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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Fraktion

Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, um gemeinsame politische Ziele zu formulieren und im Parlament durchzusetzen. In der Regel sind sie Mitglieder derselben Partei oder von derselben Partei als Kandidaten aufgestellt worden. Die Mindeststärke einer Fraktion beträgt fünf Prozent der gesetzlichen Mindeststärke des Abgeordnetenhauses von 130 Abgeordneten, also mindestens sieben Abgeordnete.