Vor Eintritt in die Tagesordnung

Abg. Buchholz (SPD) beantragt, die Besprechung „Neue Tarife der BSR für Hausmüllentsorgung und Straßenreinigung“ als TOP 1 auf die Tagesordnung zu setzen. Darüber werde aktuell in der Stadt diskutiert. Diese Diskussion sei wichtig und käme im Januar zu spät. Die Aktuelle Viertelstunde solle dafür entfallen.

 

Abg. Dietmann (CDU) wendet sich dagegen, da die Vorbereitungszeit für eine fundierte Diskussion zu kurz gewesen sei. Er habe den Besprechungsantrag der Koalitionsfraktionen erst heute vorgefunden. Dieses Vorgehen sei gegenüber den Oppositionsfraktionen nicht in Ordnung.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag des Abg. Buchholz mehrheitlich zu. – Zum weiteren Geschäftlichen siehe Beschlussprotokoll.

 

Punkt 1 der Tagesordnung (neu)

Besprechung gemäß § 21 Abs. 5 GO Abghs

Neue Tarife der BSR für Hausmüllentsorgung und Straßenreinigung

(auf Antrag der Fraktionen der SPD und der PDS)

 

 

Abg. Buchholz (SPD) unterstreicht die Bedeutung des Themas. Auch die Opposition habe im Übrigen in der letzten Woche Gelegenheit gehabt, sich schon einzulesen und die Presseberichterstattung zu verfolgen. – Ihn interessiere vom Senat, wie es zu der neuen Tarifstruktur – es gebe sehr unterschiedliche Preisentwicklungen bei kleinen und großen Tonnen – komme. Der BSR-Sonderausschuss habe sich für eine höhere Kostenorientierung ausgesprochen. Wie durchgreifend sei diese nun? Inwieweit würden Gebühren politisch gesteuert? Gebe es Anreize zur Müllvermeidung? Wie sei die Biotonne eingepreist – flächendeckend oder anders? Inwieweit werde der Senatsbeschluss vom 1. April 2003 bei der Kalkulation berücksichtigt? Welche Auswirkungen hätte die Einführung der neuen Tarife zum 1. Juni 2005 gegenüber dem 1. Januar 2005 gehabt?

 

Bm Wolf (WiArbFrau) antwortet, üblich seien bei der BSR Kalkulationsperioden von zwei Jahren jeweils zum 1. Januar. Die bestehende Tarifgenehmigung laufe mit dem 31. Dezember 2004 aus. Mitte 2005 trete eine neue Gesetzeslage für die Abfallwirtschaft in Kraft; die Müllverwertung sei teurer als die Deponierung. Ein wesentlicher Faktor für die Tariferhöhung sei somit die Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzepts. Das neue Kostenvolumen über anderthalb Jahre werde nunmehr auf zwei Jahre verteilt, was tarifdämpfend wirke und einen höheren Preissprung Mitte 2005 vermeide. Zu den einzelnen Faktoren der Tarifentwicklung verweise er auf Seite 4 des vorgelegten Informationsmaterials: Entgeltvolumen ohne Tarifanpassung mit geschätztem Mengenrückgang, Auswirkungen des Abfallwirtschaftsprogramms mit 38 Mio €, Ergebnis der Nachkalkulation 1999-2003 mit 13 Mio €, Inanspruchnahme aus Personalrückstellungen in Höhe von 10 Mio €, Veränderung der Verzinsung der Deponierückstellungen sowie weitere kleinere Faktoren. Als große tarifdämpfende Maßnahme wirke die Anpassung der Nachsorgerückstellungen mit minus 44 Mio €. Mit dieser Anpassung werde die Auflösung der Deponierückstellungen über fünf Jahre verteilt. Bei der Reinigung gebe es eine leichte Tarifsenkung. Insgesamt ergebe sich eine Preiserhöhung von 9,1 % bei der BSR. Er erinnere daran, dass zunächst Tarifsteigerungen von 25 bis 30 % im Zusammenhang mit dem Abfallwirtschaftsplan prognostiziert worden seien. Im Rahmen der Ausschreibung sei gut verhandelt worden; das Ergebnis sei sehr viel besser als befürchtet, auch wenn Tariferhöhungen immer negativ empfunden würden.

 

Die Kosten würden mit der Tarifanpassung verursachergerecht umgelegt. Damit werde eine Forderung der Wirtschaftsprüfer nach dem Gebührenskandal berücksichtigt. In der Vergangenheit habe es eine erhebliche Subventionierung zwischen den verschiedenen Tonnenvolumina gegeben. Bei der 60-Liter-Tonne werde es einen großen Tarifsprung geben, wenn man die wöchentliche Leerung zu Grunde lege. Der Großteil dieser Tonnen werde aber zweiwöchentlich geleert. Die BSR biete in einer Übergangszeit die kostenlose Umstellung auf eine zweiwöchentliche Leerung oder die 120-Liter-Tonne an. Bei der 240-Liter-Tonne im Komforttarif – dies betreffe das Gros der Mieterschaft – werde es zu einer Tarifsenkung kommen.

 

Herr Gamperl (BSR) führt aus, im Nachgang zu dem Tariffehler 2002 gebe es nun eine neue, deutlich verbesserte Tarifkalkulation, quasi eine „gläserne Mülltonne“. Es liege eine Dokumentation vor, wie die einzelnen Tarife und Gebühren berechnet worden seien. Dies sei jetzt nach dem Kostenverursachungsprinzip nachvollziehbar. Dementsprechend komme es zu unterschiedlichen Erhöhungen bei den einzelnen Behältertypen und Komfortklassen. Der übergeordnete Lenkungseffekt der Vergangenheit sei entfallen. Durch Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen sei es gelungen, die Reinigungsgebühren zum vierten Mal in Folge zu senken. Seit 1994 sei ein Lebenshaltungskostenanstieg von 100 auf 113 % zu verzeichnen, bei den Reinigungstarifen eine Senkung auf 77 %. Bei der Abfallwirtschaft habe es in den letzten Tarifperioden drei Senkungen in Folge gegeben. Mit der Anhebung, die 2005 vor allem mit exogenen Faktoren zu begründen sei, gebe es einen leichten Anstieg von 100 auf 103,63 %. Im Vorfeld seien Gebührenerhöhungen von 25 bis 30 % in der Abfallwirtschaft befürchtet worden. Deutschlandweit werde man in den nächsten Wochen auch von Gebührenerhöhungen bis zu 30 % lesen können, da manche Kommunen erst in letzter Sekunde neue Anlagen gebaut und Vorsorge für die Deponienachsorge getroffen hätten. Andere Kommunen bewegten sich bereits auf einem sehr hohen Niveau, so dass es nun zu marginalen Erhöhungen oder Senkungen komme. Im Vergleich absoluter Zahlen der zwölf größten deutschen Städte habe die BSR die günstigsten bzw. zweitgünstigsten Mülltarife. Die BSR werde dabei auch weiterhin sehr gut abschneiden. Die Bemühungen der letzten Jahre in Richtung Effizienzsteigerung und Kosteneffektivität zahlten sich nun aus. Hinzu komme der dämpfende Effekt der Deponierückstellungsauflösung, die über die nächsten fünf Jahre verrechnet werde.

 

Abg. Eßer (Grüne) findet die heutige Diskussion im Parlament problematisch, da die Regierungsseite die neuen Tarife bereits „durchgewinkt“ habe. Wenn den Koalitionsfraktionen nicht alles recht sei, müssten sie auf die eigentlichen Entscheidungen einwirken. Das Abghs habe im Hinblick auf den Vorlauf und die „offenen Enden“ aus dem BSR-Sonderausschuss einen erweiterten Aufklärungsanspruch, was die Kalkulationsgrundlagen angehe. – Er frage, ob es ein neues Gutachten gebe, das die bessere Abbildung der Kalkulation im SAP-System bestätige, wenn ja, sollten die Abgeordneten dies zur Kenntnis erhalten. – Die Steigerung von 38 Mio € im Hinblick auf den neuen Abfallwirtschaftsplan und die Resultate der Ausschreibung seien nicht nachvollziehbar. Wie die einzelnen Angebote – z. B. die Errichtung der zusätzlichen Anlagen im PPP-Geschäft – nun kalkuliert würden, sei unbekannt. Er kenne die Abschreibungssätze, die Betriebskosten und die Erlöse in Bezug auf den Ersatzbrennstoff nicht. Er wisse auch nicht, zu welchen Preisen die Teile in der freien Ausschreibung weggegangen seien. Er erwarte Aufklärung zu dieser „black box“. – Die BSR-interne Wirtschaftsplanung schlage mit einer Steigerung von 3 Mio € zu Buche. Er hätte bei Sammlung und Transport des Mülls sowie beim Betrieb in Ruhleben mit einer Senkung gerechnet und wüsste gerne, wie die Rationalisierungsauflagen nach der Zielvereinbarung zu Gebührensteigerungen führen könnten. Er konstatiere wie bei Vivantes und der BVG „recht gemütliche Effizienzsteigerungsprogramme über längere Zeit“. Er unterstelle, gäbe es stärkeren Druck, käme es nicht zu Gebührenerhöhungen in diesen Größenordnungen.

Auch die 13 Mio € aus der Nachkalkulation 1999-2004 seien ein erheblicher Posten, so dass sich die Frage stelle, was die Tarifsenkungsversprechen 2002-2004 wert gewesen seien. – Man müsse sich darüber verständigen, wo und wie diese Dinge geklärt würden. Eine Befassung des Parlaments vor der Inkraftsetzung der Gebührenerhöhungen – dann zum 1. Juni 2005 – hätte er gegenüber dem jetzigen „Schnellschuss“ bevorzugt.

 

Auf der Ebene der Kostenkalkulation begrüße er eine „gläserne Mülltonne“. Dies enthebe die Politik aber nicht der Diskussion, ob bestimmte Quersubventionierungen aus politischen Gründen sinnvoll sein könnten. Er denke an die Förderung der Müllvermeidung. Daher sei die neue Struktur in Bezug auf die kleinen Abfallbehälter politisch nicht wünschenswert. Er habe mit der Subventionierung der 60-Liter-Tonne, die den Eigenheimbesitzern in den Außenbezirken zugute gekommen sei, als Innenstadtbewohner leben können.

 

Abg. Dietmann (CDU) bezweifelt, dass alle Informationen vorlägen und das Thema heute fundiert erörtert werden könne. Nach seiner Einschätzung existiere keine „gläserne Tonne“, sondern die Tonne stinke nach wie vor, denn im Moment könne er die einzelnen Kalkulationsgrundlagen nicht nachvollziehen. Abg. Eßer habe dazu bereits Detailfragen gestellt. Woraus resultiere der Fehlbetrag aus der Nachkalkulation von fast 13 Mio €? Welche Schlüsse seien daraus für die jetzige Kalkulation gezogen worden? – Die Aussagen zu den günstigen Berliner Tarifen seien ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die Hamburger Entsorger hätten in der „Welt“ darauf hingewiesen, dass die Zahlen nicht vergleichbar seien und die Gegenrechnung nicht stimme. – Dass die BSR bei 14,4 % und nicht bei weit über 30 % lande, sei nur der Auflösung der Deponierückstellungen über einen Zeitraum von fünf Jahren und nicht Verschlankungen und Effizienzsteigerungen geschuldet. Diese zu viel gezahlten Mittel gehörten dem Gebührenzahler ohnehin und würden nun in einer nicht so hohen Gebührenerhöhung versteckt. Dies führe zu der grundsätzlichen Frage, wie es mit dem Unternehmen BSR weitergehen werde und wo Effizienzsteigerungen realisiert könnten, was aber den Rahmen heute sprengte.

 

Abg. Doering (PDS) glaubt nicht, dass die Oppositionsfraktionen heute unvorbereitet seien, da sie zu den angekündigten Tarifsteigerungen bereits Presseerklärungen abgegeben hätten. Insbesondere Abg. Eßer habe dazu sehr detaillierte Feststellungen getroffen. Im Übrigen habe die BSR die Tarifkalkulation in einer zehnseitigen Presseerklärung erläutert. Nach der Aufsichtsratssitzung vom 1. Dezember solle der Ausschuss die Gelegenheit für Nachfragen nutzen. – Er halte fest, dass der BSR-Sonderausschuss die BSR aufgefordert habe, Gebühren künftig transparent und kostendeckend nach dem Verursacherprinzip zu kalkulieren. Eine Quersubventionierung im öffentlichen Bereich habe es danach nicht mehr geben sollen. Die Gebührensteigerung um 25 % bei der 60-Liter-Tonne betreffe nur 4 % der Berliner Haushalte, und zwar Grundstücksbesitzer. In absoluten Zahlen gehe es um 7 € pro Monat, die der Grundstücksbesitzer in Wannsee oder Nikolassee wohl aufbringen könne. – [Zuruf des Abg. von Lüdeke (FDP)] – Die FDP, die an dieser Stelle so lebhaft protestiere, dränge als so genannte Wirtschaftspartei sonst immer darauf, dass Gebühren kostengerecht seien. Zudem würden die Grundstücksbesitzer bei den Straßenreinigungsgebühren mit 2 % entlastet. Auch die Preise der Recyclinghöfe und Laubsäcke, die von Schlachtenseern mehr als von Weddingern genutzt würden, blieben stabil. – Er unterstreiche, dass Berlin bei den Gebühren im Städtevergleich an letzter bzw. vorletzter Stelle liege. Die 60-Liter-Tonne werde in einigen Großstädten – er vermute, aus Kostengründen – schon gar nicht mehr angeboten. Der direkte Vergleich der Zahlen zeige, dass die BSR kostengünstiger als andere sei.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) erwidert, Abg. Doering habe in seiner „Klassenkampfrede“ vergessen, dass es auch eine Villengegend in Pankow gebe. Seine Fraktion sei an einem ehrlichen Preissystem interessiert. An sich solle Müll vermieden werden. Daran müsse das Preissystem orientiert werden, was bei der Gebührenerhöhung nicht deutlich werde. Weshalb sei die BSR nicht in der Lage, den Müll nach Gewicht abzurechnen? Oder warum führe sie nicht das brandenburgische Plakettensystem ein? – Dies wäre gerechter als das jetzige System, das zu Erhöhungen um bis zu 50 % bei einzelnen Tonnenarten führe. – Der Koalition habe das Zahlenmaterial offenbar schon vorher vorgelegen; seine Fraktion habe es erst heute erhalten. Im Hauptausschuss lägen hierzu auch entsprechende Anträge vor. Insofern habe ihn die heutige Beratung überrascht. – Ihn inter-essiere im Einzelnen, wo sich die Auflösung der Deponierückstellungen in der Tarifkalkulation niederschlage und wie die Gebührenerhöhung ohne Auflösung der Deponierückstellungen ausgefallen wäre. Welche Personalkostenentwicklung sei nach der Kündigung der Betriebsvereinbarung zu erwarten? – Der Vergleich mit Hamburg und Brandenburg stimme nicht. In Brandenburg gebe es eine Abhol- und keine Zwangsgebühr. Die Senkung der Straßenreinigungsgebühren komme in erster Linie dem Land zugute, während die Erhöhung der Abfallgebühren in erster Linie Mieter und Hausbesitzer treffe. Insofern gehe das Zusammenziehen zu einem Prozentsatz von 9,1 % in der Praxis fehl. Der Laubsack sei mit 3 € auch schon recht teuer.

Frau Abg. Paus (Grüne) weist darauf hin, dass der Anstieg der Lebenshaltungskosten, der in Berlin stärker als im Bundestrend sei, nicht der Einkommensentwicklung in Berlin entspreche, die sozial relevant sei, wenn man den Gebührenanstieg in verschiedenen Bereichen betrachte. Sie gehe davon aus, dass die Realeinkommen in Berlin sogar rückläufig seien, was gegen eine Gebührenerhöhung spreche.

 

Abg. Buchholz (SPD) bestreitet, dass die Oppositionsfraktionen von der heutigen Besprechung überrascht worden seien, nachdem sie zu der Gebührenerhöhung bereits Presseerklärungen abgegeben hätten. Die „BZ“ habe schon am Sonnabend berichtet, dass es heute eine dringliche Besprechung geben werde. Die Opposition beklage sonst immer, dass solche Vorgänge nicht frühzeitig und umfassend transparent gemacht würden. Darum habe sich die Koalition hier bemüht. Bei Besprechungen gehörten Tischvorlagen zum üblichen Verfahren. Die Tischvorlage sei den Koalitionsfraktionen vorher nicht bekannt gewesen. – Die Äußerung, dass die Kalkulation angeblich stinke, halte er für verfehlt. Die Auswirkungen des Abfallwirtschaftsprogramms würden in der Vorlage mit 38 Mio € benannt. Das Land Berlin setze diese Vorschrift erst zum letzten Stichtag und somit aus ökologischer Sicht viel zu spät um. Die betreffe die alte wie die neue Koalition. Von ökologischen Hochansprüchen könne keine Rede sein, was sich auch in den Tarifen zeige. In anderen Bundesländern seien die Investitionskosten längst auf die Müllgebühren umgelegt worden. Die Nachsorgerückstellungen von 44 Mio € flössen über fünf Jahre gebührenmindernd ein, was auf den ersten Blick vernünftig und nachvollziehbar sei. Was die Zukunft der BSR angehe, habe sich Abg. Zimmer klar zu diesem öffentlichen Unternehmen bekannt. Wenn Abg. Dietmann dies anders sehe, sollte er die Position der CDU erläutern. – Die Gebühren seien an den Kosten orientiert und entsprächen damit den Forderungen der FDP, die nun wie die Grünen Anreize zur Müllvermeidung vermisse. Da es sich nicht mehr um „politischen Preise“ handele, seien alte Ungereimtheiten zwischen kleinen und großen Behältern entfallen. Über verursachergerechte Preise – pro kg Abfall oder vorübergehend pro Volumeneinheit – könne man in Zukunft reden. Dabei gehe es aber nicht um die Subventionierung von Behältergrößen in den Außenbezirken. Die Plakettenlösungen in Brandenburg führten zu illegalen Hausmülldeponien, was man bei solchen Systemen auch bedenken müsse.

 

Ihn interessiere, was die Preisprüfungsbehörde noch prüfen werde und ob es dabei auch um Anreize zur Abfallvermeidung gehe. Die Mehrkosten von 8,6 Mio € bei der Biogutsammlung würden offensichtlich noch umgelegt. Welche Biomüllerfassung werde in der Gebührenkalkulation zu Grunde gelegt? Inwieweit seien ökologische Beschaffungen – Euronorm 4, Dieselrußvorschriften, Erdgasfahrzeuge – berücksichtigt?

 

Vors. Thiel stellt klar, die Durchführung von dringlichen Besprechungen unterliege der Autonomie des Ausschusses, nicht der Ankündigung in der Presse. Dies in die Presse zu setzen, greife der Entscheidung des Ausschusses vor und sei weder stil- noch verfahrensgerecht. Er plädiere für einen fairen Umgang.

 

Abg. Eßer (Grüne) möchte wissen, welche Abfallmengen der letzten und der neuen Kalkulationsperiode zu Grunde lägen. Eine Bewertung der Gebührenerhöhung ohne Berücksichtigung der Deponierückstellungsanteile sei legitim, denn der Versuch der alten BSR-Leitung, damit Zinsen zu erwirtschaften, sei ein Skandal gewesen, den man nun nicht mit dem Hinweis auf die tarifdämpfende Wirkung ins Gute wenden könne. Dies habe einen „unguten Beigeschmack“. Ohne die 44 Mio €, die ein einmaliger Effekt seien, liege die Tariferhöhung knapp über 30 %. Dies spiegele die laufenden Kosten wider. – In der Presseerklärung habe seine Fraktion festgestellt, dass die Gebührenerhöhung mit dem Hinweis auf die Hausmüllverwertung allein nicht nachvollziehbar sei, und um Vorlage einer nachvollziehbaren Gebührenkalkulation gebeten, die alle Schritte der Entsorgung umfasse. Die Tischvorlage reiche nicht aus. Er kritisiere, dass die BSR die Müllvermeidung privater Haushalte bestrafe, indem sie die Gebühren für die kleinen Restmülltonnen besonders drastisch anhebe, und plädiere aus ökologischen Gründen für eine Subventionierung zwischen den Behälterklassen. Er sei für eine transparente Kostenrechnung. Kostenstruktur und Gebührenstruktur müssten im Einzelnen aber nicht unbedingt identisch sein. Perspektivisch sollte man zu gewichtsbezogenen Abrechnungen kommen.

 

Abg. Brinsa (CDU) bemerkt, dem kommunalen Versorgungsunternehmen sei rechtzeitig bekannt gewesen, was 2005 mit der TASi auf Berlin zukomme. Es sei kein Zufall, dass Unternehmen inzwischen Anlagen gebaut und den Zuschlag erhalten hätten. Er widerspreche der Darstellung des Abg. Buchholz, dass die Politik dafür die Verantwortung trage. – Den Städtevergleich halte er für eine „Mogelpackung“, da die Art der Abfallentsorgung im Einzelnen nicht ersichtlich sei. Ihn interessiere, wie die Termine gestaltet worden wären, wenn sich die Abfallpreise nur nach der TASi hätten richten müssen. Gebe es Verpflichtungen aus den Verträgen mit dem neuen Partner bei der Abfallentsorgung, die später auf die Verbraucher zukämen?

Bm Wolf (WiArbFrau) hält fest, dass im Gebührenrecht der Grundsatz der Kostendeckung gelte. Bei der Preisprüfung stelle sich nicht die Frage, ob eine Tariferhöhung politisch erwünscht sei. Vielmehr gehe es darum, ob die in Rechnung gestellten Kosten anfielen. Es gebe jetzt erstmals reelle Informationen über die Kosten der jeweiligen Entsorgungsleistung. Die Kalkulation werde im Unternehmen gemacht und vom Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Preisprüfungsbehörde prüfe, ob die gebührenrechtlichen Grundsätze und sonstigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden seien. Dieser Schritt stehe noch aus und müsse bis Mitte Dezember erledigt sein, wenn die Umsetzung zum 1. Januar erfolgen solle.

 

Von der Größe der Mülltonne könne nicht unmittelbar auf das Müllvermeidungsverhalten geschlossen werden. Ein Einpersonenhaushalt oder jemand, der viel auf Reisen sei, brauche nur eine 60-Liter-Tonne. Andererseits würden 60-Liter-Tonnen meist voller gestopft als größere Müllbehälter. Man könne auch zur Müllvermeidung anreizen, wenn man 240-Liter-Behälter knapp halte. Im Übrigen müsse für größere Behälter jeweils deutlich mehr gezahlt werden. Bei den Bewohnern von Einfamilienhäusern gebe es unterschiedliche Einkommensstrukturen, so dass die Gebührenerhöhung im Einzelfall eine Belastung sein könne. Der 240-Liter-Behälter mit Komforttarif sei insbesondere in sozial schwachen Bezirken verbreitet, so dass die neuen Tarife durchaus eine soziale Dimension hätten, obwohl sie nicht unter diesem Gesichtspunkt kalkuliert worden seien. Er sei bereit, über andere Tarifsysteme zu diskutieren. Wenn man bestimmte Subventionierungen politisch wolle, müsse man dafür aber ein Regelwerk haben. Man könne darüber nicht feudal entscheiden.

 

Es treffe zu, dass die Preissteigerung ohne Dämpfung durch die Deponierückstellungsverzinsung bei 30 % läge. Die befürchteten 25 bis 30 % hätten sich aber allein auf die Komponente Abfallwirtschaft bezogen. Frau Gäde-Butzlaff sei von der Presse sogar mit 50 % zitiert worden. Die Steigerung nach dem Abfallwirtschaftsplan werde durch die 44 Mio € überkompensiert und schlage durch das gute Ausschreibungsergebnis nur mit 15 % zu Buche. Nach dem Grundsatz der Gebührenkontinuität sei die Rückgabe der Verzinsung über mehrere Jahre gebührenrechtlich zulässig und aus seiner Sicht geboten. Das Unternehmen habe die Aufgabe, seinen Apparat zu effektivieren, damit es nach fünf Jahren nicht zu einem riesigen Tarifsprung kommen werde. In der Tarif- und Personalpolitik gebe es einen Strategiewechsel, den der Vorstand erläutern werde.

 

Herr Gamperl (BSR) macht darauf aufmerksam, dass es bereits in den letzten Jahren massive Kosteneinsparungen gegeben habe. 2001 bis 2003 seien 90 Mio € gleich 20 % der BSR-Gesamtkosten nachhaltig eingespart worden. In den nächsten zwei Jahren stünden weitere Einsparungen von 46 Mio € an. In den letzten drei Jahren seien 1 700 Vollzeitstellen eingespart worden. Heute liege die BSR bei knapp 6 000. Für Ende 2006 seien weniger als 5 500 vorgesehen. Es gebe gewaltige Anstrengungen des Unternehmens und keine „gemütlichen Effizienzsteigerungsprogramme“. Die Dynamisierungseffekte wirkten sich kostendämpfend aus. Er verweise auf erhöhte Energiekosten und Bezugskosten für Investitionen. – Die Umlagenänderung sei „rechte Tasche, linke Tasche“. Die Umlagen seien kostenverursachungsgerecht zugeordnet worden.

 

Die BSR habe erstmals ein eigenes Umweltprogramm in die Wirtschaftsplanung integriert. Für Investitionen sei eine Rendite von 8 % vorgegeben. Es gebe Investitionen unter Umweltschutzaspekten. Mit dem Programm der 50 Erdgas-Lkws sei die BSR im deutschsprachigen Raum führend. Diese Politik werde fortgesetzt. – Die Nachkalkulation enthalte auch Sondereffekte der letzten sechs Jahre, die bisher nicht in die Tarifkalkulation eingegangen seien. Dies habe der Gutachter im Einzelnen vorgegeben. Dabei handele es sich z. B. um Einzelwertberichtigungen für die Blockheizkraftwerke und das Gebrauchtwarenhaus.

 

Der Personalabbau koste zunächst auch Geld, da betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen seien. Die BSR habe Programme für Vorruhestand, Altersteilzeit etc. dotiert, um Personal weiter abbauen zu können. Dabei würden die Wertschöpfungsprozesse untersucht und das Unternehmen neu aufgesetzt. – Die Rückzahlung der Deponierückstellungen inkl. Zinsen führe künftig zu einem geringeren Verzinsungsbetrag. Die  ehemals 550 Millionen Rückstellungen seien 1:1 in Wertpapieren geparkt und konservativ angelegt.

 

Der neue Vorstand stehe für Offenheit, Dialog und Transparenz. Die heute vorgelegten Unterlagen hätten auch der Beirat, die Journalisten und die wichtigen Kunden erhalten. Die Kalkulation sei in einem 18 Monate dauernden Prozess gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfern erarbeitet worden, die die Senatsverwaltung vor zwei Jahren bestellt habe, um die Tarifkalkulation der BSR auf neue Beine zu stellen. Der Aufsichtsrat habe hierzu dicke Gutachten bekommen. Den Weg in Richtung Kostenverursachergerechtigkeit sei vor zwei Jahren vom Abghs festgelegt worden. Die BSR habe diese umgesetzt und dabei keine Lobby bevorzugt.

Zum Städtevergleich verweise er auf die tendenzielle Aussage: Die BSR schneide im Vergleich der großen Städte gut ab. Was auf dem „flachen Land“ möglich sei, könne man nicht 1:1 auf die Städte übertragen. Die BSR sei aber sehr daran interessiert, die Systeme permanent zu verbessern. Zwischen den grauen Tonnen und der Biotonne gebe es ein „großes Delta“, weil es wichtig sei, dieses System aufrechtzuerhalten. Die entgeltbefreiten und -reduzierten Leistungen würden über die grauen Tonnen mitfinanziert. An diesen Positionen habe die BSR nichts verändert. Die Eigenheimbesitzer mit 60-Liter-Tonnen nähmen bekanntlich Recyclinghöfe, Laubsäcke und Sperrmüllsammlungen sehr stark in Anspruch. Es treffe nicht zu, dass die Tarifsenkung bei der Reinigung vor allem dem Land zugute komme. 75 % entfielen auf die Liegenschaftseigentümer.

 

Frau Gäde-Butzlaff (BSR) unterstreicht, die Nutzer der 60-Liter-Tonnen seien nicht die großen Abfallvermeider. Es handele sich teilweise um Einpersonenhaushalte. Dichtemessungen hätten gezeigt, dass der 60-Liter-Behälter so vollgestopft werde, dass er die zweieinhalbfache Menge an Müll enthalte. Das brandenburgische Modell schüfe mehr Gerechtigkeit, sei aber auf Berlin nicht 1:1 übertragbar, da volle Mülltonnen hier nicht auf die Straße gestellt würden. Die BSR-Mitarbeiter müssten jeweils in Höfen und Kellern nachschauen, ob dort volle Tonnen abzuholen seien, was die Kosten kaum minimierte.

 

Bei den Ausschreibungen sei anhand der vom Lenkungsausschuss freigegebenen Unterlagen sowie der diskutierten ökologischen Vorgaben der Gesamtpreis entscheidend gewesen. In dem Gesamtpreis hätten die Bieter ihre Betriebskosten und Abschreibungen kalkuliert – leider nicht die Erlöse aus Ersatzbrennstoffen, sondern die Kosten für die Abgabe der Ersatzbrennstoffe. Noch werde dafür an Zementwerke und Braunkohlekraftwerke bezahlt. Die Kalkulationen seien auch der BSR nur bedingt offengelegt worden. Den Zuschlag habe unter Berücksichtigung aller Kriterien das günstigste Angebot erhalten. Die privaten Wettbewerber hätten das Prä, dass sie ihre Geschäftsgrundlagen nicht offen legen müssten.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) vertritt die Ansicht, Herr Gamperl verhalte sich so, wie sich ein Monopolist verhalten müsse. Die Schelte gelte daher eher dem Senat. Die großen Kostenblöcke entstünden bei der Abholung der Tonnen. Im Prinzip sei es egal, ob sie 60 oder 120 Liter umfassten. Der Inhalt spiele kaum eine Rolle. Ihn interessiere, was die Abholung der 120-Liter-Tonne mit Plakette in Brandenburg koste. Im Übrigen verursache ein Reisender mit 60-Liter-Tonne keinen Müll, müsse die Gebühren aber trotzdem zahlen. Angesichts der Trennungsverfahren stelle sich die Frage, was überhaupt noch in die Restmülltonne gehöre und ob das Grundsatzurteil, dass jeder Müll produziere, heute noch zutreffe. Es sei keine Frage, dass das Müllvolumen immer kleiner werde. Müllvermeidung und Müllverdichtung seien ein normales und ökonomisches Verhalten. Der Gedanke der Müllvermeidung spiegele sich in dem Preissystem nicht wider.

 

Abg. Dietmann (CDU) stellt klar, seine Frage nach der Zukunft der BSR ziele nicht auf eine Privatisierungsdiskussion, sondern auf die Effektivitätsfortschritte der BSR, wo er noch einige Fragezeichen sehe. Dieses Thema werde mit Sicherheit weiter auf der Agenda stehen. Auch im Interesse der BSR-Mitarbeiter müsse man darüber nachdenken, wie das Unternehmen weiter qualifiziert und entwickelt werden könne, damit es irgendwann wettbewerbsfähig sei. – Für die Umlagenänderung mit einem Erhöhungsbeitrag von 8 Mio € sei die Begründung „rechte Tasche, linke Tasche“ nicht ausreichend. Dies habe mit Klarheit und Wahrheit und einer vernünftigen Kalkulation nichts zu tun. Die 6 Mio € bzgl. Verzinsung der Deponierückstellungen seien ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die zu viel gezahlten Entgelte würden an die Gebührenzahler zurückgegeben. Um diesen Effekt auszugleichen, fordere die BSR 6 Mio € von den Gebührenzahlern ein. Was das Ergebnis der Nachkalkulation angehe, gebe es offenbar nur Hinweise des Wirtschaftsprüfers, wo noch mehr Kosten auf die Gebühren umgelegt werden könnten. Er habe die Diskussion über die Gebührenfehler der BSR anders verstanden und könne sich nicht vorstellen, dass es dazu keine Hinweise gegeben habe. Von einer Gebührenentlastung der Verbraucher könne keine Rede sein. Eine Gebührenerhöhung von über 30 % werde mit einem Sondereffekt verrechnet, der bisher zu viel gezahlt worden sei. Als Fazit halte er fest, dass man intensiver in die Kalkulation einsteigen müsse – ggf. in einem anderen Rahmen und nichtöffentlich –, denn er habe nach wie vor ein ungutes Gefühl. Es seien zu viele Fragen offen.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) findet ebenfalls merkwürdig, dass die BSR von den 44 Mio € wieder 6 Mio € herunterrechne und die 38 Mio € genau den Auswirkungen aus dem Abfallwirtschaftsplan entsprächen. Wenn die Rückstellungen nach fünf Jahren aufgebraucht seien, werde es voraussichtlich einen großen Tarifsprung geben.

Herr Gamperl (BSR) führt aus, die BSR habe bewusst eine Bruttodarstellung gewählt, um Klarheit zu schaffen. Man könne die 6 Mio € gegenrechnen, weil weniger Wertpapiervolumen zur Verfügung stehe und dieser „Kuchen“ zur Deponiestilllegung abgeschmolzen werde. Dieses Volumen, das in der Vergangenheit bei der Tarifkalkulation als Gegenposition zur Verfügung gestanden habe, müsse jetzt kompensiert werden. Dass die 38 Mio € den Auswirkungen des AWP entsprächen, sei ein Zufall. – Zu den Umlagen verweise er auf S. 4-5 der Tischvorlage: +8 in der Abfallwirtschaft, -11 bei der Reinigung, Delta +3 Mio €. Dies finde sich vor allem in der Stadtabrechnung wieder, d. h. es sei eine Linke-Tasche-rechte-Tasche-Rechnung. Die Umlagenänderung sei von den Wirtschaftsprüfern vorgegeben worden. Es werde jetzt sauber auf die Produkte und Dienstleistungen umgelegt. – Die „gläserne Mülltonne“ sei der Anspruch der BSR. Dies sei mit einer Dokumentation unterlegt. Im ersten Halbjahr 2005 werde das Kalkulationshandbuch mit den Gutachtern fertiggestellt. Der Aufsichtsrat habe alle Informationen, um prüfen zu können, ob Wirtschaftsplanung und Tarifkalkulation zustimmungsfähig seien. Adressat für zusätzliche Informationen sei der Eigentümer. Darüber hinaus stehe die BSR zur Verfügung, um den Weg zur „gläsernen Mülltonne“ zu erläutern. In den letzten zwei Jahren sei mit den Gutachtern eine kostenehrliche Tarifkalkulation auf die Beine gestellt worden.

 

Abg. Eßer (Grüne) wünscht eine Aufschlüsselung der Darstellung auf Seite 4. Offen sei, wie es jetzt mit der Kostenrechnung aussehe und wie es um die Eigenkapitalverzinsung stehe. Könne SenWiArbFrau dazu – ggf. vertraulich im UA Beteiligungen – etwas liefern?

 

Bm Wolf (WiArbFrau) sagt dies zu. An den UA werde er wahrscheinlich mehr liefern können.

 

Abg. Eßer (Grüne) spricht sich für eine Behandlung im UA Beteiligungen aus. Eine solche Vorlage könne die offenen Fragen aus dem Sonderausschuss BSR zum Abschluss bringen.

 

Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.

 

Punkt 4 der Tagesordnung (vorgezogen)

 

a)

Vorlage – zur Beschlussfassung –

Gesetz über die Änderung von Gesetzen im Zusammenhang

mit der Neukonzeption des Liegenschaftsfonds Berlin

Drs 15/2052

Hierzu: SPD-PDS-Änderungsantrag (siehe Beschlussprotokoll)

0160

 

 

 

b)

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (55)

Gesetz zur Änderung liegenschaftsrechtlicher Bestimmungen

Drs 15/2921

0224

 

 

 

c)

Antrag der Fraktion der FDP

Mehr Berlin, weniger Staat (58)

Berlins Liegenschaftsvermögen aktivieren

Drs 15/3267

0249

 

 

Vors. Thiel teilt mit, dass zu TOP 4 a) auch Beschlussempfehlungen des Rechts- und des Bauausschusses jeweils mit Änderungen vorlägen. Die Fassung des Bauausschusses sei mit dem Änderungsantrag identisch.

 

Dr. Baumgarten (SenFin) erläutert, die vorliegenden Änderungen des AZG und der LHO resultierten aus der vom Abghs beschlossenen Neukonzeption des Liegenschaftsfonds. Die Vermarktung landeseigener Grundstücke aus einer Hand solle gestärkt werden, um die Vermögensaktivierung zu verbessern. Hierzu bedürfe es des Ausbaus des zentralen Partners für den Verkauf von Landesimmobilien. Gleichzeitig sollten die noch nicht verkaufsfähigen Immobilien einer effizienteren Bewirtschaftung zugeführt werden.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) fordert, den Liegenschaftsfonds ordentlich auszustatten und die Einbringung von Grundstücken zu verbessern. Die Besitzstandswahrung verschiedener Stellen müsse beendet werden. Es gehe nicht, dass Bezirke Immobilien langfristig vermieteten, wenn sie diese nicht abgeben wollten. Im Übrigen verweise er auf die schriftlichen Begründungen.

Abg. Hoff (PDS) und Abg. Eßer (Grüne) plädieren dafür, über TOP 4 a) auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Bauausschusses abzustimmen. Dies vorausgesetzt signalisiert Abg. Eßer Zustimmung.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Annahme der Vorlage – zur Beschlussfassung – unter Berücksichtigung der bezeichneten Änderungen zu empfehlen und diese dringlich einzubringen. Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich, die Ablehnung der FDP-Anträge zu empfehlen.

 

Punkt 2 der Tagesordnung

 

a)

Antrag der Fraktion der FDP

Ladenschluss: Erst aussetzen, dann abschaffen! – Berliner Bundesratsinitiative

Drs 15/1091

0093

 

 

 

b)

Antrag der Fraktion der Grünen

Transparenz im Einzelhandel: Ladenöffnungszeiten vereinheitlichen

Drs 15/1121

Hierzu: Änderungsantrag der Grünen (siehe Beschlussprotokoll)

0097

 

 

 

c)

Antrag der Fraktion der CDU

Ladenschlussgesetz

Drs 15/1884

0144

 

 

 

d)

Antrag der Fraktion der FDP

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil: Schleunigst weg mit dem Ladenschluss!

Für ein Berliner Landesgesetz zur Wahrung des Sonn- und Feiertagsschutzes!

Drs 15/2960

0225

 

 

Abg. von Lüdeke (FDP) erklärt, dass sich der Antrag – Drs 15/1091 – mit dem Antrag – Drs 15/2960 – erledigt habe.

 

Frau Abg. Paus (Grüne) unterstreicht die Notwendigkeit des Ladenschlussgesetzes. Angesichts der großen Akzeptanz veränderter Öffnungszeiten in der Metropole Berlin müsse man aus arbeitsrechtlichen, gesundheits-, familien- und nahverkehrspolitischen Gründen zu einheitlichen Regelungen kommen, die auch das Leben der Beschäftigten und ihrer Familien berücksichtigten und gewährleisteten, dass die Geschäfte für die Kunden gut mit dem ÖPNV erreichbar seien. Die Regelung des Ladenschlusses gehöre auf die Landesebene. Begrenzungen seien allerdings nach wie vor sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf die Überkapazitäten bei den Ladenflächen und den Verdrängungswettbewerb sowie bei der Abwägung zwischen Konsumenten- und Beschäftigteninteressen. Ihre Fraktion plädiere für Öffnungszeiten zwischen 8 und 22 Uhr montags bis sonnabends. Alle sonstigen Ausnahmeregelungen sollten gebremst werden. Der Senat stehe in der Verantwortung, bei veränderten Öffnungszeiten auch die Kinderbetreuung sicherzustellen. Die BVG müsse ihre Taktzeiten daran ausrichten. – Der Änderungsantrag nehme Aktualisierungen des Ursprungsantrages vor.

 

Abg. Dietmann (CDU) spricht sich dafür aus, montags bis sonnabends auf Vorgaben und Regelungen zu verzichten. Die weitere Möglichkeit, an vier Sonntagen zu öffnen, habe sich in Berlin bewährt. Dies mache den Standort attraktiv und sollte durchaus im Kalkül bleiben. Allerdings gebe es noch keine Ermächtigung für Landesregelungen. Der Senat solle sich daher weiter dafür einsetzen.

 

Bm Wolf (WiArbFrau) legt dar, über die Verlagerung der Zuständigkeit für den Ladenschluss werde in der Föderalismuskommission beraten. Er erwarte, dass die Zuständigkeit auf die Länder übergehen werde. Mehr Flexibilität liege im Interesse Berlins als Tourismusmagnet, um weitere Wachstumsimpulse zu generieren. Wenn das Land die Regelungskompetenz erhalte, wolle der Senat einen weiteren Schritt in Richtung Liberalisierung gehen. In welcher konkreten Form, sei aber noch nicht endgültig diskutiert worden. Die Arbeitsschutzaspekte seien nicht über die Öffnungszeiten, sondern über die Arbeitsschutzgesetzgebung oder durch die Tarifparteien zu regeln. Er gehe davon aus, dass die BVG die Nachfrage nach Verkehrsleistungen bedienen und ihre Fahrpläne dann anpassen werde. Mit erweiterten Arbeitszeiten brauche man auch flexiblere Formen der Kinderbetreuung. Es müsse im Interesse der betreffenden Unternehmen liegen, hier verstärkt Angebote zu machen bzw. sich daran zu beteiligen. Der Senat habe darauf aber keinen unmittelbaren Zugriff; es gelte, Überzeugungsarbeit zu leisten.

Abg. von Lüdeke (FDP) betont, seine Fraktion ziele – im Unterschied zu den anderen Anträgen – darauf, die Öffnungszeiten ohne Einschränkung freizugeben. Es sei nicht einzusehen, weshalb der kleine Händler in Kreuzberg sein Geschäft nicht zwischen 23 und 4 Uhr machen solle, wenn er dafür einen Markt finde. Die Sonntagsöffnungen seien für eine Stadt wie Berlin sehr wichtig. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts könne man die erheblichen Änderungen im Freizeitverhalten der Bevölkerung bei Wahrung eines hinreichenden Niveaus des Sonn- und Feiertagsschutzes durchaus berücksichtigen. Daher könne er die Beschränkung der CDU auf vier Sonntage pro Jahr nicht nachvollziehen. Dieses Kontingent sei – wenn er an Großveranstaltungen wie Fußball- oder Leichtathletik-WM denke – schnell aufgebraucht. Wenn in den Läden in der City ordentlich Geld hängen bleibe, sollte man mit Sonntagsöffnungen großzügig umgehen.

 

Frau Abg. Grosse (SPD) erklärt, dass ihre Fraktion die vorliegenden Anträge ablehnen werde. Wenn die Länder die Kompetenz erhielten, werde die Koalition das Thema aufgreifen und die angesprochenen Punkte ausführlich diskutieren. Auch die Tarifparteien sollten dann angehört werden. Sie sehe bei der Kinderbetreuung erheblichen Diskussionsbedarf und frage sich, ob die Grünen eine Kinderbetreuung bis 22 Uhr wollten.

 

Abg. Doering (PDS) schließt sich dem an. Die Anträge seien größtenteils durch Zeitablauf überholt. Über die Kompetenzverlagerung werde auf Bundesebene und in der Föderalismuskommission diskutiert. Das Ergebnis bleibe abzuwarten. – Er plädiere dafür, dass es einen Ruhetag für die Beschäftigten geben solle. Wenn offene Läden an vier Sonntagen im Jahr stark frequentiert würden, sage dies nichts über die Frequentierung bei einer generellen Freigabe der Sonntage aus. Wenn man über längere Ladenöffnungszeiten rede, müsse man auch über eine adäquate Reaktion des öffentlichen Dienstes – Kitas, Bürgerbüros etc. – nachdenken.

 

Frau Abg. Paus (Grüne) stellt fest, dass die Koalitionsparteien offensichtlich noch nicht zu einer gemeinsamen Position zum Ladenschluss gefunden hätten, nachdem diese immer wieder angekündigt und die vorliegenden Anträge deshalb so lange zurückgestellt worden seien. Offenbar wirke die konkrete Aussicht, die Verantwortung für die Liberalisierung des Ladenschlusses übernehmen zu müssen, abschreckend. Die Ladenschlussgesetzgebung sei eine deutsche Sonderentwicklung. Den Ladenschluss nun einfach den Tarifparteien zu überlassen, funktioniere aber angesichts der schwächeren Position der Gewerkschaften nicht und führe wahrscheinlich zu Ergebnissen, die auch der Senator nicht wolle.

 

Abg. Dietmann (CDU) bedauert, dass die Koalition zum Ladenschluss offensichtlich keine Meinung habe und das Thema nicht diskutieren wolle. Die Grundsatzfragen stellten sich unverändert. – Ihm sei neu, dass die FDP auch für eine generelle Freigabe der Sonntage sei. Dies habe sich im Antrag noch anders dargestellt. Er fordere den Senat auf, sich für eine baldige Kompetenzverlagerung einzusetzen, denn mit dem Verschieben in die Föderalismuskommission habe Berlin wertvolle Zeit verloren.

 

Abg. von Lüdeke (FDP) versichert, dass auch die FDP Sonn- und Feiertage schützen wolle. Die Beschränkung auf vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr halte er aber für falsch. Diese Stadt brauche Einnahmen und Arbeitsplätze. Dies erkennten auch die Gewerkschaften, die schon weiter seien als Frau Abg. Grosse. Die Debatte über Hortplätze halte er für absurd. Wo seien die Hortplätze für Kinder der Angestellten in der Gastronomie und Hotellerie? – Er kritisiere, dass die Koalition das Thema nicht diskutieren und der Senat nach dem Verfassungsgerichtsurteil nicht handeln wolle. Der Antrag – Drs 15/2960 – sei keineswegs überholt.

 

Abg. Buchholz (SPD) wendet ein, die Beschlusslage der SPD sei sehr eindeutig. Der Senat habe sich für verlängerte Öffnungszeiten ausgesprochen. Diese seien auch schon Praxis in der Stadt. Er verweise auf die verkaufsoffenen Sonnabende im November und die Aktion „Winterzauber“. RBm Wowereit und Abg. Ratz-mann brächten die Interessen Berlins aktiv in die Föderalismuskommission ein. In zwei Wochen sei ein Endergebnis mit einer neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern zu erwarten, wobei der Ladenschluss in die Kompetenz der Länder übergehen werde. Was die konkrete Umsetzung angehe, seien einige Fragen noch nicht gelöst. Vielleicht sei eine generelle Neuregelung für Berlin gar nicht sinnvoll und besser zwischen Innenstadt- und Außenbezirken zu differenzieren. Der Antrag der Grünen sei nicht zielgenau.

 

Bm Wolf (WiArbFrau) wiederholt, der Senat werde handeln, wenn er die gesetzliche Ermächtigung zum Handeln habe. Die Richtung habe er benannt.

 

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Ablehnung der Anträge a) bis d) zu empfehlen.

 

Punkt 3 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der FDP

Großflächiger Einzelhandel ist nicht immer „groß“

Drs 15/2405

0182

 

Vertagt.

 

Punkt 5 der Tagesordnung

Antrag der Fraktion der FDP

Ein Riesenrad bringt Riesenfreude

Drs 15/3334

0255

 

 

Vertagt.

 

Punkt 6 der Tagesordnung

Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

Konzept für die Messe GmbH und

Entwurf für die Zielvereinbarung zwischen Land Berlin und Messe GmbH –

Beschluss des Abghs zum Haushaltsplan 2004/05 zum EPl. 13 – SenWiArbFrau

Drs 15/3381

(auf Antrag der Fraktion der Grünen)

0260

 

Vertagt.

 

Punkt 7 der Tagesordnung

Verschiedenes

 

 

Zum Geschäftlichen siehe Beschlussprotokoll.

 

Ausschuss-Kennung : WiBetrTechgcxzqsq