Der Senat wird aufgefordert:

 

1.)

-          den Vertrag mit den Wirtschaftsprüfern der PWC (PriceWaterhouseCoopers) zur Bürgschaftsprüfung und zur Betreuung der Landesbürgschaften sofort zu kündigen,

-          die bestehenden Landesbürgschaften ab 5 Millionen Euro (mit Ausnahme der Wohnungsbaubürgschaften) auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen,

-          bei fehlerhaften Gutachten Schadensersatzforderun­gen gegenüber der PWC zu prüfen.

 

2.)

-          keine Landesbürgschaften über den Betrag von 5 Millionen Euro mehr zu übernehmen,

-          die Beurteilung und Betreuung von Landesbürg­schaften auf mehrere Gesellschaften zu verteilen,

-          das Honorar für die Begutachtung und die Betreuung von Landesbürgschaften nicht prozentual an der Bürgschaftssumme zu orientieren,

-          in der Finanzverwaltung die Voraussetzung für eine qualitative Kontrolle der Wirtschaftsprüfungsgutach­ten und der Betreuung der Landesbürgschaft zu schaffen.

 

Dem Parlament ist bis zum 30. Mai 2005 Bericht zu erstatten.

 


Begründung:

 

Die Wirtschaftprüfungsgesellschaft PWC hat seit 1984 einen Vertrag mit dem Land Berlin. Sie prüft bei allen Vergaben von Landesbürgschaft die Wirtschaftlichkeit und gibt ihre Empfehlung zur Übernahme der Bürgschaft ab. Kommt es zu einer Landesbürgschaft, übernimmt die PWC ebenfalls die Betreuung.

 

Das Honorar beträgt dafür jährlich 0,8 Prozent der Bürgschafts­summe. Bei einer Bürgschaft von 20 Millionen Euro wären dies 160.000 Euro jedes Jahr.



Im Untersuchungsausschuss Tempodrom wurde deutlich,

        -   dass das Gutachten zur Landesbürgschaft für das Neue Tempodrom von vollkommen ungeprüften Zahlen ausging,

        -   dass trotz fehlender Eigenmittel die Landes­bürgschaft befürwortet wurde und

        -   dass bei der Senatsfinanzverwaltung offensicht­lich keiner dieses Gutachten überprüfen konnte oder wollte. Somit sicherte sich die PWC durch Betreuung dieser Landesbürgschaft Einnahmen für die nächsten Jahre.

 

Um zu kontrollieren, inwieweit auch andere Gutachten so zusammengeschustert wurden und die daraus entstehenden Risiken zu erkennen, sollen größere Landesbürgschaften überprüft werden. Die PWC hat seit 1984 viel Geld vom Land Berlin für ihre Tätigkeit erhalten, die sie am Beispiel Tempodrom nicht einmal sorgfältig vorgenommen hat.

 

Einen solchen Exklusivvertrag wie bisher darf es nicht mehr geben. Das Honorar soll an die Intensität der Betreuung der Landesbürgschaft gekoppelt werden und nicht prozentual an die Höhe der Bürgschaftssumme. Außerdem muss in Zukunft eine Kontrolle der Tätig­keit dieser Bürgschaftsgutachter und ihrer Betreuung der Landesbürgschaften durch die Senatsfinanz­ver­waltung garantiert werden.

 

 

Berlin, den 15.11 2004

 

Dr. Klotz  Ratzmann Oesterheld   Schruoffeneger

und die übrigen Mitglieder

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : WiBetrTechgcxzqsq