Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Integration des Instruments Kleinstkredite (Microlanding)
in den KMU-Fonds der IBB
Drucksachen 15/1756 und 15/2270
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2003 Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, bei der Gestaltung des KMU-Fonds der IBB (der aus IBB- und EFRE-Mitteln besteht) die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Fonds mindestens folgende Kriterien erfüllt:
1. Der KMU-Fonds wird für Klein- und
Kleinstunternehmen geöffnet.
2. Es werden
auch für Kleinstkredite unter 15 TEUR besondere Instrumente angeboten, damit
diese ausgereicht werden können.
3. Die
Ausreichung des Kredits als Stufenkredit wird ermöglicht, um Kleinstunternehmen
bei Wachstumsschritten den Kreditbedarf z. B. für Betriebsmittel in
individueller Höhe anbieten zu können.
4. Die Kredite
können Investitionsmaßnahmen (Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen)
sowie zur Finanzierung von Betriebsumlaufvermögen verwendet werden.
5. Die
Förderrichtlinien sind so anzupassen, dass auch bei fehlender Unterstützung
durch die Hausbanken Informationen und Unterstützung für potentielle Antragsteller
bereitstehen.
6. Es ist zu
prüfen, ob nach einer Einführungsphase das ARP- Darlehensprogramm in den
KMU-Fonds integriert werden kann. Die frei werdenden Mittel können dann teilweise (bedarfsgerecht) das Fondsvolumen
erhöhen, so dass der verbleibende Anteil dem Aufbau gemeinsamer Servicestrukturen
dienen kann.“
Der Senat hat
zum KMU-Fonds bereits im Rahmen folgender Vorlagen Stellung genommen:
- Mitteilungen zur Kenntnisnahme: Kleinst-kredit-Programm für Berlin: Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen“ (Drucksachen 15/610, 15/761 und 15/1286 – Schlussbericht –)
- Hauptausschussbericht: „Entsperrung des
Haushaltsteilbetrages von 1 Mio € sowie Vorstellung eines Konzeptes für die zu künftige Gestaltung des Liquiditätsfonds“ (Rote Nr. 1446)
- Bericht an den Wirtschaftsausschuss: „Be richt zum Stand der Vorbereitungen des KMU-Fonds“ (Hauptausschuss Rote Nr.
1801)
- Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Wo bleiben die
Kleinstkredite? – auch Kleinstkredite (Microlending) in den KMU-Fonds einbe- ziehen!“ (Drucksache Nr. 15/1756)
Ergänzend hierzu wird berichtet:
Mit dem KMU-Fonds ist ein Kreditfonds für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert worden. Das Einzahlungsvolumen beträgt zunächst ca. 38 Mio € und soll aus EFRE- und IBB-Mitteln finanziert werden. Hierzu ist erforderlich, dass eine Konstruktion geschaffen wird, die einen professionellen und unabhängig arbeitenden Fonds ermöglicht.
Bedingt durch den Einsatz von EFRE-Mitteln muss ein solcher Fonds EFRE- und beihilfeseitig von der Europäischen Kommission (EKOM) genehmigt werden. Entsprechend der Forderung der EKOM wird versucht, den Fonds den entsprechenden Bedingungen anzupassen.
Dieses ist –
soweit möglich – geschehen. Seit geraumer Zeit steht die Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen teilweise mit Unterstützung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit der EKOM in Verhandlung über
die Ausgestaltung des Fonds. Die Öffnung des Fonds für Klein- und Kleinstbetriebe
ist Bestandteil des Konzeptes des KMU-Fonds.
Welche Entscheidung die EKOM wann treffen wird, ist nicht absehbar. Daher kann zur Zeit auch keine Aussage über einen eventuellen Starttermin für den KMU-Fonds getroffen werden.
Zu den einzelnen Forderungen entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 11.12.03 ist Folgendes zu bemerken:
Zu 1. Der KMU-Fonds ist offen für Klein- und
Kleinstunternehmen. Eine untere Begrenzung der Kreditsumme ist nicht
vorgesehen.
Zu 2.
Auch für diese Kredite steht der KMU-Fonds zur Verfügung. Siehe auch Nr.
1 und 5. Zusätzlich wird über weitere Begleitmaßnahmen (z. B. Coaching)
nachgedacht, die auch zur Risikominimierung bei der Ausreichung von
Kleinstkrediten beitragen können.
Zu 3. Auch
beim KMU-Fonds sollen die Darlehen entsprechend dem jeweils benötigten
Finanzbedarf zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet auch, dass jeweils die
erforderlichen Tranchen auszureichen sind.
Zu 4. Mit dem
KMU-Fonds können Investitionen und damit im Zusammenhang stehende Betriebsmittel
finanziert werden. Bei Mikrokrediten ist zudem die Gründungsfinanzierung
machbar.
Zu 5.
Grundsätzlich sieht der KMU-Fonds eine Kooperation bzw. Konsortialdarlehen vor.
Dies wird auch von der EKOM empfohlen. Bei der Öffnung für Kleinstkredite sieht
die Richtlinie vor, dass für Kredite unter 25 TEUR ein Ausnahmetatbestand gilt,
der den Zugang auch bei fehlendem Interesse der Hausbank sichert.
Zu 6. Nach einer hinreichenden
Einführungsphase, die eine Beurteilung des KMU-Fonds hinsichtlich seiner
Wirkung und Zielerreichung zulässt, wird der Senat prüfen, ob das
ARP-Existenzgründungsdarlehensprogramm angesichts seiner besonderen Zielgruppe
in den KMU-Fonds integriert werden könnte. Sollte dies vollzogen werden,
ergäben sich keine freien Mittel, da die landesseitige Kofinanzierung zu den
EFRE-Finanzanteilen zukünftig von der IBB erbracht werden soll.
Begleitmaßnahmen für die Existenzgründer und Existenzgründerinnen, die aus dem
ESF kofinanziert werden, bestehen bereits heute, so dass hier kein zusätzlicher
Förder- oder Organisationsbedarf besteht.
Ich bitte, den
Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 3. März 2004
Harald
W o l f
Senator
für Wirtschaft, Arbeit
und
Frauen
Ausschuss-Kennung
: WiBetrTechgcxzqsq