Der Senat wird aufgefordert,
1. in der zweiten Ausschreibung über die Veräußerung der Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 11. Dezember 2003 zu folgen. Eine neuerliche Ausschreibung muss die Verpflichtung zur Umstellung von mindestens zwei geeigneten Stadtgütern auf ökologische Bewirtschaftung beinhalten.
2. die Ausschreibung nicht der Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH zu übertragen, sondern selbst durchzuführen.
Zu 1. Der Mitteilung des Senats (Drs. 15/2883) vom 25. Mai 2004 ist zu entnehmen, dass der Senat plant, den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 11. Dezember 2003 nur unzureichend umzusetzen, obwohl dies in dem Beschluss des Parlamentes klar formuliert ist: „Die vom Abgeordnetenhaus beschlossene verstärkte Orientierung der Stadtgüter auf ökologischen Landbau und artgerechte Tierhaltung soll durch die Verpflichtung zur Umstellung von mindestens zwei geeigneten Stadtgütern auf ökologische Bewirtschaftung weiterhin Gegenstand einer neuerlichen Ausschreibung bleiben“. Zudem ist es Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von SPD und PDS, die Stadtgüter als Modell der ökologischer Landwirtschaft zu entwickeln.
Die Umstellung von mindestens zwei Gütern auf ökologischen Landbau soll jedoch nur optional und nicht verpflichtend ausgeschrieben werden.
Dies verstößt nicht nur gegen den mehrheitlichen Beschluss des Abgeordnetenhauses, sondern ist auch ein strukturpolitischer Fehler. Denn gerade für die stadtnahen Güter ist eine ökologische Bewirtschaftung aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoller als die konventionelle Bewirtschaftung, da der Berliner Markt für ökologisch angebaute Lebensmittel weiter wachsen wird. Eine Machbarkeitsstudie bescheinigte zudem bereits im Jahr 2001, dass die Umstellung von vier Gütern möglich, von zwei Gütern sehr gut möglich sei. Dieses Ergebnis wurde auch durch den Verlauf des bisherigen, inzwischen gescheiterten Bieterverfahrens bestätigt, in dem zwar vieles in Frage gestellt wurde, aber die Umstellung zweier Stadtgüter auf ökologischen Landbau war gerade nicht der Grund für das Scheitern der Verhandlungen.
Die Entscheidung des Senats, nur „bei gleichwertigen Angeboten Erwerber, die sich verpflichten, den zu übernehmenden Betrieb auf ökologischen Landbau umzustellen, vorrangig berücksichtigt werden sollen“, bedeutet das faktische Aus für den Ökolandbau auf Stadtgütern, denn es trägt nicht der Tatsache Rechnung, dass Bieter mit dem Angebot einer ökologischen Bewirtschaftung auch die Umstellungskosten auf die ökologische Bewirtschaftung zu tragen haben. Diese Umstellungskosten müssen bei der Bewertung des Kaufpreises von Anbietern aus dem ökologischen Anbau berücksichtigt werden.
Zu 2. Bereits 2003 hatte der Rechnungshof Berlin in seinem Jahresbericht 2003 das Verhalten der Stadtgüter beim bisherigen Privatisierungsverfahren scharf gerügt. Der Senat hatte sich das erste Bieterverfahren von der Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH weitgehend aus der Hand nehmen lassen, wodurch erhebliche Kosten für das Land Berlin verursacht wurden. 455.000 Euro freihändig vergebenes Beraterhonorar und um 600.000 Euro aufgestockte Bezüge für den Geschäftsführer wurden bisher in den Sand gesetzt. Außerdem fuhren die Stadtgüter in den Jahren 2002/2003 Verluste von insgesamt über 6 Millionen Euro ein. Dies muss bei der zweiten Ausschreibung verhindert werden.
Berlin, den 04. Juni 2004
Dr.
Klotz Ratzmann Paus
und die übrigen
Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss-Kennung
: WiBetrTechgcxzqsq