Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

 

 

Integration des Instruments Kleinstkredite (Microlanding) in den KMU-Fonds der IBB

 

Drucksachen  15/1756 und 15/2270

 

 

 

 

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2003 Folgendes beschlossen:

 

„Der Senat wird aufgefordert, bei der Gestaltung des KMU-Fonds der IBB (der aus IBB- und EFRE-Mitteln besteht) die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Fonds mindestens folgende Kriterien erfüllt:

 

1.  Der KMU-Fonds wird für Klein- und Kleinstunternehmen geöffnet.

2. Es werden auch für Kleinstkredite unter 15 TEUR besondere Instrumente angeboten, damit diese ausgereicht werden können.

3. Die Ausreichung des Kredits als Stufenkredit wird ermöglicht, um Kleinstunternehmen bei Wachstumsschritten den Kreditbedarf z. B. für Betriebsmittel in individueller Höhe anbieten zu können.

4. Die Kredite können Investitionsmaßnahmen (Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen) sowie zur Finanzierung von Betriebsumlaufvermögen verwendet werden.

5. Die Förderrichtlinien sind so anzupassen, dass auch bei fehlender Unterstützung durch die Hausbanken Informationen und Unterstützung für potentielle Antragsteller bereitstehen.

6. Es ist zu prüfen, ob nach einer Einführungsphase das ARP- Darlehensprogramm in den KMU-Fonds integriert werden kann. Die frei werdenden  Mittel können dann teilweise (bedarfsgerecht) das Fondsvolumen erhöhen, so dass der verbleibende Anteil dem Aufbau gemeinsamer Servicestrukturen dienen kann.“



Der Senat hat zum KMU-Fonds bereits im Rahmen folgender Vorlagen Stellung genommen:

 

-          Mitteilungen zur Kenntnisnahme: Kleinst-kredit-Programm für Berlin: Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen“ (Drucksachen 15/610, 15/761 und 15/1286 – Schlussbericht –)

-          Hauptausschussbericht:  „Entsperrung  des

                 Haushaltsteilbetrages von 1 Mio € sowie     Vorstellung eines Konzeptes für die zu          künftige Gestaltung des Liquiditätsfonds“                 (Rote Nr. 1446)

-          Bericht an den Wirtschaftsausschuss: „Be   richt zum Stand der Vorbereitungen des        KMU-Fonds“ (Hauptausschuss Rote Nr.

              1801)

-          Stellungnahme zum Antrag der Fraktion        Bündnis 90/Die Grünen: „Wo bleiben die

Kleinstkredite? – auch Kleinstkredite (Microlending) in den KMU-Fonds einbe-     ziehen!“ (Drucksache Nr. 15/1756)

 

Ergänzend hierzu wird berichtet:

 

Mit dem KMU-Fonds ist ein Kreditfonds für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert worden. Das Einzahlungsvolumen beträgt zunächst ca. 38 Mio € und soll aus EFRE- und IBB-Mitteln finanziert werden. Hierzu ist erforderlich, dass eine Konstruktion geschaffen wird, die einen professionellen und unabhängig arbeitenden Fonds ermöglicht.

 

Bedingt durch den Einsatz von EFRE-Mitteln muss ein solcher Fonds EFRE- und beihilfeseitig von der Europäischen Kommission (EKOM) genehmigt werden. Entsprechend der Forderung der EKOM wird versucht, den Fonds den entsprechenden Bedingungen anzupassen.

 

Dieses ist – soweit möglich – geschehen. Seit geraumer Zeit steht die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen teilweise mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit der EKOM in Verhandlung über die Ausgestaltung des Fonds. Die Öffnung des Fonds für Klein- und Kleinstbetriebe ist Bestandteil des Konzeptes des KMU-Fonds.

 

Welche Entscheidung die EKOM wann treffen wird, ist nicht absehbar. Daher kann zur Zeit auch keine Aussage über einen eventuellen Starttermin für den KMU-Fonds getroffen werden.

 

Zu den einzelnen Forderungen entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 11.12.03 ist Folgendes zu bemerken:

 

Zu 1.  Der KMU-Fonds ist offen für Klein- und Kleinstunternehmen. Eine untere Begrenzung der Kreditsumme ist nicht vorgesehen.

 

Zu  2.  Auch für diese Kredite steht der KMU-Fonds zur Verfügung. Siehe auch Nr. 1 und 5. Zusätzlich wird über weitere Begleitmaßnahmen (z. B. Coaching) nachgedacht, die auch zur Risikominimierung bei der Ausreichung von Kleinstkrediten beitragen können.

 

Zu 3. Auch beim KMU-Fonds sollen die Darlehen entsprechend dem jeweils benötigten Finanzbedarf zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet auch, dass jeweils die erforderlichen Tranchen auszureichen sind.

 

Zu 4. Mit dem KMU-Fonds können Investitionen und damit im Zusammenhang stehende Betriebsmittel finanziert werden. Bei Mikrokrediten ist zudem die Gründungsfinanzierung machbar.

 

Zu 5. Grundsätzlich sieht der KMU-Fonds eine Kooperation bzw. Konsortialdarlehen vor. Dies wird auch von der EKOM empfohlen. Bei der Öffnung für Kleinstkredite sieht die Richtlinie vor, dass für Kredite unter 25 TEUR ein Ausnahmetatbestand gilt, der den Zugang auch bei fehlendem Interesse der Hausbank sichert.

 

Zu 6.  Nach einer hinreichenden Einführungsphase, die eine Beurteilung des KMU-Fonds hinsichtlich seiner Wirkung und Zielerreichung zulässt, wird der Senat prüfen, ob das ARP-Existenzgründungsdarlehensprogramm angesichts seiner besonderen Zielgruppe in den KMU-Fonds integriert werden könnte. Sollte dies vollzogen werden, ergäben sich keine freien Mittel, da die landesseitige Kofinanzierung zu den EFRE-Finanzanteilen zukünftig von der IBB erbracht werden soll. Begleitmaßnahmen für die Existenzgründer und Existenzgründerinnen, die aus dem ESF kofinanziert werden, bestehen bereits heute, so dass hier kein zusätzlicher Förder- oder Organisationsbedarf besteht.

 

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Berlin, den 3. März 2004

 

Harald    W o l f

Senator für Wirtschaft, Arbeit

und Frauen

 

 

 

 

 

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