Drucksache 15 / 2667

 

 

15. Wahlperiode

 


 

 

Antrag

 

der Fraktion der CDU

 

Strukturkonzept für die Charité – Universitätsmedizin Berlin

 

 

 


Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Der Senat wird aufgefordert, zehn Monate nach der Zusam­menführung der beiden hochschulmedizinischen Bereiche der Humboldt und der Freien Universität ein Strukturkonzept für die Charité – Universitätsmedizin Berlin und die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundla­gen dem Abgeordnetenhaus bis zum 30.4.2004 vorzule­gen.

Dabei sollten folgende Rahmenbedingungen berücksich­tigt werden:

·         Absenkung der Landeszuschüsse

·         Kürzung der Hochschulbaufinanzierungsmittel

·         Erlösreduktion durch das neue Abrechnungssystem für Krankenhausleistungen

·         Veränderte Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO seit 1.10.2003) zur Stärkung praxisorientierter Lehrpro­file.

Darüber hinaus sollen folgende Maßnahmen in die Umset­zung einbezogen werden:

·         Rechtsgrundlage für Kooperationen mit Privaten und für die Drittmittelannahme

·         Finanzierungsgrundlage für berufsbegleitende und Weiterbildungs-Studiengänge

·         Bildung von Zentren der Hochleistungsmedizin in der regionalen und überregionalen Krankenversor­gung

·         Einführung gestufter Basisfallwerte

·         Eingliederung derzeit extern vergebener Aufgaben, soweit wirtschaftlich sinnvoll.

 

Begründung:

 

Zehn Monate nach der Errichtung der Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin ist der Aufbau der Entscheidungsorgane noch immer nicht vollendet und die Besetzung der Leitungspositionen noch nicht abgeschlos­sen. Der Senat von Berlin hat es bisher nicht geschafft, dem Abgeordnetenhaus über die Neustrukturie­rung der Charité – Universitätsmedizin Berlin zu berichten (Drs. 15/870) und die gesetzlichen Grundlagen für die Sicherung der wissenschaftlichen und medizinischen Exzellenz sowie einer wirtschaftlichen Krankenversor­gung und eines effektiven Einsatzes der Mittel für Lehre und Forschung (Drs. 15/1704, Art. I, § 1) zu schaffen. Auch über die geplante Absenkung des Landeszuschusses ist aufgrund neuer Erkenntnisse mit der Klinikumsleitung zu verhandeln.

Um sich als größtes Klinikum Europas erfolgreich weiter­entwickeln zu können, ist es notwendig, in stabilen und verlässlichen Strukturen die Fusion zu verwirklichen. Der be­gonnene Strukturprozess sollte die Wirtschaftlichkeit der Kliniken und wissenschaftlichen Einrichtungen erhö­hen und die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsplätze verbes­sern. Zu den besonderen Aufgaben eines Universitätsklini­kums gehört neben der Ausbildung von Studierenden der Auftrag zur Weiterentwicklung der Medizin. Zur Sicherstellung der medizinischen Forschung durch die klinische Medizin müssen bei Kooperationen mit der Industrie die Drittmittelempfänger auf sicheren Rechtsboden gestellt werden. Dabei muss langfristig eine Einigung zwischen Bund und Ländern erreicht werden, wie wenigstens teilweise die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Abdeckung indirekter Kosten von Drittmittelpro­jekten erreicht werden kann.

Gleichzeitig sind die wirtschaftlichen Probleme der Cha­rité aus drohenden Einnahmeverlusten durch die DRG-Abrechnung und die Unterfinanzierung der Hochschulambu­lanzen in die Diskussion der Gesundheitsre­form durch das Land einzubringen und über die Initiierung von wissenschaftsbezogenen gestuften Basisfallwerten abzufedern.

 

Berlin, 21. März 2004

 

Zimmer  Grütters  Czaja

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU


 

 

Ausschuss-Kennung : WissForschgcxzqsq