Punkt 1 der Tagesordnung
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Aktuelle Viertelstunde |
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Abg. Brinsa (CDU) fragt, ob SenWiArbFrau bekannt gewesen sei, dass sich BASF in Berlin ansiedeln wolle.
StS Strauch (SenWiArbFrau) verweist auf ständige Kontakte zu BASF.
Abg. Brinsa (CDU) interessiert, ob auch die WFBI mitgewirkt habe und wie viele Arbeitsplätze in Berlin geschaffen würden.
StS Strauch (SenWiArbFrau) kann die Frage zur WFBI momentan nicht beantworten. Nach seiner Erinnerung gehe es um rund 500 Arbeitsplätze.
Frau Abg. Paus (Grüne) macht geltend, dass der Patiententourismus reicher Araber in Berliner Kliniken rückläufig sei. Habe der Senat seine Prognosen korrigiert?
StS Strauch (SenWiArbFrau) antwortet, die Entwicklung des Gesundheitsmarktes sei von vielen Faktoren abhängig; der Patiententourismus sei nur ein kleines Segment. Die Genomforschung habe z. B. eine viel größere ökonomische Bedeutung. Die Patientenversorgung werde – unabhängig von auswärtigen Patienten – dramatische Veränderungen erfahren; ambulante und präventive Medizin würden eine sehr viel größere Rolle spielen. Es werde sich eine regenerative Medizin entwickeln. Beim Patiententourismus werde derzeit ein qualitativer Mindeststandard stabilisiert, um negative Rückmeldungen in den Heimatländern zu vermeiden. Dann müsse man die Hotels dazu finden. Die Entwicklung des Patiententourismus sei eine längerfristige Angelegenheit. Das Marketing für den Patiententourismus komme ihm zu früh. Im Übrigen werde der Hauptteil der Patienten aus europäischen Ländern kommen, wo es Engpässe in der Versorgung gebe.
Frau Abg. Paus (Grüne) zeigt sich erstaunt, dass die Marketinginitiative offenbar ohne Kenntnis des Senats angelaufen sei. Gebe es einen Strategiewechsel? Wie werde weiter verfahren?
StS Strauch (SenWiArbFrau) verweist auf das „network for better medical care”, wo sich neun Berliner Krankenhäuser auf bestimmte Standards bei der Behandlung von Patienten verpflichtet hätten. Ergänzt werde dies durch „call a doc“, eine Hotline für ausländische Patienten, die demnächst öffentlich vorgestellt werde. Die Zahl der Anfragen sei bisher noch begrenzt. Der nächste Schritt sei die Kooperation mit Hotels. Dann folge das Marketing. Die Vorstellung des Netzwerks sei noch keine Marketingkampagne gewesen.
Abg. Buchholz (SPD) möchte wissen, welches Resümee der ITB der StS ziehe und wie es um die Zukunft des ICC in der Tagungs- und Kongressstadt Berlin stehe.
StS Strauch (SenWiArbFrau) unterstreicht, dass sich der Tourismus in Berlin sehr gut entwickele. Berlin habe sich auf der ITB gut präsentiert. Auch Continental und Delta seien auf der ITB gewesen; Direktflüge in die USA könnten bereits gebucht werden. Berlin sei der wichtigste Kongressstandort in Deutschland, für Medizinkongresse der Standort Nr. 1 in Europa. Gerade für große Kongresse spiele ein Kongresszentrum in der Größenordnung des ICC eine nicht zu ersetzende Rolle. In den nächsten Tagen werde SenWiArbFrau ein Gutachten zugehen; über die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten werde dann zu diskutieren sein.
Abg. Buchholz (SPD) bittet den StS, dem Ausschuss mitzuteilen, aus welchen Gründen der Tourismusverband das ICC ausgezeichnet habe.
StS Strauch (SenWiArbFrau) sagt dies zu. Er werde auch Überlegungen zur Umwegrentabilität beifügen.
Abg. Pewestorff (PDS) bemerkt, dass die Umwegrentabilität immer zum Tragen komme, wenn die Rentabilität nicht nachzuweisen sei. – Mit welchen Leistungen und Erwartungen seien Berliner Unternehmen auf der CeBIT vertreten?
StS Strauch (SenWiArbFrau) erläutert, 187 Berliner Unternehmen seien auf der CeBIT vertreten. Er konstatiere eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Es gebe drei Gemeinschaftsstände und Einzelstände von Unternehmen. Bm Wolf habe für Berlin wichtige Unternehmen besucht. Sein Haus nutze die CeBIT, um weitere Kontakte zu knüpfen. Von den Unternehmen nenne er beispielhaft AVM mit dem Modell „FRITZ! Box Fon“ für Internettelefonie, Magix mit einer neuen Diashowsoftware, PSI mit einer neuen Software für die Optimierung von Materialflüssen, Mikado mit interessanten Überlegungen zum Sicherheitsmanagement und die Bundesdruckerei mit Chips für Personendokumente. Dies zeige zugleich das Spektrum der Berliner Unternehmen, die sich bislang insgesamt relativ positiv äußerten.
Abg. Pewestorff (PDS) erinnert an eine von Vorgängersenaten entwickelte Landesinitiative. Mit dem T-Com-Haus als Muster sei Berlin ein Testmarkt für DVB-TH. Denke der Senat an eine Weiterentwicklung der Programme im Hinblick auf WiMAX und „Voice over IP“?
StS Strauch (SenWiArbFrau) bestätigt die Frage positiv. Die BCG habe empfohlen, innerhalb der Kompetenzfelder deutliche Schwerpunkte zu setzen. Schwerpunkte seien DVB-TH, XML, IT-Sicherheitsprobleme sowie E-Government, wo man demnächst mit einigen Anwendungen auf den Markt kommen wolle.
Die Aktuelle Viertelstunde ist beendet.
Punkt 2 der Tagesordnung
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a) |
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion
der PDS Verbesserte Kontrolle bei der Bereitstellung
von Landesbürgschaften Drs 15/3489 |
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b) |
Antrag der Fraktion der Grünen Keine Bürgschaft ohne Kontrolle! Drs 15/3407 Hierzu: FDP-Änderungsantrag
(siehe Beschlussprotokoll) |
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Frau Abg. Kolat (SPD) betont eingangs, dass das Instrument der Landesbürgschaft – z. B. bei der Versorgung von KMU mit Kapital – wichtig sei und nicht kaputtgeredet werden solle. Gleichwohl müsse die Kontrolle bei der Vergabe nach den Erkenntnissen des Tempodromuntersuchungsausschusses verbessert werden. PwC sei beauftragt, Anträge auf Landesbürgschaft zu begutachten und ein Votum abzugeben. Dies entbinde die Senatsverwaltungen aber nicht von ihrer politischen Verantwortung. Beim Tempodrom sei deutlich geworden, dass bei der Begutachtung durch PwC und auf Seiten der Verwaltung einiges schief gehen könne. Daher schlügen die Koalitionsfraktionen Verfahrensänderungen vor: Der langjährig bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag mit PwC solle gekündigt und die Geschäftsbesorgung ausgeschrieben werden. Ein regelmäßiger Wechsel des Wirtschaftsprüfers sei sinnvoll. Die Verträge sollten auf drei bis fünf Jahre begrenzt werden. Der bestehende Vertrag sei inzwischen zum Jahresende gekündigt worden. Die verwaltungsinternen Zeichnungsbefugnisse seien einzuschränken; Bürgschaften unter 1 Mio € zeichne das zuständige Referat, bis zu 2,5 Mio € die zuständige Abteilung, bis zu 5 Mio € der zuständige Staatssekretär. Darüber sei die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich. SenFin und SenWiArbFrau müssten im Prüfungsverfahren sicherstellen, dass die Verwaltung eine vom Votum der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unabhängige Bewertung der Bürgschaftsanträge vornehme. Es könne nicht sein, dass auf Grund einer Vorlage, die kein Gutachten gewesen sei, 20 Mio € verbürgt würden. Bürgschaften seien auf höchstens 70 % des Ausfalls zu beschränken, womit der Risikoanteil der Bank erhöht werde. In Einzelfällen sollten aber auch – wie bisher – 80 % möglich sein, damit die Kreditversorgung für KMU nach wie vor gewährleistet sei.
Abg. Eßer (Grüne) sieht ebenfalls Handlungsbedarf. Die Koalitionsfraktionen hätten mit einem eigenen Antrag auf den Antrag der Grünen reagiert, allerdings wesentliche Punkte nicht übernommen. Seine Fraktion fordere die Überprüfung aller Landesbürgschaften über 5 Mio €, da sich neben dem Fall Tempodrom zwei weitere in einer erheblichen Schieflage befänden. Bei Fehlverhalten seien auch Schadenersatzforderungen gegenüber PwC zu prüfen. Beschlusslage sei, dass Bürgschaften über 5 Mio € nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Hauptausschusses vergeben würden; insofern sei die Zielrichtung des FDP-Änderungs-antrages unklar. Seine Fraktion lehne Landesbürgschaften über 5 Mio € ab. Für die Wirtschaftsförderung wesentlicher seien kleinere Bürgschaften weit unterhalb von 5 Mio €. Die Ausfälle beschränkten sich weitgehend auf die größeren Engagements. Abg. Wechselberg habe sich in der Presse ähnlich geäußert. Daher verstehe er nicht, warum die Koalitionsfraktionen weiterhin Ausnahmen zulassen wollten. Der Zusammenhang zwischen Bürgschaftssumme und Arbeitsaufwand sei nicht zwingend. Seine Fraktion wolle das Honorar des Wirtschaftsprüfers an die Betreuungsintensität und nicht mehr an die Höhe der Summe knüpfen.
StS Strauch (SenWiArbFrau) legt dar, seit 1992 seien 74 Bürgschaftsanträge gestellt worden, von denen neun abgelehnt worden seien. Im Schnitt gebe es 5,5 Bewilligungen pro Jahr. 2004 habe es einen Antrag gegeben. Derzeit gebe es 27 valutierende Bürgschaften. Die Einschaltung von Sachverständigen, hier einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, solle fehlenden Sachverstand der Verwaltung ergänzen bzw. ersetzen. Die Verantwortung für die Entscheidung liege aber nicht beim Sachverständigen, sondern bei der Verwaltung. In der Mehrzahl der Fälle werde die Verwaltung aber nicht zu einem anderen Ergebnis als der Gutachter kommen. Zum konkreten Fall wolle er sich nicht äußern; dies sei Sache des Untersuchungsausschusses. Die Antragsteller – auch in der Größenordnung über 5 Mio € – seien überwiegend dem Mittelstand zuzurechnen. Bürgschaften in dieser Größenordnung dienten keineswegs nur Großunternehmen. Sie erleichterten den Zugang zum Kapitalmarkt. Es sei nicht sinnvoll, die Bürgschaftshöhe zu limitieren. Den Antrag der Koalitionsfraktionen halte er für unproblematisch. Auftragsverhältnisse sollten generell befristet werden, was Vertragsverlängerungen nicht ausschließe. Der notwendige Wechsel sei bei der relativ geringen Zahl der Fälle genau zu überlegen. Erst recht gelte dies für die Aufspaltung auf mehrere Gutachter, deren Sinn er bezweifle.
Abg. von Lüdeke (FDP) begrüßt die vorliegenden Anträge. Beide seien aber noch optimierbar. Problematisch sei, dass PwC in beiden Anträgen quasi als Schuldiger an der Tempodrommisere dargestellt werde. In dem Gutachten habe PwC auf die schmale Datenbasis hingewiesen. Der Nachweis, dass es bei der Begutachtung nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, dürfte schwer zu erbringen sein. Richtig sei, dass es kein Monopol bei der Beauftragung geben dürfe. Er plädiere für Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern. Die Regelung der Zeichnungsbefugnis im Koalitionsantrag halte er für sehr wichtig; dies fehle bei den Grünen. Der Änderungsantrag sei unschädlich. Weshalb klammerten die Grünen die Wohnungsbaubürgschaften aus?
Abg. Hoff (PDS) beantragt, als neuen Berichtstermin den 30. Juni 2005 zu setzen. Er begrüße, dass SenWiArbFrau die Wünsche des Parlaments teile. Es wäre hilfreich, wenn dies die anderen Verwaltungen – inkl. SenFin – bei den Beteiligungsfragen auch so hielten. Abg. Wechselberg habe sich seinerzeit dafür ausgesprochen, eine Begrenzung der Bürgschaften zu prüfen. Seine Fraktion habe darüber und auch über den Vorschlag der FDP diskutiert. Die Argumente für eine Deckelung seien aber nicht zwingend. 5 Mio € seien auch im Hinblick auf die Berliner Wirtschaftsstruktur keine unübliche Größenordnung. Seine Fraktion meine, dass man ohne eine solche Deckelung auskomme. Die Koalitionsfraktionen konzentrierten sich in ihrem Antrag stärker darauf, Regelungen für das Verwaltungsverfahren zu finden.
Frau Abg. Kolat (SPD) meint, es sei ohnehin selbstverständliche Pflicht des Senats, Schadenersatzforderungen zu prüfen. Ihre Fraktion sei gegen eine strikte 5-Mio-€-Grenze, zumal die Zahl gegriffen sei. Ab 5 Mio € greife im Vorfeld die parlamentarische Kontrolle. Zur Honorarberechnung sehe sie keine Alternative, da der Aufwand der Begutachtung und Überprüfung während der Laufzeit nicht nachvollziehbar sei. Im Übrigen zahle der Kreditnehmer das Honorar. Die Vertragsgestaltung solle der Exekutive überlassen bleiben.
Abg. Eßer (Grüne) erwidert, dass es nicht um die Abrechnung von Arbeitsstunden, sondern um einen Festbetrag für die Bearbeitung gehe. Das Honorar solle nicht einfach mit der Summe ansteigen, um keinen falschen Anreiz zu setzen. SenFin und SenWiArbFrau sollten die Voraussetzungen für eine qualitative Kontrolle schaffen; die Koalitionsfraktionen machten dazu konkrete Vorschläge. Dies sei eine wünschenswerte Präzisierung. Wenn die Koalitionsfraktionen die Prüfung von Schadenersatzforderungen für richtig hielten, gebe es keinen Hinderungsgrund, dies in den Antrag aufzunehmen. Er glaube nicht, dass dies ohne Aufforderung als Selbstverständlichkeit betrachtet werde. Die Wohnungsbaubürgschaften seien in der Regel sehr viel größer. Bei der Überprüfung gehe es seiner Fraktion um die bestehenden Bürgschaften ab 5 Mio € im gewerblichen Bereich, um festzustellen, ob dort „ähnlich fahrlässig“ gehandelt worden sei. Die 5-Mio-€-Grenze sei nicht gegriffen, sondern bereits Gegenstand eines Auflagenbeschlusses. Diesen stelle Abg. Hoff in Frage, wenn er sich gegen den FDP-Antrag wende, der Ähnliches beinhalte. Nach den Erfahrungen beim Tempodrom sei diese Regelung ein Minimum. Mindestens 80 % der Bürgschaften lägen unter dieser Grenze. Bei den größeren Bürgschaften – soweit bekannt – sehe er keinen wirtschaftspolitischen Nutzen, sondern vor allem Ausfälle, die das Land übernehmen müsse. Daher sei eine ausnahmslose Deckelung vernünftig.
Abg. Wegner (CDU) unterstützt die Zielrichtung des Koalitionsantrages. Allerdings mache er Vorbehalte hinsichtlich der Antragsbegründung, wo PwC als „Bauernopfer“ herhalten müsse. Zu Punkt 4 stelle sich die Frage, ob die Senatsverwaltung die Zeichnungsbefugnis nicht ohnehin festlege. Gleichwohl stimme die Zielrichtung auch hier. Er fordere die Koalitionsfraktionen auf, den FDP-Änderungsantrag zu übernehmen.
Abg. Hoff (PDS) stellt klar, dass es kein Interesse gebe, von dem Auflagenbeschluss abzurücken. Dafür sähe er in seiner Fraktion keine Mehrheit. Es gehe lediglich um die Frage, ob man den gleichen Beschluss in anderer Form noch einmal fassen müsse. Das derzeitige Verfahren sei gut begründet. Auch 15 % über 5 Mio € seien aus seiner Sicht ein normaler Vorgang. Er widerspreche dem erweckten Eindruck, dass Bürgschaften über 5 Mio € untypisch oder an sich inkriminierungswürdig im Sinne von Filz und Korruption seien.
StS Strauch (SenWiArbFrau) erklärt, dass er sich in öffentlicher Sitzung nicht zum Verhalten von PwC äußern werde. Die Kündigung des Vertrages sei nicht wegen des Tempodromfalls erfolgt, sondern im Hinblick auf die lange Vertragsdauer. Die „halbe Vorverurteilung“ eines Gutachters durch die Grünen störe ihn. Man müsse mit den Berliner Unternehmen sorgfältig umgehen; es dürfe nicht zu Beschädigungen kommen. Zu Nr. 4 des Koalitionsantrages schlage er vor, die Wörter „von der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär“ durch die Wörter „auf Staatssekretärsebene“ zu ersetzen, da die Entscheidung von zwei Senatsverwaltungen gemeinsam getroffen werde, was er für sehr sinnvoll halte. Zur Bürgschaftshöhe stelle er fest, dass auch Bürgschaften unter 5 bzw. 2,5 Mio € politisch und wirtschaftlich brisant sein könnten. Es komme darauf an, die brisanten Bürgschaften von der politischen Leitung entscheiden zu lassen. Dies könne nur partiell in Richtlinien gefasst werden, funktioniere bisher aber auch so, weil die Mitarbeiter sensibilisiert seien. Die Honorare seien von den Antragstellern zu bezahlen; die Regelung müsse unternehmerischen Usancen entsprechen. Die größenabhängige Honorierung sei üblich. Denkbar sei auch eine gespaltene Honorarfindung.
Abg. Eßer (Grüne) vertritt die Auffassung, dass man sich zur Tätigkeit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch kritisch äußern dürfe. Die Prüfung von Schadenersatzansprüchen sei ebenfalls angezeigt. Die Reaktion des StS zeige, dass diese – ohne Parlamentsbeschluss – nicht selbstverständlich sei. Nach den Erfahrungen, die man mit Wirtschaftsprüfern bei der Bankgesellschaft gemacht habe, finde er dies ärgerlich. Wirtschaftsprüfer seien weder beim Tempodrom noch bei der Bankgesellschaft die Hauptschuldigen gewesen. Dennoch müssten sie sich ggf. eigenes Fehlverhalten und Mitschuld auch anrechnen lassen.
StS Strauch (SenWiArbFrau) konstatiert unterschiedliche Umgangsformen gegenüber Unternehmen in der Stadt. Er rate zu mehr Vorsicht in der Öffentlichkeit. Dies heiße nicht, dass er nicht kritisch hinschaue. Bereits der Abghs-Beschluss vom März 2004 führe zu einem Rückgang von Bürgschaftsanträgen über 5 Mio €, weil Unternehmen die Verbürgung von Darlehen nur ungern in der Öffentlichkeit wiederfänden. Dies sei bei der Forderung nach Einbeziehung bestimmter Gremien zu bedenken.
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Annahme des Koalitionsantrages unter Berücksichtigung des geänderten Berichtstermins und der Anregung des StS sowie die Ablehnung des Antrages der Grünen zu empfehlen und diese dringlich einzubringen. Der FDP-Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Punkt 3 der Tagesordnung
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a) |
Vorlage – zur Kenntnisnahme – Entscheidung des
Senats gemäß § 6 Abs. 4 Investitionsbankgesetz über die Durchführung von
Förderprogrammen durch die Investitionsbank Berlin (IBB) Drs 15/3296 (auf Antrag der Fraktion der SPD) |
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b) |
Vorlage – zur Kenntnisnahme – Entscheidung des Senats gemäß § 6 Abs. 4 Investitionsbankgesetz über die Durchführung von Förderprogrammen durch die Investitionsbank Berlin (IBB) Drs 15/3363 (auf Antrag der Fraktion der SPD) |
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Abg. Jahnke (SPD) möchte diskutieren, inwieweit die Vorstellungen des Abghs in den vier vorgestellten IBB-Förderprogrammen umgesetzt worden seien und was möglicherweise noch verbessert werden könne.
StS Strauch (SenWiArbFrau) schildert, der KMU-Fonds komme jetzt ins Laufen; erste Anträge hätten bereits vor der endgültigen Abstimmung mit der EU-Kommission vorgelegen. Die Hausbankproblematik für die Mikrodarlehen sei gelöst; die IBB könne die Hausbankfunktion bis 25 000 € übernehmen. Damit sei ein „Flaschenhals“ beim Zugang zu öffentlichen Fördermitteln aus der Welt geschafft. Die Förderlücke für Bestandsunternehmen werde durch KfW-Förderprogramme und den KMU-Fonds geschlossen. Der Fonds werde je zur Hälfte aus EFRE- und IBB-Mitteln gespeist. Es sei kein reiner Investitionskredit, sondern er sei auch mit Betriebsmitteln verbunden. Ein Unternehmen, das nur Betriebsmittel wolle, stecke sehr häufig in Schwierigkeiten. Deshalb sei die Kombination beim Einsatz von EFRE-Mitteln erforderlich. Zur Verbürgung von Betriebsmittelkrediten der Hausbanken – z. B. zur Vorfinanzierung eines Auftrages – gebe es daneben das Instrument der Bürgschaft der Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg (BBB).
Frau Abg. Paus (Grüne) interessiert der genaue Stand des EU-Genehmigungsverfahrens. Inwieweit seien weitere Effektivierungen der Angebotsseite möglich? Inwieweit würden Venture-Capital-Fonds und Zukunftsfonds bereits aus einer Hand bewirtschaftet? Sei perspektivisch an eine Zusammenführung gedacht? Das IBB-Wachstumsprogramm schneide das KfW-Angebot speziell auf Berlin zu. Kleinstunternehmen würden allerdings nur in der Überschrift erwähnt und seien ansonsten nicht Adressaten des Programms.
Sie begrüße das Programm zur Finanzierung von Fernsehauftragsproduktionen. Beim KMU-Fonds gebe es nach wie vor Probleme. Das ARP-Existenzgründungsprogramm sei in den KMU-Fonds überführt worden, was an sich sinnvoll sei. Damit werde das bisherige ARP-Existenzgründungsprogramm gerettet, aber nicht das neue Mikrodarlehen/Microlending geschaffen. Sie gehe davon aus, dass die zweijährige Existenzdauer auch bei Darlehen bis 25 000 € vorausgesetzt werde, so dass es eine Förderlücke für Kleinstgründer in den ersten beiden Jahren des Unternehmens gebe. Dies sei ein Rückschritt gegenüber dem ARP. Zudem sei auch das Mikrodarlehen banküblich zu besichern, so dass von echtem Microlending keine Rede sein könne. Wie stehe der StS zu dem neuen KfW-Programm „Mikro 10“, das sich durch günstige Konditionen auszeichne?
Abg. Jahnke (SPD) hält den VC-Fonds für eine gute Konstruktion. Dazu gehöre die Beteiligung Privater und die Befristung der Beteiligung. Sicher sei eine Abstimmung mit ähnlichen Programmen erforderlich. Auch das IBB-Wachstumsprogramm, das die größeren mittelständischen Unternehmen mit Krediten über 500 000 € versorge, sei eine gute Konstruktion. Wichtig sei der Hinweis auf die Wettbewerbsneutralität. Beim KMU-Fonds komme es darauf an, gesunden Unternehmen zu helfen. Die IBB müsse sich an bankübliche Regeln halten und könne nicht wettbewerbsverzerrend wirken. Die Banken seien allerdings nach dem „Platzen der großen Spekulationsblase“ derart restriktiv geworden, dass oft auch gesunde Unternehmen keine Kredite erhielten. Diese könnten ihre Geschäfte nicht mehr im gewohnten Maße vorfinanzieren. BBB-Verbürgungen dienten zwar als Sicherheit, zunächst müsse aber eine Hausbank zur Kreditvergabe bereit sein. Positiv sei, dass die IBB die Hausbankrolle bei kleinen Darlehen übernehmen könne. Allerdings stelle sich die Frage nach dem Kreditzweck. Er plädiere dafür, gesunde Unternehmen, die Aufträge hätten, aber keinen Kredit der Hausbank bekämen, in den KMU-Fonds einzubeziehen. Dies sei die Intention im Abghs gewesen.
Abg. Hoff (PDS) findet die Kritik, dass der KMU-Fonds nur dazu diene, das ARP-Existenzgründungs-programm zu retten, nicht angemessen. Das Land habe im Rahmen des Haushalts immer weniger Möglichkeiten gehabt, wirtschaftspolitische Strategien umzusetzen. Mit der Übernahme von Wirtschaftsförderungsprogrammen durch die Investitionsbank gewönnen diese auch einen anderen Charakter. Die Probleme, die Abg. Jahnke beschrieben habe, halte er für zwangsläufig, denn die IBB habe unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung zu arbeiten. Damit stoße man an Grenzen, die bei der Programmentwicklung zu berücksichtigen seien, auch wenn er Abg. Jahnke auf der normativen Ebene zustimme. Die Kritik der Grünen am KMU-Fonds könne er nicht nachvollziehen. Wenn man EU-Mittel nutzen wolle, könne man die Darlehen nicht voraussetzungslos zur Verfügung stellen. – Mit dem dargestellten VC-Fondsmodell sei er einverstanden. Damit könnten die innovationspolitischen Überlegungen realisiert werden. Mit der Verknüpfung von EU- und IBB-Mitteln werde ein Mehrwert erreicht, verbunden mit der VC-Fondsstrategie sei dies ein Fortschritt. Sinnvoll strukturiert sei auch das IBB-Wachstumsprogramm für den Mittelstand, auch wenn die Nennung von Kleinstunternehmen für Verwirrung gesorgt habe. – Er bitte SenWiArbFrau, zu den Haushaltsberatungen über die Umsetzung der Programme und über die Ausfälle zu berichten.
Abg. Krug (SPD) begrüßt die dargestellten Förderprogramme. Diese entsprächen den Vorstellungen und Bedürfnissen der KMU. Mittel könnten aber nicht ohne Prüfung vergeben werden. Mit den Kleinstkrediten werde eine Lücke geschlossen. Die IBB könne die Bonität der Antragsteller auch ohne Hausbank prüfen. Mit den Förderprogrammen gehe ein klares Signal an die mittelständischen Betriebe in der Stadt. Ihn interessiere, wie die Fonds genutzt würden und evtl. ausgeweitet werden könnten.
Frau Abg. Paus (Grüne) meint, die Effektivierung des Angebots sei richtig. Es sei gut, dass es einen KMU-Fonds gebe. Es sei schlecht, dass es nach wie vor kein Microlending gebe. In diesem Segment gehe es um Existenzgründer und Kleinstunternehmer, die überwiegend Langzeitarbeitslose, Migranten oder Frauen seien und die Schwierigkeiten hätten, bankübliche Sicherheiten vorzuweisen. Deshalb müsse man hier andere Kredittechniken anwenden und einen engen Kontakt zu den Gründern und Kleinstunternehmern aufbauen. Ein solches Mikrokreditprogramm fehle. – Der VC-Fonds sei zwar etwas Sinnvolles, aber nichts Neues. Das Zukunftsfondsmodell sei lediglich ausgeweitet worden; es gebe 20 Mio € zusätzlich in einem anderen Topf. Daher stelle sich die Frage nach der Zusammenführung beider Fonds zur Angebotseffektivierung.
StS Strauch (SenWiArbFrau) führt aus, die EU-Kommission habe den VC-Fonds genehmigt. Der KMU-Fonds bedürfe nicht der Genehmigung der EU-Kommission. Die Äußerungen der Frau Abg. Paus offenbarten viele Missverständnisse. Der KMU-Fonds solle primär die Lücke für Bestandsunternehmen schließen, die nicht mehr in der Existenzgründungsphase seien. Dort würden auch Mikrokredite ohne Hausbank vergeben. Diese Förderung für Bestandsunternehmen – unter Einsatz von EFRE-Mitteln – sei neu und wichtig. Das ARP-Existenzgründungsprogramm existiere weiter und sei einstweilen nicht integriert. Insofern gebe es auch ein Microlending für Existenzgründer. Zudem werde überlegt, den KMU-Fonds für Existenzgründer zu öffnen und das ARP-Existenzgründungsprogramm zu integrieren. Auch beim VC-Fonds sei die Verwendung von EFRE-Mitteln gelungen, womit Berlin in Deutschland Vorreiter sei. Dieses neue Modell sei getrennt vom IBB-Beteiligungsfonds leichter durchzusetzen gewesen. Er sei dafür, möglichst viele KfW-Mittel für die Berliner Wirtschaft nutzbar zu machen, weil Berlin nicht so viele Eigenmittel zur Kofinanzierung habe. Beim Einsatz eigener Mittel sei zu beachten, dass die IBB als Bank agieren müsse, weil sie sonst ihre Zulassung verlöre. Er halte dies mit Blick auf den etwaigen Ausfall von Steuermitteln auch für sinnvoll. Ausfälle werde man erst nach einiger Zeit beobachten können. SenWiArbFrau und IBB hätten aber ein Auge darauf.
Der Ausschuss schließt die Besprechung der Vorlagen ab.
Punkt 4 der Tagesordnung
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Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Verwaltung von Bundes- und EU-Mitteln Beschluss des Abgeordnetenhauses zum
Haushaltsplan 2004/2005 Drs 15/3101 (auf Antrag der Fraktion der SPD) |
Abg. Krug (SPD) fragt nach dem Abruf der Bundes- und EU-Mittel, dem aktuellen Stand der Mittelbindung, der Arbeit der Task-Force und der Zusammenarbeit mit den Bezirken. Auch ein Ausschöpfungsgrad von 90 bis 95 % könne noch nicht befriedigen, da diese Mittel auch der Arbeitsplatzsicherung dienten. Was werde getan, um die Mittel im Berichtszeitraum bis 2005/2006 vollständig zu verbrauchen?
StS Strauch (SenWiArbFrau) verweist auf die verteilte Tischvorlage. Zum Ziel-1-Programm: Die Mittel für 2002 könnten bis Ende 2004 ausgegeben werden. Die erste graue Spalte zeige die Mittelbindung, die nächste Spalte den Anteil am Gesamtbetrag der Förderperiode. Nur beim VC- und KMU-Fonds liege man bei 100 %. Durch das Einstellen in die Fonds seien die EFRE-Mittel quasi ausgegeben. – Bei der Mittelbindung für 2000-2002 müssten eigentlich mindestens 100 % stehen. In Einzelfällen sei dies nicht so. Zum Mittelabfluss: Bei den beiden Fonds stünden wiederum 100 %, da das Geld dort eingezahlt sei. Für die Ausreichung aus den Fonds habe man Zeit und sich über die N+2-Regelung gerettet. Die größten Sorgen bereiteten die kleinen Zahlen, z. B. die Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei den produktiven Investitionen, wo die Nachfrage nicht ausreichend sei. Wenn die Konjunktur nicht anziehe, werde man dort „ein richtiges Problem“ haben. – [Zuruf des Abg. Dietmann (CDU)] – 11,344 Mio € der Tranche 2002 hätten nicht verausgabt werden können. Diese hätten zurückgezahlt werden müssen, wenn man nicht die 7-%-Reserve – rund 40 Mio € – gehabt hätte. Davon habe man Ende 2003 etwa 18 Mio € verbraucht, 2005 die 11,344 Mio €. Durch die Reserve sei es nicht zum Mittelverfall gekommen. Gleichwohl sei das Ziel noch nicht erreicht worden. Allerdings könne man die Unternehmen auch mit einem Zuschuss nicht zu Investitionen zwingen. – Zum Ziel-2-Programm auf der Rückseite: Die Tranche bis 2002 – EFRE-Gesamt – sei im Vorgriff auf 2003 um 13 Mio € überschritten. Eine Verrechnung zwischen Ziel 1 und Ziel 2 sei nicht möglich.
SenWiArbFrau sei dabei, die Anmeldungen für 2005/2006 zu sichten. Die zusätzlichen Mittelanforderungen der Verwaltungen und die Mittelfreigaben würden abgefragt. Die Anforderungen überschritten die freigegeben Mittel, so dass Realisierbarkeit und Prioritätensetzung geprüft würden. In bestimmten Teilprogrammen werde es voraussichtlich Mittelreste geben. Daher werde sein Haus bei der EU-Kommission ein zweites Änderungsverfahren einleiten. Dies sei nach dem ersten Änderungsverfahren, mit dem bereits 90 Mio € umgeschichtet worden seien, nicht ganz einfach. SenWiArbFrau scheue sich, die Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Ziel-1-Gebiet zu sehr herunterzusetzen, weil dies das falsche Signal für den Ostteil der Stadt sei, müsse aber mit halbwegs realistischen Zahlen arbeiten, damit das Geld nicht verloren sei.
Abg. Eßer (Grüne) vertritt die Auffassung, dass der der Mitteilung zu Grunde liegende Abghs-Beschluss falsch interpretiert worden sei. Zur Jahresmitte habe auf Grund der aktuellen Ist-Zahlen des laufenden Jahres der Stand der Verwendung von Bundes- und EU-Mitteln dargestellt werden sollen, um ggf. noch nachsteuern zu können. Stattdessen würden die Ist-Zahlen vom 31. Dezember des Vorjahres dargestellt. Deshalb sei es sinnlos, die Mitteilung zu diskutieren. Deshalb habe SenWiArbFrau neue Zahlen vorgelegt. Die Mittelbindung sehe beim Ziel-1-Programm mit 78,2 % zunächst recht gut aus. Beim Ziel-2-Programm seien 60 % mit Blick auf die Zeitschiene zu wenig. 75 % wären angezeigt. – Die Zahlungen bei der Infrastruktur Aus- und Fortbildung – im Wesentlichen wohl das OSZ-Programm – seien am niedrigsten, obwohl der Modernisierungsbedarf bei den OSZ nach wie vor unabweisbar sei. Wie komme es zu den Zahlen? – Das Radwegeprogramm vermute er unter „touristische Infrastruktur“, wo aber eine Null stehe. Was verberge sich dahinter?
Abg. Krug (SPD) kommt auf die 7-%-Reserve zurück. Inwieweit sei sie schon ausgelastet? Welche Flexibilität gebe es noch für die nächsten Jahre? – Im Übrigen gebe es ein ausgeprägtes Berichtswesen, das die Verwaltung in Atem halte. Auch zum 31. August solle der Senat über die Strukturmittelbindung berichten.
Abg. Dietmann (CDU) unterstreicht, dass das Abghs einen Statusbericht für das laufende Jahr wünsche, um ggf. noch gegensteuern zu können. Insofern sei das jetzige Verfahren nicht hilfreich und zu überdenken. – Bei den produktiven Investitionen greife die geplante Umwidmung der nicht abfließenden Mittel zu kurz. Es gehe darum, auch neue Unternehmen für Berlin zu gewinnen. Nach seinem Eindruck sei diese Förderung zu wenig bekannt. Er erwarte hier mehr aktive Wirtschaftspolitik. Was unternehme SenWiArbFrau, um dieses Programm zu vermarkten? – Die Mitteilung habe im Übrigen Probleme und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen sollen, um den Mittelabfluss zu gewährleisten. Das Ist sei dem Soll anzupassen, nicht umgekehrt.
StS Strauch (SenWiArbFrau) räumt ein, dass ihm die 59,4 % beim Ziel-2-Gebiet auch Sorge bereiteten. Positiv sei, dass die Mittel im Westteil – obwohl weniger gebunden – besser abflössen. Negativ sei, dass die Kofinanzierungsanteile für die Unternehmen und die öffentliche Hand höher seien. 50 bis 75 % seien von den Bezirken im Westteil häufig nicht aufzubringen. Die Zeile „touristische Infrastruktur“ sei bei Ziel 2 aus Versehen hineingeraten. Bei Ziel 1 seien 10 Mio € für die Museumsinsel vorgesehen gewesen, diese Position sei aber gestrichen worden. Die „Umtopfung“ der Mittel sei Teil des Änderungsantrages vom Herbst 2004, so dass es noch keinen Mittelabfluss gebe. Der Mittelabfluss bei den OSZ sei im Hinblick auf den Planungsvorlauf schlecht. Die Mittel seien aber überbucht. – Was das Marketing angehe, so schalte die IBB in letzter Zeit sogar in Tageszeitungen Anzeigen. Die WFBI stelle das Förderportfolio bei ihren Akquisitionsbemühungen vor. Er selbst weise in Reden und Gesprächen immer wieder auf die bestehenden Fördermöglichkeiten hin. Trotz Ansprache über Publikationen und Verbände gebe es aber immer noch Unternehmen, die nicht Bescheid wüssten. Man müsse an die Problemursachen heran, um die Mittelabflüsse zu verbessern. Darüber habe SenWiArbFrau bereits mehrfach berichtet. Ihn ärgere, dass der bürokratische Aufwand der EU-Förderverfahren so hoch sei, dass Antragsteller abgeschreckt würden. In Brüssel sei dies inzwischen erkannt worden; Änderungen seien aber kurzfristig nicht zu erwarten.
Auf entsprechenden Einwand des Abg. Eßer (Grüne) gesteht StS Strauch (SenWiArbFrau) zu, dass der Mittelabfluss bei den OSZ ein kritischer Punkt sei; der Blick auf die Planungen reiche nicht. Deshalb gebe es ein Halbjahrescontrolling, bei Bedarf auch ein kürzerfristiges. Die Bezirke würden ggf. angehalten, Rückstände aufzuarbeiten, um den Mittelabfluss zu gewährleisten, bevor weitere Mittel gebunden würden.
Der Ausschuss schließt die Besprechung ab.
Punkt 5 der Tagesordnung
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Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64
Abs. 3 VvB Verordnung über die angemessene Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals a) der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
für das Jahr 2005 – VO-Nr. 15/221 – b) der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das
Jahr 2005 – VO-Nr. 15/222 – Drs 15/3542 (auf Antrag der Fraktion der Grünen) |
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Vertagt.
Punkt 6 der Tagesordnung
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Verschiedenes |
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Keine Wortmeldungen.
Ausschuss-Kennung : WiBetrTechgcxzqsq