Punkt 1 der Tagesordnung
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Aktuelle Viertelstunde |
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Abg. Wegner (CDU) fragt, wie schnell der Senat den SPD-Beschluss vom Wochenende zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten umsetzen werde.
Bm Wolf (WiArbFrau) erinnert daran, dass der Bund noch für das Ladenschlussgesetz zuständig und die Föderalismuskommission vorläufig gescheitert sei. Bis zur Sommerpause werde sich zeigen, ob ein neuer Anlauf Erfolg haben werde oder die Föderalismuskommission endgültig gescheitert sei. Zugleich gebe es eine Bundesratsinitiative Baden-Württembergs zur Verlagerung der Regelungskompetenz auf die Länder, die Berlin unterstütze. Er hoffe, dass sich noch in diesem Jahr – über die Föderalismuskommission oder über Bundesrat und Bundestag – etwas bewegen werde. Berlin sei an der Liberalisierung sehr interessiert, weil damit zusätzliche Kaufkraft von außen – Stichwort Einkaufstourismus – generiert werden könne.
Abg. von Lüdeke (FDP) interessiert, ob die Koalition die in der letzten Sitzung abgelehnten Anträge seiner Fraktion zum Ladenschluss nun unterstützen werde.
Bm Wolf (WiArbFrau) betont, dass der Senat eine gemeinsame Position der Koalitionspartner formulieren werde, die nach seiner Einschätzung zu einer sehr weitgehenden Liberalisierung führen werde.
Abg. Pewestorff (PDS) zeigt sich erfreut, dass eine FHTW-Studie – nach dem dramatischen Umbruch der industriellen Strukturen – der Industrie in Berlin wieder eine Zukunft attestiere. Wie bewerte der Senat diese Studie, und welche Schlüsse ziehe er aus ihr?
Bm Wolf (WiArbFrau) antwortet, diese Studie schreibe die Erkenntnisse der DIW-Studie fort; die Berliner Industrie habe sich in den neunziger Jahren umstrukturiert und sei international konkurrenzfähig. Ihre Produktivität habe 1991-2001 um 39,7 % zugenommen. Dies liege deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Insofern könne man nicht von einem Niedergang, sondern eher von einem Neubeginn des Industriestandorts reden. Positive Entscheidungen im letzten Jahr machten dies deutlich. Daimler-Chrysler baue hier ein Motorenwerk auf. Berlin-Chemie wolle expandieren und die Belegschaft in den nächsten Jahren verdoppeln. Der Standort Berlin werde also für wettbewerbsfähig gehalten. Neun von zehn Betrieben im Ostteil seien erst nach 1991 gegründet oder neu etabliert worden; sie beschäftigten zwei Drittel der in der Ostberliner Industrie Tätigen und erwirtschafteten auch knapp zwei Drittel des Umsatzes. Im Westteil habe es weniger Neugründungen und mehr Modernisierungen im Bestand gegeben. Der Anteil der Neugründungen liege bei 60 %; dort arbeite rund ein Fünftel der Beschäftigten. Die großen alten Betriebe seien erhalten geblieben; der Schwerpunkt der Arbeitsplätze und der Umsätze liege daher im Westteil. Nach einem dramatischen Umbruch gebe es neue und wettbewerbsfähige Strukturen. Die Talsohle sei durchschritten worden.
Abg. Pewestorff (PDS) fragt, ob sich diese Erkenntnisse – Berlin als attraktiver Industriestandort – auch bei der Neuordnung der Wirtschaftsförderung niederschlügen.
Bm Wolf (WiArbFrau) legt dar, Wachstum werde ganz wesentlich auch industrielles Wachstum sein, gerade auf den entscheidenden Kompetenzfeldern, weil es um neue und innovative Produkte gehe, die gefördert werden sollten. Der Fokus der Wirtschaftsförderung werde darauf gerichtet.
Frau Abg. Paus (Grüne) greift auf, dass die Umwelttechnik – nach einer Studie von Boston Consulting – nicht mehr gefördert werden solle. Halte der Senat die zu Grunde liegenden Daten für stichhaltig, und wie wolle er mit dieser Empfehlung umgehen?
Bm Wolf (WiArbFrau) führt aus, Boston Consulting empfehle ein strategisches Management und eine stärkere Fokussierung innerhalb der Kompetenzfelder. Mit TSB, IBB, WFBI und den betroffenen Senatsverwaltungen werde darüber intensiv diskutiert. Spätestens bis Mitte des Jahres sollten Einzelstrategien für die Kompetenzfelder vorgelegt werden. Die Umwelttechnik sei ein weites Feld. Man müsse prüfen, wo die Kompetenzen Berlins im Einzelnen lägen. Beim Kompetenzzentrum Wasser gebe es eine hohe Kompetenz. Er stelle Kompetenzen bei den Verkehrstechnologien fest, die auch der Umwelttechnik zugerechnet werden könnten. Die Umwelttechnik als solche sei aber kein „Leuchtturm“ wie z. B. die Biotechnologie. Nach dem bisherigen Diskussionsstand mit der TSB sollten die entwicklungsfähigen Kompetenzen identifiziert werden. SenWiArbFrau werde sich auch den Solarbereich genauer ansehen. Allerdings spreche viel für die Einschätzung von Boston Consulting, dass die Umwelttechnik im Moment kein Kompetenzzentrum sei. Es existierten aber bestimmte Potentiale, denen man eine Entwicklungschance geben sollte.
Frau Abg. Paus (Grüne) geht davon aus, dass der Senat der Empfehlung somit nicht folgen werde. Für Boston Consulting sei letztlich die Höhe des Fördervolumens ausschlaggebend gewesen, nicht die mangelnden Netzwerke. Habe Boston Consulting das UEP der SenStadt bei der Empfehlung berücksichtigt?
Bm Wolf (WiArbFrau) unterstreicht, unabhängig von einzelnen statistischen Indikatoren sei die Umwelttechnik im Moment sicher nicht das stärkste Kompetenzfeld. Eine Clusterbildung sei nur im Bereich Life-science festzustellen. Die Umwelttechnik befinde sich bestenfalls im Übergang von Potentialen zu einem Kompetenzfeld. Mit der TSB werde derzeit diskutiert, ob der Sprung zu einem wirklichen Kompetenzfeld generiert werden könne. Dies sei aber noch nicht abgeschlossen.
Frau Abg. Grosse (SPD) spricht an, dass die BSR 1,50-€-Jobs einrichten wolle. Sehe der Senator die Kriterien der Zusätzlichkeit und der Gemeinnützigkeit als erfüllt an?
Bm Wolf (WiArbFrau) erklärt, es komme darauf an, wo Zusatzjobs eingerichtet werden sollten. Es dürfe sich nicht um Pflichtaufgaben handeln. Bestehende Arbeitsverhältnisse dürften nicht verdrängt werden, reguläre Neueinstellungen deshalb nicht unterbleiben. Die BSR habe noch keine konkreten Vorstellungen entwickelt. Er wolle Verdrängungseffekte am ersten Arbeitsmarkt verhindern und werde daher eine harte Haltung einnehmen. Nicht hilfreich seien Äußerungen des DIHK und von Bundesminister Stolpe, Niedriglohnempfänger über Zusatzjobs in Wirtschaftsunternehmen zu beschäftigen. Dies wäre nach dem Gesetz nicht zulässig, da die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses nicht erfüllt wären. Im Übrigen widerspräche dies auch den Vereinbarungen mit IHK, Handwerkskammer, UVB und DGB auf Berliner Ebene.
Frau Abg. Grosse (SPD) schließt daraus, dass eine intensivere Reinigung beispielsweise des Breitscheidplatzes nicht die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses erfüllte.
Bm Wolf (WiArbFrau) erläutert, die Sauberkeit der Stadt liege sicher im weitesten Sinne im öffentlichen Interesse. Zugleich sei dies aber eine reguläre Aufgabe der BSR. Wenn die Reinigungsaktivitäten nicht ausreichten und verstärkt werden müssten, müsse dies durch Umverteilung von Ressourcen oder durch Schaffung neuer Ressourcen geschehen. Für reguläre Aufgaben könnten aber keine Zusatzjobs eingerichtet werden.
Die Aktuelle Viertelstunde ist beendet.
Punkt 2 der Tagesordnung
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a) |
Antrag der Fraktion der CDU Gesetz zur Entbürokratisierung der Berliner
Verwaltung als Daueraufgabe (Entbürokratisierungsgesetz – EbG) Drs 15/3120 |
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b) |
Antrag der Fraktion der CDU Entbürokratisierungsinitiative (I) – alte
Verwaltungsvorschriften abbauen Drs 15/3121 |
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c) |
Antrag der Fraktion der CDU Entbürokratisierungsinitiative (II) – neue Verwaltungsvorschriften
befristen! Drs 15/3122 |
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Abg. Wegner (CDU) verweist auf die Erfolge der saarländischen Landesregierung bei der Entbürokratisierung und Deregulierung, die sich auch in den Wachstumszahlen niederschlügen. Der Berliner Senat habe zwar richtige Schritte eingeleitet, die Umsetzung gehe aber nicht schnell und nicht weit genug. Wirtschaft und Bürger müssten stärker entlastet werden, um mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu generieren. Seine Fraktion schlage vor, alle Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin zu einem bestimmten Stichtag auszusetzen. Senats- und Bezirksverwaltungen müssten deren Notwendigkeit qualifiziert begründen, und eine Deregulierungskommission solle dann entscheiden, welche Verwaltungsvorschriften wegfallen könnten oder unbedingt notwendig seien. Darüber hinaus sei die Geltungsdauer aller Verwaltungsvorschriften verbindlich zu befristen, um den bürokratischen Aufwand einzudämmen und zurückzuführen. Entbürokratisierung und Deregulierung seien eine permanente Aufgabe. Nach der Abschaffung und Befristung von Verwaltungsvorschriften sei daher auch eine permanente Kontrolle der Notwendigkeit von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften durch eine unabhängige Instanz unabdingbar. Seine Fraktion wolle dem Rechnungshof diese Aufgabe überantworten. Das Ziel der Entbürokratisierung sei unstrittig. Das Zweite Gesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung greife aber zu kurz. Seine Fraktion fordere ein radikaleres Vorgehen.
Bm Wolf (WiArbFrau) stimmt zu, dass man bei der Entbürokratisierung weiter vorankommen müsse. Der Senat habe den Entwurf des Zweiten Gesetzes im Sommer beschlossen. Nach der Beratung im RdB gehe er nun dem Abghs zu. Er verweise auch auf die Novellierung der Bauordnung, die demnächst beschlossen werden könne und für die Unternehmen eine erhebliche Entlastung darstellen werde. Mit den drei Gesetzespaketen sei ein wesentlicher Schritt bei der Entbürokratisierung erreicht. Im Gegensatz zum Saarland beschränke sich Berlin dabei nicht nur auf Verwaltungsvorschriften, sondern beziehe auch Rechtsverordnungen und Gesetze ein. Verwaltungsvorschriften seien hier im Wesentlichen bereits befristet. Entscheidend bei der Entbürokratisierung sei nicht die Zahl der Vorschriften, sondern die Organisation der Verwaltungsprozesse. Die Verwaltung müsse die Gesetze und Rechtsverordnungen auslegen und anwenden; ob dies mit oder ohne Verwaltungsvorschriften schneller und besser gehe, sei nicht ausgemacht. Mehr Interpretationsspielraum der Verwaltung berühre auch die Frage der Rechtssicherheit. Ansatzpunkt bei der Entbürokratisierung seien bislang insbesondere die Mängellisten der verschiedenen Verbände gewesen. Nun solle die direkte Kundensicht stärker berücksichtigt werden. SenWiArbFrau bereite im Internet eine Hotline vor, wo einzelne Bürger und Unternehmen hinderliche oder wirtschaftsfeindliche Verwaltungsprozesse darstellen könnten. Nach der Auswertung werde man sehen, ob daraus weitere Initiativen folgten. Der RH habe schon jetzt die Möglichkeit, die Effektivität des Verwaltungshandelns – einschließlich Verwaltungsvorschriften und Regularien – zu prüfen. Er halte nichts davon, den RH zu einer Entbürokratisierungsbehörde zu machen und eine Deregulierungskommission einzurichten. Die Auswertung der direkten Impulse sei wichtiger und weiterführender.
Abg. Krug (SPD) unterstreicht, dass die Koalition bereits wesentliche Schritte in die richtige Richtung gehe und der Bürokratieabbau im Interesse des Wirtschaftsstandorts konsequent vorangetrieben werde. Er glaube nicht, dass ein Entbürokratisierungsgesetz und eine Deregulierungskommission dabei hilfreich sein könnten, denn damit entstünde ein neues „Monstrum“, das das Anliegen letztlich konterkarierte. Zudem werde nicht deutlich, welchen Stellenwert eine Deregulierungskommission gegenüber den Verfassungsorganen haben solle. Es gebe bereits eine Normenprüfungskommission. Unklar sei auch, wie die Verwaltung funktionieren solle, wenn die CDU zum 1. Juli 2005 alle Verwaltungsvorschriften abschaffen wolle. Hier werde Deregulierung zum Selbstzweck. Das Ziel, den Standort zu entwickeln und zu festigen, gerate aus dem Blick. Es sei im Übrigen wenig sinnvoll, den RH über die bestehenden Aufgaben hinaus weiter zu instrumentalisieren. Auch die IHK attestiere der Koalition beachtliche Fortschritte bei der Entbürokratisierung, auch wenn noch nicht alle Punkte abgearbeitet seien. Er fordere die CDU auf, der Koalition auf ihrem Weg zu folgen.
Abg. von Lüdeke (FDP) wendet sich gegen die CDU-Anträge. Seine Fraktion plädiere selbstverständlich für Bürokratieabbau und Deregulierung, halte aber nichts von Daueraufgaben, die gesetzlich festgeschrieben würden. Auch mit der Entbürokratisierung müsse man irgendwann einmal fertig werden. Die permanente Kontrolle obliege dem Hauptausschuss des Parlaments. Ihn interessiere, wie der RH dazu stehe, dass ihm die CDU-Fraktion eine derart große Aufgabe übertragen wolle. Er könne sich dies nicht so recht vorstellen. Die Schaffung einer Deregulierungskommission habe einen Schaufenstereffekt. Es werde ein zusätzliches Gremium eingerichtet, das von der Verwaltung mit Sicherheit für jede Vorschrift eine Begründung erhalten und somit wirkungslos bleiben werde. Die Befristung von Verwaltungsvorschriften gehöre in den Verwaltungsreformausschuss, wo seine Fraktion voraussichtlich einen Änderungsantrag vorlegen werde.
Abg. Doering (PDS) sieht die Entbürokratisierung als Daueraufgabe von Abghs und Senat, aber nicht als Aufgabe des RH. Nach Art. 95 VvB könne der RH mit der Untersuchung konkreter Einzelfälle beauftragt werden. Er könne dem Abghs aber keine Handlungsweise vorgeben. Die CDU blicke ausschließlich auf den Abbau von Vorschriften, lasse aber das eigentliche Verwaltungshandeln außer Acht. Eine reine Deregulierung bringe nichts, wenn nicht zugleich klar sei, nach welchen Konzepten die Verwaltung künftig arbeiten solle. Eine neue Bürokratie könne sich auch nach dem Abbau von Vorschriften entwickeln. Verordnungen und Vorschriften regelten die Rechte Einzelner oder gesellschaftlicher Gruppen und böten Schutz vor Willkür und Korruption, bedingten aber auch einen bürokratischen Aufwand für die Bürger wie für Investoren. Daher sei sehr genau zu prüfen, welche Vorschriften abgebaut würden. Dies sei mit einer aufgabenkritischen Betrachtung zu verbinden. Seine Fraktion werde die Anträge ablehnen.
Abg. Eßer (Grüne) führt aus, auch wenn sich Entbürokratisierung nicht im Abbau von Verwaltungsvorschriften erschöpfe, sei es legitim, sich damit zu befassen, denn Verwaltungsvorschriften – auch wenn sie nur befristet erlassen würden – führten zu einer Verstetigung des Verwaltungshandelns; das automatische Außerkrafttreten sei vielen Verwaltungsmitarbeitern nicht bewusst, so dass sie weiter danach arbeiteten, wenn sie keine neuen Anweisungen erhielten. Insofern sei die Frage, welche Vorschriften erloschen seien und in der Verwaltungspraxis keine Rolle mehr spielen sollten und welche neuen Vorschriften u. U. an ihre Stelle treten sollten, mit einer Befristung allein nicht zu lösen. Der CDU-Antrag böte den Vorteil, dass alle Verwaltungsvorschriften auf einen Schlag ausgesetzt und ggf. wieder auf fünf Jahre eingesetzt würden, so dass der jeweilige Verfallsstichtag – etwa in der Mitte einer Legislaturperiode – zu entsprechenden Diskussionen führte, während im rollierenden System niemand auf die Geltungsdauer achte. Das Anliegen halte er daher für richtig. Bei einem Stichtag in einem Jahr sei eine rechtzeitige Überprüfung der Verwaltungsvorschriften möglich, so dass es keine regelungsfreie Zeit geben müsse. Für das Außerkraftsetzen und die Überprüfung brauche man aber praktikablere Lösungen. Daher werde er sich wahrscheinlich der Stimme enthalten. Er plädiere dafür, Verwaltungsvorschriften auf höchstens fünf Jahre zu befristen, da sich Regelungs- und Änderungsbedarfe auf einigen Gebieten schneller ergäben.
Das Entbürokratisierungsgesetz der CDU schaffe keine neue Bürokratie, sondern ändere lediglich drei Para-graphen der LHO. § 88 Abs. 1 n. F. wäre eine wünschenswerte Klarstellung. Im Übrigen könne der RH seine Prüfungen nach eigenem Ermessen beschränken. Wenn sich der RH in dieser Richtung entwickelte, brauchte er mehr Personal, was sich aber lohnen könnte. Eine Prüfung der Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse der Verwaltung einschließlich der sie begründenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften finde z. T. schon statt. An dem Begriff „Handlungsempfehlungen“ stoße er sich nicht; auch jetzt erhalte das Abghs Hinweise des RH. Er neige dazu, den vorgelegten Änderungen und Präzisierungen der LHO zuzustimmen.
Abg. Wegner (CDU) stellt fest, dass die Koalition bei der Entbürokratisierung nur kleine Schritte vorankomme und „der große Wurf“ ausgeblieben sei. Es werde hervorgehoben, was nicht gehe, ohne zu sagen, wie es konkret gehen solle. Er vermisse Taten und konkrete Gesetzesvorlagen. Die angekündigte Änderung der Bauordnung beziehe sich nach seiner Kenntnis auf drei, vier kleine Punkte. Der CDU-Entwurf gehe viel weiter. Er glaube, dass angesichts der Masse der Verwaltungsvorschriften oftmals der Durchblick fehle. Unsinnige Verwaltungsvorschriften radikal abzubauen, brächte die Stadt einen großen Schritt nach vorne. Bei der Entbürokratisierung und Deregulierung gehe es natürlich nicht nur um Verwaltungsvorschriften. Seine Fraktion habe eine Deregulierungskommission vorgeschlagen, weil das Saarland mit diesem Modell bereits erfolgreich gewesen sei. Peter Müller sei mit dieser Initiative „Ministerpräsident des Jahres“ geworden. Auch die IHK halte dies für ein Erfolgsmodell für Berlin. Zu einem Stichtag – der Termin wäre ggf. zu ändern – sollten die Verwaltungsvorschriften wieder in Kraft gesetzt sein, die nach Prüfung der Deregulierungskommission notwendig seien; die anderen entfielen. Er verstehe nicht, warum sich die Koalition dem verschließe.
Abg. Hoff (PDS) erwidert, dass vieles, was die CDU vorschlage, schon umgesetzt werde, so dass man es nicht mehr beschließen müsse. Abg. Eßer halte einiges für wünschenswert, lege aber keine Änderungsvorschläge zur konkreten Umsetzung vor. Dass etwas irgendwie in die richtige Richtung gehe, sei der Koalition zu wenig, da sie für die Umsetzung die Verantwortung trage. Die Bezeichnung „Ministerpräsident des Jahres“ sei kein objektives Qualitätskriterium, sondern Kennzeichen einer bestimmten Interventionsmacht im politisch-diskursiven Raum. Dahinter stehe eine Lobbyinstitution, die millionenschwere Beiträge aus der Wirtschaft erhalte. Das Außerkraftsetzen der Verwaltungsvorschriften sei medien- und öffentlichkeitswirksam in Szene gesetzt worden. Eine weitreichende Deregulierung habe aber im Saarland nicht stattgefunden, da man sich nicht mit den Verwaltungsverfahren beschäftigt habe. Er kritisiere, dass die CDU dem RH eine Rolle zuspreche, ohne vorher erkundet zu haben, ob der RH diese Funktion überhaupt wahrnehmen wolle, die mit seinem Reformprozess nicht übereinstimme. Die Initiativen der CDU seien nicht zustimmungsfähig.
Abg. Wegner (CDU) hält entgegen, dass sich das Saarland durch die Politik der Deregulierung auf einem Wachstumskurs befinde. Dies täte Berlin ebenfalls gut. Die rot-rote Koalition habe bis August 2004 insgesamt 72 Verwaltungsvorschriften abgebaut, die saarländische Landesregierung in einer Legislaturperiode 2 200. Insofern konstatiere er einen riesigen Nachholbedarf. Verwaltungsvorschriften seien auch Bürokratielasten für die Unternehmen und die Bürger. Deshalb müsse man dieses Thema angehen, ohne die anderen Aspekte der Entbürokratisierung aus dem Auge zu verlieren.
Bm Wolf (WiArbFrau) teilt nicht die Einschätzung, dass eine Verwaltungsvorschrift grundsätzlich hinderlich sei. Indikator seien nicht die Existenz und die Zahl der Verwaltungsvorschriften an sich, sondern die Regelungsinhalte. Ein Teil des Erfolges im Saarland, der immer wieder propagiert werde, sei virtuell. Es habe dort zuvor keine Verfallsregelung für Verwaltungsvorschriften gegeben, die in Berlin schon lange existiere. Vorschriften in Verantwortung eines Ressorts seien auf fünf Jahre befristet, die Zehnjahresfrist gelte nur für Verwaltungsvorschriften, für die der Senat zuständig sei; letzteres sei eine vernachlässigenswerte Größe. Im Saarland habe es offensichtlich eine „Bugwelle von Altlasten“ und einen hohen Nachholbedarf gegeben, während Verwaltungsvorschriften in Berlin kontinuierlich überprüft würden. Die saarländischen Zahlen der Folgejahre zeigten eine deutliche Verlangsamung. Das Saarland habe sich – im Gegensatz zu Berlin – auch nicht Gesetze und Rechtsverordnungen systematisch vorgenommen. Er bleibe dabei, dass man sich stärker um die Verwaltungsprozesse kümmern müsse. Der Senat betrachte auch bestimmte Querschnittsthemen, z. B. die Frage, wo die Genehmigungspflicht durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden könne, was eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung darstelle, aber möglicherweise zu einer Vielzahl neuer Verwaltungsvorschriften führen könne, ohne deshalb bürokratischer zu werden. Gleiches gelte für die Einführung einer Genehmigungsfiktion nach Fristablauf. Dies sei im Zweiten Entbürokratisierungsgesetz bei einer Reihe von Themen vorgesehen. Eine Ausweitung werde derzeit geprüft. Solche Änderungen hätten große qualitative Auswirkungen. Schließlich gehe es um den Abbau von Detailregelungen bei einer zu hohen Regelungsdichte. Berlin brauche einen bundesweiten Vergleich – auch mit dem Saarland – nicht zu scheuen. Der Senat setze seine Anstrengungen auf diesem Gebiet weiter fort.
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Ablehnung der Anträge zu empfehlen.
Punkt 3 der Tagesordnung
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a) |
Antrag der Fraktion der CDU Wir entrümpeln den Bürokratie-Dschungel VII –
Aufhebung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung auf Wochenmärkten Drs 15/1671 |
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b) |
Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Sondernutzung von Straßenland vereinfachen
(Drucksachen 15/801 und 15/2621) Drs 15/3043 (auf Antrag der Fraktion der SPD) |
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Abg. Wegner (CDU) erklärt, dass seine Fraktion den Antrag – Drs 15/1671 – zurückziehen werde, nachdem Bm Wolf (WiArbFrau) mitgeteilt hat, dass die Verordnung am 29. August 2003 außer Kraft getreten sei.
Abg. Krug (SPD) betont, die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – zeige einmal mehr, dass das politische Ziel, nicht zwingende Rechtsvorschriften abzubauen und bürokratische Hemmnisse zu beseitigen, konsequent verfolgt werde. Er verweise auf den Wegfall der Verwaltungsgebühr, die einheitliche Handhabung, die künftige Erlaubnis der Sondernutzung als Regel. Vorgesehen sei eine klare Gebührenberechnung und die Einteilung der Zentren in Zonen. Dies seien wichtige Schritte in die richtige Richtung.
Abg. Brinsa (CDU) hält entgegen, die positiven Aspekte in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – könne sich nach dem Verursacherprinzip die Fraktion zurechnen, deren Initiative zu dieser Mitteilung geführt habe. Seine Fraktion begrüße, dass ein Großteil der Anträge auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes als Regelfall bearbeitet werde, was für die Betroffenen eine große Erleichterung sei. Offen bleibe, wer künftig die Sondernutzung von Grünflächen genehmigen werde. Wie würden Flohmärkte und Straßenfeste geregelt? Gebe es bei den Gebühren Befreiungstatbestände für bestimmte Veranstalter? Wie solle dem Missbrauch beim Straßenhandel – Genehmigungen würden für 50 000 € und mehr verkauft – begegnet werden?
Abg. von Lüdeke (FDP) erinnert daran, dass der Antrag – Drs 15/801 – von der FDP gestellt worden sei. Er begrüße die positive Umsetzung, ihn interessiere aber konkret, was künftig passieren werde, wenn jemand z. B. das Herausstellen von Tischen beantrage, und was dies kosten werde. Er kritisiere, dass Kiezstreifen Geschäftsleute in Charlottenburg-Wilmersdorf für Präsentations- und Fahrradständer erheblich abkassiert hätten. Dies zeige, dass die Praxis immer noch anders aussehe.
Bm Wolf (WiArbFrau) verweist darauf, dass das Abghs die Novellierung des Berliner Straßengesetzes erst noch beschließen müsse. Zu den Detailfragen bitte er SenStadt um Stellungnahme.
Frau Kühn (SenStadt) führt aus, Sondernutzungen von Grünanlagen seien nicht Gegenstand des Straßengesetzes, sondern des Grünanlagengesetzes. Straßenfeste seien bisher von den bezirklichen Tiefbauämtern genehmigt worden. Notwendig seien eine Sondernutzungserlaubnis des Bezirks und eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Mit Errichtung der Verkehrslenkung Berlin bzw. der bezirklichen Ordnungsämter sei diese Genehmigung auf die Straßenverkehrsbehörden verlagert worden, die bei den Bezirken oder der Verkehrslenkung Berlin angesiedelt seien. Mit der Novellierung des Straßengesetzes werde die Sondernutzungserlaubnis für Straßenfeste entfallen; künftig werde alles von der Straßenverkehrsbehörde geregelt, die intern Stellungnahmen der bezirklichen Tiefbauämter einhole. Mit der Novellierung sei vorgesehen, die privatrechtlich erhobenen Sondernutzungsentgelte auf Gebühren umzustellen. Dies entspreche der Praxis der anderen Bundesländer und vereinfache die Gebühreneinziehung. SenStadt bereite eine Gebührenverordnung vor, die Entgelte 1:1 in Gebühren umsetze, also kostenneutral sei. Die Gebühren würden nicht mehr am Umsatz, sondern an der Wertigkeit der Zentren orientiert. – Straßenhandel sei eine Sondernutzung, die von den Tiefbauämtern bzw. von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden müsse. Die Genehmigungsvoraussetzungen seien aber wesentlich herabgesetzt worden, so dass Sondernutzungen in der Regel zu erlauben seien, wenn kein gravierendes öffentliches Interesse entgegenstehe.
Abg. Doering (PDS) empfiehlt, inhaltliche Detailfragen zu klären, wenn das Gesetzespaket beraten werde.
Der Ausschuss schließt die Besprechung der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – ab.
Punkt 4 der Tagesordnung
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Antrag der Fraktion der FDP Großflächiger Einzelhandel ist nicht immer
„groß“ Drs 15/2405 Hierzu: SPD-PDS-Änderungsantrag (siehe Beschlussprotokoll) |
Abg. von Lüdeke (FDP) schildert, die so genannten Vollsortimenter brauchten inzwischen mehr Fläche. Das bestehende Gesetz verhindere letztlich den Wettbewerb. Die Koalition sehe dies ähnlich. Den Änderungsantrag könne seine Fraktion übernehmen.
Bm Wolf (WiArbFrau) merkt an, eine Expertengruppe beim Bundesbauministerium habe sich dafür ausgesprochen, die Baunutzungsverordnung nicht zu ändern, aber auf die Möglichkeit einer flexiblen Handhabung der Grenzen hingewiesen. SenWiArbFrau habe SenStadt und die Baustadträte darum gebeten, weil abstrakte Quadratmeterzahlen wenig über die Problematik aussagten und man letztlich den Einzelfall betrachten müsse. Den Antrag, eine Abfrage bei den anderen Bundesländern durchzuführen, halte er für hilfreich.
Abg. Brinsa (CDU) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag und dem Änderungsantrag nicht zustimmen könne, da der großflächige Einzelhandel – Supermärkte und Einkaufszentren – dazu beitrage, dass die Geschäftsstraßen – gerade in den peripheren Lagen – verödeten und die so genannten Tante-Emma-Läden gefährdet würden. Die jetzige Regelung sei gerade noch akzeptabel.
Frau Abg. Paus (Grüne) wendet sich gegen den FDP-Antrag. Die Position ihrer Fraktion zum großflächigen Einzelhandel sei bekannt. Dem Änderungsantrag könne sie zustimmen, sofern es sich nur um einen Prüfauftrag und nicht um eine Vorstufe zur Änderung der Baunutzungsverordnung handele.
Vors. Thiel stellt klar, dass die Baunutzungsverordnung eine bundesrechtliche Regelung sei. Die Initiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung gehe vor allem vom klassischen Einzelhandel aus, den es kaum noch gebe, nicht von Discountern. Vollsortimenter könnten sich mit den 1 200 m² nicht zufrieden geben, weil sie mehr Artikel, eine andere Logistik und Lager hätten. Seine Fraktion plädiere für eine flexiblere Handhabung, um den klassischen Vollsortimentern gegenüber den Discountern eine Chance zu geben.
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Annahme des Antrages in der Fassung des Änderungsantrages zu empfehlen.
Punkt 5 der Tagesordnung
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a) |
Antrag der Fraktion der FDP Messe Berlin – in Zukunft mit einem
Parkleitsystem und mehr Parkplätzen Drs 15/3338 Hierzu: SPD-PDS-Änderungsantrag (siehe Beschlussprotokoll) |
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b) |
Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Konzept für die
Messe GmbH und Entwurf für die Zielvereinbarung zwischen Land Berlin und
Messe GmbH – Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsplan 2004/2005 zum
Einzelplan 13 – Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Drs 15/3381 (auf Antrag der Fraktion der Grünen) |
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Frau Abg. Paus (Grüne) beantragt, TOP 5 b) zu vertagen, da ihre Fraktion zur Messe noch einen Antrag einbringen werde und dann beides gemeinsam beraten wolle.
Abg. Hoff (PDS) wendet sich dagegen, da nicht deutlich sei, in welche Richtung der Antrag der Grünen zielen werde. Er sehe keinen Grund, die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – heute nicht zu beraten.
Der Ausschuss lehnt den Vertagungsantrag mehrheitlich ab.
Abg. von Lüdeke (FDP) moniert, dass am Messegelände ein Parkleitsystem fehle und es daher regelmäßig zu chaotischen Verhältnissen beim Autoverkehr komme. Die Parkplatzkapazitäten im unmittelbaren Messeumfeld seien zudem dürftig, so dass dringend Abhilfe geboten sei. Der Änderungsantrag konterkariere den Ursprungsantrag insoweit, als von Parkleitsystem und mehr Parkplätzen nicht die Rede sei. Seine Fraktion könne diesem daher nicht zustimmen, wenngleich das Anliegen sonst berechtigt sei.
Frau Abg. Paus (Grüne) hält fest, dass eine Privatisierung der Messegesellschaft derzeit für keine Fraktion in Frage komme. Ausgangspunkt für die vorliegende Grundlagenvereinbarung mit der Messe GmbH sei es gewesen, das Land perspektivisch von den Zuschüssen an die Messe zu entlasten. Dazu müsse die Messe einen Maßnahmenplan zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation vorlegen. Im Gegenzug müsse das Land klarstellen, welche Verpflichtungen es übernehmen wolle und was auf den Landeshaushalt in den nächsten Jahren zukomme. Antworten stünden bisher aus. Es liege kein Wirtschaftsplan vor. Die Kostensituation der Messe und die Erwartungen des Landes seien weiterhin unklar. Die Aussage, ab 2009 keine Zuschüsse mehr zahlen zu wollen, finde sich in der Grundlagenvereinbarung so nicht wieder. Zum ICC liege das mehrmals in Aussicht gestellte Gutachten immer noch nicht vor. Die Situation der Deutschlandhalle sei ebenfalls nicht geklärt. Die zur Messe vorgelegten Zahlen passten nicht zusammen. Bei den Wartungs- und Instandhaltungskosten habe man sich auf 31 Mio € „eingeschossen“; wie diese zu Stande kämen, sei nicht nachvollziehbar. Die Vertragsverhältnisse mit Gegenbauer, Bosse und Hochtief seien unklar, die von der Messe verkündeten Renditeerwartungen von 10 bis 15 % aus den Geschäftsberichten nicht ableitbar. Ihre Fraktion habe die Grundlagenvereinbarung als nicht beschlussfähig kritisiert. Auch im Senat habe es „ein entsprechendes Rumsen“ gegeben. Das Verhältnis zwischen dem Senat und der Messegesellschaft sei nicht besonders vertrauensvoll. Der Aufsichtsrat habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die vierteljährlich zusätzliche Prüfungen vornehme. Es könne keine Rede davon sein, dass bei der Messe alles auf gutem Wege sei.
Bm Wolf (WiArbFrau) verweist darauf, dass der Beteiligungsausschuss die Grundlagenvereinbarung, die Strategie und die Zahlen der Messegesellschaft ausführlich diskutiert habe. Insoweit dürfe eigentlich keine Verwirrung mehr bestehen. Das Ziel, spätestens 2008 ein nachhaltig positives Ergebnis zu erreichen, sei in § 1 der Grundlagenvereinbarung eindeutig vorgegeben. Psychologische Themen zwischen Senatsmitgliedern und der Geschäftsführung seien für die getroffenen Vereinbarungen, die auf einen Parlamentsbeschluss zurückgingen, nicht entscheidend. Die Messe habe nun den Auftrag, die formulierten Ziele umzusetzen. Dies werde jährlich zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung in Zielvereinbarungen konkretisiert und operationalisiert, wie es mittlerweile in jedem landeseigenen Unternehmen üblich sei. Wenn es Unklarheiten zum Facility-Management gebe, bitte er um schriftliche Nachfragen, die er dann beantworten werde. – Das Land Berlin habe seine Verpflichtungen ebenfalls formuliert. Die finanziellen Rahmenbedingungen seien klar. Der einzige offene Punkt sei das ICC. Dazu werde Anfang dieses Jahres ein Gutachten vorliegen. Nach der Auswertung müssten dann Schlussfolgerungen gezogen werden. Dies werde aber an der Grundlagenvereinbarung nichts ändern, weil das Ganze dann nicht billiger, sondern eher teurer werde.
Abg. Hoff (PDS) kritisiert, dass von Seiten der Opposition im UA Beteiligungen eine destruktive Strategie verfolgt worden sei – bis hin zum Verlassen der Sitzung. Gleichwohl habe es dort Antworten auf kritische Nachfragen gegeben. Es sei nicht sinnvoll, diese Diskussion jetzt zu wiederholen. – Er finde es ebenfalls problematisch, wenn die Geschäftsführung der Messe versuche, gegenüber dem Abghs die „Schotten dichtzumachen“, weil sie nicht verstanden habe, dass im Abghs weitgehend Einigkeit bestehe, welche Sachverhalte und Zahlen im Beteiligungsausschuss diskutiert werden sollten. Dies habe die Diskussion über die Grundlagenvereinbarung und die strategische Ausrichtung der Messe erschwert. Dieser Vorwurf sei aber nicht an den Senator zu richten. Für den Wirtschaftsausschuss sei interessant, welche Kriterien an das Auslandsgeschäft mit Messen angelegt würden, weil es um die wirtschaftliche Exportleistung des Unternehmens gehe.
Abg. Jahnke (SPD) stimmt zu, dass es bei Messen im Umfeld des Messegeländes ein Parkchaos gebe, das sich nicht nur auf die Messebesucher, sondern auch auf die Anwohner auswirke. Der Änderungsantrag greife das Anliegen der FDP konstruktiv auf, fixiere sich aber nicht nur auf den Autoverkehr. Der ÖPNV solle von den Messebesuchern stärker genutzt werden. Deshalb sei auch von einem Besucherleitsystem, nicht von einem Parkleitsystem die Rede. – Die beteiligungstechnischen Fragestellungen, die sich nicht immer klar von den wirtschaftlichen Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen abgrenzen ließen, sollten im UA Beteiligungen geklärt werden. Abg. Eßer habe die entsprechenden Fragen dort formuliert, so dass er [Redner] an dieser Stelle keinen Diskussionsbedarf mehr sehe.
Abg. Atzler (CDU) erwidert, die Koalition wolle die derzeitige Parkplatzsituation nicht wesentlich verändern, sondern mit einem Leitsystem anderweitige Nutzungen darstellen. Dies treffe nicht die Intention der FDP, die zusätzliche Parkplätze schaffen wolle. Die große Koalition sei in dieser Frage schon einmal weiter gewesen. Seine Fraktion gebe dem Ursprungsantrag den Vorzug, plädiere aber auch für ein Leitsystem. – Im Hinblick auf TOP 5 b) teile er im Wesentlichen die Ausführungen der Frau Abg. Paus. Zur Verwirrung habe auch der Senator mit seiner Vorlage beitragen, wenn etwa die Umsatz- und Ergebniserwartung so definiert werde, dass sie zur Steigerung der Umwegrentabilität führe. Dies könne kein vorrangiges Geschäftsziel sein und werde in der Grundlagenvereinbarung konkreter dargestellt. Er vermisse Ausführungen zu dem beabsichtigten leistungsorientierten Vergütungssystem. Sei damit nur die Geschäftsleitung gemeint, oder gehe es auch um Mitarbeiter, was im Einzelfall sinnvoll sein könne? – Dafür müsse man aber wahrscheinlich eine Balance-Score-Card nutzen und die Zielvereinbarungssysteme weiter ausbauen. Dies bleibe in der Vorlage offen. Die Grundlagenvereinbarung sage zu wenig über bestehende und künftige neue Messen aus. Leitmessen wie Grüne Woche oder ITB würden nicht erwähnt. Nur zur ILA, die umstritten sei, werde Stellung bezogen. Die Grundlagenvereinbarung sei nicht falsch, aber „zu dünn“.
Frau Abg. Paus (Grüne) bittet Bm Wolf, die schriftlich eingereichten Fragen im Beteiligungsausschuss noch ausführlicher zu beantworten und den Wirtschaftsplan der Messe vorzulegen. – Nach dem Vertrag werde die Messe etwa 20 Mio € weniger vom Land erhalten als seinerzeit von McKinsey vorgesehen. Zudem sehe die Geschäftsleitung die Entwicklung der Pachteinnahmen kritisch, und auch bei der Geschäftsentwicklung seien perspektivisch Tiefpunkte nicht auszuschließen. Sei der Senator der Auffassung, dass so neue Messen generiert werden könnten? Wie realistisch sei das Szenario, dass die Messe das vorgegebene Ziel 2008 erreichen werde? Mit dem Kauf einer regionalen Messe habe sich die vorgesehene Umsatzsteigerung nach ihrem Verständnis nicht erledigt. – Der RBm habe die Grundlagenvereinbarung öffentlich kritisiert. Dennoch habe sich an dem Papier substantiell nichts geändert. Es gebe weniger Geld, und mit dem Prüfungsausschuss werde die Leine kürzer. Offensichtlich sei das Vertrauensverhältnis zwischen dem RBm, Bm Wolf und der Geschäftsführung der Messe gestört. Es habe eine „relative Zerrüttung“ eingesetzt. Daraus könne nur der Schluss gezogen werden, mit dieser Geschäftsführung nicht weiter zu arbeiten. Dennoch seien die Verträge der Geschäftsführer verlängert worden, wofür Bm Wolf mit verantwortlich sei. – Ihre Fraktion habe das Auslandsgeschäft nicht ausgeschlossen, sondern gefragt, über welche auslandsfähige Fachmesse die Messe Berlin verfüge. Wie stehe der Senator dazu? – Im Übrigen fordere ihre Fraktion eine Aufteilung des Vermietungs- und Verpachtungsgeschäfts und des Veranstaltungsgeschäfts der Messegesellschaft, um mehr Transparenz zu erreichen und das verlorene Vertrauen wiederherzustellen. Die weiteren Beteiligungen der Messe, über die Bm Wolf nicht komplett informiert sei, sollten dann neu zugeordnet werden.
Abg. von Lüdeke (FDP) schließt sich dem Wunsch nach Vorlage der Wirtschaftspläne an. Dies betreffe insbesondere das ICC, das 2004 7 Mio € Verlust gemacht habe und wo es viele Ungereimtheiten gebe. Seine Fraktion interessiere beispielsweise, wie der Gemeinkostenblock gegenüber der Messe abgegrenzt sei. Im Hinblick auf das „kurze Gängelband für die Geschäftsleitung“ in § 8 stelle sich die Frage, ob hier die richtige Geschäftsleitung installiert worden sei, denn mit einer „Art Entmündigung“ könne eine Geschäftsleitung kaum leben. – Um die Forderung nach mehr Parkplätzen habe sich die Koalition in ihrem Änderungsantrag herumgedrückt, so dass seine Fraktion bei der Ablehnung bleibe.
Abg. Jahnke (SPD) gesteht zu, dass die Koalition die Forderung nach mehr Parkplätzen zumindest nicht zwingend übernehme. Die FDP habe ein Problem richtig erkannt. Über Lösungen solle konstruktiv und ergebnisoffen nachgedacht und eine Konzeption entwickelt werden, die vielleicht auch zu einigen zusätzlichen Parkplätzen führen könne. – Es sei klar, dass die Messe die Kosten für ICC und Deutschlandhalle nicht auch noch selbst erwirtschaften könne. Diese Diskussion gehöre aber in den UA Beteiligungen.
Bm Wolf (WiArbFrau) legt dar, die Ziele, an denen die Geschäftsführung gemessen werde, würden in der Zielvereinbarung festgelegt. Inwieweit dies dann heruntergebrochen werde, müsse man sehen. Eine Balance-Score-Card halte er grundsätzlich für vernünftig bei der Entwicklung eines Zielsystems. Dies brauche aber Zeit. In der Zielvereinbarung werde auch der Aufbau einzelner Messen konkretisiert. Die ILA werde gesondert erwähnt, weil sie noch einen Zuschuss aus dem Landeshaushalt erhalte und künftig in die Gesamtfinanzierung der Messe integriert werde. – McKinsey gehe davon aus, dass die Messe einen Anspruch auf Erstattung der Investitionskosten habe; wenn das Land diese übernehme, sei die Messe gut ausgestattet. Im Hinblick auf die Zuschussfinanzierung im Rahmen der GA liege der Erstattungsbetrag nicht bei 35 Mio €, sondern bei 28 Mio €. Nach Ansicht von McKinsey und Messe seien die Ziele auch mit dieser Anpassung erreichbar. Die jährliche Zahlung von 13 Mio € netto sei mit dem Vorschlag von McKinsey identisch. Eine weitere Änderung ergebe sich durch die ILA. Der rückläufige Landeszuschuss sei ggf. aus dem Portfolio der Messe aufzufüllen, was zu einem gegenüber McKinsey schlechteren Ergebnis führe. Über diese Anpassung bestehe aber mit McKinsey und Messe Konsens. Insofern sei das Zielsystem realistisch.
Die Informationen zur Senatsdiskussion seien nicht zutreffend. Der so genannte „Ausschuss zur Gängelung“ stütze sich auf Hinweise von McKinsey; diese Regelung sei im Senat unverändert geblieben. Es gehe darum, das Controllingsystem bei den Gesellschaften des Landes zu verbessern. Bei börsennotierten Gesellschaften sei eine Quartalsberichterstattung üblich, bei fast allen Landesunternehmen inzwischen auch. Der Senat habe zwei Veränderungen vorgenommen: Es sei darauf verzichtet worden, einzelne Jahresscheiben für das Jahresergebnis und konkrete Zahlen für Auslandsmessen festzulegen. Beides sei – bezogen auf die Grundlagenvereinbarung – eine Überkonkretisierung gewesen. – Der Hinweis zur Umwegrentabilität sei vielleicht missverständlich. Diese solle dem Betriebsergebnis natürlich nicht zugeschlagen werden, um Verluste auszugleichen. Die Grundlagenvereinbarung mache das auch deutlich.
Zum Thema Grundlasten und ICC-Finanzierung bitte er die FDP zunächst, sich die diversen Hauptausschussberichte der letzten zehn Jahre anzusehen. Darüber sei immer wieder intensiv diskutiert worden. Das Gebäude sei von seiner Struktur her unwirtschaftlich. Die einzelnen Positionen seien aber durchaus nachvollziehbar. Bei Bedarf könne sein Haus das Thema Grundlast dann noch einmal genauer erläutern.
Auslandsmessen könnten sinnvoll sein, um die Eigenveranstaltungen auf internationaler Ebene zu schützen. Über Auslandsveranstaltungen könnten u. U. auch Aussteller für die Mutterveranstaltung in Berlin gewonnen werden. Dies sei bei den einzelnen Messen genau zu prüfen. Bei der InnoTrans sei ein Ableger in Asien zurzeit nicht sinnvoll. Dies wäre für die Beteiligung der asiatischen Aussteller in Berlin wohl kontraproduktiv. Bei der ITB könne er sich so etwas bezogen auf den nordamerikanischen Markt schon eher vorstellen. Die Messe Berlin sei in Deutschland die letzte ohne Auslandsgeschäft. Die Messe Frankfurt habe ihr Wachstum und ihre Rendite im letzten Jahr allein über das Auslandsgeschäft steigern können. Insofern müsse man hier etwas tun, wenn die Messe Berlin perspektivisch einen höheren Deckungsbeitrag erwirtschaften solle. Auslandsmessen sollten in der Regel nur stattfinden, wenn es einen Kooperationspartner vor Ort gebe. Das Risiko solle auf die Vorlaufkosten begrenzt werden. Einzelne Strategien seien sinnvollerweise in den jährlichen Zielvereinbarungen und nicht in der Grundlagenvereinbarung zu regeln. Die Messe habe diese im Beteiligungsausschuss vorgestellt. Die Details eigneten sich angesichts des hartumkämpften Messemarkts nicht für eine öffentliche Erörterung.
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Annahme des Antrages in der Fassung des Änderungsantrages zu empfehlen. Die Besprechung der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – wird für erledigt erklärt.
Punkt 6 der Tagesordnung
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Zum Geschäftlichen siehe Beschlussprotokoll.
Ausschuss-Kennung : WiBetrTechgcxzqsq