einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme

 

des Ausschusses für

Verwaltungsreform und

Kommunikations- und Informationstechnik

vom 17. Februar 2005

zum Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (42)

Neue Gesetze nur noch mit „GFA“

Drs 15/1938

 

 

 

Der Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik empfiehlt, den Antrag der Fraktion der FDP– Drs 15/1938 – in folgender Fassung anzunehmen:

 

1. Die Überschrift wird wie folgt geändert:

 

Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluierungsauftrag

 

 

2. Der Antragstext erhält folgende Fassung:

 

Der Senat wird aufgefordert, ab sofort jeder Gesetzesvorlage bei der Übermittlung in das Abge-ordnetenhaus

 

a) eine Darstellung der Folgekosten des Gesetzes beizufügen, die insbesondere die kostenwirk-samen Faktoren, die Kostenträger und Kostenarten – und zwar sowohl im Bereich der öffent-lichen Verwaltung als auch der vom Gesetz betroffenen privaten Haushalte, Unternehmen und Berufsgruppen – beinhaltet;

 

b) in geeigneter Weise eine Information über die Ergebnisse der Normprüfungskommission bei-zufügen.

 

In allen künftigen Gesetzen und Rechtsverordnungen ist ein Evaluierungsauftrag mit Berichts-pflicht nach 10 Jahren aufzunehmen, bei Rechtsverordnungen nach 5 Jahren. Damit wird

 

 

 

 

 

die vom Senat bereits jetzt durchgeführte „ex-ante“-Prüfung (Gesetzesfolgenabschätzung) durch eine „ex-post“-Prüfung (Wirkungsanalyse) ergänzt.

 

 

Berlin, den 17. Februar 2005

 

Der Vorsitzende des Ausschusses

für Verwaltungsreform und Kommunikations–

und Informationstechnik

 

 

 

 

Dr. Peter Zotl

 

 

 

An Recht

 

nachrichtlich:

an Haupt

 

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