einstimmig
Stellungnahme
des Ausschusses für
Verwaltungsreform und
Kommunikations- und Informationstechnik
vom 17. Februar 2005
zum Antrag der Fraktion der FDP
Mehr Berlin, weniger
Staat (42)
Neue Gesetze nur noch
mit „GFA“
Drs 15/1938
Der Ausschuss für Verwaltungsreform und
Kommunikations- und Informationstechnik empfiehlt, den Antrag der Fraktion der
FDP– Drs 15/1938 – in folgender Fassung anzunehmen:
1. Die Überschrift wird wie folgt geändert:
2. Der Antragstext erhält folgende Fassung:
Der Senat wird aufgefordert, ab sofort jeder Gesetzesvorlage bei der Übermittlung in das Abge-ordnetenhaus
a) eine Darstellung der Folgekosten des Gesetzes beizufügen, die insbesondere die kostenwirk-samen Faktoren, die Kostenträger und Kostenarten – und zwar sowohl im Bereich der öffent-lichen Verwaltung als auch der vom Gesetz betroffenen privaten Haushalte, Unternehmen und Berufsgruppen – beinhaltet;
b) in geeigneter Weise eine Information über die Ergebnisse der Normprüfungskommission bei-zufügen.
In allen künftigen Gesetzen und Rechtsverordnungen ist ein Evaluierungsauftrag mit Berichts-pflicht nach 10 Jahren aufzunehmen, bei Rechtsverordnungen nach 5 Jahren. Damit wird
die vom Senat bereits jetzt durchgeführte „ex-ante“-Prüfung (Gesetzesfolgenabschätzung) durch eine „ex-post“-Prüfung (Wirkungsanalyse) ergänzt.
Berlin, den 17. Februar 2005
Der Vorsitzende des Ausschusses
für Verwaltungsreform und Kommunikations–
und Informationstechnik
Dr. Peter Zotl
nachrichtlich:
an Haupt
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: VerwRefKITgcxzqsq