Der Senat von Berlin
H C
Fernruf 90228 403
(9228) 403
An das
über Senatskanzlei – G Sen –
- zur Kenntnisnahme -
über
Strukturplanung der Berliner Hochschulen
___________________________________________________________________
Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
-
Leitlinien der Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Forschung und Kultur im
Hinblick auf die Strukturplanungen
- Festlegung der Planungsbudgets
-
Leitlinien der
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Hinblick auf die
Strukturplanungen
- Aufteilung zwischen den Universitäten
-
Besondere Belastungs- und EntlastungstatbeständeVerfahren
der Strukturplanung
2. Ausgangslage der Strukturplanung der Universitäten
- Freie Universität
- Humboldt-Universität
- Technische Universität
- Gemeinsames Benchmarking-Projekt der Universitäten
3. Kriterien der Strukturplanung der Universitäten
4. Wesentliche Ergebnisse des Strukturplanungsprozesses
- Studiengänge an einem Standort
- Fächer an mehreren Standorten
- Wissenschaftliche Schwerpunkte der Freien Universität
- Wissenschaftliche Schwerpunkte der Humboldt-Universität
- Wissenschaftliche Schwerpunkte der Technischen Universität
5. Maßnahmen von besonderer Bedeutung
- Lehrerbildung
- Konzentration von Fächern an der Technischen Universität
- Musikwissenschaft
- Agrarwissenschaft an der Humboldt-Universität
- Evangelische Theologie an der Humboldt-Universität
- Auswirkungen auf die Fächergruppen
- Schwerpunkt der Einsparungen bei den Doppel- und Mehrfachangeboten
6. Strukturplanung der Fachhochschulen
7. Strukturplanung der Kunsthochschulen
- Hochschulräte
- Hochschulübergreifende Zentren
- Optimierung der Verwaltungsstrukturen
- künftige Zahl der Studienplätze
8. Gesamtwürdigung und Perspektiven
- Entwicklung Studienplatzzahlen
- Zusammenfassende Würdigung
9. Beteiligung des Landes Brandenburg
10. Weitere Aspekte der künftigen Ergänzung und Fortschreibung der Strukturplanung
- Gesundheitsregion Berlin
- Zentrenbildung
- Kompetenzzentrum für Lehrerbildung
- Hochschulübergreifende Betrachtung von Aufgabenfeldern
- Studienstruktur
- Facility-Management
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit
11. Herausforderungen an das Berliner Wissenschaftssystem in den nächsten Jahren
Anlage 1
Anlage 2
O. Vorwort
Im Rahmen der stattgefundenen Hochschulvertragsverhandlungen wurden die nachfolgend dargestellten Strukturplanungen der Berliner Hochschulen mit den für den Vertragszeitraum bis 2009 angestrebten hochschul- und wissenschaftspolitischen Vorstellungen des Senats vernetzt. Der Abstimmungsprozess zur Beschlussfassung der Hochschulverträge gemäß Art. II Abs. 1 und 4 HStrG 97 für den Zeitraum 2006 bis 2009 durch den Senat ist noch nicht abgeschlossen. Die Hochschulverträge als Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses werden dem Parlament gesondert vorgelegt.
Qualität und Leistungsfähigkeit, Zusammenarbeit und Wirtschaftlichkeit werden weiterhin herauszuhebende Kriterien für die Ausgestaltung des Hochschulstandortes Berlin/Brandenburg sein, wobei das Handeln aller Beteiligten selbstverständlich an den unmissverständlichen Kriterien aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs vom 31. Oktober 2003 zur Haushaltskonsolidierung ausgerichtet werden muss.
Aufgrund der festgestellten extremen Haushaltsnotlage dürfen die festgelegten und vom Parlament bestätigten Jahreshochschulgesamtplafonds bis 2009 insgesamt keinesfalls überschritten werden. Es muss sichergestellt werden, dass die strukturellen Einsparungen vollständig entsprechend den Jahresvorgaben realisiert werden. Hieraus ergibt sich, dass ein noch effizienterer Einsatz der Ressourcen herbeizuführen ist, wobei die Qualität in Forschung, Lehre und Studium dauerhaft gesichert und verbessert werden muss. Unter anderem wird im Vertragszeitraum bis 2009 die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der Berliner Universitäten nachhaltig zu steigern sein. Eine bei gegebenem Mittelvolumen hohe Anzahl von gut ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen kann so zunehmend zum Markenzeichen der Berliner Hochschulen werden. Eine zunehmend leistungsbezogene Mittelverteilung ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Steigerung von Effizienz und Qualität.
1. Grundlagen der Strukturplanung
Der „Änderungs- und Ergänzungsvertrag zu den Verträgen gemäß Artikel II § 1 Haushaltsstrukturgesetz 1997 vom 18. Juli 2001“, dem der Senat von Berlin am
23. September 2003 und das Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2003 zugestimmt haben, sieht einen Konsolidierungsbeitrag der Hochschulen bereits in der Laufzeit der geltenden Hochschulverträge sowie eine kontinuierliche Absenkung des Gesamtplafonds der Vertragshochschulen von 2006 bis zum Jahr 2009 vor. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die in § 6 Abs. 1 und 2 der Hochschulverträge vom
18. Juli 2001 vereinbarte Fortschreibung der Strukturpläne unter Berücksichtigung der in dem Änderungs- und Ergänzungsvertrag festgelegten Hochschulplafonds sowie der sich auf dieser Grundlage voraussichtlich anteilig ergebenden Zuschüsse erfolgt. Die fortgeschriebenen Strukturpläne waren dem Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur bis zum 30. Juni 2004 vorzulegen.
Die für das Jahr 2009 im Änderungs-
und Ergänzungsvertrag vorgesehene Plafondhöhe beträgt für die bisherigen
Vertragshochschulen ohne Hochschulmedizin 870 Mio Euro. Das bedeutet, gemessen
am Jahr 2005, eine Reduzierung um 75 Mio Euro. Der Senat von Berlin und das
Abgeordnetenhaus haben dem Änderungs- und Ergänzungsvertrag zugestimmt. Die
Hochschulen haben ihn im Jahr 2003 unterschrieben, zuletzt auch die Technische
Universität im Jahr 2004. Als Vertragshochschulen neu hinzugekommen sind die
drei kleinen Kunsthochschulen und die Fachhochschule für Verwaltung und
Rechtspflege mit Verträgen bis 2005, deren Zuschüsse im Gesamtplafond bis 2009
noch nicht enthalten sind.
- Leitlinien der Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur im Hinblick auf die Strukturplanungen
Die Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur und die Hochschulen haben sich auf ein Verfahren
nach dem
Gegenstromprinzip verständigt, in dem die
übergreifenden Zielsetzungen des Senators mit den Planungsprozessen der Hochschulen verknüpft
wurden. Unter Beachtung dieser politischen Leitlinien entwickelten, nach dem
die Hochschulen ihre Planung selbständig und in Abstimmung
untereinander. unter Beachtung politischer Leitlinien des Senators
durchführten. Im Planungsprozess fand eine kontinuierliche politische
Begleitung durch den Senator statt, der zu diesem Zweck regelmäßig zu einer Koordinierungsrunde einlud,
der neben den drei Universitätspräsidenten die Kuratoriumsvorsitzenden von
Freier Universität und Humboldt-Universität sowie Professor Thies für die
Technische Universität angehörten.
Ausgangspunkt der Die Leitlinien für eine
Gestaltung des Hochschulsystems in Berlin waren für die Senatsverwaltung nach
wie vor die Stellungnahme des Wissenschaftsrats zur Strukturplanung der
Hochschulen in Berlin vom Mai 2000 sowie die daran anschließenden Empfehlungen
der Expertenkommissionen, allerdings unter Berücksichtigung der nun aktuell umzusetzenden erheblichen
Einsparungen. Inhaltlich waren insbesondere folgende Ziele leitend:
·
Die künftige Struktur der Universitäten soll
gekennzeichnet sein durch Komplementarität und Profilbildung.
·
Die Stärken der Forschung bleiben erhalten und
werden zu profilbildenden Schwerpunkten weiterentwickelt, um Spitzenpositionen
zu halten und auszubauen.
·
·
Mehrfachangebote sollen überprüft und
gegebenenfalls abgebaut werden. Das Angebot von Fächern an mehr als einem
Standort muss sich durch die Nachfrage, die unterschiedliche auf
Komplementarität zielende Profilierung, die besondere Qualität, die
interdisziplinäre Verzahnung innerhalb der Universität bzw. hochschulübergreifend
sowie die
Kooperation mit der außeruniversitären Forschung rechtfertigen.
·
Die Vielfalt der Fächer, insbesondere auch der
sogenannten „kleinen Fächer“ soll auch nach dem Kapazitätsabbau als besonderes
Merkmal des Gesamtfächerspektrums der Berliner Hochschullandschaft erhalten
bleiben. Die erforderlichen Reduzierungen sollen nicht einseitig zu Lasten von
singulär vertretenen, insbesondere von „Kleinen Fächern“ erfolgen.
·
Ein ausreichendes Angebot an Absolventen für das
Lehramt an den Berliner Schulen wird gewährleistet.
·
Das Fächerspektrum der Brandenburger Universitäten
wird in die Planung einbezogen.
Vertraglich haben sich die
Hochschulen zur Fortschreibung ihrer Strukturplanungen
verpflichtet. Grundlage ist der sich für jede Hochschule voraussichtlich
anteilig ergebende einzelne
Hochschulzuschuss.
- Festlegung der Planungsbudgets
Da von vornherein zwischen den Beteiligten klar war, dass die Einsparungen im Wesentlichen von den drei Universitäten zu erbringen sind, baten diese um eine Festsetzung der anteiligen Einsparvorgaben für ihre Strukturplanung. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2003 übermittelte daraufhin der Senator den Hochschulen Planungsbudgets als Grundlage für die Strukturplanungen.
Die Festlegung der Planungsbudgets beruhte auf folgenden Grundsätzen:
Der Ausbau der Fachhochschulen in Berlin wird fortgesetzt. Zu diesem Zweck wird der Fachhochschulstrukturfonds über die volle Laufzeit beibehalten. Die Beiträge der Universitäten werden allerdings ab 2006 von 2,5 Mio Euro auf 1,707 Mio Euro abgesenkt, um der Belastung der Universitäten und der Nichtbeteiligung der Hochschulmedizin ab 2006 Rechnung zu tragen. Folgerichtig beteiligen sich die Fachhochschulen nicht an der Erbringung der Einsparsumme von 75 Mio Euro ab 2006.
Dies bedeutet, dass die drei großen Universitäten die Einsparsumme von 75 Mio Euro zu tragen haben.
- Leitlinien
der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Hinblick auf die
Strukturplanungen
Leitlinien
einer Gestaltung des Hochschulsystems in Berlin waren für die Senatsverwaltung
nach wie vor die Stellungnahme des Wissenschaftsrats zur Strukturplanung der
Hochschulen in Berlin vom Mai 2000 sowie die daran anschließenden Empfehlungen der
Expertenkommissionen, allerdings unter Berücksichtigung der nun umzusetzenden erheblichen
Einsparungen. Inhaltlich waren insbesondere folgende Ziele leitend:
·Die
künftige Struktur der Universitäten soll gekennzeichnet sein durch Komplementarität und
Profilbildung.
·Die Stärken
der Forschung bleiben erhalten und werden zu profilbildenden Schwerpunkten
weiterentwickelt, um Spitzenpositionen zu halten und auszubauen.
·Die
Vielfalt der Fächer, insbesondere auch der sogenannten „kleinen Fächer“ soll
als besonderes Merkmal der Berliner Hochschullandschaft erhalten bleiben. Die erforderlichen
Reduzierungen sollen nicht einseitig zu Lasten von singulär vertretenen insbesondere von „Kleinen Fächern“ erfolgen. Im Hinblick auf die angestrebte
Komplementarität soll auch nach dem Kapazitätsabbau das Fächerspektrum in
Berlin in seiner Vielfalt
bestehen.
·Mehrfachangebote
sollen überprüft und gegebenenfalls abgebaut werden. Das Angebot von
Fächern an mehr als einem Standort muss sich durch die Nachfrage, die
unterschiedliche, auf Komplementarität zielende Profilierung, die besondere
Qualität, die interdisziplinäre Verzahnung innerhalb der Universität bzw. hochschulübergreifend
und die Kooperation mit der außeruniversitären Forschung rechtfertigen.
·Ein
ausreichendes Angebot an Absolventen für das Lehramt an den Berliner Schulen wird
gewährleistet.
·Das
Fächerspektrum der Brandenburger Universitäten wird in die Planung einbezogen.
4. - Aufteilung
des
Planungsbudgets zwischen den Universitäten
In der Diskussion mit den Universitäten über die Umsetzung der Einsparungen war die Frage maßgebend, ob Veränderungen in der bisherigen Fächerstruktur erforderlich sind. Ein Vergleich ergab jedoch, dass bislang die Verteilung der Fächergruppen in Berlin (Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften) der Verteilung im Bundesgebiet entspricht. Diese Fächergruppenverteilung trägt deshalb die Vermutung der Richtigkeit in sich und soll folglich grundsätzlich beibehalten werden. Die prozentuale Aufteilung nach Fächergruppen-Clustern findet sich in der nachfolgenden Tabelle.

Während Freie Universität und Humboldt-Universität diese Ausgangslage akzeptierten, machte die Technische Universität eine Sonderrolle geltend. Sie bezog sich auf ihre Alleinstellungsmerkmale im Bereich der Ingenieurwissenschaften. Eine nähere Betrachtung ergab jedoch, dass auch die beiden anderen Universitäten jeweils über zahlreiche Alleinstellungsmerkmale verfügen und darüber hinaus Sonderbelastungen zu tragen haben. Zu nennen sind dabei insbesondere das Museum für Naturkunde, die Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät, die Sportwissenschaften, die Evangelische Theologie der Humboldt-Universität, der Botanische Garten und die Pharmazie der Freien Universität. Dazu treten die Aufgaben im Bereich der Lehrerbildung, die insbesondere von der Freien Universität und der Humboldt-Universität zu tragen sind und insoweit ebenfalls einen Sondertatbestand gegenüber der Technischen Universität darstellen. Alleinstellungsmerkmale eigneten sich deshalb nicht als Aufteilungskriterium.
Aus diesen Grundsätzen ergab sich eine proportionale Aufteilung der Einsparsumme auf die drei Universitäten, bezogen auf ihren jeweiligen Anteil am Gesamtplafond der Universitäten.
- Besondere Belastungs- und Entlastungstatbestände
Berücksichtigt wurden in einem zweiten Schritt besondere Be- und Entlastungstatbestände. Im Bereich der Belastungen war dies das Ansteigen der Versorgungslasten von 2006 bis 2009; bis 2005 ist dieser Tatbestand bereits in den geltenden Hochschulverträgen berücksichtigt. Dieser Anstieg trifft die Freie Universität in höherem Maße als die beiden anderen Universitäten. Als Entlastungen gegengerechnet wurden die Auswirkungen im Bereich des Tarif- und Besoldungsrechts für die Jahre 2002 bis 2009. Die sich daraus ergebenden saldierten Belastungen sollen von den Universitäten im Verhältnis der Zuschüsse zueinander getragen werden. Dieses Verfahren haben die drei Universitäten akzeptiert.
Eine rein lineare Aufteilung der Einsparsumme von 75 Mio Euro auf die drei Universitäten ergäbe Einsparbeträge in Höhe von 27,6 Mio Euro für die Freie Universität, 20,7 Mio Euro für die Humboldt-Universität und 26, 7 Mio Euro für die Technische Universität. Durch die Einbeziehung des Fachhochschulstrukturfonds, des Ausgleichs im Hinblick auf die höhere Belastung der Freien Universität durch das Ansteigen der Versorgungslasten und die Berücksichtigung der weiteren Belastungs- und Entlastungstatbestände ergeben sich folgende Bruttobeträge, die von den Universitäten strukturell zu unterlegen sind: 35 Mio Euro für die Freie Universität, 28 Mio Euro für die Humboldt-Universität und 35 Mio Euro für die Technische Universität.

Aufgrund dieser Berechnungen müssen die drei Universitäten für die Plafondabsenkung von 75 Mio Euro strukturelle Maßnahmen im Umfang von 98 Mio Euro planen.
Eine detaillierte Darstellung der Brutto-Belastung ist in Anlage 1 enthalten.
Die Technische Universität hielt zunächst an ihrem Argument der Alleinstellungsmerkmale fest und war deshalb auch nicht bereit, wie die beiden anderen Universitäten im Jahr 2003 den Änderungs- und Ergänzungsvertrag zu unterschreiben.
Sie beteiligte sich aber dennoch am Planungsprozess der drei Universitäten und holte, wie bereits erwähnt, die Unterschrift unter den Änderungs- und Ergänzungsvertrag im Jahr 2004 nach.
Die Universitäten machten
frühzeitig geltend, den Prozess der Strukturplanung selbst gestalten zu wollen.
In Anerkennung ihrer Bereitschaft, eine kurzfristige erhebliche Zuschussabsenkung
umzusetzen, stimmte der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur dem zu.
Die Universitäten erörterten ihre Strukturplanungen zunächst intern und
stimmten sich untereinander ab. Dieses Abstimmungsverfahren wurde politisch vom
Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur begleitet, der zu diesem Zweck
regelmäßig eine Koordinierungsrunde einlud, der neben den drei Universitätspräsidenten die
Kuratoriumsvorsitzenden von Freier Universität und Humboldt-Universität und
Professor Dr. Thies in Vertretung für die Technische Universität sowie
Abgeordnete der beiden Koalitionsfraktionen angehörten.
Die
Universitäten haben vertragsgemäß am 30. Juni 2004 nach Beschlussfassung in
ihren Gremien ihre Strukturpläne sowie ein Gemeinsames Papier über die gegenseitige
Abstimmung ihrer Strukturpläne vorgelegt. Die Fachhochschulen und Kunsthochschulen
haben ebenfalls ihre Strukturpläne
vorgelegt.
32. Ausgangslage der
Strukturplanung der Universitäten
- Freie Universität
Die Freie Universität geht in ihrer Planung von einer ursprünglich angenommenen Bruttobelastung von 37 Mio Euro aus, die damit zum Planungszeitpunkt um
2 Mio Euro höher liegt als die von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angenommene.[1] Sie sieht auf dieser Grundlage eine Reduzierung um 86 Professuren einschließlich personeller und sächlicher Ausstattung vor, weitere noch nicht zahlenmäßig unterlegte Ausstattungskorrekturen im Fachbereich Veterinärmedizin und Strukturanpassungen in den Bereichen Botanischer Garten, Bibliotheken, zentralen Serviceeinrichtungen sowie in den zentralen und dezentralen Verwaltungen.
- Humboldt-Universität
Die Humboldt-Universität geht bei ihrer Planung im Ergebnis wie die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur von einer Bruttobelastung von 28 Mio Euro aus. Sie reduziert die Zahl ihrer Professuren einschließlich personeller und sächlicher Ausstattung um 68. Außerdem entfallen zwei noch vorhandene, nicht zweckbestimmte Professorenstellen des ehemaligen Stellenpools. Darüber hinaus stehen weitere 5 Professuren unter Haushaltsvorbehalt. Zusätzlich beabsichtigt die Humboldt-Universität, 100 Stellen im nichtwissenschaftlichen Bereich zusätzlich abzubauen.
- Technische Universität
Für die Technische
Universität ergibt sich eine Bruttobelastung von 35 Mio Euro. Mit der Reduktion
der Zahl der Professuren einschließlich personeller und sächlicher Ausstattung
um 62 sowie mit Einsparungen aus Abmietungen und Einsparungen in den zentralen
Servicebereichen ergibt sich nach der Berechnung der Technischen Universität
eine Einsparsumme von 26,5 Mio Euro. Das Kuratorium der Technischen Universität
hat die Strukturplanung in seiner Sitzung im Juni 2004 zur Kenntnis genommen.
Für den Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur war zunächst maßgeblich,
dass die Technische Universität sich an dem Prozess der Strukturplanung
grundsätzlich beteiligt und die Festlegungen des Änderungs- und Ergänzungsvertrags
akzeptiert. Daraus folgt, dass die an bezüglichder
Technischen Universität
noch bestehende Lücke
von dieser noch zu schließen istsein wird. Im Hinblick auf die
Verantwortlichkeit der Technischen Universität für die notwendige
Detailplanung und
Umsetzung können
konkrete Maßnahmen
an dieser Stelle noch nicht genannt werden. Die Senatsverwaltung
für Wissenschaft, Forschung und Kultur geht jedoch davon aus, dass diese weiteren erforderlichen
Einsparungen im Verwaltungsbereich und durch Abmietungen, das heißt
studienplatzneutral erbracht werden.


- Gemeinsames Benchmarking-Projekt der Universitäten
Mit den Universitäten war bereits vor Abschluss des Änderungs- und Ergänzungsvertrags die Durchführung eines Projekts zum Verwaltungs-Benchmarking vereinbart worden. Die HIS GmbH hat aufgrund eines entsprechenden Auftrags sieben Verwaltungsbereiche untersucht: die Studierendenverwaltung, die Prüfungsverwaltung, die Personalverwaltung, die Forschungsverwaltung, das Akademische Auslandsamt, die Haushalts-/Beschaffungsverwaltung sowie das Bau- und Gebäudemanagement. Sie legte einen Zwischenbericht nach Abschluss ihrer Voruntersuchungen vor. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass nur im Hinblick auf die Studierenden- und die Prüfungsverwaltung einerseits sowie das Bau- und Gebäudemanagement andererseits vertiefter Analysebedarf besteht. Bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung wurde der Grund in der Übernahme zusätzlicher Aufgaben, verbunden mit erhöhten Anforderungen bei der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge und das ECTS-System gesehen. Dagegen wurde im Bereich des Bau- und Gebäudemanagements der Analysebedarf mit den hohen Gesamtausgaben und dem darin vermuteten Einsparpotenzial begründet. Zur Absicht, mit den Hochschulen in den abzuschließenden Hochschulverträgen die Grundlagen für ein gemeinsames Facility-Management zu vereinbaren, wird auf den letzten Abschnitt dieses Berichts verwiesen. Weiterhin haben sich die Hochschulen verpflichtet, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die Optimierungs- und Einsparpotenziale in den Bereichen der Bibliotheken, der Rechenzentren und des Hochschulsports ermittelt.
Festzuhalten ist, dass Ergebnisse in diesen Bereichen nicht zusätzliche Einsparungen bedeuten, sondern vielmehr die bereits in den Strukturplänen berücksichtigten Einsparsummen unterlegen sollen.
4.3. Kriterien der
Strukturplanung der Universitäten
Die Strukturplanung der Universitäten im engeren Sinn beinhaltet die Definition der von den Universitäten vorgehaltenen Fächerstruktur und der dafür erforderlichen Kapazitäten.
Die Universitäten haben ausgeführt, dass sie als Grundlage ihrer Planung eine Stärken- und Schwächenanalyse ihrer Fachbereiche bzw. Fakultäten nach den folgenden Kriterien durchgeführt haben.
Für die Forschung:
- Einwerbung von Drittmitteln (personenbezogene Einwerbungsraten, Benchmarking im fachspezifischen Bundesvergleich, im Vergleich zur Grundausstattung).
- Exzellenz bei der Ausbildung von Profilen, Strukturen und Schwerpunkten: Beteiligung an Sonderforschungsbereichen, Forschungsgruppen, Bildung interdisziplinärer Zentren, besondere Forschungsschwerpunkte.
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Promotionen und Habilitationen pro Hochschullehrer bzw. Facheinheit, Graduiertenkollegs, Nachwuchsgruppen,
- Juniorprofessoren, Forschungsdozenturen.
- Wissenstransfer: S-Professuren, Stiftungsprofessuren, Humboldt-Preisträger und Humboldt-Stipendiaten, Publikationen, vornehmlich in referierten Zeitschriften, Mitwirkung in der Scientific Community als Gutachter (z. B. DFG), DAAD-Stipendien, Berufungsfrequenz, Patente, sonstiger Wissens- und Technologietransfer.
Für die Lehre:
- Auslastung: Kapazitätsbezogene Studierendenzahlen, Studierende in der Regelstudienzeit, ausländische Studierende.
- Erfolg: Abschlüsse, Studiendauer, Kosten pro Absolvent.
- Reformstatus: Einführung neuer Studiengänge nach BA/MA, Joint Degrees, besondere Studienreformmaßnahmen, Weiterbildungsstudiengänge, fremdsprachliche Studiengänge.
- Lehrqualität: Ergebnisse von Lehrevaluationen (extern/intern).
Als strukturelle Kriterien ihrer Planung haben die drei Universitäten benannt:
- Erhaltung des Universitätsstatus durch einen breiten Fächerkanon ("Universitas Litterarum").
- Erhalt und Verstärkung forschungsbasierter Lehre.
- Zukunftsfähigkeit von Fächern und Schwerpunkten.
- Abstimmung der Schwerpunktsetzungen für die Forschung in der Region Berlin/Brandenburg zur Sicherstellung der Leistungs- und Drittmittelfähigkeit.
- Schärfung des Fächerprofils nach regionalen, nationalen und internationalen Alleinstellungsmerkmalen.
- Ausbildungsverpflichtungen im Land Berlin (z. B. reformierte Lehrerbildung: BA/MA)
- Vernetzung und Differenzierung von Fächern sowie von Lehr- und Forschungs-Schwerpunkten.
Auf folgende weitere relevante Strukturkriterien beziehen sich Freie Universität und Humboldt-Universität:
- Stärkung der Verbindung zwischen der gemeinsamen Hochschulmedizin (Charité) und den beiden Trägeruniversitäten.
- Sicherung einer personellen und sächlichen Arbeitsausstattung der verbleibenden Sachgebiete auf konkurrenzfähigem Niveau.
- Aufteilung der Forschungs- und Lehrkompetenz hinsichtlich der Area Studies (Weltregionen).
- Besondere Berücksichtigung von Alleinstellungsmerkmalen (z. B. Botanischer Garten, Naturkundemuseum).
- Konzentration von Geistes- und Sozialwissenschaften an der Freien Universität und an der Humboldt-Universität.
Die Universitäten haben zum Zweck der Abstimmung untereinander Fachgruppen gebildet, die das gesamte universitäre Spektrum durchgegangen sind. Die Details des Verfahrens und die internen Bewertungen waren nicht im Einzelnen Gegenstand der Beratungen zwischen den Universitäten und der Senatsverwaltung. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wurde die Belastbarkeit der internen Bewertungen unterstellt, so dass sich die Planungen und Beratungen auf die strukturelle Ebene konzentriert haben.
54. Wesentliche
Ergebnisse des Strukturplanungsprozesses
- Studiengänge an einem Standort
Die Berliner Universitäten verfügen bereits über eine große Anzahl standortexklusiver Studiengänge. An der Humboldt-Humboldt-Universität sind das zurzeit
- Agrarwissenschaften
- Bibliothekswissenschaft
- Afrikawissenschaften
- Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas
- Europäische Ethnologie
- Kulturwissenschaft / Ästhetik
- Künstlerisch-ästhetische Praxis
- Universitätsmusikdirektor
- Medienwissenschaft
- Rehabilitationswissenschaft
- Skandinavistik
- Slawistik
- Großbritannienforschung ((Großbritannienzentrum)
- Sportwissenschaft
- Südasienwissenschaft
- Südostasienwissenschaft
- Tibetologie / Zentralasienwissenschaft
- Wirtschaftspädagogik
Durch die aktuellen Strukturplanungen kommen hinzu:
- Musikwissenschaft *)
- Indologie
- Indogermanistik / Historische Linguistik
- Evangelische Theologie.
An der Freien Universität sind singulär vertreten:
- Veterinärmedizin
- Altorientalistik
- Vorderasiatische Altertumskunde
- Arabistik
- Semitistik
- Islamwissenschaft
- Turkologie
- Iranistik
- Judaistik
- Altamerikanistik
- Koreanistik
- Ethnologie
- Byzantinistik
- Mittellatein
- Neogräzistik
- Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
- Theater- und Filmwissenschaft
- Publizistik und Kommunikationswissenschaft
- Niederlandistik
- Katholische Theologie
- Pharmazie
- Geowissenschaften
- Osteuropastudien
- Lateinamerikanistik
- Nordamerikastudien
- Ägyptologie
- Sozialpädagogik
Durch die aktuellen Strukturplanungen kommen hinzu:
- Ur- und Frühgeschichte
- Frankreichforschung (Frankreichzentrum)
An der Technischen Universität sind vergleichbar singulär für den Standort:
- Arbeitslehre (Haushalt/Technik)
- Bauingenieurwesen
- Biotechnologie
- Elektrotechnik
- Energie- und Verfahrenstechnik
- Gebäudetechnik
- Geoingenieurwesen
- Landschaftsplanung
- Lebensmittelchemie
- Lebensmitteltechnologie
- Maschinenbau
- Mechanik
- Umwelttechnik
- Stadt- und Regionalplanung
- Strömungslehre
- Studienräte mit beruflicher Fachrichtung
- Technische Akustik
- Verkehrswesen
- Vermessung/Geodäsie
- Werkstoffwissenschaften
- Wirtschaftsingenieurwesen.
- Fächer an mehreren Standorten
Für die übrigen Fächer, die nicht exklusiv einer Universität zugeordnet sind, wurden in den Fachgruppen die fachspezifischen Profile in Lehre und Forschung entwickelt und für die Zukunft abgestimmt. Es handelt sich um die folgenden Fächer:
- Rechtswissenschaft
- Wirtschaftswissenschaft
- Politikwissenschaft
- Soziologie
- Erziehungswissenschaft
- Geschichte
- Kunstgeschichte
- Musikwissenschaft
- Altertumswissenschaften
- Asienwissenschaften
- Theologie/Religionswissenschaften
- Philosophie
- Griechische und Lateinische Philologie
- Germanistik
- Romanistik
- Anglistik/Amerikanistik
- Psychologie
- Mathematik
- Informatik
- Geowissenschaften (inkl. Geographie)
- Biologie
- Chemie
- Physik.
Die Universitäten legen dar, dass diese Fächer bereits jetzt in eindeutig komplementärer Zuordnung in ihren Forschungsprofilen, aber vielfach auch in den Lehrangeboten aufgebaut seien. In den Strukturplanungen der einzelnen Fächer werde dieser Prozess weiter verstärkt. Es sei das Planungsprinzip der interuniversitären Abstimmung gewesen, den Prozess der fachlichen Konzentration und Schwerpunktbildung in Lehre und Forschung zu forcieren. Die Universitäten erläutern in ihrem gemeinsamen Papier für diese Fächer jeweils das universitätsspezifische Profil in Lehre und Forschung, die Studienangebote, die besonderen Akzente in der Forschung und die Stellenstruktur.
- Wissenschaftliche Schwerpunkte der Freien Universität
Die Freie Universität hat aufgrund einer Analyse bestehender wissenschaftlicher Kompetenzen Schwerpunkte (Wissenscluster) benannt, deren Weiterentwicklung in zusätzlichen Schritten erfolgen wird. Die gegenwärtigen Schwerpunkte sind:
- Biologische Prozesse (BioCampus Dahlem)
- Ökosystemdynamik (GeoCampus Lankwitz)
- Molekulare und Supramolekulare Strukturbildung
- (Transobjektive) Strukturen und Prozesse
- Sicherheit
- Generation und Gender
- Lehren-Lernen-Wissen
- Mobilität, Migration und Internationalisierung
- Lebensqualität
- (Global) Governance
- Medien
- Ästhetische Erfahrung
- Kulturelle Transformationsprozesse
- Alte Welt und Europäische Kultur
- Interkulturelle Kompetenz.
- Wissenschaftliche Schwerpunkte der Humboldt-Universität
Die Humboldt-Universität verfolgt das Ziel, interdisziplinäre Zentren einzurichten, um die wissenschaftliche Profilbildung der Universität mit flexiblen Strukturen zu unterstützen. Diese sollen aktuelle Forschungsthemen aufgreifen, sie schärfer fokussieren und auf relevante Fragestellungen flexibler und interdisziplinär reagieren. Neben den bereits bestehenden Zentren (Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik, Center for Applied Statistics and Economics, Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien, Biophysik und Bioinformatik) haben sich bereits weitere Zentreninitiativen formiert, so zur Gründung eines Zentrums für Metropolenforschung, eines Zentrums für Photonik gemeinsam mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, eines Zentrums, das die Untersuchung von Transformationen der Antike zum Gegenstand haben soll, sowie eines Zentrums für Infektionsbiologie und Immunität. Der Einrichtung der beiden letztgenannten Zentren haben die universitären Gremien bereits zugestimmt. Außerdem wird in der Humboldt-Universität erwogen, die Fakultäten neu zu strukturieren und dabei ihre Zahl zu verringern. Dabei ist ein wesentliches Ziel die Etablierung einer neuen Fakultät für Lebenswissenschaften in Berlin-Mitte. Mit dieser neuen Fakultät sollen nach der vorangegangenen Entscheidung, die Biologie nicht nach Adlershof zu verlagern, die Lebenswissenschaften in Mitte konzentriert und die Verknüpfung zur Charité erhalten und ausgebaut werden. In diese neue Fakultät würde nach der Planung der Universitätsleitung auch die Agrarwissenschaft integriert werden.
- Wissenschaftliche Schwerpunkte der Technischen Universität
Die Technische Universität sieht ihr wissenschaftliches Profil bestimmt durch ein breites Fächerspektrum der Ingenieur-, Natur-, Planungs-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften. Sie verfolgt das Ziel, aus diesen Bereichen interdisziplinäre Forschungsverbünde zu bilden, die entscheidende Beiträge zu den relevanten ökonomischen und gesellschaftlichen Fragestellungen liefern. Zentrale gesellschaftliche Problemfelder sind dabei:
- Energie
- Gestaltung von Lebensräumen
- Gesundheit und Ernährung
- Information und Kommunikation
- Mobilität und Verkehr
- Wasser
- Wissensmanagement.
65. Maßnahmen von
besonderer Bedeutung
- Lehrerbildung
Zentrale strukturell wirksame Maßnahmen ergeben sich aus der Reform der Lehrerbildung. Mit dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes hat das Land Berlin eine umfassende Reform eingeleitet. Ab dem Wintersemester 2004/2005 wird die Lehramtsausbildung an den Berliner Universitäten auf modularisierte und mit Leistungspunkten versehene gestufte lehramtsbezogene Studiengänge umgestellt, die mit den Hochschulabschlüssen Bachelor und Master enden. Die in dem konsekutiven Studiengang erworbenen Masterabschlüsse werden von der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung in einem förmlichen Verfahren einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt.
Zum Einstellungsbedarf für die Berliner Schulen haben die drei Universitäten nach intensiver Prüfung erklärt, dass sie mit ihrer Personalkapazität in der Lage sind, einschließlich der Universität der Künste für die Lehrerbildung dauerhaft 850 Absolventen pro Jahr in den lehramtsbezogenen Masterstudiengängen anbieten zu können, und zwar je 350 an der Freien Universität und der Humboldt-Universität, 100 an der Technischen Universität und 50 an der Universität der Künste. Dies erfordert eine Angebotssicherung an der Technischen Universität allein für die Arbeitslehre sowie für die Ausbildung von Studienräten mit beruflicher Fachrichtung, das Angebot in den übrigen Fächern ist durch die Kapazität von Freier Universität und Humboldt-Universität sowie in geringem Umgang der Universität der Künste abgedeckt. Der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat deshalb auf eine entsprechende Anfrage des Präsidenten der Technischen Universität erklärt, dass die bereits vom Wissenschaftsrat geforderte Einstellung von Lehramtsstudiengängen an der Technischen Universität, mit Ausnahme der Arbeitslehre und der Ausbildung von Studienräten mit beruflicher Fachrichtung, im vollen Umfang auf die Einsparsumme angerechnet wird. Es besteht Einigkeit darüber, dass bei einer erforderlichen Korrektur der Planungen entsprechende zusätzlich erforderliche Kapazitäten von der Freien Universität und der Humboldt-Universität innerhalb von deren Zuschüssen durch Umschichtung bereitgestellt werden müssen. Dies wird in den Hochschulverträgen verbindlich vereinbart werden. Der Senator für Bildung, Jugend und Sport hat sich mit Schreiben vom 20. April 2004 mit diesem Verfahren einverstanden erklärt und die Zusage der Universitäten ausdrücklich begrüßt, 850 Absolventen der lehramtsbezogenen Masterstudiengänge zu gewährleisten.
Auf dieser Grundlage hat die Technische Universität den Beschluss gefasst, ihre Lehramtsstudiengänge bis auf die Arbeitslehre und die Ausbildung von Studienräten mit beruflicher Fachrichtung einzustellen. In der Konsequenz daraus hat die Technische Universität weiterhin eine umfassende Neuausrichtung ihrer Fakultät I (Geisteswissenschaften) beschlossen.
- Konzentration von Fächern an der Technischen Universität
Neben den Lehramtsstudiengängen werden die Magisterstudiengänge Musikwissenschaften, Französisch, Semiotik und Erziehungswissenschaften eingestellt. Die Aufrechterhaltung geisteswissenschaftlicher Angebote und ihre Integration in die Curricula der Ingenieur-, Natur-, Planungs- und Wirtschaftswissenschaften bleibt jedoch ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsorientierten Ausbildung an einer Technischen Universität. Die Vernetzung mit den anderen Fakultäten wird deshalb durch den Ausbau geisteswissenschaftlicher Serviceangebote verstärkt. Das Zentrum für Antisemitismusforschung bleibt erhalten. Dasselbe gilt für das Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung.
An der Technischen Universität werden weiterhin die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre eingestellt, die es auch an der Humboldt-Universität und der Freien Universität gibt. Die Technische Universität konzentriert sich im Bereich der Wirtschaftswissenschaften auf das Wirtschaftsingenieurwesen.
Es bestehen Überlegungen, das Frankreich-Zentrum von der Technischen Universität an die Freie Universität zu verlagern. Die Gespräche zwischen beiden Universitäten sind jedoch noch nicht zu einem endgültigen Abschluss gekommen. In jedem Fall bleibt das Frankreich-Zentrum in Berlin erhalten.
- Musikwissenschaft
Eine Konzentration findet im Bereich der Musikwissenschaft statt, die bislang an allen vier Universitäten vertreten war. Künftig verzichten die Freie Universität und die Technische Universität auf die Professuren in diesem Bereich. Die Humboldt-Universität reduziert ihr Angebot auf vier Professuren. Der Magisterstudiengang Musikwissenschaft bleibt erhalten. Berlin wird also auch künftig über ein Institut für Musikwissenschaft mit einem entsprechenden Studiengang verfügen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass es auch fünf musikwissenschaftliche Professuren an der Universität der Künste und zwei musikwissenschaftliche Professuren an der Hochschule für Musik gibt.
- Agrarwissenschaft an der Humboldt-Universität
Die Strukturplanung der Humboldt-Universität sieht einen einschneidenden Wandel bei der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät vor. Die Zahl der Professuren sinkt von gegenwärtig 31 auf künftig 15, von denen zwei unter Haushaltsvorbehalt stehen. Aus einer bisherigen Vollfakultät mit Instituten für Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Gartenbau sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus wird eine Einrichtung, die aus drei Arbeitsgruppen bestehen wird: Grundlagen der Agrar- und Gartenbauwirtschaft, vor allem biologisch orientiert, Prozessführung in Landwirtschaft und Gartenbau sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus. Weitergehende Überlegungen der Hochschulleitung sehen vor, diesen Bereich in eine künftige Fakultät für Lebenswissenschaften zu integrieren; dies ist allerdings nicht Gegenstand dieser Strukturplanung. Der Wissenschaftsrat hat auf Bitten von Bund und Ländern im Januar 2004 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Querschnittsbewertung der Agrarforschung in Deutschland vornehmen soll. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur erwartet sich hiervon ein tragfähiges Zukunftskonzept für eine bundesweite Aufgabenverteilung, aus dem sich auch Anstöße für die künftige Berliner Struktur ergeben werden.
- Evangelische Theologie an der Humboldt-Universität
Im Rahmen ihrer Strukturplanung hatte die Humboldt-Universität den Vorschlag gemacht, die Fakultät für Evangelische Theologie aufzulösen und in eine neue philosophisch und historisch orientierte Fakultät aufgehen zu lassen. Zugleich soll die Zahl der Professuren von 15 auf 10 abgesenkt werden.
Die Evangelische Kirche Berlin, Brandenburg und Schlesische Oberlausitz hat der Auflösung der Fakultät widersprochen und den Erhalt von 12 Professuren gefordert.
Zwischenzeitlich hat sich die Humboldt-Universität mit dem Erhalt der Fakultät einverstanden erklärt. Hinsichtlich der Zahl der Professuren sieht das Konzept der Humboldt-Universität vor, dass die Schwerpunktbildung durch die besondere Profilierung der Professuren für die fünf klassischen Lehrbereiche erfolgen soll. Die Frage einer weiteren Professur wird von der Humboldt-Universität zurzeit noch unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt. Die Kirche ist dagegen der Auffassung, dass eine zusätzliche Schwerpunktbildung der Fakultät nur durch zwei zusätzliche Professuren möglich ist.
Diese Problematik ist im Rahmen der zurzeit stattfindenden allgemeinen Staatsvertragsverhandlungen zwischen Evangelischer Kirche und dem Land Berlin aufzugreifen und zu lösen, da sich das Land Berlin die Auffassung der Humboldt-Universität zu eigen gemacht und diesen Punkt in den Verhandlungen streitig gestellt hat. Weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, kann über die zu findende politische Lösung zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
- Auswirkungen auf die Fächergruppen
In den nachfolgenden Tabellen ist dargestellt, wie sich die Professuren nach der Strukturplanung 2009 auf die Fächergruppen verteilen, wie sich die Zahl der Professuren innerhalb der Fächergruppen infolge der Strukturplanung prozentual verringert und welchen Anteil die Fächergruppen nach der gegenwärtigen Struktur und nach der Struktur 2009 jeweils im Universitätsbereich haben.

1) Rundungsdifferenzen möglich

1) Rundungsdifferenzen möglich
Ausgangspunkt für die Aufteilung der Einsparsumme auf die drei Universitäten war, wie bereits erwähnt, dass die Verteilung der Fächergruppen im Universitätsbereich in Berlin dem Durchschnitt im Bundesbereich entspricht. Deutlich wird, dass eine Reduzierung in den beiden Fächergruppen Sprach- und Kulturwissenschaften sowie Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften um 23 % erfolgt, in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften um 17 %, in den Ingenieurwissenschaften um 10 %, in Sport um 17 %, im Bereich Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften um 52 %. Diese zuletzt genannte Reduzierung ist Folge der Umstrukturierung der Humboldt-Universität im Bereich der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät.
Eine genauere Betrachtung zeigt darüber hinaus, dass die drei Universitäten unterschiedlich mit den Kürzungsvorgaben umgegangen sind. Während die Freie Universität relativ gleichmäßig die Professorenstellen reduziert, verringert die Humboldt-Universität ihre Professorenzahl in den drei großen Fächergruppen Sprach- und Kulturwissenschaften, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Mathematik und Naturwissenschaften unterproportional und erbringt einen größeren Betrag im Bereich der Landwirtschaft. Die Technische Universität nimmt die größte Stellenreduzierung bei den Sprach- und Kulturwissenschaften vor (57 %) und eine sehr große bei den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (33 %). Demgegenüber werden die Bereiche Mathematik und Naturwissenschaften (15 %) und Ingenieurwissenschaften (10 %) prioritär behandelt. Die Technische Universität trägt damit ihrem Profil Rechnung. Sie baut vor allem dort ab, wo die beiden anderen Universitäten bereits Angebote vorhalten und bleibt in ihren profilgebenden naturwissenschaftlichen und vor allem ingenieurwissenschaftlichen Fächern stark.
- Schwerpunkt der Einsparungen bei den Doppel- und Mehrfachangeboten
Der Schwerpunkt der Einsparungen bei den Professuren liegt nach der Strukturplanung der Universitäten auf den Fächern, die in Berlin doppelt oder mehrfach angeboten werden. 74 % der Einsparungen an Professuren erfolgt an den Universitäten im Bereich dieser doppelt oder mehrfach angebotenen Fächer, wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist.

Eine weiter ausdifferenzierte Übersicht, in der nach den einzelnen Fächern innerhalb der Fächergruppen unterschieden wird, findet sich in der Anlage 2.
Die Verteilung der Fächergruppen im Universitätsbereich in Berlin bleibt nach der Strukturplanung ausgewogen. Der Anteil der Sprach- und Kulturwissenschaften verringert sich von 33 % auf 31 %, der Anteil der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bleibt bei 19 % konstant. Der Anteil der Mathematik und Naturwissenschaften erhöht sich geringfügig von 30 % auf 31 %, der Anteil der Ingenieurwissenschaften etwas stärker von 15 % auf 17 %.
Die Fachhochschulen haben – im Gegensatz zu den Universitäten – kein einheitliches Verfahren der Strukturplanung gewählt. Übereinstimmend gehen sie aber davon aus, dass die für das Jahr 2005 in den Hochschulverträgen festgesetzten Zuschüsse für die Jahre 2006 bis 2009 fortgeschrieben werden. Die Umstellung der bisherigen Studienstruktur der Diplom-Studiengänge auf die künftige gestufte Studienstruktur der Bachelor- und Masterstudiengänge genießt erste Priorität. Im Konsens mit den Fachhochschulen wurden klare Aussagen über die Rahmenvorgaben bei der Umstellung auf die neue Studienstruktur erarbeitet. Maßgebend ist, die Aufnahmekapazität in die Bachelorstudiengänge gegenüber den bestehenden Diplomstudiengängen mindestens gleich zu halten und die Betreuungsrelation in den neuen Studiengängen nicht zu verschlechtern, sondern die Fachhochschulspezifika beizubehalten. Die Fachhochschulen haben sich auch zum Ziel gesetzt, unter dem Gebot der Kapazitätsausschöpfung - wenn möglich - mehr Studienplätze als bisher anzubieten.
Die Fachhochschulen planen die Erweiterung ihrer Ausbildungskapazität auf der finanziellen Grundlage der Fortführung des Fachhochschulstrukturfonds über das Jahr 2005 hinaus. Dabei gehen die teilweise nur skizzenartigen Planungen deutlich über das im Jahr 2009 voraussichtlich zur Verfügung stehende finanzielle Volumen hinaus, so dass ein Potential für ein wettbewerblich orientiertes Auswahlverfahren besteht.
Die Technische Fachhochschule plant die Weiterentwicklung ihres Studienangebots aus den bereits bestehenden fünf Schwerpunkten heraus: Ingenieurwissenschaften, Lebenswissenschaften, Innovatives Bauen, Medien sowie Wirtschaft und Informationstechnologie. Diese Planungen sind zu begrüßen, folgen sie doch der Stellungnahme des Wissenschaftsrats und den Empfehlungen der Expertenkommission Betriebswirtschaftslehre an Fachhochschulen in Berlin.
Die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft plant die Erweiterung ihres Studienangebots auf der Basis ihres Spektrums an Studiengängen in den Bereichen Gestaltung, Informatik, Technik und Wirtschaft. Die FHTW richtet ihre Strukturplanung an einer Größe von 10.000 Studierenden aus (derzeit: 7.900 Studienplätze). Nach einer Periode des relativ stürmischen Ausbaus will die FHTW im Zuge der Konzentration auf zwei Standorte den Ausbau behutsam weitertreiben. Auf der Basis des Zwei-Standorte-Modells (Karlshorst und Oberschöneweide) werden die von den Fachbereichen skizzierten neuen Studienangebote in den Strukturplan einbezogen.
Mit der Integration der Berufsakademie als Fachbereich Berufsakademie hat die Fachhochschule für Wirtschaft ihr Fächerspektrum erheblich erweitert: Dies betrifft nicht nur den Ausbau des dualen Bereiches an Fachhochschulen, wie es der Wissenschaftsrat empfohlen hat. Auch das Fächerspektrum ist über den Bereich der Betriebswirtschaftslehre hinaus erweitert worden, wie es der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme zur Strukturplanung der Berliner Hochschulen vorgeschlagen hatte. Mit der Einführung neuer Studiengänge will die FHW auch den Ausbau über die jetzigen Fächergrenzen hinaus betreiben. Hierzu gehören Planungen für Studiengänge wie Sozialwirtschaft, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik. Die FHW plant mittelfristig den Aufbau eines neuen Fachbereichs für Informations- und Kommunikationswissenschaften.
Die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege stellt sich den gewandelten Anforderungen, sich von einer internen Fachhochschule zu einer für den erweiterten öffentlichen Sektor weiterzuentwickeln. Dabei sollte die politisch gewollte Zusammenarbeit der Länder Brandenburg und Berlin auch im Bereich der Ausbildung für den öffentlichen Sektor verstärkt werden.
Die Alice-Salomon-Fachhochschule plant die Erweiterung ihres Fächerspektrums in Übereinstimmung mit Empfehlungen des Wissenschaftsrats in den Bereichen Gesundheit, Erziehung und in ökonomischen Schwerpunkten.
87. Strukturplanung der
Kunsthochschulen
Die Strukturpläne der Kunsthochschulen stehen unter dem Zeichen der Empfehlungen der Expertenkommission Kunsthochschulen, die aufgrund des Senatsbeschlusses vom 14. Mai 2002 vom Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur eingesetzt wurde.
Die Kommission hat ihren Bericht dem Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 11. März 2003 vorgelegt und darin festgehalten, dass die vier Kunsthochschulen als eigenständige Hochschulen mit ihrem jeweils besonderen künstlerischen Profil fortgeführt werden sollen. Dabei hat sie auch klar formuliert, dass sie Doppelangebote nur dann als gegeben ansieht, wenn diese ohne eigenes Profil einen identischen Inhalt haben. Die Kommission hatte bei ihren Untersuchungen keine Doppelangebote in diesem Sinn festgestellt, weil sich die thematisch vergleichbaren Studiengänge jeweils aus dem besonderen Profil der Hochschule, aus dem Kontext ihres Gesamtangebots und der jeweiligen historischen Entwicklung herleiten lassen. Allein im Bereich Architektur hat die Kommission angesichts des Überangebots an den Berliner und Brandenburger Hochschulen der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) empfohlen, ihr Architekturangebot einzustellen und die freiwerdenden Ressourcen für andere Studiengänge im Kernprofil der Hochschule zu verwenden. Dieser Empfehlung ist die Kunsthochschule bereits nachgekommen.
- Hochschulräte
Die Expertenkommission hat sich weiterhin für eine
moderne Verfassung an den künstlerischen Hochschulen ausgesprochen und u. a.
die Einrichtung von Hochschulräten mit externen Mitgliedern empfohlen. Alle
Kunsthochschulen haben diese Empfehlung umgesetzt und sich auf der Grundlage von § 7 a BerlHG eine
Reformsatzung gegeben. Die Reformsatzung regelt u. a. die Zusammensetzung und
Aufgaben des Hochschulrats. Dem jeweiligen Hochschulrat gehören neben dem für
die Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats und dem Hochschulleiter vier
weitere Mitglieder aus dem Kultur-, Wirtschafts- und oder Wissenschaftsbereich
an. Der Hochschulrat trifft in allen die Hochschule betreffenden wichtigen
Angelegenheiten Entscheidungen und berät die Hochschulleitung und die zentralen
Gremien der Hochschule in grundsätzlichen und strategischen Fragen. Es ist zu
erwarten, dass die durch diese neue Struktur gestärkte Position der
Hochschulleitung zu einer Steigerung der Effektivität bei der Wahrnehmung
exekutiver und strategischer Aufgaben führen wird.
- Hochschulübergreifende
Zentren
Ebenfalls zurückgehend auf Empfehlungen der
Expertenkommission planen die vier künstlerischen Hochschulen die Einrichtung
von hochschulübergreifenden Zentren für die Bereiche
·
Jazz / Popularmusik
·
Musiktheaterausbildung
und
·
Weiterbildung.
In den Bereichen Jazz/Popularmusik und Musiktheater
haben sich die Universität der Künste und die Hochschule für Musik „Hanns
Eisler“ auf ein gemeinsames Jazz-Institut und eine Opernschule verständigt.
Derzeit werden die Einzelheiten für den Betrieb dieser beiden Zentren
erarbeitet. Es ist geplant, in dem „Jazz-Institut Berlin“, dessen Name
urheberrechtlich geschützt werden soll, eine gemeinsame Bachelor-ausbildung für
die Studierenden der beiden Hochschulen anzubieten. Für die gemeinsame
Ausbildung im Bereich Musiktheater ist das Modell einer „Berliner Opernschule“
entwickelt worden, in der hochbegabte Absolventen und Absolventinnen der Fächer
Gesang, Korrepetition und Dirigieren im Rahmen einer zweijährigen Masterausbildung
Opernproduktionen durchführen, die in enger Kooperation mit den Berliner
Opernhäusern realisiert werden sollen. Neben dem zu erwartenden ressourcensparenden
Effekt durch die enge Kooperation der Hochschulen dürfte eine so enge
Zusammenarbeit in den Zentren zu einer stärkeren künstlerischen Ausstrahlungskraft,
mithin zu einem weiteren Glanzlicht im kulturellen Leben Berlins führen.
Ferner ist geplant, das künftige gemeinsame Zentrum
für Weiterbildung, an dem sich alle vier künstlerischen Hochschulen beteiligen
sollen, in Form einer GmbH zu gründen, in der die Weiterbildungsangebote der
vier Hochschulen zusammengefasst werden. Die Hochschulen werden in einer
vertraglichen Vereinbarung regeln, in welcher geeigneten Form die vielfältigen
Weiterbildungsmöglichkeiten und -maßnahmen organisiert und beworben werden
können.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die vier
Kunsthochschulen insgesamt auf eine verstärkte institutionalisierte
Zusammenarbeit in den verschiedenen Bereichen mit dem Ziel hinarbeiten, Kräfte
zu bündeln und vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen historischen Entwicklung
mit ihren verschiedenen künstlerischen Profilen in ihrer Gesamtheit zur
Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität im nationalen und
internationalen Wettbewerb einen wichtigen Beitrag leisten werden.
- Optimierung
der Verwaltungsstrukturen
Damit sich die drei kleinen künstlerischen Hochschulen
insbesondere vor dem Hintergrund der durch den Vertragsstatus gewonnenen
größeren Autonomie den neuen Herausforderungen auch auf der administrativen Ebene stellen können, hatte
bereits die Expertenkommission die Auffassung vertreten, dass diese auf dem
Gebiet einer Verwaltungszusammenarbeit Anstrengungen unternehmen müssen. Aus
diesem Grunde wurde im Herbst 2003 die HIS GmbH beauftragt, die
Verwaltungsstrukturen der drei kleinen künstlerischen Hochschulen im Hinblick
auf eine Optimierung der Verwaltungsarbeit zu untersuchen. Diese hat bereits im
März 2004 ihren Abschlussbericht vorgelegt, in dem sie zu dem Resümee kommt,
dass ohne Optimierung der Organisationsstrukturen die zusätzlichen Aufgaben von
den genannten Hochschulen nicht bewältigt werden können und als Präferenzmodell
die Bildung von fünf Kompetenzzentren auf den Gebieten Personal, Finanzen/Controlling,
Gebäudemanagement, Studien- und Prüfungsverwaltung sowie
Informationstechnologie vorgeschlagen, in denen künftig das operative Verwaltungsgeschäft
wahrgenommen wird, während die eigentlichen strategischen Aufgaben weiterhin
bei den Hochschulleitungen verbleiben sollen. Die Hochschulen befinden sich
derzeit gemeinsam mit der HIS GmbH in der Umsetzungsphase, während der auch
noch teilweise – wo es sinnvoll erscheint – Modifikationen möglich sind und an
dessen Ende die Aufnahme des Echtbetriebs in den Kompetenzzentren und den
zentralen Verwaltungseinheiten der drei Hochschulen stehen wird.
- Künftige Zahl der Studienplätze
Die auf die Kunsthochschulen als damalige
Landeseinrichtungen
entfallenden Einsparbeträge gemäß dem Im Hinblick auf den Senatsbeschluss
Nr. 87/02 zu Einsparungen im Personalbereich des Landes werden zu Gunsten ist vorgesehen, mit den drei
Kunsthochschulen in den Verhandlungen
zu den Verträgen für den Zeitraum 2006 bis 2009 einen weiteren
Konsolidierungsbeitrag zum des Landeshaushalts erbracht. zu vereinbaren. Darüber hinaus soll
die Zahl der Studienplätze dieser Kunsthochschulen um 150 abgesenkt
werden, wobei die damit zu erzielende Einsparung um 1.590.000 Euro bereits im Jahr 2006
ebenfalls zugunsten des Landeshaushalts erfolgen soll wird. Die Einsparung ist im wesentlichen bei der Hochschule für Musik
„Hanns Eisler“ zu erbringen. Im Hinblick auf ihre deren Größe ist nach
Auffassung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine
Studienplatzreduzierung bei der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) und der
Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ nicht möglich.. Die Einsparung ist deshalb
vielmehr bei der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ zu erbringen.
9.8. Gesamtwürdigung und
Perspektiven
- Entwicklung der Studienplatzzahlen
Die Strukturpläne der Universitäten, mit denen diese
die Zuschussreduzierung um 75 Mio Euro netto (brutto 98 Mio Euro) im Jahr 2009
bezogen auf das Jahr 2005 unterlegt haben, führen zu einer Reduzierung der Zahl
der Professuren von gegenwärtig 1.089 auf 873 (ohne Hochschulmedizin). Die
Professuren beinhalten in diesem Zusammenhang auch die entsprechende personelle
und sächliche Ausstattung; d. h., die Zahl der Mitarbeiterstellen sinkt
ebenfalls. Diese Reduzierung wirkt sich auf die Zahl der von den Universitäten
angebotenen Studienplätze aus. Die Universitäten haben berechnet, dass die
Zuschussreduzierung um den genannten Betrag von 75 Mio Euro netto (brutto 98
Mio Euro) eine Verringerung der Studienplatzzahl an den Universitäten um ca.
10.000 bedeutet. Teilweise aufgefangen wird diese Verringerung durch die
Erhöhung der Lehrverpflichtung für Universitätsprofessoren um eine Semesterwochenstunde
und die bisher nicht erfolgte Einbeziehung von Lehraufträgen an den
Universitäten in die Studienplatzberechnung. Dadurch ergibt sich ein Zuwachs an
Studienplätzen um 3.000. Weiterhin werden durch den Ausbau der Fachhochschulstudienplätze
durch den Fachhochschulstrukturfonds bis 2009 zusätzliche 3.000 Studienplätze
im Land Berlin geschaffen. Die Einbeziehung der bislang in die Berechnung nicht
berücksichtigten Studienplätze der Fachhochschule für Verwaltung und
Rechtspflege sowie der Berufsakademie, die als Fachbereich in die Fachhochschule
für Wirtschaft integriert wurde, führt zu einem weiteren Plus von 6.000
Studienplätzen, so dass im Jahr 2009 der Hochschulbereich des Landes Berlin mindestens
84.000 Studienplätze bereitstellt.

Durch die
Umstellung der Studienstrukturen auf Bachelor- und Master-Studiengänge,
Modularisierung der Studienprogramme sowie die Einführung von Kreditpunktsystemen
wird ist
die Quantifizierung von personalbezogenen Studienplätzen gemessen in
Aufnahmekapazität mal Regelstudienzeit künftig in ihrer Bedeutung als keine sinnvolle
Messgröße mehr für vergangenheitsbezogene
Vergleiche zurücktreten. Maßgebend für die Verteilung der vorhandenen
Personalkapazitäten sind die Eingangszahlen für den Bachelor- wie für den Masterbereich
und die jeweils vorgesehenen Betreuungsrelationen. Im Sinne der
quantitativen Bildungschancen werden künftig die Aufnahmekapazitäten in den Studiengängen mit einem
ersten berufsqualifizierenden Abschluss von primärer Bedeutung werden.
Weitere wichtige Größen werden die Anzahl der angebotenen bzw. nachgefragten Module
sein. Diese Fragen werden
gegenwärtig in allen Bundesländern bislang noch ohne abschließende Ergebnisse
diskutiert. Die Senatsverwaltung beabsichtigt im Hinblick auf die Sicherung der
quantitativen Bildungschancen eine Festlegung, dass die Aufnahmekapazität der Hochschulen in den
Studiengängen mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss durch die Umstellung
auf die neue Studiengangsstruktur nicht absinken darf.
- Zusammenfassende Würdigung
Besonders hervorzuheben ist, dass die Universitäten in der Lage waren, in relativ kurzer Zeit eine umfassende, untereinander abgestimmte Strukturplanung vorzulegen, deren Grundlage eine erhebliche Reduzierung der Landeszuschüsse zur Ent-
lastung des Landeshaushalts war. Sie haben dabei nicht nur die fiskalischen Vorgaben umgesetzt, sondern bei aller Wettbewerbsorientierung auch eine beachtliche Abstimmung untereinander durchgeführt. Die Fachprofile sind, wie sich aus dem Vorangegangenen ergibt, deutlich schärfer geworden. Ebenso wurde auf die Abstimmung in denjenigen Fächern verwiesen, die mehrfach angeboten werden. Die Tatsache des sogenannten "Mehrfachangebots" rechtfertigt sich in erster Linie aus der Größe und Bedeutung der Fächer. Außerdem ist das Interesse von Universitäten anzuerkennen, ein bestimmtes Spektrum an Fächern vorzuhalten, da dies im Hinblick auf Querverbindungen erforderlich ist. Die Reformfähigkeit der Berliner Universitäten zeigt sich auch an der unternommenen Neustrukturierung der Lehrerausbildung, sowohl was die Verteilung der Studiengänge angeht wie im Hinblick auf die Umstellung der Lehrerstudiengänge auf konsekutive Studiengänge. Diese Gesamtleistung der Berliner Universitäten verdient Anerkennung nicht nur vor dem Hintergrund der Berliner Hochschulentwicklung der letzten 15 Jahren, sondern auch im bundesweiten Kontext.
Die von den Universitäten beschlossenen Strukturpläne stellen eine gute Grundlage für die künftige Entwicklung der Universitäten und des Berliner Wissenschaftssystems dar. Insbesondere mit der Einstellung der Lehrerausbildung an der Technischen Universität wurde ein weiteres zentrales Anliegen aus den Empfehlungen des Wissenschaftsrats des Jahres 2000 umgesetzt. Die Technische Universität hat sich auch durch die Reduzierung in den Geisteswissenschaften deutlich verstärkt in ihren Kernbereichen profiliert.
109. Beteiligung des
Landes Brandenburg
Dem Ministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg wurden die
Strukturpläne der Universitäten mit Schreiben vom 2. Juli 2004 übersandt, um
auch dessen Meinung aus der brandenburgischen Interessenlage zu erfahren. Die Ministerin teilte mit Schreiben vom 21.
Dezember 2004 mit, dass sie zunächst die zusammenfassende Stellungnahme der
Senatsverwaltung abwarten möchte und danach zum Gespräch über die weitere Abstimmung bereit wäre. Eine
Stellungnahme liegt bislang jedoch nicht vor. Die Senatsverwaltung
für Wissenschaft, Forschung und Kultur sieht die wissenschaftlichen
Verflechtungen in der Wissenschaftsregion Berlin/Brandenburg. Es ist ihr Ziel,
die darin liegenden Chancen verstärkt zu nutzen.
Als Voraussetzung dafür hält
sie es für erforderlich, dass auch die Hochschulen des Landes Brandenburg in den Ausstattungs-, Kosten- und
Leistungsvergleich einbezogen werden. Dessen Ergebnisse geben länderübergreifend
einen Einblick in die Kosten- und Ausstattungsstrukturen der Fächer der
Hochschulen und legen mit verlässlichen Daten die Grundlage für eine Abstimmung in der
Hochschulplanung. Die
auszubauende Abstimmung mit Brandenburg
wird über die gegenseitige Unterrichtung und konkrete Absprachen auf
ministerieller Ebene hinaus auch die Fortentwicklung der Strukturplanungen betreffen. Dabei werden die Potenziale
der Brandenburgischen Hochschulen verstärkt in die Betrachtung einzubeziehen sein. Abstimmung in der Planung
kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht bedeuten, dass die Verwirklichung der Ziele von
der Zustimmung der jeweils anderen Seite abhängig gemacht werden. Für Berlin bedeutet dies, dass
auch eine Reduzierung in kostenintensiven Fächern, die von Brandenburg auf demselben Niveau
nicht angeboten werden, wie der
Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität, möglich sein müssen.
11.10. Weitere Aspekte der künftigen Ergänzung
und Fortschreibung der Strukturplanung
Aus Landessicht besteht in den folgenden Bereichen ein Bedarf für eine Weiterentwicklung der Strukturplanung über den von den Hochschulen entwickelten Stand hinaus.
- Gesundheitsregion Berlin
Berlin ist nach seinem Potenzial das innovativste und leistungsstärkste Zentrum für Gesundheitsfragen in Deutschland. Der Senat von Berlin hat deshalb am 7. September 2004 beschlossen, das Wachstumspotential des Wirtschafts- und Standortfaktors Gesundheit in den Feldern Gesundheitswirtschaft, Gesundheitswissenschaft und Gesundheitsversorgung verstärkt zu nutzen und weiterzuentwickeln. Die drei Universitäten sind jeweils bereits auf den Gebieten der Gesundheits- oder Lebenswissenschaften tätig:
An der Freien Universität ist insbesondere auf den Biocampus Dahlem und das Wissenscluster Biologische Prozesse hinzuweisen. Dieses Wissenscluster befasst sich mit folgenden Gegenständen: Therapieforschung, Proteinforschung, Molekularforschung, Signaltransduktion, Degenerative Prozesse, Infektionen.
An der Humboldt-Universität besteht das Zentrum für Biophysik und Bioinformatik. Außerdem beabsichtigt das Präsidium der Universität die Bildung einer Fakultät für Lebenswissenschaften, mit der die Verknüpfung zur Charité gesichert werden soll. Auf diese Weise sollen vorhandene und erfolgreiche Forschungsschwerpunkte gebündelt werden. Es handelt sich neben dem bereits erwähnten Zentrum für Biophysik und Bioinformatik um folgende Themen: Infektionsbiologie und Immunität, Theoretische Biowissenschaften, Center for Computational Neuroscience Berlin, Pflanzenwissenschaften sowie Biophysik und Bioinformatik.
Auch die Technische Universität sieht Gesundheit und Ernährung als eine ihrer zentralen Aufgabe, sie nennt als Themen die Sicherstellung der Versorgung durch verbesserte Produktions- und Überwachungsverfahren, die Entwicklung neuer biokompatibler Materialien sowie die Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der Gesundheits- und Sozialsysteme.
Auch die Fachhochschulen leisten wichtige Beiträge, vor allem in folgenden Bereichen: der Medizintechnik einschließlich der Pharma- und Chemietechnik, der Lasertechnik sowie der Medizinischen Informatik, dem Management im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege und außerdem der Ökonomie des Gesundheitswesens.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur verfolgt deshalb das Anliegen, unter Einbeziehung der Charité zu einer verstärkten hochschulübergreifenden Koordinierung zu gelangen. Dazu sind geeignete Kooperations- und Koordinationsformen zu entwickeln. Dabei ist die Bildung eines hochschulübergreifenden Zentrums für Lehre und Forschung auf dem Feld „Public Health“ zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird auch zu klären sein, ob die Fortführung des Bereichs „Public Health“ an der Technischen Universität die richtige Lösung ist oder ob eine Verlagerung dieses Bereichs an die Charité zukunftsweisender ist.
- Zentrenbildung
Die Universitäten setzen zur besseren Strukturierung ihrer wissenschaftlichen Aktivitäten verstärkt auf hochschulinterne Zentren bzw. die Identifizierung und Profilierung von Wissensclustern oder -allianzen, wie bereits dargestellt wurde. Dies wird als geeignetes Orientierungs- und Organisationsprinzip begrüßt, um die disziplinäre Grundstruktur der Universitäten durch interdisziplinäre und lösungsorientierte Institutionalisierungsformen zu ergänzen. Im Hinblick auf die bestehenden „klassischen Zentren“ hält die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Überlegung einer Verlagerung des Frankreich-Zentrums von der Technischen Universität an die Freie Universität für nachvollziehbar, da an der letzteren mit den entsprechenden Geistes- und Sozialwissenschaften ein geeignetes Umfeld vorhanden ist. Für die Senatsverwaltung ist letztlich entscheidend, dass das Frankreich-Zentrum dauerhaft und in angemessener Ausstattung gesichert ist. Gleichfalls legt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Wert darauf, dass das Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität dauerhaft in Berlin und einem angemessenen fachlichen Umfeld gesichert ist.
Die Bildung hochschulübergreifender Zentren hatte bereits der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme zu den Strukturplänen der Berliner Hochschulen im Jahr 2000 empfohlen. Die Universitäten haben zum Ausdruck gebracht, dass sie interuniversitäre Zentren für ungeeignet halten und demgegenüber inneruniversitäre Zentren mit einer Öffnung für Wissenschaftler anderer Universitäten vorziehen. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist jedoch der Auffassung, dass gemeinsame Zentren gerade unter dem Gesichtspunkt reduzierter Ressourcen einerseits und vorhandener Anforderungen an die Zusammenführung von Know-How und Ausstattung andererseits geeignet sein können, um umfassendere und interdisziplinär angelegte Forschungsansätze zu verfolgen. Es ist allerdings zu prüfen, in welchen Bereichen solche Zentren aussichtsreich sind, und welche Organisationsform dafür sinnvoll ist.
- Kompetenzzentrum für Lehrerbildung
Die Umstellung und Reform der Lehrerbildung wurde von den Hochschulen zügig in Angriff genommen und in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Sport sowie für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf den Feldern der Studienstruktur und Modularisierung der Studiengänge umgesetzt. In einem nächsten Schritt gilt es, in der Vergangenheit immer wieder beklagte Defizite abzubauen und den veränderten bildungspolitischen Anforderungen an die Lehrerbildung Rechnung zu tragen sowie die Umstellung des Lehramtsstudiums auf gestufte Studiengänge institutionell zu begleiten. Zu diesen Reformaufgaben gehört vordringlich, den Studierenden einen Ort zu geben, der die Orientierung im Studium erleichtert und die Professionalisierung vorantreibt. Zugleich ist es erforderlich, die Vernetzung der einzelnen bislang relativ unverbunden nebeneinanderher bestehenden Anteile in der Lehrerbildung und den unterschiedlichen Phasen deutlich zu verbessern.
Im Einzelnen geht es um folgende Aufgaben:
·
Informationsaufbereitung
Informationsveranstaltungen für Studierende, Lehrende und Studieninteressierte
·
Umsetzung von einheitlichen Standards (KMK) in der
Lehrerbildung an den Universitäten
Gemeinsamer Studienführer, kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
·
Vernetzung der Ausbildungsphasen
Zusammenarbeit und Beratung mit den Institutionen und Personen der unterschiedlichen Phasen der Lehrerausbildung
·
Sicherstellung des Lehrangebots
Das Kompetenzzentrum ist für die Koordinierung des Lehrangebots zuständig. Die Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich an den Universitäten statt.
·
Evaluation
Das Kompetenzzentrum ist zuständig für die Evaluation nach dem 12. Änderungsgesetz zum Lehrerbildungsgesetz
·
Organisation von Fachkonferenzen und Tagungen
Auch überregionale Vernetzung von Informationen und Austausch über Erfahrungen.
Um den veränderten
bildungspolitischen Anforderungen an die Lehrerbildung Rechnung zu
tragen und die Umstellung des Lehramtsstudiums auf gestufte Studiengänge
institutionell zu begleiten, streben die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Sport und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur die
Einrichtung eines Kompetenzzentrums
für Lehrerbildung an. Dieses hochschulübergreifende Zentrum
soll den Studierenden einen Ort geben, der die Orientierung im Studium
erleichtert und die Professionalisierung vorantreibt. Zugleich soll es die
Vernetzung der einzelnen bislang relativ unverbunden nebeneinander her
bestehenden Anteile in der Lehrerbildung und der unterschiedlichen Phasen
deutlich verbessern helfen.
Die genannten Ziele sollen
dadurch erreicht werden, dass das Zentrum mit eigenen Abstimmungs-,
Koordinierungs- und Organisationsaufgaben, Befugnissen und Entscheidungsrechten
ausgestattet wird. Das Kompetenzzentrum für Lehrerbildung soll die
hochschulübergreifende Verantwortung für die Lehramtsstudiengänge wahrnehmen, d. h.
es soll für die Steuerung der Lehrangebote, die Entwicklung und Einhaltung der
curricularen Standards, die Abstimmung bei fachübergreifenden Forschungs- und
Entwicklungsaufgaben und die Evaluation der gestuften Lehrerausbildung
zuständig sein sowie die Verbindung zu den anderen Phasen der Lehrerbildung
herstellen.
Im Einzelnen kommen dem
hochschulübergreifenden Kompetenzzentrum für die Lehrerbildung folgende
Aufgaben zu:
·Informationsaufbereitung
Informationsveranstaltungen
für Studierende, Lehrende und Studieninteressierte
·Umsetzung
von einheitlichen Standards (KMK) in der Lehrerbildung an den Universitäten
Gemeinsamer
Studienführer, kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
·Vernetzung
der Ausbildungsphasen
Zusammenarbeit
und Beratung mit den Institutionen und Personen der unterschiedlichen
Phasen der Lehrerausbildung
·Sicherstellung
des Lehrangebots
Das
Kompetenzzentrum ist für die Koordinierung des Lehrangebots zuständig. Die
Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich an den Universitäten statt.
·Evaluation
Das
Kompetenzzentrum ist zuständig für die Evaluation nach dem 12. Änderungsgesetz
zum Lehrerbildungsgesetz
·Organisation
von Fachkonferenzen und Tagungen
Auch
überregionale Vernetzung von Informationen und Austausch über Erfahrungen
Neben dem
hochschulübergreifenden Kompetenzzentrum sollen die Universitäten eigene
Organisationseinheiten für die Lehrerbildung gründen, denen solche universitätsnahen
Aufgaben zukommen, die vom zentralen Kompetenzzentrum nicht wahrgenommen
werden. Dazu gehören z.B. schulpraktische Studien, die Organisation und
Durchführung von Prüfungen im Bereich der
lehramtsbezogenen Studiengänge sowie die Beratung für
Studierende in Fächern mit Lehramtsbezug. Darüber hinaus fungieren die dezentralen
Organisationseinheiten als Ansprechpartner für das hochschulübergreifende
Kompetenzzentrum. Gerade für die Qualitätsentwicklung des professionsorientierten
Feldes der Lehrerbildung haben sich für die interdisziplinäre Entwicklung von
Forschung und Lehre Formen einer „Professional School of Education“ an den
führenden ausländischen Hochschulen sehr bewährt.
Sollte es zu einzelnen
Professional Schools an den Berliner Universitäten nicht kommen oder sollten
sich diese im Rahmen einer Evaluation bis 2008 nicht bewähren, muss seitens des Senats und des Abgeordnetenhauses
über eine dritte Stufe, der Bildung einer hochschulübergreifenden Professional
School der Berliner Universitäten entschieden werden.
Zur Umsetzung dieser wichtigen bildungspolitischen Anforderungen an eine Reform der Lehrerbildung treten die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport für die Schaffung eines hochschulübergreifenden Kompetenzzentrums für Lehrerbildung ein. In ihm soll die Lehr- und Lernforschung ihren institutionellen Ort finden. Die fachübergreifende Zusammenarbeit in einem solchen Zentrum eröffnete neue Formen wirkungsvoller Interdisziplinarität mit Anwendungs- und Praxisbezug.
Neben dem hochschulübergreifenden Kompetenzzentrum sollen die Universitäten eigene Organisationseinheiten für die Lehrerbildung gründen, denen solche universitätsnahen Aufgaben zukommen, die vom zentralen Kompetenzzentrum nicht wahrgenommen werden. In ihnen sollten alle für die Lehrerbildung und die Bildungsforschung relevanten Disziplinen vertreten sein, ohne dass die disziplinäre Verantwortung der Fächer aufgehoben wird. Weiterhin gehören zu den Aufgaben z. B. schulpraktische Studien, die Organisation und Durchführung von Prüfungen im Bereich der lehramtsbezogenen Studiengänge sowie die Beratung für Studierende in Fächern mit Lehramtsbezug. Darüber hinaus fungieren die dezentralen Organisationseinheiten als Ansprechpartner für das hochschulübergreifende Kompetenzzentrum.
Eine solche umfassende Zielsetzung lässt sich nicht durch eine Organisationsentscheidung erreichen, sondern muss Gegenstand eines gemeinsam mit den Hochschulen zu gestaltenden Reformprozesses sein, bei dem die Aufgabenerfüllung vorrangig behandelt wird. Dennoch sollen als erste Stufe auf der dezentralen Ebene wie auf der hochschulübergreifenden Koordinationsebene bereits kurzfristig erste Schritte in die beschriebene Richtung eingeleitet werden.
In den Hochschulvertragsverhandlungen haben sich die lehrerausbildenden Universitäten bereit erklärt, bis zum Beginn der Vertragslaufzeit zur Gewährleistung verstärkter Professionalisierung, intensivierter Qualitätssicherung und gesteigerter Vernetzung Servicezentren für Lehrerbildung als Zentrale Einrichtungen zu errichten und auf Landesebene eine Steuerungsgruppe Lehrerbildung einzusetzen. Die Servicezentren werden in das in § 9 a Abs. 4 des Lehrerbildungsgesetzes vorgesehene Evaluationsverfahren einbezogen. An der Evaluation werden die für Hochschulen und Schulen zuständigen Senatsverwaltungen beteiligt. Es wurde eine Verständigung darüber erzielt, das weitergehende Initiativen erforderlich werden, wenn die mit den Servicezentren verfolgten Ziele nicht oder nicht hinreichend erreicht werden. Aus Sicht des Landes könnte als gesetzgeberische Option in einem solchen Fall auch die Bildung eines übergreifenden Lehrerbildungszentrums oder einer „School of Education“ in Betracht kommen.
- Hochschulübergreifende Betrachtung von Aufgabenfeldern
Es
wurde oben dargestellt, dass es eine Reihe größerer Fächer gibt, die von mehreren
Universitäten angeboten werden. Die Universitäten haben in ihrem gemeinsamen
Papier die unterschiedliche Profilierung der bestehenden Angebote erläutert.
Selbst wenn die vorgelegte Begründung für Mehrfachangebote als plausibel und akzeptabel
angesehen wird, bleibt es eine Zukunftsaufgabe, die punktuell erreichten
Absprachen im Sinne dauerhafter, formalisierter Koordination
weiterzuentwickeln. Dazu könnte
das Leitbild eines Faches als über mehrere Universitäten verteiltes, gesteuertes
Systems ebenso zu prüfen sein, wie die Option des Aufbaus von „Professional
Schools“ wie sie sich im Ausland bewäht haben.Deshalb erscheint es
im Hinblick auf eine noch bessere Ausnutzung der Ressourcen und die Steigerung
der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit möglich, die Koordination in diesen
Fächern zu verbessern. Dies betrifft im Bereich der Forschung die Initiierung
von hochschulübergreifenden Verbünden, Zentren und Graduate Schools. Im Bereich
der Lehre ist Raum für eine noch stärkere Abstimmung der Studienangebote
aufeinander, dies nicht nur im grundständigen, sondern auch im postgradualen Bereich.
Leitbild sollte hier ein Berliner Netzwerk für Studium und Lehre sein, das auf
der Basis übergreifender Qualitätsstandards den Studierenden Optionen zur individuellen
Gestaltung des Studienprofils eröffnet. Erfolgreiche Ansätze beispielsweise im
Bereich der Lehrerbildung müssen in diese Richtung weiterentwickelt werden.
Auch im Bereich Weiterbildung besteht die Notwendigkeit zur verstärkten Zusammenarbeit der Hochschulen, um den künftigen Anforderungen lebensbegleitenden Lernens zu entsprechen. Gerade Berlin als Hauptstadt und Kulturmetropole bietet große Potentiale für wissenschaftsbasierte Weiterbildungsangebote, die sich an eine überregionale Nachfrage wenden. Ob dann der Aufbau einer gemeinsamen Weiterbildungsagentur als Service- und Kosteneinrichtung für die Nachfrage nützlich sein kann, bleibt zu prüfen.
In den Aufgabenfeldern, in denen Bachelor- und Master-Studiengänge von Universitäten und von Fachhochschulen angeboten werden, besteht die strukturelle Herausforderung, beide Hochschularten stärker komplementär und kooperativ zu entwickeln. Dies gilt insbesondere für die Ingenieurwissenschaften und die drei Stufen des grundständigen Studiums, des Masterstudiums und der Doktorandenausbildung.
- Studienstruktur
Im Zuge des
Bologna-Prozesses wird gegenwärtig an den Berliner Hochschulen die
Studienstruktur umgestellt. Es werden konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge
anstelle bisheriger Diplom- und Magisterstudiengänge eingeführt. Die Durchführung
dieses Systemwechsels bis zum Jahr 200910 ist Anliegen
der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Diese Umstellung
bietet auch Chancen für eine Neudefinition bei der Verteilung der Aufgaben
zwischen Universitäten und Fachhochschulen.
- Facility-ManagementDie
Senatsverwaltung verfolgt das Ziel, Einsparungen bzw. Kostensenkungen im
Liegenschaftsbereich maximal zu nutzen, um damit strukturelle Reduzierungen im
Bereich der Kernaufgaben der Hochschulen in Lehre und Forschung zu
mindern.
Hieraus folgen als Sachziele:
·Flächenbemessung nach der
unbedingt notwendigen Ausstattung, Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der
Gebäudenutzung und des Gebäudebetriebs,
·Kooperation und gegenseitige
Dienstleistung unter dem Gesichtspunkt optimaler Aufgabenerfüllung und Effizienzsteigerung,
·Konzentration der
Aufgabenerfüllung im Bereich des bisher von den Hochschulen
selbständig ausgeübten Baumanagements – begrenzt auf Projektvorbereitung, Projektsteuerung,
·Zusammenführung des
Flächennachweises und der Kapazitätsberechung auf abgestimmtem
Datenbankhintergrund,
·Abstimmung der vorhandenen
CAFM-Systeme, flächendeckende Ausweitung auf alle Hochschulen als Instrument
zur Strukturierung der Arbeitsweisen und zur strukturierten Auswertung der
Betriebsergebnisse.
Für die Neuordnung des
Liegenschaftsmanagement ergeben sich folgende Eckpunkte:
·Grundstücke und Gebäude aller
Berliner Hochschulen werden in ein gemeinsames
Hochschul-Liegenschaftsmanagement in Trägerschaft der Hochschulen überführt
und in eigener Regie der Hochschulen betrieben.
·Gewinne aus der Veräußerung
frei werdender Liegenschaften und Einsparungen
aufgrund der Aufgabe von Mietgebäuden fließen nicht in den Landeshaushalt
sondern bleiben den Hochschulen als Grundstock zur Investitionsfinanzierung.
Die Gewinne bleiben nach einem noch näher zu bestimmenden Anteil bei der abgebenden
Hochschule, der andere Anteil wird hochschulübergreifend nach Bedarfskriterien
eingesetzt.
·Das bisher von den
Hochschulen selbständig ausgeübte Baumanagement wird in das
Hochschul-Liegenschaftsmanagement überführt.
·Die Rechtsform des
Hochschul-Liegenschaftsmanagements und die Form des Betriebsübergangs von
Teilen der in den Hochschulen vorhandenen Bau-, Technik- und
Liegenschaftsverwaltungen wird noch geprüft.
·Das „Projekt Neuorganisation
des Hochschul-Liegenschaftsmanagements“ wird den vorgenannten Eckpunkten
entsprechend von den Hochschulen mit Unterstützung
externer Sachverständiger zusammen mit der
HIS GmbH entwickelt.
·Die Neuorganisation des
Hochschul-Liegenschaftsmanagements wird in die Hochschulverträge
aufgenommen.
Die Senatsverwaltung verfolgt
das Ziel im Infrastrukturbereich der Hochschulen weitere Funktions- und Wirtschaftlichkeitsverbesserungen
zu erwirken und von den Hochschulen in diesem Sektor erwirtschaftete Einsparungen
und Erlöse zu Gunsten ihrer Kernaufgaben einzusetzen (d. h. konkret: Minderung
der Auswirkungen der von den Hochschulen aufzubringenden Einsparvorgaben für
den Bereich der Lehre und Forschung). Die Erwartungen des Senats zielen auf ein Modell für ein übergreifendes
„Hochschul-Liegenschafts-Management“ ab, wobei eine Lösung in der Trägerschaft der Hochschulen
gefunden werden soll.
Mit
den Hochschulen besteht Übereinstimmung über ein extern moderiertes
Verfahren, in dem gibt
es eine einheitliche Sicht zu dem Vorgehen, zunächst die Ziele eines optimierten
Immobilienmanagements zu präzisieren, Stärken und Schwächen der gegenwärtigen
Strukturen und Prozesse für die Zielerreichung zu analysieren und darauf
aufbauend Reformschritte mit festen Meilensteinen zu definieren sind. Insoweit besteht
Einvernehmen, dass die Hochschulen nicht mit einem fertigen Organisationsmodell
als feste Zielvorgabe konfrontiert werden. Die Neuordnung wird als ein zügig
durchzuführender, in der Organisationsfrage ergebnisoffener Prozess
gesehen, in dem die zu erreichenden Ziele, die Umsetzungswege und ein
sequenzielles Verfahren der Einführung Schritt für Schritt in einem festen,
verlässlichen Zeitraster abgearbeitet werden.
Es ist vorgesehen, die präzisierten Ziele
und das dasweitere Verfahren mit den
Hochschulen vertraglichin den Hochschulverträgen zu vereinbaren.
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit
Die Beteiligung der Berliner Hochschulen an dem Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleich der HIS GmbH erbringt Kennzahlen für die Hochschulausstattung, die eine belastbare Grundlage für eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen darstellen. Der Ausstattungsvergleich soll deshalb fortgesetzt werden.
Ein zentrales Instrument der Steuerung im Verhältnis des Landes zu den Hochschulen stellt das System der leistungsbezogenen Mittelverteilung dar. Dieses System wurde von der HIS GmbH evaluiert und zur Fortsetzung und Weiterentwicklung empfohlen. Auf der Grundlage des HIS-Gutachtens wurde das System in den Hochschulvertragsverhandlungen für den Vertragszeitraum der Jahre 2006 bis 2009 fortgeschrieben. Dabei werden statt bislang 15 % künftig 30 % der Zuschüsse ohne Verlustkappungsgrenze einbezogen. Zur Beschreibung des Ausbildungserfolgs sollen künftig neben der Zahl der Absolventen auch die Zahl der an einer Hochschule erfolgreich absolvierten Studienmodule erfasst und einbezogen werden.
Zur Steigerung und Sicherung der Ausbildungskapazität sowie der Forschungsergebnisse werden die drei Universitäten in geeigneten Bereichen überregionale Leistungsbeispiele zum Maßstab nehmen. Sie werden hierzu mit dem Ziel zusammenarbeiten, dynamische Benchmarks zu entwickeln.
12. Herausforderungen für das Berliner Wissenschaftssystem in den nächsten Jahren
Mit
ihren Strukturplanungen haben die Hochschulen, vor allem die Universitäten, die
strukturelle Planungsgrundlage für die Laufzeit der Hochschulverträge 2006 bis
2009 gelegt. Diese beachtliche Leistung rechtfertigt Vertrauen in die
Umsetzungskompetenz und -kraft, die notwendig sind, um das Soll in den nächsten
Jahren zu erreichen. Diese Aufgabe wird nicht unterschätzt. Zugleich müssen die
Hochschulen und mit ihnen das Wissenschaftssystem weiterentwickelt werden, um
künftig kontinuierlich Anpassungsleistungen an Veränderungen und
Herausforderungen von Wissenschaft, Studierenden, Gesellschaft und Wirtschaft
erbringen zu können. Diese Aufgabenstellung ist dadurch gekennzeichnet, dass
nicht alle künftigen Entwicklungen eindeutig bestimmbar sind. Welche Lösungen
bis 2009 erreicht oder angelegt sein müssen, ist deshalb heute im Detail noch
nicht absehbar. Gerade die aktuellen Beratungen in
Bayern mit Blick auf die Wissenschaftsregion München zeigen an, dass der
Wettbewerb über einzelne Hochschulen hinaus zwischen Wissenschaftsregionen
weiter zunehmen wird. Diese Tendenz wird durch die aktuelle Föderalismusdebatte und
ihre möglichen Ergebnisse verstärkt. Die verdienstvolle Abstimmung
der Berliner Universitäten kann die Verantwortung des Landes für die Gesamtentwicklung
des Wissenschaftssystems sinnvoll ergänzen und unterstützen, sie jedoch nicht
ersetzen.
Zu den herausragenden Gestaltungsaufgaben gehören:
· Wissenschaftsgeleitete Prospektion, um möglichst frühzeitig Zukunftsentwicklungen zu erkennen, die ins Wissenschaftssystem Berlin aufgenommen werden sollten;
· Weiterentwicklung der Strukturen, um die Potentiale des Wissenschaftssystems zusammenzuführen und besser zu nutzen;
·
Wissenschaft, Wirtschaft und Staat zu Clusterbildungen
zu stimulieren, um die Wirkung von Wissenschaft zu optimieren;
· Beratung der Politik in systemrelevanten Fragen;
· Abstimmung mit dem Hochschulrat Brandenburgs in systemrelevanten Fragen;
· Zukünftige Kooperation und Komplementarität zwischen Universitäten und Fachhochschulen;
· Entwicklung modellhafter Koordinationsformen zwischen Einrichtungen, die vom Land getragen werden, und solchen Trägereinrichtungen von Forschungsinstitutionen, die überwiegend oder vollständig vom Bund finanziert werden.
Die Bearbeitung dieser komplexen Aufgaben wird ergebnisoffen und prozesshaft zwischen den beteiligten Akteuren unter Federführung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angelegt werden.
Berlin, den 19. April 20042005
Der Senat von Berlin
Klaus Wowereit Dr. Thomas Flierl
Regierender Bürgermeister Senator für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
[1] Die Differenz beruht darauf, dass die Freie Universität ursprünglich die Zuschussabsenkung aufgrund des dritten Nachtragshaushalts 2003 im vollen Umfang berücksichtigt hat und tatsächliche Entlastungen nicht gegengerechnet hat.
*) Weitere Professuren gibt es an der Hochschule für Musik und an der Universität der Künste.