Der
Personalrat
19.10.2004
Stellungnahme des Personalrats
zum Referentenentwurf, sowie zum Entwurf der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zur Neufassung des Studentenwerkgesetzes
Vorbemerkung:
Der
Personalrat des Studentenwerks steht einer Reform des Studentenwerksgesetzes
grundsätzlich positiv gegenüber. Ein gut aufgestelltes Studierendenwerk als
wesentlicher Bestandteil eines attraktiven Studienumfeldes ist eine nicht zu
vernachlässigende Größe in der Berliner Bildungslandschaft.
Dazu
muss das Studierendenwerk organisatorisch und rechtlich in der Lage sein, die
Studierenden müssen es als ihre Einrichtung anerkennen und die
Hochschulen müssen es als Dienstleister sehen.
Zu
erreichen ist das allerdings nur mit motiviertem Personal, das alle Planungen
auch umsetzt. Grundvoraussetzungen dafür sind neben der Möglichkeit der
Einflussnahme auf Entscheidungen, dass die Beschäftigten in die Lage versetzt
werden, auch künftige Herausforderungen zu bestehen und dass ihre Arbeit auch
gewürdigt wird. Dazu gehören sowohl die Arbeitsbedingungen, als auch
Entwicklungsmöglichkeiten und selbstverständlich eine angemessene Entlohnung.
Die
vorliegenden Gesetzesentwürfe werden von uns daran gemessen, ob damit die
Voraussetzungen für die o. g. Bedingungen geschaffen werden können.
Als
Interessenvertreter der Beschäftigten beschränken wir uns in unserer
Stellungnahme auf die Punkte, die sich direkt auf die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten auswirken oder auswirken können.
Zum
Referentenentwurf:
§ 1
Wir
begrüßen, dass die gesamten bisherigen Aufgaben erhalten bleiben, hätten uns
allerdings gewünscht, dass die Möglichkeit der Erweiterung des
Aufgabenspektrums über die im Abs. 2 genannten hinaus, im Gesetz genannt wird.
Das
Recht zur Beteiligung an, bzw. zur Gründung von Unternehmen lehnen wir ab. Wir
können keine rechtliche oder organisatorische Notwendigkeit erkennen, Aufgaben
außerhalb des derzeitigen Rahmens zu erfüllen, und befürchten negative
Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten.
Auch
in Berlin gibt es ausreichend Erfahrungen damit, dass Ausgründungen oder
Beteiligungen einen Abbau von Transparenz und öffentlichen
Kontrollmöglichkeiten zur Folge hatten.
§ 4
Abs.
1
Die Notwendigkeit, dass dem Rat 2 externe „Experten“ angehören sollen, ist für
uns nicht erkennbar. Sicher kann es sinnvoll sein externes Fachwissen in
Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit dazu haben Geschäftsführung und Rat
jederzeit. Dass diesen Beratern allerdings gleich für 2 Jahre Sitz und
Stimmrecht im wichtigsten Organ eingeräumt wird erscheint uns unüblich und
nicht nachvollziehbar.
Abs.
4
Im Absatz 4 sollte zusätzlich die Möglichkeit der Wiederwahl geregelt werden
Abs.
7
Wir unterstützen, dass den studentischen Mitgliedern des Aufsichtsrats ein
Angebot zur Fortbildung gemacht wird. Dieses Angebot sollten aber auch alle
anderen Aufsichtsratsmitglieder in Anspruch nehmen können.
Abs.
10
Die Sitzungen sollten nicht nur hochschul-, sondern auch
studentenwerksöffentlich sein
§ 6
Abs.
2 sollte um folgenden Satz ergänzt werden:
Für Aufgaben, die das Studierendenwerk im Auftrag des Landes durchführt, wie
die Durchführung der Integrationshilfen für behinderte Studierende und des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), sowie den Betrieb des
Internationalen Studienzentrums Berlin (ISB), werden die notwendigen Kosten
unabhängig vom Landeszuschuss in vollem Umfang erstattet.
§ 7
Der
Absatz 1 sollte um folgenden Satz erweitert werden:
Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Studierendenwerks werden nach den
für die Beschäftigten des Landes Berlin geltenden Bestimmungen geregelt.
Diese
Regelung entspricht der im bisherigen §11 Abs. 1. Die Sicherheit hinsichtlich
der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sollte unbedingt erhalten bleiben.
Zum Entwurf
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
§1
Wir
begrüßen, dass die gesamten bisherigen Aufgaben erhalten bleiben, würden
es allerdings begrüßen, wenn die
Möglichkeit der Erweiterung des Aufgabenspektrums über die im Abs. 1 genannten
hinaus, im Gesetz genannt würde.
§ 4
Die
Notwendigkeit, dass dem Rat 2 externe „Experten“ angehören sollen, ist für uns
nicht erkennbar. Sicher kann es sinnvoll sein externes Fachwissen in Anspruch
zu nehmen. Die Möglichkeit dazu haben Geschäftsführung und Rat jederzeit. Dass
diesen Beratern allerdings gleich für 2 Jahre Sitz und Stimmrecht im
wichtigsten Organ eingeräumt wird, erscheint uns unüblich und nicht
nachvollziehbar. Wir befürchten, dass es gerade bei Vertretern aus den
Bereichen Wohnungswirtschaft und Gastronomie zu Interessenkonflikten mit
negativen Auswirkungen auf das Studierendenwerk kommen kann.
Im
Absatz 1 Satz 2 müsste „Gleichstellungsbeauftragte“ durch „Frauenvertreterin“
ersetzt werden.
Im
Abs. 2 fehlt der Modus zur Auswahl der Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 3. Wir
schlagen vor, dass die Benennung wie bisher durch die Personalvertretung
erfolgt.
§ 7
Die
Erweiterung der Geschäftsführung auf mindestens 2 Personen sehen wir eher
skeptisch. Auch bei den Berliner Landesbetrieben hat sich gerade in jüngerer
Vergangenheit gezeigt, dass eine Vermehrung der Häuptlinge nicht zwangsläufig
eine Verbesserung der Leistungen mit sich bringt.
§ 9
Abs.
2 sollte um folgenden Satz ergänzt werden:
Für Aufgaben, die das Studierendenwerk im Auftrag des Landes durchführt, wie
die Durchführung der Integrationshilfen für behinderte Studierende und des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), sowie den Betrieb des
Internationalen Studienzentrums Berlin (ISB), werden die notwendigen Kosten
unabhängig vom Landeszuschuss in vollem Umfang erstattet.
§ 10
Der
Absatz 1 sollte um folgenden Satz erweitert werden:
Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Studierendenwerks werden nach den
für die Beschäftigten des Landes Berlin geltenden Bestimmungen geregelt.
Diese
Regelung entspricht der im bisherigen §11 Abs. 1. Die Sicherheit hinsichtlich
der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sollte unbedingt erhalten bleiben.
Zum Antrag
„Studierendenwerk in Studierendenhand“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der
Personalrat des Studentenwerks ist einigermaßen entsetzt über den Inhalt des
Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Was
hier mit der Begründung der weiteren Demokratisierung angestoßen wird, hat nach
unserer Überzeugung die Zerschlagung des Studenten-/Studierendenwerks zur
Folge.
Der
Antragstext selbst ist zwar eher zurückhaltend. Der dritte der vorgeschlagenen
Schritte, die Übertragung der Zuständigkeit für BAföG-Angelegenheiten an andere
geeignete Institutionen, kann allerdings lediglich ein „Tippelschritt“ sein, da
die Zuständigkeit im Gesetz selbst geregelt ist (§40 Abs. 2). Ohne Änderung
dieses Bundesgesetzes könnten die Aufgaben einzig an die Hochschulen übertragen
werden.
Unzweideutig
ist hingegen die Begründung des Antrags. Uns ist nicht bekannt welche Gründe,
„die damals ausschlaggebend waren für die Konstruktion“ der Anstalt des öffentlichen
Rechts „ es heute nicht mehr gibt“.
Kein
Zweifel haben wir daran, was es bedeutet, wenn den Studierenden künftig frei
gestellt wird, ob sie Mitglied beim Studierendenwerk werden wollen und nur dann
die Sozialbeiträge zu zahlen haben. Das wäre das Ende des bewährten
Solidarprinzips. Wir befürchten, das Studierendenwerk bliebe dann eine
Selbstorganisation der sozial schwächsten Studierenden und somit eine
Selbstverwaltung der Armut. Der Trend der Sozialauslese würde beschleunigt
werden, die Hochschule würde noch stärker den materiell Abgesicherten
vorbehalten bleiben – und die brauchen die Sozialeinrichtung Studierendenwerk
nicht.
Für
die Beschäftigten des Studierendenwerks wäre die Zukunft nicht unsicher,
vielmehr erscheint uns sicher, dass es keine Zukunft gäbe.
Der
Personalrat des Studentenwerks steht dem Antrag daher ablehnend gegenüber.