Senatsverwaltung für Finanzen                        Berlin, den 9. Februar 2005

MBV 5 - GR 2002-2/2005                         Tel.: (920) 4123

                       

 

 

 

 

 

    An den

 

Vorsitzenden des Hauptausschusses

 

über

 

den Vorsitzenden des Ausschusses für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik

 

über

 

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

über Senatskanzlei – G Sen –

 

 

 

Thema

 

Kapitel        2908 – Verwaltungsreform - 2005,

Titel 54001- Sächliche Ausgaben für die Verwaltungsreform-

 

Antrag auf Aufhebung eines Teilbetrages des qualifizierten Sperrvermerks für das Haushaltsjahr 2005

 

 

Rote Nummern:       1555 13 A

 

 

Im Haushaltsplan 2004/2005 sind im Kapitel 2908 beim Titel 540 01 in 2005 insgesamt 1.855.000 € qualifiziert gesperrt. Die Sperre errechnet sich aus dem Ansatz im Haushaltsplan in Höhe von 2.340.000 € abzüglich der Summe in Höhe von 485.000 €, die für bestimmte Projekte "zweckbestimmt" von der Sperre freigestellt worden ist. Die Freigabe der Mittel muss durch den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik erfolgen.

 

 


 

I.                     Der Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung hat in der Sitzung am 8.11.2004 die Fortsetzung der Finanzierung der externen Unterstützung in Höhe von 130.000 € in 2005 für das Projekt Modellvorhaben eigenverantwortliche Schule (MES)“ der Neuordnungsagenda 2006  aus dem Titel 540 01 beschlossen.

 

Für die Finanzierung des Projektes „Modellvorhaben eigenverantwortliche Schule (MES)“ wird daher nunmehr beantragt, die qualifizierte Sperre in Höhe von
130.000 € aufzuheben.

 

II.                   Des weiteren hat der Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung in der Sitzung am 10.1.2005 die Fortsetzung der Finanzierung der externen Unterstützung in Höhe von 252.000 € in 2005 für das Projekt „Modellsozialamt 2005“ der Neuordnungsagenda 2006 aus dem Titel 540 01 beschlossen.

 

Für die Finanzierung des Projektes „Modellsozialamt 2005“ wird daher nunmehr beantragt, die qualifizierte Sperre in Höhe von 252.000 € aufzuheben.

 

 

Auf die als Anlage beigefügten inhaltlichen Begründungen wird verwiesen. Diese wurden in Eigenverantwortung der Fachverwaltungen nach Vorgabe der folgenden Kriterien durch die Senatsverwaltung für Finanzen erstellt:

 

1. Bitte nennen Sie für die Abgeordneten nochmals kurz das Projektziel.

 

2. Bitte begründen Sie - ggf. getrennt nach Haushaltsjahren - für welchen konkreten Zweck - im Rahmen des Projektziels - die Mittel als externe Unterstützung benötigt werden (z.B. Erstellung Gutachten, Moderation, Qualifizierungen, Beratungen in Form von Prozessbegleitung etc).

 

3. Bitte begründen Sie, warum die unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin geleistet werden kann (siehe auch Auflagenbeschluss 2004 zu Gutachten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen).

 

4. Warum werden die Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt?

 

5. Werden die beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel voraussichtlich erst in 2006 verausgabt (kassenwirksam)?

 

 

 

In Vertretung

 

Gabriele Thöne

 

 

Senatsverwaltung für Finanzen

 

 

 

Begründung für die Hauptausschuss-Vorlage zur Entsperrung der Mittel

(Kap. 2908, Titel 540 01, UK 379)

 

I. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

 

Projektname:            „Modellvorhaben Eigenverantwortliche Schule – MES“

 

1. Projektziel

 

Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit durch Entwicklung und Stärkung eigenverantwortlicher Schulen in den Bereichen Qualitätsentwicklung von Unterricht und Erziehung, Qualitätssicherung und Evaluation, Personalentwicklung und Sachmittelbudgetierung. Entwicklung von veränderten Steuerungsstrukturen im Bereich der Schulaufsicht und der Schulträger sowie von Qualifikationsmodellen, insbesondere für Schulleitungen und Steuergruppen, die dem Leitgedanken der Eigenverantwortlichen Schule entsprechend und eine Übertragung auf alle Schulen Berlins entsprechend den Zielen des neuen SchulG ermöglichen.

 

Durch Vergleichsstudien wurde bestätigt, dass die Einzelschule um so erfolgreicher arbeitet, je mehr Eigenverantwortung sie hat. In diesem Projekt soll mit 31 ausgewählten Schulen erprobt werden, wie im Rahmen einer eigenverantwortlichen Steuerung der Einzelschule die Qualität der schulischen Arbeit und dabei insbesondere des Unterrichts verbessert werden kann.

 

Es werden Erfahrungen gewonnen, welche Konsequenzen die erweiterte Selbstständigkeit für Bezirksverwaltung, Schulleitung, Schulorganisation, Partizipation gemäß schulrechtlicher Regelungen sowie Qualitätssicherung und Steuerung durch Schulträger und Schulaufsicht hat und welche neuen Formen der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sinnvoll sind.

 

2. Für welchen konkreten Zweck (getrennt nach Haushaltsjahren) werden im Rahmen des Projektziels die Mittel als externe Unterstützung benötigt?

 

 

 

Neben den bereits aufgrund rechtlicher Verpflichtungen freigegebenen Mittel für die wissenschaftliche Begleitung und die Qualitätssicherung / externes Projektcontrolling werden weiterhin Mittel benötigt und sind vorgesehen für die Qualifizierung der Schulleiter/innen als rechtlich Verantwortliche der eigenverantwortlichen Schule hinsichtlich Verwendung der Personal- und Sachmittel sowie der Qualitätsentwicklung der schulischen Arbeit (Unterricht und Erziehung) sowie hinsichtlich der neuen Dienstvorgesetztenfunktion, insgesamt 4 Kurse im Zeitumfang von 2 ½ Tagen.

Themen: Qualitätsmanagement, Führen mit Zielen, Personalentwicklung, Kooperative Führung.

Qualifizierung der Steuerungsgruppen in den Schulen, die insbesondere den Prozess der Schulprogrammentwicklung in den Schulen steuern, insgesamt 4 Kurse im Zeitumfang von durchschnittlich 1 ½ Tagen. Themen: Fortbildungsplanung, Innovative Unterrichtsmethoden, Qualitätsmanagement, Teamcoaching.

Zusätzlich: Lösungsorientierte Angebote im Rahmen der Fortbildungsplanung der Einzelschule.

Qualifizierung der Evaluationsberater, die die Qualitätsentwicklung und Evaluation in den Schulen steuern., insgesamt 8 Kurse im Zeitumfang von 1 Tag.

 

Ziel der Qualifizierungsmaßnahmen ist, die beteiligten Personen in die Lage zu versetzen, ihrer neuen Rolle gerecht zu werden.

Auf Basis der Erfahrungen aus dem Projekt wird die Einführung der eigenverantwortlichen Schule auf die verbleibenden rd. 800 Schulen ausgeweitet, sowie die Steuerungs- und Unterstützungsprozesse im Schulbereich entsprechend optimiert. Aufbauend auf den Erfahrungen des zentralen und dezentralen Qualifizierungskonzepts in MES wird eine Umstrukturierung des Berliner Fortbildungskonzepts erarbeitet, das sich an den Erfordernissen der Einzelschule und der Region orientiert und die notwenige Beratung und Unterstützung der  Einzelschule in ihrem Schulentwicklungsprozess beinhaltet. Die am Projekt beteiligten Personen werden in diesem Zusammenhang Multiplikatorenfunktion übernehmen.

Das Modellvorhaben ist damit das entscheidende Instrument zur Umsetzung des neuen Schulgesetzes. Eine erfolgreiche Umsetzung der Zielsetzung des neuen Schulgesetzes auf alle Berliner Schulen ohne umfangreiche Erfahrungen im Rahmen des Projekts ist nicht vorstellbar. Von den Ergebnissen des Projekts wird ein erheblicher Synergieeffekt erwartet.

 

3. Warum kann die unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des

Landes Berlin geleistet werden?

 

So weit wie möglich wird auf bestehende Einrichtungen des Landes Berlin zurückgegriffen (LISUM, IVM, VAK). Für die mit diesen Mitteln finanzierten Qualifizierungsmaßnahmen gibt es kein entsprechendes Angebot der Berliner Verwaltung.

 

Gleichzeitig wird im Rahmen des Projekts die Qualifizierungskonzeption für die flächendeckende Ausweitung der eigenverantwortlichen Schule entwickelt. (vgl. Punkt 2)

 

 

4. Warum werden die Mittel in der beantragten Größenordnung benötigt?

 

Zentrale Qualifizierungsmaßnahmen für die unter Punkt 2 genannten Zielgruppen unter Einbeziehung fachlich kompetenter Referenten aus der Bundesrepublik und dem europäischen Ausland mit der doppelten Zielrichtung der Prozesssteuerung in den beteiligten Schulen und der Planung der Multiplikation der Erfahrungen Dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen in den beteiligten Schulen zur Wahrnehmung der Eigenverantwortung für Unterrichts- und Schulorganisation sowie Unterrichtsgestaltung entsprechend den jeweiligen Bedingungen der Einzelschule.

Sachmittel zur Planung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen Dokumentation und Veröffentlichung der Erfahrungen des Projekts mit dem Ziel der Multiplikation und Ausweitung auf alle Schulen Planung des Austauschs entsprechender Erfahrungen anderer Bundesländer, insbesondere NRW, Brandenburg und Niedersachen.

 

Zusammenfassung:

Der Umsteuerungsprozess erfordert einen langen Atem: ohne die Erfahrungen in und die Schlussfolgerungen aus MES ist eine erfolgreiche Umsetzung der Ziele des neuen Schulgesetzes, die in der Frage der Steuerung den Zielen der Verwaltungsreform entsprechen, kaum vorstellbar. Die neue Verantwortungsstruktur umfasst mehr als 800 Schulen, mehr als 2000 Schulleitungsmitglieder, mehr als 30.000 Lehrkräfte, die Schulverwaltung in Schulaufsicht, Schulorganisation und Schulträgerschaft. MES bietet die Chance, aus erfolgreichen Erfahrungen zu lernen, Fehler in der Umsetzung zu korrigieren und so schrittweise zu einer soliden Umsetzung auf alle Schulen zu kommen, die ab 2006 im Rahmen des Haushalts SenBJS zu realisieren ist.

 

 

5. Werden die beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel voraussichtlich erst in 2006 verausgabt (kassenwirksam)?

 

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden die Mittel für 2005 auch in diesem Jahr kassenwirksam verausgabt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung für die Hauptausschuss-Vorlage zur Entsperrung der Mittel

(Kap. 2908, Titel 540 01)

 

II. Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

 

Projektname: Modellsozialamt 2005

 

1. Projektziel

 

1.1 Allgemeines

 

In dem Projekt „Modellsozialamt 2005“ werden die Grundlagen und Methoden zur Steuerung der Sozialhilfe und erarbeitet Strukturempfehlungen für die Hilfen nach dem SGB XII entwickelt.

 

Hierzu wird ein Instrumentarium zur Steuerung der Transferleistungen, die ein  besonders hohes Finanzvolumen aufweisen, entwickelt und sukzessive gemeinsam mit den Bezirksämtern in die Praxis umgesetzt. Daher konzentriert sich nach Überführung der erwerbsfähigen Hilfeberechtigten in die Zuständigkeit der Bundes­agentur für Arbeit der Schwerpunkt der Aktivitäten im Jahr 2005 auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (mit einem jährlichen Transferaus­gabenvolumen von rund 500 Mio €), für die entsprechende Controllinginstrumente entwickelt und zusammen mit einem über Zielvereinbarungen mit den Bezirksämtern einzuführenden Fallmanagements in die Praxis umgesetzt werden sollen.

 

1.2 Schnittstelle zum Projekt „Integriertes Fach- und Finanzcontrolling“ (ePBN)

 

Das Konzept und die Vorgehensweise der SenGSV zur Entwicklung eines Fach­controlling zunächst für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (vgl. Abschnitt 2) ordnet sich in die landesweite Strategie über die Einführung eines so genannten „ziel- und wirkungsorientierten Controlling“ ein. Hierzu wurden zuletzt in der Klausur der Staatssekretäre/innen zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung am 17./18.9.2004 folgende Vorgehensschritte beschlossen:

 

  1. Definition politischer Ziele und zugehöriger Kennzahlen durch jeden Verwaltungsbereich

  2. Evaluation: Beitrag versch. Instrumente zur Kontrolle der Zielerreichung

  3. Technische Umsetzbarkeit

  4. Entscheidung über landesweite Standardisierung (Zielsystem / IT).

 

Mit der im Projekt Modellsozialamt 2005 eingeschlagenen Methodik und Vorgehens­weise für den o.g. Leistungsbereich realisiert die SenGSV für das Politikfeld „Soziales“ die zu 1. und 2. beschlossenen Vorgehensschritte und folgt insoweit auch der Empfehlung der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik: „Fach- und Finanz­controlling für Berlin ziel- und wirkungsorientiert gestalten.“

 

Die Weichenstellungen für die technische Realisierung und IT-Standardisierung (vgl. Vorgehensschritte 3 und 4) eines integrierten Fach- und Finanzcontrolling wurden für die Politikfelder Soziales, Jugend und Wohnen bereits mit SB 780/2002 vom 17. Dezember 2002 vorgenommen. Darin hat der Senat die Senatsverwaltung für Finanzen beauftragt, für die Transferausgaben der Bezirke in den Bereichen Jugend, Soziales und Wohnen bis 1. Juni 2003 das IT-Verfahren ePBN (elektronischer Produkt-Budget Navigator) im Echtbetrieb einzuführen.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat aktiv an am Prozess Softwarekonfigurierung und technischen Ertüchtigung des von der Firma hfp entwickelten IT-Programms „ePBN“ zu einem für Controllingzwecke einsetzbaren Auswertungsprogramm mitgewirkt. Hierzu wurden insbesondere die Vorgaben für das sog. Customizing des Verfahrens (Einrichtung der Auswertungs- und Leistungs­struktur) definiert, das sog. Mapping der Schnittstelle (Verknüpfung der Dateischnitt­stellen) zwischen dem PROSOZ- und dem ePBN-Verfahren begleitet, Performance-Anforderungen spezifiziert und an der neuen Gesetzeslage des SGB XII orientierte Anforderungen an eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des ePBN-Verfahrens aufgestellt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz stellt zudem sicher, dass alle controllingrelevanten und datenschutzrechtlich unbedenklichen Informationen aus dem Fallerfassungsverfahren PROSOZ an die Auswertungsdatenbank des ePBN regelmäßig und qualitätsgesichert übergeben werden. Das gilt auch für neue Daten aus etwaigen Funktionserweiterungen des PROSOZ-Verfahrens, die in Zukunft im Leistungsbereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (z.B. Implementierung einer IT-gestützten Gesamtplanung für die Eingliederungshilfe für Behinderte), der Hilfe zur Pflege, der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und der Hilfen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII (früher Hilfen in besonderen Lebenslagen –HbL- nach dem BSHG) zum Einsatz kommen werden. Damit kann der Verfahrens­verantwortliche für das IT-Verfahren ePBN die Vollständigkeit und Aktualität des ePBN über die gesamte Laufzeit dieses Verfahrens gewährleisten.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz geht davon aus, dass ab dem Zeitpunkt der Freigabe und flächendeckenden Inbetriebnahme der Verfahrensverantwortliche für die Software ePBN dem Politkfeld „Soziales“ ein IT-Verfahren zur Verfügung stellt, das die im Projekt Modellsozialamt 2005 entwickelten bzw. noch zu entwickelnden Controlling- und Berichtsanforderungen auf Senats- und Bezirksebene effektiv und effizient unterstützt. Gesicherte Aussagen hierzu sind frühestens nach Abschluss der gegenwärtig laufenden Tests und des Pilotbetriebes möglich. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Phase des Pilotbetriebes bis 31.5.2005 verlängert.

 

 

2. Für welchen konkreten Zweck (getrennt nach Haushaltsjahren) werden im Rahmen des Projektziels die Mittel als externe Unterstützung benötigt?

 

2.1. Finanzierungsübersicht

 

Kapitel 2908, Titel 54001, Uk 383

 

 

 

2004 (Ist)

2005 (Soll)

2006 (Soll)

zu a.

Steuerung der Sozialhilfe, Fach­controlling für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

44.660,00 €

200.000 €

100.000 €

zu b.

Kennzahlenvergleich Stadtstaaten

24.360,00 €

50.000 €

-

zu c.

Strukturempfehlungen Modell­sozialamt

12.161,44 €

50.000 €

-

zu c.

Qualifizierungsprogramm „Fallmanagement“

-

*)

100.000 €

 

Summe

81.181,44 €

300.000 €**)

 

200.000 €

 

*) Das Qualifizierungsprogramm für Fallmanagement wird im Jahr 2005 beginnen. Das Qualifizierungskonzept hierzu wird im 1. Halbjahr 2005 erstellt und mit den Bezirksämtern sowie der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmt. Nach Vorlage dieses Konzepts sowie der Übersicht, wie viele Bezirksämter zu welchem Zeitpunkt tatsächlich eine Zielvereinbarung über die Einführung von Fallmanagement abschließen werden, können die Kosten eines zentral aus dem Kap. 2908 zu finanzierenden und von der Verwaltungsakademie durchzuführenden Qualifizierungsprogramms und kalkuliert werden. Sollte die Anschubfinanzierung hierfür nicht aus den für 2005 beantragten Projekt­mitteln für den Teilbereich c. „Strukturempfehlungen“ ausfinanziert werden können, stellt die Senats­verwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz einen weiteren Entsperrungsantrag in Aussicht.

 

**) einschließlich Haushaltsrest aus 2004 in Höhe von 48.318,56 €

 

2.2 Projektergebnisse 2004

 

Im Projekt Modellsozialamt wurden in folgenden Projektfeldern externe Unter­stützungsleistungen beauftragt. Die Aufträge wurden mit den dargestellten Projekt­ergebnissen erfolgreich abgeschlossen:

 

a. Steuerung der Soziahilfe; Fachcontrolling für die HbL

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat nach öffentlicher Ausschreibung am 12. Oktober 2004 mit der Firma BSL Public Sector Managementberatung GmbH (Bergheim) einen Vertrag über die Beratung und Begleitung bei der Entwicklung und Einführung eines Controllingsystems in dem Leistungsbereich Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) abgeschlossen. Aufgrund des knappen Zeitraums von rund sechs Wochen, der für die operative Projektarbeit zur Verfügung stand, wurden bewusst Schwerpunkte gesetzt und aus dem gesamten Spektrum der HbL ausschließlich der Leistungsbereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen betrachtet. Hierfür wurden in gemeinsamer Projektarbeit mit der beauftragten Firma und der in diesem Projektfeld beteiligten Bezirksämter insgesamt vier als aussichtsreich eingeschätzte Steuerungsstrategien identifiziert und Vorschläge für eine weitere Vorgehensplanung auf diesem Gebiet entwickelt:

 

  1. Entwicklung einer einheitlichen, IT-gestützten und damit controllingfähigen Gesamtplanung der Eingliederungshilfe

  2. Einführung einer systematischen Zugangssteuerung

  3. Entwicklung marktähnlicher Mechanismen in der Trägerstruktur

  4. Entwicklung von Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen.

Dabei wird hinsichtlich Wichtigkeit und Priorität der Einführung eines IT-gestützten einheitlichen Gesamtplanes gem. § 46 BSHG bzw. jetzt § 58 SGB XII die größte Bedeutung beigemessen. Dieses Instrument kann dann nicht nur die Arbeits­prozesse des über die Zielvereinbarung (vgl. Ausführungen zum Projektfeld „Strukturempfehlungen“) mit den Bezirksämtern im Jahr 2005 umzusetzenden Fall­managements in der Eingliederungshilfe unterstützen, sondern –anders als bisherige allein nach fachlichen Gesichtspunkten entwickelte Gesamtpläne- auch als operatives Controllinginstrument genutzt sowie für strategische Controllingzwecke ausgewertet werden. Die unter 2.-4. aufgeführten Steuerungsmechanismen werden die Einzelfallsteuerung über den Gesamtplan flankieren. Dieser gemeinsam mit der Firma BSL erarbeitete Controllingansatz ist die fachliche und methodische Grundlage („Impuls“) für das weitere Vorgehen bei der Einführung ziel- und wirkungsorientierter Steuerungsansätze in dem bisher unter Controllinggesichtspunkten bundesweit kaum untersuchten Leistungsbereich der HbL. Außerdem entstand aus dem Auftrag eine konkretisierte Vorgehensplanung für die praktische Entwicklung und Umsetzung der vorgeschlagenen Instrumente, die in 2005 fortgeführt werden soll.

 

b. Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung eines Kennzahlen­vergleichs der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII zwischen den Stadtstaaten

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat die Firma Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung –con_sens- (Hamburg) im Oktober 2004 mit der Entwicklung eines Kennzahlenvergleichs in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zwischen den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg beauftragt. Ziel für 2004 ist es gewesen, eine Datenbank sowie einen Abschluss­bericht einschl. Definition der künftig zu erhebenden Basis- und Kennzahlen sowie einer Verfahrensbeschreibung zur Datenerhebung nebst erster inhaltlicher Analyse der Daten der Stadtstaaten für das Jahr 2003 zu erstellen. Diese Aufgaben wurden erledigt; die Präsentation des Abschlussberichts und der Instrumente erfolgt in der ersten Sitzung der Lenkungsgruppe des Projektes Modellsozialamt im Jahr 2005, voraussichtlich am 11. Februar 2005.

 

Die Aktivitäten müssen im Jahr 2005 mit den qualitativ etwas besseren Daten des Jahres 2004 fortgesetzt werden.

 

c. Strukturempfehlungen für das Modellsozialamt 2005

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat den Geschäftsführer der o.g. Firma con_sens mit der Moderation der sog. Koordinierungs-Arbeitsgruppe beauftragt. Diese Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bezirksämter, der Senatsverwaltungen für Finanzen, Inneres und Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie des Hauptpersonalrates hatte den Auftrag, Strukturempfehlungen für ein einheitlich zu organisierendes Modell­sozialamt 2005 zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe hat im August 2004 einen Zwischenbericht vorgelegt. Der Abschlussbericht wird bis Mitte Februar 2005 fertig­gestellt.

 

Eines der wichtigsten Zwischenergebnisse aus diesem Projektfeld ist die Erarbeitung eines zwischen den Senatsverwaltungen für Finanzen und Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz abgestimmten Entwurfs einer Zielvereinbarung über die Einführung eines Fallmanagements in den Leistungsbereichen der Ein­gliederungshilfe für behinderte Menschen, der den Bezirksämtern im Dezember 2004 als Angebot vorgelegt worden ist. Mit dieser Zielvereinbarung bietet der Senat den Bezirksämtern eine quantitativ und qualitativ verbesserte Personalausstattung für die Einrichtung eines  bezirklichen Fallmanagements an und gibt den Bezirksämtern sukzessive handhabbare und controllingtaugliche Steuerungsinstrumente (vgl. Projektfeld „Fachcontrolling HbL“) an die Hand. Die Bezirksämter verpflichten sich dafür, einen festgelegten Prozentsatz an Transferausgaben (Fallausgaben) in diesem Leistungsbereich einzusparen. Die Realisierung dieses Konzepts ist der Schlüssel, um eine ziel- und wirkungsorientierte Steuerung dieses Leistungsbereichs auch personell und organisatorisch abzusichern.

 

2.3. Unterstützungsbedarf 2005

 

Für das Jahr 2005 besteht ein Unterstützungsbedarf, der sich aus den oben darge­stellten Ergebnissen ableitet und die eingeleiteten Aktivitäten nahtlos fortsetzen soll. Es gilt, die bereits erarbeiteten Konzepte in Teilbereichen zu konkretisieren und sukzessive in die Praxis umzusetzen, wobei die Konzentration und Verzahnung aller Projektaktivitäten auf den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen fortgesetzt wird.­

 

Für das Haushaltsjahr 2005 entsteht der externe Unterstützungsbedarf auf folgenden Projektfeldern:

 

a. Steuerung der Sozialhilfe; Fachcontrolling für die HbL

à Unterstützung bei der Umsetzung des bereits entwickelten Fach- und Vorgehenskonzeptes in 2005 bei SenGSV und in den 12 Bezirken, insbesondere bei der konzeptionellen Erweiterung und Integration der Controllingstrategie zu einem ziel- und wirkungsorientierten Ansatz

à geschätztes Kostenvolumen für voraussichtlich vier Arbeitspakete: 200.000 €

Die vier Arbeitspakete orientieren sich an den oben dargestellten vier Steuerungsstrategien. Auch für das Jahr 2005 wird der Schwerpunkt auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gerichtet, zumal zunächst nur für diesen Leistungsbereich mit den Bezirksämtern auch Zielvereinbarungen abge­schlossen werden sollen.

Begonnen wird mit der Entwicklung eines IT-gestützten und controllingfähigen Gesamtplans. Gegenwärtig fehlt die IT-gestützte Einbindung der Gesamtplanung, so dass die technischen Voraussetzungen für jegliches Controlling schon dem Grunde nicht vorhanden sind. Es wäre derzeit unmöglich, im Rahmen eines Controlling Soll-/Istabgleiche vorzunehmen oder Entwicklungen über die Zeit in Zeitreihen darzustellen. Es ist deshalb angestrebt, die 1. Grundversion dieses Gesamtplans bis Mitte 2005 zu entwickeln und bereits in der nächsten Version des PROSOZ-Verfahrens umsetzen zu lassen. Die Inbetriebnahme dieser Version könnte dann im Oktober 2005 erfolgen.

 

Mit der Einführung eines in Berlin einheitlichen Gesamtplans besteht für das in den Bezirken zeitgleich einzuführende Fallmanagement die Möglichkeit, anhand im Voraus definierter Ziele den Weg der (Wieder-) Eingliederung behinderter Menschen zu planen und regelmäßig zu überprüfen. Der Gesamtplan ist controllingfähig zu gestalten. Er ist das operative Controllinginstrument für das Fallmangement.

Das strategische Controllinginstrument auf Bezirks- und Senatsebene wäre hingegen der ePBN. Deshalb werden die relevanten Informationen aus der im PROSOZ-Verfahren zu realisierenden Gesamtplanung über die Auswertungs­schnittstelle in die ePBN-Datenbank eingespeist.

 

Für die Realisierung des Gesamtplans (Arbeitspaket 1)  soll die in 2004 begonnene externe Unterstützung nahtlos fortgesetzt werden, um den ehrgeizigen Zeitplan für dieses als von zentraler Bedeutung eingestufte Vorhaben einzuhalten.
Die externe Unterstützung wird in 2005 insbesondere benötigt, um

a.     den fachlichen und methodischen Entwicklungsprozess des Gesamt­plans zu begleiten und zu steuern,

b.     ein geeignetes Indikatorensystem zur Erfolgsmessung für die Gesamt­planung zu konzipieren,

c.      die dafür erforderliche Anforderungen an die beteiligten IT-Verfahren PROSOZ und ePBN zu definieren,

d.     die Praxistauglichkeit des Indikatorensystems zu überprüfen,

e.     den Implementierungsprozess des Gesamtplans in den Bezirksämtern zu unterstützen und Anpassungsnotwendigkeiten vorzunehmen und

f.        ein aussagekräftiges Berichtswesen zu entwickeln.

 

Das Arbeitpakt 1 (Gesamtplan) ist das vom Volumen her größte, wichtigste und dringendste Vorhaben im Projektfeld Steuerung/Fachcontrolling. Der Beratungs­umfang wird auf rund 75.000 € geschätzt.

 

Für die anderen drei Arbeitspakete (Zugangssteuerung, Marktmechanismen und Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen) sollen im Laufe des Jahres 2005 Aufträge erteilt und mit externer Unterstützung das Konzept und das Instrumentarium entwickelt werden.

 

b. Steuerung der Sozialhilfe; Kennzahlenvergleich der Stadtstaaten

à insbesondere Durchführung und Analyse eines ersten qualitativen Kenn­zahlenvergleichs auf Grundlage der Daten des Jahres 2004

à geschätztes Kostenvolumen: 50.000 €

 

Die in 2004 begonnen Aktivitäten müssen im Jahr 2005 zunächst noch mit externer Unterstützung fortgesetzt werden. Mit den Daten der Jahres 2004 soll auf der Grundlage der in 2004 erarbeiteten Basis- und Kennzahlen unter Nutzung der entwickelten Datenbank ein Kennzahlenvergleich mit den Daten des Jahres 2004 praktisch durchgeführt werden. Es ist angestrebt, dass die Durchführung dieser Vergleiche beginnend ab dem Jahr 2006 von Dienststellen des Landes Berlin in Eigenregie übernommen werden kann.

 

c. Strukturempfehlungen und –umsetzung

à insbesondere für die weitere Entwicklung und Einführungsbegleitung aus­gewählter Organisationskonzepte (insbes. Fallmanagement in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen)

à geschätztes Kostenvolumen: 50.000 €


Die externe Unterstützung soll für die Erledigung eines effektiven Ziel­vereinbarungs-Managements in Anspruch genommen werden. Es bietet sich an, diese Aufgabe, die sich im Spannungsfeld zwischen Haupt- und Bezirks­verwaltung bewegt, extern durchführen zu lassen. Überdies könnte externe Unterstützung für die Begleitung des Organisationsentwicklungsprozesses in den Bezirksämtern notwendig werden, die die Empfehlungen über die übrige Struktur des „Modellsozialamtes“ bereits in diesem Jahr umsetzen werden. Die konkrete Zeit- und Bedarfsplanung ist jedoch von den politischen Entscheidungsprozessen in den Bezirksämtern abhängig.

 

2.4 Projektabschluss 2006

 

Für abschließende Projektarbeiten in den Feldern

a.            Steuerung der Sozialhilfe; Fachcontrolling und

c.            Strukturempfehlungen

wird für das Haushaltsjahr 2006 ein Restfinanzierungsbedarf von rund 200.000 € kalkuliert. Die Mittel werden nach heutiger Einschätzung insbesondere für die weitere Entwicklung und Umsetzung der Controllinginstrumente und die Fortführung des Qualifizierungsprogramms für Fallmanagement benötigt.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Fortführung des Stadtstaatenvergleichs ab dem Jahr 2006 ohne externe Unterstützung von der Verwaltung gewährleistet werden kann.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz stellt hierzu rechtzeitig einen konkretisierten Entsperrungsantrag für das Haushaltsjahr 2006.

 

3.   Warum kann die unter 1. zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin geleistet werden?

 

zu a.

 

Berlin betritt auf dem Gebiet der Steuerung der Sozialhilfe bei den Leistungen der Hilfen nach den Kapiteln 5ff. des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen SGB XII (vormals BSHG) weitgehend Neuland. Es handelt sich dabei insbesondere um die nach altem Recht als „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ bezeichneten Leistungen, wobei der Projektschwerpunkt im Jahr 2005 auf die Leistungen der Eingliederungs­hilfe für behinderte Menschen gerichtet wird.

Für diesen Leistungsbereich liegen auf Berlin übertragbare Konzepte anderer Länder und Kommunen nicht vor. Durch die Fortführung der externen Unterstützung soll erreicht werden, auch weiterhin - in der Berliner Verwaltung zu diesem Themenkomplex - fehlendes fachliches und methodisches Knowhow in das Projekt zu holen, um die Projektziele im Rahmen des Zeitplanes realisieren zu können.

 

 

zu b.

 

Der Kennzahlenvergleich der Stadtstaaten ergänzt die bereits seit Jahren bestehenden Benchmarking-Aktivitäten auf Ebene der Großstädte und überörtlichen Sozialhilfeträger, an denen Berlin bereits beteiligt ist, ohne jedoch – aufgrund IT-bedingter Problemstellungen – valide Daten in erforderlichem Maße bereitstellen zu können. Die mit der Durchführung des Vergleichs beauftragte Firma betreut auch die beiden vorgenannten Vergleichsringe und verfügt insofern bereits über umfangreiche Daten aus Hamburg und Bremen, so dass es dort keiner zusätzlichen Erhebung bedarf. Die externe Beauftragung ist daher besonders wirtschaftlich für die Berliner Verwaltung zumal die beteiligten Stadtstaaten signalisiert haben, nur unter der Bedingung einer externen Erledigung im vorgenannten Sinne für den erweiterten Kennzahlenvergleich Daten zur Verfügung zu stellen.

 

zu c.

 

Im Teilprojekt „Strukturempfehlungen“ wird der Schwerpunkt der Projektaktivitäten auf die Umsetzung des auf der Grundlage von Zielvereinbarungen zwischen den Senatsverwaltungen für Gesundheit, Soziales und Verbrauchschutz sowie Finanzen und den Bezirksämtern einzuführenden Fallmanagements in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gerichtet. Für den konkreten Umsetzungs­prozess in den Bezirksämtern erscheint eine fachliche und methodische Unterstützung, aber auch ein stringentes Zielvereinbarungs-Management, durch das Projekt „Modellsozialamt 2005“ geboten. Die mit einer externen Unterstützung beabsichtigte Besetzung der Rolle eines „neutralen Dritten“ ist für Projektaufgaben unabdingbar, bei denen es auf die Interessen­vermittlung zwischen den beteiligten Bezirks- und Hauptverwaltungen ankommt, damit gemeinsam akzeptierte Ergebnisse erarbeitet werden.

 

4. Warum werden die Mittel in der beantragen Größenordnung benötigt?

 

Die Einschätzung zu a. wurde auf der Grundlage von Tagessätzen vorgenommen, die sich im Rahmen einer im Jahr 2004 durchgeführten öffentlichen Ausschreibung als marktüblich erwiesen haben.

 

Zu b. und  c. liegen entsprechende Erfahrungen aus dem Jahr 2004 vor.

 

5. Werden die beantragten Mittel nach gegenwärtiger Projektplanung in voller Höhe in 2005 verausgabt (kassenwirksam)? Falls nein, in welcher Höhe werden die Mittel voraussichtlich erst in 2006 verausgabt (kassenwirksam)?

 

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden die für 2005 beantragten Mittel komplett in 2005 verausgabt.

 

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq