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Blick in das Foyer des Abgeordnetenhaus Berlins und die Freitreppe
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Carl Johann Heinrich Eduard von Gerlach

Carl Johann Heinrich Eduard von Gerlach erwarb sich als Polizeipräsident von Berlin das Vertrauen des Magistrats und erfreute sich auch bei den Berliner Bürgern großer Beliebtheit.

Geboren 1792 in Neuwedel in der Neumark, studierte von Gerlach Rechtswissenschaften in Frankfurt/Oder und Berlin. Anschließend arbeitete er als Referendar in der Regierung, bei der Polizei-Intendantur und in der Steuer- und Gewerbedirektion. 1821 wechselte er ins Kriegsministerium und stieg zum Hauptmann auf. 1832 wurde von Gerlach Polizeipräsident von Berlin. Zwei Jahre später, im Jahr seiner Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters, erhielt er für seine Verdienste um Berlin die Ehrenbürgerwürde. 1839 verließ von Gerlach Berlin, um für fünf Jahre Regierungspräsident von Köln zu werden. Danach lebte von Gerlach, der 1840 in den Adelsstand erhoben wurde, bis zu seinem Tod 1863 zurückgezogen in Frankfurt /Oder.

  • Leben: 1792 - 1863
  • 10. Ehrenbürger
  • Verleihung 01.01.1834