Der Senat von Berlin
– Inn ZS C 2 Ga –
Ruf: 90 27 (927) 26 67 Berlin, den 15. Dezember
2004
2830
An den
Vorsitzenden
des Hauptausschusses
über
den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über
Senatskanzlei – G Sen –
E-Government-Entwicklung in der
Berliner Verwaltung
hier: Stand der Einführung des
elektronischen Zahlungsverkehrs in der
Berliner Verwaltung (Rote Nr. 2503)
75. Sitzung des Hauptausschusses vom
16. Juni 2004
Dem Hauptausschuss wurde in der o.
g. Sitzung zugesagt, dass zum 31. Oktober 2004 ein Bericht zum Thema
E-Government einschl. Aussagen zum einheitlichen elektronischen Zahlungsverkehr vorgelegt wird.
Dazu wird berichtet:
1.
Vorbemerkungen
Mit den Beschlüssen vom
20.08.2002 (Nr. 474/02) und 29.10.2002 (Nr. 646/02) hat der Berliner Senat die
Ziele der E-Government-Entwicklung festgelegt und die Verwaltung mit der
Bearbeitung auf der Grundlage des „Masterplans E-Government“ beauftragt.
In seiner 29. Sitzung am 10. April
2003 hat das Abgeordnetenhaus begrüßt, dass der Senat einen Masterplan
„E-Government“ beschlossen hat und für seine Verwirklichung entsprechende
Prioritäten gesetzt.
In der Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 11. November 2003 hat der
Berliner Senat dem Abgeordnetenhaus einen detaillierten Zwischenbericht zur
Umsetzung des E-Government – Masterplans vorgelegt.
Den mit Senatsvorlage Nr. 1977/04 eingebrachten 2. Zwischenbericht zur
E-Government-Entwicklung in der Berliner Verwaltung hat der Senat am 29. Juni
2004 beschlossen.
Mit dem vorliegenden 3. Zwischenbericht wird der seither erreichte
Arbeitsfortschritt zusammengefasst dokumentiert:
·
Abschnitt 2 gibt einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen im
Berichtszeitraum.
·
Abschnitt 3 gibt einen
Ausblick auf die weitere Entwicklung in den Jahren 2004 und 2005.
·
Die
Anlage enthält
eine Übersicht der abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen der
Ressorts und Bezirke im Bereich E-Government. Die jeweiligen Beschreibungen
wurden von den einzelnen Behörden zugeliefert.
2. Aktueller Umsetzungsstand
Im
Berichtszeitraum 04/2004 – 10/2004 sind folgende Entwicklungen besonders
hervorzuheben:
· Als
Ergebnis des vom BMWA prämierten und von der Senatsverwaltung für Inneres
durchgeführten Projekts Mobile Bürgerdienste (MoBüD) ist es
gelungen, fast das gesamte Dienstleistungsportfolio eines stationären
Bürgeramtes auch mobil anzubieten. Hierzu wird ein „Bürgerberatungs-Koffer“ mit
sicherem drahtlosem Datentransfer ins Berliner Landesnetz eingesetzt. Der
Koffer enthält alle dafür notwendigen Komponenten (Notebook, Drucker,
Netzzugang etc.) in ergonomisch sinnvoller Anordnung und wird bereits im Rahmen
des Probebetriebs an verschiedenen Standorten in den Bezirken Pankow und
Spandau eingesetzt.
· Für das Berlin Telefon ist eine
schrittweise Einführung, beginnend in den Pilotbereichen Landeseinwohneramt und
2 Bezirksämtern ab Ende 2004 vorgesehen.
· Der im Bezirk Marzahn-Hellersdorf im
4. Quartal 2003 praxiserprobte automatische Voice-Auskunftsdienst zum
Abholen beantragter Personaldokumente wird derzeit unter Leitung des LIT und
Koordination des LEA in allen Berliner Bezirken mit dem Ziel März 2005
eingeführt.
· Auf der Basis des Informationssystems
für Bürgerdienste, welches den Standardaufgabenkatalog der Berliner
Bürgerämter in Form von 94 Dienstleistungen abdeckt, wurde zum 23. September 2004 ein entsprechender Internet-Auftritt
innerhalb des Verwaltungsführers unter berlin.de als „Zentrales Informationssystem
Bürgerämter“ freigeschaltet.
· Unter Federführung der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen wurde eine Umfrage zu wirtschaftsorientierten
Verwaltungsleistungen auf kommunaler Ebene als Teil der
E-Government-Potenzialanalyse in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und
Lichtenberg durchgeführt. Die Auswertung der Erhebung zeigt die 20 Leistungen gemäß
Produktkatalog auf, die zum einen besonders häufig nachgefragt werden und zum anderen
erhebliche Verwaltungsaufwände verursachen. Die Untersuchung wurde im Oktober
2004 der Öffentlichkeit vorgestellt.
· Zur Harmonisierung des Internet- und
Intranetauftritts hat die Senatsverwaltung für Inneres ein
verwaltungsweites Projekt initiiert, welches die einheitliche Gestaltung der
Auftritte intendiert. Hierzu soll das über den Betreibervertrag zu berlin.de
verfügbare Redaktionswerkzeug „Imperia“ verwaltungsweit eingesetzt werden.
· Zum Einsatz des Verfahrens E-Vergabe
VOB ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ende September
2004 der Zuschlag erteilt worden. Das Verfahren soll zum 1. Dezember 2004 bei
SenStadt in Produktion gehen. Mit dem Einsatz soll der bisherige Pilotbetrieb
in den Echteinsatz überführt werden. Die Senatsverwaltung für Inneres
beabsichtigt die Übertragung der Lösung auch für die Vergabearten VOL und VOF
und hat hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Hersteller der bei
SenStadt eingesetzten Lösung zur Durchführung eines Pilotprojekts
abgeschlossen.
· Entsprechend dem Senatsbeschluss vom
14.09.2004 wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemeinsam mit den
Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Arbeit und Frauen sowie für Inneres und mit der
Senatskanzlei ein Konzept zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur und eines Geo-Portals
erarbeiten. Das geplante Geoportal soll zukünftig Anbieter und Nutzer von
Geodaten optimal versorgen und über vorhandene Geodaten sowie
Zugriffsmöglichkeiten informieren. Das Konzept soll am 31.05.2005 vorgelegt
werden.
· Das vom Landeseinwohneramt
bereitgestellte Portal zur Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister via
Internet und Intranet an registrierte externe Berechtigte wird zwischenzeitlich
von 26 Behörden (öffentliche Stellen) genutzt.
· Zur Realisierung der Zielsetzung
„barrierefreier Zugang zur Verwaltung“ wurde von der Senatsverwaltung
für Inneres ein Entwurf „Verwaltungsvorschriften zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“
(VV-BIT) erarbeitet, der sich inhaltlich an der BITV des Bundes orientiert und
derzeit verwaltungsweit abgestimmt wird.
· Zur
Verstärkung der Kooperation mit Brandenburg
wurde mit dem Innenministerium eine Zusammenarbeit bei E-Government-Themen
insgesamt verabredet. Auf Vorschlag Berlins hat das Land Brandenburg
im dortigen, vom Kabinett im August 2004 beschlossenen E-Government-Masterplan
vorgesehen, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Brandenburg und
Berlin zur Kooperation auf dem Gebiet des E-Government abzuschließen.
·
Berlin
beteiligt sich an der vom Bundesministerium des Innern getragenen
Initiative Deutschland-Online, in der unter dem Motto „Einige-für-Alle“
über alle Verwaltungsebenen hinweg bundesweit besonders wichtige Projekte in
Arbeitsgruppen vorangetrieben werden. Die Beteiligungsschwerpunkte Berlins an
dem auch von der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßten Gesamtvorhaben liegen
derzeit in den Bereichen Internetportale, Bauwesen und Geodaten.
·
Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich an dem vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit bundesweit durchgeführten Interessenbekundungs- und
Auswahlverfahren zur Umsetzung von MEDIA@Komm-Transfer für Städte und
Gemeinden erfolgreich beteiligt. Als eine von 20 Transferkommunen wirkt Berlin
an der Verbreitung der im Rahmen von MEDIA@Komm in den Regionen
Bremen, Esslingen und Nürnberg entwickelten fortgeschrittenen
E-Government-Technologien und –Anwendungen mit und hat für die Projekte
Voice-Auskunftsdienst und Mobile Government/Mobile Bürgerdienste die
Federführung übernommen.
Ein Gesamtüberblick zu
den bereits realisierten, in der Entwicklung befindlichen und geplanten und für
die Umsetzung des E-Government-Masterplans besonders wichtigen Maßnahmen der
verschiedenen Behörden ist in der Anlage dargestellt. Die einzelnen
Beschreibungen wurden von den jeweiligen Behörden zugeliefert.
Von besonderer Bedeutung bei der Bereitstellung einer gemeinsamen
informationstechnischen Infrastruktur für das E-Government ist der
elektronische Zahlungsverkehr.
Die Einführung von
Zahlungssystemen sowohl in den Dienststellen (Vertriebsweg "persönlicher
Besuch") als auch im Internetauftritt berlin.de (Vertriebsweg
"elektronische Kommunikation") ist ein wichtiger Aspekt der
Geschäftsprozessoptimierung und Rationalisierung des Verwaltungshandelns.
E-Cash gewährleistet eine durchgängige Bedienung der Verwaltungskunden an einem
Platz ohne zusätzliches, die Bearbeitung unterbrechendes Aufsuchen einer Kasse
und hilft gleichzeitig, personelle Kapazitäten in Kassen zu reduzieren. Der
Online-Zahlungsverkehr (E-Payment) fördert die „Selbstbedienung“ der
Verwaltungskunden via Internet und führt zu Arbeitsentlastungen (Wegfall von
Buchungsaufwänden und Dienstleistungserstellungsaufwänden) innerhalb der
Verwaltung.
Die Bereitstellung des
Online-Zahlungsverfahrens erfolgte zunächst im Zusammenhang mit dem
Internet-Angebot des Gutachterausschusses (GAA-Online, gebührenpflichtiger
Internet-Abruf von Bodenrichtwert- und Grundstückskaufpreisinformationen etc.).
Damit wurden die Voraussetzungen für eine sukzessive Anbindung weiterer kostenpflichtiger
Verwaltungsdienstleistungen an das einheitliche Online-Bezahlverfahren auf
berlin.de geschaffen.
Für den Vertriebsweg „persönlicher Besuch“ haben
sich historisch bedingt mehrere Systeme in der Berliner Verwaltung etabliert.
Diese bestehenden unterschiedlichen Systeme wurden von den jeweiligen
Verwaltungen beschafft und können daher aus vergaberechtlichen Gründen nicht
von anderen Verwaltungen nachgenutzt werden. Zur Harmonisierung und
Weiterentwicklung des automatisierten Zahlungsverkehrs in der Berliner Verwaltung
befindet sich derzeit ein Projekt in der Konzeptionsphase, welches zum Ziel
hat, eine einheitliche, vertriebswegeunabhängige Zahlungsverkehrsplattform für
die Berliner Verwaltung bereitzustellen. Das Projekt wird gemeinsam von der
Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Inneres
durchgeführt.
Bis zum 1. Quartal 2005 soll eine Voruntersuchung
mit folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:
·
Konkretisierung und Priorisierung der Internet-Anwendungen, die die
über berlin.de bereitgestellte Online-Zahlungskomponente
nutzen werden
·
Erhebung der Planungen und Bedarfe hinsichtlich des unbaren Zahlungsverkehrs
beim „persönlichen Besuch“ im Landeseinwohneramt und in den Bezirken
·
Klärung bzw. Bereitstellung einer Schnittstelle zur Anbindung des
Berliner AHW-Verfahrens (ProFiskal) an E-Payment und E-Cash
·
Prüfung der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Bereitstellung der
ggf. zu erweiternden Online-Zahlungskomponente im Intranet auch zur Abwicklung
des unbaren Zahlungsverkehrs beim „persönlichen Besuch“
3. Weiteres Vorgehen und Ausblick
Die weitere Planung, Umsetzung und
Steuerung der E-Government-Entwicklung ist darauf auszurichten, dass durch
strukturelle Veränderungen, insbesondere durch Vereinfachung und Beschleunigung
von Verwaltungsabläufen im Zusammenspiel mit technischer Innovation ein
konkreter Nutzen erreicht und Rationalisierungspotenziale umfassend
ausgeschöpft werden.
Dazu werden die E-Government-Projekte
neu strukturiert und insbesondere hinsichtlich ihrer Potenziale und Wirkungen
betrachtet.
Folgende
Vorgehensweise ist vorgesehen:
·
Die E-Government-Strategie wird unter Berücksichtigung
der bisherigen Erfahrungen und verstärkter Einbeziehung der Ergebnisse und
Planungen des Bundes (BundOnline 2005) und der Länder (insbesondere dem
Masterplan E-Government Brandenburg)
fortgeschrieben und dem Senat im Rahmen der regelmäßigen Berichtspflicht
in 2005 vorgelegt.
·
Eine Priorisierung der vorhandenen
Berliner E-Government-Projekte wird vorgenommen. Mit der Entwicklung eines
Bewertungssystems wurde begonnen, welches konkrete, nachvollziehbare und
handhabbare Kriterien für eine Priorisierung enthalten wird.
·
Für alle Projekte wird der laufende und
künftige Finanzbedarf ermittelt und haushaltsmäßig abgesichert.
Die Priorisierung der Aktivitäten zur Zielerreichung
wird wie nachstehend festgelegt:
·
Zur tragfähigen
E-Government-Entwicklung werden einheitliche fach- und verfahrensunabhängige
Portale, Querschnittsverfahren und Basisdienste zur Schaffung einer
E-Government-Infrastruktur zentral geplant und bereitgestellt.
·
Die Reihenfolge der
Bereitstellung von Anwendungen auf Basis der E-Government-Infrastruktur
orientiert sich an den Kriterien Machbarkeit (im Sinne zeitlicher
Verfügbarkeit) und Nachfrage (im Sinne der Erreichbarkeit möglichst
vieler Kunden und Partner innerhalb und außerhalb der Verwaltung) unter besonderer Beachtung von
Wirtschaftlichkeitsaspekten.
Die Analyse der Potenziale möglicher E-Government-Anwendungen
und die damit verbundene Priorisierung weiterer Projekte erfolgt in Abstimmung
mit den für die Verwaltungsmodernisierung zuständigen Bereichen der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Finanzen
insgesamt unter besonderer Beachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten und
Konzepten und Lösungen, die tragfähig und zeitnah realisierbar sind.
Auf dieser Grundlage ist
vor allem zu entscheiden, welche Projekte entsprechend der Nachfrage (Bürger,
Wirtschaft), den verwaltungsinternen Rationalisierungspotenzialen und im
Hinblick auf die verfügbaren zeitlichen und finanziellen Ressourcen mit
Priorität verfolgt werden müssen.
Auf der Klausurtagung der
Staatssekretäre/innen am 17./18. September 2004 wurde dazu beschlossen:
„Die Senatsverwaltung für
Inneres wird eine Vorlage zu folgenden Eckpunkten bis Ende 2004 in den
Staatssekretärsausschuss einbringen:
1. Was soll im Bereich
E-Government bis Mitte 2006 erreicht sein?
2. Welche Projekte haben bei der Vielzahl der
Einzelprojekte Priorität? Wofür
müssen die zeitlichen und finanziellen Ressourcen eingesetzt werden?
3.
Wie werden die Maßnahmen zum Ausbau der Online-Dienstleistungen zeitlich und
inhaltlich mit dem Aufbau der IT-Infrastruktur vernetzt?
Nach Inkrafttreten des
IT-Regelwerks kommt es darauf an, die neue Entscheidungsstruktur mit Leben zu
erfüllen. Alle Teilnehmer/innen sagen zu, innerhalb ihrer jeweiligen Häuser
darauf hinzuwirken, dass die zentrale Entscheidungskompetenz des
IT-Staatssekretärs bzw. des LIA auch faktisch greift und nicht unterlaufen wird.
Zeitnah muss – auch in
Zusammenhang mit den prioritären Maßnahmen zum E-Government geklärt werden:
1. Was soll bis zum Jahr
2007 realisiert sein?
2.
Welche Voraussetzungen – insbesondere Investitionsentscheidungen –
müssen hierfür geschaffen bzw. getroffen werden?
3. Welche Maßnahmenpakete
sind zur Erreichung dieser Ziele festzulegen?“
Der
nächste Bericht über die E-Government - Entwicklung in der Berliner Verwaltung
wird dem Senat und dem Hauptausschuss planmäßig vorgelegt.
Der
Regierende Bürgermeister
In Vertretung
Schmitz Dr. Körting
Chef der Senatskanzlei Senator
für Inneres
Ausschuss-Kennung
: VerwRefKITgcxzqsq