Der Personalrat

19.10.2004

Stellungnahme des Personalrats

zum Referentenentwurf, sowie zum Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Neufassung des Studentenwerkgesetzes

Vorbemerkung:

Der Personalrat des Studentenwerks steht einer Reform des Studentenwerksgesetzes grundsätzlich positiv gegenüber. Ein gut aufgestelltes Studierendenwerk als wesentlicher Bestandteil eines attraktiven Studienumfeldes ist eine nicht zu vernachlässigende Größe in der Berliner Bildungslandschaft.

Dazu muss das Studierendenwerk organisatorisch und rechtlich in der Lage sein, die Studierenden müssen es als ihre Einrichtung anerkennen und die Hochschulen müssen es als Dienstleister sehen.

Zu erreichen ist das allerdings nur mit motiviertem Personal, das alle Planungen auch umsetzt. Grundvoraussetzungen dafür sind neben der Möglichkeit der Einflussnahme auf Entscheidungen, dass die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, auch künftige Herausforderungen zu bestehen und dass ihre Arbeit auch gewürdigt wird. Dazu gehören sowohl die Arbeitsbedingungen, als auch Entwicklungsmöglichkeiten und selbstverständlich eine angemessene Entlohnung.

Die vorliegenden Gesetzesentwürfe werden von uns daran gemessen, ob damit die Voraussetzungen für die o. g. Bedingungen geschaffen werden können.

Als Interessenvertreter der Beschäftigten beschränken wir uns in unserer Stellungnahme auf die Punkte, die sich direkt auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten auswirken oder auswirken können.

Zum Referentenentwurf:

§ 1

Wir begrüßen, dass die gesamten bisherigen Aufgaben erhalten bleiben, hätten uns allerdings gewünscht, dass die Möglichkeit der Erweiterung des Aufgabenspektrums über die im Abs. 2 genannten hinaus, im Gesetz genannt wird.

Das Recht zur Beteiligung an, bzw. zur Gründung von Unternehmen lehnen wir ab. Wir können keine rechtliche oder organisatorische Notwendigkeit erkennen, Aufgaben außerhalb des derzeitigen Rahmens zu erfüllen, und befürchten negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.

Auch in Berlin gibt es ausreichend Erfahrungen damit, dass Ausgründungen oder Beteiligungen einen Abbau von Transparenz und öffentlichen Kontrollmöglichkeiten zur Folge hatten.

§ 4

Abs. 1
Die Notwendigkeit, dass dem Rat 2 externe „Experten“ angehören sollen, ist für uns nicht erkennbar. Sicher kann es sinnvoll sein externes Fachwissen in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit dazu haben Geschäftsführung und Rat jederzeit. Dass diesen Beratern allerdings gleich für 2 Jahre Sitz und Stimmrecht im wichtigsten Organ eingeräumt wird erscheint uns unüblich und nicht nachvollziehbar.

Abs. 4
Im Absatz 4 sollte zusätzlich die Möglichkeit der Wiederwahl geregelt werden

Abs. 7
Wir unterstützen, dass den studentischen Mitgliedern des Aufsichtsrats ein Angebot zur Fortbildung gemacht wird. Dieses Angebot sollten aber auch alle anderen Aufsichtsratsmitglieder in Anspruch nehmen können.

Abs. 10
Die Sitzungen sollten nicht nur hochschul-, sondern auch studentenwerksöffentlich sein

§ 6

Abs. 2 sollte um folgenden Satz ergänzt werden:
Für Aufgaben, die das Studierendenwerk im Auftrag des Landes durchführt, wie die Durchführung der Integrationshilfen für behinderte Studierende und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), sowie den Betrieb des Internationalen Studienzentrums Berlin (ISB), werden die notwendigen Kosten unabhängig vom Landeszuschuss in vollem Umfang erstattet.

§ 7

Der Absatz 1 sollte um folgenden Satz erweitert werden:
Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Studierendenwerks werden nach den für die Beschäftigten des Landes Berlin geltenden Bestimmungen geregelt.

Diese Regelung entspricht der im bisherigen §11 Abs. 1. Die Sicherheit hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sollte unbedingt erhalten bleiben.

Zum Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

§1

Wir begrüßen, dass die gesamten bisherigen Aufgaben erhalten bleiben, würden es  allerdings begrüßen, wenn die Möglichkeit der Erweiterung des Aufgabenspektrums über die im Abs. 1 genannten hinaus, im Gesetz genannt würde.

§ 4

Die Notwendigkeit, dass dem Rat 2 externe „Experten“ angehören sollen, ist für uns nicht erkennbar. Sicher kann es sinnvoll sein externes Fachwissen in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit dazu haben Geschäftsführung und Rat jederzeit. Dass diesen Beratern allerdings gleich für 2 Jahre Sitz und Stimmrecht im wichtigsten Organ eingeräumt wird, erscheint uns unüblich und nicht nachvollziehbar. Wir befürchten, dass es gerade bei Vertretern aus den Bereichen Wohnungswirtschaft und Gastronomie zu Interessenkonflikten mit negativen Auswirkungen auf das Studierendenwerk kommen kann.

Im Absatz 1 Satz 2 müsste „Gleichstellungsbeauftragte“ durch „Frauenvertreterin“ ersetzt werden.

Im Abs. 2 fehlt der Modus zur Auswahl der Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 3. Wir schlagen vor, dass die Benennung wie bisher durch die Personalvertretung erfolgt.

§ 7

Die Erweiterung der Geschäftsführung auf mindestens 2 Personen sehen wir eher skeptisch. Auch bei den Berliner Landesbetrieben hat sich gerade in jüngerer Vergangenheit gezeigt, dass eine Vermehrung der Häuptlinge nicht zwangsläufig eine Verbesserung der Leistungen mit sich bringt.

§ 9

Abs. 2 sollte um folgenden Satz ergänzt werden:
Für Aufgaben, die das Studierendenwerk im Auftrag des Landes durchführt, wie die Durchführung der Integrationshilfen für behinderte Studierende und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), sowie den Betrieb des Internationalen Studienzentrums Berlin (ISB), werden die notwendigen Kosten unabhängig vom Landeszuschuss in vollem Umfang erstattet.

§ 10

Der Absatz 1 sollte um folgenden Satz erweitert werden:
Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Studierendenwerks werden nach den für die Beschäftigten des Landes Berlin geltenden Bestimmungen geregelt.

Diese Regelung entspricht der im bisherigen §11 Abs. 1. Die Sicherheit hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sollte unbedingt erhalten bleiben.

Zum Antrag „Studierendenwerk in Studierendenhand“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Personalrat des Studentenwerks ist einigermaßen entsetzt über den Inhalt des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Was hier mit der Begründung der weiteren Demokratisierung angestoßen wird, hat nach unserer Überzeugung die Zerschlagung des Studenten-/Studierendenwerks zur Folge.

Der Antragstext selbst ist zwar eher zurückhaltend. Der dritte der vorgeschlagenen Schritte, die Übertragung der Zuständigkeit für BAföG-Angelegenheiten an andere geeignete Institutionen, kann allerdings lediglich ein „Tippelschritt“ sein, da die Zuständigkeit im Gesetz selbst geregelt ist (§40 Abs. 2). Ohne Änderung dieses Bundesgesetzes könnten die Aufgaben einzig an die Hochschulen übertragen werden.

Unzweideutig ist hingegen die Begründung des Antrags. Uns ist nicht bekannt welche Gründe, „die damals ausschlaggebend waren für die Konstruktion“ der Anstalt des öffentlichen Rechts „ es heute nicht mehr gibt“.

Kein Zweifel haben wir daran, was es bedeutet, wenn den Studierenden künftig frei gestellt wird, ob sie Mitglied beim Studierendenwerk werden wollen und nur dann die Sozialbeiträge zu zahlen haben. Das wäre das Ende des bewährten Solidarprinzips. Wir befürchten, das Studierendenwerk bliebe dann eine Selbstorganisation der sozial schwächsten Studierenden und somit eine Selbstverwaltung der Armut. Der Trend der Sozialauslese würde beschleunigt werden, die Hochschule würde noch stärker den materiell Abgesicherten vorbehalten bleiben – und die brauchen die Sozialeinrichtung Studierendenwerk nicht.

Für die Beschäftigten des Studierendenwerks wäre die Zukunft nicht unsicher, vielmehr erscheint uns sicher, dass es keine Zukunft gäbe.

Der Personalrat des Studentenwerks steht dem Antrag daher ablehnend gegenüber.