folgende Entwicklungen besonders hervorzuheben:

·       Als Ergebnis des vom BMWA prämierten und von der Senatsverwaltung für Inneres durchgeführten Projekts Mobile Bürgerdienste (MoBüD) ist es gelungen, fast das gesamte Dienstleistungsportfolio eines stationären Bürgeramtes auch mobil anzubieten. Hierzu wird ein „Bürgerberatungs-Koffer“ mit sicherem drahtlosem Datentransfer ins Berliner Landesnetz eingesetzt. Der Koffer enthält alle dafür notwendigen Komponenten (Notebook, Drucker, Netzzugang etc.) in ergonomisch sinnvoller Anordnung und wird bereits im Rahmen des Probebetriebs an verschiedenen Standorten in den Bezirken Pankow und Spandau eingesetzt. 

·       Für das Berlin Telefon ist eine schrittweise Einführung, beginnend in den Pilotbereichen Landeseinwohneramt und 2 Bezirksämtern ab Ende 2004 vorgesehen.

·       Der im Bezirk Marzahn-Hellersdorf im 4. Quartal 2003 praxiserprobte automatische Voice-Auskunftsdienst zum Abholen beantragter Personaldokumente wird derzeit unter Leitung des LIT und Koordination des LEA in allen Berliner Bezirken mit dem Ziel März 2005 eingeführt.

·       Auf der Basis des Informationssystems für Bürgerdienste, welches den Standardaufgabenkatalog der Berliner Bürgerämter in Form von 94 Dienstleistungen abdeckt,  wurde zum 23. September 2004 ein entsprechender Internet-Auftritt innerhalb des Verwaltungsführers unter berlin.de als „Zentrales Informationssystem Bürgerämter“ freigeschaltet.

·       Unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen wurde eine Umfrage zu wirtschaftsorientierten Verwaltungsleistungen auf kommunaler Ebene als Teil der E-Government-Potenzialanalyse in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg durchgeführt. Die Auswertung der Erhebung zeigt die 20 Leistungen gemäß Produktkatalog auf, die zum einen besonders häufig nachgefragt werden und zum anderen erhebliche Verwaltungsaufwände verursachen. Die Untersuchung wurde im Oktober 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt.

·       Zur Harmonisierung des Internet- und Intranetauftritts hat die Senatsverwaltung für Inneres ein verwaltungsweites Projekt initiiert, welches die einheitliche Gestaltung der Auftritte intendiert. Hierzu soll das über den Betreibervertrag zu berlin.de verfügbare Redaktionswerkzeug „Imperia“ verwaltungsweit eingesetzt werden.

·       Zum Einsatz des Verfahrens E-Vergabe VOB ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ende September 2004 der Zuschlag erteilt worden. Das Verfahren soll zum 1. Dezember 2004 bei SenStadt in Produktion gehen. Mit dem Einsatz soll der bisherige Pilotbetrieb in den Echteinsatz überführt werden. Die Senatsverwaltung für Inneres beabsichtigt die Übertragung der Lösung auch für die Vergabearten VOL und VOF und hat hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Hersteller der bei SenStadt eingesetzten Lösung zur Durchführung eines Pilotprojekts abgeschlossen.

·       Entsprechend dem Senatsbeschluss vom 14.09.2004 wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemeinsam mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Arbeit und Frauen sowie für Inneres und mit der Senatskanzlei ein Konzept zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur und eines Geo-Portals erarbeiten. Das geplante Geoportal soll zukünftig Anbieter und Nutzer von Geodaten optimal versorgen und über vorhandene Geodaten sowie Zugriffsmöglichkeiten informieren. Das Konzept soll am 31.05.2005 vorgelegt werden.

·       Das vom Landeseinwohneramt bereitgestellte Portal zur Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister via Internet und Intranet an registrierte externe Berechtigte wird zwischenzeitlich von 26 Behörden (öffentliche Stellen) genutzt.

·       Zur Realisierung der Zielsetzung „barrierefreier Zugang zur Verwaltung“ wurde von der Senatsverwaltung für Inneres ein Entwurf „Verwaltungsvorschriften zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (VV-BIT) erarbeitet, der sich inhaltlich an der BITV des Bundes orientiert und derzeit verwaltungsweit abgestimmt wird.

·       Zur Verstärkung der Kooperation mit Brandenburg  wurde mit dem Innenministerium eine Zusammenarbeit bei E-Government-Themen insgesamt verabredet. Auf Vorschlag Berlins hat das Land Brandenburg im dortigen, vom Kabinett im August 2004 beschlossenen E-Government-Masterplan vorgesehen, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Brandenburg und Berlin zur Kooperation auf dem Gebiet des E-Government abzuschließen.

·       Berlin beteiligt sich an der vom Bundesministerium des Innern getragenen Initiative Deutschland-Online, in der unter dem Motto „Einige-für-Alle“ über alle Verwaltungsebenen hinweg bundesweit besonders wichtige Projekte in Arbeitsgruppen vorangetrieben werden. Die Beteiligungsschwerpunkte Berlins an dem auch von der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßten Gesamtvorhaben liegen derzeit in den Bereichen Internetportale, Bauwesen und  Geodaten.

·       Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich an dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bundesweit durchgeführten Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren zur Umsetzung von MEDIA@Komm-Transfer für Städte und Gemeinden erfolgreich beteiligt. Als eine von 20 Transferkommunen wirkt Berlin an der Verbreitung der im Rahmen von MEDIA@Komm in den Regionen Bremen, Esslingen und Nürnberg entwickelten fortgeschrittenen E-Government-Technologien und –Anwendungen mit und hat für die Projekte Voice-Auskunftsdienst und Mobile Government/Mobile Bürgerdienste die Federführung übernommen.

Ein Gesamtüberblick zu den bereits realisierten, in der Entwicklung befindlichen und geplanten und für die Umsetzung des E-Government-Masterplans besonders wichtigen Maßnahmen der verschiedenen Behörden ist in der Anlage dargestellt. Die einzelnen Beschreibungen wurden von den jeweiligen Behörden zugeliefert.

Von besonderer Bedeutung bei der Bereitstellung einer gemeinsamen informationstechnischen Infrastruktur für das E-Government ist der elektronische Zahlungsverkehr.

          Die Einführung von Zahlungssystemen sowohl in den Dienststellen (Vertriebsweg "persönlicher Besuch") als auch im Internetauftritt berlin.de (Vertriebsweg "elektronische Kommunikation") ist ein wichtiger Aspekt der Geschäftsprozessoptimierung und Rationalisierung des Verwaltungshandelns. E-Cash gewährleistet eine durchgängige Bedienung der Verwaltungskunden an einem Platz ohne zusätzliches, die Bearbeitung unterbrechendes Aufsuchen einer Kasse und hilft gleichzeitig, personelle Kapazitäten in Kassen zu reduzieren. Der Online-Zahlungsverkehr (E-Payment) fördert die „Selbstbedienung“ der Verwaltungskunden via Internet und führt zu Arbeitsentlastungen (Wegfall von Buchungsaufwänden und Dienstleistungserstellungsaufwänden) innerhalb der Verwaltung.

Die Bereitstellung des Online-Zahlungsverfahrens erfolgte zunächst im Zusammenhang mit dem Internet-Angebot des Gutachterausschusses (GAA-Online, gebührenpflichtiger Internet-Abruf von Bodenrichtwert- und Grundstückskaufpreisinformationen etc.). Damit wurden die Voraussetzungen für eine sukzessive Anbindung weiterer kostenpflichtiger Verwaltungsdienstleistungen an das einheitliche Online-Bezahlverfahren auf berlin.de geschaffen.

Für den Vertriebsweg „persönlicher Besuch“ haben sich historisch bedingt mehrere Systeme in der Berliner Verwaltung etabliert. Diese bestehenden unterschiedlichen Systeme wurden von den jeweiligen Verwaltungen beschafft und können daher aus vergaberechtlichen Gründen nicht von anderen Verwaltungen nachgenutzt werden. Zur Harmonisierung und Weiterentwicklung des automatisierten Zahlungsverkehrs in der Berliner Verwaltung befindet sich derzeit ein Projekt in der Konzeptionsphase, welches zum Ziel hat, eine einheitliche, vertriebswegeunabhängige Zahlungsverkehrsplattform für die Berliner Verwaltung bereitzustellen. Das Projekt wird gemeinsam von der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Inneres durchgeführt.

Bis zum 1. Quartal 2005 soll eine Voruntersuchung mit folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:

·         Konkretisierung und Priorisierung der Internet-Anwendungen, die die über  berlin.de bereitgestellte Online-Zahlungskomponente nutzen werden

·         Erhebung der Planungen und Bedarfe hinsichtlich des unbaren Zahlungsverkehrs beim „persönlichen Besuch“ im Landeseinwohneramt und in den Bezirken

·         Klärung bzw. Bereitstellung einer Schnittstelle zur Anbindung des Berliner AHW-Verfahrens (ProFiskal) an E-Payment und E-Cash

·         Prüfung der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Bereitstellung der ggf. zu erweiternden Online-Zahlungskomponente im Intranet auch zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs beim „persönlichen Besuch“

 

 

3.  Weiteres Vorgehen und Ausblick

Die weitere Planung, Umsetzung und Steuerung der E-Government-Entwicklung ist darauf auszurichten, dass durch strukturelle Veränderungen, insbesondere durch Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen im Zusammenspiel mit technischer Innovation ein konkreter Nutzen erreicht und Rationalisierungspotenziale umfassend ausgeschöpft werden.

Dazu werden die E-Government-Projekte neu strukturiert und insbesondere hinsichtlich ihrer Potenziale und Wirkungen betrachtet.

Folgende Vorgehensweise ist vorgesehen:

·       Die E-Government-Strategie wird unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und verstärkter Einbeziehung der Ergebnisse und Planungen des Bundes (BundOnline 2005) und der Länder (insbesondere dem Masterplan E-Government Brandenburg)  fortgeschrieben und dem Senat im Rahmen der regelmäßigen Berichtspflicht in 2005 vorgelegt.

·       Eine Priorisierung der vorhandenen Berliner E-Government-Projekte wird vorgenommen. Mit der Entwicklung eines Bewertungssystems wurde begonnen, welches konkrete, nachvollziehbare und handhabbare Kriterien für eine Priorisierung enthalten wird.

·       Für alle Projekte wird der laufende und künftige Finanzbedarf ermittelt und haushaltsmäßig abgesichert.

Die Priorisierung der Aktivitäten zur Zielerreichung wird wie nachstehend festgelegt:

·            Zur tragfähigen E-Government-Entwicklung werden einheitliche fach- und verfahrensunabhängige Portale, Querschnittsverfahren und Basisdienste zur Schaffung einer E-Government-Infrastruktur zentral geplant und bereitgestellt.

·            Die Reihenfolge der Bereitstellung von Anwendungen auf Basis der E-Government-Infrastruktur orientiert sich an den Kriterien Machbarkeit (im Sinne zeitlicher Verfügbarkeit) und Nachfrage (im Sinne der Erreichbarkeit möglichst vieler Kunden und Partner innerhalb und außerhalb der Verwaltung) unter besonderer Beachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten.

Die Analyse der Potenziale möglicher E-Government-Anwendungen und die damit verbundene Priorisierung weiterer Projekte erfolgt in Abstimmung mit den für die Verwaltungsmodernisierung zuständigen  Bereichen der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Finanzen insgesamt unter besonderer Beachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten und Konzepten und Lösungen, die tragfähig und zeitnah realisierbar sind.

Auf dieser Grundlage ist vor allem zu entscheiden, welche Projekte entsprechend der Nachfrage (Bürger, Wirtschaft), den verwaltungsinternen Rationalisierungspotenzialen und im Hinblick auf die verfügbaren zeitlichen und finanziellen Ressourcen mit Priorität verfolgt werden müssen.

Auf der Klausurtagung der Staatssekretäre/innen am 17./18. September 2004 wurde dazu beschlossen:

„Die Senatsverwaltung für Inneres wird eine Vorlage zu folgenden Eckpunkten bis Ende 2004 in den Staatssekretärsausschuss einbringen:

1. Was soll im Bereich E-Government bis Mitte 2006 erreicht sein?

2. Welche Projekte haben bei der Vielzahl der Einzelprojekte Priorität? Wofür    müssen die zeitlichen und finanziellen Ressourcen eingesetzt werden?

3. Wie werden die Maßnahmen zum Ausbau der Online-Dienstleistungen zeitlich und inhaltlich mit dem Aufbau der IT-Infrastruktur vernetzt?

Nach Inkrafttreten des IT-Regelwerks kommt es darauf an, die neue Entscheidungsstruktur mit Leben zu erfüllen. Alle Teilnehmer/innen sagen zu, innerhalb ihrer jeweiligen Häuser darauf hinzuwirken, dass die zentrale Entscheidungskompetenz des IT-Staatssekretärs bzw. des LIA auch faktisch greift und nicht unterlaufen wird.

Zeitnah muss – auch in Zusammenhang mit den prioritären Maßnahmen zum E-Government geklärt werden:

1. Was soll bis zum Jahr 2007 realisiert sein?

2. Welche Voraussetzungen – insbesondere Investitionsentscheidungen     müssen hierfür geschaffen bzw. getroffen werden?

3. Welche Maßnahmenpakete sind zur Erreichung dieser Ziele festzulegen?“

Der nächste Bericht über die E-Government - Entwicklung in der Berliner Verwaltung wird dem Senat und dem Hauptausschuss planmäßig vorgelegt.

 

 

 

Der Senat von Berlin

 

 

Der Regierende Bürgermeister

In Vertretung

Schmitz                        Dr. Körting

Chef der Senatskanzlei                        Senator für Inneres

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq