Der Senat wird aufgefordert:
1.)
- den Vertrag mit den Wirtschaftsprüfern der PWC (PriceWaterhouseCoopers) zur Bürgschaftsprüfung und zur Betreuung der Landesbürgschaften sofort zu kündigen,
- die bestehenden Landesbürgschaften ab 5 Millionen Euro (mit Ausnahme der Wohnungsbaubürgschaften) auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen,
- bei fehlerhaften Gutachten Schadensersatzforderungen gegenüber der PWC zu prüfen.
2.)
- keine Landesbürgschaften über den Betrag von 5 Millionen Euro mehr zu übernehmen,
- die Beurteilung und Betreuung von Landesbürgschaften auf mehrere Gesellschaften zu verteilen,
- das Honorar für die Begutachtung und die Betreuung von Landesbürgschaften nicht prozentual an der Bürgschaftssumme zu orientieren,
- in der Finanzverwaltung die Voraussetzung für eine qualitative Kontrolle der Wirtschaftsprüfungsgutachten und der Betreuung der Landesbürgschaft zu schaffen.
Dem Parlament ist bis zum 30. Mai 2005 Bericht zu erstatten.
Begründung:
Die Wirtschaftprüfungsgesellschaft PWC hat seit 1984 einen Vertrag mit dem Land Berlin. Sie prüft bei allen Vergaben von Landesbürgschaft die Wirtschaftlichkeit und gibt ihre Empfehlung zur Übernahme der Bürgschaft ab. Kommt es zu einer Landesbürgschaft, übernimmt die PWC ebenfalls die Betreuung.
Das Honorar beträgt dafür
jährlich 0,8 Prozent der Bürgschaftssumme. Bei einer Bürgschaft von 20
Millionen Euro wären dies 160.000 Euro jedes Jahr.
Um zu kontrollieren, inwieweit auch andere Gutachten
so zusammengeschustert wurden und die daraus entstehenden Risiken zu erkennen,
sollen größere Landesbürgschaften überprüft werden. Die PWC hat seit 1984 viel
Geld vom Land Berlin für ihre Tätigkeit erhalten, die sie am Beispiel Tempodrom
nicht einmal sorgfältig vorgenommen hat.
Einen solchen Exklusivvertrag wie bisher darf es
nicht mehr geben. Das Honorar soll an die Intensität der Betreuung der
Landesbürgschaft gekoppelt werden und nicht prozentual an die Höhe der
Bürgschaftssumme. Außerdem muss in Zukunft eine Kontrolle der Tätigkeit dieser
Bürgschaftsgutachter und ihrer Betreuung der Landesbürgschaften durch die
Senatsfinanzverwaltung garantiert werden.
Berlin, den 15.11 2004
Dr.
Klotz Ratzmann Oesterheld Schruoffeneger
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Ausschuss-Kennung
: WiBetrTechgcxzqsq