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Blick auf die Büstengalerie im Abgeordnetenhaus Berlin
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Informationsrecht

Das Informationsrecht bezeichnet das Recht des Abgeordnetenhauses und seiner Ausschüsse, vom Senat Auskünfte zu verlangen und Berichte anzufordern.
Das gleiche Recht steht dem Abgeordnetenhaus und den jeweils zuständigen Ausschüssen gegenüber den Vertretern in Aufsichtsorganen oder in sonstigen zur Kontrolle der Geschäftsführung berufenen Organen einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts zu, wenn diese auf Veranlassung des Abgeordnetenhauses oder des Senats entsandt oder gewählt worden sind und die betreffende Einrichtung unter maßgeblichem Einfluss des Landes Berlin öffentliche Aufgaben wahrnimmt.